- Vollzug des hamburgischen Abwassergesetzes bzgl. des Sielanschluss- und Benutzungszwangs - Fertigung und Koordinierung von Stellungsnahmen zu baurechtlichen Verfahren nach § 62 HBauO sowie Beratung der Betriebe/Planverfasser/Fachbetriebe über die Entwässerungstechnik - Zulassung von Zertifizierungsorganisationen, Sachverständigenorganisationen und Fachbetrieben - Erhebung der Abwasserabgabe und Beratung der Direkteinleiter zu Sanierungsmaßnahmen und zu Verrechnungsmöglichkeiten mit der Abwasserabgabe - Vollzug des Umweltschutzrechts (Abwasser-, Wasser- und Abfallrecht) durch Zulassungen und Überwachung bei industriellen, gewerblichen und kommunalen Anlagen und Betrieben sowie Beratung zu anlagen- und betriebsbezogenen Gewässerschutzstandards
ID: 4905 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bauvorhaben hat im Wesentlichen die Elektrifizierung der bestehenden Strecken 5600 (München Ost – Simbach/Inn – Grenze D/A, Bahn-km 72,042 – 75,958), 5723 (Mühldorf – Freilassing, Bahn-km 0,00 – 7,3) und 5725 (Tüßling - Burghausen, Bahn-km 7,268 – 8,5) im Planfeststellungsabschnitt 2.2 des Planungsabschnitts 2 der Ausbaustrecke ABS/NBS München - Freilassing - Grenze D/A - Simbach - Grenze D/A zum Gegenstand. Das Bauvorhaben beinhaltet neben der Elektrifizierung der bestehenden Strecken, einschließlich der Bahnhöfe Mühldorf am Inn und Tüßling, den Neubau eines Unterwerkes in Mühldorf am Inn mit Neubau von Bahnstromleitungsfeldern und eines Schaltpostens Tüßling, den Umbau von Bahnsteigen in den Bahnhöfen Mühldorf am Inn und Tüßling, Spurplananpassungen im Bahnhof Mühldorf am Inn, Ergänzung von Fußgänger- und Straßenüberführungen mit Berührungsschutz, Ausrüstung mit ETCS, Erdung bestehender Eisenbahnüberführungen, Anpassung von Lärmschutzwandabschnitten an die neue Oberleitungsanlage, Neubau und Anpassung der Entwässerung, Schall- und Erschütterungsmaßnahmen sowie Folgemaßnahmen an kreuzenden Bauwerken und bahnparallelen Wegen und Straßen, die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie Grunderwerb und vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken (insbesondere für Baustelleneinrichtungsflächen). Das Bauvorhaben erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Mühldorf am Inn und der Gemeinden Polling und Markt Tüßling. Trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen sind in den Gemeinden Burgkirchen/Alz und Eurasburg sowie im Mühldorfer Hart vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 14.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München) Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland DB InfraGO AG Richelstraße 3 80634 München Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 07.04.2025 Enddatum der Auslegung 06.05.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (07.04.2025 bis einschließlich 06.05.2025) schriftlich unter der Adresse: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München oder per E-Mail an Sb1-mue-nrb@eba.bund.de zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG). Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 06.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.04.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite
Die Firma Bauer Resources GmbH, BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, hat bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft, am 24.04.2018 zuletzt vervollständigt am 01.02.2024 die Änderung der Anlage Bodenreinigungszentrum Hamburg am Standort Hovestraße 66, 20539 Hamburg in Hamburg-Mitte, Gemarkung Veddel, auf dem Flurstück 1220 beantragt. Parallel hierzu wurde durch die Bauer Resources GmbH für denselben Standort die Änderung der Wasserrechtlichen Erlaubnis Nr. 16 AI 7 am 15.11.2023 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Abwasserwirtschaft, beantragt. Die Unterlagen wurden zuletzt am 09.02.2024 vervollständigt. Die Firma beabsichtigt die Anlage durch die Neubeantragung der biologischen Behandlung zu erweitern. Der Bereich zur mechanischen Aufbereitung soll durch eine bauliche Abtrennung und die Installation einer Anlage zur Absaugung und Reinigung der Abluft aus dem Aufbereitungsbereich geändert werden. Mit der Änderung werden zudem Anpassungen im Abfallartenkatalog, neue Geräte zur mechanischen Aufbereitung und weitere bauliche Änderungen wie die Aufstellung eines Schwarz-Weiß-Containers und eines Aufenthaltscontainers beantragt. Mit der Änderung wird auch die Grundstücksentwässerung hinsichtlich der Direkt- und Indirekteinleitungen angepasst. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.7.1.1, Verfahrensart G, 8.11.2.1, Verfahrensart G und Nr. 8.12.1.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 6 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 8.3.1 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Ziffer 1 IZÜV erforderlich.
Die Stadt Syke, Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke, plant die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Gessel, Flur 9, Flurstück 22 durch eine Verrohrung, DN 400, auf einer Länge von ca. 200 m. Der Graben dient der Entwässerung der angrenzenden Grundstücke und verschiedener Straßenzüge. Da die vorhandene Volumenkapazität des Grabens zu gering ist und es bei Starkregenereignissen zur Überflutung der angrenzenden Grundstücke kommt, soll der Graben verrohrt und das anfallende Wasser über einen noch zu erstellenden Regenwasserkanal in ein neu zu errichtendes Sickerbeckenbecken abgeführt werden.
Nach dem vorliegenden Antrag soll ein Gewässer III. Ordnung auf einer Länge von ca. 85m und einem Volumen von ca. 319 m3 verfüllt werden. Der Vorhabenträger begründet die Maßnahme mit einer sichereren Nutzung des Grundstücks, das mit einem Zwei- und einem Mehrfamilienhaus bebaut werden soll. Der zu verfüllende Graben ist nicht ständig wasserführend. Trotzdem erfüllt er als „Grenzgraben“ die Funktion der Entwässerung der Grundstücke mehrerer Eigentümer – südlich gelegen eines Wohnhauses sowie der neu zu errichtenden Gebäude des Antragstellers und nördlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Entwässerung des Grundstücks 70/17 soll über eine Regenwassergrundleitung erfolgen, die in den zu verfüllenden Graben eingebaut wird.
Die Stadt Zwickau plant, den Harthbach/ Moseler Dorfbach im Bereich des Spiel- und Parkplatzes Forellenmühle in Zwickau/OT Mosel auf einer Länge von ca. 45 m offenzu-legen und zu renaturieren. Weiterhin ist die Erneuerung eines etwa 10 m langen Durchlasses durch die Dänkritzer Straße geplant. Der Harthbach/ Moseler Dorfbach fließt auf Höhe des Park- und Spielplatzes Forellenmühle (Standort der ehemaligen Forellenmühle) auf einer Länge von 55 m unterirdisch und ist in einem geschlossenen Bauwerk mit unterschiedlichen Querschnitten gefasst. Das Auslaufbauwerk befindet sich östlich der Dänkritzer Straße auf dem Flurstück 177 der Gemarkung Mosel. Die derzeitige Überbauung ist in zwei Teilbauwerke untergliedert, wobei das erste Bau-werk (B17_0201210.2.2) eine Länge von 33,40 m und das zweite Bauwerk (B17_020_1210.2.1.1) eine Länge von 22,00 m aufweist. Das zweite Bauwerk umfasst die Querung der Dänkritzer Straße und ist mit Zustandsnote 2,3 nach DIN 1076 sowohl stand- als auch verkehrssicher. Erstgenanntes Bauwerk weist drei unterschiedliche Querschnitte auf, wobei die Zustandsnote nach DIN 1076 für alle Querschnitte 4,0 beträgt und die Standsicherheit sowie die Dauerhaftigkeit des Teilbauwerkes somit nicht mehr gegeben sind. Da die Instandsetzung bzw. der Rückbau des Bauwerkes erforderlich ist, sind folgende Maßnahmen geplant: - Rückbau des Durchlassbauwerkes B17_0201210.2.2 und Öffnung sowie naturnahe Gestaltungen des Gewässers auf einer Länge von ca. 45 m durch die Herstellung eines Gewässerprofils mit 1:2 bis 1:3 geneigten Böschungen - Verlängerung des Durchlassbauwerkes B17_020_1210.2.1.1 unter der Dänkritzer Straße um das notwendige Maß - Ersatzneubau des vorhandenen Revisionsschachtes am gleichen Standort - Anschlüsse für die bereits im Bestand vorhandenen Entwässerungsleitungen (Straßen- und Grundstücksentwässerung).
Aufgrund der Erderhitzung werden extreme Wetterereignisse wie die aktuellen Starkregenfälle in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen noch häufiger und heftiger auftreten. Neben konsequentem Klimaschutz ist es daher wichtig, dass wir uns anpassen. Wir zeigen, wie Kommunen und Privatpersonen gegen Starkregen vorsorgen können. Bei einem ungebremsten Klimawandel würden die Risiken durch Hitze, Trockenheit und Starkregen im gesamten Bundesgebiet künftig stark ansteigen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) des Bundes. Wir zeigen hier Beispiele dafür, wie sich Kommunen besser an Starkregenereignisse anpassen können. UBA -Projekt Regen//Sicher Um Städte und Gemeinden wirksam vor den Folgen von Starkregen zu schützen, benötigt es vor Ort gemeinsame Anstrengungen von Kommune und Bürger*innen. Im Vorhaben „Regen//Sicher“ im Auftrag des Umweltbundesamts wurde deshalb ein breites Spektrum an Kommunikations- und Aktivierungsformaten in den Modellkommunen Worms , Lübeck sowie Bad Liebenwerda und Elsterwerda entwickelt und erprobt. Kommunen können durch gezielte Kommunikationsinstrumente wie Nachbarschaftsberatungen oder Stadteilworkshops Bürger*innen motivieren, Vorkehrungen für Starkregen (zum Beispiel Einbau von Rückstauklappen, Schaffung von Versickerungsflächen) zu treffen. Zudem wurden im Projekt diverse Materialien, Konzepte und Leitfäden für Kommunen entwickelt, die Bürger*innen bei der Starkregenvorsorge beteiligen wollen. Die Materialien sind auf der Projektwebseite des UBA zu finden. Solingen: „Kommunale Überflutungsvorsorge in Zeiten des Klimawandels“ Wegen der zunehmenden Überflutungsgefahr haben die Technischen Betriebe Solingen (TBS) ihre klassische Entwässerungsplanung zu einer "integralen Entwässerungsplanung" zusammengefasst. Nunmehr werden Kanalnetzbewirtschaftung, Grundstücksentwässerung, Wasserbewirtschaftung und Überflutungsschutz in einem einzigen Sachgebiet umgesetzt, welches den Überflutungsschutz als Kümmerer für die Stadt koordiniert. Damit veränderten die TBS nicht nur Inhaltliches sondern auch Organisatorisches. Im Ergebnis wird das Kanalnetz nicht mehr als alleinige Entwässerungs-Option angesehen. So kommt die Kommune beim Überflutungsschutz zu neuen, auch „oberflächigen“ Lösungen: Entsiegelungs- sowie Begrünungsmaßnahmen vermindern und Retention drosselt den Abfluss . Neue Notwasserwege ermöglichen nun den schadlosen Abfluss durch Siedlungsgebiete. Zusätzlich wurden durch Analyse- und Simulationsverfahren Überflutungsschwerpunkte identifiziert und angepasst. Die Stadt kennt jetzt das Risikopotential für einzelne Infrastrukturen. Bei Infrastrukturplanungen wird der Beitrag jeder Maßnahme zum Überflutungsschutz ämterübergreifend abgestimmt. Um Private mit in die Pflicht zu nehmen, baute die TBS ein Beratungs-, Warn- und Informationskonzept auf, welches neben Flyern, eine Webseite, Beratung, eine Online-Selbsteinschätzung und eine StarkregenwarnApp umfasst. Mit dem Aufbau der „integralen Entwässerungsplanung“, für die es 2018 vom UBA den Preis des „Blauen Kompass“ gab, ist die Stadt Solingen gut aufgestellt, um Starkregenrisiken wirtschaftlich zu begegnen: https://www.youtube.com/watch?v=11MYEFM_-qM . Renaturierung von Bächen in Arnsberg Arnsberg hat Konsequenzen gezogen aus zwei verheerenden Starkregen, die im Sommer 2007 mehrere Ortsteile überflutet haben. Zum Schutz vor zukünftigen Extremwetterereignissen hat die Stadt ein Hochwasserschutzkonzept geplant und innerhalb kurzer Zeit Maßnahmen umgesetzt wie die Renaturierung und Verbreiterung mehrerer Bäche im Stadtgebiet. Bei einem erneuten Starkregen im Jahr 2010 konnten Schäden verhindert werden, die ohne die Maßnahmen eingetreten wären. Maßgeblich für den schnellen Erfolg des Projektes war die systematische Einbindung der Betroffenen. Die Beteiligten aus Verwaltung und Bevölkerung arbeiteten engagiert mit den Ingenieurbüros zusammen, die die Maßnahmen durchführten. Mehr Informationen im Video: https://www.youtube.com/watch?v=oHmFfqG88DU UBA-Portal zur Renaturierung von Fließgewässern Durch Gewässerrenaturierungen können Überschwemmungsflächen zurückgewonnen und Hochwasserrisiken verringert werden. Die online Plattform „ Renaturierung von Fließgewässern “ des UBA stellt Informationen für potenzielle Maßnahmenträger von Renaturierungsprojekten zusammen. Ziel der Fließgewässerrenaturierung ist es, Flüsse und Bäche wieder naturnäher zu gestalten und ihren ökologischen Zustand zu verbessern. Tatenbank und klivo.de Praktische Leitfäden für Planer, Kommunen und Private, die aufzeigen, wie Starkregenvorsorge gelingt, finden sich im Klimavorsorge-Portal des Bundes www.klivo.de . In der Tatenbank sammelt das Umweltbundesamt Maßnahmen und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel in Deutschland. Über 200 Maßnahmen zu verschiedenen Themenfeldern – u.a. auch zur Starkregenvorsorge - sind in der Tatenbank recherchierbar: www.tatenbank.anpassung.net Publikationen und weitere Informationen Die UBA-Broschüre „ Klimaanpassung in der räumlichen Planung “ zeigt an unterschiedlichen Fällen, wie Anpassungsmaßnahmen in der Raumordnung und Bauleitplanung umgesetzt und mit den vielfältigen anderen städtebaulichen und Umweltschutzbelangen der Siedlungsplanung in Einklang gebracht werden können. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser ( LAWA ) hat 2018 eine Strategie für ein Starkregenrisokomanagement erarbeitet. Ziele sind die Verbesserung der Vorhersage - und Frühwarnsysteme, der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung über Verhaltensweisen im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Stadtplanung sowie Flächennutzung. Die Studie „ Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfs “ im Auftrag des UBA gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.
Die Firma Wilken Poelker GmbH & Co.KG aus Ostrhauderfehn beabsichtigt im Zuge einer Erweiterung des Geschäftsgebäudes die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung auf dem Grundstücken in er Gemeinde Ostrhauderfehn, Gemarkung Ostrhauderfehn, Flur 6, Flurstücke 3/2 und 3/7 zur Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers in das ebenfalls herzustellende Regenwasserrückhaltebecken auf dem Grundstück in der Gemeinde Ostrhauderfehn, Gemarkung Ostrhauderfehn, Flur 6, Flurstück 2/40, gestellt. Hierzu wurde ein Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leer eingereicht. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist es aufgrund den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich, festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
ID: 569 Ergänzungstitel des Vorhabens: "Erneuerung dreier Eisenbahnüberführungen (Merseburger Straße und Weizenweg), Baumaßnahmen am Oberbau und Ausbau des Haltepunktes Rosengarten (Komplexmaßnahme Halle-Rosengarten)" in den Gemarkungen Halle, Ammendorf und Wörmlitz in der Stadt Halle (Saale) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das als „Komplexmaßnahme Halle-Rosengarten“ bezeichnete Vorhaben liegt im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Halle (Saale). Der Bereich der Baumaßnahmen umfasst folgende Strecken: - Strecke 6051 Halle-Wörmlitz – Abzw Halle Saalebrücken km 0,163 – km 1,155 - Strecke 6343 Halle (Saale) Hbf – Hann Münden km 2,336 – km 5,725 - Strecke 6350 Halle (Saale) Gbf – Abzw Halle Kasseler Bahn km 4,150 – km 4,564 - Strecke 6353 Abzw Halle Kasseler Bahn – Halle-Ammendorf km 4,750 – km 5,452 - Strecke 6354 Halle (Saale)-Wörmlitz West Abzw – Halle-Ammendorf km 0,000 – km 2,722 Vorgesehen sind verschiedene Teilprojekte: - Änderung der Gleisanlagen der Strecke 6343 (Oberbau, Tiefbau, Entwässerung), - Änderung der Gleisanlagen der Strecke 6354 (Oberbau), - Änderungen an der Eisenbahnüberführung Merseburger Straße km 3,91 der Strecke 6343 (Konstruktion, Gesamtstützweite, Breite zwischen den Geländern), - Änderungen an der Eisenbahnüberführung im Weizenweg km 4,53 der Strecke 6343 (Konstruktion, lichte Weite, lichte Höhe), - Änderungen an der Eisenbahnüberführung Merseburger Straße km 1,66 der Strecke 6354 (Konstruktion, lichte Weite), - Änderungen an der Verkehrsstation Haltepunkt Halle-Rosengarten (Bahnsteiglänge, Zuwegungen), - Änderungen an der bahntechnischen Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Anlagen der Telekommunikation, Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom, Kabelgefäßsystem), - Änderung von Straßenverkehrsanlagen in der Merseburger Straße (Geh-/Radweg), - landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, - temporäre Maßnahmen (Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen, Verbauten, Kabelhilfsbrücken, Anlagen der Halleschen Verkehrs-AG), - Neubau Lärmschutzwand südlich der Strecke 6354 als Maßnahme der „Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ Für die Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Halle, Ammendorf und Wörmlitz beansprucht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 19.12.2017 Datum der Entscheidung: 26.06.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Halle) Ernst-Kamieth-Straße 5 06112 Halle Deutschland Telefonnummer: Frau Jenny Freitag (0345/6783-120) E-Mailadresse der Kontaktperson: FreitagJ@eba.bund.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt Referat 308 Planfeststellungsverfahren Frau Grit Solf Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Anhörungsbehörde: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Grit Solf Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Deutschland https://lvwa.sachsen-anhalt.de/ 0345 514-3812 grit.solf@lvwa.sachsen-anhalt.de Zuständige Abteilung der Behörde: Referat 308 - Planfeststellung DB Netz AG Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Stadt Halle (Saale) Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Halle (Saale) _ _ Hansering 15 Technisches Rathaus, 5. Obergeschoss 06108 Halle (Saale) Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 11.11.2019 Enddatum der Auslegung 10.12.2019 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.01.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.11.2019 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/planfestste… Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss
Das Projekt "Erstellung eines Leitfadens für Abwasserbeseitigungspflichtige zur Sanierung der Abwasserkanalisation unter ganzheitlicher Betrachtung des Gesamtsystems Kanalisation und Kläranlage" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Beratungs- und Managementinstitut für Rohrnetze GmbH.Die Netzbetreiber sind für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Abwasseranlagen zuständig. Ihre Verantwortung endet an privaten Grundstücksanschluss-leitungen oder längstens am Übergabeschacht zur Hausanschlussleitung. Zum Wohle der Allgemeinheit und im Interesse der Netzbetreiber müssen die öffentlichen und die privaten Abwasserleitungen dicht sein, um Exfiltration und Infiltration zu vermeiden und einen ausreichenden Schutz der Umwelt und des Grundwassers zu gewährleisten. Neben den ökologischen Auswirkungen können Schäden an Kanälen Sachschäden erheblichen finanziellen Ausmaßes nach sich ziehen. Viele Kommunen und Abwasserverbände haben bereits Inspektionsprogramme für den Bereich der öffentlichen Kanalisation durchgeführt. Nur wenige beziehen die privaten Leitungen mit ein. Der Kenntnisstand über den Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) ist daher sehr gering, weshalb die in der Fachwelt kursierenden Schätzungen über deren Zustand mit '50 bis 90 % schadhaft' weit auseinandergehen. Wegen der für viele Kommunen dringenden Notwendigkeit Kanäle instand zu setzen, werden Materialien und Verfahren angewendet, deren ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit (z. B. Lebensdauer und Recyclingfähigkeit) nicht bewertbar ist. Ziel des Projektes ist es einen bundesweit gültigen Leitfaden zur nachhaltigen Sanierung der Abwasserkanalisation zu erstellen, der sich an Abwasserbeseitigungspflichtige (§ 56 WHG) richtet. Er soll zentrale Fragen der Kanalsanierung beantworten. Er gibt Handlungsvorschläge, sowohl technisch als auch organisatorisch, die den gesamten Prozess der nachhaltigen Kanalinspektion und -sanierung umfassen. Die Empfehlungen beziehen die öffentliche und private Kanalisation ein und zielen darauf ab, die Kooperation zwischen Netzbetreibern und privaten Anschlussnehmern zu stärken. Hinweise zur Finanzierung der Maßnahmen sollen enthalten sein. Die Nachhaltigkeit ist bei den zu erarbeitenden Handlungsvorschlägen zu berücksichtigen. Aspekte der sich verändernden Anforderungen an die Infrastruktursysteme (z. B. Klimawandel, demographischer Wandel) sollen einbezogen werden.
Origin | Count |
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Bund | 28 |
Land | 15 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 19 |
Text | 6 |
Umweltprüfung | 14 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 23 |
offen | 19 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 43 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
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Dokument | 8 |
Keine | 19 |
Webseite | 18 |
Topic | Count |
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Boden | 43 |
Lebewesen & Lebensräume | 43 |
Luft | 26 |
Mensch & Umwelt | 43 |
Wasser | 43 |
Weitere | 43 |