Ziel des Vorhabens ist, auf Grundlage von akustischen Erhebungen das Potential einer (bio-)akustischen Quantifizierung der biologischen Vielfalt für ein bundesweites Waldmonitoring auszuloten. Dazu sollen sowohl existierende (bio-)akustische Datensätze ausgewertet, als auch auf acht Level II- und zwei unbewirtschafteten Flächen in einem dichten Zeitraster automatisch akustische Aufzeichnungen erstellt werden. Auf der Grundlage der Tonaufzeichnungen soll im Interesse einer Schnellindikation kritischer Veränderungen des Waldzustandes, insbesondere der Artenvielfalt, eine Bewertung der biotischen und abiotischen Geräuschkulisse durch Berechnung akustischer Diversitätsindizes erfolgen. Zudem soll eine möglichst vollständige Erfassung des Artenspektrums lautgebender Arten (inklusive Instrumentalgeräusche wie Spechttrommeln) automatisiert unter Nutzung von Algorithmen der (bio-)akustischen Mustererkennung erfolgen. Die Ergebnisse der (bio-)akustischen Analysen sollen stichprobenartig durch Erfassungen vor Ort verifiziert werden. Es soll eine IT-Infrastruktur aufgebaut werden, die es erlaubt, die akustischen Daten effizient zugänglich zu machen, schnell zu analysieren und im Interesse der Schnellindikation zu visualisieren. Die Akustikergebnisse sollen mit routinemäßig erhobenen Daten zum Waldzustand verschnitten werden. Auf der Grundlage einer kritischen Bewertung der Kosten(Aufwand)/Nutzen-Balance und einer eingehenden Analyse der erforderlichen Workflows sollen Handlungsempfehlungen für die Einbindung eines (bio-)akustischen Monitorings in die bundesweite Bewertung des Zustandes der Wälder erarbeitet werden. Im Teilprojekt des Thünen-Institut wird gemeinsam mit dem MfN die erforderliche IT-Infrastruktur aufgebaut. Der Schwerpunkt des Teilprojektes liegt auf die Erstellung eines Leitfadens für Bioakustikaufnahmen und der Integration von Bioakustikdaten in das nationale Waldmonitoring.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Veränderungen des individuellen Mobilitätsverhaltens haben Einfluss auf neue Mobilitätsformen wie z.B. Carsharing, öffentliche Fahrradverleihsysteme und Fernbusse. Mobilitätsstationen können eine örtliche Verknüpfung für die verschiedenen Verkehrsmittel bieten. Dabei stellt sich die Frage, welche Auswirkungen auf die Stadtgestalt und das Stadtbild durch neue Mobilitätsformen entstehen. In der Studie werden Praxisbeispiele analysiert und evaluiert, um Handlungsempfehlungen für beteiligte Akteure zu formulieren. Ziele: Die Klimaschutz- und Energieeinsparziele der Bundesregierung sind nur zu erreichen, wenn in allen relevanten Handlungsfeldern die Möglichkeiten zur Kohlendioxid-Einsparung genutzt werden. Jeder - zeitweilige oder dauerhafte - Verzicht auf die Nutzung eines eigenen PKW liefert einen Beitrag zum Klimaschutz. Neue Mobilitätsformen stellen einen wichtigen Beitrag zur Substitution privater PKW dar. Sie können aber nur dann ihre Wirksamkeit entfalten, wenn sie niedrige Zugangsbarrieren und eine hohe Akzeptanz in der Nutzung aufweisen. In der Studie sollen die bislang weitgehend getrennt voneinander diskutierten Themen 'Neue Mobilitätsformen', 'Mobilitätsstationen' und 'Einfluss neuer Verkehrsinfrastruktur auf die Stadtgestaltung' im Zusammenhang betrachtet und die wechselseitigen Abhängigkeiten untersucht werden. Im Ergebnis sollen Handlungsempfehlungen für künftige Anforderungen an Verkehrsinfrastrukturen sowie potenzielle Kooperationsformen und -möglichkeiten verschiedener Akteure abgeleitet werden, die sich an Kommunen und andere Partner neuer Mobilitätsformen richten. Durch das Aufzeigen guter Beispiele sollen u. a. Ressentiments abgebaut und die Akzeptanz, insbesondere in stadtgestalterischer Hinsicht, erhöht werden.
Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten. Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten. Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten.
Der Datensatz "Kindertageseinrichtungen Wuppertal" umfasst die Bestandsdaten zu den Kindertageseinrichtungen (Kitas) aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 12/2024 insgesamt 205 Kitas). Die Daten werden vom zuständigen Fachbereich (Stabsstelle) "Bedarfsplanung" des Stadtbetriebs 202 "Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt" primär im Fachverfahren "KIT-Office" geführt und laufend aktualisiert. Zur Optimierung der Georeferenzierung und Ergänzung um präsentationsrelevante Attribute wird ein Auszug aus diesen Daten wöchentlich automatisiert in ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa übernommen. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Standorte der Kitas werden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienen die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jeder Kita enthält der Datensatz u. a. Kontaktinformationen, einen Hyperlink zur Homepage, das früheste mögliche Aufnahmealter, den zeitlichen Betreuungsumfang pro Woche und einen Hinweis auf einen Schwerpunkt im Bereich der Inklusion (ja oder nein). Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Standorte von Kindertageseinrichtungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" aus Anhang III der Richtline zugeordnet.
Die Datenserie umfasst die beiden Datensätze "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" und "Naturschutzgebiete Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für die Kartenebene "Landschafts- und Naturschutz" im Urbanen Digitalen Zwilling "DigiTal Zwilling" der Stadt Wuppertal bereitstellen. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der beiden Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Metadatensatz zur Datenserie erlaubt eine eindeutige Verknüpfung zwischen der o. g. Kartenebene des DigiTal Zwillings und dem Metadatenkatalog. Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der in den o. g. rechtsverbindlichen Landschaftsplänen festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Beide Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2637 |
| Kommune | 21 |
| Land | 306 |
| Zivilgesellschaft | 24 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 2024 |
| Text | 544 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 340 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 825 |
| offen | 2070 |
| unbekannt | 30 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2907 |
| Englisch | 346 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 18 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 385 |
| Keine | 1599 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 15 |
| Webseite | 1082 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1764 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1947 |
| Luft | 1430 |
| Mensch und Umwelt | 2915 |
| Wasser | 1255 |
| Weitere | 2925 |