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s/hk/Hg/gi

WMS MSRL: D8-Schadstoffe (sh-llur), Mittelwert 2005-2010

Der WMS umfasst Schadstoffe im Wasser und im Sediment, die an Messstationen des LLUR erfasst werden. Parameter: Quecksilber, Blei, Kupfer, Nickel, Arsen, Cadmium, Chrom, Zink.

Multi Fuel Operated Integrated Clean Energy Process: Thermal Desorption Recycle-reduce-reuse Technology

Das Projekt "Multi Fuel Operated Integrated Clean Energy Process: Thermal Desorption Recycle-reduce-reuse Technology" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Institut für Energie und Umwelttechnik.Develop efficient energy conversion process with overall design efficiency improvement higher 3 percent as compared with the unit as operated before retrofit-Improve environmental performance by preventive pre-treatment and removal of HAP. Removal of organic S, Cl higher 95 percent, Hg higher 99 percent and by use of clean fuel decrease GHG emission with higher 20 percent compared to best available technique. Decrease total production cost by higher 10 percent below the cost of technologies that are in operation. Recycle/reuse the removed S, whereas production of by products will be capable of obtaining economic values greater than by products produced with any known technical solutions. Increase feed flexibility for different types of high S content coal and renewable biomass, providing net thermal efficiency on any co-used multi fuel of higher 65 percent. Improve expanded use, EU dimension acceptability of renewable biomass and use waste vegetable oils for CC impregnation for safe/near zero emission clean energy. Prime Contractor: Terra Humana Clean Technology Development, Engineering a Manufacturing Lt., Szechenyi 59, 1222 Budapest; Hungary.

Deutschlandweite regionalisierte Modellierung von Stoffeinträgen in Gewässer (Nickel, Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Zink, Kupfer) - Rohdaten (Datensatz)

Der Datensatz umfasst für Deutschland die Stoffeinträge (Nickel, Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Zink, Kupfer) in Gewässer über unterschiedliche Punktquellen und diffuse Eintragspfade. Grundlage ist das Stoffeintragsmodell MoRE (Modelling Regionalized Emissions). Räumliche Bezugsebene sind die hydrologisch und administrativ abgeleiteten MoRE-Analysegebiete. Die Werte beziehen sich auf den jährlichen Eintrag in kg/a. Die Werte sind gerundet. Weitergehende Informationen finden Sie am rechten Bildrand unter der Rubrik "INFO-LINKS".

INSPIRE HE Geografische Bezeichnungen ATKIS Basis-DLM

Der Datenbestand enthält aus ATKIS Basis-DLM abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Geografische Bezeichnungen gemäß INSPIRE-Datenspezifikation.

INSPIRE HE Verwaltungseinheiten ALKIS

Der Datenbestand enthält aus ALKIS abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten gemäß INSPIRE-Datenspezifikation.

9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation

Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Umweltprobenbank Nr. 13910: Quecksilber / Vollblut / Halle/Saale

Anzahl der Proben: 39 Gemessener Parameter: Natürlich vorkommendes hochtoxisches Übergangsmetall, das unter Normalbedingungen flüssig ist Probenart: Vollblut Ideale Matrix für die meisten Chemikalien, da es im Kontakt mit dem gesamten Organismus und im Gleichgewicht mit den Organen und Geweben steht, in denen Chemikalien gespeichert werden. Probenahmegebiet: Halle/Saale Größte Stadt in Sachsen-Anhalt und alter Industriestandort in der ehemaligen DDR mit starkem Strukturwandel seit 1990.

Quecksilber im Meerwasser 2001

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Quecksilber im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

Quecksilber im Meerwasser 2004

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Quecksilber im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

Quecksilber im Meerwasser 2018

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Quecksilber im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

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