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Geschützte Landschaftsbestandteile Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

Historische Knicklandschaften

Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

Karte der Winderosionsgefährdung der Böden

Bodenerosion durch Wind tritt insbesondere auf sandigen, unbedeckten Böden auf, die an der Bodenoberfläche abgetrocknet sind. Darüber hinaus wird Winderosion begünstigt durch fehlende Windhindernisse in der Landschaft (z.B. Hecken und Wälder). Nach DIN 19706 wird die standortabhängige Erosionsgefährdung eines vegetationsfreien und trockenen Bodens in Abhängigkeit von der Bodenart und dem Jahresmittel der Windgeschwin-digkeit bewertet. Zunächst wird die Erodierbarkeit des trockenen Feinbodens durch Wind bestimmt. Diese basiert vor allem auf der Korngrößenzusammensetzung. So haben trockene Feinsande die höchste Erodierbarkeit. Anschließend wird das regionalisierte Jahresmittel der Windgeschwindigkeit genutzt, um in Verbindung mit der Erodierbarkeit das Gefährdungspotential zu bewerten.

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion Münsterland

Der Fachbeitrag erfasst und bewertet den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft, einschließlich der sich daraus ergebenen Konflikte, und gibt als Fachgutachten Planungshinweise für die Regionalplanung, insbesondere als Landschaftsrahmenplan,  und die örtliche Landschaftsplanung. Zudem ist er Grundlage für strategische Umweltprüfungen. Für das Münsterland wurde erstmalig die Bewertung des Landschaftsbildes und der Naturerlebnisqualität anhand der Kriterien Eigenart, Vielfalt, und Schönheit durchgeführt. Das Ergebnis stellt der Fachbeitrag in Form von Landschaftsbildeinheiten von »herausragender« und »besonderer Bedeutung« dar. Die Bewertung erfolgt im regionalen Maßstab, wobei dem Kriterium »Eigenart« eine zentrale Bedeutung zukommt. So werden Bereiche herausgearbeitet, in denen der typische Charakter einer Landschaft noch erlebbar ist, wie beispielsweise in der Heckenlandschaft bei Lienen / Kattenvenne.

BfS-Unterlage zu "Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren | Anlage Nr. 7 - 12" (PDF, nicht barrierefrei)

!" $ # ( # % &' )**+ , ' - . /) ! Landnutzung Wald Freifläche Wasser Siedlung Verkehrsfläche Klimatologische Bedeutung Kaltluftsammelgebiet : : # # : # Kaltluftsee # : # Kaltluftfluss : : # : # : # # # : : Talabwind : # # : # : Vorbelastung lufthygienisch belasteter Bereich an der BAB 2 : # # : ### : : : # # : # # # : # n : # : : # # : : # : : # : # : : # L 642 L 20 # # : # K 1144 : # # : : # : E R Mo A rsl ebe # MSchachtanlage Marie # : Grenze des Untersuchungsgebietes : : # : : : : : # : : : : : # : : # : # : # : # # # : # : : # # : # # # : L 41 # # : # : : # : # : Relative Häufigkeit (in %) der Windrichtung (Windrose) Station Schachtanlage Bartensleben # # : # : Schachtanlage Bartensleben # # # B # M # # anthropogen bedingte klimarelevante Barriere : # # # : : : : # # # : # : : # : # : # : # # # : : : # : : : # # : : # # # # : # : : : # # # : : # : # # : : : # # B : # : # : : # # : : : # # # # : : : # # # : # : : # # : B1 # # : # ## : : # # : : # : : # : # : 28.08.2009Vervielfältigungserlaubnisse nachgetragenNeumann 0128.08.2009Markierung der Schachtanlagen nachgetragenNeumann Rev.Stand # # BfS Bundesamt für Strahlenschutz : # Projekt:Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Datum Name/Unterschrift gez.01.2009 Quosdorf Herbstreit Landschaftsarchitekten bearb.01.2009 Blasig Karthäuserstraße 12, 31139 Hildesheim gepr.01.2009 Neumann : # # : Maßstab im Original 1 : 10.000 Meter 0 100 200 400 600 800 ´ Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 gepr./freigeg. Unterschrift Änderung K 1656 : : : # # # 01 : : # # # : : : # # : : : : # # # # # ## ## # BAB 2 Quelle: - DEUTSCHER WETTERDIENST: Amtliches Gutachten über die lokalklimatischen Verhältnisse am Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben, 1998 - BUNDESAMT FÜR STRAHLENSCHUTZ: Meteorologische Daten, Mitteilung 2008 - Biotopkartierung Herbstreit Landschaftsarchitekten, Stand Mai 2008 Maßstab CAD-Nr. Ersteller und Zeichnungsnummer Fremd Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Titel: 1:10.000 Anlage 7 Klima / Luft MF-Nr. 1 1 Blatt..............von..............Blatt Klassifizierung: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor Projekt N A N N 9 M N N N N N N N N N N N N N N N N 2 7 3 0 0 0 1 1 Funktion N Objekt-Kennz. PSP-Element A A A A Komponente N N A A N N N Baugruppe A A A N N Aufgabe X A A X UBA UA X A A Lfd. Nr. N N N Rev. N N N XL 0 0 46 01 Landschaftsbildqualität hoch mittel gering Landschaftsbildeinheiten ! (1 ! (2 ! (3 ! (4 ! (5 ! (6 ! (7 Weitgehend naturnahe Waldflächen auf bewegtem Relief Mäßig strukturierte Ackerflächen auf bewegtem Relief Gering strukturierte Ackerflächen Mäßig strukturiertes Flusstal mit Acker- und Grünlandflächen Ackerflächen auf bewegtem Relief ohne Strukturelemente Mäßig Strukturierte Ackerflächen mit dominantem Störelement Strukturierte Ackerflächen auf bewegtem Relief mit Bachtal ! ( 3 L 642 L 20 K 1144 # ! ( ! ( E R Mo A rsl ebe 4 M ! ( 2 ! ( 1 ! (! ( NP L L 41 Fließgewässer / Stillgewässer Wald / Waldrand Gehölze, z. B. Feldgehölz, Hecke, Baumreihe Schutzgebiete ! ( ! ( NPNaturpark LLandschaftsschutzgebiet Vorbelastungen Störelement in der Landschaft Förderturm, Salzhalde Beendorf ! ( # n Landschaftsbildprägende Strukturelemente ###Lärmemittent Bundesautobahn 2 !Hochspannungsfreileitung ! ! Straßen Bebaute Gebiete Wohngebiete, Mischgebiete, Ländliche Bebauung ! ( Gewerbe- und Industriegebiete, Anlagen L ! ( 3 BSchachtanlage Bartensleben MSchachtanlage Marie Grenze des Untersuchungsgebietes ! ( 5 ! ( 1 # ! ( ! ( 4 B B1 ! ( 7 ! Meter 0 100 200 400 600 800 ´ Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 ! ! ## ! # ## ## Maßstab im Original 1 : 10.000 0128.08.2009 Rev.Stand Vervielfältigungserlaubnisse nachgetragen Neumann gepr./freigeg. Unterschrift Änderung K 1656 ! ( 6 #! #! ! ! ! ! ! ! ## ## ## # ## ## ## ## # # # BAB 2 ## ## ## # ### ## # ### Quelle: - LANDKREIS HELMSTEDT, AMT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, FREMDVERKEHR UND STATISTIK - LANDKREIS HELMSTEDT, UMWELTAMT - UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT: Information zu Schutzgebieten. Stand April 2008 - Biotopkartierung Herbstreit Landschaftsarchitekten, Stand Mai 2008 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! BfS Bundesamt für Strahlenschutz Projekt:Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Datum Name/Unterschrift gez.01.2009 Leis Herbstreit Landschaftsarchitekten bearb.01.2009 Blasig Karthäuserstraße 12, 31139 Hildesheim gepr.01.2009 Neumann Maßstab CAD-Nr. Ersteller und Zeichnungsnummer Fremd Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Titel: 1:10.000 Anlage 8 Landschaftsbild MF-Nr. 1 1 Blatt..............von..............Blatt Klassifizierung: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor Projekt N A N 9 M N N N N N N N N N N N N N N N N 2 7 3 0 0 0 1 1 Funktion N Objekt-Kennz. PSP-Element N A A A A Komponente N N A A N N N Baugruppe A A A N N Aufgabe X A A X UBA UA X A A Lfd. Nr. N N N Rev. N N N XL 0 0 47 01

Endlager Morsleben: Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren - Anlagen 7 bis 12

!" $ # ( # % &' )**+ , ' - . /) ! Landnutzung Wald Freifläche Wasser Siedlung Verkehrsfläche Klimatologische Bedeutung Kaltluftsammelgebiet : : # # : # Kaltluftsee # : # Kaltluftfluss : : # : # : # # # : : Talabwind : # # : # : Vorbelastung lufthygienisch belasteter Bereich an der BAB 2 : # # : ### : : : # # : # # # : # n : # : : # # : : # : : # : # : : # L 642 L 20 # # : # K 1144 : # # : : # : E R Mo A rsl ebe # MSchachtanlage Marie # : Grenze des Untersuchungsgebietes : : # : : : : : # : : : : : # : : # : # : # : # # # : # : : # # : # # # : L 41 # # : # : : # : # : Relative Häufigkeit (in %) der Windrichtung (Windrose) Station Schachtanlage Bartensleben # # : # : Schachtanlage Bartensleben # # # B # M # # anthropogen bedingte klimarelevante Barriere : # # # : : : : # # # : # : : # : # : # : # # # : : : # : : : # # : : # # # # : # : : : # # # : : # : # # : : : # # B : # : # : : # # : : : # # # # : : : # # # : # : : # # : B1 # # : # ## : : # # : : # : : # : # : 28.08.2009Vervielfältigungserlaubnisse nachgetragenNeumann 0128.08.2009Markierung der Schachtanlagen nachgetragenNeumann Rev.Stand # # BfS Bundesamt für Strahlenschutz : # Projekt:Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Datum Name/Unterschrift gez.01.2009 Quosdorf Herbstreit Landschaftsarchitekten bearb.01.2009 Blasig Karthäuserstraße 12, 31139 Hildesheim gepr.01.2009 Neumann : # # : Maßstab im Original 1 : 10.000 Meter 0 100 200 400 600 800 ´ Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 gepr./freigeg. Unterschrift Änderung K 1656 : : : # # # 01 : : # # # : : : # # : : : : # # # # # ## ## # BAB 2 Quelle: - DEUTSCHER WETTERDIENST: Amtliches Gutachten über die lokalklimatischen Verhältnisse am Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben, 1998 - BUNDESAMT FÜR STRAHLENSCHUTZ: Meteorologische Daten, Mitteilung 2008 - Biotopkartierung Herbstreit Landschaftsarchitekten, Stand Mai 2008 Maßstab CAD-Nr. Ersteller und Zeichnungsnummer Fremd Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Titel: 1:10.000 Anlage 7 Klima / Luft MF-Nr. 1 1 Blatt..............von..............Blatt Klassifizierung: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor Projekt N A N N 9 M N N N N N N N N N N N N N N N N 2 7 3 0 0 0 1 1 Funktion N Objekt-Kennz. PSP-Element A A A A Komponente N N A A N N N Baugruppe A A A N N Aufgabe X A A X UBA UA X A A Lfd. Nr. N N N Rev. N N N XL 0 0 46 01 Landschaftsbildqualität hoch mittel gering Landschaftsbildeinheiten ! (1 ! (2 ! (3 ! (4 ! (5 ! (6 ! (7 Weitgehend naturnahe Waldflächen auf bewegtem Relief Mäßig strukturierte Ackerflächen auf bewegtem Relief Gering strukturierte Ackerflächen Mäßig strukturiertes Flusstal mit Acker- und Grünlandflächen Ackerflächen auf bewegtem Relief ohne Strukturelemente Mäßig Strukturierte Ackerflächen mit dominantem Störelement Strukturierte Ackerflächen auf bewegtem Relief mit Bachtal ! ( 3 L 642 L 20 K 1144 # ! ( ! ( E R Mo A rsl ebe 4 M ! ( 2 ! ( 1 ! (! ( NP L L 41 Fließgewässer / Stillgewässer Wald / Waldrand Gehölze, z. B. Feldgehölz, Hecke, Baumreihe Schutzgebiete ! ( ! ( NPNaturpark LLandschaftsschutzgebiet Vorbelastungen Störelement in der Landschaft Förderturm, Salzhalde Beendorf ! ( # n Landschaftsbildprägende Strukturelemente ###Lärmemittent Bundesautobahn 2 !Hochspannungsfreileitung ! ! Straßen Bebaute Gebiete Wohngebiete, Mischgebiete, Ländliche Bebauung ! ( Gewerbe- und Industriegebiete, Anlagen L ! ( 3 BSchachtanlage Bartensleben MSchachtanlage Marie Grenze des Untersuchungsgebietes ! ( 5 ! ( 1 # ! ( ! ( 4 B B1 ! ( 7 ! Meter 0 100 200 400 600 800 ´ Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 ! ! ## ! # ## ## Maßstab im Original 1 : 10.000 0128.08.2009 Rev.Stand Vervielfältigungserlaubnisse nachgetragen Neumann gepr./freigeg. Unterschrift Änderung K 1656 ! ( 6 #! #! ! ! ! ! ! ! ## ## ## # ## ## ## ## # # # BAB 2 ## ## ## # ### ## # ### Quelle: - LANDKREIS HELMSTEDT, AMT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, FREMDVERKEHR UND STATISTIK - LANDKREIS HELMSTEDT, UMWELTAMT - UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT: Information zu Schutzgebieten. Stand April 2008 - Biotopkartierung Herbstreit Landschaftsarchitekten, Stand Mai 2008 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! BfS Bundesamt für Strahlenschutz Projekt:Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Datum Name/Unterschrift gez.01.2009 Leis Herbstreit Landschaftsarchitekten bearb.01.2009 Blasig Karthäuserstraße 12, 31139 Hildesheim gepr.01.2009 Neumann Maßstab CAD-Nr. Ersteller und Zeichnungsnummer Fremd Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Titel: 1:10.000 Anlage 8 Landschaftsbild MF-Nr. 1 1 Blatt..............von..............Blatt Klassifizierung: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor Projekt N A N 9 M N N N N N N N N N N N N N N N N 2 7 3 0 0 0 1 1 Funktion N Objekt-Kennz. PSP-Element N A A A A Komponente N N A A N N N Baugruppe A A A N N Aufgabe X A A X UBA UA X A A Lfd. Nr. N N N Rev. N N N XL 0 0 47 01

Anlagen 1-12.pdf

!" $ # ( # % &' )**+ , ' - . /) ! Landnutzung Wald Freifläche Wasser Siedlung Verkehrsfläche Klimatologische Bedeutung Kaltluftsammelgebiet : : # # : # Kaltluftsee # : # Kaltluftfluss : : # : # : # # # : : Talabwind : # # : # : Vorbelastung lufthygienisch belasteter Bereich an der BAB 2 : # # : ### : : : # # : # # # : # n : # : : # # : : # : : # : # : : # L 642 L 20 # # : # K 1144 : # # : : # : E R Mo A rsl ebe # MSchachtanlage Marie # : Grenze des Untersuchungsgebietes : : # : : : : : # : : : : : # : : # : # : # : # # # : # : : # # : # # # : L 41 # # : # : : # : # : Relative Häufigkeit (in %) der Windrichtung (Windrose) Station Schachtanlage Bartensleben # # : # : Schachtanlage Bartensleben # # # B # M # # anthropogen bedingte klimarelevante Barriere : # # # : : : : # # # : # : : # : # : # : # # # : : : # : : : # # : : # # # # : # : : : # # # : : # : # # : : : # # B : # : # : : # # : : : # # # # : : : # # # : # : : # # : B1 # # : # ## : : # # : : # : : # : # : 28.08.2009Vervielfältigungserlaubnisse nachgetragenNeumann 0128.08.2009Markierung der Schachtanlagen nachgetragenNeumann Rev.Stand # # BfS Bundesamt für Strahlenschutz : # Projekt:Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Datum Name/Unterschrift gez.01.2009 Quosdorf Herbstreit Landschaftsarchitekten bearb.01.2009 Blasig Karthäuserstraße 12, 31139 Hildesheim gepr.01.2009 Neumann : # # : Maßstab im Original 1 : 10.000 Meter 0 100 200 400 600 800 ´ Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 gepr./freigeg. Unterschrift Änderung K 1656 : : : # # # 01 : : # # # : : : # # : : : : # # # # # ## ## # BAB 2 Quelle: - DEUTSCHER WETTERDIENST: Amtliches Gutachten über die lokalklimatischen Verhältnisse am Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben, 1998 - BUNDESAMT FÜR STRAHLENSCHUTZ: Meteorologische Daten, Mitteilung 2008 - Biotopkartierung Herbstreit Landschaftsarchitekten, Stand Mai 2008 Maßstab CAD-Nr. Ersteller und Zeichnungsnummer Fremd Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Titel: 1:10.000 Anlage 7 Klima / Luft MF-Nr. 1 1 Blatt..............von..............Blatt Klassifizierung: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor Projekt N A N N 9 M N N N N N N N N N N N N N N N N 2 7 3 0 0 0 1 1 Funktion N Objekt-Kennz. PSP-Element A A A A Komponente N N A A N N N Baugruppe A A A N N Aufgabe X A A X UBA UA X A A Lfd. Nr. N N N Rev. N N N XL 0 0 46 01 Landschaftsbildqualität hoch mittel gering Landschaftsbildeinheiten ! (1 ! (2 ! (3 ! (4 ! (5 ! (6 ! (7 Weitgehend naturnahe Waldflächen auf bewegtem Relief Mäßig strukturierte Ackerflächen auf bewegtem Relief Gering strukturierte Ackerflächen Mäßig strukturiertes Flusstal mit Acker- und Grünlandflächen Ackerflächen auf bewegtem Relief ohne Strukturelemente Mäßig Strukturierte Ackerflächen mit dominantem Störelement Strukturierte Ackerflächen auf bewegtem Relief mit Bachtal ! ( 3 L 642 L 20 K 1144 # ! ( ! ( E R Mo A rsl ebe 4 M ! ( 2 ! ( 1 ! (! ( NP L L 41 Fließgewässer / Stillgewässer Wald / Waldrand Gehölze, z. B. Feldgehölz, Hecke, Baumreihe Schutzgebiete ! ( ! ( NPNaturpark LLandschaftsschutzgebiet Vorbelastungen Störelement in der Landschaft Förderturm, Salzhalde Beendorf ! ( # n Landschaftsbildprägende Strukturelemente ###Lärmemittent Bundesautobahn 2 !Hochspannungsfreileitung ! ! Straßen Bebaute Gebiete Wohngebiete, Mischgebiete, Ländliche Bebauung ! ( Gewerbe- und Industriegebiete, Anlagen L ! ( 3 BSchachtanlage Bartensleben MSchachtanlage Marie Grenze des Untersuchungsgebietes ! ( 5 ! ( 1 # ! ( ! ( 4 B B1 ! ( 7 ! Meter 0 100 200 400 600 800 ´ Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 ! ! ## ! # ## ## Maßstab im Original 1 : 10.000 0128.08.2009 Rev.Stand Vervielfältigungserlaubnisse nachgetragen Neumann gepr./freigeg. Unterschrift Änderung K 1656 ! 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Ersteller und Zeichnungsnummer Fremd Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Titel: 1:10.000 Anlage 8 Landschaftsbild MF-Nr. 1 1 Blatt..............von..............Blatt Klassifizierung: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor Projekt N A N 9 M N N N N N N N N N N N N N N N N 2 7 3 0 0 0 1 1 Funktion N Objekt-Kennz. PSP-Element N A A A A Komponente N N A A N N N Baugruppe A A A N N Aufgabe X A A X UBA UA X A A Lfd. Nr. N N N Rev. N N N XL 0 0 47 01

Anguis fragilis Linnaeus, 1758 Westliche Blindschleiche Reptilien Ungefährdet

Seit den genetischen Untersuchungen von Gvoždík et al. (2010) wird die ehemalige östliche Unterart Anguis fragilis colchica (Nordmann, 1840) nun als eigenständige Art, Anguis colchica (Nordmann, 1840) (Östliche Blindschleiche), geführt. Das Verbreitungsgebiet der Westlichen Blindschleiche ist damit kleiner als das der früher weit gefassten Art. Deutschland liegt im Arealzentrum der Westlichen Blindschleiche und der deutsche Anteil am Gesamtareal beträgt mehr als 10 %. Daher ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Westlichen Blindschleiche verantwortlich. Die Westliche Blindschleiche ist in allen Bundesländern anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte finden sich in den Mittelgebirgsregionen; zum Norddeutschen Tiefland hin wird die Verbreitung lückiger. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) liegt bei 42,18 %. Damit ist die Westliche Blindschleiche als häufig einzustufen. Eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Zerschneidung und Isolation der Habitate, Folgen der Eutrophierung, aber auch Todesfälle durch zunehmenden Verkehr (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) wirkten und wirken sich negativ auf die Bestände aus. Daher ist für die Art langfristig ein mäßiger Rückgang zu verzeichnen, wobei hier die landwirtschaftlich geprägten Regionen gegenüber den Waldgebieten deutlich stärker betroffen sind. Auch für den kurzfristigen Bestandstrend ist eine mäßige Abnahme aufgrund von Habitatverlusten und den oben beschriebenen Veränderungen zu verzeichnen. Trotz der negativen Entwicklungen wird die Westliche Blindschleiche wegen ihrer weiten Verbreitung noch in die Kategorie „Ungefährdet“ eingestuft. Seit der letzten Roten Liste haben sich bei der Westlichen Blindschleiche kaum Änderungen der Kriterieneinschätzungen ergeben. Die Definitionen der Kriterienklassen des kurzfristigen Bestandstrends haben sich zwischenzeitlich geändert und es kann präzisiert werden, dass das Ausmaß der Bestandsabnahme nicht unbekannt oder mäßig sondern eindeutig mäßig ist. Die Westliche Blindschleiche ist vorrangig durch die Zerstörung bzw. durch negative Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Hierzu zählen insbesondere: Entwicklung lichter Wälder zu dichten Beständen; Aufforstung bzw. Verlust von Waldlichtungen und kleinen Kahlschlägen, Windbruch- und Windwurfflächen; Begradigung und Beschattung von unregelmäßig verlaufenden Waldrändern durch Aufforstung und Vorpflanzungen; Waldsäume gehen auch durch intensive Landwirtschaft bis direkt an den Waldrand verloren; Intensivierung der Landwirtschaft mit immer größeren Bearbeitungseinheiten und damit einhergehend weiterem Verlust von Ackerbrachen sowie Klein- und Saumstrukturen wie Hecken, Feldgehölzen, Lesesteinhaufen oder Feldrainen; Eutrophierung der Landschaft mit der Folge, dass hochwüchsige arten- und strukturarme Gras- und Staudenfluren ehemals artenreiche und vielfältig strukturierte Säume, Lichtungen, Schonungen und andere Lebensräume zunehmend verdrängen; Verlust geeigneter Sekundärhabitate wie Kies- und Sandgruben durch nicht reptilienfreundliche Rekultivierung oder ausbleibende Pflege, was zu Verbuschung und Beschattung führt; Mahd von Böschungen entlang von Gräben, Straßen, Bahnstrecken und Wegen dicht über dem Boden während der Aktivitätszeit der Blindschleichen; Verlust strukturreicher Gärten im Siedlungsbereich; Tötung durch intensives Mähen der Rasenflächen und den Einsatz von Mährobotern; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften (z. B. Schneckenkorn); hohe Anzahl von freilaufenden Hauskatzen; Individuenverluste durch erhöhtes Verkehrsaufkommen (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) und deutlich gestiegene Wildschweinbestände. Grundsätzlich dürften sich auch weitere Gefährdungsfaktoren, die vor allem bei Kreuzotter und Schlingnatter sowie bei Wald- und Zauneidechse genannt sind, negativ auf die Bestände der Westlichen Blindschleiche in Deutschland auswirken. Wesentliche Maßnahmen für den Schutz der Westlichen Blindschleiche sind zum einen die Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wälder und Offenland) sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr und der Lebensraumzerschneidung. Eine Vernetzung der Lebensräume im Offenland oder zwischen Wald und Offenland ist durch geeignete, meist lineare Landschaftsstrukturen wie Hecken oder Wegraine sowie eine Ausweitung derartiger Saumstrukturen zu fördern. Zum anderen ist Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um das Nachstellen und Töten dieser für den Menschen völlig harmlosen Echse zu verhindern. In Gärten im Siedlungsbereich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften zu unterlassen. Des Weiteren sollte das Mähen von Rasenflächen mit ausreichendem Abstand zum Boden erfolgen. Als Art mit breitem Habitatspektrum profitiert die Westliche Blindschleiche auch von Schutzmaßnahmen, die für andere einheimische Reptilienarten durchgeführt werden.

(LSG0071WB_Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal)

Verordnung des Landkreises Wittenberg über das Landschaftsschutzgebiet „Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal“ Aufgrund der §§ 20, 27, 45 und 57 Abs. 1 Nr. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (NatSchG LSA) vom 11. Februar 1992 (GVBL. LSA S. 108) , zuletzt durch das Gesetz vom 27. Januar 1998 (GVBL. LSA S. 28) wird verordnet: §1 Schutzgegenstand Das im § 2 näher beschriebene Gebiet im Landkreis Wittenberg wird zum Landschafts- schutzgebiet (LSG) erklärt. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung „Witten- berger Vorfläming und Zahnabachtal“ und hat eine Größe von ca. 109 km². §2 Geltungsbereich des Schutzgebietes (1) Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Teile des Roßlau-Wittenberger Vorflämings der Gemeinden und Städte Straach und OT Berkau, Grabo; Nudersdorf; Mochau und OT Thießen; Schmilkendorf; Boßdorf und OT Weddin; Kropstädt und OT Jahmo, Wüs- temark, Köpnick; Rahnsdorf; Abtsdorf und OT Euper; Bülzig und OT Woltersdorf; Leet- za; Zörnigall; Dietrichsdorf und OT Külso; Zahna; Lutherstadt Wittenberg und OT Apol- lensdorf Nord, Braunsdorf, Dobien, Reinsdorf, Teuchel und Trajuhn. (2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in topografischen Karten (15 Einzelkarten) im Maßstab 1 : 10 000 des Landesamtes für Landesvermessung und Datenverarbeitung Sachsen-Anhalt eingetragen. Die Karten sind Bestandteil der Ver- ordnung. (3) Die Schutzgebietsgrenze ist in den Karten durch eine Punktreihe dargestellt; verläuft auf der Linie, welche die Punktreihe von außen berührt. (4) sie Verbale Beschreibung der Schutzgebietsgrenze Die Außengrenze des Schutzgebietes beginnt am Apollensberg und folgt der Kreisgrenze Wittenberg/Anhalt-Zerbst und gleichzeitigen Gemarkungsgrenze von Apollensdorf, Nuders- dorf bis südlich von Nudersdorf, diese Ortslage wird ausgegliedert. Danach folgt die Grenze wiederum der Kreisgrenze Wittenberg/Anhalt-Zerbst und gleichzeitigen Gemarkungsgrenze Nudersdorf, Straach bis zur Ortslage Straach. Die Ortslage Straach wird ebenfalls ausgegliedert. Östlich der Ortslage trifft die Grenze auf die Landesstraße 123 und folgt dieser in nordöstlicher Richtung bis Berkau, welches sie im Süden umgeht. Von dort führt die Grenze in östlicher Richtung bis Weddin, welches sie wie- derum im Süden umgeht; weiter entlang eines Feldweges, der teilweise Gemarkungsgrenze von Jahmo ist, bis zur Kreuzung mit der B2 südlich von Kropstädt. Die Ortslage wird ausge- grenzt. Dann kehrt die Grenze östlich von Kropstädt an die B2 zurück, spart den Abzweig mit der Kreisstraße 2013 südlich aus und verläuft dann entlang der 2013 bis zur Landesgrenze Brandenburg, folgt dieser bis zur Kreisstraße 2014 und geht dann entlang dieser Kreisstraße nach Süden. Der weitere Verlauf entlang eines Feldweges grenzt die Ortslage Rahnsdorf aus und geht südöstlich unter Einbeziehung der Fischermühle bis zum Bahndammfuß der Bahnlinie Halle-Berlin und führt westwärts entlang der nördlichen Gemarkungsgrenze von Zahna auf die Landesgrenze 123. Danach verläuft die Grenze südlich + unter Einbeziehung des Ossnitzbachtales bis zumSchwimmbad Zahna. Weiter folgt die Grenze südöstlich einem Feldweg bis zur Kreisstraße 2017 südlich von Leetza, folgt ihr und spart die Ortslagen Külso und Dietrichsdorf westlich aus und geht dann entlang eines Feld- weges bis zum Bahndammfuß der Bahnlinie Wittenberg-Falkenberg. Danach verläuft die Grenze in Richtung Norden entlang der Zahna und der westlichen Gemarkungsgrenze von Dietrichsdorf, spart die Ortslagen Zörnigall und Bülzig vollständig aus und trifft dann auf die Landesstraße 126. Anschließend führt die Grenze entlang von Wald- und Feldgrenzen nörd- lich an Abtsdorf und östlich an Euper vorbei, umgeht das Abbaugebiet Sandgrube Euper, trifft dann auf die B2 und grenzt Karlsfeld westlich aus. Im weiteren Verlauf werden die Ortsteile Trajuhn und Teuchel und in nördlicher Richtung beginnend der gesamte Ortsteil Reinsdorf der Stadt Wittenberg ausgespart bis die Grenze im Südwesten auf die Belziger Chaussee trifft. Weiter verläuft die Grenze nördlich der Ortsteile Kleinwittenberg, Piesteritz und Apollensdorf- Nord der Stadt Wittenberg bis zum Bahndammfuß der Bahnlinie Wittenberg-Dessau, folgt dieser nach Westen und geht dann in Richtung Norden bis zum Apollensberg. Die beplanten und unbeplanten Innenbereiche der Orte und Ortsteile und die Kies- und Sandgruben nördlich von Abtsdorf und südwestlich von Grabo sind nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. (5) Die Verordnung mit den dazugehörigen Karten ist in der unteren Naturschutzbehörde und bei den jeweiligen Verwaltungssitzen der Städte und Gemeinden Straach, Nudersdorf, Mochau, Schmilkendorf, Boßdorf, Kropstädt, Rahnsdorf, Abtsdorf, Bülzig, Leetza Zör- nigall, Dietrichsdorf, Zahna und Wittenberg zur kostenlosen Einsichtnahme für jeder- mann während der Dienstzeiten niedergelegt. §3 Schutzzweck Das Schutzgebiet, das naturräumlich der Landschaftseinheit des Roßlau-Wittenberger Vorfläming zuzuordnen ist, zeichnet sich durch eine überwiegend durch eiszeitliche Grund- moränen geprägte ländliche Kulturlandschaft aus. Dabei wechseln größere geschlossene Waldgebiete mit landwirtschaftlich genutzten Flächen , Bachtälchen durchziehen das Gebiet. Zweck der Unterschutzstellung des Gebietes ist: 1. die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, zählen: dazu - die Erhaltung der typischen Wald-Offenland-Verteilung, insbesondere die Si- cherung der großen zusammenhängenden Waldgebiete, in denen Kiefern forsten do- minieren, aber auch artenreiche Eichen-Hainbuchenwälder, Kiefern- Stieleichenwälder und kleinflächig Traubeneichen-Rotbuchen-, Erlen-Eschen- und Erlenbruchwälder vor- kommen - der Schutz der Bachtälchen mit z.T. naturnahen Fließgewässern und ihren Auen mit Feuchtwiesenbereichen und Erlen-Eschenbeständen und des eis- zeitlich geformten Reliefs einer z.T. übersandeten Grundmoränenlandschaft - die Bewahrung der Landschaft vor Eingriffen, die die traditionelle Land schaftsstruk- tur verändern und damit die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie ihre Eig- nung für die naturbezogene Erholung beeinträchti- gen, wie Bodenabbau, Zersiedlung, Bau neuer großer Versorgungsstrassen - die Erhaltung der typischen Dorf- und Siedlungsstrukturen. 2. der Schutz und die Förderung charakteristischer Lebensräume mit den dort benden Arten, dazu zählen: - die Eichen-Hainbuchenwälder le- - die Kiefern-Eichenwälder - die Traubeneichen-Rotbuchenwälder - die Erlen-Eschenwälder - die naturnahen Bachläufe der Fließgewässersysteme des Zahna-, Rische-, Krä- he-, Trajuhnschen und Apollensdorfer Baches mit den dazugehörigen Tal- räumen und Quellbereichen sowie der natürlichen gewässerbegleitenden Ve- getation - die Kleingewässer und Feldsölle mit ihren Verlandungsbereichen - die Hecken und Feldgehölze - die Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Zwergstrauchheiden, insbesondere auf den Flächen der ehemaligen Truppenübungsplätze der Woltersdorfer und Teucheler Heide - die Ackerwildkrautfluren - die dörflichen Ruderalfluren - das gehölzgesäumte Wegenetz in der offenen Landschaft sowie - das Bodenrelief. 3. die Erhaltung sowie die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähig- des Naturhaushaltes, dazu zählen: keit - die Erhaltung der Waldbestände in dem Maße, dass sie auf Dauer eine bestmögli- che ökologische und eine Schutz- und Erholungsfunktion gleichbe- rechtigt neben der Rohstoffproduktion ausüben können, durch: - die naturnahe Waldbewirtschaftung - die gezielte Umwandlung von Kiefernreinbeständen auf entsprechenden Standorten in naturnahe Nadellaub- und Laubmischwaldbestände unter För- derung standortgerechter Baumarten - die Entwicklung und Erhaltung stufiger Waldränder - den Schutz der in den Wäldern liegenden nicht waldbestockten Flächen, die eine große Artenvielfalt besonders bedeutsam sind; - die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung ökologisch durchlässiger, naturna- Fließgewässer - die Erhaltung der Bachtäler in den Waldgebieten, dabei insbesondere Erhalt Entwicklung von Erlenbruchwäldern - die Sicherung und Erweiterung der Feuchtwiesenbereiche in den Bachniede- gen - die Wiedeherstellung des typischen Landschaftscharakters der Bachtäler - die Vermeidung weiterer Grundwasserabsenkungen - die Erhaltung und Pflege der Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Zwerg- strauchheiden - die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Ackerflächen - der Erhalt und die Neuanlage von Flurgehölzen uns Alleen zur Verbesserung ökologischen Funktion der Landschaft und des Landschaftsbildes - die Nutzung der Funktion des Gebietes als Pufferzone für Naturschutzgebie- und Naturdenkmale. 4. für her und run- der te die Sicherung der Funktion als Gebiet für ruhige Erholung, dazu sind: - lärmintensive Freizeitnutzungen auf die im Zusammenhang bebauten Ortsla- zu beschränken. §4 gen

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Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Schmetterlinge (Lepidoptera) des Landes Sachsen- Anhalt Bearbeitet von Peter SCHMIDT, Christoph SCHÖNBORN, Joa- chim HÄNDEL, Timm KARISCH, Jörg KELLNER und Dirk STADIE (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Schmetterlinge sind ganz überwiegend phytopha- ge Insekten, die sich als Larven (Raupen) an ver- schiedenen Pflanzenteilen entwickeln. Als Imagi- nes benötigen viele Arten ein reiches Angebot an blühenden Gefäßpflanzen; andere wiederum sau- gen z.B. an ausfließenden Baumsäften, überrei- fen Früchten oder Ausscheidungen von Blattläu- sen. Viele Schmetterlinge stellen sehr spezifische Anforderungen an ihren Lebensraum und sind vom Vorhandensein bestimmter Nahrungspflan- zen oder standortklimatischer Faktoren abhängig. Die erste Rote Liste für die Schmetterlinge Sach- sen-Anhalts wurde von GROSSER (1993) zusam- mengestellt. In dieser aktualisierten 2. Fassung, die den momentanen Kenntnisstand widerspiegelt, wurde die traditionelle Einteilung der sog. „Groß- schmetterlinge“ (Macrolepidoptera) beibehalten (für die Kleinschmetterlinge können derzeit keine gültigen Aussagen zur Gefährdung getroffen wer- den): - Rhopalocera et Hesperiidae - Tagfalter und Dickkopffalter - Bombyces et Sphinges - Spinner und Schwär- mer, mit den Familien Zygaenidae (Blutströpf- chen), Ctenuchidae (Weißfleckwidderchen), Nolidae (Kleinbären), Arctiidae (Bären), Lym- antriidae (Trägspinner), Thaumetopoeidae (Prozessionsspinner), Lasiocampidae (Glu- cken), Lemoniidae (Herbstspinner), Drepanidae (Sichelflügler), Endromididae (Scheckflügel), Saturniidae (Augenspinner), Sphingidae (Schwärmer), Notodontidae (Zahnspinner), Cymatophoridae (Eulenspinner), Limacodidae (Schildmotten), Thyrididae (Fensterfleckchen), Psychidae (Sackträger), Sesiidae (Glasflügler), Cossidae (Holzbohrer) und Hepialidae (Wurzel- bohrer) - Noctuidae - Eulenfalter - Geometridae - Spanner Diese Einteilung richtet sich nach der Anordnung in dem weit verbreiteten und viel genutzten Be- stimmungswerk der „Großschmetterlinge“ von KOCH (1984). Nach dem „Verzeichnis der Schmet- terlinge Deutschlands“ (GAEDIKE & HEINICKE 1999) sind aus dem gesamten Bundesgebiet 1.415 Ar- ten von Macrolepidopteren bekannt, davon 1.096 aus Sachsen-Anhalt (modifiziert nach aktuellen Erkenntnissen). Durch die intensiven faunistischen Untersuchungen der vergangenen Jahre sind bei vielen Arten Neueinschätzungen der Gefährdung notwendig geworden. Allerdings sind auch heute !&& aus einigen Regionen in Sachsen-Anhalt, besonders im Nordwesten des Landes, bisher nur wenige Informationen zu Schmetterlingsvorkom- men bekannt. Dennoch ist es möglich, verbindli- che Aussagen zur Einstufung der gefährdeten Arten zu machen. Auch die vorliegende Rote Lis- te spiegelt nur den aktuellen Arbeitsstand wider. Künftige faunistische Beobachtungen, ein erwei- tertes Wissen zur Biologie und Ökologie der Ar- ten sowie zur Gefährdung werden weitere Fort- schreibungen notwendig machen. Datengrundlagen Für Sachsen-Anhalt liegt eine kommentierte Checkliste inkl. Angaben zur Bestandsentwicklung vor (KARISCH 1999), eine weiterführende Landes- fauna fehlt aber bisher. So war es notwendig, die Literatur intensiver auszuwerten. Folgende Schrif- ten dokumentieren die frühere Bestandssituation: BERGMANN (1951-1955), BORNEMANN (1912), PATZ- AK (1969), SPEYER & SPEYER (1858, 1862), STANGE (1869). In neuerer Zeit erschienen zusammenfas- sende regionalfaunistische Arbeiten von GROSSER (1983-1997), KELLNER (1995), MAX (1977-1997), SCHADEWALD (1994) und SCHMIDT (2001). Zusätz- lich lagen die Arten- und Biotopschutzprogram- me für den Harz (1997), die Stadt Halle (1998) und den Landschaftsraum Elbe (2001) des Lan- desamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vor. Daneben waren zahlreiche Einzelarbeiten auszu- werten, die in diversen entomologischen Zeitschrif- ten, Mitteilungsblättern und naturschutzfachlichen Schriftenreihen erschienen sind. Dazu wurden zahlreiche faunistische Arbeiten aus der jünge- ren Vergangenheit gesichtet (z.B. GROSSER & HÄN- DEL 1999, HEINZE 1997, LEMM & STADIE 2000-2002, SCHÖNBORN & KELLNER 2000 u.a.). Im Rahmen des Projektes „Beiträge zur Insektenfauna der DDR“ erfolgte die Zusammenfassung und Veröffentli- chung der Fundmeldungen vieler Entomologen. Folgende Arbeiten wurden aus dieser Reihe aus- gewertet: REINHARDT (1983, 1985, 1989 - Rhopa- locera et Hesperiidae), REINHARDT & KAMES (1982 - Rhopalocera et Hesperiidae), HEINICKE & NAU- MANN (1980-82 - Noctuidae), SCHINTLMEISTER (1987 - Notodontidae), SCHMIDT (1991 - Arctiidae, Noli- dae, Ctenuchidae, Drepanidae, Cossidae et He- pialidae), KEIL (1993 - Zygaenidae) und REINHARDT & EITSCHBERGER (1995 - Sphingidae). Zusätzliche Angaben konnten zahlreichen Pflege- und Schutz- würdigkeits-Gutachten entnommen werden. Durch die Freigabe ehemals militärischer Sperrgebiete konnte ebenfalls eine Fülle von neuen faunisti- schen Daten erfasst werden. Sie haben die Kennt- nis über die Verbreitung auch seltenerer Arten erheblich erweitert. Für die Rote Liste Sachsen-Anhalt wird die derzeit überwiegend genutzte Checkliste von KARSHOLT & RAZOWSKI (1996) verwendet. Gebräuchliche Syn- onyme sind KARISCH (1999) zu entnehmen. Bemerkungen zu ausgewählten Arten der Roten Liste In der aktualisierten Fassung der Roten Liste Sachsen-Anhalts sind 520 Arten in Gefährdungs- kategorien eingeordnet, d.h. ca. 47% der im Land Sachsen-Anhalt bekannten Arten. Der überwie- gende Teil davon ist an Biotope gebunden, die selbst gefährdet sind bzw. in der Vergangenheit den verschiedensten Gefährdungsursachen aus- gesetzt waren. Das betrifft naturnahe Lebensräu- me wie z.B. Moore (Boloria aquilonaris, Celaena haworthii, Carsia sororiata) und Auen (Cerura er- minea, Catocala elocata, Macaria artesiaria, Pe- rizoma lugdunaria u.a.), aber auch viele sogenann- te Halbkulturformationen wie z.B. Trocken- und Halbtrockenrasen (viele Arten, u.a. Chazara bris- eis, Hyphoraia aulica, Cucullia argentea, Phiba- lapteryx virgata), Zwergstrauchheiden (z.B. Dical- lomera fascelina, Lycophotia molothina, Xestia agathina, Dyscia fagaria) und Streuobstwiesen (Atethmia ambusta, Eupithecia insigniata). Obwohl viele der ausgestorbenen oder verschollenen Schmetterlinge auch früher nur an ganz wenigen Stellen in Sachsen-Anhalt gefunden wurden, gibt es auch erloschene Arten, die einst weiter ver- breitet waren (z.B. Acosmetia caliginosa, Cleoro- des lichenaria, Coenonympha tullia, Tephrina murinaria). Als Beispiele für besonders drastische Bestandsrückgänge können ferner Argynnis nio- be, Lithosia quadra, Odonestis pruni oder Rhino- prora debiliata genannt werden. Einige Arten zei- gen aber auch positive Trends bzw. sind in Sach- sen-Anhalt im gesamtdeutschen Vergleich relativ gut vertreten, wie z.B. Isturgia roraria, Scotopte- ryx coarctaria oder die nicht gefährdete Amata phegea. Für die Erhaltung dieser Arten trägt Sach- sen-Anhalt demzufolge eine besondere Verant- wortung. Die folgenden bisher in der Roten Liste geführten Arten werden in der Neufassung nicht mehr be- rücksichtigt, weil sie kein dauerhafter Bestandteil der Fauna Sachsen-Anhalts sind bzw. waren. Es handelte sich bestenfalls um nicht interpretierbare Einzelfunde, wahrscheinlicher um Fehlbestimmun- gen: Hipparchia fagi, Melitaea phoebe,Dahlica ni- ckerlii, Eriopygodes imbecilla, Euchalcia modesto- ides, Euxoa lidia, Chlorissa cloraria, Idaea rusti- cata, Nebula tophaceata, Perizoma minorata, Sy- nopsia sociaria und Tephronia sepiaria. Gefährdungsursachen Schmetterlinge sind nicht durch direkte Nachstel- lung nach den Individuen bedroht, sondern viel- mehr durch Verlust ihrer Habitate entweder infol- ge Nutzungsänderung (sowohl Intensivierung als auch Aufgabe extensiver Nutzungen), schleichen- der Devastierung oder unmittelbarer Zerstörung. Als Gefährdungsursachen sind nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Faktoren anzusehen: A Nutzungsänderungen und -praktiken 1 Sukzession von Trockenstandorten zu Gebü- schen und Vorwaldstadien; Aufgabe der Be- weidung von Magerrasen 2 Intensivierung der Beweidung von Niedermoor- standorten und feuchten Bergwiesen, mit phy- tozönologischen Veränderungen durch Tritt- schäden (Standweide) und Eutrophierung 3 Entwässerung, Melioration, Grünlandumbruch, Umstrukturierung ehemaliger Mähwiesen zu Intensivweiden oder Saatgrasland 4 Veränderungen in der ackerbaulichen Nutzung; Verlust bestimmter Kulturpflanzen; Schlagver- größerung verbunden mit der Ausräumung na- turnaher Strukturen, wie z.B. Feldrainen und Hecken, in der Agrarlandschaft 5 Forstnutzung im Hochwaldbetrieb mit soforti- ger Auspflanzung aller Bestandeslücken und Freiflächen, z.T. mit standortfremden Gehöl- zen; Aufgabe des Niederwaldbetriebes und verwandter Bewirtschaftungsformen 6 Aufforstungen und standortfremde Nutzungen auf ehemaligen Truppenübungsplätzen und in Bergbaufolgelandschaften, deren Wert als Re- fugien für Arten offener, oligotropher Lebens- räume nicht erkannt wird 7 Unterdrückung von Wald- und Gebüschsäu- men; Entfernung unerwünschter Gehölze wie Birke, Weide usw. B Habitatverschlechterung ohne Nutzungsände- rung 8 Allgemeine Landschaftseutrophierung, einer- seits durch Auswaschung von Stickstoff- und Phosphordünger in benachbarte Habitate, zu- nehmend jedoch auf überregionaler Ebene durch atmosphärische Einträge; dies führt zu flächendeckender Veränderung der Vegetati- onsverhältnisse; sowie in Heiden, Trockenra- sen u.a. Offenbiotopen zu beschleunigter Suk- zession 9 Starke Beeinträchtigung von Feuchtstandorten durch sinkende Grundwasserspiegel infolge Trinkwasserentnahme, großräumiger Entwäs- serungen und Bergbau 10 Stoffliche Belastung der Umwelt; Luftver- schmutzung; Pestizideinsatz, Abdrift von Pes- tiziden aus Kulturen in naturnahe Flächen 11 Zunehmende Ausleuchtung der Landschaft durch starke, kurzwellige Lichtquellen auch im Außenbereich, damit Störung der natürlichen Verhaltensmuster der Falter und überproporti- onale Prädation 12 Ausbreitung konkurrenzstarker Neophyten unter Verdrängung der standortheimischen Ve- !&' Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 75 6,8 Gefährdungskategorie R 1 2 3 20 116 92 156 1,8 10,6 Kategorien G D V 17 6 38 1,6 0,5 3,5 8,4 14,2 Sonstige Gesamt 61 Gesamt 1.096 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Schmetterlinge Sachsen-Anhalts. 41,8 Gesamt 1.096 Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Kategori- en der Roten Liste. 5,6 getation, z.B. Goldruten (Solidago sp.) in Tro- ckenbiotopen sowie Riesen-Bärenklau (Hera- cleum mantegazzianum), Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) und Staudenknöterich- Arten (Reynoutria sp.) an Gewässerrändern u.a. Feuchtstandorten C Habitatzerstörung 13 Inanspruchnahme naturnaher Flächen für den Bau von Siedlungen, Gewerbegebieten und Verkehrswegen, die Anlage von Deponien, Wo- chenend- und Kleingartensiedlungen, Sport- und Tourismusanlagen sowie für den Bergbau 14 Fragmentierung der Landschaft; d.h. Habitat- zerschneidung und –verkleinerung durch inten- sive Nutzungen, insbesondere Verkehrswege- bau und nachfolgende Zunahme des Straßen- verkehrs; führt zur Isolation von Populationen 15 Eingriffe in Auenlandschaften durch Ausbau und Unterhaltung von Gewässern sowie Maß- nahmen des Hochwasserschutzes 16 Umstrukturierung der Siedlungsränder unter Zerstörung ehemals kleinräumig und extensiv genutzter Grünland-, Streuobst- und Garten- bauflächen; Vernichtung ruderaler Vegetations- bestände aufgrund naturfremder Vorstellungen von „Ordnung“ 17 Zerstörung nährstoffarmer, extensiv genutzter Waldwiesen durch jagdliche Nutzung, z.B. Anlage von Wildäckern und Fütterungen, An- pflanzung von „Verbissgehölzen“, oder Auffors- tung Es ist nicht immer möglich, ursächliche Zusam- menhänge exakt zu belegen. Für nicht wenige registrierte Arealregressionen und Abundanzrück- gänge sind unmittelbare anthropogene Auslöser nicht erkennbar. Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss dürften schon heute die viel diskutierten klimatischen Veränderungen haben, deren Ursa- chen wir nicht sicher benennen können. Dennoch ist wohl unbestritten, dass die o.g. Faktoren für einen großen Teil des Artenrückgangs verantwort- lich sind. Während früher vor allem radikale In- tensivierungen der Flächennutzung zum lokalen Aussterben von Arten führten, spielen heute all- mähliche Veränderungen der Habitate durch Eu- trophierung, völlige Nutzungsaufgabe oder Aus- breitung von Neophyten eine zunehmend größe- re Rolle. Eine große Anzahl der gefährdeten Ar- ten besiedelt offene Trockenbiotope (Sand- und !' Rote Liste 459 Kalktrockenrasen, Halbtrockenrasen, Zwerg- strauchheiden, trockene Ruderalfluren, ältere Ackerbrachen) und strukturreiche innere und äu- ßere Waldränder. Der ebenfalls auf viele der ge- nannten Faktoren zurückzuführende Rückgang von Blüten, der Nahrungsquelle der Imagines, dürfte einer der Schlüsselfaktoren für das Selte- nerwerden vieler Falterarten sein. Die Gefähr- dungsursachen geben Hinweise auf mögliche bzw. notwendige Schutzmaßnahmen. Schmetterlinge können nur durch Biotopschutz und Biotoppflege in ihrem Bestand erhalten werden. In Spalte 4 der Roten Liste sind nacheinander Schutzstatus, Verbreitungsschwerpunkte (V) und Arealrand- oder Vorpostenvorkommen (A), mög- liche Gefährdungsursachen gemäß o.a. Auflistung sowie bei den Arten der Kategorie 0 Jahr und - im Anschluss an die Liste - Ort des letzten Fundes einschließlich der Quellenangabe verzeichnet. Die Gefährdungsursachen der ausgestorbenen oder verschollenen Arten sind in eckiger Klammer an- gegeben, da die tatsächlich für das Erlöschen der Populationen verantwortlichen Faktoren in aller Regel nicht mit Sicherheit benannt werden kön- nen. Ein Fragezeichen in Spalte 4 bedeutet, dass die Ursache der Gefährdung der betreffenden Art nicht bekannt ist. Danksagung Allen Fachkollegen, die durch Mitteilung von Fund- daten, Hinweise zum ersten Entwurf oder auf an- dere Weise zur Erstellung der Roten Liste beige- tragen haben, sei an dieser Stelle herzlich ge- dankt. Die Einschätzung der Gefährdung einer Schmetterlingsart ist in hohem Maße abhängig vom Kenntnisstand ihrer Verbreitung im Land. Deshalb ist die Zusammenführung aller bekannt gewordenen Funddaten auch weiterhin besonders wichtig. So ist eine Rote Liste zugleich eine Auf- forderung an die Entomologen, die Ergebnisse ihrer Freilandforschungen durch Mitteilung an die Autoren hier einfließen zu lassen.

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