Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt.
Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können.
Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen.
Die vorliegende Planänderung umfasst:
• Bautechnischer Verfahrenswechsel zur Querung der Haseaue
• Verschiebung der Standorte der Muffe 1.1 und 1.2
Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.
emsys grid services GmbH möchte im Rahmen von digiTechNetz Mehrwertdienste zur Erzeugungs- und Verbrauchsprognose, als Trainingsgrundlage aber auch zusätzlich Hochrechnungen von dezentralen Energieerzeugern bereitstellen und weiterentwickeln. Die im Hoch- und Höchstspannungsnetz von emsys grid services GmbH bereits erfolgreich eingesetzten Methoden sowie Verfahren zur Last- sowie Erzeugungsprognose sollen im Laufe des Projektes an die Anforderungen des Niederspannungsnetzes angepasst werden. Dafür müssen geeignete Methoden gefunden werden, die es ermöglichen grundlegende Probleme im Niederspannungsnetz, wie fehlende Messwerte oder Zuordnungen dieser, zu überwinden. Für zukunftsorientierte Prognosen ist es für emsys grid services GmbH von großer Bedeutung, im Projektverlauf neue Verfahren zu entwickeln, um schnell wachsende Technologien, wie Akkus, die Elektromobilität oder Wärmepumpen realitätsnah zu modellieren und in den Prognoseprozess integrieren zu können.
Die 50 Hertz Transmission GmbH hat beim Ministerium für Wirtschaft- Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von drei Erdkabelsystemen und die Verlegung von Leerrohren für die Hansa PowerBridge II beantragt. Die ca. 32km lange Wechselstromleitung führt vom Anlandepunkt in Dierhagen Strand zum separat bereits genehmigten Umspannwerk in Gnewitz.
Der beantragte Abschnitt ist Teil eines Gesamtvorhabens, das der Anbindung des noch zu errichtenden und bereits genehmigten Offshore-Windparks „Gennaker“ in der deutschen Ostsee an das landseitige Höchstspannungsnetz dient. Neben dem separat zu genehmigenden Umspannwerk Gnewitz ist das Gesamtvorhaben in drei Genehmigungsabschnitte eingeteilt:
- Offshore-Umspannplattformen (OSS) Darß und Zingst „OST-6-1“ (Teilabschnitt „Umspannplattformen“),
- Seekabelsysteme OST-6-1 (Teilabschnitt „Küstenmeer“) und
- Erdkabelsysteme OST-6-1 (Teilabschnitt „Landtrasse“).