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Die Entsorgungssituation hausmuellaehnlicher, mit Hausmuell entsorgbarer Abfaelle und Sonderabfallkleinmengen aus dem gewerblichen Bereich eines Landkreises

Abfallentsorgung und -überwachung Thüringen

In Thüringen sind die Kommunen als sogenannte „öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger“ für die Organisation der kommunalen Abfallentsorgung verantwortlich und kümmern sich im Rahmen der Daseinsvorsorge darum, dass die Abfälle aus Haushalten und vergleichbare Abfälle aus Gewerbebetrieben eingesammelt und verwertet oder beseitigt werden. Um diese Aufgabe zu erfüllen, haben sich die Kommunen zum Teil zu Abfallzweckverbänden zusammengeschlossen. Derzeit gibt es 20 „öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger“ in Thüringen. Um die Aufgaben in der Abfallentsorgung wirtschaftlich erfüllen zu können, haben sich die Kommunen in Thüringen überregional zu Zweckverbänden zusammengeschlossen, deren Aufgabe vor allem die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle ist. Der thüringenweite Datensatz enthält die Gebiete der Entsorgungs- und Überwachungsträger mit weiteren Informationen zu den entsprechenden verantwortlichen Stellen.

Beurteilung und kritische Wuerdigung der 'Untersuchung der Ersatz- und Standortmoeglichkeiten einer thermischen Abfallnutzung fuer das Gebiet der Stadt Moenchengladbach und des Kreises Viersen' des Bueros Dr. Born-Dr. Ermel GmbH

Das Oeko-Institut ueberpruefte im Auftrag der Kreistagsfraktion der GRUENEN in Viersen ein Gutachten ueber die 'Einsatz- und Standortmoeglichkeiten einer Muellverbrennungsanlage fuer das Gebiet der Stadt Moenchengladbach und des Kreises Viersen'. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Ueberpruefung waren: Der Anteil an Hausmuell, der einer endgueltigen Beteiligung zugefuehrt werden muss, ist wesentlich geringer, als in dem Gutachten angenommen wird. Die konventionelle Rostfeuerung wurde durch methodisch fehlerhafte Wertung zu vorteilhaft dargestellt. Die Emissionen der vorgeschlagenen Anlage wurden aufgrund nicht korrekten Vergleichs mit Kohlekraftwerken bagatellisiert. Es wird vorgeschlagen, ein neues mengen- und schadstoffbezogenes Gutachten zu verlangen

Gutachterliche Stellungnahme zur Emissions- und Immissionssituation in der Umgebung der geplanten Deponie Greiling

Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der planfestgestellten Hausmuelldeponie bei Greiling in Oberbayern (Bad Toelz). Wegen der Naehe zur umliegenden Wohnbebauung (ca. 250m) wurden die Geruchsemissionen und -immissionen in der Umgebung der geplanten Deponie untersucht. Eine Abschaetzung und Beurteilung der in einem bereits existierenden Gutachten vorgenommenen Annahmen und Berechnungen fuehrte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dies betrifft insbesondere die Bedeutung von kleineren Stoerungen an der abgeschlossenen Deponie, die Emissionen aus dem Deponiebetrieb sowie die zugrundegelegten Ausbreitungsverhaeltnisse von Schadstoffen und deren Abbildung mit Ausbreitungsmodellen. Insgesamt laesst sich eine positive Eignung des planfestgestellten und in erster Gerichtsinstanz bestaetigten Standortes aus den vorliegenden und vom Deutschen Wetterdienst zu erhaltenden Ergebnissen nicht ableiten.

Elektronische Erfassung der Muellentleerung einzelner Muellgrossbehaelter mittels 'Chip' zur Schaffung von Gebuehrenanreizen zur Abfallvermeidung bei 'privaten' Haushalten

Muelltonnen wurden 1993 mit einem elektronischen Bauteil versehen (Chip), der es ermoeglicht, die Tonne eindeutig einem Grundstueck zuzuordnen und der die Anzahl der Entleerungen pro Jahr feststellen kann. Diese Daten sind Grundlage fuer die Gebuehrenabrechnung durch den Abfallzweckverband. Eine vorgeschriebene Anzahl von Pflichtentleerungen gibt es nach der derzeitigen Satzung nicht, so dass der Buerger selbst auf die Hoehe der Entleerungsgebuehren Einfluss nehmen kann. Die Grundgebuehr ist aber auf jeden Fall zu zahlen.

Mengenströme Siedlungsabfall

Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).

Abfälle privater Haushalte

<p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p>Nur geringer Rückgang beim Hausmüll</p><p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p><p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p><p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252&nbsp;kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p><p>___<br> Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p><p>Zu viel biologische Abfälle im Restmüll</p><p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/vergleichende-analyse-von-siedlungsrestabfaellen">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p><p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p><p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p><p>Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen</p><p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p><p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p><p>Im Jahr 2022 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2024 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen essbaren Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 18 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 15 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft.</p><p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle im Handel und bei den Verbrauchern zu halbieren und in den übrigen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p><p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p><p>Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt?</p><p>Zum einen belasten Lebensmittel das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen. So verursachen die Lebensmittelabfälle von einhundert Menschen mehr Treibhausgas-Emissionen, als ein PKW auf seiner Fahrt um den Äquator ausstoßen würde. Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p>

Entsorgung von Illegalem Müll kostet Kommunen jährlich 1 Mio. Euro und verursacht Umweltschäden

Alte Sofas, Abfallsäcke, Elektrogeräte, Sperrmüll und andere unbrauchbare Dinge – immer wieder sorgt illegal entsorgter Müll am Straßenrand oder in der Landschaft für Verärgerung. Dabei sind die illegalen Müllhaufen nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind auch eine enorme Belastung für die Umwelt und sorgen für zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für die Entsorger. „Das Fehlverhalten Einiger führt zu einer enormen Belastung der Umwelt und bezüglich der Entsorgung zu einer Belastung aller. Denn für die Entsorgung illegaler Ablagerungen im öffentlichen Raum ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit müssen sie für die Beseitigung der Müllberge aufbringen.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Diese Art der Müllentsorgung stößt bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, denn es gibt flächendeckend Möglichkeiten, seinen Müll loszuwerden. Jeder Haushalt ist an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen, das heißt, Abfälle, die im Haushalt entstehen, können über die hauseigenen Mülltonnen entsorgt werden.  Fallen Abfälle an, die nicht in die Mülltonnen passen oder von der Abfuhr ausgeschlossen sind, kann man kostenlos oder gegen kleinere Gebühren die Wertstoffhöfe der Kommunen nutzen. Auch Sperrmüll kann bis zu vier Mal im Jahr kostenlos zur Abholung angemeldet werden. „Es gibt also objektiv keinen Grund, sich seines Mülls illegal zu entledigen. Und dennoch müssen in Sachsen-Anhalt die Kommunen jedes Jahr rund 1.000.000 Euro aufwenden, um unbedacht weggeworfene Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.“, so Pleye weiter. Teuer wird es jedoch nicht nur für die zuständigen Entsorgungsträger. Wer seine Sachen einfach auf der Straße oder in der freien Natur ausmustert und dabei erwischt wird, muss mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Papierkörben entsorgt wird. Ein besonders gravierender Aspekt der illegalen Müllentsorgung ist ihre negative Auswirkung auf die Umwelt. Abfälle, die unsachgemäß in der Natur oder in städtischen Bereichen abgelegt werden, können Böden, Gewässer und die Luft verschmutzen. Plastiktüten, Glasflaschen oder Zigarettenstummel vergehen nicht nur über Jahre, sondern können auch Haus- oder Wildtieren schaden. „Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir alle haben ein Interesse daran, dass unsere Städte und Wälder sauber und lebenswert bleiben!“, so Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Lebensmittelwertschätzung

Jedes Jahr werfen private Haushalte in Deutschland 6,3 Millionen Tonnen Nahrungsmittel weg – eine alarmierende Zahl, die zeigt, wie verschwenderisch mit wertvollen Ressourcen umgegangen wird. Besonders betroffen sind Gemüse und Obst (35 %), zubereitete Speisen (15 %) sowie Brot und Backwaren (13 %). Diese Verschwendung belastet nicht nur die Umwelt durch den unnötigen Verbrauch von Wasser, Energie, Ackerland und Verpackungsmaterial, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Indem Sie Lebensmittel bewusster nutzen und wertschätzen, können Sie aktiv zur Schonung von Ressourcen und Kosten beitragen. Berlin hat sich mit seiner Zero-Waste-Strategie ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2030 soll der gesamte Abfall aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben um bis zu 20 Prozent reduziert werden. An erster Stelle steht dabei die Vermeidung. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist der Umgang mit Lebensmittelabfällen: Durch die Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und die Umlenkung unvermeidbarer Bioabfälle von der Restmüll- in die Biotonne kann das Müllaufkommen in Berlin erheblich gesenkt werden. Die aktuelle Kampagne zur Lebensmittelwertschätzung sensibilisiert Berlinerinnen und Berliner für den richtigen Umgang mit Nahrungsmitteln im Alltag, angefangen bei der Essensplanung, dem Einkauf bis hin zur Lagerung und Resteverwertung. Mit der berlinweiten Aktion „Lebensmittel-Verschwenden beenden“ , die am 26. Mai gestartet wurde, möchte die Berliner Senatsumweltverwaltung aktiv der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken. Zentrales Element sind Papiertüten, die mit flotten Sprüchen und praktischen Tipps zur richtigen Lagerung und Verwertung von Lebensmittelresten bedruckt wurden. Nach dem Lesen sollen sie als Bioabfallbeutel weiterverwendet werden – ganz im Sinne eines Zero-Waste-Gedankens. Die Tüten werden berlinweit in Supermärkten, bei öffentlichen Veranstaltungen und direkt an Haushalte verteilt. Unterstützt wird die Aktion von rund 20 Organisationen, darunter EDEKA, die Berliner Tafel, die Verbraucherzentrale Berlin und die BSR . Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, den bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu fördern – denn nach wie vor landen viel zu viele genießbare Produkte im Müll, darunter vor allem Obst und Gemüse, zubereitete Speisen und Backwaren. Mit der Aktion soll hier ein Umdenken angestoßen und alltagstaugliches Wissen leicht zugänglich gemacht werden. Zur Pressemitteilung vom 26.05.2025 Jeder Beitrag zählt, um Berlin nachhaltiger und ressourcenschonender zu machen. Einfache Tipps, wie hier in der Grafik dargestellt, ermöglichen es, Lebensmittelabfälle im Alltag ohne großen Aufwand erfolgreich zu reduzieren. Bleibt doch etwas übrig, dann geben die nachfolgenden Rezeptkarten kreative Anregungen, mit denen sich Lebensmittelreste im Handumdrehen in leckere neue Gerichte umwandeln lassen. Zahlreiche weitere Reste-Rezepte finden Sie beispielsweise in der App „Zu gut für die Tonne!“ . Verschimmelte und verdorbene Nahrungsmittel gehören in die Biotonne und nicht in den Restmüll!

Deponie Wannsee

Allgemeines und Nutzungsgeschichte Erste Untersuchungen – Schadenssituation Sanierungsmaßnahme zur Grundwassersicherung Grundwasserüberwachung und Hydrogeologie Hydrogeologie Belastungssituation Aktuelle Gefährdungsabschätzung Grundwasser Deponiegasproblematik Die „Deponie Wannsee“ befindet sich im südlichen Bereich der Wannseehalbinsel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Südwesten von Berlin. Sie wurde im Jahre 1954 in ausgebeuteten Kies- und Sandgruben angelegt und bis 1982 von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) betrieben. Sowohl morphologisch als auch historisch lassen sich zwei ungleich große Flächen unterscheiden. Den nördlichen Deponiebereich bildet der etwa 13 ha große “Hirschberg” mit einer maximalen Höhe von rund 76 mNN, der in den fünfziger und sechziger Jahren aufgeschüttet wurde und den älteren Teil der Ablagerung darstellt. Im Südosten grenzt der ca. 39 ha große eigentliche Deponiebereich mit einer maximalen Höhe von 91 mNN an, der seit Anfang der siebziger Jahre entstand und an seiner höchsten Stelle ein fast ebenes, etwa 3 ha großes Deponieplateau besitzt. Die Gesamtfläche der Altablagerung beträgt ca. 52 ha. Während der Betriebszeit der Deponie wurde ein verdichtetes Abfallvolumen von ca. 11,7 Millionen m³ verbracht. Davon entfallen rund 3,05 Mio. m³ auf den alten Deponiebereich (Betriebszeit 1956–1967) sowie rund 8,7 Mio. m³ auf den neuen Deponieteil (Betriebszeit 1967–1980). Das Abfallinventar besteht zu ca. 44 % aus Haus- und Gewerbeabfällen, zu ca. 52 % aus Bodenaushub und Bauschutt sowie zu ca. 4 % aus Sonderabfällen wie Altölen und Flüssigschlämmen, die seit 1971 in 40 mit Lehm und Flugasche abgedichteten Becken, abgelagert wurden. Die Deponie Wannsee wurde nahezu vollständig mit einer etwa 0,5 m bis 2,5 m mächtigen Schicht aus unterschiedlichen Bodenmaterialien oder Bauschutt abgedeckt. Eine technische Basisabdichtung besteht aufgrund ihres Alters nicht. Die Ablagerungsbasis bildet der anstehende eiszeitliche Geschiebemergel mit seinen stauenden Eigenschaften, der jedoch nicht flächig ausgebildet ist und im Zuge des Kiesabbaus möglicherweise teilweise ausgedünnt oder ausgeräumt wurde. Für einen Deponiestandort nach heutigen Erkenntnissen wäre der unterlagernde Geschiebemergel unabhängig einer erforderlichen technischen Basissicherungen von vornherein zu geringmächtig gewesen. Die oberflächliche Abdeckung der Deponie Wannsee wurde Ende der achtziger Jahre im Wesentlichen abgeschlossen. Zeitgleich wurde ein Gasabsaugsystem ohne behördliche Veranlassung errichtet und in Betrieb genommen. Das entstehende Deponiegas wurde gefasst und zunächst in einem Blockheizkraftwerk auf dem damaligen Hahn-Meitner-Institut heute Helmholtz-Zentrum energetisch verwertet und zu Strom und Wärme umgewandelt. Seit 2000 wurde das Deponiegas nur noch thermisch verwertet, um zusammen mit Erdgas Wärme für das Helmholtz-Zentrum zu liefern. Hierzu bestand ein Nutzungsvertrag zwischen Vattenfall AG (vormals Bewag) und dem Grundstückseigentümer der Altablagerung, den Berliner Forsten. Die „Deponie Wannsee“ fällt aufgrund Ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die Deponieverordnung. Sie gilt daher weder als Deponie noch als Altdeponie. Sie fällt als Altablagerung unter das Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG). Das Altablagerungsgelände wird gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG als Altlast kategorisiert. Die von der Altablagerung ausgehenden Gefahren für die Schutzgüter Grundwasser, Boden, Mensch und Pflanze werden nach der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt bewertet. Seit 2004 sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gemäß Berliner Betriebegesetz für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erkundung sowie zur Sicherung und Sanierung der Altablagerung verantwortlich. Die Altablagerung wird heute als Wald genutzt. Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Altablagerung befindet sich in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Die ersten Untersuchungen an der Altablagerung Wannsee Ende der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts erfolgten ausschließlich unter dem Aspekt des Grundwasserschutzes. Diese belegten im Umfeld der „ehemaligen Deponie“ einen beginnenden Deponieeinfluss im oberen Grundwasserleiter. In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Grundwassermessstellen im Bereich der Altablagerung errichtet, die sowohl das auf dem Geschiebemergel abfließende Sickerwasser als auch die verschiedenen weiteren Grundwasserhorizonte erschlossen. Insbesondere die Sickerwassermessstellen zeigten ein für Hausmüll typisches Emissionsspektrum. Bei weiteren umfangreichen Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Mächtigkeit und Beschaffenheit der in den achtziger Jahren aufgebrachten Deponieabdeckung teilweise nicht ausreichend war und als zu geringmächtig oder zu wasserdurchlässig bewertet wurde. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (2001, vor Änderung des Betriebegesetzes) zur nachträglichen Sicherung der Altablagerung wurde die ursprüngliche Deponieabdeckung auf den unzureichend abgedeckten Teilflächen (insgesamt ca. 22 ha) durch eine sogenannte Wasserhaushaltschicht (WHS) ersetzt (2002–2004). Diese besteht aus einer 1,4 m mächtigen Wasserspeicherschicht mit einer nutzbaren Feldkapazität nFK >17 % unter einer 0,3 m mächtigen Versickerungsschicht mit 5 bis 8 % organischen Anteilen. Im Zusammenwirken mit dem darauf angepflanzten Mischwald ist sie dazu angetan, einsickerndes Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern und mit Hilfe des Bewuchses wieder zu verdunsten. Dadurch soll der Eintrag von Niederschlagswasser in die Deponie zur Aufrechterhaltung mikrobieller Umsetzungsprozesse auf im Mittel 50 mm/Jahr begrenzt werden und die Grundwasserneubildung reduziert werden. Die Wirksamkeit der Wasserhaushaltsschicht wurde 2014 gutachterlich bestätigt. Während der Baumaßnahme zur Errichtung der Wasserhaushaltsschicht und der anschließenden Bepflanzung und Anwuchspflege, die den BSR oblag, waren Teilbereiche der Altablagerung eingezäunt um eine Beschädigung durch Wildfraß ausschließen zu können. 2017 wurde das Gelände nach Sicherung der Gasfassungsbauwerke wieder in die Verantwortung der Berliner Forsten zur forstwirtschaftlichen Pflege übergeben. Die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € einschließlich eines begleitenden Monitorings wurden vollständig von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übernommen. Das begleitende Grundwassermonitoring orientierte sich zunächst an der Deponieverordnung und es wurden überwiegend Summenparameter gemessen. Die seit 2015 durchgeführte Anpassung des Monitorings an die Untersuchungsparameter der Altlastenbewertung ergab zusätzliche Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus und Zustandes der alten Messstellen und deren hydrogeologischer Zuordnung. Analytisch zeigte sich eine diffuse, deponiebürtige Beeinflussung des Schichten- und Grundwassers. Dabei treten insbesondere Schwermetalle sowie anorganische (hauptsächlich Bor, Chlorid, Cyanide und Ammonium) und organische Schadstoffe (hauptsächlich LHKW, Phenole und MKW) auf. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Deponiekörper nehmen die Belastungen ab. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten dabei im unmittelbaren Bereich der Altablagerung und im nahen Abstrom auf. Zur Einrichtung eines standortbezogenen Grundwassermonitorings war es erforderlich die bestehenden Grundwassermessstellen aufgrund ihres Alters auf Zustand, Funktionalität und Eignung hinsichtlich des Filterausbaues und der hydrogeologischen Zuordnung zu überprüfen. Es wurde eine Standortbewertung und Defizitanalyse (2019) durchgeführt. Neben der hydrogeologischen Aufarbeitung und Zuordnung der Messstellen wurden in Defizitbereichen zahlreiche neue Messstellen (2021) errichtet. Im Bereich der Altablagerung Wannsee sind drei Grundwasserleiter (GWL) vorhanden. Der obere Grundwasserleiter (Weichsel) ist als Schichtenwasser ausgebildet. Er wird als Schichtenwasser oder auch als „Sickerwasserhorizont“ angesprochen. Der unterlagernde, stauende Geschiebemergel ist im Bereich der Altablagerung Wannsee nahezu flächendeckend aber zum Teil sehr ausgedünnt vorhanden. Das Schichtenwasser ist stark abhängig vom Niederschlagsangebot. Aufgrund der zum südlich gelegenen Griebnitzsee hinabfallenden und auskeilenden Geschiebemergelschicht wird vornehmlich hier das Schichtenwasser angetroffen. Im Norden und Nordosten ist das Schichtenwasser aufgrund der Hochlage des Geschiebemergels eher nur temporär bei Starkregen anzutreffen. Durch das Auslaufen des Geschiebemergels im Süden besteht hier eine hydraulische Verbindung zum tieferen Grundwasserleiter (GWL 2). Die stellenweise Ausdünnung des Mergels und die auftretenden durchlässigeren Mergelsande verursachen örtlich hydraulische Verbindungen zum tiefer gelegenen Hauptgrundwasserleiter. Aufgrund lokaler toniger Zwischenlagen teilt sich dieser in einen GWL 2.1 und GWL 2.2 zwischen denen grundsätzlich eine hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung des Hauptgrundwasserleiters wird aufgrund der, die Wannseehalbinsel umgebenden Rinnenstrukturen, jeweils durch die vorgelagerten Vorfluter bestimmt. Im Bereich der Deponie Wannsee ist zentral eine von Nordwest nach Südost verlaufende Grundwasserscheide ausgebildet, die dafür verantwortlich ist, dass das Grundwasser im südlichen und südwestlichen Bereich und Umfeld der Altablagerung Wannsee in Richtung Griebnitzsee strömt. Im Norden und Nordwesten ist die Fließrichtung zur Havel gerichtet und der nordöstliche Bereich strömt Richtung Stölpchensee. Im Liegenden des GWL 2 folgen die bindigen Holsteintone, die den Grundwasserleiter GWL 3 aus elsterzeitlichen und miozänen Sedimenten bedecken. Diese stauenden Sedimente des Holstein Interglazials sind im Südwesten der Altablagerung Wannsee nur lückenhaft ausgebildet, so dass auch hier eine grundsätzliche hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung im GWL 3 weist eine nach Nordosten gerichtete Grundwasserströmung auf. Für das Grundwassermonitoring 2022 wurden insgesamt 61 Messstellen für die Stichtagsmessung berücksichtigt, eine analytische Probenahme erfolgte an 52 Grundwassermessstellen. Im Schichtenwasser zeigten sich die stärksten Belastungen mit Schwermetallen, insbesondere Blei, Kobalt, Nickel und Zink sowie Chlorid, Bor, Cyaniden und Phenolen. Vereinzelt wurden auch organische Schadstoffe wie Naphthalin, BTEX, LHKW und Ammonium nachgewiesen. Die Belastungen waren diffus verteilt und in der Höhe schwankend. Im Hauptgrundwasserleiter (GWL 2) nehmen die Belastungen durch Schwermetalle deutlich ab. Bei den organischen Parametern treten nur lokale Belastungen auf. Die betroffenen Messstellen liegen dabei im unmittelbaren nördlichen, nordwestlichen und südwestlichen Abstrom der Altablagerung Wannsee. Im entfernteren Abstrom liegen nur noch vereinzelt erhöhte Schadstoffgehalte vor, so dass sich die Schadstoffbelastungen auf das nahe Umfeld der Altablagerung Wannsee begrenzen. Der dritte Grundwasserleiter (GWL 3) stellt sich weitestgehend unbelastet dar. Nur sehr vereinzelt und lokal treten leichte Überschreitungen der GFS-Werte nach der LAWA (2016) auf. Insgesamt zeigt sich eine deponiebürtige Beeinflussung des Hauptgrundwasserleiters. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Ablagerungskörper nehmen die Belastungen ab. Der am Standort vorhandene Geschiebemergel bietet durch Fehlstellen und Mächtigkeitsschwankungen keine ausreichende Barriere gegenüber vertikaler Versickerung des Schichtenwassers. Die höchsten Schadstoffbelastungen und meisten GFS-Überschreitungen weisen die im Bereich der Altablagerungen bzw. die in deren unmittelbaren Abstrom gelegenen Messstellen auf. Das Grundwassermonitoring 2023 bestätigt mit rückläufiger Tendenz das Belastungsniveau. Ein relevanter Schadstoffaustrag aus den Altablagerungen in den GWL 3 ist aufgrund nur sehr vereinzelt und nur lokal auftretender Belastungen aktuell nicht zu besorgen, ebenso wie eine Beeinträchtigung des angrenzenden Griebnitzsees. Eine Gefährdung der nächsten Wasserschutzgebiete kann aufgrund der relativ großen Entfernung von 3,7–4,1 km (Beelitzhof und Kleinmachnow) nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Eine Schadensausbreitung über das nahe Umfeld der Altablagerung hinaus oder eine Schadensfahnenbildung ist nicht gegeben. Das Grundwassermonitoring an der Altablagerung Wannsee wird ab 2025 in einem zweijährigen Abstand durchgeführt. Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen den Berliner Forsten und Vattenfall 2015 war vorgesehen die Deponiegasfassung per Anordnung an die BSR zu übertragen. In den vorab errichteten Bodenluftmessstellen wurden hohe Methangehalte festgestellt. Auch konnten insbesondere im Bereich des Hirschberges und in weiteren Teilbereichen der Deponie, in denen keine Wasserhaushaltschicht aufgetragen wurde, örtliche Methangasaustritte an der Oberfläche nachgewiesen werden. Es zeigte sich, dass das durchgeführte Absaugregime der Vattenfall AG prioritär wirtschaftlich verwertungsorientiert war und den bodenschutzrechtlichen Sicherungsaspekten nicht gerecht wurde. Mit der Übernahme der Verantwortlichkeit der Deponiegasfassung durch die BSR 2015 stand unter Berücksichtigung der bodenschutzrechtlichen Aspekte neben der umweltgerechten Entsorgung des Deponiegases insbesondere die flächendeckende Standortsicherung und die Abwendung von Gefahren im Vordergrund. Die ersten Systemprüfungen zeigten, dass der damalige Systemzustand und das durchgeführte Absaugregime nicht ausreichten, um Gefährdungen von Schutzgütern flächendeckend und nachhaltig zu verhindern. Vielmehr bestand bei Systemübernahme aufgrund der hohen Methangehalte in den oberflächennahen Bodenschichten eine latente Gefährdung und Schädigung der Vegetation, insbesondere auch der Wasserhaushaltsschicht. Zudem bestand eine Gefährdung durch das Eindringen von Deponiegasen in Schächten sowie durch das Austreten des Gases über die Geländeoberkante in ungünstigen Geländelagen, was insgesamt eine Klimaschädigung begünstigte. Da die erforderlichen Systemunterlagen des bereits 1986 installierten Absaugsystems mit 121 Saugbrunnen, 13 Gassammelschächten und sechs Sammelleitungen zur Verdichterstation nicht mehr vorhanden waren, waren umfangreiche Arbeiten zur Systemanalyse erforderlich. Eine ganzjährige Gasfassung ohne eine Fackelanlage war aufgrund der beschränkten Gasabnahme von Vattenfall nicht möglich, die bestehende Verdichteranlage war veraltet und überdimensioniert. Da auch die Sicherheitsanforderungen für einen erforderlichen Dauerbetrieb nicht ausreichend waren, wurde 2017 eine Containeranlage mit Fackel nach Genehmigungsverfahren installiert und in Betrieb genommen. Hierzu wurden die Sammelstränge zur Fackelanlage umgeleitet und die Gasdruckleitung zum Helmholtz-Zentrum umverlegt. Neben der Beseitigung der zahlreichen Sicherheitsmängel an technischen Elementen wie Gassammelstationen, Rohrleitungsanschlüssen, Abdeckungen, Verschlüssen und Schiebern wurden die Kondensatpumpen erneuert und der sogenannte Vattenfallbunker gastechnisch gesichert. Im Zuge weiterführender Systembegutachtung war festzustellen, dass sich aufgrund von Setzungen in zahlreichen Leitungsabschnitten Wassersäcke gebildet hatten, die eine Besaugung der angeschlossenen Gasbrunnen aufgrund eines zum Teil vollständigen Leitungsverschlusses unmöglich machten. Die Beseitigung dieser Wassersäcke (2018) in den Leitungssträngen war nur in einigen Bereichen möglich, da bedingt durch die Wasserhaushaltsschicht deren Tiefenlage eine unverhältnismäßig ausgedehnte Aufgrabung erfordert hätte. So waren einige Leitungsstränge nur bedingt zu besaugen. Die Erkenntnis über das Vorhandensein von Gutgas (> 25 Vol.% Methan) und Schlechtgas (< 25 Vol.% Methan) im Ablagerungskörper und das Erfordernis der getrennten Fassung dieser Gase für eine langfristige, flächendeckende Gasfassung machten 2019 die Inbetriebnahme einer Schwachgasfackel mit zwei Verdichtern erforderlich. Hiermit ist die Erfassung und Separierung von Gut- und Schlechtgasströmen möglich, die getrennt der Fackelanlage bzw. der Verwertung dem Helmholtz-Zentrum zugeführt werden können. Trotz der genannten umfangreichen Maßnahmen konnten wesentliche Teilbereiche der Altablagerung nicht mehr in die Besaugung einbezogen werden, da die Brunnen oder Sammelleitungen nicht mehr aktiviert werden konnten. Da sich diese Bereiche ausschließlich in Deponiebereichen mit einer weiterhin hohen Gasproduktion und überwiegend in Bereichen der überdeckenden Wasserhaushaltsschicht befinden, waren 2023/24 weitere Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gasfassungssystems an der Altablagerung Wannsee erforderlich. Wesentlicher Bestandteil der Ertüchtigung waren die Neuerrichtung von 14 Gasbrunnen, die Neuverlegung von zwei Gassammelsträngen, eine neue Kondensatfassung sowie die Beseitigung der Kondensateinstaus in den Leitungssträngen. Ferner erfolgte aus sicherheitstechnischen Gründen der Umbau von Regulierungsschächten. Die Baumaßnahmen zur Systemertüchtigung erfolgten unter strengen Auflagen des Naturschutzes außerhalb der Brutzeiten. Bei den Eingriffen in Bereichen der Wasserhaushaltsschicht waren Rodungsarbeiten erforderlich. Neben der Wiederherstellung der WHS erfolgte eine Neuanpflanzung nach ökologischen und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Ziel der Ertüchtigung ist bislang nicht erreichbare Bereiche aktiver Deponiegasbildung zu erschließen, an das Gasfassungssystem anzuschließen und dadurch insgesamt die Besaugung gasaktiver Flächenanteile deutlich zu steigern. Das übergeordnete Ziel der Gasfassung ist weiterhin neben der Gefahrensicherung die unterstützte Umsetzung der organischen Bestandteile und Stabilisierung der Altablagerung. Die Ertüchtigungsmaßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Absaugung des Deponiegases wird optimiert gesteuert fortgesetzt. Eine Begehung der Altablagerung ist unter ausschließlicher Benutzung des Wegesystems uneingeschränkt möglich und zulässig und sie steht somit weiterhin unbedenklich als Naherholungsgebiet zur Verfügung. Die Kosten für die erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Deponiegasfassung 2018/19 (Fackel und Leitungsumverlegung) und 2023/24 (Neubau von Gasbrunnen, Gassammelleitungen, Kondensatstation sowie ökologische und ingenieurtechnische Begleitung) belaufen sich derzeit auf insgesamt 3.394.000 Euro. Die Betriebskosten sind hierbei nicht eingerechnet. Die 2. Ertüchtigungsmaßnahme wurde von der Bundesgesellschaft ZUG als Klima- und Umweltschutzmaßnahme gefördert. Im Jahr 2024 wurden knapp 325.000 m³ Deponiegas zur Verwertung an BEW geliefert, dies entspricht ca. 19 % Auslastung. Dabei betrug die mittlere Methankonzentration 30,57 Vol.-%. Der Methanaustrag lag somit bei rund 99.320 m³. Über die Fackel wurden sowohl das Schwachgas als auch bei Nichtabnahme durch BEW das Gutgas entsorgt. Der Gesamtmethanaustrag über die Fackel betrug im Jahr 2024 602.244 m³.

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