An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.
<p>Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag.</p><p>Anhaltender Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke </p><p>In Deutschland werden stetig neue Flächen für Arbeiten, Wohnen und Mobilität belegt. Nach Angaben des <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html">Statistischen Bundesamts</a> hat sich die Fläche für Siedlung und Verkehr von 1992 bis 2023 von 40.305 auf 52.074 Quadratkilometer (km²) ausgedehnt. Damit ist die Fläche für Siedlung und Verkehr in 30 Jahren um 11.769 km² bzw. 29,2 % angestiegen (siehe Abb. „Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung“). Mit Blick auf die Teilflächen dehnte sich die Siedlungsfläche um 42,2 % und die Verkehrsfläche um 10,3 % aus. Der Zuwachs der Fläche für Siedlung und Verkehr vollzog sich in weiten Teilen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass Flächenverbrauch etwas anderes als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/bodenbelastungen/bebauung-versiegelung">Bodenversiegelung</a> ist.</p><p> Das Tempo des Flächen-Neuverbrauchs geht zurück</p><p>Obwohl in Deutschland weiterhin neue Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, ist die Inanspruchnahme neuer Flächen seit 2000 erheblich zurückgegangen. Sie wird als gleitender Mittelwert über vier Jahre angegeben, um etwa wetter- oder konjunkturbedingte Schwankungen in der Baubranche zu glätten und Trends besser zu erkennen. So betrug der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 1997 bis 2000 im Schnitt 129 ha am Tag. Das entspricht etwa 180 Fußballfeldern. Demgegenüber ging der durchschnittliche tägliche Anstieg in den Jahren 2020 bis 2023 auf 51 ha zurück (siehe Abb. “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“).</p><p>Auch in den Werten für die Einzeljahre ist seit 2004 ein rückläufiger Trend erkennbar. Der gesamtdeutsche tägliche Flächenverbrauch lag im Jahr 2009 erstmals unter dem Wert von 80 ha. Auch nach 2010 ist der Flächenverbrauch tendenziell mit leichten Schwankungen in den Einzeljahren zurückgegangen. 2015 lag der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch bei nur noch 61 ha. Der Wert für 2016 ist – wegen Umstellungen der Erhebungsmethode – mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass er sich nicht für Trendbetrachtungen eignet. Da die Umstellungen der Erhebungsmethode im Jahr 2017 in vier Bundesländern immer noch nicht abgeschlossen waren, sind auch die Daten des Einzeljahrs 2017 noch mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesen Gründen kann als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> für die Jahre ab 2016 allenfalls der Vier-Jahres-Mittelwert herangezogen werden. Neben den regulären Ergebnissen des Jahres 2023 und deren gleitendem Vierjahresdurchschnitt (2020 bis 2023) wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende Vierjahresdurchschnitte zuletzt außerplanmäßig revidiert. Auf der <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html">Internetseite des Statistischen Bundesamtes</a> kann man die Hintergründe dieser Revidierung nachlesen. Von 2020 bis 2023 liegt der Flächenverbrauch bei 51 Hektar pro Tag. Damit ist eine leichte Erhöhung zum revidierten Wert von 2019 bis 2022 zu verzeichnen, der bei 49 Hektar pro Tag liegt.</p><p>* Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme ab 2004 verzerrt. Neben den regulären Ergebnissen des Jahres 2023 und deren gleitendem Vierjahresdurchschnitt (2020 bis 2023) wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende Vierjahresdurchschnitte außerplanmäßig revidiert. Mehr dazu unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html.<br> ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.<br> *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.</p><p>___<br> Werte aus Statistisches Bundesamt 2025, Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (gleitender Vierjahresdurchschnitt) und Anstieg der Unterarten der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Jahreswerte)</p><p>Politische Ziele</p><p>2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie</a> das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde ein neues Ziel formuliert, und zwar den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-siedlungs-verkehrsflaeche">Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“</a>). Mit der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf">Weiterentwicklung 2025</a> wurde dieses Ziel bekräftigt. Damit trägt die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Tatsache Rechnung, dass Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche Ressource darstellt. Um ihre Nutzung konkurrieren Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naturschutz, Klimaanpassung, Rohstoffabbau und Energieerzeugung.</p><p>Das <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/integriertes-umweltprogramm-2030">integrierte Umweltprogramm 2030</a> des Bundesumweltministeriums formuliert für das Jahr 2030 das Ziel von 20 Hektar pro Tag, denn spätestens zum Jahr 2050 soll – nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan</a> der Bundesregierung – der Übergang zur <a href="https://difu.de/publikationen/difu-berichte-42006/was-ist-eigentlich-flaechenkreislaufwirtschaft.html">Flächenkreislaufwirtschaft</a> (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Um überprüfen zu können, ob sich die Entwicklung auf dem Pfad zu den genannten Zielen bewegt, hat das Umweltbundesamt Zwischenziele für die Jahre 2010, 2015, 2025, 2035, 2040 und 2045 formuliert (siehe Tab. „Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme).</p><p>Um die genannten Flächensparziele erreichen zu können, hat die Bundesregierung bereits verschiedene Anstrengungen unternommen. Beispielsweise hat sie im Jahr 2013 ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl113s1548.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s1548.pdf%27%5D__1559633545585">Gesetz zur Stärkung der städtebaulichen Innenentwicklung</a> erlassen. Außerdem unterstützt sie die Kommunen bei der Nutzung von Brachflächen, Freiflächen und Baulücken sowie bei der Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in Innenstädten und Dorfkernen.</p><p>Zukünftige Entwicklung</p><p>Trotz der tendenziellen Verlangsamung bei der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr wurde sowohl für das Einzeljahr 2023 als auch im 4-Jahres-Mittelwert von 2020 bis 2023 weiterhin das ursprüngliche Flächensparziel für das Jahr 2020 deutlich verfehlt. Um das Ziel für das Jahr 2030 zu erreichen sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig.</p><p>Allerdings ist keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2017 wurde durch eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Einführung des Urbanen Gebiets ein dichteres Bauen in Siedlungen erleichtert. Insgesamt besteht bei anhaltendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und intensiver Bautätigkeit die Gefahr, dass der Flächenverbrauch auch in Zukunft weiter zunimmt.</p><p>Um das Nachhaltigkeitsziel für das Jahr 2030 sicher zu erreichen, sollte deshalb die konsequente Weiterentwicklung von zielführenden planerischen, rechtlichen und ökonomischen Instrumenten zum Flächensparen und deren Umsetzung in der Praxis vorangetrieben werden. Gleichermaßen sollten innovative Ansätze – wie zum Beispiel eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/flaechensparen-boeden-landschaften-erhalten/handel-flaechenzertifikaten">Flächenkontingentierung</a> – konsequent gefördert werden. Je zügiger Maßnahmen ergriffen werden, desto weniger Landschaften und Böden gehen am Ende verloren. Auf der im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelten Internetplattform „<a href="https://aktion-flaeche.de/index.html">Aktion Fläche</a>“ sind verschiedenste Möglichkeiten zum Flächensparen erläutert. </p><p>Umstellung der Erhebungsmethodik im Jahr 2016</p><p>Für das Jahr 2016 sind die Daten nur mit Einschränkungen belastbar. In diesem Jahr erfolgte eine Umstellung der Erhebungsmethodik der Datengrundlage vom automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) zum amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem. Damit ging eine leicht geänderte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nomenklatur#alphabar">Nomenklatur</a> einher und es änderte sich zum Teil die Zuordnung einzelner Flächennutzungstypen zu den Oberkategorien.</p><p>Insbesondere wurde die Unterscheidung zwischen den Oberkategorien „Gebäude- und Freifläche“ sowie „Betriebsfläche ohne Abbauland“ aufgehoben. Des Weiteren gab es eine Verlagerung von „Gebäude- und Freiflächen für die Erholung“ zu den Erholungsflächen und teilweise von „Gebäude- und Freiflächen für Verkehrsanlagen“ zu den Verkehrsflächen. Diese Umgruppierungen sind für die Berechnung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ aber nicht relevant, weil sie innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen erfolgten.</p><p>Relevant für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-siedlungs-verkehrsflaeche">Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“</a> sind hingegen Verlagerungen von Nicht-Siedlungs- und Verkehrsflächen in die Siedlungs- und Verkehrsfläche (Historische Anlagen, Nicht-militärische Übungsplätze, Betriebsflächen Land- und Forstwirtschaft) bzw. eine Verlagerung von Gebieten, die bislang zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählten, in andere Kategorien (Verkehrsbegleitfläche Gewässer). Während die Auswirkungen dieser Umstellung in einigen Bundesländern kaum sichtbar sind (z.B. Baden-Württemberg), gab es in anderen Bundesländern für das Jahr 2016 deutliche Verwerfungen in der Zeitreihe (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).</p>
Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. In einer ersten Stufe wurde in NRW ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist die Erreichung der Flächensparziele von Bund und Ländern mit dem derzeitigen instrumentellen Handlungsrahmen der Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik eher unwahrscheinlich. Daher wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung wird dazu festgehalten, dass die Nach- und Umnutzung vorhandener Siedlungsflächen „höchste Priorität“ haben müsse und die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten zu prüfen sei. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die ILS Research vor diesem Hintergrund mit der Frage beauftragt, wie sich ein Flächenhandel in die rechtlichen Regelungen einfügen ließe und in welchem Maße die digitalen Voraussetzungen für ein effektives Handelsregime gegeben sind. In einer ersten Stufe wird in diesem Zusammenhang ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Die „NRW-Flächenampel“ ist als multikriterielles Bewertungssystem konzipiert, das auf Ebene der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einsetzbar ist. Sie ergänzt die bisherige ex-post-orientierte Bilanzierungslogik der Flächenpolitik, mit der die in der Vergangenheit realisierte Flächeninanspruchnahme auf Ebene von Gemeinden, Regionen, Bund und Ländern bewertet wird. Die Flächenampel soll vier Bewertungsdimensionen aufweisen: die Lage des Plangebiets im städtebaulichen Innen- und Außenbereich, die Art der Vornutzung, die über den Anteil der versiegelten Fläche zum Ausgangszustand beurteilt wird, die Nutzungseffizienz im Sinne der baulichen Ausnutzung des in Anspruch genommenen Brutto- und Nettobaulands und die Erreichbarkeit, abgebildet über die infrastrukturelle Anbindung des Plangebietes. Die Bewertung mündet in eine Ampelfarbe, wonach die Farbe „grün“ für eine gute Passung der Planung mit den Flächenzielen steht, während die Farbe „rot“ gravierende Zielkonflikte offenlegt. Die Flächenampel ist als automatisiertes Instrument konzipiert, was bedeutet, dass alle erforderlichen Basisinformationen aus X-Planung-kompatiblen Bauleitplänen (bzw. Planentwürfen) sowie aus öffentlich verfügbaren Geobasisdaten extrahiert und verarbeitet werden. Letzteres betrifft die für die fachliche Bewertung der Planungsvorhaben erforderlichen Informationen wie Daten zu Infrastrukturangeboten oder zur Bodenbedeckung. Die Flächenampel soll darüber hinaus auch fachliche Grundlagen für eine mögliche Praxis des Flächenhandels bereitstellen, etwa die Feststellung der Zertifikatspflicht einer städtebaulichen Planung sowie die Bemessung des Umfangs der Zertifikatspflicht. Im Dezember des vergangenen Jahres wurden Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens im Rahmen eines Fachdialogs mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Diese Veranstaltung war in zwei inhaltliche Blöcke strukturiert, wonach zunächst das Instrument der handelbaren Flächenzertifikate diskutiert wurde und anschließend die Konzeption der Flächenampel Gegenstand des Austausches war. Erörtert wurden rechtliche Fragen der Zulässigkeit der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Zertifikaten sowie die Ausgestaltungsoptionen eines Flächenhandels, welche den Eigentumsschutz und die kommunale Planungshoheit gewährleisten. Hier wurde auch auf kompetenzrechtliche Aspekte und die denkbaren Modelle der Umsetzung im gesamten Bundesgebiet oder auf Ebene eines einzelnen Bundeslandes eingegangen. Das Projekt endete im Sommer 2023 mit der Vorlage von Handlungsempfehlungen an Politik und Verwaltung. Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist die Erreichung der Flächensparziele von Bund und Ländern mit dem derzeitigen instrumentellen Handlungsrahmen der Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik eher unwahrscheinlich. Daher wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung wird dazu festgehalten, dass die Nach- und Umnutzung vorhandener Siedlungsflächen „höchste Priorität“ haben müsse und die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten zu prüfen sei. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die ILS Research vor diesem Hintergrund mit der Frage beauftragt, wie sich ein Flächenhandel in die rechtlichen Regelungen einfügen ließe und in welchem Maße die digitalen Voraussetzungen für ein effektives Handelsregime gegeben sind. In einer ersten Stufe wird in diesem Zusammenhang ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Die „NRW-Flächenampel“ ist als multikriterielles Bewertungssystem konzipiert, das auf Ebene der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einsetzbar ist. Sie ergänzt die bisherige ex-post-orientierte Bilanzierungslogik der Flächenpolitik, mit der die in der Vergangenheit realisierte Flächeninanspruchnahme auf Ebene von Gemeinden, Regionen, Bund und Ländern bewertet wird. Die Flächenampel soll vier Bewertungsdimensionen aufweisen: Die Bewertung mündet in eine Ampelfarbe, wonach die Farbe „grün“ für eine gute Passung der Planung mit den Flächenzielen steht, während die Farbe „rot“ gravierende Zielkonflikte offenlegt. Die Flächenampel ist als automatisiertes Instrument konzipiert, was bedeutet, dass alle erforderlichen Basisinformationen aus X-Planung-kompatiblen Bauleitplänen (bzw. Planentwürfen) sowie aus öffentlich verfügbaren Geobasisdaten extrahiert und verarbeitet werden. Letzteres betrifft die für die fachliche Bewertung der Planungsvorhaben erforderlichen Informationen wie Daten zu Infrastrukturangeboten oder zur Bodenbedeckung. Die Flächenampel soll darüber hinaus auch fachliche Grundlagen für eine mögliche Praxis des Flächenhandels bereitstellen, etwa die Feststellung der Zertifikatspflicht einer städtebaulichen Planung sowie die Bemessung des Umfangs der Zertifikatspflicht. Im Dezember des vergangenen Jahres wurden Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens im Rahmen eines Fachdialogs mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Diese Veranstaltung war in zwei inhaltliche Blöcke strukturiert, wonach zunächst das Instrument der handelbaren Flächenzertifikate diskutiert wurde und anschließend die Konzeption der Flächenampel Gegenstand des Austausches war. Erörtert wurden rechtliche Fragen der Zulässigkeit der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Zertifikaten sowie die Ausgestaltungsoptionen eines Flächenhandels, welche den Eigentumsschutz und die kommunale Planungshoheit gewährleisten. Hier wurde auch auf kompetenzrechtliche Aspekte und die denkbaren Modelle der Umsetzung im gesamten Bundesgebiet oder auf Ebene eines einzelnen Bundeslandes eingegangen. Das Projekt endete im Sommer 2023 mit der Vorlage von Handlungsempfehlungen an Politik und Verwaltung. www.ils-forschung.de/en/2023/05/nrw-flaechenampel-vorschlag-fuer-ein-planungs-und-informationsinstrument-zur-reduktion-der-flaecheninanspruchnahme/ www.ils-forschung.de/en/2023/05/nrw-flaechenampel-vorschlag-fuer-ein-planungs-und-informationsinstrument-zur-reduktion-der-flaecheninanspruchnahme/
Am 11. und 12. Juni 2024 fand in Dresden das Flächennutzungssymposium statt, an dem rund 150 Expert*innen aus Wissenschaft, Bundesbehörden, Ländern, Regionen und Kommunen teilnahmen. Prof. Dr. Günther Bachmann, ehem. Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung fragte in seiner Keynote nach der Zukunft der Flächenpolitik. Er plädierte einerseits für die Fortsetzung kleiner Schritte und die Stärkung der Aspekte von Suffizienz, nachhaltigem Bauen und Kreislaufwirtschaft. Ansätze wie den Flächenzertifikatehandel, der sich nicht durchsetzen konnte, stufte er als zu akademisch ein. Für eine wirksame Grundsteuerreform wären Steuerzuschläge in einer Höhe erforderlich, die „gelbwestenwürdig“ seien. Anderseits befürwortete er die Bemühungen um eine neue Gemeinschaftsaufgabe zu den Themen Klimaschutz, Fläche und weiteren Aspekten. In der Session „Flächenpolitik I“ stellte Nadine Pannicke-Prochnow vom Stadt-Land-Plus- Querschnittsvorhaben „Integrierte Ansätze für eine effiziente Flächennutzung“ vor. Der Vortrag thematisierte die Entwicklung der Flächennutzung in Deutschland: besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume steht Landwirtschaftsfläche nach wie vor unter Druck. Sie konstatierte dabei jedoch, dass der Verlust ladwirtschaftlicher Fläche vielmehr Symptom statt Selbstzweck ist, denn Flächenneuinanspruchnahme ist in erster Linie Folge des Wunsches nach kommunaler Entwicklung. Die Flächenneuinanspruchnahme zulasten landwirtschaftlicher Flächen ist dabei Spiegel gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, was erfordert, auch die Ursachen der Flächenneuinanspruchnahme mit einzubeziehen, wenn Wege für eine flächensparende Regionalentwicklung gesucht werden. Folglich wurden in dem Vortrag Ansätze und Maßnahmen vorgestellt, die in den Handlungsfeldern „Wohnen“ und „Ernährung“ neue Perspektiven für die Entwicklung von Kommunen schaffen sollen. Dafür wurden verschiedene Maßnahmen aus den Stadt-Land-Plus-Verbundvorhaben gebündelt, die darauf einzahlen, 1.) die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu reduzieren, 2.) durch Multicodierung Flächennutzungskonflikte zu reduzieren und 3.) landwirtschaftliche Böden inwertzusetzen und zu schützen. Mit themen- und raumübergreifenden regionalen Strategien sowie interkommunaler Kooperation können neue Perspektiven für eine flächensparende Regionalentwicklung geschaffen und erprobt werden. In derselben Session referierte auch Lutke Blecken (Institut für Raum und Energie) vom Querschnittsvorhaben zum „Konzept zur Umsetzung von Flächensparzielen im Rahmen der Raumordnung“. Auch war, wie jedes Jahr, das UBA beim DFNS breit vertreten: Sebastian Ebert stellte in seiner Keynote flächenbezogene Aspekte aus dem Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie vor. Alice Schröder nahm gemeinsam mit Prof. Lißner, Vertretung der Professur für Verkehrsökologie TU-Dresden, und Alexander Czeh, DLR, an einer Podiumsdiskussion zum Thema "Verkehrswende - Möglichkeiten für mehr Grün in der Stadt?" teil. Ergebnisse aus mehreren Forschungsvorhaben, z. B. „Flächensparziele in der Raumordnung“ und „Validität der Flächenstatistik“, wurden präsentiert oder in Workshops diskutiert (z.B. zu den Vorhaben „Freiraum 2030“ und „Umweltverträglich Bauen und Wohnen“) Weitere Infos hier .
Das Vorhaben begleitet und unterstützt den laufenden Dialogprozess zwischen Bund und Ländern zum Flächensparen. Methodisch orientieren sich die Arbeitspakete an der Struktur der Handlungsfelder Innenentwicklung, Bau- und Planungsrecht, Kontingentierung und Öffentlichkeitsarbeit. Zur Stärkung der Innenentwicklung werden z. B. Handlungsvorschläge für Bund und Länder zur besseren Nutzung von Brachflächenpotenzialen im Innenbereich erarbeitet. Auch wird untersucht, ob die bestehenden Förderprogramme zum Brachflächenrecycling ausreichen und wie das verfügbare rechtliche Instrumentarium zur Brachflächenmobilisierung optimiert werden kann. Zudem wird in dem Vorhaben das bestehende Bau- und Planungsrecht auf Konflikte hinsichtlich der flächenpolitischen Ziele des Bundes untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob umwelt- und baupolitische Grundsätze des (Auf)Baugesetzbuches der Nachkriegszeit, die in der Vergangenheit ihre Berechtigung hatten, noch den Maßstäben an ökologisch gebotene (Um)Bauerfordernisse - insbesondere das Bauen im Bestand - hinreichend Rechnung tragen. Im Handlungsfeld Kontingentierung wird am Beispiel konkreter Planregionen untersucht, ob und welche sozialen und regionalen Implikationen (z. B. Wertschöpfung für Immobilienbesitzende, Verteuerung der Mieten, etc.) durch Mengenbegrenzungen für die Flächenausweisung (strikte Vorgaben der Raumordnung oder Flächenzertifikatehandel) ausgelöst werden können. Für das Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit wird schließlich auf der Basis vorliegender Ergebnisse aus einem abgeschlossenen Projekt noch untersucht, welche Umsetzungs- und Kooperationsperspektiven für bundesweite Flächenkampagnen zur Bewusstseinsbildung bestehen.
Der Flächenrechner ist eine Webanwendung, mit der die Träger der kommunalen und regionalen Planung abschätzen können, was das regionale Herunterbrechen eines bundesweiten Flächensparzieles für sie bedeuten würde. Per Mausklick können u. a. Informationen über die Flächenneuinanspruchnahme in der Vergangenheit abgerufen werden sowie über regionale/kommunale Kontingente, die in Zukunft bei bundesweit geltenden Flächensparzielen (auf dem Weg zu deutschlandweit weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030) auf Basis der Einwohnerzahl eingehalten werden müssten. Nach den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenneuinanspruchnahme) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag („30 ha minus X bis 2030“) und bis zum Jahr 2050 durch den Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft sogar auf netto null gesenkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wird zunehmend darüber diskutiert, die Flächenneuinanspruchnahme zu kontingentieren. Da die Träger der Planung kaum abschätzen können, was dies konkret für sie bedeutet, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes der Flächenrechner entwickelt. Er bietet die Möglichkeit, ein konkretes Bild über die Größenordnung der erforderlichen Kontingente in den Ländern, Regionen und Gemeinden zu erhalten. Da in vielen Bundesländern bereits quantitative Flächensparziele in Anlehnung an das 30 Hektar Ziel existieren, kann das Tool auch jetzt schon für die kommunale Bauleitplanung genutzt werden. Der Flächenrechner wird kontinuierlich aktualisiert.
Nordrhein-Westfalen soll bis 2040 klimaneutral werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine nachhaltige Raumentwicklung und flächensparende Entwicklung der Bedarfe für das Wohnen, Industrie, Gewerbe und Infrastruktur so der Koalitionsvertrag. Die „Ermöglichungsplanung“ steht hierbei als Schlüsselbegriff für die Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren beschleunigte Umsetzung im Sinn einer Trendwende in der Landesplanung. Konkret wird es zum Thema Fläche in verschiedenen Kontexten. So soll der vor mehreren Jahren gestrichene 5-ha Grundsatz zur täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr wieder in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dabei nicht auf die Neuinanspruchnahme für Siedungs- und Verkehrsflächen angerechnet werden. Darüber hinaus plant die Koalition den LEP grundlegend zu überprüfen. Im Sinne der Transformation wird angestrebt, Flächen effizienter zu nutzen, wobei die „… Nach- und Umnutzung vorhandener und freiwerdender Flächen höchste Priorität …“ genießt. In diesem Zusammenhang wird u.a. die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten geprüft. Mit Verweis auf die Erfordernisse der Klimafolgenanpassung soll die Innenentwicklung flächensparend erfolgen. Die aus Sicht der neuen Koalition sinnvollen und wirksamen Initiativen aus der letzten Legislaturperiode werden dabei weitergeführt bzw. ausgebaut, so u.a. der Förderbaustein „Jung kauft Alt“ oder die Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Konkret wird es zum Thema Fläche in verschiedenen Kontexten. So soll der vor mehreren Jahren gestrichene 5-ha Grundsatz zur täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr wieder in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dabei nicht auf die Neuinanspruchnahme für Siedungs- und Verkehrsflächen angerechnet werden. Darüber hinaus plant die Koalition den LEP grundlegend zu überprüfen. Im Sinne der Transformation wird angestrebt, Flächen effizienter zu nutzen, wobei die „… Nach- und Umnutzung vorhandener und freiwerdender Flächen höchste Priorität …“ genießt. In diesem Zusammenhang wird u.a. die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten geprüft. Mit Verweis auf die Erfordernisse der Klimafolgenanpassung soll die Innenentwicklung flächensparend erfolgen. Die aus Sicht der neuen Koalition sinnvollen und wirksamen Initiativen aus der letzten Legislaturperiode werden dabei weitergeführt bzw. ausgebaut, so u.a. der Förderbaustein „Jung kauft Alt“ oder die Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen
Logo des Vorhabens KoOpRegioN Im Laufe des Jahres 2021 wurden im Rahmen einer virtuellen Workshopserie des Vorhabens KoOpRegioN gemeinsam mit einer Gruppe von zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis Maßnahmenbündel, sogenannte Policy-Mixe, für nachhaltiges und interkommunales Gewerbeflächenmanagement entwickelt. Dafür wurden besonders wirksame Maßnahmen nicht einzeln, sondern systematisch in ihrem Zusammenspiel betrachtet. Die Ergebnisse einer Policy-Interaktionsanalyse mit Hilfe der Cross-Impact Bilanzanalyse (CIB), einem semi-quantitativen Verfahren zur Analyse komplexer Systemzusammenhänge, zeigen: Erstens, der heutige Stand der bereits implementierten Maßnahmen (Status Quo) in den Handlungsfeldern Flächensparen, Gewerbemanagement und interkommunale Zusammenarbeit weist deutliche innere Widersprüche auf und generiert kaum Synergien zwischen Maßnahmen. Insbesondere die Praxis der kommunalen Planung und Vermarktung von Gewerbeflächen in Konkurrenz zwischen den einzelnen Kommunen hemmt die Wirksamkeit zahlreicher anderer Maßnahmen zur Kooperation, zum Flächensparen und für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung. Zweitens, um vom Status Quo wegzukommen, müssen mehrere (sich unterstützende) Hebel gleichzeitig bewegt werden. Einzelne innovative Maßnahmen laufen Gefahr, keine ausreichende Wirksamkeit zu entfalten. Drittens, es gibt alternative Maßnahmenbündel, welche die z. T. konfligierenden Ziele gemeinsam erreichen und deutliche Synergien zwischen den Maßnahmen generieren. Wichtige Stellschrauben sind dabei ein regionales Entwicklungskonzept „Gewerbeflächen“, eine erweiterte kommunale Bodenpolitik und gemeinsame gebietsinterne Infrastrukturen in Gewerbegebieten. Darüber hinaus sind verschiedene Ansätze denkbar, u.a. das Erbbaurecht, sowie Ansätze die Flächenkontingentierung mit engem Austausch auf politischer Ebene (z.B. Bürgermeisterrunden) kombinieren – oder auch städtebauliche Wettbewerbe in Kombination mit einem Nachhaltigkeitslabel für die Region. Die Ergebnisse werden aktuell zu einem Policy-Brief und einer Publikation aufbereitet und fließen in die weitere Arbeit in der Region Nordschwarzwald ein. Die Webseite des Vorhabens finden Sie hier .
©iStock.com/Hallgerd INNOVATIVE INSTRUMENTE ZUM FLÄCHENSPAREN AUS STADTREGIONALER SICHT DIGITALE FACHTAGUNG „FLÄCHENRECYCLING IN SACHSEN-ANHALT“ | 6. MAI 2021 Dr. Stephan Bartke Umweltbundesamt FG I2.5 | Wissenschaftliches Querschnittsvorhaben „Stadt-Land-Plus“ Überblick Ausgangspunkte Ziele Stadt-Land-Plus Innovative Ansätze Exkurs Flächenzertifikatehandel Ausblick Aktueller Diskurs Aktuelle Diskussion ums „Einfamilienhaus“ Leipzig Charta & Nachhaltigkeitsziele (SDGs, DNS) Quellen: https://www.stern.de/amp/wirtschaft/immobilien/professor-fuer-umweltwirtschaft---einfamilienhaeuser-sind-nicht-die-zukunft-des-wohnungsbaus-- 30383104.html?__twitter_impression=true; https://www.marlowes.de/die-vier-waende-in-unseren-koepfen/; https://www.marlowes.de/bebauungsplaene/; ttps://www.marlowes.de/die-suburbane-wirklichkeit/; https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/was-wird-aus-der-liebsten-wohnform-der-deutschen- 17178046.html; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hamburg-gruene-verbieten-einfamilienhaeuser-traumhaus-ade-kolumne-a-00000000-0002-0001- 0000-000175196783?fbclid=IwAR38HB7UklUg1fI-VasEpcgh_pktg1N28c9GPPHrV_0eWx9KPpvCN0YQ0EY
<p>Durch einen kommunalen Handel mit Flächenzertifikaten könnte das Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung erreicht und der Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag gesenkt werden. Das sind die Ergebnisse eines realitätsnahen Modellversuches zum Flächenzertifikatehandel, in dem 87 Kommunen aus ganz Deutschland das Instrument erfolgreich ausprobierten.</p><p>Ein Handel mit Flächenzertifikaten soll die Flächenneuinanspruchnahme (Flächenverbrauch) quantitativ steuern. Die Kommunen benötigen dabei für die Baulandausweisung im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Auenbereich#alphabar">Außenbereich</a> von Städten und Gemeinden – d. h. auf der grünen Wiese - grundsätzlich Zertifikate. Die Anzahl der verfügbaren Zertifikate entspricht einem festgelegten Flächensparziel, z. B. dem 30 Hektar Ziel der Bundesregierung. Innerhalb bestehender und im Zusammenhang bebauter Ortsteile – d. h. auf Brachflächen oder anderen Baulücken im sogenannten Innenbereich - sind dagegen keine Zertifikate erforderlich. Die Regelungen zur qualitativen Steuerung der Flächenneuinanspruchnahme bleiben unverändert. D. h., das Raumordnungs- und Naturschutzrecht (sowie weitere raum- bzw. umweltrelevante Gesetze) würden auch weiterhin Standorte, Dichte und Qualität der Flächennutzung qualitativ steuern – der Zertifikatehandel wäre lediglich eine quantitative Ergänzung. Wenn eine Kommune bisher ungenutzte Flächen im Außenbereich zu Bauland machen will, muss sie die entsprechende Menge an Zertifikaten dafür aufbringen. Ist der Flächenbedarf größer als die verfügbaren Zertifikate, können zusätzliche Zertifikate von anderen Kommunen erworben werden. Wenn Kommunen die ihnen zugewiesenen Zertifikate nicht selber benötigen (weil sie beispielweise ihren Flächenbedarf im Innenbereich auf Brachflächen realisieren) können sie diese an andere Kommunen verkaufen.</p><p>Das waren die Randbedingungen für den bundesweiten Modellversuch zum Flächenzertifikatehandel, der im Zeitraum 2013 bis 2017 durchgeführt wurde. Ziel dieses Feldversuches war es, realitätsnah zu prüfen, ob handelbare Flächenzertifikate ein praktikables Instrument sind, mit dem einerseits das 30 Hektar Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eingehalten werden kann und andererseits Städte und Gemeinden dabei unterstützt, die Innenentwicklung zu stärken. 87 Kommunen aus ganz Deutschland haben sich beteiligt und ihre tatsächlichen Planungen für die nächsten 15 Jahre in das Experiment eingebracht. Die Menge der Zertifikate, die nach einem Einwohnerschlüssel auf die Kommunen verteilt wurden, waren begrenzt und wurden bis zum Jahr 2028 schrittweise auf 20 ha pro Tag abgesenkt. </p><p>Zusammenfassend kann als Ergebnis des Modellversuchs festgestellt werden, dass ein Flächenhandelssystem nachweislich Anreize schafft, um eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu fördern und zu optimieren. Festgelegte Flächensparziele werden erreicht, der Handel mit Zertifikaten stellt die Kommunen in ihrem Planungsalltag vor keine unüberwindbaren Probleme. Gemeinden werden für ihre Flächensparpolitiken und den möglichen Verkauf von Zertifikaten letztendlich sogar finanziell belohnt. Zudem wird aus den Ergebnissen des Modellversuches auch, dass Entwicklungen an Standorten mit Nachfrage auch in einem Flächenhandelssystem nicht verhindert werden, aber die Nachfrage insgesamt deutlich effektiver (ökologisch und ökonomisch) befriedigt werden kann. In der Bilanz kam der Modellversuch zu dem Ergebnis, dass die Kommunen durch den Handel in einem funktionierenden und effizienten Markt an Flexibilität gewonnen haben und Handelsgewinne erzielten. Sie stellten sich somit mehrheitlich besser als wenn sie ohne Handel nur im Rahmen strikter planerischer Mengenvorgaben hätten agieren müssen.</p>
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