Zusammengefaßtes Hoch- und Höchstspannungsnetz mit 380 kV, 220 kV und 110 kV Leitungen und allen Umspannanlagen. Nach #1 gilt für die Stromkreislängen: 380 kV-Freileitung 17145 km 220 kV-Freileitung 15595 km 110 kV-Freileitung 47604 km 110 kV Kabel 3641 km Verluste 97,1 MW Transformatoren 380/220 kV 67 Stück 380/110 kV 101 Stück 220/110 kV 443 Stück Verluste 73,2 MW Gesamtinvestition von 42,5 Mrd. DM Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Elektrizität Flächeninanspruchnahme: 1656000000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 50a Leistung: 80000MW Nutzungsgrad: 99% Produkt: Elektrizität
Der Bundesrat billigte Vorrang der Erdverkabelung beim Netzausbau. Künftig gilt ein Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen. Ein entsprechendes Gesetz billigte die Länderkammer in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2015. Dort, wo Menschen wohnen, sind Höchstspannungstrassen über der Erde sogar verboten - sie müssen im Boden verlegt werden. Die Gleichstromkabel transportieren Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland. Wechselstromleitungen bleiben aus technischen Gründen weiterhin größtenteils Freileitungen. Das Gesetz dient dem Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze, der angesichts der Energiewende und des wachsenden europäischen Stromhandels erforderlich ist.
Am 14. Juni 2013 gab der Übertragungsnetzbetreiber TenneT zusammen mit Bundesumweltminister Altmeier den Startschuss für die finanzielle Beteiligung von Bürgern an der Erweiterung des deutschen Stromnetzes. Als Pilotprojekt wird die Westküstenleitung in Schleswig-Holstein damit zur Bürgerleitung. Die circa 180 Kilometer lange Höchstspannungsleitung soll an der Westküste des Bundeslandes entlangführen und von Brunsbüttel im Süden bis zur dänischen Grenze bei Niebüll reichen. In die Bürgeranleihe Westküstenleitung investieren können die Gebietsansässigen und Grundstückseigentümer aus den Landkreisen Nordfriesland und Dithmarschen, in deren Region die Stromleitung errichtet werden wird.
Das Energieleitungsausbaugesetz sieht vor, dass auf vier Pilottrassen die neuen Höchstspannungsleitungen unterirdisch verlegt werden können. Die Netzbetreiber können die Mehrkosten für die Erdverkabelung auf die Strompreise umlegen. Auch im Hochspannungsbereich (110 kV) soll die Erdverkabelung ermöglicht werden, wenn Bau und Betrieb nicht mehr als das 1,6fache einer herkömmlichen Trassenführung kosten. Das Stromnetz muss ausgebaut werden, um Offshore-Windanlagen in Norddeutschland, aber auch neue konventionelle Kraftwerke anzubinden. Das Gesetz schafft außerdem erstmals die Voraussetzung für den Einsatz der neuartigen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungstechnik (HGÜ) in Deutschland. Mit dieser Technologie kann Elektrizität ohne größere Übertragungsverluste über große Entfernungen transportiert werden. Neue Speicheranlagen werden nach dem Gesetz für zehn Jahre von Netzentgelten befreit. Das gilt etwa für Pumpspeicherkraftwerke, die beispielsweise in Windkraftanlagen produzierten Strom in verbrauchsschwachen Zeiten aufnehmen und dann wieder abgeben, wenn der Strombedarf besonders groß ist.
Ziel des Vorhabens ist es, materiell-inhaltliche und methodisch-prozedurale Anforderungen und Hinweise aus Sicht des Umweltschutzes und einer umweltorientierten Raumordnung für die Bedarfs- und Fachplanungsebene praxisorientiert aufzubereiten. Diese praxisorientierten Hinweise betreffen vor allem die angemessene Erfassung von Umweltbelangen und raumrelevanten Erfordernissen bei der Planung des Höchstspannungsnetzes, damit sie mit der ihnen zustehenden Gewichtung in die anstehenden Abwägungen eingestellt werden können. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die qualifizierte Gestaltung der im Planungsverfahren vorgesehenen Beteiligungsschritte. Veröffentlicht in Climate Change | 12/2014.
Ziel des Vorhabens ist es, materiell-inhaltliche und methodisch-prozedurale Anforderungen und Hinweise aus Sicht des Umweltschutzes und einer umweltorientierten Raumordnung für die Bedarfs- und Fachplanungsebene praxisorientiert aufzubereiten. Diese praxisorientierten Hinweise betreffen vor allem die angemessene Erfassung von Umweltbelangen und raumrelevanten Erfordernissen bei der Planung des Höchstspannungsnetzes, damit sie mit der ihnen zustehenden Gewichtung in die anstehenden Abwägungen eingestellt werden können. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die qualifizierte Gestaltung der im Planungsverfahren vorgesehenen Beteiligungsschritte. Veröffentlicht in Climate Change | 11/2014.
ID: 658 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 11 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Vorhabenträger 50Hertz plant eine Freileitung zur Übertragung von 380 Kilovolt (kV). Die Leitung soll über eine Länge von rund 32 Kilometern die Umspannwerke Bertikow in Brandenburg und Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Auf der geplanten Strecke ist bereits eine Hochspannungsleitung mit 220 kV aus den 1950er-Jahren vorhanden. Diese soll nach Inbetriebnahme der leistungsfähigeren 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben11 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.03.2019 Datum der Entscheidung: 15.10.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gem. § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung 8 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/Netz/Netzentwicklung/ProjekteanLand/380-kV-Freileitu… Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 26.10.2020 bis ein schließlich 25.11.2020 gemäß § 3 Abs. 1 Planungssi cherstellungsgesetz (PlanSiG). Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie ab dem 26.10.2020 im Internet unter www.netzausbau.de/beteiligung11 . Eröffnungsdatum der Auslegung 26.10.2020 Enddatum der Auslegung 25.11.2020 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.12.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 26.10.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben11 Erörterungstermin Im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Bertikow - Pasewalk hat die Bundesnetzagentur ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert die Bundesnetzagentur nun mit dem Vorhabenträger 50Hertz, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Nach § 22 Absatz 6 in Verbindung mit § 10 NABEG ist zu diesem Zweck ein Erörterungstermin vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie führt die Bundesnetzagentur diesen als Online-Konsultation gemäß des § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch. Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 13. Juli 2021 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Die Teilnahmeberechtigten werden von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die weiteren Details informiert. Der Vorhabenträger 50Hertz hat zur Vorbereitung der Online-Konsultation zunächst die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen erwidert. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin sowohl die Argumente als auch die Erwiderungen gesichtet und in einer Synopse zusammengefasst. https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Termine/Fristen/210614_PlanSiG11-et.html Entscheidung über Zulassung Die Bundesnetzagentur hat am 15. Oktober 2021 die vom Vorhabenträger 50Hertz beantragte Trasse planfestgestellt. Der Vorhabenträger kann nun mit der Errichtung des Vorhabens beginnen. Weitere Informationen können Sie der angehängten Bekanntmachung entnehmen. Bekanntmachung_PF-Beschluss.pdf Planfeststellungsbeschluss.pdf
Zusammengefaßtes Hoch- und Höchstspannungsnetz mit 380 kV, 220 kV und 110 kV Leitungen und allen Umspannanlagen, Jahr 2020 Nach #1 gilt für die Stromkreislängen: 380 kV-Freileitung 17145 km 220 kV-Freileitung 15595 km 110 kV-Freileitung 47604 km 110 kV Kabel 3641 km Verluste 97,1 MW Transformatoren 380/220 kV 67 Stück 380/110 kV 101 Stück 220/110 kV 443 Stück Verluste 73,2 MW Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Elektrizität Flächeninanspruchnahme: 1656000000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 50a Leistung: 80000MW Nutzungsgrad: 99% Produkt: Elektrizität
Zusammengefaßtes Hoch- und Höchstspannungsnetz mit 380 kV, 220 kV und 110 kV Leitungen und allen Umspannanlagen. Nach #1 gilt für die Stromkreislängen: 380 kV-Freileitung 17145 km 220 kV-Freileitung 15595 km 110 kV-Freileitung 47604 km 110 kV Kabel 3641 km Verluste 97,1 MW Transformatoren 380/220 kV 67 Stück 380/110 kV 101 Stück 220/110 kV 443 Stück Verluste 73,2 MW Gesamtinvestition von 42,5 Mrd. DM Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Elektrizität Flächeninanspruchnahme: 1656000000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 50a Leistung: 80000MW Nutzungsgrad: 99% Produkt: Elektrizität
Zusammengefaßtes Hoch- und Höchstspannungsnetz mit 380 kV, 220 kV und 110 kV Leitungen und allen Umspannanlagen, nach #1 Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Elektrizität Flächeninanspruchnahme: 1656000000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2050 Lebensdauer: 50a Leistung: 80000MW Nutzungsgrad: 98,5% Produkt: Elektrizität
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