Stäube sind feste Teilchen der Außenluft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Nach ihrer Größe werden Staubpartikel in verschiedene Klassen eingeteilt. Als Feinstaub (PM10) bezeichnet man Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (µm). Von diesen Partikeln besitzt ein Teil einen aerodynamischen Durchmesser, der kleiner ist als 2,5 µm (PM2,5). Hierzu gehört auch die Fraktion der ultrafeinen Partikel (< 0,1µm). Dargestellt wird der Durchschnitt aller Messwerte eines Sensors der letzten 5 Minuten
Die dargestellten Messwerte wurden auf hohe und niedrige Ausreißer gefiltert. - Hohe Ausreißer sind alles jenseits des 3. Quartils + 1,5 * des Inter-Quartils-Bereichs (IQB) - Niedrige Ausreißer sind alles unterhalb des 1. Quartils - 1,5 * IQB
Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen:
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de