Der Datensatz "Heizungsart ZENSUS2011" des Wärmekatasters ist eine Auswertung der ZENSUS-Daten 2011 über die überwiegende Heizungsart im Gebäude. Es werden die Anteile der Heizungsarten Fernheizung, Etagenheizung, Blockheizung, Zentralheizung, Einzel-/Mehrraumöfen und "keine Heizung" pro Bezirk dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.
§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."
Die Daten verdeutlichen die auch im Kraftwerksbereich in den letzten Jahren vorgenommenen Angleichungen beim Energieträgereinsatz in der Stadt. Das "Rückrat" des Energieträgereinsatzes in den Berliner Kraftwerken stellen Steinkohle und Erdgas.
Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Lisdorf:Bebauungsplan "Sanitaer und Heizung Welsch" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Lisdorf
H-FCKW R22-Herstellung durch Umsetzung von Chloroform (CHCl3) mit Fluorwasserstoff nach folgender Gleichung: CHCl3 + 2 HF à CHClF2 (R22) + 2 HCl Die Daten gelten für Deutschland Anfang 90er Jahre. Allokation: Die Allokation der benötigten Chemikalien, der Energie und Emissionen der einzelnen Koppelprodukte erfolgt nach #1 über die obige Gleichung und den erzielbaren Marktpreis, d.h die Belastung der Umwelt wird im Verhältnis ihrer Marktpreise aufgeschlüsselt. Analog zu #1 werden in GEMIS nur die anteiligen Belastungen für R22 aufgenommen (d.h. es werden keine Gutschriften für Chlorwasserstoff erteilt). Genese der Daten: Die Kennziffern für den Einsatz von Chloroform (CHCl3), Fluorwasserstoff (HF), Heizöl EL (100 kW Heizung) und elektrischer Energie (Mittelspannung) stammen alle von #1 und basieren auf Herstellerangaben. Zu prozeßspezifischen Emissionen wurden von den betreffenden Firmen keine Angaben gemacht. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 71,9% Produkt: Grundstoffe-Chemie
Zentralheizung für Flüssiggas (LPG) mit atmosphärischem Brenner, inkl. Hilfsstrom und Wärmeverteilung, alle Daten nach #1, Emissionsdaten aktualisiert nach #2, NOx-Emissionen wurden auf die Werte des §6 der 1.BImSchV angepasst. LPG-Daten nach #3 Auslastung: 1600h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Öl gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 15a Leistung: 0,01MW Nutzungsgrad: 89% Produkt: Wärme - Heizen
Ganzballenstrohvergaser mit Produktgasbrenner, Wärmetauscher und Pufferspeicher; diskontinuierliche Beschickung; Datenänderung gegenüber 2000: Nutzungsgrad th + 4%Pkte; Gesamtnutzungsgrad + 0 %Pkt; Investkosten -6,1%. Hier Nutzungsgrad mit 100% angesetzt zur direkten Verrechnung mit inputbezogenene Endenergie-Daten ! Auslastung: 3200h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest Flächeninanspruchnahme: 70,3m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 15a Leistung: 0,145MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Wärme - Heizen
Verbraucher-Tipps zum klimafreundlichen Heizen Wer mit Holz heizt, schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel gesundheitsschädlichen Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der kostenlose Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. BImSchV ) fest. Erlaubt sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts/-pellets sowie Braun- und Steinkohle. Vielfach bietet der Brennstoffhandel daneben sogenannte Paraffin-Brennscheite an. Diese quaderförmigen Blöcke bestehen in der Regel aus einer Mischung aus Sägespänen und einer erheblichen Menge Paraffin. In Kamin- und Kachelöfen und ähnlichen Anlagen die unter die 1. BImSchV fallen, sind diese nicht erlaubt. 'Wer dennoch Brennscheite mit hohen Paraffinanteilen in seinem Ofen verbrennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich weitere Probleme einhandeln - zum Beispiel mit den Nachbarn: Der Staubausstoß eines Kaminofens, der mit Paraffinbrennscheiten betrieben wird, kann bis zu acht Mal so hoch sein, wie bei der Verbrennung trockenen Scheitholzes. Auch Sicherheitsprobleme sind nicht auszuschließen. Wer das Klima schonen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten: Der Ratgeber „Heizen mit Holz” steht zum kostenlosen Download bereit. Eine gedruckte Fassung ist kostenlos erhältlich per Telefon zum Ortstarif: 01888/305-3355, Fax: 01888/305-3356 oder per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen einfach an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn. Dessau-Roßlau, 14.11.2008
Ab dem 26. September 2015 muss die Effizienz von neuen Heizungen über ein Energielabel an der Anlage sichtbar sein. Dann können issen Hauseigentümer auf einen Blick sehen, ob ihre Heizung ihr Zuhause klimafreundlich wärmt. Heizanlagen mit zum Beispiel Solar- oder Geothermie, Biogas, Holz oder einer Wärmepumpe schneiden mit am besten ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Sie erreichen den Spitzenbereich A+ und A++; Heizkessel mit fossilen Brennstoffen hingegen nur die Klassen A bis G. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. Ab 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel auch für alte Heizgeräte. Die Energieverbrauchskennzeichnung ist geregelt in der EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013, die am 26. September 2015 in Kraft tritt. Sie gilt für Elektro-, Gas- und Ölheizkessel, Wärmepumpen und Blockheizkrafte sowie Warmwasserbereiter und Kombinationen verschiedener Heizgeräte. Für Biomassekessel greift die Regelung erst ab April 2017.
Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. BImSchV ) fest. Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen: Papierbriketts zählen also nicht, wie die einschlägige Werbung mit Slogans wie „Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier” suggeriert zu den zulässigen Brennstoffen. Wer sie dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld. Und weitere Schwierigkeiten sind möglich: Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch andere Probleme - etwa die Verschmutzung der Anlage - auszuschließen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne. Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus - zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe zu nutzen und die Anlagen so zu betreiben wie die Bedienungsanleitung es vorsieht. Wer das Klima schonen, die Umwelt schützen und seinen Nachbarinnen und Nachbarn nicht in die Quere kommen möchte, sollte - neben der Wahl des richtigen Brennstoffs - die folgenden Tipps beachten: Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes ( UBA ). Er ist kostenlos erhältlich per Telefon (zum Ortstarif): 03018/305-3355, per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn.
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