Mit dem Vorhaben sollen LED-Lampen mit Dimmtechnik zur Außenbeleuchtung bei bundesweit 50 Bestandstankstellen unterschiedlichen Typs eingesetzt werden. Im Vergleich zu den bisher eingesetzten Quecksilberhochdruck- und Halogenmetalldampflampen, ermöglicht die LED-Technik die Drosselung des Lichtstromes in weiteren Bereichen sowie ein schnelles Einschalten ohne merkliche Hochlaufzeit. Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Kombination der LED-Lampen mit einer an der Kundenfrequenz orientierten Steuerung der Außenbeleuchtung. Dies wird durch ein Infrarotmeldesystem ermöglicht, indem das System bei Registrierung einer Bewegung von der gedimmten zur maximalen Beleuchtung wechselt. Damit kann die Beleuchtungsstärke optimal eingestellt und Überbeleuchtung vermieden werden. In der Regel werden die Lampen über Ihrem eigentlichen Wert bemessen, um am Ende Ihrer Lebensdauer noch die volle Leistung erreichen zu können. Ziel des Vorhabens ist es, den Lichtstrom der Lampen so zu drosseln, dass er bereits am Anfang der Lampenlebensdauer nur den geforderten Mindestwert leistet. Diese Betriebsweise führt zu einer deutlichen Minderung der Elektroleistung, die erst allmählich steigt und zum Ende der Lampenlebensdauer ihren vollen Wert erreicht. Im Vergleich zu einer ständig gleichmäßigen Beleuchtung können rund 13.000 kWh/a des Stromverbrauchs für die Außenbeleuchtung bzw. 8 Prozent des gesamten Stromverbrauchs einer Tankstelle eingespart werden. Für die insgesamt 50 Tankstellen wird eine jährliche Minderung des Stromverbrauchs von rund 640 MWh und der CO2-Emissionen von rund 370 t erwartet. Das Unternehmen wird die tatsächlichen Einsparungen im Rahmen des ebenfalls geförderten Messprogramms ermitteln.
<p>Tipps zum Energiesparen – die Zeitumstellung tut es nicht</p><p>Am Sonntag, den 26. März, ist es wieder soweit: Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Weniger Energie wird dadurch nicht verbraucht. Wir geben Tipps, wie Sie wirklich Energie sparen können.</p><p>Eingeführt wurde die Sommerzeit auf EU-Ebene in den 1980er Jahren. Ein Ziel war, Energie zu sparen. Aber: Wieviel Energie durch die Umstellung auf Sommerzeit tatsächlich eingespart wird, lässt sich nicht genau beziffern, denn: Die Umstellung führt an der einen Stelle zu einem geringeren und an der anderen zu einem höheren Verbrauch:</p><p>Daneben gibt es Auswirkungen auch an anderer Stelle. Die längere Tageshelligkeit am Abend kann zu einem veränderten Freizeitverhalten führen und mit einem Mehrverbrauch im Verkehr und in Freizeiteinrichtungen verbunden sein. In Bezug auf die Auswirkungen der Zeitumstellung auf die Wirtschaft kennen wir keine belastbaren Informationen oder quantitativen Daten. Die wenigen vorhandenen Quellen beruhen größtenteils auf subjektiven Einschätzungen.</p><p>Neben Fragen der Energieeinsparung spielen auch Fragen der Gesundheit eine Rolle. Es gibt vermehrte Anhaltspunkte dafür, daß sich die Anpassung der biologischen Rhythmen insbesondere an die Zeitumstellung im Frühjahr nicht so einfach vollzieht. Hier gibt es Hinweise, dass die Anpassung selbst innerhalb von vier Wochen nach der Umstellung möglicherweise nur unvollständig bzw. gar nicht gelingt. Demgegenüber scheint die Zeitumstellung im Herbst weniger problematisch. Unklar ist jedoch, zu welchen relevanten Gesundheitsauswirkungen die zeitumstellungsbedingten Störungen in den biologischen Rhythmen führen. Das sind die Ergebnisse einer<a href="https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_bilanz-der-sommerzeit.php">Untersuchung</a>des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag.</p><p>Auch auf EU-Ebene wurde die Frage einer möglichen Energieeinsparung untersucht. Im Ergebnis zeigten sich insgesamt nur geringfügige Einsparungen für die EU als Ganzes. In den einzelnen EU-Mitgliedstaaten kann die durch die Zeitumstellung bedingte Änderung des Energieverbrauches negativ oder positiv ausfallen. Dies ist durch Unterschiede in der geographischen Lage sowie bei Wirtschaft und Kultur bedingt.</p><p>Im Sommer 2018 konnten sich die EU-Bürger zu ihren Erfahrungen mit der Sommerzeit und zur Frage der Beibehaltung oder Abschaffung der Zeitumstellung äußern. Es ging eine sehr große Zahl an Rückmeldungen ein, die bezüglich der Zusammensetzung der Teilnehmer aber nicht repräsentativ war. Von den Teilnehmern sprachen sich 84 % für eine Abschaffung der Zeitumstellung aus. In Reaktion darauf schlug die EU-Kommission vor, die Umstellung abzuschaffen. Das EU-Parlament stimmte dem zu, bei den Mitgliedstaten, die ebenfalls zustimmen müßten, gibt es aber unterschiedliche Positionen und bisher noch keine Einigung. Die einen sind entschieden für eine Abschaffung, andere eher für eine Beibehaltung und einige haben keine eindeutige Position. Mit einer Abschaffung der EU-weit einheitlichen Zeitumstellung ist vorerst kaum zu rechnen.</p><p>Die Zeitumstellung spart Ihnen im Saldo also kaum Energie. Mehr Erfolg haben Sie bei sich zuhause mit anderen Methoden:</p><p><strong>Heizen</strong>ist der mit Abstand größte Energieverbraucher und CO2-Verursacher im Haushalt. Der Anteil der Heizenergie am Energieverbrauch eines Haushaltes liegt etwa bei 70 Prozent. Hier liegt auch ein großes Potenzial, Energie einzusparen. Je mehr Quadratmeter wir beheizen und je schlechter ein Haus gedämmt ist, desto größer sind der Heizenergiebedarf und damit auch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Ausstoß. Neben einer<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76040">effizienten Heizungsanlage</a>und einer<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/waermedaemmung">guten Dämmung</a>ist es auch wichtig, die Temperatur unter Kontrolle zu halten. Als Richtwert gelten 20 °C für den Wohnbereich, 18 °C für die Küche und 17 °C für den Schlafbereich.</p><p>Die<strong>Warmwasserbereitung</strong>ist im Privathaushalt der zweitgrößte Energieverbraucher. Der Energiebedarf für Warmwasser macht im Schnitt 14 Prozent des Energiebedarfs eines Haushaltes aus. Energie und Kosten können zum Beispiel dadurch gespart werden, dass man duscht anstatt zu baden: Für ein Vollbad in der Wanne benötigt man im Schnitt 200 Liter Wasser. Bei 10 Minuten Duschen fließen im Schnitt 100 Liter durch die Leitung. Dieses zu erhitzen, kostet nur die Hälfte. Wer einen wassersparenden Duschkopf einbaut, kann weitere 40 Prozent Warmwasser einsparen. Besonders lohnt sich die Ersparnis in Haushalten, in denen Wasser mit Strom erhitzt wird. Hier kostet ein Duschbad mit einem wassersparenden Duschkopf etwa 1,30 € für das Wasser selbst und seine Erwärmung. Wer stattdessen ein Vollbad nimmt, zahlt etwa 3 € mehr.</p><p>Neben der Heizenergie lässt sich im Haushalt vor allem beim<strong>Strom</strong>noch sehr viel Energie sparen. Der Anteil des Stromes am gesamten Energieverbrauch eines Haushaltes liegt bei etwa 20 Prozent. Haushaltsgroßgeräte wie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/kuehlschrank">Kühlschrank</a>und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/herd-kochfelder">Herd</a>sowie – weniger bekannt – die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungsumwaelzpumpe">Heizungsumwälzpumpe</a>sind die großen Stromfresser im Haushalt. Bei den Haushaltsgroßgeräten hilft die EU-Energieverbrauchskennzeichnung beim Stromsparen. Orientieren Sie sich beim Neukauf daran und bevorzugen Sie A bzw. B- Geräte.</p><p>Der Ersatz stromvergeudender Glühlampen, seien es herkömmliche oder Halogenglühlampen, macht sich auch im Portemonnaie schnell bezahlt. Mit der<strong>Wohnungsbeleuchtung</strong>durch LED-Lampen lassen sich viele Kilowattstunden Strom im Jahr sparen. Denn sie brauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als Standardglühlampen.</p><p>Und nicht zuletzt:<strong>Leerlaufverluste</strong>, zum Beispiel durch Stand-by-Betrieb, abschalten. Computer, Stereo-Anlage, Fernseher und etliche weitere Geräte können Strom verbrauchen, ohne dass sie eingeschaltet sind. Wer sich die Mühe macht, mit einem<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparen-im-haushalt/energiesparpaket-in-bibliotheken">Strommessgerät</a>diese heimlichen Verbräuche zu enttarnen, wird überrascht sein, wo überall unverhältnismäßig viel Strom fließt. Einzelsteckdosen oder Steckdosenleisten zum Abschalten bieten hierfür eine gute Lösung.</p>
Der Ökodesign-Regulierungsausschuss der EU entschied am 17. April 2015, das Verbot von Glühbirnen mit ungebündeltem Licht ab der Energieeffizienzklasse D um zwei Jahre auf den 1. September 2018 zu verschieben. Die EU-Kommission hatte den Aufschub unter Berufung auf Bedenken der Industrie vorgeschlagen, LED-Technologien seien 2016 noch nicht bereit, Halogenlampen zu ersetzen.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
Ziel ist die Entwicklung neuartiger, hochfrequenzangeregter Plasmalampen, die ohne Quecksilber als Leuchtmittel gefertigt werden können. Die zur Zündung des Plasmas notwendige Hochspannung wird über ein verteiltes Hochfrequenznetzwerk realisiert. Die Vorteile dieser Plasmalampen sind: - kein Einsatz des hochgiftigen Quecksilbers, - sehr kurze Aufwärmphase, - ausgewogenes, kontinuierliches Lichtspektrum, - Eliminierung der Elektroden und der damit verbundenen Probleme, - potentiell höhere Lebensdauer. Diese neuen quecksilberfreien Lampen wären für den Einsatz in der Allgemeinbeleuchtung, der Automobilindustrie und der Geschäftsbeleuchtung als Ersatz für konventionelle Entladungs- und Halogenlampen einsetzbar.
Im Rahmen dieses Projektes wird ein Photobioreaktor auf Basis der Dünnschichttechnologie entwickelt, der die potentielle Erzeugung von Wasserstoff aus Mikroalgen erlaubt. Dazu werden Testläufe mit ausgewählten Mikroorganismen in Versuchsaufbauten durchgeführt. In Zusammenarbeit mit den Projektpartnern werden die Integration von Membranen zur Wasserstoffabtrennung, die Integrationsmöglichkeiten von neuartigen Sauerstoffsensoren auf Basis von Lumineszenzoptoden, der Einsatz von verschiedenen Lichtquellen (Halogenlampen, Tageslichtlampen, LEDs etc.) und verschiedene Steuerungskonzepte untersucht. Ziel ist letztlich die Entwicklung eines Anlagenkonzeptes, das als Grundlage für eine Produktionsanlage verwendet werden kann. 1. Erstellung Anforderungsprofil; 2. Aufbau eines Versuchsstandes für Kultivationsversuche; 3. Testläufe Kultivationsversuche mit verschiedenen Reaktorkonfigurationen und Bedingungen; 4. Design eines mikrotechnischen, scale-up fähigen Reaktorssystems in Dünnschichttechnik; 5. Integration von Sauerstoffsensoren (Designarbeiten); 6. Integration der Membranen zur H2-Abtrennung (Designarbeiten); 7. Auswahl und Integration verschiedener Lichtquellen; 8. Auswahl und Überprüfung der Pumpentechnik; 9. Integration einer effizienten Steuerungstechnik; 10. Überprüfung des ökonomischen Erfolges; 11. Dokumentation
Angebot des Umweltbundesamtes jetzt in überarbeiteter Version Stromverschwendung entlarven und vermeiden - das ist das Ziel der „Energiesparkiste”, die 2007 vom Umweltbundesamt gemeinsam mit der Aktion No-Energy für Schulen entwickelt wurde. Jetzt ist die Kiste in einer neuen, überarbeiteten Version verfügbar. Viele Elektrogeräte verbrauchen auch ausgeschaltet Strom. In Deutschland verschwenden solche Leerlaufverluste Strom im Wert von etwa vier Milliarden Euro im Jahr. Das belastet nicht nur den Geldbeutel sondern auch das Klima , denn Stromerzeugung führt zur Freisetzung des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid (CO 2 ). Mit der „Energiesparkiste” lernen die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit einem Strommessgerät und messen damit den Stromverbrauch (Leistungsaufnahme) verschiedener elektrischer und elektronischer Geräte aus ihrer Umwelt. Sie entdecken so verschiedene Leerlaufformen, berechnen Stromverbrauch und Energiekosten der Geräte, reflektieren ihren eigenen Umgang mit elektrischer Energie und erkennen, dass sich eine Verhaltensänderung sowohl für den Geldbeutel als auch für den Umweltschutz auszahlt. Die Kiste eignet sich für den Einsatz vor allem in der Unter- und Mittelstufe. Sie enthält neben den Strommessgeräten (Energiekostenmonitore) eine Halogenleuchte mit separatem Netzteil und eine Steckerleiste mit kabelgeführtem Ein-/Ausschalter. Zudem ist sie gefüllt mit Informationen und Materialien für Lehrerinnen und Lehrer. Die Broschüren „Energiesparen im Haushalt” und „Computer, Internet und Co.” sowie das Faltblatt „Bye bye Glühbirne” liegen in kostenlosen Klassensätzen bei. Schulen können die „Energiesparkiste” kostenlos entleihen.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
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