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GTS Bulletin: ISAH02 HKBR - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKBR;) (Remarks from Volume-C: XXX)

GTS Bulletin: ISAH02 HKBO - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKBO;) (Remarks from Volume-C: XXX)

GTS Bulletin: ISAH02 HKBU - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKBU;) (Remarks from Volume-C: XXX)

Freiflächen-Photovoltaik – ja, aber nicht ohne Bodenschutz!

Die Kommission Bodenschutz (KBU) befürwortet die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik (PV-FFA), fordert aber, dass bei der Flächenauswahl Prioritäten gesetzt sowie Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden und beim Bau der Anlagen bodenschonend vorgegangen wird. Das Positionspapier enthält konkrete Anforderungen für die Flächenauswahl und formuliert Mindeststandards und Forderungen für Errichtung, Betrieb, Unterhaltung und Rückbau von PV-FFA aus Sicht des Bodenschutzes.

Biologische Vielfalt im Boden schützen

Ein Teelöffel Boden enthält mehr Organismen als Menschen auf der Erde leben. Im und auf dem Boden leben u.a. Bakterien, Pilze, Insekten, Ameisen, Regenwürmer, Maulwürfe. Diese Bodenvielfalt ist für Klimaschutz und Landwirtschaft von herausragender Bedeutung und trägt zur Reinigung von Luft und Wasser bei. Ein aktuelles Positionspapier fordert deshalb einen stärkeren Schutz der Bodenbiodiversität. 45 Prozent der Böden in Europa haben durch intensive landwirtschaftliche Nutzung deutlich an organischer Substanz, also an Humus und Bodenlebewesen verloren. Das Bodenleben erstickt mehr und mehr infolge großflächiger Versiegelung unserer Böden durch Asphalt und Beton und ungebremster Flächen-Neuinanspruchnahme. So sind in Deutschland etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Deshalb fordern die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) sowie eine Vielzahl weiterer im Boden- und im Naturschutz tätiger Gremien, Einrichtungen und Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier eine verstärkte Wahrnehmung der Bodenbiodiversität und ein entsprechendes Handeln in der Politik. Vier Forderungen zeigen, wie die Vielfalt im und auf dem Boden geschützt und vor weiteren Verlusten bewahrt werden kann. Ein gemeinsames Handeln von Boden- und Naturschutz mit Land- und Fortwirtschaft sowie Wasserwirtschaft, welches durch die Politik unterstützt wird. Hierzu bedarf es geeigneter Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und auf nationaler Ebene, welche die ⁠ Biodiversität ⁠ im Boden und somit den Boden als Lebensgrundlage auch für den Menschen verbessern. Dazu gehören u.a. ein Verbot des Grünlandumbruchs und die Förderung der Rückumwandlung von Acker in Dauergrünland an geeigneten Standorten, der Erhalt verbliebener und Förderungen neuer ökologischer Vorrangflächen unter der Prämisse der ökologischen Vielfalt auf mindestens zehn Prozent der Fläche sowie die gezielte Entwicklung des ökologischen Landbaus durch attraktive Fördermaßnahmen. Die Berücksichtigung der Sustainable Development Goals (SDGs) der ⁠ UN ⁠ durch die EU in ihrer Bodenschutzstrategie und in einer bodenschützenden EU-Agrarpolitik. Auf Insektenarten oder bestimmte Standorte wie Moore abzielende politische Programme sind unzureichend, Schutzziele und -strategien, vor allem in der Landwirtschaft, müssen an ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und Funktionalität ausgerichtet werden. Ein stärkeres Bewusstsein der Politik für den Wert des Bodens als sensiblen und unverzichtbaren Lebensraum und als begrenzte Ressource. Politische Maßnahmen müssen um Maßnahmen der Bildung, Kommunikation und Partizipation ergänzt werden. Diese sollten die Perspektiven unterschiedlicher Gruppen zusammenbringen, den Teilnehmenden eine informierte Meinungsbildung ermöglichen und möglichst konkrete Handlungsperspektiven eröffnen. Referenzdaten für einen guten ökologischen Bodenzustand. Bestehende ⁠ Monitoring ⁠-Programme müssen hierzu dringend um bodenbiologische Erfassungen erweitert, stärker miteinander vernetzt und mit Blick auf die Funktionen der Bodenorganismen ausgewertet werden. Unterzeichnende sind neben der KBU das Bundesamt für Naturschutz, die in Deutschland im Bodenschutz aktiven Fachverbände wie die Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft und der Bundesverband Boden, der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.), der WWF Deutschland, die Zukunftsstiftung Landwirtschaft und das Museum Senckenberg für Naturkunde Görlitz. Die Bedeutung des gemeinsamen Positionspapiers unterstreicht der vom Europäischen Rechnungshof Anfang Juni 2020 vorlegte Sonderbericht „Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzflächen: Der Beitrag der GAP hat den Rückgang nicht gestoppt“ . Er kommt zu dem Schluss, dass ein Großteil der Finanzierungen der GAP nur geringe positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hat. Die meisten Direktzahlungen tragen nicht zum Erhalt oder zur Verbesserung der biologischen Vielfalt von Agrarland bei. Die Übernahme Deutschlands für die EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020 eröffnet die Chance, den Schutz des Bodens und damit der Bodenbiodiversität stärker in den Fokus der politischen Arbeit auf europäischer Ebene zu rücken. Mit der im Mai 2020 von der Europäischen Kommission vorgelegten EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist ein erster Anfang gemacht. Grundsätzlich müssen Schutzziele und -strategien, vor allem in der Landwirtschaft, an Nachhaltigkeit und Funktionalität ausgerichtet werden. Der langfristige Erhalt des Bodenlebens und der Bodenfruchtbarkeit muss Vorrang vor kurzfristigen Produktivitätssteigerungen haben. Der Bodenschutz muss auch Ziel der EU-Agrarpolitik in der neuen Förderperiode, sowie des europäischen Green Deals und der „ Vom Hof auf den Tisch-Strategie “ sein.

Plastik und andere persistente "neue" Stoffe im Boden

Mit dem Eintritt ins Anthropozän werden den Böden zahlreiche neue Stoffe zugeführt, die allesamt die natürlichen Eigenschaften von Böden beeinflussen können und das fast immer negativ. Sie reichern sich in Böden kontinuierlich an, weil sie biologisch oder chemisch nicht abbaubar, das heißt persistent sind. Aktuelle Beispiele sind die beiden Stoffgruppen menschengemachte Kohlenstoff-Polymere (das heißt Plastik) und per- und polyfluorierter Verbindungen (sogenannte PFAS). Die KBU zeigt für diese nicht nur die möglichen Eintragspfade in die Umwelt und die Konsequenzen für den Boden auf. Darüber hinaus leitet sie darauf aufbauend 5 konkrete Handlungsempfehlungen zur Minderung und Begrenzung der Einträge ab. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Boden und Biodiversität - Forderungen an die Politik

Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) hat zum Weltbodentag am 5. Dezember 2019 die Konferenz "Mit Alexander von Humboldt den Boden neu entdecken. Boden und Biodiversität - alles hängt mit allem zusammen" veranstaltet. Die Vielfalt des Bodenlebens ist bedroht. Die Tagung zielte darauf ab, das Bewusstsein für die Biodiversität im Boden zu schärfen. Im Ergebnis entstand dieses gemeinsame Positionspapier. Mit ihm wenden sich die KBU sowie eine Vielzahl weiterer im Boden- und im Naturschutz aktiven Gremien, Einrichtungen und Verbände an die Politik. Vier konkrete Forderungen verdeutlichen, wie die Vielfalt im und auf dem Boden geschützt und vor weiteren Verlusten bewahrt werden kann. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/

Abschaffung des § 13 b BauGB

Seit dem 13. Mai 2017 ermöglicht der neue § 13 b Baugesetzbuch die Ausweisung neuer Wohngebiete im bisherigen Außenbereich im Anschluss an bebaute Ortsteile im vereinfachten Verfahren. Damit entfallen verschiedene Pflichten der Bauleitplanung, etwa die Umweltprüfung, die Eingriffs-/Ausgleichsregelung, die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) empfehlen den Bundestagsparteien in diesem gemeinsamen Positionspapier, den Paragrafen schnell wieder abzuschaffen. Die Nachteile, wie ungesteuerter Flächenverbrauch an den Ortsrändern statt Entwicklung der Ortskerne, sind gravierend und irreversibel und rechtfertigen die von der Politik gewünschten Vorteile nicht. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

"Boden in der Stadt der Zukunft“ - Fachtagung der KBU

Wo liegen die Handlungserfordernisse aber auch Möglichkeiten für die Stadtentwicklung aus Sicht des Bodenschutzes? Städte der Zukunft – Was gibt es schon für spannende Ansätze durch die Bodenschutzbrille gesehen? Wie sieht das Nachnutzungskonzept für den Flughafen Tegel aus? Spannende Diskussionen hierzu bietet die Fachtagung der KBU. Datum: 6. Dezember 2016 Ort: Presse- und Besucherzentrum, Reichstagufer 14, 10117 Berlin Anmeldungen sind leider nicht mehr möglich. Programmflyer

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