API src

Found 482 results.

Similar terms

s/haus-müll/Hausmüll/gi

Wal-MArt gesteht unsachgemäße Entsorgung von Sonderabfällen ein

Der US-Einzelhandelskonzern Wal-Mart muss eine Strafe von insgesamt 110 Mio US-Dollar für die unsachgemäße Entsorgung von Sonderabfällen in den USA zahlen. Das teilte das US-Justizministerium am 28 Mai 2013 mit. Der Konzern habe die Vorwürfe, wonach Mitarbeiter giftige Abfälle in der Kanalisation oder über den Hausmüll entsorgt haben, eingeräumt. Für drei Fälle unsachgemäßer Entsorgung, die vom Justizministerium verfolgt wurden, sowie einer Zivilrechtsklage der US-Umweltschutzbehörde, muss der Einzelhandelsriese eine Strafe von 81,6 Mio US-Dollar zahlen. Durch die Strafen aus früheren Vergehen in der gleichen Sache in Kalifornien und Missouri summiert sich die Gesamtstrafe auf über 110 Mio US-Dollar, hieß es weiter.

WFS Abfall und Recycling Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Abfall und Recycling Hamburg

Dieser Web Map Servise (WMS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Wer macht am meisten Abfall?

Neuer Kartendienst zeigt internationale Abfallströme Deutschland ist ein bedeutendes Importland für Abfall. Ein Grund: Die deutsche Abfalltechnik ist auf einem hohen Niveau, für manche Stoffe gibt es hier die besten Entsorgungsverfahren. Aber auch die geringere Auslastung einzelner Abfallverbrennungsanlagen sorgt dafür, dass Abfall importiert wird. Doch um welche Mengen geht es und wo kommen sie her? Das zeigt ein neuer Kartendienst des Umweltbundesamtes (UBA). Ebenfalls spannend: Interaktive Diagramme zeigen, welche Abfälle in Deutschland pro Kopf in einem Landkreis anfallen. Statistisch betrachtet verursachen Menschen in Deutschland rund 456 Kilogramm Abfall pro Kopf (2012). Dabei zeigen sich regionale Unterschiede. Beispielsweise waren es im Landkreis Mittelsachsen im Jahr 2012 nur 251 Kilogramm pro Kopf. Wichtiger Einflussfaktoren auf die statistische Menge ist unter anderem die Gewerbestruktur: Kommunen, in denen es viele Gewerbebetriebe gibt, die ihren Müll mit dem Hausmüll entsorgen, schneiden daher oft in der Bilanz schlechter ab. Der neue Kartendienst des Umweltbundesamtes visualisiert raumbezogene Daten des Umweltbundesamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Länder zum Abfallaufkommen und zur Abfallverbringung von und nach Deutschland. Per Zoom aus der Karte lassen sich nationale und internationale Daten zu Abfallein- und ausfuhren ansehen. Mit Hilfe der Zeitreihen können die Daten einfach verglichen werden. Der Kartendienst erlaubt auch den globalen Vergleich. Bei den notifizierungspflichtigen Abfallein- und -ausfuhren kann man zum Beispiel sehen, dass Ein- und Ausfuhren überwiegend im gemeinsamen europäischen Markt stattfinden. So hat Deutschland 2012 mehr als 81.000 Tonnen aus Schweden importiert. Außereuropäische Staaten spielen nur eine untergeordnete Rolle, beispielsweise wurden 2012 in die Türkei 4.430 Tonnen exportiert sowie aus den USA 7.300 Tonnen und aus Brasilien 130 Tonnen importiert. Erstellt wurde die Anwendung als Beitrag des Umweltbundesamtes zum europäischen Jahr des Abfalls 2014. Nachträgliche Korrektur vom 2.9.2014 - 17:50 Uhr: In der ursprünglichen Pressemitteilung war irrtümlich der Oberbergische Kreis in Nordrhein-Westfalen als Spitzenreiter beim Pro-Kopf-Abfallaufkommen genannt. Das stellte sich im Nachgang als falsch heraus, da in den uns gelieferten Zahlen dem Oberbergischen Kreis fälschlich auch die Abfallmengen des benachbarten Rheinisch-Bergischen Kreises zugeschlagen wurden. Wir haben beide Kreise daher vorerst aus unserer Karte entfernt, bis neue Daten pro Landkreis vorliegen.

Bye bye Glühbirne! Abschied vom Auslaufmodell

Energiesparlampen: Der schnelle Dreh für den Klimaschutz Ab Herbst 2009 verabschiedet sich die Glühbirne schrittweise vom Markt - so hat es die EU beschlossen. Ab 1. September 2009 werden alle matten Glühbirnen sowie sämtliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen, danach verschwinden auch Glühbirnen mit geringer Leistung nach und nach. Mit gutem Grund, denn herkömmliche Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Der Rest verpufft als Wärme im Raum. Besser sind moderne Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich oft Energiesparlampen genannt: Diese setzen etwa 25 Prozent der Energie in Licht um. Zwischen 49 und 177 Euro sinken die Stromkosten, wenn eine alte Glühbirne gegen eine gleich helle, qualitativ hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird - gerechnet auf 10.000 Betriebsstunden, also je nach Nutzungsintensität innerhalb von drei bis zehn Jahren. „Niemand sollte länger auf das Auslaufmodell Glühbirne setzen. Moderne Energiesparlampen sind der schnelle Dreh für mehr Klimaschutz. Und ein kleiner Handgriff, der die Haushaltskasse spürbar entlastet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die wichtigsten Tipps rund um Energiesparlampen gibt das UBA im kostenlosen Faltblatt „Bye bye Glühbirne! Warum Energiesparlampen besser sind”. Ein weiterer Vorteil von Energiesparlampen ist ihre deutlich höhere Lebensdauer. Während Glühbirnen im Allgemeinen nur 1.000 Stunden halten, leuchten Energiesparlampen je nach Qualität zwischen 1.500 und 10.000 Stunden, oft sogar bis zu 15.000 Stunden. „Wie bei allen Produkten gilt es auch bei Energiesparlampen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder ‚No Name’-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger”, sagte ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Holzmann. Je häufiger eine Lampe ein- und ausgeschaltet wird, zum Beispiel im Flur oder Treppenhaus, desto geringer kann die Lebensdauer sein. Es gibt aber viele Energiesparlampen, die ein häufiges „An und Aus” verkraften. Verbraucherinnen und Verbraucher fragen am besten im Handel gezielt danach. Die wichtigsten Verbraucher-Tipps rund um den Lampenkauf lauten: 1. An Lumen-, nicht an Wattangaben orientieren: Die Lumenangabe steht für die Helligkeit einer Lampe. Eine normale Standard-60-Watt-Glühbirne hat zum Beispiel 710 Lumen. Die Werte sind in der Regel auf der Verpackung angegeben. 2. Den richtigen Ton treffen: Energiesparlampen gibt es in verschiedenen Lichtfarben. Die Lichtfarbe wird in ⁠ Kelvin ⁠ angegeben. Egal ob warmweißes Licht (rund 2.700 Kelvin) für eine gemütliche Wohnatmosphäre oder ein Tageslichtweiß (rund 6.000 Kelvin) für den Arbeitsplatz - Energiesparlampen gibt es für jede Stimmung. Die Werte sollten in der Regel auf der Verpackung zu finden sein. 3. Die passende Lampe für die richtige Leuchte: Bei geschlossenen Leuchten eignen sich - wegen der größeren Lichtausbeute - Energiesparlampen mit sichtbaren Röhren ohne Ummantelung. Diese sehen in etwa aus wie gefaltete Mini-„Neonröhren”. Bei offenen Leuchten reicht die Palette von der klassischen Birnen- oder Tropfenform bis zur Kerze für den Kronleuchter. Auch hier hilft der Handel bei der richtigen Auswahl. 4. Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll: Wegen der geringen Menge an Schadstoffen, etwa Quecksilber, dürfen Energiesparlampen nicht in den Hausmüll und nicht in den Glascontainer. Sie müssen - wie alte Batterien - gesondert entsorgt werden. Weitere Informationen zur Entsorgung gibt es bei der Abfallberatung vor Ort oder unter Links auf der Seite. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell erfragen, wo der nächstgelegene Wertstoffhof oder eine andere Sammelstelle zu finden ist. Auch vorbildliche Händler nehmen alte Energiesparlampen zurück. Etwa beim Kauf einer neuen Lampe.

Postkarte: Erst Wischen … dann Waschen!

Bei der Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels kann die ins Abwasser gelangende Arzneistoffmenge dadurch reduziert werden, dass man sich nach dem Auftragen zunächst die Hände mit einem Papiertuch abwischt, das im Hausmüll entsorgt wird, und erst dann die Hände wäscht. Diese deutschsprachige Postkarte in DIN A6 (10 x 15 cm) informiert über die umweltgerechte Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels und kann der Apothekenkundschaft bei Abgabe von arzneimittelhaltigen Cremes und Gels mitgegeben werden kann. Auf der Rückseite der Postkarte wird zudem darauf hingewiesen, Cremes und Gels ausschließlich gemäß Packungsbeilage bzw. fachlicher Beratung und nur in vorgeschriebener Menge anzuwenden. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Klimaschutz: EU beschließt das schrittweise Aus für die Glühlampe ab Ende 2009

EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung.  Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.

Gegen Müll und Mief: Tipps für den umweltfreundlichen Frühjahrsputz

Reinigungsmittel sparsam verwenden – kaputte Elektrogeräte bei kommunalen Sammelstellen abgegeben Der Frühling ist da – für viele die Gelegenheit, Haus oder Wohnung zu entrümpeln und den Winter hinaus zu fegen. Wer nicht nur Wert auf große Sauberkeit legt, sondern auch an unsere Umwelt denkt, sollte einige Hinweise befolgen: „Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel am besten nach Dosieranleitung einsetzen. Das spart Energie, Chemikalien sowie Wasser – und schont die Gesundheit. Viel Chemie hilft keineswegs viel, sondern belastet Umwelt und Geldbörse nur unnötig.” so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Alte Elektrogeräte – ob Lampen, Handys, Fernseher oder Stereoanlagen – gehören übrigens nicht in die graue Tonne. „Den Elektroschrott müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Sammelstellen ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben – und das völlig kostenlos. So wandern die wertvollen Rohstoffe in den Geräten nicht einfach auf den Müll, sondern lassen sich verwerten.”, so Troge. Die ausgedienten Elektrogeräte enthalten immer knapper werdende und deshalb kostbare Edelmetalle wie Gold, Indium und Platin sowie Stahl und Kunststoffe. Alte Elektrogeräte dürfen bereits seit März 2006 nicht mehr in den Hausmüll gelangen, sondern sind bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Allzweckreiniger sind für fast alle Reinigungsarbeiten und alle wischbeständigen Oberflächen geeignet. Beim Gebrauch sind die Anweisungen der Hersteller genau zu beachten, um eine Überdosierung und dadurch verursachte Streifenbildungen zu vermeiden. Für ein besseres Putzergebnis und um Umweltbelastungen zu mindern, sollte man bei verschiedenen Verschmutzungen zu alternativen Reinigern greifen: Dessau-Roßlau, 03.04.2008

Ratgeber: Abfälle im Haushalt

Der beste Abfall ist derjenige, der erst gar nicht anfällt. Dies ist leicht gesagt, aber um die Bedeutung dieser einfachen Botschaft zu erfassen, sollte sich jeder einmal persönlich ansehen, wo bei ihm zu Hause Abfälle anfallen, und nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs, in der Freizeit, im Urlaub, ... Veröffentlicht in Ratgeber.

Aus Müll mehr Metall und Kunststoff wiedergewinnen

Planspiel zur Einführung einer „Wertstofftonne“ abgeschlossen Zukünftig sollen in Deutschland mehr Haushaltsabfälle recycelt werden. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die getrennte Wertstofferfassung stärken und die „Gelbe Tonne“ zu einer “Wertstofftonne“ weiterentwickeln. Metalle und Kunststoffe könnten dadurch in größerem Maße als bisher für eine hochwertige Verwertung gewonnen werden. „Es geht um die Erfassung von rund 7 Kilogramm teilweise hochwertigen Wertstoffen pro Einwohner und Jahr, die derzeit noch im Restmüll landen. Diese Rohstoffverschwendung können wir uns nicht länger leisten.“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Knappe Ressourcen würden künftig mehr und mehr zum Engpass für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Der heute vorgelegte Abschlussbericht zum „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ erläutert die Rahmenbedingungen einer einheitlichen Wertstofferfassung in einem rein privatwirtschaftlichen Modell und in einem Modell mit öffentlich-rechtlicher Erfassung. Das UBA spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Darin soll aber kein Elektroschrott gesammelt werden. Mit der Einführung einer neuen einheitlichen Wertstofferfassung sollen zukünftig neben Verpackungen auch Alltagsgegenstände aus Kunststoff und Metall in einer gemeinsamen Tonne entsorgt werden können - am besten direkt in jedem Haushalt. Im Vorfeld der Einführung wird derzeit geklärt, wer für die Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich sein soll. In diesem Zusammenhang wurden zwei Organisations- und Finanzierungsmodelle entwickelt. Im Modell A liegt die Gesamtverantwortung in privater Hand: Die Finanzierung übernehmen die Hersteller und die Vertreiber von Leichtverpackungen und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“. Dazu zählen insbesondere Alltagsgegenstände aus Kunststoffen und Metallen, die in einen Sammelbehälter passen, wie zum Beispiel Spielzeug, Besteck, Kochtöpfe oder Kunststoffeimer. Die Erfassung der Abfälle erfolgt über die dualen Systeme. Im Modell B liegt die Organisationsverantwortung für die Sammlung bei den Kommunen. Es gibt eine geteilte Finanzierung durch die kommunale Hand, die Hersteller und die Vertreiber. Das bedeutet, die Entsorgung der Leichtverpackungen würde weiterhin durch die Hersteller und Vertreiber finanziert, die der Nichtverpackungen über Gebühren. Jochen Flasbarth: „An beide Modelle müssen letztlich ambitionierte ökologische Maßstäbe angelegt werden, das ist entscheidend.“ Beide Modelle wurden in dem „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ einem Praxistest unterzogen. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Landesbehörden, der Entsorgungswirtschaft, von Herstellern, des Handels sowie von Umwelt- und Verbraucherverbänden teil. Sie diskutierten unter anderem, wie die beiden Organisations- und Finanzierungskonzepte jeweils praktikabel umgesetzt werden können. Die Ergebnisse des Planspiels werden der Fachöffentlichkeit am 23.09.2011 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau vorgestellt und dort diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Planspiel und den weiteren Forschungsvorhaben zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung bilden die Grundlage für den anstehenden Rechtsetzungsprozess. Die konkreten Regelungen sollen in einer Rechtsverordnung oder in einem Gesetz verabschiedet werden. Das Umweltbundesamt spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Laut einer ⁠ UBA ⁠-Studie können damit im Jahr pro Einwohner circa 7 kg mehr Wertstoffe erfasst werden. Elektroschrott - wie alte Handys oder kaputte Haushaltsgeräte - gehören nach Meinung des UBA nicht in eine zukünftige Wertstofftonne, sondern soll weiterhin getrennt erfasst werden. Einerseits können die Elektronikgeräte die anderen Wertstoffe mit Schwermetallen und Flammschutzmitteln belasten. Andererseits würden sich die Altgeräte selbst nicht mehr hochwertig recyceln lassen.

1 2 3 4 547 48 49