Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (H-J) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Vogel-Arten (H-J) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Durch den Klimawandel steht die Waldwirtschaft vor großen Herausforderungen. Der Waldzustand ist schlecht, die Kalamitätsflächen groß. Für die Waldwirtschaft und die Wiederbewaldung der Schadflächen braucht es neue Konzepte und Instrumente, die die zukünftige Entwicklung des Klimas miteinbeziehen. Wie diese für unser Bundesland aussehen, stellen der Landesbetrieb Wald und Holz NRW und das NRW-Umweltministerium in dieser Ausgabe vor. Das Straßenbegleitgrün längs unserer Autobahnen bekommt selten viel Aufmerksamkeit. Doch wenn der Verkehr mal ruht, bieten sich Gelegenheiten: So konnte ein Autorenteam einen Abschnitt an der A 40 bei Mülheim an der Ruhr zehn Jahre nach der Erstkartierung erneut kartieren. Der Fachbeitrag macht deutlich, dass der A 40 durchaus eine Bedeutung für die urbane Biodiversität im zentralen Ruhrgebiet zukommt. Landnutzungswandel und Intensivierung der Landwirtschaft haben zu alarmierenden Rückgängen der Insekten auch in naturnahen Lebensräumen geführt. Umso wichtiger ist es, den Insekten Nahrungs- und Rückzugsräume zu bieten. Eine Untersuchung am Unteren Niederrhein im Rahmen einer Masterarbeit zeigt, dass temporäre Schonstreifen im Grünland eine solche Funktion erfüllen können – zumindest im Extensivgrünland und besonders in den Wochen nach der Mahd der angrenzenden Flächen. Für die Fische in unseren Fließgewässern gilt es auf ihren Wanderungen zu Nahrungs- oder Laichplätzen viele Hürden zu überwinden. Ob und wie sie das schaffen, wurde bislang überwiegend für die Fische untersucht, die zwischen Meer- und Fließgewässern wandern. Ein HDX-Monitoring an der Wupper erlaubt nun auch Aussagen darüber, zu welcher Tages- und Jahreszeit und auf welchem Wege die heimischen Flussfische dort groß und kleinräumige Wanderungen über Wasserkraftstandorte hinweg vollziehen. Das Haselhuhn lebt sehr versteckt und ob es in NRW überhaupt noch Exemplare gibt, ist ungewiss. Also muss man es suchen – zum Beispiel im Ringelsteiner Wald, wo es bisher vorkam und wo es immer noch geeignete Lebensräume gibt. Ob ein Spürhund bei der Suche hilfreich sein kann, dazu gibt ein weiterer Fachbeitrag eine erste Einschätzung.
Niederwälder (Stockausschlagwälder) sind Zentren einer besonders hohen Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft. Pflanzen-, Pilz- und Tierarten der Wälder und des Offenlandes treffen hier kleinräumig aufeinander, da Wald- und Offenland-Phasen in einem dynamischen, zeitlich und räumlich eng verzahnten System periodisch einander abwechseln. Typische Arten der Niederwälder wie Haselhuhn, Schlingnatter, Wachtelweizen-Scheckenfalter oder Brauner Eichenzipfelfalter stehen heute jedoch weit oben auf den Roten Listen der Bundesländer. Der Grund ist nahe liegend: der Anteil der Stockausschlagwälder am gesamten Wald hat stark abgenommen; in NRW beträgt der Anteil ausschlagfähiger Niederwälder am Gesamtwald nur noch rund 0,7% (5800 ha). Der vorliegende LANUV-Fachbericht 1 ermöglicht erstmals eine vergleichende Betrachtung ausgewählter Niederwälder in verschiedenen Regionen von Nordrhein-Westfalen. Dabei liegt das Schwergewicht auf den Siegerländer Haubergen sowie den Niederwäldern im Bergischen Land und im Teutoburger Wald. Das Buch soll den hohen Wert der Stockausschlagwälder für die Erhaltung und Entwicklung der kulturhistorisch gewachsenen, biologischen Vielfalt dokumentieren und für neue, aktuelle und zukunftssichere Nutzungsmöglichkeiten dieser Wälder werben. Bestellmöglichkeit Das Buch, dem eine CD beigelegt ist, kostet 44,- Euro und kann bezogen werden über Martina Galunder Verlag Alte Ziegelei 22 51588 Nümbrecht-Elsenroth www.martina-galunder-verlag.de
Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 28 EU-Vogelschutzgebiete (VSG), die Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA2000 sind. Diese Gebiete sind gesetzlich vor schädlichen Eingriffen geschützt. Über diesen rechtlichen Schutz hinaus sind jedoch auch Maßnahmen zur Erhaltung der wertvollen Vogellebensräume in den VSG notwendig. Aus diesem Grund erarbeitet das LANUV sogenannte Vogelschutz-Maßnahmenpläne für VSG, in denen Handlungsbedarf bezüglich der Umsetzung von Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen besteht und für die noch keine übergreifende naturschutzfachliche Maßnahmenplanung existiert. Nach den Maßnahmenkonzepten für die VSG „Unterer Niederrhein“ und „Hellwegbörde“, die 2011 und Anfang 2015 fertig gestellt wurden, handelt es sich beim Maßnahmenplan für das VSG „Wälder und Wiesen bei Burbach-Neunkirchen“ um den dritten derartigen Plan, den das LANUV im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) erstellt hat. Im November 2011, September 2012 und September 2013 fanden sogenannte „Runde Tische“ statt, bei denen die Ziele des Vogelschutz-Maßnahmenplans, die vorhandene Datengrundlage zu den Vorkommen und Bestandsentwicklungen der wertbestimmenden Vogelarten und die Maßnahmenplanung vorgestellt und mit allen Beteiligten aus der Region diskutiert wurden. Der im Juni 2015 fertiggestellte Vogelschutz-Maßnahmenplan ist inkl. Karten auf dieser Seite verfügbar. Downloads Vogelschutz-Maßnahmenplan für das EU-Vogelschutzgebiet „Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen“ (1,7 MB) Schutzgebiete (20,5 MB) Flächen in öffentlichem Eigentum (3,5 MB) Vertragsnaturschutz (3,2 MB) Haselhuhn (7,7 MB) Altwaldarten (7,7 MB) Offenlandarten (3,2 MB)
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Wildkatzen Na in Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt und Forsten ns h u c u t s z i b e r tu ! 2 3 Impressum Naturschutz bei uns 4, S. 1-24: Wildkatzen in Rheinland-Pfalz Herausgeber Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Inhalt und Konzept Jutta Knapp, Gesa Kluth und Dr. Mathias Herrmann, ÖKO-LOG, Freilandforschung GdbR Hof 30 16247 Parlow Telefon: 03361-70248 oder 0171-9962910 e-mail: oeko-log@t-online.de Internet: www.oeko-log.com Fotos Dr. Mathias Herrmann, Sebastian Körner Redaktion Ludwig Simon und Dr. Dieter Rühl Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LfUG) Amtsgerichtsplatz 1 55276 Oppenheim Telefon: 06133-933717 Layout Ökotext, Bonn Druck KraheDruck GmbH, Unkel 1. Auflage, Mainz 2002 (10. 000 Stück) Vo r w o r t Rheinland-Pfalz ist das waldreichste Bundesland Deutschlands. Doch wer hätte gedacht, dass diese Wälder, Waldränder, Heckenzüge und das angrenzende Grünland auch die größte Population der Wildkatze in der Bundesrepublik beherbergen? Das im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom Fachbüro Öko-Log erarbeitete und vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht betreute Artenschutzprojekt (ASP) dokumentiert unsere Verantwortung für die europaweit gefährdete Art. Umso erfreu- licher ist die Feststellung, dass sich bei uns die Bestände der Wildkatze während der letzten Jahre stabilisiert und lokal sogar leicht ausge- breitet haben. Diese Tendenz wollen wir durch unser Handeln in Kooperation mit allen verantwortungsbewussten Menschen unterstützen. Das Artenschutz- projekt bietet dafür eine gute Arbeitsgrundlage und führt konkrete Maßnahmen auf: So sollten Straßen in zentralen Wildkatzen-Lebens- räumen mit Durchlässen und Grünbrücken ausgestattet werden – ein wesentlicher Beitrag zur Vernetzung auch der Bestände vieler anderer Arten. Naturnaher Waldbau, die Ausweisung von Wildkatzen- Förderräumen oder beispielsweise die Informationsarbeit, z. B. bei den Jagdscheinanwärtern, zählen ebenfalls zu den vorgeschlagenen und zunehmend schon praktizierten Maßnahmen. Das Beispiel der Wildkatze zeigt uns, dass positive Entwicklungen nicht nur notwendig bleiben oder wünschenswert sind, sondern mit über- schaubarem Aufwand realisierbar werden und tatsächlich stattfinden. Die schon erreichten Erfolge sollten uns alle anspornen. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des Nachdrucks und der Übersetzung sind vorbehalten. Die Autor(inn)en sind für den Inhalt ihrer Broschüre selbst verantwortlich. Diese Broschüre wurde der Umwelt zuliebe auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Margit Conrad Ministerin für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz . 4 5 Inhalt Wildkatzen – faszinierende Tiere unter uns Wildkatzen – faszinierende Tiere unter uns5 Wohnhaft in Europa Verbreitungsgebiete der Wildkatzen6 Noch mal davongekommen?7 Wild und nicht verwildert Wildkatzen sind Ureinwohner im Land8 Rheinland-Pfalz hat’s Wildkatzen brauchen viel Platz9 Wild und voller Mäuse Lebensraumansprüche von Wildkatzen14 Zu viele Straßen und Jagd „aus Versehen“ Gefährdung der Wildkatzen hat mehrere Gründe15 Schutz ist möglich Maßnahmen, die Wildkatzen das (Über)Leben erleichtern19 Was wäre, wenn ...21 Quellenhinweise und weiterführende Literatur23 Sie ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten. In Rheinland-Pfalz findet sich derzeit das bedeutendste deut- sche Wildkatzenvorkommen. Um den derzeitigen Status und die Gefährdung dieser Tierart zu ermitteln, wurde vom Landesamt für Umwelt- schutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz ein Arten- schutzprojekt in Auftrag gegeben. In den Jahren 1994– 1999 trug das Büro ÖKO-LOG Freilandforschung viele wichtige Informationen zur Verbreitung und zu möglichen Schutzmaßnahmen für die Art zusammen. Die Wildkatze kann als Leitart einer ganzen Lebensgemein– schaft betrachtet werden. Sie ist ein hochsensibler Zeiger für naturnahe, störungsarme und wenig zerschnittene waldreiche Landschaften, in denen auch Haselhuhn und Baummarder leben. Allerdings ist die Wildkatze durch vie- lerlei negative Einflüsse gefährdet, und nur durch konkrete Schutzmaßnahmen kann ihre Zukunft in Rheinland-Pfalz gesichert werden. 7 6 Wo h n h a f t i n Eu ro p a N o c h m a l d a v o n g e k o m m e n? Ve r b r e i t u n g s g e b i e t e d e r W i l d k a t z e n Rheinland-Pfalz beherbergt zusammen mit dem Nordsaarland und dem nordrhein-westfälischen Teil der Eifel das deutsche Verbreitungszen- trum der Wildkatze. In Deutschland leben Wildkatzen sonst nur noch im Taunus und im Harz, von wo sie sich wieder in die südlich angrenzen- den Mittelgebirge (d. h. nach Niedersachsen, Hessen, Thüringen) ausge- breitet haben. In Nordbayern wurde ein Wiederansiedlungsprojekt durch den Bund Naturschutz in Bayern e. V. erfolgreich durchgeführt. Die Vorkommen in Rheinland-Pfalz sind ein wesentlicher Bestandteil der letzten größeren Population der Wildkatze in Mitteleuropa, die in Südwestdeutschland, Nordostfrankreich (inkl. Jura), Luxemburg und Südostbelgien lebt (Abb. s. u.). Weitere Wildkatzenvorkommen gibt es erst wieder auf der Iberischen Halbinsel, im Appenin und im Balkan. ? ? Die Verbreitung der Wildkatze in Europa (verändert nach Council of Europe 1992) Der Gesamtbestand der Wildkatze wird derzeit in Deutschland auf 1500–5000 Tiere geschätzt, davon leben 1000 – 3000 im südwestdeut- schen Verbreitungsareal. Noch vor 200 Jahren war die Wildkatze in vie- len Gebieten West- und Mitteldeutschlands weit verbreitet. Sogar noch im Jagdjahr 1885/86 wurden im Staat Preußen 626 Wildkatzen erlegt, der Regierungsbezirk Koblenz wies dabei mit 107 Tieren die höchste Zahl getöteter Katzen auf. Die intensive Ver- folgung führte zu ei- nem drastischen Rück- gang. Am Anfang des 20. Jahrhunderts war die Wildkatze nahezu ausgerottet. Erst 1934, als sie gesetzlich geschützt und ihr eine ganzjähri- ge Schonzeit gewährt wurde, verbesserten sich die Bedingungen. Gleichzeitig wurden die Tellereisen verbo- ten. Danach zeichnete sich bis in die 50er Jahre ein positiver Trend ab, auf den dann eine Stagnation der Bestandszahlen folgte, ausgelöst durch technischen Fortschritt und die Erschließung abgelegener Wälder. Trotz des Totalschutzes musste die Wildkatze Arealverluste und eine Zer- schneidung ihrer Lebensräume mit der Folge der zunehmenden Isolation von Teilpopulationen hinnehmen. 8 9 Wild und nicht verwildertR h e i n l a n d - P fa l z h a t ’s Wildkatzen sind Ureinwohner im LandWildkatzen brauchen viel Platz Die „typische" Wildkatze - im Winterfell Wildkatzen sind die „Ureinwohner" unserer Wälder. Die Hauskatzen wurden vermutlich vor 6000–9000 Jahren im Raum des östlichen Mittelmeeres domestiziert. Sie stammen ursprünglich von der nordafrikanischen Falb- katze ab und kamen vereinzelt zur Römerzeit, in großer Zahl aber erst vor ca. 1100 Jahren, zur Zeit der Karolinger, nach Mitteleuropa. Wildkatze und Hauskatze kreuzen sich fruchtbar, trotzdem hat bis heute vermutlich nur eine geringe Anzahl von Einkreuzungen der Hauskatze in unsere Wildkatzenpopulation stattgefunden. Mehr Hinweise gibt es auf Einkreuzung von Wildkatzen in die Hauskatzenpopulation.In Rheinland-Pfalz sind vornehmlich die Naturräume Eifel und Hunsrück, der Pfälzerwald und der Taunus von Wildkatzen besiedelt (siehe Abb. Seite 10). Zur qualita- tiven Einschätzung der Wildkatzenvorkommen wurde von ÖKO-LOG Freilandforschung folgende Nomenklatur aufgestellt: Kernräume sind von der Wildkatze seit über 20 Jahren besiedelt oder weisen zahlreiche Mehrfach- beobachtungen und regelmäßige Reproduktion auf. In besiedelten Räumen werden Wildkatzen regelmäßig beobachtet. In Randzonen werden sie dagegen nur sporadisch nachgewiesen. Diese sind die wichtigsten Ausbreitungsräume. Als heimisches Faunenelement ist die Wildkatze Teil des Europäischen Naturerbes. In der Berner Konvention wurde sie als eine der Arten aufgeführt, die – ebenso wie ihr Lebensraum – besonders zu schützen sind.Die Größe der Streifgebiete wird derzeit von ÖKO-LOG erforscht. Wie bei Untersuchungen in Nordostfrankreich und im Hainich wurden Streifgebiete von einigen 100 ha für Kätzinnen und bis zu mehreren 1000 ha für Kuder ermittelt. Dabei überlagern sich die Gebiete beider Geschlechter weiträumig. Typischerweise haben Wildkatzen ein längeres, dichteres Fell als Hauskatzen. Hierdurch wirken sie schwerer und kräftiger, obwohl sie sich üblicherweise im Gewicht nicht von Hauskatzen unterscheiden. Das dicke Fell, welches den Wildkatzen typischerweise das etwas „wilde und stattliche" Aussehen gibt, ist eine Anpassung an die niedrigen Temperaturen, denen sie in Mitteleuropa ausgesetzt sind, während sich unsere „Stubentiger“ immer wieder hinterm Ofen aufwärmen können. Auch dies ist eine Wildkatze – im Sommerfell Für Rheinland-Pfalz wurde deshalb zu Grunde gelegt, dass im günstigsten Fall vier Kätzinnen und ein Kuder auf 10 km2 leben können. Da aber überall Ortslagen, Verkehrsflächen und Land- wirtschaft den Lebensraum einengen, liegt die Dichte selbst in Kernräumen nicht über 0,2 bis 0,5 Tieren pro km2 und in besiedelten Räumen bei etwa 0,1–0,3 Tieren pro km2. Insgesamt kann man von 1000–3000 (s. Tabelle Seite 11) in Rheinland-Pfalz lebenden Wildkatzen ausgehen. Genauer lassen sich die Wildkatzen- bestände derzeit nicht schätzen. Heute Altholz mit Spechthöhle.... und morgen Aufzuchtort für junge Wildkatzen
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Vögel (Aves) des Lan- des Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Gunthard DORNBUSCH, Kai GEDEON, Klaus GEORGE, Reinhard GNIELKA und Bernd NICOLAI (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Im Jahre 1992 wurde die erste Rote Liste der Vögel des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt (DORNBUSCH 1992). Danach wurden in Deutsch- land die Definitionen der Gefährdungskategorien für Rote Listen auf der Grundlage von Vorgaben der IUCN verändert. 1998 erschien die Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (BINOT et al. 1998), worin die Rote Liste der Brutvögel (Aves) enthal- ten war (WITT et al. 1998), zuvor separat veröf- fentlicht als Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996). Die aktuelle Rote Liste der Brut- vögel Deutschlands folgte im Jahre 2002 (BAUER et al. 2002). Für die Neubearbeitung in Sachsen- Anhalt wurde nun das darin enthaltene Kriterien- schema verwendet. Lediglich die Zahlenwerte für Einstufungsgrenzen wurden so angepasst, dass sie entsprechend der Landesgröße von Sachsen- Anhalt etwa 5 % der Werte von Deutschland ent- sprechen. Datengrundlagen Die Datengrundlage dieser Roten Liste ist in An- passung an den Bearbeitungsrhythmus der Ro- ten Liste der Brutvögel Deutschlands das Jahr 1999. Zu dieser Zeit lag durch die quantitative Kartierung aller Brutvogelarten auf 60 % der Lan- desfläche eine hinreichende Datenbasis vor, um die Brutbestände abschätzen zu können. Die Trendeinschätzung beruht auf einem Expertenvo- tum, das sich auf Erfahrungen und großräumigen Vergleichen gründet. Bei Arten, deren Bestands- trends in den letzten 25 Jahren unterschiedlichen Entwicklungsrichtungen unterlagen, wurde die Gesamtentwicklung über diese Jahre betrachtet. Nur die Arten Auerhuhn Tetrao urogallus LINNAE- US, 1758 und Haselhuhn Tetrastes bonasia (LIN- NAEUS, 1758) wurden nicht in die Bewertung auf- genommen, da davon auszugehen ist, dass der- zeitige Vorkommen bzw. Beobachtungen aus- schließlich auf Wiederansiedlungsprojekte zurück- zuführen sind. Allgemeine Bemerkungen Da für die Einstufung in die entsprechenden Ge- fährdungskategorien für Vögel ausführliche Krite- rien erarbeitet wurden (BAUER et al. 2002), die im allgemeinen Teil dieser Roten Listen nicht aufge- führt sind, werden sie hier zum Verständnis der Bewertung der einzelnen Arten dargestellt. Nur für den Sonderfall, dass eine Art bisher in der Gefährdungskategorie 1 geführt und deren Erhal- tungszustand sich nicht wesentlich verbessert hatte, wurde das Kriterium ar eingeführt. Wenn eine Art besonderen Risikofaktoren ausgesetzt ist, kann die auf Grund von Bestandsentwicklung, Bestandsgröße und Arealverlusten ermittelte Ge- fährdungskategorie für diese Art um eine Stufe erhöht werden. Risikofaktoren bei Vögeln sind: R1 - Enge ökologische Bindungen an spezielle, gefährdete Lebensräume, R2 - Abhängigkeit von Hilfsmaßnahmen, also Er- haltung des Bestandes nur durch besonde- re Maßnahmen des Naturschutzes sowie R3 - Aktuelle Bedrohung durch gegebene oder absehbare Eingriffe, d. h. laufende oder ge- plante Maßnahmen des Menschen, die merk- liche Bestandsreduktionen zur Folge haben werden. In der Roten Liste erfolgt die Anordnung der Ar- ten in alphabetischer Reihenfolge der wissen- schaftlichen Namen entsprechend DORNBUSCH (1999). Die Grundlage für die vorkommenden Tab. 1: Kriterien für die Einstufung in die Gefährdungskategorien der Roten Liste (nach BAUER et al. 2002). Kriterien ex ar a a1 a2 a3 b b1 b2 b3 c c1 c2 c3 c4 !& Beschreibung seit mindestens 10 Jahren kein regelmäßiges Brutvorkommen mehr und in den letzten 5 Jahren keine neue Brut unverändert hohes Aussterberisiko sehr starke Bestandsabnahme (> 50 % in 25 J.) oder sehr starker Arealverlust sehr selten (< 51 BP) oder an wenigen Stellen (< 6) vorkommend selten (< 501 BP) nicht selten (> 500 BP) starke Bestandsabnahme (> 20 % in 25 J.) oder starker Arealverlust (< 50 %) sehr selten (< 51 BP) oder an wenigen Stellen (< 6) vorkommend selten (< 501 BP) nicht selten (> 500 BP) keine deutliche Bestandsabnahme oder Bestandszunahme selten (< 501 BP) und früher viel höherer Bestand sehr selten (< 51 BP) und Vorkommen geographisch eng begrenzt sehr selten (< 51 BP), aber weit verbreitet nicht sehr selten (> 50 BP) Gefährdungskategorie bzw. sonstige Kategorien 0 1 1 2 / + Risikofaktor 3 / + Risikofaktor= 1 = 2 2 / + Risikofaktor 3 / + Risikofaktor V / + Risikofaktor= 1 = 2 = 3 3 / + Risikofaktor R / + Risikofaktor - / + Risikofaktor - / + Risikofaktor= 2 = 2 = 3 = V Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 12 5,7 Gefährdungskategorie R 1 2 13 13 18 6,2 6,2 Kategorien G D V - - 32 - - 15,2 8,6 3 17Rote Liste 73 8,134,8 Sonstige Gesamt 32 Gesamt 210 Gesamt 210 Tab. 2: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Vögel Sachsen- Anhalts. Tab. 3: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Roten Liste. 15,2 Vogelarten und ihre systematische Zuordnung bil- det die Artenliste der Vögel im Land Sachsen- Anhalt (DORNBUSCH 2001). Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Die gegenwärtige Avifauna des Landes hat sich langfristig in enger Beziehung zur Entwicklung der Kulturlandschaft in Mitteleuropa herausgebildet. In steigendem Maße wirken anthropogene Einflüs- se unmittelbar auf die Avifauna ein und führen zu Veränderungen. Wesentliche Einflüsse auf die Vögel haben Entwässerung und Eutrophierung, Nutzungsintensivierung und Bebauung der Land- schaft, anthropogene Störungen und Nutzungs- regelungen, Fremdstoffeinwirkungen und Techni- sierung. Bei bestimmten Arten führen diese Ein- flüsse zu Siedlungsdichteveränderungen, unge- nügender Reproduktion, negativer Bestandsent- wicklung, bestandsbedrohten Populationen sowie Lebensstätten- und Arealeinbußen. Das kann bis zum Verschwinden von Arten führen. So sind insbesondere Besiedler von Feuchtwiesen sowie Röhrichten, Flachwassersümpfen, Mooren, Step- pen- und Heidefluren, aber auch von naturnahen uralten Waldbestockungen, in Bedrängnis gera- ten. Deshalb ist es um so wichtiger, die Bestands- entwicklung einschließlich populationsökologi- scher Parameter der Vogelarten zu verfolgen und zu dokumentieren, um dann, beispielsweise im Rahmen von Roten Listen, Gefährdungen von Vogelarten aufzuzeigen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Mit Ausnahme von offensichtlichen Gefangen- schaftsflüchtlingen wurden in Sachsen-Anhalt bisher 373 Vogelarten nachgewiesen (DORNBUSCH 2001). Von 210 Arten sind Brutvorkommen bekannt geworden. Haben 1992 40 % der Brutvögel (86 Ar- ten mit Vermehrungsgästen und potenziell gefähr- deten Arten) Eingang in die Rote Liste gefunden (DORNBUSCH 1992), so sind es mit 73 Arten derzeit etwa 34,8 %. Danach gelten in Sachsen-Anhalt 12 Arten als ausgestorben oder verschollen, 13 Arten als vom Aussterben bedroht, 18 Arten als stark ge- fährdet, 17 Arten als gefährdet und 13 Arten als extrem selten und mit geografischer Restriktion. Weitere 32 Arten (15,2 %) werden in einer Vorwarn- liste genannt. Somit sind 50,0 % der in Sachsen- Anhalt vorkommenden Brutvogelarten in der Ro- ten Liste einschließlich der Vorwarnliste erfasst. Vergleicht man die Rote Liste von 1992 und die in der jetzigen Fassung, so ist zum einen auf Grund der neuen Kriteriendefinition mit stärkerer Berück- sichtigung der Bestandsentwicklung der Arten, aber zum anderen auch auf Grund langjährig durchgeführter Schutzmaßnahmen festzustellen, dass insbesondere die Großvogelarten wie beispielsweise Schwarzstorch (Ciconia nigra), Kranich (Grus grus), der nicht mehr in der Roten Liste enthalten ist, sowie Seeadler (Haliaeetus albicilla) weniger stark gefährdet sind. Dies be- deutet jedoch nicht, dass die Schutzmaßnahmen für diese Arten gelockert werden dürfen. In viel stärkerem Maße wird in der neuen Fassung auch deutlich, dass insbesondere die Vögel, die auf Grünland angewiesen sind oder Ackerflächen besiedeln, inzwischen einen außerordentlich ho- hen Gefährdungsgrad aufweisen oder mindestens in der Vorwarnliste genannt sind. Zum Schutz die- ser Arten gilt es zukünftig mindestens in den Vo- gelschutzgebieten der Europäischen Union (EU SPA) eine wesentlich stärkere Grünlandextensi- vierung vorzunehmen bzw. eine landwirtschaftli- che Nutzung auf ökologischer Grundlage umzu- setzen. Viele Vogelarten, die entweder eine starke Be- standsabnahme bei einem Bestand von mehr als 500 Brutpaaren aufweisen, oder bei einem Be- stand von mehr als 50 Brutpaaren keine deutli- che Bestandsabnahme oder Bestandszunahme, verbunden mit einem Risikofaktor aufweisen, las- sen sich nicht in die Rote Liste aufnehmen. Es sind jedoch die Arten, denen trotzdem mindestens in den nächsten 10 Jahren besondere Aufmerk- samkeit zu widmen ist. Deshalb werden sie hier in der Kat. V ausgewiesen. Danksagung Die Grundlagen zur Roten Liste der Vögel in Sach- sen-Anhalt sind vielen Avifaunisten zu verdanken, deren Daten Eingang in Materialsammlungen, Publikationen und Avifaunen gefunden haben. Allen Beteiligten, die damit zur Erarbeitung der Roten Liste sowie zum Schutz entsprechender Arten beigetragen haben, möchten wir an dieser Stelle herzlich danken. !' Art (wiss.)Art (deutsch)Kat. Bem. Acrocephalus arundinaceus (LINNAEUS, 1758)Drosselrohrsänger2Acrocephalus paludicola (VIEILLOT, 1817)Seggenrohrsänger0§ BA, VR, BK, BO, ex Acrocephalus palustris (BECHSTEIN, 1798)SumpfrohrsängerV§ BK, BO, b3 § BA, BK, BO, a2 03) 10) 11) 16) 17) 25) 06) 03) 16) 17) 25) 03) 12) 16) 17) 25) Acrocephalus schoenobaenus (LINNAEUS, 1758)Schilfrohrsänger2§ BA, BK, BO, a2 Actitis hypoleucos (LINNAEUS, 1758)Flussuferläufer1§ BA, BK, BO, b1, R3 03) 17) 25) 03) 09) 15) 16) 17) 25) Alauda arvensis LINNAEUS, 1758FeldlercheV§ BK, b3Alcedo atthis (LINNAEUS, 1758)EisvogelV§ BA, VR, BK, c4, R1Anas acuta LINNAEUS, 1758SpießenteR§ W-C/III, BK, BO, c206) 16) 25) § W-C/III, BK, BO, b116) 17) 25) 16) 17) 25) Anas clypeata LINNAEUS, 1758Löffelente2Anas crecca LINNAEUS, 1758KrickenteRAnas querquedula LINNAEUS, 1758Knäkente2Anthus campestris (LINNAEUS, 1758)Brachpieper2§ BA, VR, BK, b2, R1 Anthus pratensis (LINNAEUS, 1758)WiesenpieperV§ BK, b3 Anthus trivialis (LINNAEUS, 1758)BaumpieperV§ BK, b3 03) 16) 17) 25) Apus apus (LINNAEUS, 1758)MauerseglerV§ BK, b3 Aquila chrysaetos (LINNAEUS, 1758)Steinadler0§ WA-A/II, VR, BK, BO, ex Aquila pomarina C.L. BREHM, 1831Schreiadler2Asio flammeus (PONTOPPIDAN, 1763)Sumpfohreule2Athene noctua (SCOPOLI, 1769)Steinkauz1Aythya ferina (LINNAEUS, 1758)Tafelente3 Aythya nyroca (GÜLDENSTÄDT, 1769)Moorente1 Botaurus stellaris (LINNAEUS, 1758)Rohrdommel2 Bubo bubo (LINNAEUS, 1758)Uhu3 Burhinus oedicnemus (LINNAEUS, 1758)Triel0 Caprimulgus europaeus LINNAEUS, 1758Ziegenmelker2 Carduelis cannabina (LINNAEUS, 1758) Bluthänfling V Chlidonias niger (LINNAEUS, 1758)Trauerseeschwalbe2 Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758)Schwarzstorch3 Circus aeroginosus (LINNAEUS, 1758)RohrweiheV Circus cyaneus (LINNAEUS, 1766)Kornweihe1 Circus pygargus (LINNAEUS, 1758) Wiesenweihe 1 § W-C/III, BK, BO, c2 03) 16) 17) 25) 34) 03) 07) 12) § WA-A/III, BK, BO, a2 16) 17) 21) 25) 32) 03) 16) 17) 25) 40) 15) 16) 17) 25) 03) 15) 16) 17) 25) 03) 06) § WA-A/II, VR, BK, BO, c2, R2 03) 04) 17) 25) 35) 16) 17) 25) § WA-A/II, VR, BK, c2, R1 03) 04) 16) 17) 25) § WA-A/II, BK, a1 26) 28) 03) 16) 17) 25) § BK, BO, b2 02) 03) 04) § WA-A/III, VR, BK, ar 06) 10) 12) 25) 32) § BA, VR, BK, BO, b1 03) 04) 11) 12) 15) 17) 25) § WA-A/II, VR, BK, c3, R2/3 03) 04) 17) 25) 37) 03) 06) § BA, VR, BK, BO, ex 03) 16) 17) § BA, VR, BK, a3, R1/2 25) 40) § BK, b3 03) 15) 16) 17) 25) § BA, VR, BK, BO, b2, R1/2 03) 04) 25) § WA-A/II, VR, BK, BO, c3, 03) 04) 25) R1/2 17) 24) § WA-A/II, VR, BK, BO, b3 25) 40) § WA-A/II, VR, BK, BO, ar04) 17) § WA-A/II, VR, BK, BO, a103) 04) 25) 16) 17) 25) 01) 03) 06) 25) Coracias garrulus LINNAEUS, 1758Blauracke0§ BA, VR, BK, BO, ex Corvus monedula LINNAEUS, 1758Dohle3Crex crex (LINNAEUS, 1758)WachtelkönigV§ b3, R3 03) 07) 14) 16) 17) 25) 04) 07) 11) 12) § BA, VR, BK, c4, R3 Cuculus canorus LINNAEUS, 1758KuckuckV Emberiza citrinella LINNAEUS, 1758GoldammerV Emberiza hortulana LINNAEUS, 1758OrtolanV Falco peregrinus TUNSTALL, 1771Wanderfalke3 Ficedula parva (BECHSTEIN, 1794)ZwergschnäpperR Fulica atra LINNAEUS, 1758BlässhuhnV Galerida cristata (LINNAEUS, 1758)HaubenlercheV " 17) 25) § BK, b3 §, BK, b3 15) 16) 17) 25) 03) 15) 16) 17) 25) § BA, VR, BK, b3 15) 16) 17) 25) § WA-A/I, VR, BK, BO, c3, R2 03) 04) 17) 25) 31) § BA, VR, BK, BO, c2 10) 11) 12) 17) 25) 40) § BK, b3 § BA, BK, b3 03) 15) 16) 17) 25) 11) 12) 15) 16) 17) 25)
Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt 2021 Baumfalke Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt 2015 Bekassine Artenhilfskonzept 2011 Bekassine Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Gebietsstammblätter Gebietsstammblatt Mathesberg und NSG „Rotes Moor“ Gebietsstammblatt Steinkopf-Stirnberg Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt 2016 Brachpieper Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt 2014 Braunkehlchen Artenhilfskonzept 2014 Braunkehlchen Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der AHK Braunkehlchen und Wiesenpieper Gebietsstammblätter Gebietsstammblatt „Breitebachaue Lixfeld“ Gebietsstammblatt „Dietzhölzaue bei Dillenburg-Frohnhausen“ Gebietsstammblatt „Eisenbachaue nordwestlich von Rixfeld“ (Gemeinden Herbstein, Lauterbach, Lautertal) Gebietsstammblatt „Eschenburg-Roth“ Gebietsstammblatt Fichebachtal südwestlich von Hohenroth (Gemeinde Driedorf) Gebietsstammblatt „Gansbachaue Gönnern“ Gebietsstammblatt Grumbachwiesen und Sorgfelder Gebietsstammblatt Herzbachtal bei Rüchenbach (Gemeinde Gladenbach) Gebietsstammblatt „In den Hainerlen“ und Ulmbachtal bei Seilhofen (Gemeinde Driedorf) Gebietsstammblatt Knoten nördlich von Mengerskirchen (Gemeinden Mengerskirchen und Greifenstein) Gebietsstammblatt „Lüderaue bei Grebenhain (incl. NSG „Duttelswiese bei Bermuthshain“)“ Gebietsstammblatt „Aartalsperre bei Mudersbach“ Gebietsstammblatt „Brühl von Erda“ Gebietsstammblatt NSG „Rückerscheid mit Aubachtal“ und angrenzendes Offenland (Gemeinden Breitscheid und Driedorf) Gebietsstammblatt „Oberdieten“ Gebietsstammblatt Offenland an der Krombachtalsperre bei Mademühlen (Gemeinde Driedorf) Gebietsstammblatt Offenland westlich und nordwestlich von Waldaubach (Gemeinde Driedorf) Gebietsstammblatt Offenland nördlich Rabenscheid (Gemeinde Breitscheid) Gebietsstammblatt Offenland südöstlich Rabenscheid (incl. NSG „Viehweide am Barstein“) (Gemeinde Breitscheid) Gebietsstammblatt Ottilienstein und Goldbrunnen Gebietsstammblatt Pfingstweide mit Waaggraben und Schwarzaaue bei Vaitshain (Gemeinde Grebenhain) Gebietsstammblatt Steinkopf-Stirnberg Gebietsstammblatt FFH-Gebiet „Struthwiesen bei Großaltenstädten“ Gebietsstammblatt Tanner Hute und Umfeld Gebietsstammblatt Ulmbachtal und Königswieser Bach (Gemeinde Driedorf) Gebietsstammblatt „Unterdörfer Hute mit Tallagen von Altefeld und Haselbach östlich von Ilbeshausen“ Gebietsstammblatt NSG „Waldaubacher Hecke bei Rabenscheid“ und angrenzendes Offenland (Gemeinde Breitscheid) Gebietsstammblatt Südhang Wasserkuppe (mit Nordhang Abtsrodaer Kuppe) Gebietsstammblatt "Wiesenflächen zwischen Somplar und Bromskirchen" Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt 2016 Dohle Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt Eisvogel Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt 2015 Feldlerche Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt 2016 Fischadler Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Flussregenpfeifer Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Gartenrotschwanz Gartenrotschwanz Ockstadt (Begleitgutachten zum Artenhilfskonzept) Gebietsstammblätter Gebietsstammblatt Kirdorfer Feld bei Bad Homburg Gebietsstammblatt Streuobstgebiet östlich von Bad Vilbel (Bereiche „Weinberg", "Gickelstein" und "Lichte Haide") Gebietsstammblatt Berger und Bischofsheimer Hang Gebietsstammblatt Bauerlöcher Wiesen & Vorderheide in Hofheim am Taunus Gebietsstammblatt Streuobstwiesen um Bischofsheim/ Hochstadt Gebietsstammblatt Streuobst südwestlich Nieder-Mörlen Gebietsstammblatt Streuobstwiesen nördlich von Nieder-Rosbach Gebietsstammblatt Magertriften von Ober-Mörlen und Ostheim Gebietsstammblatt Rosbacher Kirschenberg Gebietsstammblatt Ockstädter Kirschenberg Ausführungsplan zur Umsetzung des Artenhilfskonzepts für den Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) im Ockstädter Kirschenberg Gebietsstammblatt Streuobst nordwestl. Rodheim v. d. H. Gebietsstammblatt Streuobstwiesen um Wiesbaden-Frauenstein Gebietsstammblatt Streuobst Wiesbaden-Kloppenheim Gebietsstammblatt Wiesbaden-Sonnenberg/Waldacker Gebietsstammblatt Wingert bei Dorheim Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Grauammer Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Grauspecht Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Großer Brachvogel Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Haselhuhn Artgutachten - Genetische Abgrenzung des letzten sicheren hessischen Haselhuhnbestandes in den Haubergen Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Haubenlerche Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Kiebitz Monitoring zur Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung des „Artenhilfskonzeptes Kiebitz“ in Südhessen Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Neuntöter Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Raubwürger Gebietsstammblätter Gebietsstammblatt „Bachwald und Talauen bei Altenschlirf“ Gebietsstammblatt „Buchenmühle und Umgebung“ Gebietsstammblatt „Eckmannshain nördlich Ulrichstein“ Gebietsstammblatt „Eisenberg bei Frischborn“ Gebietsstammblatt „Habelberg westlich Tann“ Gebietsstammblatt „Halboffenland zwischen Hessisch Lichtenau und Friedrichsbrück“ Gebietsstammblatt „Heu- und Auwiesen bei Ilbeshausen“ Gebietsstammblatt „Husarenring bei Sontra“ Gebietsstammblatt „Huteflächen und Grünes Band bei Theobaldshof“ Gebietsstammblatt „Kiebitzheide und Windwurf östlich Sachsenberg“ Gebietsstammblatt „Kleekopf bei Grebenhain“ Gebietsstammblatt „Kronprinzenschneise östlich Helpershain“ Gebietsstammblatt „Lohwald südlich des Eisenbachs bei Rixfeld“ Gebietsstammblatt „Mathesbergquelle sowie Umfeld Rotes Moor“ Gebietsstammblatt „Oberwald östlich des Ellersbergs bei Lanzenhain“ Gebietsstammblatt „Röhlichsgraben und Melpertser Hute“ Gebietsstammblatt „Ringgau zwischen Renda und Grandenborn“ Gebietsstammblatt „Rotwiesengrund bei Dirlammen“ Gebietsstammblatt „Tannenbaumkultur Hof Treisbach südwestlich Ederbringhausen“ Gebietsstammblatt „Tannenköppel bei Meiches“ Gebietsstammblatt „Windwurf und Grünland östlich des Hermannsbergs nördlich von Viermünden“ Gebietsstammblatt „Windwurf und Grünland westlich Buchenberg“ Gebietsstammblatt „Windwurf zwischen Dimberg und Struth bei Angelburg“ Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Rebhuhn Maßnahmenblatt 2017 Rebhuhn Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Rohrweihe Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Rotmilan Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Schwarzstorch Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Steinschmätzer Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept 2022 Europäische Turteltaube Maßnahmenblatt 2022 Europäische Turteltaube Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Uferschnepfe Für diese FFH-Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artgutachten / Artenhilfskonzept Uhu 2013 Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Maßnahmenblatt 2021 Artenhilfskonzept 2017 Wachtelkönig Gebietsstammblatt "Grumbachwiesen und Sorgfelder" Gebietsstammblatt Mathesberg und NSG "Rotes Moor“ Gebietsstammblatt "Steinkopf-Stirnberg" Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Wendehals Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Wespenbussard Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Wiesenpieper Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der AHK Braunkehlchen und Wiesenpieper Für diese Art haben wir Ihnen hier aktuell zur Verfügung stehende Materialien zusammengestellt. Artenhilfskonzept Ziegenmelker Hier finden Sie weitere Informationen zur Vogelschutzwarte Hessen Staatliche Vogelschutzwarte Institut für angewandte Vogelkunde Tel.: 0641 - 200095 30 E-Mail Erläuterung zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens (Zeitschrift für Vogelkunde und Naturschutz in Hessen . Vogel und Umwelt 21: 37– 69 (2014))
Der Fachbereich Naturschutz hat im Jahr 2007 im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMUKLV) damit begonnen, für in Hessen besonders bedrohte Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie landesweite Artenhilfskonzepte zu erstellen. Priorität hatten dabei die Arten, deren Erhaltungszustand im hessischen Beitrag zum Nationalen Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie mit „rot“ (ungünstig - schlecht) bewertet wurde. Bearbeitet wurden zunächst die neun Arten Wechsel- und Knoblauchkröte, Frauenschuh, Bachmuschel, Blauschillernder Feuerfalter, Schwarzer Apollo, Große Moosjungfer, Mopsfledermaus und Feldhamster. Neben einer ausführlichen populationsbezogenen Analyse der aktuellen Situation der jeweiligen Art in Hessen auf der Grundlage der vorhandenen Daten (u.a. Populationsgröße, Vernetzungsgrad, Hauptgefährdungen) wurden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen definiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf konkreten flächenbezogenen Maßnahmenvorschlägen an den derzeitigen Habitaten als eindeutige Handlungshinweise für die zuständigen Fachbehörden. Durch gemeinsame Workshops mit den lokalen Akteuren (Untere Naturschutzbehörden, Forstämter, Untere Wasserbehörden, Ämter für den ländlichen Raum, Naturschutzverbände und Vereine) und eine Begleitung der Maßnahmen durch die Fachgutachter soll der Weg „von der Theorie in die Praxis“ möglichst kurz und effektiv gestaltet werden. Seit 2008 beauftragte HessenForst FENA und seit 2016 das HLNUG die Gutachter der Artenhilfskonzepte mit der fachlichen Beratung bei der Umsetzung vor Ort. Für folgende Arten sind bislang Artenhilfskonzepte erstellt worden: Äskulapnatter Bachmuschel Blauschillernder Feuerfalter * Eremit Feldhamster * Geburtshelferkröte Gelbbauchunke Große Moosjungfer Knoblauchkröte Kreuzkröte Laubfrosch Moorfrosch * Mopsfledermaus Schwarzer Apollo * Schlammpeitzger Skabiosen-Scheckenfalter * Steinbeißer Steinkrebs Wechselkröte Arnika in Tieflagen Blattloser Widerbart * Brauns Schildfarn Frauenschuh * Graue Skabiose Grünes Besenmoos Mittleres Leinblatt Mittleres Wintergrün Pyrenäen-Löffelkraut Sand-Silberscharte Artenhilfskonzepte: Bekassine Braunkehlchen Flussregenpfeiffer Gartenrotschwanz Gartenrotschwanz Ockstadt (Begleitgutachten zum Artenhilfskonzept) Grauammer Grauspecht Großer Brachvogel Haselhuhn Haubenlerche Kiebitz Neuntöter Raubwürger Rebhuhn Rohrweihe Rotmilan Schwarzstorch Steinschmätzer Turteltaube Uferschnepfe Uhu Waldschnepfe Wachtelkönig Wendehals Wespenbussard Wiesenpieper Ziegenmelker Wirksamkeitsstudien von Maßnahmen: Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der AHK Braunkehlchen und Wiesenpieper Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Monitoring zur Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung des „Artenhilfskonzeptes Kiebitz“ in Südhessen Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen bei der Umsetzung der AHK Kiebitz, Brachvogel und Bekassine Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der AHK Braunkehlchen und Wiesenpieper Zum Schutz der Vorkommen bestimmter Arten können einzelne Dokumente nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Anfrage beim HLNUG herausgegeben werden. Diese sind mit einem * gekennzeichnet. Unsere Gutachtensammlung zu einzelnen Arten finden Sie hier Tiere und Pflanzen: Dezernat N2-Arten Tel. 0641 – 200095 11 E-Mail Vögel: Dezernat N3-Vorgelschutzwarte Tel. 0641 – 200095 33 E-Mail Übersicht der landesweiten Artgutachten und Artenhilfskonzepte
In Hessen wurden seit dem Jahr 1991 bis heute insgesamt 60 EU - Vogelschutzgebiete ausgewiesen, die 14,7 % der Gesamtfläche Hessens ausmachen. Für jedes EU-Vogelschutzgebiet existiert in Hessen eine sogenannte Grunddatenerfassung, die den Status Quo des NATURA 2000-Schutzgebietes kurz nach der Ausweisung umschreibt. Die Grunddatenerfassungen sind in Hessen über die Regierungspräsidien beauftragt worden. Im Rahmen des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete werden die Erhaltungszustände der für das jeweilige EU-Vogelschutzgebiet (SPA) maßgeblichen Vogelarten* in regelmäßigem Rhythmus überprüft. Dabei werden auch Daten weiterer Monitoring-Module (insbesondere Monitoring seltener Brutvögel) integriert. *maßgebliche Vogelarten sind solche, die durch ihre Gefährdung eine hohe Bedeutung entweder national oder sogar international für die Gesamtpopulation besitzen Das Vogelschutzgebiet im Hohen Westerwald ist ein artenreicher Teil der extensiv genutzten Kulturlandschaft. Es gilt als bedeutendes Brut- und Rastgebiet für Vogelarten des Offenlandes, Wälder und Gewässer. Besondere Erwähnung finden Arten wie Braunkehlchen, Wiesenpieper, Raubwürger, Schwarzkehlchen, Neuntöter, Haselhuhn, Fischadler, Rotmilan und Schwarzstorch. Die Avifauna ist durch verschiedene Gefährdungen betroffen, darunter Windkraftanlagen, Verkehrs- und Energietrassen, Freizeitbetrieb an Talsperren, Aufgabe oder Intensivierung der Grünlandwirtschaft und Ausweitung des Nadelholzanbaus. Die Erhaltungszustandbewertung bleibt mittel, und die Entwicklungsziele umfassen den Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen sowie die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für die relevanten Vogelarten. SPA-Monitoringbericht "Hoher Westerwald", 2015 SPA-Monitoringbericht "Hoher Westerwald", 2020 Das EU-VSG 5018-401 "Burgwald" ist ein großer geschlossener Mischwald mit bedeutender Flora und Fauna, darunter zahlreiche seltene und gefährdete Vogelarten. Das Gebiet erstreckt sich über 14.971 Hektar und weist Beziehungen zu verschiedenen FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und dem Landschaftsschutzgebiet "Burgwald" auf. Es ist besonders schutzwürdig, dient als bestes Brutgebiet in Hessen für Sperlings- und Raufußkauz sowie als gutes Schwarzstorchgebiet. Das Untersuchungsgebiet unterliegt einer militärischen Nutzung, jedoch sind wesentliche Beeinträchtigungen durch die Gebietsmeldung untersagt. Es ist gefährdet durch geplante Straßen, Straßenausbau, Windkraftanlagen, Endnutzung der Buchenhölzer und Freizeitbetrieb. Die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung der großräumigen Unzerschnittenheit des Waldgebiets, die Sicherung der naturnahen Ausstattung und die Erhöhung des Anteils an Buchenalthölzern. SPA-Monitoringbericht "Burgwald", 2020 Das EU-VSG 5115-401 "Hauberge bei Haiger" liegt in einem stark gegliederten, höheren Mittelgebirge mit verschiedenen Waldtypen, traditionellen Haubergen, Quellfluren, beerkrautreichen Lichtungen, vernässten Wiesenzügen und Offenlandbereichen. Es wurde ausgewählt aufgrund seiner historischen Bedeutung als Brutgebiet für das Haselhuhn, ehemals besten Brutgebiet für Raufußkauz, Heidelerche und Ziegenmelker, sowie für zahlreiche andere Brutvogelarten und Zugvögel. Gefährdungen umfassen die Verschlechterung der Haselhuhn-Biotope durch den Rückgang der Haubergswirtschaft, Forstwegebau, hohe Wildbestände und den Einfluss von Windkraftanlagen. Die Braunkehlchen-Biotope leiden unter Verbrachung und Verbuschung von Feuchtwiesen. Die Gesamtbewertung ist jedoch gut, und die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Habitate für die charakteristischen Vogelarten. Notwendige Maßnahmen schließen die Erhaltung der Unzerschnittenheit der Bergwälder und Bachtäler, den Verzicht auf Großprojekte und Windkraftanlagen, die Fortführung der traditionellen Haubergswirtschaft und Strukturverbesserungen in den Wäldern ein. SPA-Monitoringbericht "Hauberge bei Haiger", 2015 SPA-Monitoringbericht "Hauber bei Haiger", 2020 Das EU-VSG 5218-401 "Lahntal zwischen Marburg und Gießen", ein breites Flusstal im Hügelland, beherbergt trotz intensiver Landwirtschaft bedeutsame Vogelarten. Frühere Annahmen über Eisvogel, Blaukehlchen, Zwergdommel, Merlin und Ortolan wurden korrigiert. Aktuell beherbergt das Gebiet eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Eisvögel und Blaukehlchen mit jeweils drei Revieren sowie sporadische Durchzügler wie Merlin und Ortolan. Es fungiert als wichtiges Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für diverse Wasservögel, Feuchtgebiets- und Offenlandvogelarten. Die Schutzwürdigkeit basiert nun auf der Gesamtheit der Arten. Gefährdungen durch intensive Landwirtschaft, bauliche Erschließung und Freizeitaktivitäten erfordern Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Biotopqualität, gemäß den vorläufigen Entwicklungszielen. SPA-Monitoringbericht "Lahntal zwischen Marburg und Gießen", 2015 SPA-Monitoringbericht "Lahntal zwischen Marburg und Gießen", 2021 Das "Amöneburger Becken" ist ein etwa 1325 Hektar großes EU-Vogelschutzgebiet im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Es besteht aus zwei Teilgebieten von etwa 700 und 620 Hektar, die westlich bzw. südlich des Basalt-Kegels der Amöneburg liegen. Die Kleinstadt Amöneburg befindet sich auf der Kuppe des Vulkans zwischen den beiden Schutzgebieten. Das Gebiet, gelegen etwa 11 Kilometer östlich von Marburg, umfasst einen steil aufragenden Basaltkegel und ist von Ackerflächen umgeben. Das Amöneburger Becken liegt zwischen 192 und 210 Metern über NN und trennt die Amöneburg von verschiedenen Höhenzügen, darunter der Burgwald im Nordwesten, die Oberhessische Schwelle im Norden bis Südosten, das Lumba-Plateau (Vorderer Vogelsberg) im Süden und die Lahnberge im Westen. SPA-Monitoringbericht zum VSG "Amöneburger Becken", 2014 Das Vogelschutzgebiet EU-VSG 5316-401 "Wiesentäler um Hohenahr und die Aartalsperre" besteht aus feuchten bis nassen Wiesentälern, hügeliger Ackerflur, Wacholderheiden und Laubwaldkuppen. Es beherbergt eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Wasservögel und Wiesenbrüter, und dient als bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet. Gefährdungen umfassen den Rückgang von Braunkehlchen-Biotopen durch intensive Grünlandnutzung, schädigende Stoffeinträge aus der Ackerflur und potenzielle Bauvorhaben. Der Erhaltungszustand wird als gut bewertet, aber es gibt Entwicklungsziele wie die Verbesserung der Lebensbedingungen für relevante Vögel und die Erhaltung der Grünlandbewirtschaftung. Schutzmaßnahmen umfassen die Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung, die Belassung von Hochstaudensäumen und die Vermeidung von baulicher Erschließung und Windkraftanlagen. Störungen durch Freizeitaktivitäten sollen ebenfalls begrenzt werden. SPA-Monitoringbericht "Wiesentäler um Hohenahr und die Aartalsperre", 2017 Das EU-VSG "Hörre bei Herborn und Lemptal" im Lahn-Dill-Kreis wurde gemäß der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen. Das Gebiet erstreckt sich über 5.066 Hektar und liegt in den MTBs 5216 Oberscheld, 5315 Herborn und 5316 Ballersbach. Es beherbergt eine Vielzahl bedeutender Vogelarten, darunter der Mittelspecht, Rotmilan, Wespenbussard, Grauspecht, Schwarzspecht und Eisvogel. Auch der Wendehals, Dohle, Baumfalke, Baumpieper, Waldschnepfe und Hohltaube sind hier vertreten. Das Gebiet liegt im Naturraum Westerwald und Gladenbacher Bergland, mit einer Höhe von 238 bis 445 Meter über NN. Die Geologie umfasst holozäne Auenlehme, pleistozänen Solifluktionsschutt aus Lößlehm und Gesteinsschutt, Diabas, Tonschiefer, Grauwacke und Quarzporphyr. SPA-Monitoringbericht 2019 Das Vogelschutzgebiet besteht aus einem großflächigen, offenen Auenraum mit wechselfeuchten Wiesen und Schilfröhrichten, inklusive einem Kleinflugplatz und randlichen Gewerbegebieten. Ein Teil des Gebiets wurde früher militärisch genutzt und ist durch einen Zaun geschützt. Das Gebiet wurde aufgrund seiner Bedeutung als eines der besten Brutgebiete für den Wachtelkönig in Hessen sowie für andere Sumpf- und Wiesenvogelarten ausgewählt. Aktuelle Gefährdungen umfassen die Verschlechterung der Lebensräume durch intensivere Grünlandnutzung und ungünstige Mahdtermine, Störungen durch das urbane Umfeld, freilaufende Hunde und bauliche Entwicklungen. Die Bewertung zeigt einen aktuellen mittleren bis guten Erhaltungszustand. Vorläufige Entwicklungsziele sind die Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Habitate für die charakteristischen Vogelarten. Erforderliche Maßnahmen umfassen Entwicklungsmaßnahmen für die Arten der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere auch den Schutz des ehemals militärisch genutzten Bereichs vor Störungen. SPA-Monitoringbericht "Wieseckaue östlich Gießen", 2022 Das Vogelschutzgebiet EU-VSG 5414-450 "Steinbrüche in Mittelhessen" umfasst neun stillgelegte und sechs im Abbau befindliche Steinbrüche in einer halboffenen Kulturlandschaft. Es wurde aufgrund seiner Bedeutung als bedeutendes Brutgebiet für den Uhu ausgewählt und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Hauptgefahren für die Vogelwelt sind Störungen am Brutplatz durch Freizeit- und Abbaubetrieb, Jagdgefährdung durch Stromleitungen und Straßenverkehr außerhalb der Teilflächen sowie Beeinträchtigungen des Jagdbiotops durch intensivierte Landwirtschaft und den Bau von Windenergieanlagen. Vorläufige Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung der Brutfelsen mit einer ausreichend großen, störungsfreien Pufferzone. Notwendige Schutz- und Pflegemaßnahmen beinhalten die Erhaltung und Förderung naturnaher Laub- und Mischwälder um die Brutfelsen, Besucherlenkung, Horstkontrollen, Absicherung von Strommasten im Umfeld (Jagdgebiete), Förderung extensiver Landwirtschaft sowie die Minimierung von Straßenneubau und Verzicht auf Windkraftanlagen. SPA-Monitoringbericht "Steinbrüche in Mittelhessen", 2017 Das 161,7 Hektar große EU-Vogelschutzgebiet "Weinberg bei Wetzlar" im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis erstreckt sich zwischen Wetzlar, Steindorf und Nauborn. Ursprünglich ein Truppenübungsplatz, ist das Gebiet nun Teil des Nationalen Naturerbes der NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe. Es umfasst den Weinberg, den Höhenrücken südlich von "Magdalenenhausen" bis zur ehemaligen Grube Amanda. Mit Höhen zwischen 188 und 288 Metern bietet das Gelände eine vielseitige Landschaft, darunter magere Weideflächen, Wiesen, Felsgrasfluren, Wasserläufe, Streuobstflächen und naturnahe Waldbestände. Das Gebiet, auch ein FFH-Gebiet, ist ein bedeutendes Brutgebiet für Vogelarten des Offenlandes und der Waldsäume sowie ein wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet. Es ist durch geplante Bauprojekte, Störungen durch Freizeitaktivitäten und die Gefahr der Verbrachung/Verbuschung gefährdet. Vorläufige Entwicklungsziele beinhalten die Erhaltung und Förderung der Lebensbedingungen für die relevanten Vogelarten durch angepasste Nutzung und die Umsetzung eines Besucherlenkungskonzepts. SPA-Monitoringbericht "Weinberg bei Wetzlar", 2014 Das Vogelschutzgebiet EU-VSG 5417-301 "Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen" in der Lahnaue zwischen Gießen und Wetzlar erstreckt sich über großflächige Auenbereiche mit Feuchtwiesen, Abgrabungsflächen und Flachwasserteichen. Es ist ein bedeutendes Brut- und Rastgebiet für verschiedene Vogelarten und umfasst Lebensräume wie feuchte Wiesen, Röhrichte und Weichholzauenwälder. Gefährdungen durch landwirtschaftliche Intensivierung, Eutrophierung und Freizeitaktivitäten bestehen, aber das Gebiet ist derzeit in einem mittleren bis guten Erhaltungszustand. Entwicklungsziele umfassen den Erhalt und die Förderung der Lebensbedingungen für die Vogelarten sowie die Erhaltung der Auen- und Wasserflächen. Schutz- und Pflegemaßnahmen beinhalten die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung und die Schaffung von Überschwemmungsflächen und Flachwasserzonen. SPA-Monitoringbericht "Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen", 2016 SPA-Monitoringbericht "Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen", 2022 Das Vogelschutzgebiet ist ein offener, strukturarmer Höhenrücken mit vorwiegendem Ackerbau und vereinzelten Gehölzen. Es wurde aufgrund seiner exponierten Lage am Westrand der hessischen Vogelzugschneise ausgewählt und gilt als eines der besten hessischen Gebiete für den Mornellregenpfeifer, den Brachpieper und Arten gemäß Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie. Gefährdungen durch Intensivierung der Landwirtschaft, Bau von Windkraftanlagen, Starkstromleitungen und einer geplanten Umgehungsstraße sind potenziell vorhanden. Die Bewertung des Erhaltungszustands ist befriedigend, und die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für durchziehende und überwinternde Vogelarten. Schutzmaßnahmen schließen die Fortführung extensiver Landwirtschaft, ökologische Verbesserungen durch Programme zur Extensivierung, Minimierung baulicher Erschließungen (insbesondere Windkraftanlagen) und eine wirksame Besucherlenkung während des Vogelzugs ein. SPA-Monitoringbericht "Feldflur bei Hüttenberg und Schöffengrund", 2021 Das VSG liegt in einer typischen Mittelgebirgslandschaft auf einem Basaltschild. Es besteht hauptsächlich aus großen, geschlossenen Wäldern, vorwiegend naturnahen Buchenwäldern, sowie Bergwiesen, Bergweiden, Vermoorungen, Quellfluren, Bächen und Flachteichen. Die Bedeutung des VSG liegt in seinem Status als bestes hessisches Brutgebiet für Vogelarten der bewaldeten Mittelgebirge, darunter Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Grau- und Schwarzspecht, Neuntöter, Raubwürger und Wiesenpieper. Es ist auch ein wichtiges Brutgebiet für Wasser- und Wiesenvögel sowie ein Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasser- und Watvögel. Hauptgefährdungen sind die Errichtung von Windkraftanlagen, der potenzielle Bau von Starkstromleitungen, intensive forstliche Nutzung, landwirtschaftliche Intensivierung, Freizeitbetrieb, Jagd und verschiedene Störungen. Die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung und Förderung der Lebensbedingungen für die Brutvögel in Laubwäldern, extensiv genutztem Grünland und Fließgewässern sowie für Wasser- und Wiesenvogelarten an den Teichen. SPA-Monitoringbericht "Hoher Vogelsberg", 2019 Das EU-VSG 5614-401 "Feldflur bei Limburg" ist durch offene Feldfluren mit vorherrschendem Ackerbau in einer milden Klimazone geprägt. Es wurde aufgrund seiner Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten des Offenlandes, insbesondere Goldregenpfeifer, Kornweihe, Kranich, Mornellregenpfeifer und Kiebitz, ausgewählt. Die Avifauna ist durch Gefährdungen wie Intensivierung der Landwirtschaft, Bau von Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitungen, Umgehungsstraßen, bauliche Erschließung und Störungen durch Freizeitbetrieb beeinträchtigt. Der Erhaltungszustand wird als mittel bewertet. Die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für durchziehende und überwinternde Vogelarten, sowie stellenweise die ökologische Situation zu verbessern. Schutz- und Pflegemaßnahmen beinhalten die Fortsetzung extensiver Landwirtschaft, den Schutz von Rastplätzen des Mornellregenpfeifers vor bestimmten landwirtschaftlichen Aktivitäten, landwirtschaftliche Extensivierungsprogramme, Minimierung baulicher Erschließungen, insbesondere den Verzicht auf Windkraftanlagen, und eine wirksame Besucherlenkung während des Vogelzuges. SPA-Monitoringbericht "Feldflur bei Limburg", 2014 Das EU-VSG 5519-401 "Wetterau" erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 10.690 Hektar, aufgeteilt in 25 Teilflächen unterschiedlicher Größe und Lage. Diese liegen hauptsächlich in den Landkreisen Gießen, Main-Kinzig-Kreis und Wetterau. Die Region zeichnet sich durch eine Vielzahl von Biotopkomplexen aus, darunter Feuchtgrünland, Ackerland, Waldgebiete und Gewässer. Das Klima in der Wetterau ist subkontinental geprägt, mit einer durchschnittlichen Jahrestemperatur von 9-10°C. Die Landschaftsgeschichte der Wetterau reicht bis ins Jungpaläozoikum vor über 250 Millionen Jahren zurück. Sie ist Teil der nordöstlichen Verlängerung des Oberrheingrabens und wird von mächtigen Sedimentschichten, hauptsächlich Löss, bedeckt, die fruchtbare Böden geschaffen haben. Die Region ist seit Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt, wobei Ackerflächen dominieren. Grünland findet sich vor allem im Norden, während einzelne Waldstücke randlich verteilt sind. Das VSG "Wetterau" ist ein bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für eine Vielzahl von Vogelarten sowie Lebensraum für andere feuchtgebietsgebundene Arten. SPA-Monitoringbericht EU-VSG 5519-401 "Wetterau", 2022 Das Vogelschutzgebiet "Spessart bei Bad Orb" ist ein großflächiges, unzerschnittenes Waldgebiet in Mittelgebirgslage. Es besteht hauptsächlich aus bodensauren Buchenwäldern, Fichten- und Kiefernwäldern sowie Eichenbeständen. Das Tal beherbergt Bacherlenwälder, Weidengebüsche und Feucht- bzw. Nasswiesen. Die Schutzwürdigkeit liegt in seiner Bedeutung als eines der fünf besten Gebiete in Hessen für Raufußkauz und Sperlingskauz, sowie als bedeutendes Brutgebiet für Schwarzstorch, Schwarz- und Grauspecht und weitere Arten des Anhangs I der VSRL. Die Entwicklungsziele umfassen den Erhalt der Unzerschnittenheit und naturnahen Ausstattung des Waldgebietes, die Bewahrung von Buchenaltholz und eines ausreichend naturnahen Nadelwaldanteils sowie die Minimierung der Freizeitstörung. Das Gebiet ist ein wichtiger Brutplatz für verschiedene Waldvogelarten und zählt zu den Top-Brutgebieten für mehrere Eulenarten, Schwarzstorch und andere bedeutende Arten. Es ist auch ein wichtiger Brutplatz für das Tüpfelsumpfhuhn. SPA-Monitoringbericht "Spessart bei Bad Orb", 2017 Das EU-Vogelschutzgebiet "Main bei Mühlheim und NSG Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben" liegt im Kreis Offenbach, Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Offenbach und umfasst den Schultheisweiher westlich von Rumpenheim sowie den Mainabschnitt zwischen der Fähre Rumpenheim und dem Schlosspark Philippsruhe in Hanau. Es hat eine Gesamtgröße von 115 Hektar und 126,4 Hektar. Das Gebiet beherbergt eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Brutvögel wie der Grauspecht und Gastvögel wie die Moorente, Eisvogel und Rohrdommel. Zu den weiteren Vogelarten gehören Haubentaucher, Kormoran, Flussuferläufer, Gänsesäger, Graugans und viele mehr. Das Gebiet liegt im Naturraum des Oberrheinischen Tieflands (Untermainebene) und liegt auf 96 bis 101 Metern über NN. Die Geologie besteht aus Terrassensanden und Kiesen des Pleistozäns. SPA-Monitoringbericht "Main bei Mühlheim und NSG Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben" Das EU-VSG 5821-450 "Felswände bei Büdingen und Gelnhausen" erstreckt sich über den Main-Kinzig-Kreis und den Wetteraukreis, mit den Hauptlagen in Büdingen, Langenselbold und Bieber. Mit einer Gesamtgröße von rd. 26 Hektar umfasst das Gebiet verschiedene Naturräume, darunter das Oberrheinische Tiefland, das Ronneburger Hügelland, den Büdinger Wald und den Sandsteinspessart. Die Höhenlage variiert zwischen 150 und 250 Metern über dem Meeresspiegel. Die Geologie wird durch den Unteren Buntsandstein geprägt. Der Biotopkomplex des Gebiets besteht anteilig aus nicht mehr im Abbau befindlichen Großsteinbrüchen mit Felswänden und umgebendem Wald über Talebenen. Die dominierenden Lebensräume sind Laub- und Mischwälder, sowohl schwach als auch mittel dimensioniert, darunter strukturreiche Varianten. Eichen- und Kiefernwald nehmen signifikante Anteile ein. Gehölzreiche Kulturlandschaften, vorwiegend Grünland mit extensiver Nutzung, bilden ebenfalls einen Teil des Gebiets. Hinsichtlich der Brutvögel beherbergt das Gebiet bedeutende Arten gemäß dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSRL), darunter den Wanderfalken und Uhu. SPA-Monitoringbericht "Felswände bei Büdingen und Gelnhausen", 2017 Das Vogelschutzgebiet "Weinberge zwischen Rüdesheim und Lorchhausen" befindet sich im Rheingau-Taunus-Kreis, genauer in Rüdesheim und Lorch am Rhein. Die Biotopkomplexe im Gebiet setzen sich aus Weinanbau, Grunland,- Laubwald- und Feldgehölzen-/Vorwaldkomplexen zusammen. Klimatisch ist das Gebiet sehr begünstigt mit subkontinental getöntem Klima. Wesentliche Entwicklungsziele des Vogelschutzgebiets sind der Erhalt und die Förderung der halboffenen Weinbergslandschaft als Lebensraum für wärmeliebende Vogelarten sowie der umliegenden naturnahen Laubmischwälder. Es wird angestrebt, die Störung an den Brutplätzen des Wanderfalken zu minimieren. Gemäß Vogelschutzgebietsmeldung gilt das Gebiet als bestes Brutgebiet für Zipp- und Zaunammer, eines der fünf besten hessischen Brutgebiete für den Steinschmätzer sowie Brutgebiet für Wander- und Baumfalke, Wendehals und Neuntöter. SPA-Monitoringbericht "Weinberg zwischen Rüdesheim und Lorchhausen", 2016 SPA-Monitoringbericht "Weinberg zwischen Rüdesheim und Lorchhausen", 2022 Das EU-VSG 5914-450 "Inselrhein" erstreckt sich entlang des Rheinstroms zwischen Wiesbaden und Lorch und umfasst verschiedene Inseln mit landwirtschaftlichen Flächen, Auwäldern und Hybridpappelkulturen sowie angrenzende Still- und Flachwasserzonen, Sand- und Schlickbänke und Feuchtgebiete. Die Größe des Gebiets beträgt 1.674 Hektar. Es beherbergt eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Anhang-I-Arten wie Schwarzmilan, Weißstorch, Zwergdommel und Blaukehlchen. Auch weitere wertvolle Vogelarten wie Graugans, Mittelmeermöwe und Orpheusspötter sind hier zu finden. Das Gebiet ist international bedeutend als Rastgebiet für Wasservögel, insbesondere für Arten wie Flussseeschwalbe, Rohrdommel und Trauerseeschwalbe. Es ist Teil des Oberrheinischen Tieflands und liegt zwischen 80 und 82 Metern über dem Meeresspiegel auf Holozänen Auenlehmen über pleistozänen Terrassensanden. SPA-Monitoringbericht EU-VSG 5914-450 "Inselrhein", 2022 Das Vogelschutzgebiet "Untermainschleusen" liegt im Zentrum des Rhein-Main-Tieflandes und umfasst den Zusammenfluss von Rhein und Main. Die Region zeichnet sich durch sandige Böden und Kalkarmut aus. Das Gebiet gliedert sich in zwei Teilflächen, darunter die durch die Griesheimer und Eddersheimer Schleusen gestauten Wasserzonen und den Mönchwaldsee, entstanden aus einer Kiesabgrabung. Die Bedeutung des Gebiets liegt in seiner Funktion als Lebensraum, insbesondere als Schlaf- und Rastplatz, für geschützte Vogelarten gemäß EU-VSRL und RL Hessen. Der Schutz vor Störung und die Erhaltung der offenen Wasserflächen und Grünlandbereiche sind als Entwicklungsziele festgelegt. Das Gebiet dient auch als Bruthabitat für Koloniebrüter. SPA-Monitoringbericht "Untermainschleusen", 2015 Das Vogelschutzgebiet "Bong’sche Kiesgrube und Mainflinger Mainufer" liegt südlich von Mainflingen in der westlichen Mainaue des Landkreises Offenbach. Mit einer Fläche von 94 Hektar erstreckt es sich auf Terrassensanden und Kiesen des Pleistozäns in einer Höhe von 110-120 Metern über dem Meeresspiegel. Bedeutende Vogelarten, darunter Eisvogel, Grauspecht und Schwarzmilan, machen das Gebiet zu einem wichtigen Brut- und Rastplatz. SPA-Monitoringbericht "Bong`sche Kiesgrube und Mainflinger Mainufer", 2016 SPA-Monitoringbericht "Bong`sche Kiesgrube und Mainflinger Mainufer", 2022 Das EU-VSG 5920-402 "Ehemalige Tongrube von Mainhausen" zwischen Mainflingen und Stockstadt am linken Mainufer erstreckt sich über 15,517 Hektar und liegt im Bezirk Darmstadt/Offenbach/Mainhausen. Geprägt von Terrassensanden und Kiesen des Pleistozäns in einer Höhe von 105-115 m ü NN, umfasst das Gebiet verschiedene Biotopkomplexe, darunter Binnengewässer, Fels- und Rohbodenkomplexe, Grünlandkomplexe trockener und mittlerer Standorte sowie Ried- und Röhrichtkomplexe. Die Vogelwelt des VSG ist vielfältig. Zu den maßgeblichen Brutvögeln gemäß Vogelschutzrichtlinie (VSRL) gehören Heidelerche und Neuntöter. Weitere bedeutende Arten, die nach Artikel 4 (2) der VSRL gelistet sind, umfassen Schwarzhalstaucher, Reiherente, Zwergtaucher und Baumpieper. Unter den Rastvögeln finden sich Graugans, Schellente, Stockente und Tafelente. SPA-Monitoringbericht "Ehemalige Tongrube von Mainhausen", 2016 Das EU-VSG 6019-302 "In den Rödern bei Babenhausen" im Landkreis Darmstadt-Dieburg, erstreckt sich über eine Fläche von 85,7 Hektar am Südostrand von Babenhausen, zwischen dem angrenzenden Wald und dem Verkehrslandeplatz Babenhausen. Das Gebiet zeichnet sich durch seine Bedeutung für verschiedene Brutvögel nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aus, darunter Heidelerche, Neuntöter, Grauspecht und Mittelspecht. Bei Wiederauftreten wäre es auch eines der fünf wichtigsten Gebiete für den Brachpieper. Zudem stellt es ein wichtiges Gebiet für wandernde Arten nach Artikel 4 (2) der Richtlinie dar, wie Schwarzkehlchen, Gartenrotschwanz und Wendehals. Im Falle des Wiederauftretens wäre es auch bedeutend für den Steinschmätzer. Das Gebiet liegt im Naturraum "Oberrheinisches Tiefland" mit einer Höhe von 130-135 m über NN und einer geologischen Beschaffenheit aus pleistozänen Flug- und Terrassensanden. SPA-Monitoringbericht "In den Rödern bei Babenhausen", 2022 Das EU-VSG 6177-401 "Griesheimer Sand", westlich von Darmstadt gelegen, erstreckt sich über ein Offenlandgebiet mit kleinen eingestreuten Waldbereichen auf sandigen Böden. Es umfasst eine Fläche von 312 Hektar. Das Gebiet zeichnet sich durch seine Bedeutung für verschiedene Brutvogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aus, darunter Brachpieper, Heidelerche, Neuntöter, Wespenbussard und Ziegenmelker. Es ist zudem eines der bedeutendsten Gebiete in Hessen für Steinschmätzer sowie für Baumfalke, Braunkehlchen, Dohle, Grauammer, Schwarzkehlchen, Wachtel, Wendehals und Wiedehopf gemäß Artikel 4 (2) der Richtlinie. In Bezug auf Rastvögel ist es für den Raubwürger von Bedeutung. Das Gebiet gehört zur naturräumlichen Haupteinheit "Oberrheinisches Tiefland" und zum Naturraum "Hessische Rheinebene" mit einer Höhe von 100-110 m über NN und einer geologischen Beschaffenheit aus pleistozänen Flugsanden. SPA-Monitoringbericht "Griesheimer Sand", 2021 Das EU-VSG 6016-401 "Mainmündung und Ginsheimer Altrhein" erstreckt sich über 771 Hektar im rechtsrheinischen Abschnitt des Rheinstroms zwischen Rhein-km 487 und der Mainmündung im Landkreis Groß-Gerau. Das Gebiet beherbergt maßgebliche Brutvögel nach Anhang I der VSRL, darunter der Schwarzmilan, Blaukehlchen, Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Rotmilan, Weißstorch und Wespenbussard. Zusätzlich sind Arten nach Artikel 4 (2) der VSRL vertreten, wie Schwarzkehlchen, Baumfalke, Gartenrotschwanz, Grauammer, Graureiher, Haubentaucher, Wendehals und Zwergtaucher. Das VSG dient auch als bedeutendes Rastgebiet für Wasservögel wie Gänsesäger, Haubentaucher, Kormoran, Krickente, Schnatterente, Zwergtaucher, Fischadler und Lachmöwe. Geologisch besteht das Gebiet aus holozänen Auenlehmen über pleistozänen Terrassensanden, und es liegt in der Naturraumkategorie "Oberrheinisches Tiefland" und "Nördliche Oberrheinniederung" bei einer Höhe von 84-87 m über NN. SPA-Monitoringbericht "Mainmündung und Ginsheimer Altrhein", 2019 Das EU-Vogelschutzgebiet "Streuobst-Trockenwiesen bei Nauheim und Königstädten" wurde gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen. Es umfasst ein bedeutendes Brutgebiet für verschiedene Vogelarten, darunter Wiedehopf und Heidelerche. Das Gebiet erstreckt sich über 545 Hektar südlich von Rüsselsheim und liegt in der Oberrheinischen Tiefland-Naturräumlichen Haupteinheit. SPA-Monitoringbericht "Streuobst-Trockenwiesen bei Nauheim und Königstädten", 2022 Das EU-VSG 6217-403 "Hessische Altneckarschlingen" erstreckt sich über viele, teilweise weit voneinander entfernte und linear angeordnete Teilgebiete von Astheim (Kreis Groß-Gerau) bis zur hessischen Landesgrenze südlich von Heppenheim. Die Gesamtgröße des Gebiets beträgt 2.803 Hektar. Das VSG weist eine Vielfalt von Vogelarten auf, darunter einige, die gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie als Brutvögel gelten. Hierzu zählen der Weißstorch, Blaukehlchen, Rohrweihe, Schwarzmilan, Tüpfelsumpfhuhn und potenziell der Wachtelkönig und die Zwergdommel. Ebenso ist das Gebiet eines der besten Brutgebiete für Lachmöwe, Teichrohrsänger, Großer Brachvogel, Pirol, Rohrammer, Schwarzkehlchen und potenziell für weitere Arten wie Bekassine, Beutelmeise, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Knäkente und Schilfrohrsänger. Als Rastgebiet für Gastvögel gemäß Anhang I der Richtlinie zeichnet sich das Gebiet besonders für Kranich, Schwarzstorch, Silberreiher und Weißstorch aus. Es zählt zudem zu den wichtigsten Gebieten für Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Dunkler Wasserläufer, Graugans, Graureiher, Großer Brachvogel, Kiebitz, Knäkente, Löffelente, Reiherente, Spießente und Tafelente in Hessen. Das Vogelschutzgebiet gehört zu verschiedenen naturräumlichen Haupteinheiten, darunter das Oberrheinische Tiefland, die Nördliche Oberrheinniederung, die Hessische Rheinebene und die Untermainebene. Die Höhe über NN liegt zwischen 84 und 86 m, und die Geologie des Gebiets ist durch den verlandenden Verlauf des spätpleistozänen (Alt)Neckars geprägt. SPA-Monitoringbericht "Hessische Altneckarschlingen", 2017 Das EU-VSG 6318-450 "Felswände des Vorderen Odenwaldes" umfasst zwei Teilgebiete mit Steinbrüchen in Fürth-Erlenbach und Heppenheim-Sonderbach. Der Uhu-Bestand ist stabil, während der Wanderfalke durch Habitatverlust und Brutaufgabe gefährdet ist. Im Teilgebiet Fürth-Erlenbach schreitet die Verfüllung der Brutwand voran. Im Teilgebiet Heppenheim-Sonderbach bedroht die geplante Erweiterung des Abbaubereichs den Brutplatz der Uhus. Seit der letzten Bewertung hat sich der Erhaltungszustand nicht verbessert. Maßnahmenvorschläge umfassen die Anpassung der Gebietsgrenzen und Schutzmaßnahmen gegen Beeinträchtigungen. SPA-Monitoringbericht "Felswände des Vorderen Odenwaldes", 2017 Das EU-VSG 6417-450 "Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene" erstreckt sich im Landkreis Bergstraße und liegt als Waldgebiet zwischen den Städten Bürstadt, Lampertheim, Viernheim und Lorsch. Die Gesamtfläche beläuft sich auf 5.455 Hektar. Das Artinventar ist divers. Darunter sind Baumfalke, Baumpieper, Brachpieper, Dohle, Gartenrotschwanz, Graureiher, Grauspecht, Haubentaucher, Heidelerche, Hohltaube, Kleinspecht, Kormoran, Mittelspecht, Neuntöter, Pirol, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzspecht, Steinschmätzer, Waldlaubsänger, Wanderfalke, Wendehals, Wespenbussard, Wiedehopf, Ziegenmelker und Zwergtaucher. Das VSG liegt innerhalb des Naturraums Oberrheinischen Tiefland, mit einer Höhe über NN von 95-97 Metern und Dünenköpfen bis zu 110 Metern. Die Geologie ist durch Flugsande über pleistozänem Terrassenschotter geprägt. SPA-Monitoringbericht "Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene", 2016 SPA-Monitoringbericht "Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene", 2022 Das EU-VSG 6420-450 "Südlicher Odenwald" erstreckt sich über eine Fläche von 8.940 Hektar im Odenwaldkreis, umgeben von den Gemeinden Beerfelden, Erbach, Hesseneck, Michelstadt und Sensbachtal. Es handelt sich größtenteils um zusammenhängende bewaldete Flächen. Die Landschaft ist von einer typischen mitteleuropäischen Mittelgebirgslandschaft geprägt, mit niedrigeren Temperaturen und höheren Niederschlägen. Die mittlere Jahrestemperatur liegt zwischen 7 und 8 °C, während die mittlere Jahresniederschlagsmenge zwischen 550 und 650 mm beträgt. In Bezug auf die Biotopkomplexe machen Mischwälder den größten Anteil aus, gefolgt von Nadel- und Laubwaldkomplexen sowie Acker- und Grünlandkomplexen. Das VSG beherbergt eine Vielzahl von Waldtypen, darunter bodensaure Buchenwälder sowie große Fichten- und Kiefernmischwälder mit bedeutenden Altbeständen. Randlagen des Gebiets umfassen Wiesen, Felswände und vereinzelte Steinbrüche. SPA-Monitoringbericht EU-VSG 6420-450 "Südlicher Odenwald", 2018 Das EU-VSG 4620-401 "Vorsperre Twistetalsperre" mit einer Fläche von 28 Hektar befindet sich im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg in der Gemeinde Bad Arolsen. Umgeben von intensiv bewirtschaftetem Grünland und Ackerflächen, spielt es eine überregionale Rolle als Brut- und Rastgebiet für die Krickente und andere Wasservogel- und Limikolenarten. Das EU-Vogelschutzgebiet ist ein störungsarmes Stillgewässer mit geeigneten Brut- und Nahrungshabitaten. Das Gewässer verfügt über Flachwasserzonen, Schlammbänke und Röhrichtbestände im südlichen Abschnitt sowie tiefere Wasserzonen im Norden. Terrestrische Gebietsanteile umfassen Ufergehölze, Weichholzauenwald, Feuchtbrachen und Feuchtgrünland. Naturräumlich ist das Gebiet dem Westhessischen Berg- und Senkenland zugeordnet, speziell der Waldecker Tafel mit einer mittleren Höhe von 223 Metern über NN. Die Vogelschutzgebietsmeldung betont die überregionale Bedeutung des Gebiets für seltene Wasservogelarten und seine Gefährdungen durch intensive Landwirtschaft, Änderungen im Wasserregime und Verlandung. Vorläufige Entwicklungsziele umfassen die Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen, teilweise Wiedervernässung von Bachläufen und die Schaffung von Kleingewässern. SPA-Monitoringbericht "Vorsperre Twistetalsperre", 2015 Das EU-VSG 4722-401 "Fuldaaue um Kassel" erstreckt sich im Bezirk Kassel, umfasst den Landkreis Kassel sowie die Gemeinden Baunatal, Edermünde, Fuldabrück, Guxhagen, Niestetal und Kassel. Es liegt in der offenen Talaue der Fulda im Kasseler Becken, wobei der Mittelabschnitt urban geprägt ist, jedoch durch großflächige Kiesteiche mit Weidenauwaldarealen abwechslungsreich und naturnah strukturiert ist. Das Gebiet ist ansonsten von Intensivwiesen und Ackerflächen umgeben. Mit einer Größe von rd 830 Hektar erstreckt sich das VSG über verschiedene Naturräume, darunter das Westhessische Bergland und die Westhessische Senke. Die Biotopstruktur setzt sich aus Binnengewässern, Ackerland, intensivem Grünland, Laubwald, anthropogen stark überformten Biotopen und Mischwald zusammen. In Bezug auf Vogelarten sind gemäß der GDE bestimmte Arten besonders relevant. Dazu gehören Brutvögel wie der Eisvogel, Neuntöter, Beutelmeise, Flussregenpfeifer, Graugans, Haubentaucher, Kiebitz, Reiherente, Rohrammer, Wasserralle, Wiesenpieper und Zwergtaucher, die gemäß dem Anhang I der VSRL gelistet sind. Rastvögel, die ebenfalls gemäß der VSRL relevant sind, umfassen Eisvogel, Fischadler, Trauerseeschwalbe und Zwergsäger. Weitere Arten nach Artikel 4 (2) der VSRL sind Bekassine, Bergente, Gänsesäger, Graureiher, Knäkente, Kolbenente, Kormoran, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Rothalstaucher, Schnatterente, Tafelente, Wiesenpieper und Zwergtaucher. SPA-Monitoringbericht "Fuldaaue um Kassel", 2016 Das EU-VSG 4722-402 "Hirzstein bei Kassel" befindet sich im Naturpark Habichtswald westlich von Kassel, nördlich der Ortschaft Elgershausen. Mit einer Größe von 27 Hektar erstreckt sich das Gebiet im Westhessischen Bergland und liegt auf einer Höhe von 370 bis 502 Metern über NN. Die Geologie des Gebiets besteht hauptsächlich aus Eruptivgestein, darunter Basalte und Tuffgestein. Die Biotopstruktur des VSG setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, darunter Buchenwald, andere Edellaubwälder, Felsfluren, Block- und Schutthalden, Therophytenfluren sowie ausdauernde Ruderalfluren warm-trockener Standorte. Hinsichtlich der Vogelarten im Gebiet sind bestimmte Arten gemäß der GDE maßgeblich. Dazu gehören Brutvögel wie der Uhu, Wanderfalke, Wespenbussard und Rotmilan, die gemäß dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSRL) gelistet sind. SPA-Monitoringbericht "Hirzstein bei Kassel", 2022 Das EU-VSG 4725-401 "Meißner" erstreckt sich von Trubenhausen bzw. Dudenrode im Norden bis Küchen/Rodebach im Süden, von Velmeden-Laudenbach im Westen bis Frankenhain-Germerode im Osten und umfasst eine Fläche von 3.721 Hektar. Das Vogelschutzgebiet beherbergt verschiedene Brutvogelarten, darunter Raufußkauz, Uhu, Schwarzstorch, Mittelspecht, Schwarzspecht, Wanderfalke, Sperlingskauz, Neuntöter, Rotmilan, Wespenbussard, Grauspecht, Hohltaube, Raubwürger, Waldschnepfe, Baumpieper, Kolkrabe, Waldlaubsänger und weitere. Der Naturraum des Gebiets gehört zum Osthessischen Bergland, Vogelsberg und Rhön mit einer Höhe von 300 bis 754 Metern über NN. Die Geologie umfasst verschiedene Schichten, darunter Zechstein (Dolomit, Gips), Trias (Buntsandstein, Muschelkalk, Keuper), Tertiär/Miozän (Tone, Sande, Braunkohle, Basalt) und Quartär/Pleistozän (Dilluvium, Alluvium, Solifluktionsschutt). SPA-Monitoringbericht "Meißner", 2022 Das EU-VSG 4726-401 "Felsklippen im Werra-Meißner-Kreis" umfasst insgesamt 483 Hektar. Es besteht aus drei Teilflächen mit Felsklippen und Steilhängen im Wald, die sich nördlich, östlich und südlich von Eschwege erstrecken. Die Höhenlage variiert von etwa 230 bis 569 Metern über dem Meeresspiegel. Die Geologie des Gebiets umfasst Unterer bis Oberer Muschelkalk, Oberer Buntsandstein, Unterer Keuper und Löss. Die Biotopkomplexe sind vielfältig und umfassen verschiedene Arten von Laubwäldern, Mischwäldern, Nadelwäldern, Gehölzreichen Kulturlandschaften und Sukzessionsflächen. Das Vogelschutzgebiet ist insbesondere für den Uhu und den Wanderfalken von Bedeutung, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU aufgeführt sind. SPA-Monitoringbericht "Felsklippen im Werra-Meißner-Kreis", 2022 Das EU-VSG 4819-303 "Ederseeufer bei Herzhausen" im Landkreis Waldeck-Frankenberg, erstreckt sich über eine Fläche von 29 Hektar und befindet sich an der Bucht am Westrand des Edersees, südlich von Herzhausen. Die maßgeblichen Arten im Gebiet umfassen zwei Brutvogelarten (Haubentaucher und Kormoran) sowie 17 Rastvogelarten. Zu den Gastvögeln gehören unter anderem Bruchwasserläufer, Fischadler, Singschwan und Trauerseeschwalbe. Zusätzlich sind weitere Arten nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, darunter Bekassine, Gänsesäger, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Grünschenkel, Kormoran, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente und Tafelente. Das Vogelschutzgebiet gehört zum Naturraum Westhessisches Berg- und Senkenland und liegt auf einer Höhe von 240 Metern über dem Meeresspiegel. Die geologische Beschaffenheit des Gebiets besteht aus Grauwacken (Karbon). SPA-Monitoringbericht "Ederseeufer bei Herzhausen", 2016 SPA-Monitoringbericht "Ederseeufer bei Herzhausen", 2022 Das EU-VSG 4820-401 "Stausee von Affoldern" im Landkreis Waldeck-Frankenberg, erstreckt sich über eine Fläche von 147 Hektar und liegt westlich von Affoldern in der Nähe des Edersees. Die maßgeblichen Arten im Gebiet umfassen fünf Brutvogelarten (Eisvogel, Gänsesäger, Haubentaucher, Kormoran und Reiherente) sowie 15 Rastvogelarten. Zu den Gastvögeln gehören unter anderem Fischadler, Flussuferläufer, Graureiher, Knäkente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Schellente, Schnatterente, Tafelente und Zwergtaucher. Das Vogelschutzgebiet gehört zum Naturraum Westhessisches Berg- und Senkenland. SPA-Monitoringbericht "Stausee von Affoldern", 2015 SPA-Monitoringbericht "Stausee von Affoldern", 2022 Das EU-VSG 4822-402 "Ederaue" erstreckt sich über die Landkreise Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder und umfasst Gemeinden wie Allendorf (Eder), Bad Wildungen, Battenberg (Eder), Burgwald, Edertal, Felsberg, Frankenberg (Eder), Fritzlar, Hatzfeld (Eder), Vöhl und Wabern. Mit einer Größe von 3.095 Hektar beherbergt das VSG sowohl maßgebliche Brutvogelarten als auch Rastvogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Zu den bedeutenden Brutvögeln gehören Weißstorch, Uhu, Schwarzmilan, Rohrweihe, Eisvogel und Blaukehlchen. Unter den maßgeblichen Rastvögeln sind Zwergsäger, Singschwan, Zwergschwan, Fischadler und Seeadler vertreten. Weiterhin sind nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie neun Brutvogelarten und 17 Rastvogelarten von Bedeutung. Dies umfasst unter anderem Flussregenpfeifer, Schlagschwirl, Drosselrohrsänger, Braunkehlchen, Beutelmeise, Zwergtaucher, Haubentaucher, Reiherente, Kiebitz, Kormoran, Graureiher, Krickente, Pfeifente, Löffelente, Schellente, Tafelente, Schnatterente, Gänsesäger, Flussuferläufer, Grünschenkel, Waldwasserläufer und Uferschwalbe. Das Vogelschutzgebiet ist im Naturraum Süderbergland und Westhessisches Berg- und Senkenland angesiedelt und erstreckt sich in Höhenlagen von 150 bis 380 Metern über NN. Die Geologie des Gebiets umfasst alluviale Sedimente wie Kiese, Sande und Lehme. SPA-Monitoringbericht "Ederaue", 2016 Das EU-VSG 4919-401 "Altes Feld bei Dainrode" erstreckt sich über 439 Hektar im Landkreis Waldeck-Frankenberg in den Gemeinden Frankenau und Frankenberg. Gelegen zwischen den Dörfern Geismar, Hauben, Ellershausen, Louisendorf, Allendorf und Dainrode, liegt diese Hochfläche auf einer Höhe zwischen 340 und 400 Metern über dem Meeresspiegel. Das Gebiet zeichnet sich hauptsächlich durch Ackerbau und Grünlandnutzung aus, wobei tonhaltige Böden im Frühjahr Wasser ansammeln, was für Rastvogelarten wie den Kiebitz günstige Bedingungen schafft. Die Charakteristik des Gebiets ist eine offene, weitgehend kahle Hochfläche mit Ackerbau und Grünlandnutzung. Das VSG ist ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten des Offenlandes, insbesondere für Goldregenpfeifer und Kiebitz. Die Hauptgefahren für diese Arten sind der Grünlandumbruch und die Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Potentielle Gefährdungen durch Aufforstungen, Windkraftanlagen und bauliche Erschließungen werden ebenfalls genannt. Die vorläufigen Entwicklungsziele betonen die Offenhaltung der Rastflächen, die Fortsetzung der bisherigen Landwirtschaftsform in Teilbereichen sowie die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für durchziehende und überwinternde Vogelarten. SPA-Monitoringbericht "Altes Feld bei Dainrode", 2015 Das EU-VSG 4920-401 "Kellerwald" erstreckt sich über eine Fläche von 26.846 Hektar und befindet sich in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder. Verschiedene Vogelarten, darunter der Baumfalke, Eisvogel, Rotmilan, Uhu, Wespenbussard und Wanderfalke, sind im Gebiet vertreten. Die Naturräume umfassen das Westhessische Bergland (Ssymank) und den Kellerwald (Klausing), mit Höhen zwischen etwa 200 und 626 Metern über NN. Die Geologie des Gebiets besteht aus Tonschiefer und Grauwacke. SPA-Monitoringbericht "Kellerwald", 2018 Das EU-VSG 4921-301 "Borkener See" in Form eines künstlich geschaffenen Gewässers, ein Braunkohletagebau südwestlich der Stadt Borken, wird im Westen durch die Ortschaft Trockenerfurth und im Süden durch Nassenerfurth begrenzt. Mit einer Größe von 329,2 Hektar beheimatet das Gebiet eine Vielzahl von Vogelarten. Zu den maßgeblichen Arten nach Anhang I und Artikel 4.2 der Vogelschutzrichtlinie sowie weiteren wertgebenden Arten nach Artikel 3 der Richtlinie gehören beispielsweise der Eisvogel, Flussuferläufer, Graugans, Kormoran, Schellente, Trauerseeschwalbe, Singschwan, Rohrammer, Kranich, Zwergsäger, Gänsesäger, Blaukehlchen, Fischadler und viele weitere. Das Vogelschutzgebiet liegt in den Naturräumen Westhessische Senke und Westhessisches Bergland, in Höhenlagen von 190 bis 223 Metern über NN. Die Geologie des Gebiets ist heterogen und umfasst Basalt, tertiäre Tone, Sande und Löß. SPA-Monitoringbericht "Borkener See", 2014 DasEU-VSG 4926-402 "Rendaer Höhe" im Landkreis Werra-Meißner erstreckt sich über 1.397 Hektar und liegt zwischen den Gemeinden Renda und Altefeld im Norden und Röhrda, Netra sowie Lüderbach im Süden. Geographisch reicht es von der Siedlung Grandenborn im Westen bis zur Landesgrenze zu Thüringen im Osten. Die Landschaft, hauptsächlich von Ackerbau und Grünlandnutzung geprägt, liegt in einer Höhe zwischen 360 und 440 Metern über NN im Naturraum Thüringer Becken. Unter den verschiedenen Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie finden sich unter anderem Kornweihen, Wachtelkönige, Schwarzspechte, Merlin-Falken, Wanderfalken, Kraniche, Neuntöter, Schwarzmilane, Rotmilane, Wespenbussarde und Grauspechte. Die Vielfalt an Brutpaaren und Exemplaren reicht von bedrohten Arten wie dem Großen Brachvogel bis zu häufigeren wie dem Gartenrotschwanz. Die Erhebung zeigt die Bedeutung des Gebiets als Rast- und Überwinterungsgebiet für verschiedene Vogelarten. Die Schutzwürdigkeit resultiert aus der Offenhaltung der Landschaft und dem Erhalt geeigneter Lebensbedingungen für durchziehende und überwinternde Vögel. Potenzielle Gefährdungen liegen in Grünlandumbruch, Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen, Aufforstungen und Windkraftanlagen. Als vorläufige Entwicklungsziele werden die Offenhaltung der Rastflächen und die Fortsetzung traditioneller Landwirtschaft genannt. SPA-Monitoringbericht "Rendaer Höhe", 2021 Das EU-VSG 5021-401 "Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula" erstreckt sich über den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und umfasst die Gemeinden Niederaula, Bad Hersfeld, Ludwigsau, Beba und Rotenburg a.d. Fulda, auf einer Fläche von 1713,2 ha. Im Fokus stehen relevante Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSRL), darunter der Eisvogel als maßgebliche Brutvogelart und sechs maßgebliche Rastvogelarten wie Weißstorch, Schwarzmilan, Rotmilan, Rohrweihe, Fischadler und Bruchwasserläufer. Zusätzlich werden Vogelarten nach Artikel 4 (2) der VSRL betrachtet, darunter vier maßgebliche Brut- und Rastvogelarten, darunter Haubentaucher, Flussuferläufer, Bekassine und Wiesenpieper, sowie 17 maßgebliche Rastvogelarten wie Zwergtaucher, Kormoran, verschiedene Entenarten, Gänsesäger, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Waldwasserläufer, Uferschwalbe, Braunkehlchen und Steinschmätzer. Das Vogelschutzgebiet liegt im Naturraum Fulda-Haune-Tafelland und Fulda-Werra-Bergland, mit einer Höhe über NN von 185-215 m. Die Geologie umfasst Aue mit Auenlehmen und Hanglagen mit Mittlerem und Unterem Buntsandstein. SPA-Monitoringbericht "Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula", 2016 Das EU-VSG 5022-401 "Knüll" umfasst eine Fläche von 26.878 ha und erstreckt sich über die Landkreise Schwalm-Eder-Kreis, Kreis Hersfeld-Rotenburg und Vogelsbergkreis. Das Großflächige Wald-Offenland-Mosaik zwischen Homberg und Alsfeld wird im Westen durch den Raum Frielendorf und im Osten durch die Autobahnen BAB 5 und BAB 7 begrenzt. Unter den erfassten Vogelarten nach Anhang I und Artikel 4.2 der Vogelschutzrichtlinie finden sich Baumfalke, Baumpieper, Braunkehlchen, Dohle, Eisvogel, Grauspecht, Heidelerche, Hohltaube, Mittelspecht, Neuntöter, Raubwürger, Raufußkauz, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sperlingskauz, Uhu, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, Wanderfalke, Wendehals, Wespenbussard und Wiesenpieper. Das Gebiet ist Teil der Naturräume Fulda-Haune-Tafelland, Knüll und Homberger Bergland, dem Osthessisches Bergland, Vogelsberg und Rhön. SPA-Monitoringbericht "Knüll", 2016 Das EU-VSG 5026-402 "Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra" besteht aus vier Teilflächen, die Feuchtgebiete, offene Wasserflächen, Röhrichte, Großseggenriede, Weidengebüsche, Nassbrachen, Grünland und naturnahe Auenwiesenlandschaften umfassen. Ein Teilgebiet weist kleinflächige Salzwiesen auf, während ein Wäldchen mit Pappeln und Auwaldcharakter bedeutend für verschiedene Vogelarten wie den Rotmilan, Spechte, Schlagschwirl und Pirol ist. Die Auswahl des Gebiets als Vogelschutzgebiet beruht auf seiner überregionalen Bedeutung als Brutgebiet für Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie, darunter Weißstorch, Schlagschwirl, Blaukehlchen, sowie für den Rast- und Überwinterungsort von Kranichen, Limikolen und Wasservögeln von hessenweiter Relevanz. Die Entwicklungsziele konzentrieren sich auf die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für Vogelarten des Anhangs I und Artikel 4(2) der Vogelschutz-Richtlinie. SPA-Monitoringbericht "Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra", 2016 Das EU-VSG 5121-401 "Schwalmniederung bei Schwalmstadt" liegt im südlichen Schwalm-Eder-Kreis im Regierungsbezirk Kassel. Es erstreckt sich über die Schwalmaue zwischen Salmshausen und Allendorf/L., die Antreffaue zwischen Gungelshausen und Loshausen, die Grenffaue südöstlich von Loshausen sowie die Ackerlandschaften von Ziegenhain bis Wasenberg und Willingshausen. Die Gesamtfläche beträgt 2.716 Hektar. Das Gebiet gehört zur Naturräumlichen Einheit "Westhessische Senke" und zur Haupteinheit "Westhessisches Bergland." Es zeichnet sich durch offene, waldferne Wiesen- und Ackerlandschaften aus, die durch Sande, Lehme, Kiese, und Löss über Buntsandstein geprägt sind. Die Auen im mittleren Schwalmbecken sind durch geringes Gefälle charakterisiert. Die Nutzung des Gebiets umfasst intensiv genutztes Grünland, extensiv genutzte Feuchtgrünlandflächen, kleine Rieder, Röhrichte, sowie Feld- und Ufergehölze. Die Ackerlandschaften im Südwesten sind intensiv bewirtschaftet und weisen ein deutliches Relief auf. Die höchsten Erhebungen sind der "Bienenberg" nördlich von Wasenberg und der "Wieraer Berg" nordwestlich von Wasenberg. Das EU-Vogelschutzgebiet ist von großer Bedeutung für den Weißstorch und weitere Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie. Es dient als wichtiges Rast-, Überwinterungs- und Vermehrungsgebiet für Zugvogelarten. Die Gefährdungen umfassen die weitere Intensivierung der Grünlandnutzung, Trockenlegung, Grünlandumbruch, Störungen durch Freizeitbetrieb, freilaufende Hunde, potentielle Starkstromleitungen und weitere bauliche Erschließungen in der Nachbarschaft. Insgesamt sind 35 Vogelarten im Gebiet signifikant vertreten, darunter 7 Brut- und 9 Rastvogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie. SPA-Monitoringbericht "Schwalmniederung bei Schwalmstadt", 2014 Das EU-VSG 5424-401 "Hessische Rhön" erstreckt sich im Landkreis Fulda und liegt im Osten des Landkreises. Die Grenzen erstrecken sich von Eiterfeld im Norden bis zum "Haderwald" im Truppenübungsplatz Wildflecken im Süden. Die östliche Begrenzung verläuft entlang der Landesgrenze zu Thüringen und Bayern, während im Westen das Gebiet etwa bis an die Linie Hünfeld, Hofbieber, Poppenhausen und Dalherda reicht. Die Gesamtfläche beläuft sich auf rd. 36.000 Hektar. Im Rahmen des Monitorings wurden verschiedene Vogelarten erfasst, darunter Arten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie wie Raufußkauz, Eisvogel, Uhu, Schwarzstorch, Wachtelkönig, Schwarzspecht, Wanderfalke, Sperlingskauz, Neuntöter, Heidelerche, Rotmilan, Wespenbussard, Grauspecht, Birkhuhn und weitere. Zusätzlich wurden Arten gemäß Artikel 4 (2) der Richtlinie, wie Flussuferläufer, Krickente, Wiesenpieper, Baumfalke, Kornweihe, Wachtel, Grauammer, Baumpieper, Waldlaubsänger und viele andere erfasst. Der Naturraum des Gebiets entspricht dem Osthessischen Bergland, Vogelsberg und Rhön, mit einer Höhe über NN von etwa 280 bis 950 Metern. Die Geologie ist vielfältig und umfasst Trias, Tertiär und Quartär mit verschiedenen Gesteinsformationen wie Buntsandstein, Muschelkalk, Basalt, Löss und Torfe. SPA-Monitoringbericht "Hessische Rhön", 2016 Staatliche Vogelschutzwarte Institut für angewandte Vogelkunde Tel.: 0641 - 200095 33 E-Mail: Vogelschutzwarte FFH- und Vogelschutzgebiete in Hessen
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