Für den Ballungsraum Berlin umfasst die Lärmkartierung folgende Hauptverkehrslärmquellen: Straßenverkehr (gesamtes Hauptverkehrsstraßennetz): Bundesautobahn/Bundesstraße (349,3 km) Stadtstraße (1.420,80 km) Straßenbahn- und oberirdischer U-Bahnverkehr Straßenbahn (205,9 km) U-Bahn (28,6 km) Industrie-/Gewerbelärm (IED-Anlagen): 18 Kraftwerksstandorte S-Bahn- und Eisenbahnverkehr (Zuständigkeit Eisenbahn-Bundesamt) Flughafen Berlin Brandenburg (BER) Die strategischen Lärmkarten zeigen, dass der Straßenverkehr nach wie vor die Hauptverkehrslärmquelle im Stadtgebiet ist, gefolgt vom Schienenlärm und dem südöstlichen Einwirkbereich des Flughafens Berlin Brandenburg (BER). Der Industrielärm, der durch die kartierungspflichtigen Anlagen verursacht wird, ist dagegen vergleichsweise von sehr geringer Bedeutung. Ausführliche Informationen zu den strategischen Lärmkarten finden Sie im Umweltatlas Berlin . Karten im Geoportal Berlin
Bild: SenUVK; Jörg Lange Verkehrsregelungszentrale In der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) werden die Berliner Ampeln an über 2.100 Kreuzungen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert sowie die Verkehrslage auf über 1.600 km Straße beobachtet. Die Zentrale gehört zu den größten in Deutschland. Weitere Informationen Bild: SenUMVK/Patrick Kutschat Verkehrsbeeinflussung Moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) leisten heute einen wichtigen Beitrag, den Verkehr sicherer und flüssiger fließen zu lassen – auch und vor allem in Berlin. Der Nutzen ist groß: Neben der Verbesserung des Verkehrsflusses werden auch die Emissionen verringert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Verkehrsinformation Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) bietet umfassende und aktuelle Verkehrsinformationen für alle Verkehrsteilnehmer und alle Verkehrsmittel in Berlin an. In einer Public-Private-Partnership arbeitet die VIZ eng mit der Senatsverwaltung zusammen. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Ampeln und Co. Damit Berlins Verkehrsströme möglichst reibungsfrei und gefahrlos fließen, betreibt die Stadt gut 2.000 Ampeln. Hier erfahren Sie Wissenswertes über Geschichte, Technik und Koordination von Ampeln. Weitere Informationen Bild: SenUVK Dauerhafte Anordnungen Auf der Grundlage der StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden an, welche Regelungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Weitere Informationen Bild: djama / fotolia.com Temporäre Genehmigungen (Anordnungen, Erlaubnisse) Die Abteilung Verkehrsmanagement ist die zuständige Behörde für die Erteilung von temporären Genehmigungen auf Hauptverkehrsstraßen z.B. für Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen, Großveranstaltungen und Filmdreharbeiten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Verkehrserhebungen Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Weitere Informationen Bild: p365.de - Fotolia.com Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Lesen Sie hier, an welche Behörde Sie sich bei Fragen wenden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf X (Twitter) unter @VIZ_Berlin mit täglich aktuellen Zahlen in einer Kartenansicht Weitere Informationen
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Der Bebauungsplan Billstedt 58 für den Geltungsbereich Bundesautobahn - Glinder Au - Steinfurths Diek - Glinder Au - über die Flurstücke 355, 354, 368, 371, 353, 416 (Mümmelmannsberg), 421,422,411 (Havighorster Redder), 423, 1241, 424 bis 428 und 431 zur Ostgrenze des Flurstücks 444 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Hauptstraße - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lurup 27 für den Geltungsbereich zwischen Böttcherkamp, Binsenort, Bahnanlagen und Luruper Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böttcherkamp - Binsenort - Flaßbarg - über das Flurstück 2869, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Osdorf -Luckmoor - über die Flurstücke 1364 und 1363, Ostgrenzen der Flurstücke 1363 und 1580, Nordgrenze des Flurstücks 302, über das Flurstück 302, Nordgrenze des Flurstücks 1422 der Gemarkung Lurup - Luruper Hauptstraße - Flurstraße.
Der Bebauungsplan Lurup 13 für das Plangebiet Landesgrenze - Swatten Weg - Luruper Hauptstraße - Brooksheide - Flaßbarg - Am Barls - Böttcherkamp - Luruper Moorgraben (Bezirk Altona Ortsteil 219) wird festgestellt.
Rugenbarg - Luruper Hauptstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4858, Ostgrenzen der Flurstücke 185 und 1654 der Gemarkung Lurup - Böttcherkamp
Der Bebauungsplan Lurup 63 für den Geltungsbereich zwischen Lüttkamp, Luruper Hauptstraße und Elbgaustraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Lüttkamp - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 816, Nordostgrenze des Flurstücks 2915, Nordostgrenze des Flurstücks 2918 der Gemarkung Lurup - Elbgaustraße - Luruper Hauptstraße.
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 2 für den Geltungsbereich Flottbeker Drift - über das Flurstück 335, Südgrenze des Flurstücks 336, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 337, Westgrenze des Flurstücks 338, Südgrenzen der Flurstücke 230 und 2542 der Gemarkung Groß Flottbek - Stiefmütterchenweg - Nordgrenze des Flurstücks 218, Westgrenze des Flurstücks 220, über die Flurstücke 214 und 213 der Gemarkung Groß Flottbek - Blomkamp - Flottbeker Drift - Achtern Styg - Luruper Hauptstraße - Luruper Chaussee- Notkestraße - über das Flurstück 349, Westgrenze des Flurstücks 349. West- und Südgrenze des Flurstücks 341. Südgrenzen der Flurstücke 348. 353 und 354, Ostgrenze des Flurstücks 2086 der Gemarkung Groß Flottbek-Vorheckweg (Bezirk Altona, Ortsteil 216) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lurup 52 für den Geltungsbereich zwischen Luruper Hauptstraße und Hauptfriedhof Altona (Bezirk Altona Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Luruper Hauptstraße - Nordgrenze des Flurstücks 857 der Gemarkung Lurup - Gemarkungsgrenze.
Origin | Count |
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Bund | 170 |
Kommune | 130 |
Land | 1881 |
Wirtschaft | 3 |
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Zivilgesellschaft | 18 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 32 |
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License | Count |
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Resource type | Count |
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Lebewesen und Lebensräume | 1996 |
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Mensch und Umwelt | 1996 |
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Weitere | 1859 |