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DDT and DDE Konzentrationen im Blut-Serum durch Pestizid belastete Wohnräume

Ziel: DDT wurde früher häufig als Insektizid auch im Wohnbereich eingesetzt. Messungen zeigten, dass auch noch lange nach dem DDT Verbot (15.09.1989) DDT Konzentrationen bis 90 mg/kg Hausstaub gemessen werden können. Handlungsbedarf besteht laut Umweltbundesamt bereits ab 4 mg DDT/kg. Da die Anreicherung bzw. die Probenahme des Hausstaubes in den meisten Fällen mit einfachen Staubsaugern durchgeführt wurden, liegen keine Kenntnisse über die Größenverteilung des gesammelten Staubes vor (z.B. über die Menge der einatembaren Staubfraktion). DDT könnte aber zusätzlich auch perkutan aus Kleidungsstücken, die in den übernommenen Einbauschränken aufbewahrt und kontaminiert werden, resorbiert werden. Eine Abschätzung der inneren Belastung allein über die DDT Konzentrationen in den gesammelten Staubfraktionen ist daher nicht möglich. Methodik: Im Serum von 16 Personen, die in früheren US Wohnungen mit angeblich erhöhten DDT Belastungen leben, führten wir ein human-biomonitoring durch. Wir bestimmten im Serum der Betroffenen den DDT Metaboliten 4,4 'DDE. Ergebnisse: Im Mittel lagen die 4,4 DDE Konzentrationen im Serum mit 1,62 my/l in der Größenordnung nicht belasteter Personen (1,82 my/l).

40 Jahre Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES)

<p>1985 startete die erste Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES). Seitdem untersucht die Studienreihe die Belastung der deutschen Bevölkerung mit Umweltschadstoffen. Die dabei gewonnen Daten dienen der Information der Öffentlichkeit. Zudem bilden sie eine wichtige wissenschaftliche Basis für politische Entscheidungen zu Umwelt, Gesundheit und Chemikalien. Ein Rückblick.</p><p>Chemikalien aus der Umwelt begegnen uns tagtäglich: auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, in unserem Haushalt oder in der Freizeit, in unserer Nahrung, unserer Kleidung, in der Luft, die wir atmen. Wenn wir die Chemikalien in einer gewissen Menge aufnehmen, können diese für die menschliche Gesundheit schädlich sein.</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) untersucht deshalb mit der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) nunmehr schon seit 40 Jahren die Belastung der Menschen in Deutschland mit ausgewählten Chemikalien aus unserer Umwelt, sogenannten Umweltschadstoffen.</p><p>Umweltschadstoffe können über viele Eintragspfade in den menschlichen Körper gelangen: über die Haut, die Atmung oder mit der Nahrung. Die Summe der über diese Wege aufgenommenen Schadstoffe können über Körpermedien wie Urin oder Blut gemessen werden. Diese Untersuchungsmethode wird als Human-Biomonitoring bezeichnet.</p><p>Neben dem Human-Biomonitoring werden in GerES auch weitere Proben aus der häuslichen Umgebung (z.B. Trinkwasser, Hausstaub, Luft) gesammelt und untersucht. Außerdem beantworten die an GerES teilnehmenden Personen Fragen zu ihrem Haushalt, ihrer Wohnumgebung, ihren Freizeitaktivitäten, ihrer Ernährung und ähnlichem. So können mögliche Quellen für im Körper gemessene Belastungen aufgespürt werden.</p><p>Mitte der 1980er Jahre beschäftigte das Thema Schwermetalle im Körper die Menschen in Deutschland. Der Skandal um die Batteriefabrik „Sonnenschein“, die den Boden, auf dem sie stand, mit Blei verunreinigte, traf auf großes öffentliches Interesse.</p><p>Dieses dann auch politische Interesse war der Startschuss für die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit: Mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1985-bis-1986">GerES I 1985-86</a> untersuchte das damalige Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu), das zum Teil in das heutige UBA übergegangen ist, die Belastung von erwachsenen Menschen in den alten Bundesländern mit Schwermetallen.</p><p>Ergebnis der Studie damals: Große Anteile der Erwachsenen zwischen 25 und 69 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland überschritten die Gehalte, die damals für Arsen, Cadmium, Blei und Quecksilber als unauffällig in Körperflüssigkeiten definiert waren.</p><p>Auch das Trinkwasser wurde in den teilnehmenden Haushalten untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die gemessenen Werte in einzelnen Proben die in der damaligen Trinkwasserverordnung festgeschriebenen Grenzwerte überschritten. In der Folge wurde die Trinkwasserverordnung 2001 so angepasst, dass die Grenzwerte fortan auch für Trinkwasser aus hauseigenen Leitungen – sog. Leitungswasser – galten. So sollte die Belastung von Leitungswasser mit Schwermetallen reduziert werden.</p><p>Anfang der 1990er Jahre fand <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1990-bis-1992">GerES II</a> statt. Erstmals wurden hier Daten für die alten und auch die neuen Bundesländer erhoben. GerES II untersuchte Erwachsene und zusätzlich auch Kinder, die zum Zeitpunkt der Studie im Haushalt der erwachsenen Teilnehmenden lebten. Die Studie lieferte unter anderem die Erkenntnis, dass Kinder mit dem Schwermetall Quecksilber aus Amalgam-Zahnfüllungen stärker belastet sind als Erwachsene. 1992 gab es daher die Empfehlung, Amalgam nicht mehr bei Schwangeren, Kleinkindern und Nierenkranken zu verwenden. Heutzutage ist Dentalamalgam in der Europäischen Union weitestgehend verboten.</p><p>Ende der 1990er Jahre kam <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1997-bis-1999">GerES III</a> zu dem Ergebnis, dass sich die Belastung mit Umweltschadstoffen in den alten und neuen Bundesländern immer weiter anglichen: zum Beispiel bei Cadmium, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/haeufige-fragen-zu-quecksilber">Quecksilber</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe">Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen</a>.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/kinder-umwelt-survey-2003-bis-2006">GerES IV</a> untersuchte 2003 bis 2006 Kinder und fand eine flächendeckend zu hohe Belastung mit fortpflanzungsschädigenden Weichmachern, den Phthalaten. Trotz eines Rückganges konnten ungefähr zehn Jahre später weiterhin zu hohe Werte in Kindern und Jugendlichen festgestellt werden. Gleichzeitig wies <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/5-umwelt-survey-von-2013-bis-2016">GerES V</a> mit Proben aus den Jahren 2014 und 2017 auch auf die bedenklich hohe Belastung dieser Bevölkerungsgruppe mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien, den per- und polyfluorierten Kohlenwasserstoffen (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠), hin.</p><p>Ergebnisse wie die oben genannten flossen und fließen auf nationaler und europäischer Ebene in die Gesetzgebung zum Thema Chemikalien, Umwelt und Gesundheit ein.</p><p>In den 2000er Jahren gab es zunehmend Human-Biomonitoring Projekte auf EU-Ebene. Aufgrund der in der EU einzigartigen, jahrzehntelangen Erfahrungen im Bereich des Human-Biomonitoring hat das Umweltbundesamt 2017 die Leitung der bis dahin größten Europäischen Human Biomonitoring Initiative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/hbm4eu-europaeische-human-biomonitoring-initiative">HBM4EU</a> übernommen.“ An dieser durch die Europäische Kommission geförderten Forschungsinitiative haben sich 30 Länder und verschiedene EU-Behörden als Partner beteiligt. Wichtige Ziele waren unter anderem die Harmonisierung – also die Ermittlung miteinander vergleichbarer – europäischer Human-Biomonitoring-Daten sowie deren Nutzung zur Politikberatung. Dies soll dabei helfen, Wirksamkeit der Chemikalienpolitik weiter zu erhöhen und damit die Gesundheit der Menschen in ganz Europa schützen. Die aktuell laufende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/parc-eu-partnerschaft-fuer-die-risikobewertung-von">EU-Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien</a> (PARC) setzt die erfolgreiche Arbeit von HBM4EU fort. Das UBA beteiligt sich umfassend and PARC und trägt unter anderem mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/alise-deutsche-kinder-jugendstudie-zur">Deutschen Kinder- und Jugendstudie zur Umweltgesundheit (ALISE)</a> zum Erfolg der Partnerschaft bei.</p><p>Repräsentative Daten für erwachsene Menschen in Deutschland wurden mit GerES III Ende der 1990er Jahre zum letzten Mal erhoben. GerES VI hat in 2023 und 2024 Menschen zwischen 18 und 79 Jahren, wie auch bei den vorangehenden Studien der Reihe, in einem wissenschaftlichen Verfahren ausgewählt und um ihre Teilnahme gebeten, um neue Daten sammeln zu können.</p><p>Noch laufen die detaillierten Auswertungen, aber im Frühjahr 2024 zeigte sich bereits der Nutzen dieser Studie: Mit Hilfe der für Deutschland repräsentativen HBM-Daten und Antworten aus den Fragebögen in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a> konnte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/fund-eines-weichmachers-in-urinproben-fragen">Sonnencreme als Quelle für einen Weichmacher</a> identifiziert werden, der dort teilweise als Verunreinigung eines UV-Filters vorkam. Weitere Erkenntnisse aus GerES VI wird das UBA zeitnah erarbeiten und veröffentlichen.</p><p>Mit dem Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) wurde die umweltbezogene Gesundheitsbeobachtung und -berichterstattung als zentrales Instrument für die Erfassung der Umweltbelastung und ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit identifiziert. Das APUG sieht die regelmäßige Durchführung von HBM-Studien vor, um die Belastung der Bevölkerung mit Umweltschadstoffen zu beobachten. Die Geschichte von GerES ist nach 40 Jahren also noch lange nicht zu Ende geschrieben.</p>

Vorhaben des GerES (2023-2024): Untersuchung von Hausstaub auf Phthalate, Ersatzstoffe für Phthalate und Flammschutzmittel sowie die Identifizierung neuerer Stoffe (z.B. schwererflüchtige Duftstoffe)

Innenräume sind wesentliche Lebensumfelder für den Menschen. Einer Schadstoffminimierung bzw. -begrenzung in Innenräumen kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Aus Bauprodukten, Reinigungsmitteln und anderen Innenraum-Materialien können zahlreiche, u.a. auch schwerflüchtige Schadstoffe austreten. In aller Regel handelt es sich um Additive, die in großem Umfang eingesetzt werden und die gesundheitlich bedenklich sein können. Zu den problematischen Stoffen gehören nach wie vor die Weichmacher, aber auch Flammschutzmittel oder synthetische Duftstoffe. Im Rahmen des 6. Umwelt-Surveys sollen in einem Unterkollektiv von ca. 400 Haushalten Staubsaugerbeutel zur Gewinnung von Hausstaubproben eingesammelt werden. Ziel dieses Vorhabens ist zum einen die Ermittlung der derzeitigen Belastungssituation im häuslichen Umfeld mit schwerflüchtigen Verbindungen im Vergleich mit früheren Untersuchungen. Darüber hinaus hat sich insbesondere im Zuge von strengeren gesundheitlichen Anforderungen in den letzten Jahren der Markt der technischen Zusatzstoffe z.B. von Bauprodukten und Reinigungsmitteln erheblich verändert. Dem teilweise massiv veränderten Stoffspektrum beispielsweise im Bereich der Weichmacher oder der Konservierungsmittel soll durch die Identifizierung neuer Stoffe Rechnung getragen werden. Gerade für neuere Zusatzstoffe existieren bislang keine so umfassenden Kenntnisse über die Exposition des Menschen wie für die bekannten Verbindungen. Die Aktualisierung dieser Informationen über die Belastungssituation speziell in Innenräumen ist die Voraussetzung dafür, dass eine sichere Bewertung des Risikos für die Gesundheit durch die Gesamtbelastung auch unter Berücksichtigung möglicher Kombinations-Effekte möglich wird.

Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Forschungsprojekt "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" durchgeführt (siehe: https://www.bfr.bund.de/de/schadstoffe_im_hausstaub__verbesserung_der_gesundheitlichen_bewertung_durch_ermittlung_der_tatsaechlichen_staubaufnahme_von_kindern_und_erwachsenen__schadstoffe_hausstaub_-193057.html). Da das BfR in seinem Abschlussbericht zu diesem Forschungsprojekt zahlreiche Kenntnislücken identifiziert und für eine bessere Quantifizierung der Hausstaubaufnahmemenge ein mehrstufiges Studienkonzept entwickelt hat, bitte ich um Auskunft, ob diese Studien zwischenzeitlich durchgeführt (oder beauftragt) wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Krebserzeugendes Benzo(a)pyren in Schulen (Kindertagesstätten etc.)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im "Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden" des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2008 (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3689.pdf) heißt es zu teerhaltigen Klebern und dem daraus stammenden Benro(a)pyren (BaP): „Bei Überschreiten eines BaP-Gehaltes von 100 mg/kg Staub (abgelagerter Staub, bei der Probenahme nicht älter als eine Woche) sollen in Schulen expositionsmindernde Maßnahmen erfolgen (Deutsches Institut für Bautechnik, „PAK-Hinweise“ vom Juni 2000).“ Unter "Ziele und Zielgruppen" heißt es zudem: „Der Leitfaden bezieht sich primär auf Unterrichts- und Aufenthaltsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen, in denen Schüler regelmäßig unterrichtet werden. Er soll in Analogie auf andere Schularten und Betreuungseinrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten übertragen werden.“ Da teerhaltige Kleber mit einem BaP-Gehalt von mehr als 50 mg/kg als krebserzeugende Gefahrstoffe einzustufen sind, bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen: 1) Inwiefern hält es das Umweltbundesamt für vertretbar, Raumnutzern – insbesondere Kindern – einen BaP-Gehalt des Hausstaubes zuzumuten, der den Grenzwert zur Einstufung als krebserzeugender Gefahrstoff um das Doppelte übersteigt? 2) Ist das Umweltbundesamt nach wie vor der Ansicht, dass in Schulen (und Betreuungseinrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten) erst bei Überschreiten eines BaP-Gehaltes von 100 mg/kg Staub expositionsmindernde Maßnahmen erfolgen sollen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Forschungsprojekt "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen"

Protokolle der Arbeitstreffen die im Rahmen des Forschungsprojekts "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" stattgefunden haben.

Kosten des Forschungsprojekts "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen"

Auskunft über die Höhe der Kosten des Drittmittelforschungsprojekts "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" (siehe: https://www.bfr.bund.de/de/schadstoffe_im_hausstaub__verbesserung_der_gesundheitlichen_bewertung_durch_ermittlung_der_tatsaechlichen_staubaufnahme_von_kindern_und_erwachsenen__schadstoffe_hausstaub_-193057.html)

Black Friday: Fehlkäufe meiden, auf schädliche Substanzen achten

<p>Am 24. November ist der diesjährige Black Friday. Um dieses Datum herum wirbt der Handel weltweit mit Rabattaktionen. Vermeiden Sie Spontankäufe, die Sie hinterher bereuen. Informieren Sie sich mit der UBA-App Scan4Chem über Substanzen in Produkten, die für den Menschen und die Umwelt schädlich sein können. Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich, indem Sie diese pflegen und reparieren.</p><p>Der Handel hat den „Black Friday“ in den USA initiiert, um den Verkauf anzuregen, bevor das Weihnachtsgeschäft startet. Inzwischen wird reduzierte Ware auch am sogenannten „Cyber Monday“, in der „Black Week“ oder dem gesamten „Black November“ beworben. Lassen Sie sich nicht von angeblichen „Schnäppchen“ blenden: Bereits bei der Preisgestaltung kalkulieren Händler Rabatte mit ein. Vermeiden Sie Spontankäufe von Produkten, da Sie diese hinterher bereuen könnten. Insbesondere bei Onlinekäufen sollten Sie sich ausführlich über das gewünschte Produkt informieren, ob es tatsächlich ihren Erwartungen entspricht und wer der Händler ist.</p><p>Beim Kauf von neuen Gebrauchsgegenständen wie Spielzeug, Elektronik, Textilien, Schuhen, Sportartikeln, Möbeln etc. wird nur selten beachtet, dass diese auch schädliche Substanzen enthalten können, die unter Umständen während Produktion, Nutzungsphase oder Abfallphase freigesetzt werden. Einmal freigesetzt, können sie abhängig von der Konzentration sowie dem Zusammenwirken verschiedener Stoffe nicht nur für die Ökosysteme gefährlich werden, sondern auch für den Menschen, z.B. wenn sich mit der Zeit höhere Konzentrationen in der Umwelt oder im Hausstaub aufbauen. Über 200 Stoffe wurden bereits als „<a href="https://echa.europa.eu/de/-/chemicals-in-our-life-chemicals-of-concern-svhc">besonders besorgniserregend</a>“ identifiziert und in die <a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA</a> aufgenommen. Es handelt sich um Stoffe, die z.B. krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch oder besonders schädlich für die Umwelt sind. Einige, aber nicht alle dieser Stoffe, sind bereits beschränkt. Ist ein besonders besorgniserregender ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren. Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-App <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-fuer-verbraucherinnen-verbraucher/scan4chem-smartphone-app-web-app">Scan4Chem</a> ermöglicht es Ihnen, sich auf einfache Weise bei den Firmen zu erkundigen, welche Chemikalien in Produkten enthalten sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit, auch um den Firmen zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen wollen!</p><p>Mehr Geld als durch jedes Sonderangebot können Sie sparen, indem Sie die Dinge, die Sie besitzen, möglichst lange nutzen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren#wie-ihre-alltagsgegenstande-durch-reparatur-lange-nutzlich-sind">pflegen und reparieren</a>. Damit schonen Sie gleichzeitig auch die Umwelt, nicht nur vor schädlichen Substanzen, sondern auch vor Treibhausgasemissionen und gesteigertem Ressourcenverbrauch. Das umweltfreundlichste Produkt ist stets das, welches nicht produziert wird.</p>

Diverging trends of plasticizers (phthalates and non-phthalates) in indoor and freshwater environments - why?

Background European chemicals management aims to protect human health and the environment from legacy and emerging contaminants. The plasticizer market changed in response to the restriction of low molecular weight (LMW) phthalate plasticizers such as Di (2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) due to their hazardous properties. We investigated patterns and trends of 19 regulated and emerging plasticizers in house dust from German homes and in suspended particulate matter (SPM) from major German rivers. The samples were used from the mid-2000s and late 2010s from two governmental long-term monitoring programs in Germany. Results While the sum of the respective plasticizer levels hardly changed over the study period, we observed a significant decrease of LMW phthalates in both house dust (2003/06, 80% of the (Sigma)plasticizer concentration; 2014/17, 31%) and SPM (2005, 48%; 2017, 28%). This was accompanied by their substitution with high molecular weight (HMW) phthalates and non-phthalates. HMW phthalates increased from 19% of the (Sigma)plasticizer concentration to 46% between the mid-2000s and the late 2010s in house dust, and from 50% to 63% in SPM samples. Diisononyl phthalate (DINP) replaced DEHP as the dominant plasticizer in both compartments. A significant tenfold increase (p<0.05) was observed in SPM samples for Di (2-propylheptyl) phthalate (DPHP) (1-13%), compared to low levels in house dust (2014/17, 1%). Non-phthalates increased to 23% of the (Sigma)plasticizer concentration in house dust but only to 9% in SPM (mid-2000s: house dust,<1%; SPM, 1.5%). In recent house dust samples, Di (2-ethylhexyl) terephthalate (DEHT) had the third highest concentration of all plasticizers and contributed 18% to the total load, whereas Tris (2-ethylhexyl) trimellitate (TOTM) was one of the major non-phthalates in SPM samples. Conclusions Unlike in the indoor environment, the substitution of LMW phthalates in the aquatic environment was characterized by a significant shift towards plasticizers with potentially hazardous properties. DPHP and TOTM were identified by European chemical regulation as potentially endocrine disrupting compounds and persistent, bioaccumulative and toxic compounds. Our data document the need for integrated chemicals management to safeguard the transition to a non-toxic environment. © The Author(s) 2022

Durchführung der Feldarbeit der Pilotstudie zur Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Erwachsenen (GerES VI) inkl. Datenmanagement

Ziele des Vohabens sind die qualitätsgesicherte Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Feldarbeit der Pilotsstudie zu GerES VI dazu gehören u.a. - Erstellen eines Konzeptes zur Qualitätssicherung der Feldarbeit und Datenerhebung - Erstellen eines Operationshandbuchs zur Feldarbeit - qualitätsgesicherte Datenerhebung (Befragungs- und Prozessdaten sowie Daten zur Dokumentation der Probenahmen und Messungen) - qualitätsgesicherte Probengewinnung, -zwischenlagerung und dem Probenversand (Morgenurin, Trinkwasser, Hausstaub, Innenraumluft) - qualitätsgesicherte Datenaufnahme und -übertragung inkl. Entwicklung von Eingabemasken für die Computer Assisted Personal Interviews (CAPI) und elektronischen Dokumentationsformularen sowie die Aufnahmen von scanbaren Selbstausfüllfragebögen - Berichterstellung. Das Untersuchungsprogramm der Pilotstudie zu GerES VI umfasst die folgenden Module: Human-Biomonitoring, Trinkwasser, Innenraum-Monitoring (Hausstaub, Feinstaub, Luftproben (VOC, Schimmel) und umfamgreiche Befragungen. Untersucht wird ein Convenience Sample von 100 Zielpersonen im Alter 18 bis 79 Jahre wohnhaft in Berlin. Die Feldarbeit inkl. Terminierung ist für 6 Wochen im November/Dezember 2018 oder Januar/Februar 2019 in Berlin vorgesehen.

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