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Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Experimentelle Erprobung tauschbasierter Instrumente zur Begrenzung der baulichen Flächeninanspruchnahme - Vorstudie

An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.

Dresdner Flächennutzungssymposium

Am 11. und 12. Juni 2024 fand in Dresden das Flächennutzungssymposium statt, an dem rund 150 Expert*innen aus Wissenschaft, Bundesbehörden, Ländern, Regionen und Kommunen teilnahmen. Prof. Dr. Günther Bachmann, ehem. Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung fragte in seiner Keynote nach der Zukunft der Flächenpolitik. Er plädierte einerseits für die Fortsetzung kleiner Schritte und die Stärkung der Aspekte von Suffizienz, nachhaltigem Bauen und Kreislaufwirtschaft. Ansätze wie den Flächenzertifikatehandel, der sich nicht durchsetzen konnte, stufte er als zu akademisch ein. Für eine wirksame Grundsteuerreform wären Steuerzuschläge in einer Höhe erforderlich, die „gelbwestenwürdig“ seien. Anderseits befürwortete er die Bemühungen um eine neue Gemeinschaftsaufgabe zu den Themen Klimaschutz, Fläche und weiteren Aspekten. In der Session „Flächenpolitik I“ stellte Nadine Pannicke-Prochnow vom Stadt-Land-Plus- Querschnittsvorhaben „Integrierte Ansätze für eine effiziente Flächennutzung“ vor. Der Vortrag thematisierte die Entwicklung der Flächennutzung in Deutschland: besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume steht Landwirtschaftsfläche nach wie vor unter Druck. Sie konstatierte dabei jedoch, dass der Verlust ladwirtschaftlicher Fläche vielmehr Symptom statt Selbstzweck ist, denn Flächenneuinanspruchnahme ist in erster Linie Folge des Wunsches nach kommunaler Entwicklung. Die Flächenneuinanspruchnahme zulasten landwirtschaftlicher Flächen ist dabei Spiegel gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, was erfordert, auch die Ursachen der Flächenneuinanspruchnahme mit einzubeziehen, wenn Wege für eine flächensparende Regionalentwicklung gesucht werden. Folglich wurden in dem Vortrag Ansätze und Maßnahmen vorgestellt, die in den Handlungsfeldern „Wohnen“ und „Ernährung“ neue Perspektiven für die Entwicklung von Kommunen schaffen sollen. Dafür wurden verschiedene Maßnahmen aus den Stadt-Land-Plus-Verbundvorhaben gebündelt, die darauf einzahlen, 1.) die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu reduzieren, 2.) durch Multicodierung Flächennutzungskonflikte zu reduzieren und 3.) landwirtschaftliche Böden inwertzusetzen und zu schützen. Mit themen- und raumübergreifenden regionalen Strategien sowie interkommunaler Kooperation können neue Perspektiven für eine flächensparende Regionalentwicklung geschaffen und erprobt werden. In derselben Session referierte auch Lutke Blecken (Institut für Raum und Energie) vom Querschnittsvorhaben zum „Konzept zur Umsetzung von Flächensparzielen im Rahmen der Raumordnung“. Auch war, wie jedes Jahr, das UBA beim DFNS breit vertreten: Sebastian Ebert stellte in seiner Keynote flächenbezogene Aspekte aus dem Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie vor. Alice Schröder nahm gemeinsam mit Prof. Lißner, Vertretung der Professur für Verkehrsökologie TU-Dresden, und Alexander Czeh, DLR, an einer Podiumsdiskussion zum Thema "Verkehrswende - Möglichkeiten für mehr Grün in der Stadt?" teil. Ergebnisse aus mehreren Forschungsvorhaben, z. B. „Flächensparziele in der Raumordnung“ und „Validität der Flächenstatistik“, wurden präsentiert oder in Workshops diskutiert (z.B. zu den Vorhaben „Freiraum 2030“ und „Umweltverträglich Bauen und Wohnen“) Weitere Infos hier .

NRW-Flächenampel - Vorschlag für ein Planungs- und Informationsinstrument zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme

Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. In einer ersten Stufe wurde in NRW ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist die Erreichung der Flächensparziele von Bund und Ländern mit dem derzeitigen instrumentellen Handlungsrahmen der Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik eher unwahrscheinlich. Daher wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung wird dazu festgehalten, dass die Nach- und Umnutzung vorhandener Siedlungsflächen „höchste Priorität“ haben müsse und die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten zu prüfen sei. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die ILS Research vor diesem Hintergrund mit der Frage beauftragt, wie sich ein Flächenhandel in die rechtlichen Regelungen einfügen ließe und in welchem Maße die digitalen Voraussetzungen für ein effektives Handelsregime gegeben sind. In einer ersten Stufe wird in diesem Zusammenhang ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Die „NRW-Flächenampel“ ist als multikriterielles Bewertungssystem konzipiert, das auf Ebene der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einsetzbar ist. Sie ergänzt die bisherige ex-post-orientierte Bilanzierungslogik der Flächenpolitik, mit der die in der Vergangenheit realisierte Flächeninanspruchnahme auf Ebene von Gemeinden, Regionen, Bund und Ländern bewertet wird. Die Flächenampel soll vier Bewertungsdimensionen aufweisen: die Lage des Plangebiets im städtebaulichen Innen- und Außenbereich, die Art der Vornutzung, die über den Anteil der versiegelten Fläche zum Ausgangszustand beurteilt wird, die Nutzungseffizienz im Sinne der baulichen Ausnutzung des in Anspruch genommenen Brutto- und Nettobaulands und die Erreichbarkeit, abgebildet über die infrastrukturelle Anbindung des Plangebietes. Die Bewertung mündet in eine Ampelfarbe, wonach die Farbe „grün“ für eine gute Passung der Planung mit den Flächenzielen steht, während die Farbe „rot“ gravierende Zielkonflikte offenlegt. Die Flächenampel ist als automatisiertes Instrument konzipiert, was bedeutet, dass alle erforderlichen Basisinformationen aus X-Planung-kompatiblen Bauleitplänen (bzw. Planentwürfen) sowie aus öffentlich verfügbaren Geobasisdaten extrahiert und verarbeitet werden. Letzteres betrifft die für die fachliche Bewertung der Planungsvorhaben erforderlichen Informationen wie Daten zu Infrastrukturangeboten oder zur Bodenbedeckung. Die Flächenampel soll darüber hinaus auch fachliche Grundlagen für eine mögliche Praxis des Flächenhandels bereitstellen, etwa die Feststellung der Zertifikatspflicht einer städtebaulichen Planung sowie die Bemessung des Umfangs der Zertifikatspflicht. Im Dezember des vergangenen Jahres wurden Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens im Rahmen eines Fachdialogs mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Diese Veranstaltung war in zwei inhaltliche Blöcke strukturiert, wonach zunächst das Instrument der handelbaren Flächenzertifikate diskutiert wurde und anschließend die Konzeption der Flächenampel Gegenstand des Austausches war. Erörtert wurden rechtliche Fragen der Zulässigkeit der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Zertifikaten sowie die Ausgestaltungsoptionen eines Flächenhandels, welche den Eigentumsschutz und die kommunale Planungshoheit gewährleisten. Hier wurde auch auf kompetenzrechtliche Aspekte und die denkbaren Modelle der Umsetzung im gesamten Bundesgebiet oder auf Ebene eines einzelnen Bundeslandes eingegangen. Das Projekt endete im Sommer 2023 mit der Vorlage von Handlungsempfehlungen an Politik und Verwaltung. Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist die Erreichung der Flächensparziele von Bund und Ländern mit dem derzeitigen instrumentellen Handlungsrahmen der Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik eher unwahrscheinlich. Daher wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung wird dazu festgehalten, dass die Nach- und Umnutzung vorhandener Siedlungsflächen „höchste Priorität“ haben müsse und die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten zu prüfen sei. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die ILS Research vor diesem Hintergrund mit der Frage beauftragt, wie sich ein Flächenhandel in die rechtlichen Regelungen einfügen ließe und in welchem Maße die digitalen Voraussetzungen für ein effektives Handelsregime gegeben sind. In einer ersten Stufe wird in diesem Zusammenhang ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Die „NRW-Flächenampel“ ist als multikriterielles Bewertungssystem konzipiert, das auf Ebene der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einsetzbar ist. Sie ergänzt die bisherige ex-post-orientierte Bilanzierungslogik der Flächenpolitik, mit der die in der Vergangenheit realisierte Flächeninanspruchnahme auf Ebene von Gemeinden, Regionen, Bund und Ländern bewertet wird. Die Flächenampel soll vier Bewertungsdimensionen aufweisen: Die Bewertung mündet in eine Ampelfarbe, wonach die Farbe „grün“ für eine gute Passung der Planung mit den Flächenzielen steht, während die Farbe „rot“ gravierende Zielkonflikte offenlegt. Die Flächenampel ist als automatisiertes Instrument konzipiert, was bedeutet, dass alle erforderlichen Basisinformationen aus X-Planung-kompatiblen Bauleitplänen (bzw. Planentwürfen) sowie aus öffentlich verfügbaren Geobasisdaten extrahiert und verarbeitet werden. Letzteres betrifft die für die fachliche Bewertung der Planungsvorhaben erforderlichen Informationen wie Daten zu Infrastrukturangeboten oder zur Bodenbedeckung. Die Flächenampel soll darüber hinaus auch fachliche Grundlagen für eine mögliche Praxis des Flächenhandels bereitstellen, etwa die Feststellung der Zertifikatspflicht einer städtebaulichen Planung sowie die Bemessung des Umfangs der Zertifikatspflicht. Im Dezember des vergangenen Jahres wurden Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens im Rahmen eines Fachdialogs mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Diese Veranstaltung war in zwei inhaltliche Blöcke strukturiert, wonach zunächst das Instrument der handelbaren Flächenzertifikate diskutiert wurde und anschließend die Konzeption der Flächenampel Gegenstand des Austausches war. Erörtert wurden rechtliche Fragen der Zulässigkeit der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Zertifikaten sowie die Ausgestaltungsoptionen eines Flächenhandels, welche den Eigentumsschutz und die kommunale Planungshoheit gewährleisten. Hier wurde auch auf kompetenzrechtliche Aspekte und die denkbaren Modelle der Umsetzung im gesamten Bundesgebiet oder auf Ebene eines einzelnen Bundeslandes eingegangen. Das Projekt endete im Sommer 2023 mit der Vorlage von Handlungsempfehlungen an Politik und Verwaltung. www.ils-forschung.de/en/2023/05/nrw-flaechenampel-vorschlag-fuer-ein-planungs-und-informationsinstrument-zur-reduktion-der-flaecheninanspruchnahme/ www.ils-forschung.de/en/2023/05/nrw-flaechenampel-vorschlag-fuer-ein-planungs-und-informationsinstrument-zur-reduktion-der-flaecheninanspruchnahme/

Unterstützung des Dialogprozesses (Bund/ Länder/ KSV etc.) zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Förderung der Innenentwicklung anhand der Untersuchung ausgewählter Fragestellungen

Das Vorhaben begleitet und unterstützt den laufenden Dialogprozess zwischen Bund und Ländern zum Flächensparen. Methodisch orientieren sich die Arbeitspakete an der Struktur der Handlungsfelder Innenentwicklung, Bau- und Planungsrecht, Kontingentierung und Öffentlichkeitsarbeit. Zur Stärkung der Innenentwicklung werden z. B. Handlungsvorschläge für Bund und Länder zur besseren Nutzung von Brachflächenpotenzialen im Innenbereich erarbeitet. Auch wird untersucht, ob die bestehenden Förderprogramme zum Brachflächenrecycling ausreichen und wie das verfügbare rechtliche Instrumentarium zur Brachflächenmobilisierung optimiert werden kann. Zudem wird in dem Vorhaben das bestehende Bau- und Planungsrecht auf Konflikte hinsichtlich der flächenpolitischen Ziele des Bundes untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob umwelt- und baupolitische Grundsätze des (Auf)Baugesetzbuches der Nachkriegszeit, die in der Vergangenheit ihre Berechtigung hatten, noch den Maßstäben an ökologisch gebotene (Um)Bauerfordernisse - insbesondere das Bauen im Bestand - hinreichend Rechnung tragen. Im Handlungsfeld Kontingentierung wird am Beispiel konkreter Planregionen untersucht, ob und welche sozialen und regionalen Implikationen (z. B. Wertschöpfung für Immobilienbesitzende, Verteuerung der Mieten, etc.) durch Mengenbegrenzungen für die Flächenausweisung (strikte Vorgaben der Raumordnung oder Flächenzertifikatehandel) ausgelöst werden können. Für das Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit wird schließlich auf der Basis vorliegender Ergebnisse aus einem abgeschlossenen Projekt noch untersucht, welche Umsetzungs- und Kooperationsperspektiven für bundesweite Flächenkampagnen zur Bewusstseinsbildung bestehen.

Kommunaler Flächenrechner (Applikation)

Der Flächenrechner ist eine Webanwendung, mit der die Träger der kommunalen und regionalen Planung abschätzen können, was das regionale Herunterbrechen eines bundesweiten Flächensparzieles für sie bedeuten würde. Per Mausklick können u. a. Informationen über die Flächenneuinanspruchnahme in der Vergangenheit abgerufen werden sowie über regionale/kommunale Kontingente, die in Zukunft bei bundesweit geltenden Flächensparzielen (auf dem Weg zu deutschlandweit weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030) auf Basis der Einwohnerzahl eingehalten werden müssten. Nach den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenneuinanspruchnahme) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag („30 ha minus X bis 2030“) und bis zum Jahr 2050 durch den Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft sogar auf netto null gesenkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wird zunehmend darüber diskutiert, die Flächenneuinanspruchnahme zu kontingentieren. Da die Träger der Planung kaum abschätzen können, was dies konkret für sie bedeutet, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes der Flächenrechner entwickelt. Er bietet die Möglichkeit, ein konkretes Bild über die Größenordnung der erforderlichen Kontingente in den Ländern, Regionen und Gemeinden zu erhalten. Da in vielen Bundesländern bereits quantitative Flächensparziele in Anlehnung an das 30 Hektar Ziel existieren, kann das Tool auch jetzt schon für die kommunale Bauleitplanung genutzt werden. Der Flächenrechner wird kontinuierlich aktualisiert.

Flächensparen – Böden und Landschaften erhalten

<p>Flächensparen – Böden und Landschaften erhalten</p><p>Flächensparen heißt, weniger Flächen für Siedlungen und Verkehr zu beanspruchen und fruchtbare Böden zu erhalten. Mit innovativen Konzepten sollen Flächen umweltschonend und effizient genutzt werden. Im Fokus stehen die Flächen für Wohnen, öffentliche Zwecke, Handel, Gewerbe, Industrie, Freizeit und Sport sowie für den Land-, Wasser- und Luftverkehr.</p><p>Flächenverbrauch in Deutschland und Strategien zum Flächensparen</p><p>Während der letzten 60 Jahre hat sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland mehr als verdoppelt. Im Jahr 2017 wurde täglich eine Fläche von rund 58 Hektar neu ausgewiesen - meist zulasten der Landwirtschaft und fruchtbarer Böden. Das entspricht etwa der Größe von ca.&nbsp;82 Fußballfeldern.</p><p>Ökologisch wertvolle Flächen werden in Bauland und Standorte oder Trassen für Infrastrukturen wie Kläranlagen, Flugplätze, Straßen oder Bahnlinien umgewidmet. Negative Umweltfolgen sowie schädliche städtebauliche, ökonomische und soziale Auswirkungen sind unausweichlich.</p><p>Die Bundesregierung hat sich deshalb im Rahmen der<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1546450/65089964ed4a2ab07ca8a4919e09e0af/2018-11-07-aktualisierung-dns-2018-data.pdf?download=1">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>zum Ziel gesetzt,<strong>bis zum Jahr 2030</strong>die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter<strong>30 Hektar pro Tag</strong>zu verringern. Im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003 lag der Flächenverbrauch noch bei 120 Hektar pro Tag.</p><p>Darüber hinaus fordern der<a href="http://www.nachhaltigkeitsrat.de/">Rat für Nachhaltige Entwicklung</a>(RNE), der<a href="http://www.umweltrat.de/">Rat der Sachverständigen für Umweltfragen</a>(SRU) sowie der<a href="http://www.nabu.de/">Naturschutzbund Deutschland</a>e.V. (NABU), spätestens zum Jahr 2050 die Inanspruchnahme neuer Flächen auf null zu reduzieren.</p><p>Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) hat darüber hinaus im Rahmen des Positionspapiers „Flächenverbrauch einschränken – jetzt handeln“ einen Vorschlag unterbreitet, wie das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung auf die Bundesländer verteilt werden könnte. Inzwischen haben sich fünf Bundesländer für das Jahr 2020 adäquate quantitative Ziele gesetzt, die zum „30-Hektar-Ziel“ beitragen.</p><p>Um überprüfen zu können, ob sich die tatsächliche Entwicklung in Richtung „30-Hektar-Ziel“ bewegt, hat das UBA für das Jahr 2010 ein Zwischenziel von 80 Hektar und für das Jahr 2015 ein Zwischenziel von 55 Hektar pro Tag gesetzt. Wie die Abbildung zeigt, nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche vor der Jahrtausendwende um gut 129 Hektar pro Tag zu. Seither hat sich der Anstieg des Flächenverbrauchs für Siedlungen und Verkehr deutlich verlangsamt. Das UBA-Ziel für das Jahr 2010 von 80 Hektar pro Tag wurde für die Einzeljahre 2009, 2010 und 2011 unterschritten, jedoch wurde das Ziel im Vier-Jahres-Mittelwert von 2007 bis 2010 verfehlt.</p><p>Insgesamt sind die Inanspruchnahme immer neuer Flächen und die Zerstörung von Böden auf die Dauer nicht vertretbar und sollten beendet werden. Angesichts global begrenzter Landwirtschaftsflächen und fruchtbarer Böden sowie der wachsenden Weltbevölkerung ist der anhaltende Flächenverbrauch mit all seinen negativen Folgen unverantwortlich. Dies gilt auch und besonders mit Rücksicht auf künftige Generationen.</p><p>* Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme ab 2004 verzerrt. Neben den regulären Ergebnissen des Jahres 2023 und deren gleitendem Vierjahresdurchschnitt (2020 bis 2023) wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende Vierjahresdurchschnitte außerplanmäßig revidiert. Mehr dazu unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html.<br>** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.*** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.___Werte aus Statistisches Bundesamt 2025, Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (gleitender Vierjahresdurchschnitt) und Anstieg der Unterarten der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Jahreswerte)Maßnahmen und InstrumenteEine verstärkte Innenentwicklung und die Aufbereitung und Nutzung von Brachflächen sind die wesentlichen Bausteine für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Konkrete Maßnahmen- und Instrumentenvorschläge konzentrieren sich somit darauf, den Ausbau von Siedlungsflächen und die damit verbundene Verkehrserschließung zu dämpfen. Um die Inanspruchnahme immer neuer Flächen für Siedlungszwecke zu reduzieren, sind viele aufeinander abgestimmte Maßnahmen erforderlich. Ergänzend sollten Siedlungsflächen die umweltschonend genutzt und der Bedarf im Fernstraßenbau gedämpft werden.Zielführende Instrumente und Maßnahmen zum Flächensparen sowie zur Förderung von Innenentwicklung und Flächenrecycling sind:Strategien und Maßnahmenvorschläge des UmweltbundesamtesVorschläge, wie eine Trendwende bei der Flächeninanspruchnahme im Einzelnen erreicht werden kann, unterbreitet das Umweltbundesamt in einem Strategiepapier von 2003. Gemeinsam mit demBundesamt für Naturschutz(⁠BfN⁠) hat das Umweltbundesamt im Jahr 2009 diese Vorschläge gesichtet sowie – wo nötig – aktualisiert, ergänzt und mit Prioritäten versehen. Das Ergebnis haben die Ämter demBundesministerium für Umwelt(⁠BMU⁠) berichtet. Auf dieser Basis berät das Umweltbundesamt das Bundesumweltministerium im Rahmen von aktuellen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen flächenpolitischen Aktivitäten.Das Umweltbundesamt hat diverse Forschungsvorhaben durchgeführt, unter anderem zu Kosten- und Nutzen der Siedlungsentwicklung und des Flächenrecycling, um daraus Kriterien für eine effiziente Siedlungsentwicklung abzuleiten, oder zu Ansätzen, um Planungsrecht und Planungsinstrumente noch stärker auf Flächensparen und Innenentwicklung auszurichten.Ein neues innovatives Instrument zum Flächensparen wird derzeit in einem Modellversuch des Umweltbundesamtes erprobt: Der Handel mit Flächenzertifikaten soll – in Anlehnung an den Handel mit ⁠CO2⁠-Emissions-Zertifikaten – finanzielle Anreize setzen für diejenigen Kommunen, die Innenentwicklung betreiben und Flächen sparen.

Thema "Fläche" im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen soll bis 2040 klimaneutral werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine nachhaltige Raumentwicklung und flächensparende Entwicklung der Bedarfe für das Wohnen, Industrie, Gewerbe und Infrastruktur so der Koalitionsvertrag. Die „Ermöglichungsplanung“ steht hierbei als Schlüsselbegriff für die Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren beschleunigte Umsetzung im Sinn einer Trendwende in der Landesplanung. Konkret wird es zum Thema Fläche in verschiedenen Kontexten. So soll der vor mehreren Jahren gestrichene 5-ha Grundsatz zur täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr wieder in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dabei nicht auf die Neuinanspruchnahme für Siedungs- und Verkehrsflächen angerechnet werden. Darüber hinaus plant die Koalition den LEP grundlegend zu überprüfen. Im Sinne der Transformation wird angestrebt, Flächen effizienter zu nutzen, wobei die „… Nach- und Umnutzung vorhandener und freiwerdender Flächen höchste Priorität …“ genießt. In diesem Zusammenhang wird u.a. die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten geprüft. Mit Verweis auf die Erfordernisse der Klimafolgenanpassung soll die Innenentwicklung flächensparend erfolgen. Die aus Sicht der neuen Koalition sinnvollen und wirksamen Initiativen aus der letzten Legislaturperiode werden dabei weitergeführt bzw. ausgebaut, so u.a. der Förderbaustein „Jung kauft Alt“ oder die Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Konkret wird es zum Thema Fläche in verschiedenen Kontexten. So soll der vor mehreren Jahren gestrichene 5-ha Grundsatz zur täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr wieder in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dabei nicht auf die Neuinanspruchnahme für Siedungs- und Verkehrsflächen angerechnet werden. Darüber hinaus plant die Koalition den LEP grundlegend zu überprüfen. Im Sinne der Transformation wird angestrebt, Flächen effizienter zu nutzen, wobei die „… Nach- und Umnutzung vorhandener und freiwerdender Flächen höchste Priorität …“ genießt. In diesem Zusammenhang wird u.a. die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten geprüft. Mit Verweis auf die Erfordernisse der Klimafolgenanpassung soll die Innenentwicklung flächensparend erfolgen. Die aus Sicht der neuen Koalition sinnvollen und wirksamen Initiativen aus der letzten Legislaturperiode werden dabei weitergeführt bzw. ausgebaut, so u.a. der Förderbaustein „Jung kauft Alt“ oder die Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen

Innovative Instrumente zum Flächensparen und zur Förderung der Innenentwicklung: Kommunaler Praxistest, Schlussfolgerungen für Akteure in Bund, Ländern, Regionen und Gemeinden & Kommunikation der Ergebnisse

Hintergrund: Grundsätzlich ist bekannt, mit welchen Maßnahmen der Flächenverbrauch vermindert werden kann (Siehe z. B. Bericht der UMK vom 11.06.2010 an die CdS, gemeinsames Positionspapier der Fachministerkonferenzen vom 19.09.2012, PBNE Papier vom 14.02.2013, Beschluss des St-Ausschusses N E vom 8.04.2013). Die in diesem Zusammenhang bereits laufenden und geplanten Arbeiten des Bundes (z. B. Modellversuch zum Flächenzertifikatehandel, Informations- und Kommunikationsplattform 'Fläche', Aktionsplan Flächensparen), zielen u.a. darauf ab, den fachlichen und politischen Dialog mit und unter den Kommunen zu fördern sowie bedarfsgerechte instrumentelle und methodische Grundlagen zum Flächensparen für die Kommunen zu entwickeln. U. a. sollen die Kommunen dadurch auch ertüchtigt werden, neue gesetzliche Anforderungen umzusetzen - wie z. B. die jüngste Novelle des BauGB, in der u. a. eine Begründungspflicht für die Umwandlung von landwirtschaftlich oder als Wald genutzten Flächen eingeführt wurde. Zielsetzung dieses Vorhabens ist es, ausgewählte - besonders erfolgsversprechende - Instrumente zum Flächensparen für Kommunen und Regionen einschließlich der tools zur Umsetzung in der Kommune oder Region einem Praxistest zu unterziehen. Sie werden anhand konkreter kommunaler und regionaler Flächenplanungen jeweils im Planspiel mit den Kommunen erprobt. Aufwand und Nutzen, instrumentelle und institutionelle Defizite werden u. a. berücksichtigt. Die Ergebnisse sollen den Akteuren beim Bund, in Ländern, Regionen und Gemeinden fachliche und politische Perspektiven für eine zügige Implementierung aufzeigen. Das Vorhaben knüpft an die bestehende Vernetzung des Bundes mit den Ländern, Regionen und Kommunen an und wird erhebliche Synergieeffekte generieren. Durch die Ergebnisse wird zudem der der Aktionsplan Flächensparen des Bundes für die kommunale Ebene untersetzt.

Win-Win-Win Lösungen für Gewerbeflächen der Zukunft

Logo des Vorhabens KoOpRegioN Im Laufe des Jahres 2021 wurden im Rahmen einer virtuellen Workshopserie des Vorhabens KoOpRegioN gemeinsam mit einer Gruppe von zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis Maßnahmenbündel, sogenannte Policy-Mixe, für nachhaltiges und interkommunales Gewerbeflächenmanagement entwickelt. Dafür wurden besonders wirksame Maßnahmen nicht einzeln, sondern systematisch in ihrem Zusammenspiel betrachtet. Die Ergebnisse einer Policy-Interaktionsanalyse mit Hilfe der Cross-Impact Bilanzanalyse (CIB), einem semi-quantitativen Verfahren zur Analyse komplexer Systemzusammenhänge, zeigen: Erstens, der heutige Stand der bereits implementierten Maßnahmen (Status Quo) in den Handlungsfeldern Flächensparen, Gewerbemanagement und interkommunale Zusammenarbeit weist deutliche innere Widersprüche auf und generiert kaum Synergien zwischen Maßnahmen. Insbesondere die Praxis der kommunalen Planung und Vermarktung von Gewerbeflächen in Konkurrenz zwischen den einzelnen Kommunen hemmt die Wirksamkeit zahlreicher anderer Maßnahmen zur Kooperation, zum Flächensparen und für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung. Zweitens, um vom Status Quo wegzukommen, müssen mehrere (sich unterstützende) Hebel gleichzeitig bewegt werden. Einzelne innovative Maßnahmen laufen Gefahr, keine ausreichende Wirksamkeit zu entfalten. Drittens, es gibt alternative Maßnahmenbündel, welche die z. T. konfligierenden Ziele gemeinsam erreichen und deutliche Synergien zwischen den Maßnahmen generieren. Wichtige Stellschrauben sind dabei ein regionales Entwicklungskonzept „Gewerbeflächen“, eine erweiterte kommunale Bodenpolitik und gemeinsame gebietsinterne Infrastrukturen in Gewerbegebieten. Darüber hinaus sind verschiedene Ansätze denkbar, u.a. das Erbbaurecht, sowie Ansätze die Flächenkontingentierung mit engem Austausch auf politischer Ebene (z.B. Bürgermeisterrunden) kombinieren – oder auch städtebauliche Wettbewerbe in Kombination mit einem Nachhaltigkeitslabel für die Region. Die Ergebnisse werden aktuell zu einem Policy-Brief und einer Publikation aufbereitet und fließen in die weitere Arbeit in der Region Nordschwarzwald ein. Die Webseite des Vorhabens finden Sie hier .

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©iStock.com/Hallgerd INNOVATIVE INSTRUMENTE ZUM FLÄCHENSPAREN AUS STADTREGIONALER SICHT DIGITALE FACHTAGUNG „FLÄCHENRECYCLING IN SACHSEN-ANHALT“ | 6. MAI 2021 Dr. Stephan Bartke Umweltbundesamt FG I2.5 | Wissenschaftliches Querschnittsvorhaben „Stadt-Land-Plus“ Überblick Ausgangspunkte Ziele Stadt-Land-Plus Innovative Ansätze Exkurs Flächenzertifikatehandel Ausblick Aktueller Diskurs Aktuelle Diskussion ums „Einfamilienhaus“ Leipzig Charta & Nachhaltigkeitsziele (SDGs, DNS) Quellen: https://www.stern.de/amp/wirtschaft/immobilien/professor-fuer-umweltwirtschaft---einfamilienhaeuser-sind-nicht-die-zukunft-des-wohnungsbaus-- 30383104.html?__twitter_impression=true; https://www.marlowes.de/die-vier-waende-in-unseren-koepfen/; https://www.marlowes.de/bebauungsplaene/; ttps://www.marlowes.de/die-suburbane-wirklichkeit/; https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/was-wird-aus-der-liebsten-wohnform-der-deutschen- 17178046.html; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hamburg-gruene-verbieten-einfamilienhaeuser-traumhaus-ade-kolumne-a-00000000-0002-0001- 0000-000175196783?fbclid=IwAR38HB7UklUg1fI-VasEpcgh_pktg1N28c9GPPHrV_0eWx9KPpvCN0YQ0EY

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