Die Messwerte wurden mittels des Sensor-Modells "Dallas semiconductor DS18B20" erfasst.
Das vorliegende Projekt stellt die Installation einer Fertigung für Trimethylgallium (TMG) dar, einem wesentlichen Vorprodukt für die Herstellung bestimmter Halbleitermaterialien, z.B. zur Herstellung von anorganischen LEDs. Die Anlage basiert auf einem neu entwickelten und patentgeschützten Verfahren, welches eine hohe Atomökonomie und damit verbunden niedrige Verluste und Abfallmengen gegenüber alternativen Herstellwegen aufweist. Die Anlage wurde zwischen 2015 und 2017 gebaut und erfolgreich in Betrieb genommen; Kunden werden mit hochreinem TMG beliefert. Das ursprüngliche Projektziel einer nahezu quantitativen Galliumausbeute konnte für Roh-Trimethylgallium bereits realisiert werden. An Lösungen diesem Ziel auch für reinst-TMG noch näher zu kommen als es während der Projektlaufzeit erreicht wurde, wird gearbeitet. Die Reaktion zur Herstellung von TMG läuft wie geplant ohne organische Lösemittel, sondern in einer Salzschmelze; allerdings konnte das Ziel komplett auf organische Lösemittel zu verzichten derzeit noch nicht ganz erreicht werden, da damit momentan noch kleine Mengen pyrophorer Reststoffe deaktiviert werden müssen. Quelle: Forschungsbericht
The fact sheet is focusing on the uses of OLEDs for lighting purposes. Their function is based on nanotechnology-structured organic semiconductor materials. According to experts, this novel lighting technology will revolutionise both interior and exterior lighting as well as the display area (TVs, monitors, telephones) in the near future and in part replace existing systems. The fact sheet analyses the environmental aspects associated with OLEDs, the legal framework and the need for research and development. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
BfS 01/06 V RöV Jordan Valley Semiconductors LTD, Röntgenfluoreszenzspektrometer, Röntgenreflektometer BfS 01/06 V RöV (PDF, 8 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 31.12.2006
Die Intel Magdeburg GmbH (im Weiteren Intel Magdeburg) plant die Errichtung und den Betrieb einer Halbleiterfabrik. Die neue Fabrik soll Chips mit den fortschrittlichsten Transistortechnologien liefern und somit die Kundenanforderungen der Hersteller integrierter Schaltkreise erfüllen.
Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Zulassung BfS 01/06 V RöV Vom 22. Februar 2006 Gemäß den §§ 8 ff. RöV vom 8. Januar 1987 (BGBl. I S. 114) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen: Bauartzeichen:BfS 01/06 V RöV Bezeichnung der Vorrichtung:Röntgenfluoreszenzspektrometer (XRF) und/oder Röntgenreflektometer (XRR) (Vollschutzgerät) mit der Hersteller-/Typbezeichnung: - JVX 5000T (mit XRF-Einheit) - JVX 5100T (mit XRR-Einheit) - JVX 5200T (mit XRF- und XRR-Einheit) - JVX 6000 (mit XRF-Einheit) - JVX 6100 (mit XRR -Einheit) - JVX 6200 (mit XRF- und XRR-Einheit) Inhaber der Zulassung/ Hersteller der Vorrichtung: Jordan Valley Semiconductors LTD. Industrial Zone Ramat Gavriel number 6 Migdal Ha’ Emek IL – 23100 Israel Zugelassene Verwendung:Die Vorrichtung ist als Vollschutzgerät nach § 2 Nr. 25 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 3 RöV für den ge- werblichen Einsatz als Analysegerät zugelassen. Der Betrieb der Vorrichtung ist genehmigungsfrei und an- zeigepflichtig nach § 4 Abs. 3 RöV. Befristung der Zulassung:22. Februar 2016 Salzgitter, den 22. Februar 2006 57502/2-078 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski
EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht. Die Beschränkung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von C9-C14 PFCA, deren Salze sowie Substanzen, die zu diesen perfluorierten Carbonsäuren abgebaut oder umgewandelt werden können, sogenannte Vorläuferverbindungen. C9-C14 PFCA und deren verwandte Stoffe gehören zu der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ( PFAS ). Diese Stoffe werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt. C9-C14 PFCA und ihre Salze sind sehr stabil und werden in der Umwelt kaum abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und in Lebewesen an. C9 PFCA und C10 PFCA sind zudem schädlich für die Fortpflanzung und können vermutlich Krebs erzeugen. Aufgrund ihrer persistenten, bioakkumulierenden und toxischen ( PBT ) sowie reproduktionstoxischen Eigenschaften wurden C9 PFCA und C10 PFCA sowie deren Natrium- und Ammoniumsalze als sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) bereits 2015 und 2017 in die REACH -Kandidatenliste aufgenommen. Die C11-C14 PFCA wurden bereits 2012 wegen ihrer sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften (vPvB) in die Kandidatenliste aufgenommen. Mit der REACH-Beschränkung ( REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68) folgt nun eine weitere Risikominderungsmaßnahme, um die Freisetzung und Verbreitung dieser besonders besorgniserregenden Stoffe in die Umwelt zu minimieren. Ab dem 25. Februar 2023 dürfen C9-C14 PFCA, deren Salze und Vorläuferverbindungen nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Werden sie als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis verwendet, gelten Grenzwerte von 25 ppb (parts per billion, entspricht zum Beispiel 25 µg/l) für die Summe C9-C14-PFCA und ihre Salze sowie 260 ppb für die Summe ihrer Vorläuferverbindungen. Für verschiedene Verwendungen gelten längere Übergangsfristen: Arbeitsschutztextilien (04. Juli 2023) Herstellung von Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) für bestimmte Anwendungen (04. Juli 2023) fotolithografische Verfahren oder Ätzverfahren bei der Halbleiterherstellung (04. Juli 2025) fotographische Beschichtungen für Filme (04. Juli 2025) invasive und implantierbare Medizinprodukte (04. Juli 2025) Feuerlöschschaume zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B welche bereits in ortsfesten oder mobilen Systeme installiert sind und unter der Bedingung, dass alle Freisetzungen aufgefangen werden können (04. Juli 2025). Die Feuerlöschschäume dürfen jedoch nicht für Ausbildungszwecke verwendet werden. Beschichtungen der Dosen von Druckgas-Dosierinhalatoren (25. August 2028) Halbleiter an sich und Halbleiter, die in elektronischen Halbfertig- und Fertiggeräten eingebaut sind (31. Dezember 2023); Halbleiter die in Ersatzteilen für elektronische Fertiggeräte verwendet werden, die vor dem 31. Dezember 2023 in Verkehr gebracht wurden (31. Dezember 2030) Abweichungen zu oben genannten Konzentrationsgrenzwerten gelten für folgende Verwendungen: Für transportierte isolierte Zwischenprodukte, die zur Herstellung von Fluorchemikalien mit höchstens sechs perfluorierten Kohlenstoffatomen verwendet werden, gelten 10 ppm (parts per million, entspricht zum Beispiel 10.000 µg/L) für die Summe aller C9-C14 PFCA, ihrer Salze und Vorläuferverbindungen in Stoffen. Der Grenzwert wird bis zum 25. August 2023 von der Europäischen Kommission überprüft. Bis zum 25. August 2024 beträgt der Konzentrationsgrenzwert 2.000 ppb für die Summe der C9-C14 PFCA in Fluorkunststoffen und Fluorelastomeren, die Perfluoralkoxy-Gruppen enthalten. Ab dem 25. August 2024 gilt ein Grenzwert von 100 ppb. Die Ausnahme gilt nicht für Erzeugnisse und wird bis zum 25. August 2024 von der Europäischen Kommission überprüft. 1.000 ppb für die Summe der C9-C14 PFCA in PTFE-Mikropulvern. Die Ausnahme wird bis zum 25. August 2024 von der Europäischen Kommission überprüft. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen sind hier zu finden: Verordnung (EU) 2021/1297 oder REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68 . Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehrere tausend einzelne Stoffe, von denen die C9-C14 PFCA ein Teil sind. Für eine schnelle und effiziente Minimierung der Belastung von Mensch und Umwelt durch diese langlebigen Stoffe ist eine Regulierung der gesamten Stoffgruppe notwendig. Das Umweltbundesamt hat daher gemeinsam mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Dänemark einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienbehörde eingereicht.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Robert-Bosch-Ring 1 01109 Dresden Bundesland: Sachsen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Robert Bosch Semiconductor Manufacturing Dresden GmbH Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a
PFAS sollen EU-weit beschränkt werden Das UBA hat zusammen mit Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Dieser wurde nun veröffentlicht. In Zukunft sollen – mit Ausnahmen – die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden. PFAS steht für eine Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS – früher auch PFC abgekürzt – werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie z.B. Outdoor-Ausrüstung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen eingesetzt. Zudem kommen sie in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz. Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Die Chemikalien sind so stabil, dass sie – wenn sie in die Umwelt gelangen – dort lange verbleiben. Sie werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. In der Umwelt können PFAS sich in Nahrungsketten anreichern oder rasch im Wasserkreislauf verteilen und auch Trinkwasserquellen wie das Grundwasser erreichen. PFAS sind hauptsächlich menschengemachte Chemikalien und kommen natürlicherweise nicht in der Umwelt vor. Dennoch können PFAS heute weltweit in Wasser, Luft und Boden nachgewiesen werden. Auch im Blutserum von Menschen können sie vorkommen und gesundheitliche Effekte haben. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher mit dem nun veröffentlichten Vorschlag diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“ Für Verbraucher*innen gibt es wenig Möglichkeiten zu erkennen ob Produkte PFAS enthalten und diese zu meiden. Bei Bekleidung wie Outdoorjacken gibt es bereits entsprechend gekennzeichnete Produkte (z.B. GOTS oder Blauer Engel für Textilien). Statt einer beschichteten Pfanne funktioniert auch eine Eisen- oder Emaillepfanne. Diese sind sogar länger haltbar, weil sie kratzfest sind. Mehrweggeschirr aus Glas oder Porzellan statt beschichtetem Einweggeschirr ist ohnehin besser für die Umwelt. Auch bei Imprägniermitteln kann man anstelle PFAS-basierter Sprays auf natürliche Fette und Wachse zurückgreifen; bei Teppichen statt auf PFAS-Beschichtung auf die natürliche Schmutzabweisung von Wolle. Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. In der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit hat die Europäische Kommission daher ein umfassendes Paket an Maßnahmen angekündigt um die Verwendung von PFAS und daraus entstehenden Kontaminationen zu adressieren. Die Beschränkung der gesamten Gruppe der PFAS in der EU Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist Teil dieses Maßnahmenpakets. Der vorgelegte Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ist einer der seit der Einführung der REACH Verordnung. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf beteiligten Länder dazu verschiedene PFAS, ihre Verwendungen und die Risiken, die sie für Mensch und Umwelt darstellen können, untersucht. Sie haben zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, um Informationen für die Verwendung dieser Stoffe zu sammeln, und alle eingegangenen Informationen geprüft. Der nun veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen. Mögliche Beispiele dafür sind industrielle Prozesse wie die Herstellung von Halbleitern, persönliche Schutzausrüstung für Rettungs- und Sicherheitskräfte, oder Medizinprodukte. Auf diese Weise sollen weitere Emissionen in die Umwelt möglichst weitreichend reduziert werden. Sofern die Beschränkung wie vorgeschlagen umgesetzt wird, wird die Verwendung von PFAS in vielen Produkten wie z.B. beschichtetem Kochgeschirr, Textilien, Nahrungsmittelverpackungen oder Imprägnierungen für Outdoor-Ausrüstung zukünftig nicht mehr erlaubt sein. In diesen Bereichen stehen bereits geeignete Alternativen zur Verfügung. Nächste Schritte Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) werden im März 2023 prüfen, ob die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen von REACH entspricht. Wenn dies der Fall ist werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation des vorgelegten Dossiers soll am 22. März 2023 beginnen. Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationsveranstaltung organisiert, um den Beschränkungsprozess zu erläutern und Informationen zur Beteiligung an der Konsultation bereitzustellen. Die Stellungnahmen des RAC und des SEAC sollen gemäß der REACH Verordnung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der wissenschaftlichen Bewertung erstellt werden. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Die Beschränkung wird demnach frühestens 2025 in Kraft treten. Das UBA spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Webseite der ECHA eingesehen werden.
EU beschränkt Verwendung weiterer PFAS Aufgrund ihrer wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften werden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vielseitig eingesetzt. Sie sind in der Umwelt jedoch kaum abbaubar. Einige PFAS reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädigend. Daher hat die EU die Verwendung einiger PFAS beschränkt, weitere Beschränkungen sind in Vorbereitung. Nach der Perfluoroktansulfonsäure ( PFOS ) und der Perfluoroktansäure ( PFOA ) sind ab 2023 auch die Herstellung, die Verwendung und das Inverkehrbringen von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14-PFCA) in der EU unter REACH beschränkt. Diese Beschränkung umfasst auch die Salze der C9-C14-PFCA sowie Stoffe, die zu diesen Carbonsäuren abgebaut oder umgewandelt werden können, sogenannte Vorläuferverbindungen. Werden C9-C14-PFCA, ihre Salze oder Vorläuferverbindungen als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem Gemisch oder Erzeugnis eingesetzt, gelten ab 25. Februar 2023 Grenzwerte von 25 ppb (entspricht 25 µg/l) für C9-C14-PFCA und ihre Salze sowie 260 ppb (260 µg/l) für ihre Vorläuferverbindungen. Für verschiedene Anwendungen, wie z.B. in Arbeitsschutztextilien, in Medizinprodukten, in Halbleitern oder in Feuerlöschschäumen gelten längere Übergangsfristen. Detaillierte Informationen, auch zu weiteren Ausnahmen, sind hier zu finden: Verordnung (EU) 2021/1297 oder REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68 . Viele Unternehmen haben bereits auf Alternativen umgestellt. Doch das Umweltbundesamt warnt: Alternative PFAS können genauso schädlich sein. Kurzkettige PFAS (z.B. Perfluorhexansäure = perfluorierte Carbonsäuren mit 6 Kohlenstoffatomen) sind ebenso langlebig und können durch ihre Mobilität leicht Gewässer verunreinigen und sich über den Wasserkreislauf rasch in der Umwelt verteilen – sie sind daher kein geeigneter Ersatz. Deutschland hat deshalb für die Perfluorhexansäure (PFHxA), deren Salze und Vorläuferverbindungen einen Beschränkungsvorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und soziökonomische Bewertung (SEAC) haben diesen Vorschlag geprüft und unterstützen ihn ( Stellungnahmen ). Im nächsten Schritt entscheidet die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über die EU-weite Umsetzung dieses Beschränkungsvorschlags. Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehr als 4000 einzelne Stoffe. Das Umweltbundesamt hält, insbesondere unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, eine Regulierung der gesamten Stoffgruppe für notwendig, denn alle PFAS verbleiben für eine lange Zeit in der Umwelt. Die Regulierung dieser gesamten Stoffgruppe im Vergleich zur schrittweisen Regulierung einzelner Stoffe soll eine effiziente und schnelle Minimierung der Belastung mit PFAS für Mensch und Umwelt bewirken. Zudem soll ein Umsteigen auf alternative PFAS, die ähnlich besorgniserregend sind, verhindert werden. Dafür erarbeitet das Umweltbundesamt gemeinsam mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Dänemark für diese Stoffgruppe einen Beschränkungsvorschlag unter REACH. Die Verwendung von PFAS soll nur für die Anwendungen erlaubt werden, die wichtig für die Gesellschaft sind und bei denen die Emissionen in die Umwelt durch geeignete Maßnahmen minimiert werden können.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 1087 |
Land | 4 |
Zivilgesellschaft | 11 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 1074 |
Messwerte | 12 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 16 |
offen | 1086 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 1101 |
Englisch | 76 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Datei | 12 |
Dokument | 3 |
Keine | 454 |
Webseite | 646 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 465 |
Lebewesen & Lebensräume | 340 |
Luft | 512 |
Mensch & Umwelt | 1102 |
Wasser | 225 |
Weitere | 1087 |