Das Projekt "Beurteilung und kritische Wuerdigung der 'Untersuchung der Ersatz- und Standortmoeglichkeiten einer thermischen Abfallnutzung fuer das Gebiet der Stadt Moenchengladbach und des Kreises Viersen' des Bueros Dr. Born-Dr. Ermel GmbH" wird/wurde gefördert durch: Bündnis 90,Die Grünen, Kreistagsfraktion. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Oeko-Institut ueberpruefte im Auftrag der Kreistagsfraktion der GRUENEN in Viersen ein Gutachten ueber die 'Einsatz- und Standortmoeglichkeiten einer Muellverbrennungsanlage fuer das Gebiet der Stadt Moenchengladbach und des Kreises Viersen'. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Ueberpruefung waren: Der Anteil an Hausmuell, der einer endgueltigen Beteiligung zugefuehrt werden muss, ist wesentlich geringer, als in dem Gutachten angenommen wird. Die konventionelle Rostfeuerung wurde durch methodisch fehlerhafte Wertung zu vorteilhaft dargestellt. Die Emissionen der vorgeschlagenen Anlage wurden aufgrund nicht korrekten Vergleichs mit Kohlekraftwerken bagatellisiert. Es wird vorgeschlagen, ein neues mengen- und schadstoffbezogenes Gutachten zu verlangen
Bei der Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels kann die ins Abwasser gelangende Arzneistoffmenge dadurch reduziert werden, dass man sich nach dem Auftragen zunächst die Hände mit einem Papiertuch abwischt, das im Hausmüll entsorgt wird, und erst dann die Hände wäscht. Diese deutschsprachige Postkarte in DIN A6 (10 x 15 cm) informiert über die umweltgerechte Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels und kann der Apothekenkundschaft bei Abgabe von arzneimittelhaltigen Cremes und Gels mitgegeben werden kann. Auf der Rückseite der Postkarte wird zudem darauf hingewiesen, Cremes und Gels ausschließlich gemäß Packungsbeilage bzw. fachlicher Beratung und nur in vorgeschriebener Menge anzuwenden. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in deutscher Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist. Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de ). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden. In dieser Variante ist bereits ein Häkchen für den Entsorgungsweg „Hausmüll“ gesetzt. Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet. Zwei weitere Varianten des deutschsprachigen Faltblattes stehen zur Verfügung, auf deren Rückseite jeweils andere Entsorgungswege bereits angehakt sind: Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Einsammlung von Abfällen nach Herkunft ( Entsorgungsgebiet), Art, Menge und Verbleib (angefahrene Anlage) bei den nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zuständigen Entsorgungsträgern, und von diesen beauftragten Dritten (öffentliche Müllabfuhr).
Flüssige Arzneimittelreste werden häufiger falsch über das Abwasser entsorgt als feste. Diese deutschsprachige Postkarte in DIN A6 (10 x 15 cm) informiert über die korrekte Entsorgung und kann der Apothekenkundschaft bei Abgabe von flüssigen Medikamenten mitgegeben werden. Auf der Rückseite der Postkarte wird erläutert, dass flüssige Medikamentenreste mitsamt ihrem Behältnis ungetrennt zu entsorgen sind und dass das Recycling des Gefäßes (z. B. Flasche, Ampulle) hier zweitrangig ist. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Das Projekt "Entwicklung einer emissionsfreien Haushaltswaschmaschine, Teilprojekt 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ziermann GmbH.
Das Projekt "Anwendung des GAD bei der Nutzungsentscheidung von Hausmülldeponien" wird/wurde gefördert durch: Deutscher Akademischer Austausch Dienst / Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V., PROCOPE, Referat 312. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Abteilung Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft und Umweltpolitik.Anwendung des GAD bei der Nutzungsentscheidung von Hausmülldeponien. Es wird eine Zusammenführung von Vorarbeiten des CEMAGREF (Frankreich) - externe Kostenschätzungen verschiedener Nutzungsmöglichkeiten - und der Universität Tübingen - intergenerationelle Diskontierung - angestrebt.
Das Projekt "Entwicklung einer emissionsfreien Haushaltswaschmaschine, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Institut für Energie und Gebäude.
Das Projekt "Entwicklung einer emissionsfreien Haushaltswaschmaschine" wird/wurde ausgeführt durch: Ziermann GmbH.
Das Projekt "Gutachterliche Stellungnahme zur Emissions- und Immissionssituation in der Umgebung der geplanten Deponie Greiling" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der planfestgestellten Hausmuelldeponie bei Greiling in Oberbayern (Bad Toelz). Wegen der Naehe zur umliegenden Wohnbebauung (ca. 250m) wurden die Geruchsemissionen und -immissionen in der Umgebung der geplanten Deponie untersucht. Eine Abschaetzung und Beurteilung der in einem bereits existierenden Gutachten vorgenommenen Annahmen und Berechnungen fuehrte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dies betrifft insbesondere die Bedeutung von kleineren Stoerungen an der abgeschlossenen Deponie, die Emissionen aus dem Deponiebetrieb sowie die zugrundegelegten Ausbreitungsverhaeltnisse von Schadstoffen und deren Abbildung mit Ausbreitungsmodellen. Insgesamt laesst sich eine positive Eignung des planfestgestellten und in erster Gerichtsinstanz bestaetigten Standortes aus den vorliegenden und vom Deutschen Wetterdienst zu erhaltenden Ergebnissen nicht ableiten.
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