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ALKIS - Bodenschätzung Land Bremen

"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.

Vipera berus (Linnaeus, 1758) Kreuzotter Reptilien Stark gefährdet

In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.

LSG Untere Havel Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Die Havel entspringt in einem kleinen See der Mecklenburger Seenplatte. Sie hat über 340 km Fließstrecke hinter sich, wenn sie bei Havelberg auf die Elbe trifft. Knapp 230 Kilometer Havellauf sind schiffbar. Das LSG umfaßt Landschaftsteile im Norden des Elbe-Havel-Winkels von der Elbe im Westen bis zur Havel im Osten beziehungsweise der Straße Kümmernitz-Damerow im Nordosten und von der Landesgrenze im Norden bis zu den Kamernschen und Rehberger Bergen im Süden. Als Erweiterungsgebiet sichergestellt wurde das im Süden anschließende Ländchen im Elbe-Havelwinkel um den Schollener See bis zum Schollener Forst und der Ferchelschen Heide im Süden. Die Landschaftseinheiten Perleberger Heide und Rhin-Havel-Luch werden auch vom LSG repräsentiert. Teile des Landschaftsschutzgebietes liegen in den drei Landschaftseinheiten Ländchen im Elbe-Havel-Winkel, Werbener Elbetal und Tangermünder Elbetal. Das LSG wird weiträumig durch die Niederungen der unteren Havel und der Elbe mit ihren auentypischen Flußlandschaften geprägt, die sich westlich an das untere Rhinluch (Land Brandenburg) anschließen. Die Havelniederung wird nördlich sowie südlich durch flachwellige Moränenlandschaften begrenzt, auf denen ausgedehnte Kiefernforste bestockt sind. Das sind im Norden die Perleberger Heide und die Grundmoräne nördlich von Havelberg zwischen Müggenbusch und Kümmernitz mit dem Langen Berg (51,9 m über NN). Im Süden sind es die Klietzer Hochfläche, die Kamernschen und die Rehberger Berge sowie das Ländchen Schollene. Die Rehberger Berge bilden mit 110,3 m über NN die höchste Erhebung des LSG. Diese Berge werden von artenarmen Kiefernforsten beherrscht, die nur an wenigen Stellen von kleinflächigen Laubholzbeständen unterbrochen werden. In den Übergängen von den trockenen Hochlagen zur Flußniederung finden mehrfach noch Erlen-Bruchwälder einen zusagenden Wasserhaushalt, während ehemalige Niedermoore durch die mit starken Entwässerungen verbundene intensive Grünlandbewirtschaftung degradiert sind. Die großen weiten Flächen der Niederung werden von einer agrarisch genutzten, dadurch aber auch ausgeräumten Kulturlandschaft aus Feldern und Wiesen geprägt, die von Gräben mit Staudensäumen, einzelnen Kopfweiden, Hecken oder Gehölzen durchzogen wird. Das südlich angrenzende Erweiterungsgebiet ist eine schwach reliefierte Landschaft, die von Gräben durchzogen wird und einzelne inselartige Kiefernforste auf Pleistozänstandorten aufweist. Hier befindet sich in einem flachen Becken mit angrenzenden Niedermoorstandorten der stark verlandete Schollener See mit einer mittleren Wassertiefe von nur 1 m und einer starken Schlammschicht, die teilweise als Heilschlamm, sogenannte Pelose, abgebaut wird. Ebenfalls im Erweiterungsgebiet befindet sich im Übergang von der Moränenlandschaft zur Niederung die sogenannte „Mahlitzer Kultur“, ein Niedermoorgebiet von zirka 350 ha Fläche mit einer etwa 100 Jahre alten Moordammkultur. Das Elbe-Havel-Gebiet wurde schon frühzeitig besiedelt, erste menschliche Spuren stammen aus der Mittelsteinzeit. Der Fischreichtum der Havel und ihrer Nebengewässer wird die Ansiedlung von Menschen begünstigt haben. Siedlungen der Jungsteinzeit häufen sich auf dem Gebiet und im Umkreis der Stadt Havelberg und bei Schollene, wo sie der Straße von Neuschollene nach Molkenberg folgen, finden sich aber auch in Höhe von Kuhlhausen und Jederitz auf dem südlichen wie auch auf dem nördlichen Ufer der Havel. Das Gebiet der Prignitz zwischen Havel und Landesgrenze war dagegen unbesiedelt. Dies ändert sich auch in den folgenden Perioden nicht. Eine Ausnahme bildet hierbei nur ein Wohnplatz bei Nitzow, der von der Bronzezeit bis in die Kaiserzeit hinein besiedelt blieb. Die Besiedlung begann in der mittleren Jungsteinzeit mit der Alttiefstichkeramikkultur, von der Wohnplätze auf dem Domhügel und vom Großen Burgwall bei Havelberg überliefert sind. Ihr folgte zunächst die Elbehavel-Kultur sowie in der späten Jungsteinzeit die Schönfelder- und zuletzt die Einzelgrabkultur. Während sich aber in der jüngeren Bronzezeit die Siedlungsdichte bei Havelberg lockerte, nahm sie bei Schollene vor allem am Südufer des Sees leicht zu. Zudem traten Siedlungen zwischen Molkenberg und Kamern und zwischen Kamern und Jederitz neu hinzu. Es wurde demnach erstmals das Land zwischen Havel und Elbe als Siedelraum erschlossen. Gleichzeitig wurde nun die Gegend um Kuhlhausen aufgegeben. Bronzehortfunde bei Schollene und Molkenberg belegen eine gewisse Wohlhabenheit der ansässigen Bevölkerung. Die Besiedlung der Eisenzeit entsprach weitgehend der der Bronzezeit, wobei Wohnplatzkontinuität nur in wenigen Fällen anzutreffen war. Die Germanen der römischen Kaiserzeit zogen sich wieder aus dem Hinterland an die Havel bei Molkenberg und Havelberg zurück. Im 7. Jahrhundert drangen Slawen bis in das Gebiet an der Elbe vor und siedelten hier bis zur erfolgreichen deutschen Ostexpansion im 12. Jahrhundert. Von den Slawen wurden an der Havel bei Schollene, Nierow, Damerow und östlich Havelberg kleinere Burgwälle errichtet. Weitere slawische Befestigungen lagen in der Altstadt und auf dem Dombezirk von Havelberg. Die nach der Ostexpansion einsetzende stärkere Besiedlung brachte dann die ersten größeren Waldrodungen, aber auch erste Deichbauten mit sich. Besonders die sich ansiedelnden Holländer legten einzelne Polder an, die später zu einem gesamten System verbunden wurden. Die errichteten Deiche zwangen Elbe und Havel in eine Bettführung und unterbanden die ungehinderte Mäandrierung dieser Tieflandflüsse. Dennoch blieb aber die Hochwassergefahr für die dort siedelnden Menschen. Erst die verstärkten Kultivierungsbemühungen unter Friedrich II. und die Verlegung der Havelmündung 8 km elbeabwärts führten zur Verminderung dieser Gefahren und zur Förderung der Landwirtschaft, die bisher nur auf den trockenen Höhenlagen betrieben werden konnte. Auf den Havelwiesen konnte das Grünland zur Heugewinnung genutzt werden. Dennoch kam es in der Folgezeit zu Deichbrüchen wie beispielsweise 1855, und zu verheerenden Überschwemmungen. Dazu trugen insbesondere der Rückstau der Elbe in die Havel und die zahlreichen Laufverbindungen zwischen Elbe und Havel im Elbe-Havel-Winkel bei, die der Elbe das Einfluten in die Havelniederung ermöglichten. Die Entwicklung Berlins zu einer Großstadt erforderte Transport- und Handelswege, so daß der Ausbau der Havel zu einer Schiffahrtsstraße mit mehreren Staustufen begann und die untere Havel begradigt und verbreitert wurde. Doch 1926/27 kam es erneut zu einem verheerendem Hochwasser, bei dem große Teile der landwirtschaftlichen Nutzfläche fast zwei Jahre überschwemmt blieben. Mit dem Bau der Schleuse in Havelberg und der Wehre Quitzöbel, Neuwerben und Gnevsdorf wurde von 1927 bis 1954, mit Unterbrechung durch den II. Weltkrieg, die Sicherung der unteren Havel gegen Hochwasserschäden vollendet. Zur Schaffung von Produktionssicherheiten für eine intensive Landwirtschaft wurden ab der zweiten Häfte der 1960er Jahre großflächige Komplexmeliorationen, verbunden mit dem Umbau des alten Grabensystems durchgeführt, dessen Schöpfwerke nun mit einem erheblichen Energieaufwand Wasser heben können. Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Bereich der Maximalausdehnung des Brandenburger Stadiums der Weichselvereisung. Teil dieser Randlage ist der Stauchendmoränenkomplex der Kamernschen Berge, der im Süden in den Klietzer und Schollener Sander übergeht. Die weichselkaltzeitlich geformte Landschaft hat durch die hydrologischen Beziehungen zwischen Elbe und Havel eine starke nachweichselkaltzeitliche Überprägung erfahren. Überflutungen und langanhaltende Vernässung führten zur Bildung von Auenlehmen und Niedermooren. Das LSG umfaßt einen Teil der Jungmoränenlandschaften im Nordosten Sachsen-Anhalts, Teile des Berliner und Eberswalder Urstromtales, der Elbeaue mit der Arneburger Elberinne und den Sandauer Niederterrassen sowie der unteren Havelaue. Die Jungmoränenlandschaften bilden nördlich Havelberg die große, weit nach Brandenburg reichende Kyritzer Platte, auf der Geschiebelehme weit verbreitet sind. Zur Elbe- und zur Havelaue sind Steilufer ausgebildet mit Höhen bis 30 m. Auf der Kyritzer Platte sind Braunerde-Fahlerden aus Geschiebedecksand beziehungsweise Flugsand über Geschiebelehm und Acker-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand verbreitet. Auf den ausgedehnten Dünen bei Nitzow kommen Regosole bis Podsole vor. Unter Wald haben sich podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus sandigen Deckschichten über Schmelzwassersanden entwickelt. An die Kyritzer Platte schließt sich nach Süden das Berliner und Eberswalder Urstromtal mit den westlichen Ausläufern der Dosseniederung und des Rhinluchs an. Hier sind auf Niederungssand Gleye mit unterschiedlich starker Grundwasserbeeinflussung entwickelt. Auf den Dünen dominieren wie auch auf den Hochflächen Regosole bis Podsole. In den Randbereichen der Dünen beziehungsweise in geringmächtigen Flugsanddecken über Niederungssand sind Gley-Podsole und Podsol-Gley-Braunerden ausgebildet. Auf den Brand-Wiesen und in der Niederen Lake sowie südlich Wörplitz sind Niedermoorböden verbreitet. In der Unteren Havelaue dominieren tonige Auensedimente über tiefem Sand. In diesen Substratprofilen sind vorwiegend Gley-Pseudogleye ausgebildet. Diese Böden sind normal- bis tiefhumos, haben Stauwasser im oberen Profilteil und häufig gespanntes Grundwasser im Untergrund. Daneben kommen in den tiefer- beziehungsweise höherliegenden Bereichen Gleye und Pseudogley-Vegas vor. Typisch für diese Landschaft ist das Vorkommen auenlehm- oder auentonbedeckter Niedermoore und Moorbildungen über Auenton. Seltener sind Gley-Vegas aus lehmigem Auensand. Die Niederterrasseninseln zwischen Sandau und Schönfeld sind von Sanddünen und Flugsanddecken begleitet. Hier sind Gleye und Gley-Braunerden bis Gley-Podsole aus Sand die vorherrschenden Böden. Die Arneburger Elberinne unterscheidet sich von der umgebenden Auenlandschaft durch das verstärkte Auftreten sandiger Auensedimente und, da es sich überwiegend um Retentionsräume handelt, durch die häufigen Überflutungen. Die typischen Böden sind Vegas und Paternien bis Gleye aus Auensand. Im Süden ist der nordöstliche Teil des Schollener Landes in das LSG einbezogen. Das Schollener Land ist eine größere Hochflächeninsel im Grenzbereich der Westbrandenburgischen Niederungen zur Elbeaue. Das Landschaftsbild setzt sich aus den weichselzeitlichen Sanderflächen und der sandigen Kamernschen Endmoräne des Brandenburger Stadiums der Weichselvereisung zusammen. In Geschiebedecksanden über Schmelzwassersanden sind Braunerden bis Podsol-Braunerden, seltener Braunerde-Podsole ausgebildet. Bei Schollene sind auf dem nordöstlichen Randbereich der Endmoräne durch das oberflächennahe Vorkommen von Geschiebemergeln Übergangsmoore und Quellmoore sowie in den flachen Tälern Niedermoore entwickelt. Die Moorböden sind teils naturnah, hier befindet sich nach der Bodenschätzung in Sachsen-Anhalt das Flurstück mit der höchsten Wasserstufe. Überwiegend sind sie aber durch Entwässerung beeinflußt. In den Tälern und Niederungen sind mit den Moorböden Gleye und Humusgleye aus lehmigem Sand vergesellschaftet. Die hydrologischen Bedingungen werden von der Elbe und der zufließenden Havel bestimmt. Bei starkem Hochwasser können große Teile der Havelniederung auch als Retentionsraum der Elbe dienen, wozu ein umfangreiches System wasserbaulicher Anlagen errichtet wurde. Durch das 1937 errichtete Wehr bei Quitzöbel und die Verlegung der Havelmündung wurde jedoch im wesentlichen ein derartiger Rückstau verhindert. Gleichzeitig verringerte sich die aktuelle Überflutungsfläche der Havel im Betrachtungsraum von 140 km2 auf 90 km2. Zahlreiche Gräben durchziehen die Havelniederung und entwässern das Gebiet zur Havel. Die bedeutendsten sind Trübengraben, Rütschgraben und Neue Jäglitz. Das größte Standgewässer ist der Schollener See, der wegen seiner Bedeutung als Lebensraum einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als gesondertes NSG ausgewiesen worden ist. Der Kamerner See wird teilweise von dem Trübengraben durchflossen. In den sandigeren höheren Lagen des Gebietes erfolgt die Grundwasserneubildung. Das Grundwasser fließt generell zur Havel mit durch die Grabenniederungen bedingten Abweichungen. Die Höhe des Grundwassers schwankt in Abhängigkeit der Wasserstände von Elbe und Havel. Das Landschaftsschutzgebiet ist dem Klimagebiet des stark maritim beeinflußten Binnentieflandes zuzurechnen. Die Jahresmittel der Lufttemperatur liegen nördlich der Havelmündung bei 8,1 bis 8,5oC und südlich bei 8,6 bis 9,0oC. Eine ähnliche Differenzierung ergibt sich bei den mittleren Temperaturen im Juli. So ist es in diesem Monat im südlichen Bereich mit zirka 18oC etwas wärmer als im nördlichen. Keine räumliche Differenzierung zeigen die mittleren Lufttemperaturen im Januar. Sie liegen bei -1,0 bis -0,6oC. Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe liegt im Gebiet zwischen 500 und 550 mm. Innerhalb des Gebietes sind die Niederungen Kaltluftentstehungsgebiete mit erhöhter Frostgefährdung und Nebelintensität. Wärmebegünstigt sind südexponierte Moränenhänge. Die weiten, offenen Flächen der Niederungen unterliegen einer Gefährdung durch Winderosion. Als potentiell natürliche Vegetation in Überflutungsauen ist auf den länger überfluteten Standorten der Weichholzauenwald und auf den höhergelegenen Standorten der Hartholzauenwald anzusehen. Auf überflutungsfernen, ärmeren Standorten kamen Straußgras-Eichenwälder beziehungsweise Eichen-Hainbuchenwälder, auf grundwasserbeeinflußten Standorten Pfeifengras-Eichenwälder und auf Moorstandorten Erlen-Bruchwald und Erlen-Eschenwald vor. Gegenwärtig finden sich im LSG weidendominierte Reste der Weichholzaue auf langanhaltend überfluteten Uferstandorten der Havel, besonders aus Silber-, Bruch-, Korb- und Mandel-Weide. An Standorten ehemaliger Hartholzauenwälder finden sich heute allenfalls noch kleinere Gruppen von Stiel-Eichen oder Flatter-Ulmen oder Einzelbäume sowie Hecken aus Weißdorn und Schlehe. Im südlichen Erweiterungsgebiet stocken auf Niedermoorstandorten naturnahe Walzenseggen-Erlenbrüche mit Wasser-Schwertlilie als auffälliger Pflanzenart und stellenweisen Vorkommen von Moor-Birken. Entsprechend des Verlandungsstadiums sind in den Gewässern der unteren Havelniederung Wasserpflanzen verbreitet, so Gelbe Teichrose, Spreizender und Schwimmender Wasserhahnenfuß, Wasser- und Teichlinsen, Froschbiß und Flutendes Sternlebermoos. Auch die Röhrichtpflanzen wie Schilf, Breit- und Schmalblättriger Rohrkolben, Igelkolben und Teich-Simse sind stark vertreten. Jedoch auch Kalmus, Strand-Simse und Schwanenblume kommen kleinflächig vor. Schlank-, Ufer- und Blasen-Segge bilden größere Bestände ebenso wie auf etwas trockneren Stellen das Rohr-Glanzgras. Floristische Besonderheiten stellen Lauch-Gamander, Sumpf-Wolfsmilch, Röhricht-Brennessel und Färber-Scharte dar. Auf die ausgedehnte Verlandungsvegetation des Schollener Sees mit seinen schwimmenden Inseln und Schwingdecken sei hier nur hingewiesen. In den Staudenfluren an den Gewässern finden sich Vertreter der sogenannten Stromtalpflanzen, die in Mitteleuropa nur in großen Flußauen vorkommen, besonders die Weidenblättrige Schafgarbe. Weit verbreitete Uferstauden sind dagegen Dreiteiliger Zweizahn, Wasserfenchel und Wasser-Sumpfkresse. An einigen Stellen mit trockenfallenden Uferstandorten der Havel sind Strandlingsgesellschaften mit Nadel-Simse, Zwerg-Binse, Fuchs-Segge und Schlammling zu finden. Die Grünland-Vegetation ist abhängig vom Standort und vom Grad der Intensität der Bewirtschaftung. So kommen beispielsweise im Gebiet Rohrglanzgras- und Wasserschwadenbestände neben Knickfuchsschwanz- und Straußgras-Flutrasen, Brenndolden-, Fuchsschwanz- und Glatthaferwiesen vor, von denen die Brenndolden-Wiesen durch das Auftreten mehrerer Stromtalarten wie Brenndolde, Nordisches Labkraut, Silau, Kümmel-Silge, Gräben-Veilchen, Gottesgnadenkraut und Vielblütiger Hahnenfuß, besonders bemerkenswert sind. Wenn auch viele Niedermoorwiesen durch Entwässerung und Intensivnutzung in artenarme Wirtschaftswiesen überführt wurden oder durch Nutzungsaufgabe verbuschten, sind im Erweiterungsgebiet um den Schollener See in gewässernahen Bereichen noch einige ausgeprägte Niedermoorwiesen erhalten geblieben. Hier findet man sowohl Kohldistelwiesen als auch Pfeifengraswiesen und Quellmoorwiesen der Spitzblütigen Binse, wenn auch oft nur kleinflächig. Bemerkenswert sind neben den bestandsbildenden Arten dort unter anderem Igel-, Rasen-, Schwarzschopf- und Gelb-Segge, Großer und Kleiner Klappertopf, Schachblume, Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut sowie Sumpf-Sitter. Entsprechend dieser vielfältigen Biotopausstattung findet im Gebiet an der unteren Havel auch eine artenreiche Tierwelt Lebensraum. Hier konnten 51 Säugetierarten nachgewiesen werden. An der Havel mit ihren Nebengewässern in der Überflutungsaue lebt wieder ein Bestand des Elbebibers, der seit der Neuansiedelung im Jahr 1965 alle Gewässer der Havel- und Elbeaue im LSG wiederbesiedelt hat. Seit Beginn der 1990er Jahre gibt es auch wieder Nachweise vom bis dahin verschwundenen Fischotter, der gegenwärtig versucht, auch die Havelniederung wieder zu besiedeln, wie es Beobachtungen, Fährten sowie Losungsplätze an Havel, Dosse und Trübengraben belegen. Igel, Maulwurf und mehrere Spitzmausarten besiedeln als Insektenfresser das Gebiet. Elf Fledermausarten sind aus dem Gesamtgebiet der unteren Havel bekannt, die wohl auch alle, zumindest auf ihren Jagdflügen, das LSG frequentieren. Einige von ihnen wie Großer Abendsegler und Braunes Langohr bewohnen Baumhöhlen in vorhandenen Altbäumen im Gebiet, andere leben auf Dachböden in den Ortschaften wie Graues Langohr oder Zwergfledermaus. Wie auch andernorts weist der Bestand des Feldhasen im LSG einen starken Rückgang auf. Von den Mäusen und Wühlmäusen kommen die allgemein verbreiteten Arten auch im LSG vor. Besonders die Zwergmaus findet in den ausgedehnten Riedflächen und den Uferstaudenfluren reichlich Gelegenheit, ihre kugelförmigen Halmnester zu errichten. Die aus Nordamerika stammende Bisamratte ist an allen Gewässern anzutreffen. Neben den vorkommenden einheimischen Raubtierarten wie Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Iltis, Mauswiesel und Hermelin wurden auch die eingewanderten Arten Waschbär, Marderhund und Mink nachgewiesen, mit deren weiterer Verbreitung und Vermehrung gerechnet werden muß. Von den Paarhufern kommen Reh und Wildschwein auch in der offenen Flur vor, während der Rothirsch nur in den Gebieten am Schollener See und am Stremel ausreichend Deckung findet. Das Gebiet der unteren Havel, das mit dem Gülper See in Brandenburg seine Fortsetzung findet, ist ein international bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer artenreichen Vogelwelt, von der bisher 135 bis 140 Arten als Brutvögel und etwa 80 Arten als Gastvögel nachgewiesen wurden. An den Gewässern mit ihren Röhrichten brüten neben mehreren Entenarten auch Haubentaucher und Graugans sowie Trauer- und Flußseeschwalben in kleinen Brutkolonien und die Lachmöwe in einer Kolonie zwischen 200 und 2 000 Brutpaaren auf dem Schollener See. Wasser- und Tüpfelralle, Rohrdommel, mehrere Rohrsängerarten, Blaukehlchen, Rohr-, Feld- und Schlagschwirl und Bartmeise sind Bewohner der Schilfgürtel. Die Beutelmeise baut an den Ufergehölzen ihre Hängenester. Die in den angrenzenden Wäldern brütenden Greifvögel kommen auf ihren weitreichenden Jagdflügen bis in die Niederung, so daß hier neben Habicht, Mäusebussard, Turmfalke und Rohrweihe auch Rot- und Schwarzmilan sowie See- und Fischadler beobachtet werden können. Die Wiesenbrüter haben wie vielerorts durch die Intensivnutzung starke Bestandseinbußen erlitten, dennoch gehören Bekassine und Kiebitz zu den verbreiteten, Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Rotschenkel zu den seltenen Brutvögeln. Der in den Dörfern brütende und in den Niederungsgebieten nahrungsuchende Weißstorch hat im Elbe-Havel-Winkel einen Verbreitungsschwerpunkt. In dem im Erweiterungsgebiet des LSG gelegenen Dorf Molkenberg brüten alljährlich 7 Weißstorchpaare. In der offenen Landschaft brüten mit Neuntöter, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Wacholderdrossel und Ortolan gefährdete beziehungsweise nur sporadisch vorkommende Vogelarten. Zu den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst, teilweise auch im Winter, fallen besonders die zu Tausenden zählenden Gänseschwärme der Saat- und Bleßgänse, aber auch große Schwärme der hier rastenden oder verweilenden Kraniche sowie Sing- und Zwergschwäne auf. Die Feuchtgebiete wie die Überschwemmungsflächen an der unteren Havel sind auch geeigneter Lebensraum für eine Amphibienfauna, von der Rotbauchunke, Erdkröte, Moor- und Grasfrosch, Knoblauch- und Kreuzkröte, See- und Teichfrosch sowie Kamm- und Teichmolch regelmäßig im Gebiet vorkommen. Von den Reptilien ist nur die Ringelnatter regelmäßig im Gebiet zu erwarten. Im Gebiet der unteren Havel kommen 33 Fischarten vor. Während es sich bei der überwiegenden Anzahl um euryöke Arten handelt, besteht durch die Überschwemmungshäufigkeit auch die Möglichkeit des Einwanderns anspruchsvoller Arten. So finden sich in der Havel, wenn auch oft nur vereinzelt, solche gefährdeten Fischarten wie Maräne, Stint, Rapfen, Döbel, Zope, Quappe und Wels. Aufgrund der geringen Abwasserbelastung ist die Havel der einzige Fluß in Sachsen-Anhalt, auf dem durchgängig, also auch zu DDR-Zeiten, eine gewinnbringende Berufsfischerei ausgeübt wurde. Die Vielzahl der im Landschaftsschutzgebiet vorkommenden Wirbellosen kann nur summarisch genannt werden. Hervorgehoben seien lediglich die in temporären Überflutungsgewässern im zeitigen Frühjahr lebenden, seltenen Kleinkrebse Siphonophanes grubei und Lepidurus apus. Artenreichtum, der für dieses Gebiet noch längst nicht voll erfaßt ist, dokumentieren Eintags-, Stein-, Schlamm- und Köcherfliegen, 39 Libellenarten, die zahlreichen Laufkäfer sowie die über 300 Schmetterlingsarten. Die nachgewiesene Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Verbindung mit der reichhaltigen Biotopausstattung führte gemeinsam mit dem Land Brandenburg zur länderübergreifenden Ausweisung eines Teilgebietes als „Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung“ auf der Grundlage der UNESCO-Konvention „Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung“ (RAMSAR-Gebiet). Gemäß dem Artenspektrum der Fauna und Flora des LSG ist als das wesentlichste Entwicklungsziel die Erhaltung weiträumiger, im Winter und Frühjahr flach überstauter Grünlandflächen anzusehen, um die Lebensbedingungen für die Wiesenbrüter und die durchziehenden Vogelscharen zu erhalten und zu verbessern. Diese Wiesen wären extensiv zu nutzen, das heißt Reduzierung der Mineraldüngung sowie schonende Mahd beziehungsweise Beweidung. Die Erhaltung der flußauentypischen Vegetation ist Voraussetzung für die Bewahrung des Landschaftscharakters und der Biotopausstattung des Gebietes. Die aktuell nicht mehr vorkommenden Weichholz- und Hartholzauenwälder sollten an geeigneten Stellen wieder entwickelt werden. Vorhandene Erlen-Eschenwälder sowie Erlen-Bruchwälder sind unbedingt zu erhalten. Die Niedermoorbereiche können durch gezielte Vernässungen regeneriert werden. Ein ökologisch orientierter Betrieb aller wasserbaulichen Anlagen, insbesondere der Stauanlagen und Schöpfwerke, sollte den Wasserhaushalt des Gebietes so steuern, daß sowohl die Grundwasser- und Überflutungsverhältnisse den Schutzzielen entsprechen, als auch eine Bewirtschaftung des Grünlandes ermöglicht und zugleich eine ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer zumindest zeitweise erreicht wird. Gleichzeitig sollte durch die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen - vorzugsweise Umgehungsgerinnen - sowie durch die Anbindung beziehungsweise den Wiederanschluß von Altarmen und Nebenarmen die ökologische Durchgängigkeit dauerhaft hergestellt werden. Fuß- und Radwanderungen Zur Erschließung des Gebietes durch Rad- oder Fußwanderungen ist ein Wanderwegenetz vorhanden, das jedoch weiter entwickelt wird. Naturkundlich orientierte Wanderungen sollten stets mit dem Besuch der Naturschutzstationen in Parey oder Ferchels verbunden werden, um sich dort mit den erforderlichen Informationen zu versehen oder aber an Führungen durch das Gebiet teilzunehmen. Neben Wanderungen durch die eindrucksvolle Flußniederung bietet auch die bewaldete Moränenlandschaft im Norden des LSG diese Möglichkeit, insbesondere von Müggenbusch, Kümmernitz oder Waldfrieden aus. Havelberg und andere Orte Wanderungen oder Exkursionen im Gebiet können mit einem Besuch der Stadt Havelberg mit dem markanten Dom St. Marien auf dem Domberg verbunden werden. Dieser 1170 geweihte, ursprünglich im romanischen Stil erbaute, nach einem Brand jedoch gotisch neuerrichtete Dom mit seiner bemerkenswerten Innenausstattung bildet mit den umgebenden Stiftsgebäuden und dem angeschlossenen Prignitz-Museum für Besucher einen komplexen Anziehungspunkt. Weitere Bauten in der Stadt sind ebenso sehenswert, zum Beispiel die ehemalige Dekanei, die ehemalige Domprobstei und die ehemalige Domschule. Weitere Sehenswürdigkeiten des Landschaftsschutzgebietes sind die Pfarrkirche St. Nikolai in Sandau mit ihrem massiven Westturm und die bemerkenswerten Dorfkirchen in Nitzow, Schollene, Kamern, Schönfeld und Garz. Auch eine Fahrt zum Havelwehr bei Quitzöbel bietet Gelegenheit, die Flußlandschaft zu erleben und sich mit den technischen Möglichkeiten der Hochwasserabwehr vertraut zu machen. Hochwasserschutz in der Havelniederung Das Leben der Menschen in den Auen von Elbe und Havel war ein ständiger Kampf gegen die Naturgewalt des Wassers. Daher begannen im 12. Jahrhundert die sich im Zuge der Ostkolonisation im Gebiet zwischen Elbe und Havel ansiedelnden Holländer erste Deichbauten als Einzelpolder zu errichten. Durch eine anschließende allmähliche Verbindung dieser Einzelpolder entstanden Deichsysteme. Obwohl in der nachfolgenden Zeit der Elbedeichbau weiter vorangetrieben wurde, war durch den Rückstau in der Havel die Hochwassergefahr im Elbe-Havel-Winkel noch nicht gebannt. Da mit diesem Dammbau sozusagen eine künstliche Wasserscheide zwischen Elbe und Havel gelegt wurde, führte dies zu einer hohen Belastung der Deichkörper, so daß Deichbrüche nicht ausblieben. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Deicherhaltung vernachlässigt, so daß sogar bestehende Siedlungen wieder aufgegeben werden mußten. Friedrich II. veranlaßte dann die Intensivierung der Kultivierung und legte Deichschauordnungen fest. 1771/72 wurde die Havelmündung durch die Anlage eines Trennungsdeiches zwischen Elbe und Havel 8 km elbeabwärts verlegt. Damit wurde die Rückstauhöhe der Elbe um 1,3 m und damit die Hochwassergefahr an der unteren Havel verringert. Dennoch sorgten Deichbrüche weiterhin für verheerende Katastrophen wie zum Beispiel im Jahr 1855. Eine weitere Verlegung der Havelmündung elbeabwärts und eine dadurch zu erwirkende weitere Verringerung der Rückstauhöhe wurde gefordert, aber wegen Geldmangels nicht verwirklicht. In der Zeit von 1906 bis 1912 erfolgte aus wirtschaftlichen Erwägungen ein Ausbau der Havel zur Schiffahrtsstraße mit Staustufen. Der Rückstau in der Havel wirkte jedoch nach wie vor, und 1926/27 kam es zu einem erneuten verheerenden Hochwasser. So wurden in der Zeit nach 1927 Maßnahmen durchgeführt, die eine bessere Abwehr von Hochwassergefahren ermöglichen. Das 1937 fertiggestellte Wehr bei Quitzöbel sowie die nach dem II. Weltkrieg errichteten Wehre bei Neuwerben und Gneusdorf sind ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzsystems an der unteren Havel. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg wird heute die Bedienung der Wehrgruppe Quitzöbel im Zusammenhang mit der möglichen Flutung der Havelpolder zur Abwehr von Hochwassergefahren an Elbe und Havel genutzt. Pelose aus dem Schollener See Durch das Zusammentreffen mehrerer Faktoren wie Größe der Wasserfläche, Wassertiefe, Exposition zur Hauptwindrichtung und anderen hat sich im Schollener See eine mächtige Schlammschicht von relativ einheitlicher Konsistenz herausgebildet. Es handelt sich um den fruchtbaren Schlamm Gyttja. Dieser entsteht unter zunächst aeroben Bedingungen, also unter Sauerstoffeinfluß durch bakterielle und koprogene, das heißt Umwandlung über die Darmtätigkeit der in der obersten Schlammschicht lebenden Zuckmückenlarven, Umformung pflanzlicher und tierischer Reste, besonders jedoch aus einer Vielzahl abgestorbener Kieselalgen, den Diatomeen. Später bei Stärkerwerden der Schicht unter anaeroben Bedingungen, also unter Sauerstoffabschluß, geht der Schlamm in Fäulnis über. Diese sozusagen zweistufige Umwandlung führt im Gegensatz zur echten Faulschlammbildung zu einer anderen stofflichen Zusammensetzung, beispielsweise sind weniger labilprotobituminöse Substanzen enthalten. Durch einen geringeren Anteil an Eisensulfid (FeS) weist diese Schlammart eine hellbraune Farbe auf und wird im Unterschied zu anderen Schlämmen als Pelose bezeichnet. Diese Schlammschicht ist etwa 8 m stark, so daß im Schollener See etwa 270 000 m3 Pelose lagern. Diese Pelose hat ein ungewöhnlich hohes Wärmebindungsvermögen, eine chemisch einwandfreie Beschaffenheit und wird daher in der balneologischen Therapie zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen sowie von Erkrankungen der Leber- und Gallenwege eingesetzt. Zu diesem Zweck wird die Pelose des Schollener Sees von Arbeitsflößen mit Hebeeinrichtungen aus gehoben und zu den Behandlungseinrichtungen abtransportiert. Da sie steril ist, bedarf sie keiner weiteren Aufbereitung. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Forschergruppe (FOR) 402: Funktionalität in einem tropischen Bergregenwald Südecuadors: Diversität, dynamische Prozesse und Nutzungspotenziale unter ökosystemaren Gesichtspunkten, Funktionalität in einem tropischen Regenwald; Diversität; dynamische Prozesse und Nutzungspotentiale unter ökosystemaren Gesichtspunkten (FOR 402)

Die Bergwälder der Ostanden gehören zu den artenreichsten terrestrischen Ökosystemen der Erde, zugleich stehen sie unter immensem Nutzungsdruck (Abholzung, Umwandlung in Weideland). In einem multidiszilinären Ansatz aus Bio-, Geo-, Forst- und Agrarwissenschaften - von der Ebene des Organismus ausgehend bis hin zur Landschaftsebene - wollen wir an einem ausgewählten, für Forschungen zugänglichen ostandinen Bergwald in Südecuador ein solches Ökosystem, sowie seine gebietstypischen, durch menschliches Wirtschaften entstandenen Ersatzformationen beispielhaft analysieren. Dabei gilt es im ersten Schritt wichtige geowissenschaftliche und biologische Eigenschaften des Systems (Klima, Boden, Verfügbarkeit von Wasser und Nährelementen, Struktur und Artenzusammensetzung der Vegetation sowie Vorkommen und Vielfalt tierischer und pilzlicher Schlüsselorganismen: Pollinatoren, Samenverbreiter, Herbivore und Destruenten) zu erfassen. Im zweiten Schritt wird die Funktionsweise wichtiger Teilsystem erschlossen (Stoffflüsse zwischen wichtigen Kompartimenten, Dynamik und Regenrationspotentiale der Vegetation in Wechselwirkung mit der Fauna und den abiotischen Randbedingungen). Darauf aufbauend wollen wir drittens Optionen entwickeln bzw. überprüfen für eine nachhaltige Nutzung, Erhaltung und - soweit möglich - Rehabilitation des Waldes. Diese Erkenntnisse werden über das Untersuchungsgebiet hinaus für das ökosystemare Verständnis und Management tropischer Bergwälder von genereller Bedeutung.

INSPIRE SN Geologie GK50 LKQ

Der Datensatz beinhaltet Informationen zur Geologie im Freistaat Sachsen. Der Datensatz des Kartenwerkes bildet die quartären Lockergesteine und die an ihrer Basis anstehenden Festgesteine in mehreren, übereinanderlagernden Horizontkarten im Maßstab 1 : 50.000 ab. Bei dem bereitgestellten Datensatz handelt es sich um einen Ausschnitt aus der Gesamtkarte. Die INSPIRE-konforme Umsetzung der weiteren Kartenbereiche ist derzeit in Arbeit. Lückenhafte Angaben zu Stratigraphie und/oder Petrographie einzelner Flächen werden schrittweise vervollständigt. Eine einheitlich graue Signatur markiert die unvollständig attributierten Features. Der Datensatz ist nutzbar in einem Maßstab kleiner als 1 : 25.000. Das Kartenwerk ist eines von 7 geologischen Kartenwerken, welches für das Gebiet des Freistaates Sachsen in jeweils eigenen Kartendiensten INSPIRE-konform bereitgestellt wird.

Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalt

Naturschutzgebiete (NSG) in Sachsen-Anhalt Stand: 31.12.2025 Code NSG0001___ NSG0002___ NSG0004___ NSG0005___ NSG0006___ NSG0007___ NSG0008___ NSG0009___ NSG0010___ NSG0011___ NSG0012___ NSG0013___ NSG0014___ NSG0014___ NSG0015___ NSG0015___ NSG0016___ NSG0017___ NSG0018___ NSG0018___ NSG0020___ NSG0020___ NSG0021___ NSG0022___ NSG0022___ NSG0023___ NSG0024___ NSG0025___ NSG0026___ NSG0027___ NSG0028___ NSG0029___ NSG0030___ NSG0031___ NSG0031___ NSG0032___ NSG0033___ NSG0034___ NSG0035___ NSG0037___ NSG0038___ NSG0039___ NSG0039___ NSG0040___ NSG0041___ NSG0042___ NSG0043___ NSG0044___ NSG0044___ NSG0045___ NSG0046___ NSG0046___ NSG0047___ NSG0049___ NSG0050___ NSG0051___ NSG0054___ NSG0056___ NSG0061___ NSG0062___ NSG0062___ NSG0063___ NSG0064___ Name Untere Schwarze Elster Riß Stremel Jederitzer Holz Schollener See Jävenitzer Moor Fenn Arneburger Hang Schelldorfer See Rehm Bartenslebener Forst Wellenberge-Rüsterberg Colbitzer Lindenwald Colbitzer Lindenwald Rogätzer Hang - Ohremündung Rogätzer Hang - Ohremündung Kreuzhorst Weinberg bei Hohenwarthe Magdeburgerforth Magdeburgerforth Elendstal Elendstal Bockberg Bodetal Bodetal Radeweg Tännichen Hasselniederung Albrechtshaus Osteroder Holz Kleiner Fallstein Großer Fallstein Waldhaus Herrenberg und Vorberg im Huy Herrenberg und Vorberg im Huy Hoppelberg Waldfrieden und Vogelherd im Hohen Holz Seeburg Salzstelle bei Hecklingen Nedlitzer Niederung Rahmbruch Schleesen Schleesen Platzbruch Jütrichauer Busch Beetzendorfer Bruchwald und Tangelnscher Bach Bucher Brack-Bölsdorfer Haken Mahlpfuhler Fenn Mahlpfuhler Fenn Alte Elbe zwischen Kannenberg und Berge Kalbescher Werder bei Vienau Kalbescher Werder bei Vienau Jemmeritzer Moor Ferchauer Forst Ziegenberg bei Heimburg Großes Bruch bei Wulferstedt Osterwesten Dornburger Mosaik Bürgerholz bei Rosian Harslebener Berge und Steinholz Harslebener Berge und Steinholz Hammelwiese Teufelsmauer und Bode nordöstlich Thale Status Anzahl JB JAe Größe GIS (ha) Größe (VO (ha) VO 1 1967 2024 411,4449 442,0000 VO 1 1967 2024 95,8922 91,2000 VO 1 1967 2024 394,3542 362,0000 VO 1 1961 310,7385 322,0000 VO 1 1967 478,4385 478,0000 VO 1 1938 2024 12,7968 13,7400 VO 1 1939 6,2171 6,2500 VO 1 1961 2024 7,7164 6,6200 VO 1 1967 124,9116 175,0000 VO 1 1961 71,9399 67,6900 VO 1 1961 2024 203,9716 200,7900 VO 2 1940 19,5259 17,6900 TR 1 1939 26,4625 25,9000 VO 1 1939 199,2866 188,7000 TR 1 1998 41,0973 40,0200 258,1560 261,0000 VO 1 1998 VO 1 1961 2024 323,4479 282,2500 VO 1 1939 5,4896 5,4100 TR 1 1961 104,4793 101,2400 VO 1 1961 131,3775 127,0800 TR 1 1961 9,0399 10,0000 VO 1 1961 74,1954 73,6900 VO 1 1967 24,0517 24,8000 TR 3 1937 2024 59,3023 57,3200 VO 1 1937 2024 475,1707 473,7800 VO 1 1961 20,6892 18,9000 VO 1 1961 22,5939 22,8700 VO 1 1967 7,8239 7,7000 VO 1 1961 70,6357 63,9500 VO 1 1961 53,2370 50,5400 VO 1 1961 44,5774 45,8600 VO 1 1961 70,6265 70,8400 VO 1 1961 52,5266 52,0800 TR 1 1961 4,7068 4,0000 VO 1 1961 243,6718 234,8400 VO 1 1961 55,4480 55,2200 VO 1 1961 141,2702 133,7800 VO 1 1967 2024 11,0188 10,5500 VO 1 1926 2024 13,6049 14,7600 VO 1 1961 2002 167,4786 160,2900 VO 1 1961 2001 46,5271 44,5800 TR 1 1961 2001 21,9054 21,8800 VO 2 1961 2001 50,2404 49,5800 VO 1 1961 22,4128 21,7600 VO 1 1926 26,2234 25,0000 VO 1 1978 143,4498 138,8900 VO 1 1978 1087,9159 1008,0000 TR 1 2002 73,3774 0,0000 VO 1 2002 1194,6577 1210,0000 VO 1 1978 2024 174,3119 300,0000 TR 1 1978 18,5645 16,7000 VO 1 1978 137,0612 134,6800 VO 1 1978 21,6441 20,5600 VO 3 1978 40,0275 40,3000 VO 1 1981 94,1126 88,4000 VO 1 1981 2024 804,3857 786,0000 VO 1 1990 101,3822 102,0000 VO 3 2004 2004 45,8386 46,0000 VO 1 1994 104,8754 104,0000 TR 1 1967 2024 17,3654 17,2400 VO 1 1967 2024 251,2828 250,5800 VO 1 1967 5,7558 5,8400 VO 1 2012 197,6952 198,0000 Naturschutzgebiete (NSG) in Sachsen-Anhalt Stand: 31.12.2025 NSG0065___ NSG0066___ NSG0067___ NSG0067___ NSG0068___ NSG0069___ NSG0072___ NSG0073___ NSG0073___ NSG0074___ NSG0075___ NSG0076___ NSG0077___ NSG0078___ NSG0079___ NSG0080___ NSG0081___ NSG0082___ NSG0083___ NSG0084___ NSG0085___ NSG0086___ NSG0087___ NSG0088___ NSG0089___ NSG0091___ NSG0092___ NSG0093___ NSG0094___ NSG0095___ NSG0095___ NSG0096___ NSG0096___ NSG0097___ NSG0098___ NSG0099___ NSG0100___ NSG0100___ NSG0101___ NSG0102___ NSG0103___ NSG0107___ NSG0108___ NSG0109___ NSG0110___ NSG0111___ NSG0112___ NSG0113___ NSG0114___ NSG0116___ NSG0117___ NSG0119___ NSG0120___ NSG0120___ NSG0121___ NSG0121___ NSG0122___ NSG0123___ NSG0124___ NSG0124___ NSG0126___ NSG0127___ NSG0128___ NSG0130___ Münchenberg Anhaltinischer Saalstein Spaltenmoor Spaltenmoor Alte Burg Burgesroth - Bruchholz Schierstedter Busch Selketal Selketal Pfaffenbusch Große Nachthut Steinberg Saurasen Klippmühle Ziegenberg Strubenberg Sprohne Auwald bei Plötzkau Gerlebogker Teiche Nelbener Grund und Georgsburg Teufelsgrund und Saalehänge Zickeritzer Busch Diebziger Busch Neolith-Teich Cösitzer Teich Rößling Brambach Rathsbruch Buchholz Saarenbruch-Matzwerder Saarenbruch-Matzwerder Krägen-Riss Krägen-Riss Schönitzer See Mark Naundorf Thielenhaide Crassensee Crassensee Großer Streng Alte Elbe bei Bösewig Pferdekopf Borntal Eislebener Stiftsholz Hasenwinkel Lämmerberg und Vockenwinkel Galgenberg und Fuchshöhlen Salzwiesen bei Aseleben Saalehänge bei Dobis Bergholz Lindbusch Bischofswiese Möster Birken Untere Mulde Untere Mulde Sandberg Sandberg Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch Steinklöbe Müchelholz Müchelholz Neue Göhle Forst Bibra Tote Täler Lausiger Teiche und Ausreißer-Teich VO VO TR VO VO VO VO TR VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO TR TR VO VO VO VO TR VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO TR VO TR VO VO VO TR VO VO VO VO VO 1 1 1 1 1 1 1 8 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 3 1 1 1 1 2 3 1 1 1 2 1967 1961 1961 1961 1967 1998 1967 1994 1994 1926 1961 1961 1961 1938 1961 2024 1961 1961 2024 1961 2024 1967 2024 1967 2024 1967 1961 2004 2021 2004 2021 1967 2009 1926 1926 2003 1961 2001 1961 2004 2004 2004 2004 2001 1961 1997 1961 1997 2004 2004 1961 2024 1983 1961 1961 2024 1961 2024 1961 1967 2024 1967 1995 1967 2024 1961 1995 1961 2004 2021 2004 2004 2004 2004 1961 2024 1961 2024 1994 1994 1961 2025 1961 2025 1994 1994 1995 1939 2024 39,5749 6,4490 43,9338 82,1650 44,9179 190,9554 26,1539 156,5228 656,6230 8,0540 7,2649 41,2391 33,3188 10,1429 25,1551 12,8613 15,7269 135,8208 68,1516 8,3609 13,8806 36,6740 392,5352 105,8347 37,6721 26,2687 78,3876 13,5531 42,2604 364,0262 95,4170 53,4251 216,4111 145,5929 39,0948 37,6244 168,6702 256,1313 452,5659 368,3619 9,6463 82,2740 35,1623 22,0460 11,6650 38,2597 36,0700 17,2834 77,6073 20,7534 51,5939 54,7082 208,3194 1191,7677 10,7143 30,2311 315,6470 95,1038 8,8197 59,9232 54,7709 492,3537 826,5227 59,4152 40,6400 6,4400 43,0500 80,6500 41,7900 195,0000 23,3600 169,1900 660,0000 7,9000 7,6400 39,4300 32,7900 8,5900 25,7900 12,1900 15,3400 131,0000 65,5000 8,0000 13,7900 33,0000 394,0000 107,0000 38,3200 24,4400 83,0400 11,6900 40,2400 354,0000 0,0000 0,0000 217,0000 145,0000 46,9800 31,4900 0,0000 254,0000 462,0000 358,7500 9,7100 87,8500 36,5000 18,4000 14,2000 36,8500 37,0000 15,0400 79,3700 20,6000 52,0400 54,0000 0,0000 1191,0000 9,2000 29,3400 298,0000 83,0000 6,9800 59,1400 53,0000 505,0000 827,0000 54,6000 Naturschutzgebiete (NSG) in Sachsen-Anhalt Stand: 31.12.2025 NSG0131___ NSG0132___ NSG0133___ NSG0134___ NSG0135___ NSG0136___ NSG0137___ NSG0138___ NSG0139___ NSG0140___ NSG0141___ NSG0142___ NSG0143___ NSG0144___ NSG0145___ NSG0146___ NSG0146___ NSG0147___ NSG0148___ NSG0149___ NSG0150___ NSG0151___ NSG0154___ NSG0155___ NSG0156___ NSG0157___ NSG0158___ NSG0159___ NSG0160___ NSG0160___ NSG0161___ NSG0162___ NSG0163___ NSG0164___ NSG0165___ NSG0166___ NSG0166___ NSG0169___ NSG0170___ NSG0171___ NSG0172___ NSG0173___ NSG0174___ NSG0175___ NSG0176___ NSG0177___ NSG0178___ NSG0178___ NSG0179___ NSG0180___ NSG0181___ NSG0182___ NSG0183___ NSG0184___ NSG0184___ NSG0185___ NSG0186___ NSG0187___ NSG0188___ NSG0189___ NSG0190___ NSG0191___ NSG0191___ NSG0193___ Jösigk Wulfener Bruchwiesen Vogtei Grubengelände Nordfeld Jaucha Alter Stolberg(Sachsen-Anhalt) u.Grasburger Wiesen Göttersitz Großer Ronneberg-Bielstein Nordspitze Peißnitz Lunzberge Trockenrasenflächen bei Karsdorf Kuckenburger Hagen Porphyrlandschaft bei Gimritz Friedrichshohenberg Clusberg Ringelsdorf Hakel Hakel Salziger See Wilslebener See Salzstellen bei Sülldorf Benitz Heidberg Klüdener Pax-Wanneweh Brandberge Bürgerholz bei Burg Gegensteine-Schierberg Bachtäler des Lappwaldes Kramershai Gipskarstlandschaft Heimkehle Gipskarstlandschaft Heimkehle Schießberg Taubequellen Schlauch Burgkemnitz Gipskarstlandschaft Pölsfeld Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg Gipskarstlandschaft Questenberg Gipskarstlandschaft Questenberg Fiener Bruch Tiefkippe Schlaitz Okertal Stachelroder Tal und Lohtal Saale-Elster-Aue bei Halle Pfaffenheide-Wörpener Bach Alte Elster und Rohrbornwiesen Kirschberg und Handkante Blonsberg Oberes Selketal Oberes Selketal Hopptal Weinfeld Harzer Bachtäler Asendorfer Kippe Pfingstanger bei Wörmlitz Oranienbaumer Heide Oranienbaumer Heide Forstwerder Steinköpfe Steinhorste Schwarze Elster-Kuhlache Taufwiesenberge Aderstedter Busch Schieferberg Schieferberg Elsholzwiesen VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO TR VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO TR VO VO VO VO VO VO TR VO VO VO VO VO VO VO VO VO VO TR VO VO VO VO VO VO TR VO VO VO VO VO VO VO TR VO VO 1 2 1 1 1 1 1 1 1 2 4 1 1 1 1 2 2 2 1 3 1 1 1 2 1 6 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 9 1 1 7 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1961 2001 2004 2004 1983 2024 1983 2024 1995 1993 1993 1993 1994 1993 1994 1994 1994 1994 1994 1995 2002 1995 2002 1994 2025 1994 1995 1999 1997 1997 1996 1997 1998 1998 2000 1995 1995 1995 1996 2021 1996 2021 1996 1996 1996 1996 1997 1997 1997 1998 1998 2024 1998 1998 2000 1998 1998 1998 1998 1998 1998 1998 1998 1998 2014 2014 1998 1998 1999 2021 1999 1999 1999 1999 1999 2000 68,9655 574,8426 70,7567 23,2636 24,2627 151,3831 222,4164 12,5339 62,7409 131,5839 69,6494 287,9378 117,6716 28,7264 158,8476 32,4276 1322,9678 452,6786 152,1723 22,7194 99,0402 117,7791 1159,7021 91,0477 941,5084 109,5644 511,5560 181,7719 22,3847 62,6422 9,8632 48,6951 66,7362 859,1432 94,2928 11,2952 3900,0570 144,6303 57,7517 68,9797 51,4553 906,6126 476,0519 212,4524 38,0156 30,9332 25,9769 1702,6925 20,8696 24,4937 1102,2335 43,7875 127,2434 645,7920 2684,7753 10,5546 676,6915 38,9966 183,8331 46,9452 43,8933 59,8212 59,8212 162,8917 66,9900 577,0000 76,7000 23,2000 28,0000 142,0000 230,0000 11,6000 64,0000 70,0000 72,0000 290,0000 118,5000 30,0000 157,0000 33,9600 1366,0000 448,0000 154,0000 23,0000 100,0000 119,0000 1100,0000 92,0000 920,0000 102,0000 590,0000 175,0000 21,0000 66,0000 10,3000 48,5000 67,0000 859,0000 91,0000 11,7700 3891,0000 143,0000 57,0000 82,0000 52,0000 915,0000 484,0000 212,0000 37,0000 31,0000 24,7200 1611,0000 21,0000 25,0000 1301,0000 47,0000 125,0000 0,0000 2683,0000 11,0000 620,0000 39,0000 187,0000 40,0000 43,0000 65,4500 65,4500 161,0000

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 1990

Die Aktualisierung und Erweiterung der Umweltatlaskarten erfolgte in den drei Arbeitsschritten: Überarbeitung der Flächennutzungssystematik, Ermittlung und Aktualisierung der realen Flächennutzung sowie Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des UIS Berlin. Überarbeitung der Flächennutzungssystematik Für beide Stadthälften mußte eine einheitliche Systematik erarbeitet werden, in der vorhandene Mängel beseitigt und der speziellen Ost-Berliner Datengrundlage Rechnung getragen werden sollte. Gegenüber der alten Systematik sind die Kategorien Verkehrsfläche, zu der jetzt auch Flugplätze und Hafenanlagen gehören, die Kategorien Baustelle und Stadtplatz/Promenade hinzugekommen. Die früher eigene Kategorie Wassersportgebiete wird jetzt unter Sportplatz/Freibad mitgeführt. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Die Kategorien Wohnen, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbe-/Industriegebiet sind über den Anteil der zum Wohnen genutzten Flächen im Verhältnis zu den durch Handel/Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe genutzen Flächen definiert (vgl. Tab. 1). Auf Grund der unterschiedlichen Datengrundlagen sind die Kategorien Wohngebiet, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbegebiet für den West- und den Ostteil der Stadt nicht direkt miteinander vergleichbar. Für West-Berlin erfolgte die Bestimmung der Nutzungskategorien rechnerisch über die Bruttogeschoßflächenanteile der STU und der Stadtplanungsdatei. Da für Ost-Berlin keine entsprechenden Bruttogeschoßflächenangaben existieren, schätzten die Bezirksämter die Flächenanteile der zum Wohnen oder durch Handel/Dienstleistung bzw. Gewerbe genutzten Flächen mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Daten und ordneten sie entsprechend dieser geschätzten Nutzungsanteile in die Systematik der Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) ein. Dabei verwendeten die einzelnen Bezirke bei der Abgrenzung der Nutzungskategorien unterschiedliche Prozentanteile. Entsprechend mußten die Kategorien der Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) zur Übertragung in die Systematik der Karte 06.01 (vgl. Tab. 1) neu bewertet und eingeordnet werden. Da in den Flächennutzungskarten der Bezirke Mischgebiete in der Regel nicht differenziert in Typ I und II dargestellt sind, wurde zur Abgrenzung der Mischgebietstypen I und II zusätzlich die Baustruktur herangezogen. Zeigte das Luftbild für ein Mischgebiet eine überwiegend gewerbliche Baustruktur, wurde es als Mischgebiet II ausgewiesen. Entsprach die Baustruktur der typischen Baustruktur West-Berliner Mischgebiete des Typs I, wurde es auch als solches eingestuft. Diese Vorgehensweise bedingt, daß in der Kategorie Mischgebiet I in Ost-Berlin auch Flächen erfaßt sein können, die einen hohen Anteil an kleingewerblichen Betrieben aufweisen. Da von ihnen ebenso wie von Handels- und Dienstleistungsunternehmen eine relativ geringe Belastung auf angrenzende Wohnnutzungen ausgeht, ist die Differenzierung der Mischgebiete Ost-Berlins anhand der Baustruktur trotz aller Unsicherheiten sinnvoll. Ein Wohngebiet ist durch Wohnnutzung und der zum Wohnen benötigten Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsunternehmen (Reinigungen, Gaststätten, Schulen u.ä.) charakterisiert. Der Flächenanteil der Wohnnutzung ist gegenüber Handel und Dienstleistung sowie Gewerbe mit 75 % – 100 % dominant. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen (vgl. Karte 06.07, SenStadtUm 1995). Im Erscheinungsbild ähnelt das Mischgebiet I dem Wohngebiet. Jedoch ist die Wohnnutzung stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.) und kleingewerblichen Betrieben in Fabriketagen und Hinterhöfen durchsetzt. In der Regel dominiert die Wohnnutzung mit bis zu 75 %. Sie kann aber zugunsten von Handel- und Dienstleistung bzw. Kleingewerbe bis auf 10 % zurückgehen. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist insgesamt gering. Dieser Kategorie wurden auch größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten zugeordnet. Das Mischgebiet II ist durch einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe mit entsprechenden Gebäudekomplexen und Lagerplätzen geprägt. Zum Wohnen wird in der Regel ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche genutzt. Sie kann in Ost-Berlin bis auf 10 % zurückgehen. Das Erscheinungsbild ähnelt dem eines Gewerbegebietes. Es muß von einer starken Störung der Wohnnutzung durch Lärm und Emissionen ausgegangen werden. Im Kerngebiet dominieren mit 70 – 100 % die Büro- und Geschäftszentren der Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Wohnanteil ist mit maximal 30 % sehr gering. Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind in der Regel nicht als Kerngebiet erfaßt, da aus Darstellungsgründen für die Nutzungszuweisung der gesamte Block und nicht nur eine Straßenseite berücksichtigt wurde (z.B. Wilmersdorfer Straße). Speziell im Bezirk Mitte können öffentliche, überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften und andere vergleichbare Nutzungen, die in der Regel der Kategorie Gemeinbedarf zugeordnet werden, unter der Kategorie Kerngebiet erfaßt sein, da diese Einrichtungen in der Flächennutzungskarte des Bezirks als Kerngebiete ausgewiesen wurden (vgl. Kategorie Gemeinbedarf). Kennzeichnend für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet sind große Industriegebäude sowie Lagerhallen und -plätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal 30 % in den Hintergrund. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als sehr hoch einzuschätzen. Die Kategorie Gewerbe-/Industriegebiet umfaßt auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Eisenbahnflächen sowie eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.). Als Standorte von Gemeinbedarfsflächen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung, außerdem Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, Sportanlagen, Jugendfreizeit- und Seniorenheime und konfessionelle Einrichtungen, z.B. Kirchen. Sondernutzungsflächen sind Bauflächen mit besonderer Zweckbestimmung, wie das Olympiastadion und das Messegelände. Die Standorte von Ver- und Entsorgungsflächen umfassen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Einrichtungen der Stadtreinigung und der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe inklusive der Betriebshöfe sowie Hafenanlagen, zentrale Markthallen (Großmarkt, Blumenmarkt, Schlachthof) und sonstige Versorgungseinrichtungen, z.B. Sendeanlagen. Zu den Verkehrsflächen zählen die durch den Kfz- oder Bahnverkehr in Anspruch genommenen Flächen ohne das Straßenland. Weiter gehören Verkehrsinseln und Flugplätze zu den Verkehrsflächen. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfaßt, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem ha bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) liegen, wurden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsfläche werden weiter Gleisanlagen und Rangieranlagen der S- und Fernbahn geführt, außerdem die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt oder als Hochbahn verlaufenden U-Bahnabschnitte sowie Straßenbahnflächen. Mittelstreifen wurden dann der Verkehrsfläche zugeordnet, wenn sie entsprechend ihrer Nutzung als Kfz-Parkplatz einzustufen sind. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Eisenbahnflächen werden nicht als Verkehrsfläche geführt (vgl. Kategorie Gewerbegebiet). Ein Wochenendhausgebiet unterscheidet sich von einer Kleingartenanlage oder einem Wohngebiet in seinem äußeren Erscheinungsbild kaum. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden für die westlichen Stadtbezirke übernommen. Für die östlichen Stadtbezirke wurde eine Fläche nur dann der Kategorie Wochenendhausgebiet zugeordnet, wenn es sich weder um ein Wohngebiet noch eine Kleingartenanlage handelt (vgl. auch Nutzungskategorie Kleingarten in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand). Als Baustelle wurden Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem, von Baustellenfahrzeugen zerwühltem Boden, eingeordnet. Oft sind schon die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfaßt alle Waldflächen der Berliner Forsten sowie waldartige Bestände außerhalb der Berliner Forsten, die auf dem Luftbild eindeutig als geschlossener Waldbestand zu erkennen sind. Zu den Wäldern gehören auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder. Als Gewässer werden die natürlichen Gewässer – Flüsse, Seen, Pfuhle – sowie Kanäle und Wasserbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt. Zur Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder. Unter Acker werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden; im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch durch Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Als Park bzw. Grünfläche gelten die im Grünflächenverzeichnis von SenStadtUm geführten Anlagen, weiter Stadtplätze mit einer Versiegelung von weniger als 30 % und als Grünfläche genutzte Mittelstreifen. Außerdem wurden Spielplätze sowie der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Friedrichsfelde, der Schloßpark Charlottenburg u.ä. der Kategorie Park/Grünfläche zugeordnet. Grünanlagen auf Gemeinbedarfstandorten, beispielsweise um Krankenhäuser, wurden nicht separat abgegrenzt. Stadtplätze und Promenaden dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä.. Sie enthalten in der Regel in ihrem Namen das Wort “Platz”, wie Alexanderplatz. Gegenüber Grünanlagen werden sie durch ihren höheren Versiegelungsgrad abgegrenzt, der bei Stadtplätzen wie auch bei Promenaden 30 % und mehr beträgt. Als Promenade gelten auch stärker als 30 % versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Als Friedhof werden zur Bestattung genutzte Flächen geführt. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten war die von SenStadtUm geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung auf gepachtetem Gelände erfaßt. Brachflächen sind zur Zeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Auch vegetationslose Flächen, wie Sandstrände, gehören in diese Kategorie. Ferner wurden einzelne künstliche Regenrückhaltebecken, Abgrabungen, Aufschüttungen und Feuchtgebiete dieser Kategorie zugeordnet. Als Campingplatz werden Flächen geführt, die zum gelegentlichen Wohnen in mobilen Unterkünften, z.B. Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, genutzt werden. Hierzu zählen auch Zeltplätze sowie Dauercampingplätze. Zur Kategorie Sportanlage/Freibad gehören neben Sportanlagen, Freibädern und Strandbädern auch Reitplätze und Wassersportgebiete. Die Wassersportgrundstücke sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) wurden der Kategorie Gewerbegebiet der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen zugewiesen. Als Baumschule bzw. Gartenbau sind Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen und Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien außer Flächen mit reiner Hallenbebauung verzeichnet. Die Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen und 06.02 Grün- und Freiflächenbestand ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Überschneidungen ergeben sich bei Standorten von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, bei Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bei Gewerbe- und Industriegebieten und bei Verkehrsflächen. Flächen dieser Kategorien sind z.T. auch in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand dargestellt, wenn ihr Charakter unabhängig von der Nutzung eher dem einer Grün- bzw. Freifläche entspricht. Ein Sportplatz wird z.B. in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportplatz dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Kirchen auf Stadtplätzen werden in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 je nach Versiegelungsgrad als Park/Grünfläche bzw. Stadtplatz/Promenade geführt (vgl. Tab. 2). Ermittlung und Aktualisierung der realen Flächennutzung Die zur Verfügung stehenden Karten wurden untereinander verglichen und mit den Luftbildern auf Veränderungen hin überprüft. Wichtigste Kartengrundlagen zur Aktualisierung und Ermittlung waren für West-Berlin die Karten der nutzungshomogenen Blockteilflächen, Stand 1989, Maßstab 1:4 000 und für Ost-Berlin die Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand), Stand 1990/91, Maßstab 1:5 000. Mit nutzungshomogenen Blockteilflächen von Grundstücksgröße bis hin zur Blockgröße ist die Nutzung sehr differenziert dargestellt. Dadurch konnte die Zuordnung zu den einzelnen Kategorien gut nachvollzogen und entsprechend der hier verwandten Systematik durchgeführt werden. Bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks wurden nutzungshomogene Blockteilflächen abgegrenzt. Aus Darstellungsgründen beträgt die Mindestgröße 1 ha und die Mindestbreite 20 m. In Einzelfällen wurden bei gegensätzlicher Nutzung (z.B. Grünfläche und Wohnblock) Teilflächen mit weniger als 1 ha aber mindestens 7 000 m 2 abgegrenzt. Da in den Karten der nutzungshomogenen Blockteilflächen und den Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) auch Flächen unter der Mindestgröße von 1 ha dargestellt sind, mußten sie zu größeren Blockteilflächen zusammengefaßt werden. Handelte es sich um nutzungshomogene Blockteilflächen, die über die Anteile von Wohnen, Handel/Dienstleistung und Gewerbe/Industrie definiert waren, wurden die jeweiligen Grundstücksflächenanteile der verschiedenen Blockteilflächen geschätzt und entsprechend den Nutzungsanteilen in die Kategorien der Tabelle 1 neu eingeordnet. Mußten nutzungshomogene Blockteilflächen zusammengefaßt werden, die nach sehr unterschiedlichen Kriterien definiert sind, z.B. Wohnfläche und Gemeinbedarfsfläche, wurde nach dem Dominanzprinzip verfahren: Flächennutzungen mit geringerer Größe wurden der vorherrschenden Nutzungskategorie zugeschlagen. Die Informationen der benutzten Kartengrundlagen wurden an Hand der Luftbilder überprüft. Insbesondere der Freiflächenbestand konnte mit Hilfe der Luftbilder sehr gut aktualisiert werden. Auch strukturelle Veränderungen, wie Neubebauung und -begrünung und der Verlauf von Grenzlinien nutzungshomogener Blockteilflächen, konnten festgestellt und entsprechend korrigiert werden. Nutzungsänderungen ohne Veränderung der Baustruktur, beispielsweise die Umnutzung eines Wohngebietes in ein Mischgebiet, ließen sich nur aus den Karten, aber nicht aus den Luftbildern entnehmen. Zur Abgrenzung und Überprüfung der Mischgebiete in Ost-Berlin wurde zusätzlich die Karte Flächennutzung Bestand (Berlin und Umland) aus dem Jahr 1990 herangezogen. Für die Überprüfung der Gewerbegebiete Ost-Berlins wurde die Karte der Gewerbeflächenuntersuchung des ISA verwandt. Der topographische Stadtplan wurde zur Bestimmung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungsstandorten und von Ver- und Entsorgungseinrichtungen Ost-Berlins benutzt. Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des UIS Alle Informationen über die reale Flächennutzung werden im UIS verwaltet und bearbeitet. Es ermöglicht eine graphische Datenverarbeitung der Sachdaten auf Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems . Als räumliches Bezugssystem dient eine digitale topographische Grundkarte im Maßstab 1:50 000, die Arbeitskarte des UIS . Darin ist der einzelne statistische Block, der in der Regel durch Straßen begrenzt wird, mit seiner Blocknummer dargestellt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom Statistischen Landesamt geführt. Dem neuesten Stand entsprechend wurden die statistischen Blöcke der digitalen Arbeitskarte im Rahmen der Bearbeitung der realen Flächennutzung für den Westteil der Stadt aktualisiert und für den Ostteil der Stadt erstmals digitalisiert. Die kleinste Bezugsfläche wird von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt wurden. Das einheitliche Bezugssystem ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet. Straßen haben im räumlichen Bezugssystem des UIS keine Fläche und sind somit datentechnisch nicht ansprechbar. Der Straßenverlauf ergibt sich durch die Grenzen der einzelnen statistischen Blöcke. Die Daten der realen Flächennutzung sind in der Nutzungsdatei gespeichert. Diese Datei enthält zusätzlich zur Angabe der realen Flächennutzung eines Blocks bzw. einer Blockteilfläche weitere Informationen über die Flächengröße, den Flächentyp, den Versiegelungsgrad, die Verteilung unterschiedlich durchlässiger Oberflächenbeläge sowie vertiefende Informationen zu Mischgebieten und Brachflächen.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2005

Alle Informationen über die reale Flächennutzung werden im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) verwaltet und bearbeitet. Es ermöglicht eine graphische Datenverarbeitung der Sachdaten auf Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems . Als räumliches Bezugssystem der Ausgabe 2008 dient die Digitale Karte von Berlin 1:5.000 (ISU5) des ISU (Informationssystem Stadt und Umwelt). Diese Blockkarte unterscheidet sich von der für alle vorangegangenen Ausgaben verwendeten Blockkarte ISU 50 (generalisierte Übersichtskarte für den Maßstab 1:50.000) durch ihre höhere, dem Maßstab 1:5.000 entsprechende Lagegenauigkeit. Der einzelne statistische Block wird, wie auch in der ISU 50, in der in der Regel durch Straßen begrenzt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg geführt. Die kleinste Bezugsfläche wird von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt werden. Das einheitliche Bezugssystem ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet. Aktualisierung der Digitalen Karte Berlin 1:5.000 (ISU5) Für die von einer externen Auftragnehmerin durchgeführte Aktualisierung der Ausgabe 2008 wurden mit Hilfe von Luftbildern und Ortsbegehungen Veränderungen der Flächennutzung zwischen 2001 und 2005 erfasst. Die zwischen 2002 und 2005 veränderten Blockabgrenzungen einschließlich der aktuellen Flächenschlüssel des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden in die Geometrie der ISU5 übernommen. Entsprechend der Darstellungssystematik der Nutzungs- und Flächentypisierung des Umweltatlas wurde eine weitere Unterteilung der Blockfläche in Blockteilflächen vorgenommen. Dies geschah in den Fällen, in denen die aktuelle Nutzung innerhalb eines statistischen Blockes in wesentlichen Flächenanteilen sowohl aus baulichen als auch aus Freiraum-Nutzungen bestehen. Diesen Block-Teilflächen wurden in der Grafik-Datenbank ein eindeutiger Teilflächen-Schlüssel und in der Sachdatenbank der entsprechende Nutzungs- und Flächentyp zugewiesen. Insgesamt wurden so 806 neue Block/Blockteilflächen gebildet. Ferner wurden 2007 sämtliche Bahnflächen aktualisiert und insgesamt 696 Bahn- und Gleisflächen abgegrenzt. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Das Vorgehen bei der Bestimmung der einzelnen Nutzungskategorien wird ausführlich im Text zur Ausgabe 1995 im Kapitel Methode dargelegt. Die Kategorien Wohnen, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbe-/Industriegebiet sind über den Anteil der zum Wohnen genutzten Flächen im Verhältnis zu den durch Handel/Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe genutzen Flächen definiert (vgl. Tab. 1). Ein Wohngebiet ist durch Wohnnutzung und der zum Wohnen benötigten Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsunternehmen (Reinigungen, Gaststätten, Schulen u.ä.) charakterisiert. Der Flächenanteil der Wohnnutzung ist gegenüber Handel und Dienstleistung sowie Gewerbe mit 75 %-100 % dominant. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen. Im Erscheinungsbild ähnelt das Mischgebiet I dem Wohngebiet. Jedoch ist die Wohnnutzung stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.) und kleingewerblichen Betrieben in Fabriketagen und Hinterhöfen durchsetzt. In der Regel dominiert die Wohnnutzung mit bis zu 75 %. Sie kann aber zugunsten von Handel- und Dienstleistung bzw. Kleingewerbe bis auf 10 % zurückgehen. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist insgesamt gering. Dieser Kategorie wurden auch größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten zugeordnet. Das Mischgebiet II ist durch einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe mit entsprechenden Gebäudekomplexen und Lagerplätzen geprägt. Zum Wohnen wird in der Regel ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche genutzt. Sie kann in Ost-Berlin bis auf 10 % zurückgehen. Das Erscheinungsbild ähnelt dem eines Gewerbegebietes. Es muss von einer starken Störung der Wohnnutzung durch Lärm und Emissionen ausgegangen werden. Im Kerngebiet dominieren mit 70 – 100 % die Büro- und Geschäftszentren der Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Wohnanteil ist mit maximal 30 % sehr gering. Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind in der Regel nicht als Kerngebiet erfasst, da aus Darstellungsgründen für die Nutzungszuweisung der gesamte Block und nicht nur eine Straßenseite berücksichtigt wurde (z.B. Wilmersdorfer Straße). Speziell im Bezirk Mitte können öffentliche, überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften und andere vergleichbare Nutzungen, die in der Regel der Kategorie Gemeinbedarf zugeordnet werden, unter der Kategorie Kerngebiet erfasst sein, da diese Einrichtungen in der Flächennutzungskarte des Bezirks als Kerngebiete ausgewiesen wurden (vgl. Kategorie Gemeinbedarf). Kennzeichnend für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet sind große Industriegebäude sowie Lagerhallen und -plätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal 30 % in den Hintergrund. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als sehr hoch einzuschätzen. Die Kategorie Gewerbe-/Industriegebiet umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Eisenbahnflächen sowie eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.). Als Standorte von Gemeinbedarfsflächen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung, außerdem Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, Sportanlagen, Jugendfreizeit- und Seniorenheime und konfessionelle Einrichtungen, z.B. Kirchen. Sondernutzungsflächen sind Bauflächen mit besonderer Zweckbestimmung, wie das Olympiastadion und das Messegelände. Die Standorte von Ver- und Entsorgungsflächen umfassen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Einrichtungen der Stadtreinigung und der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe inklusive der Betriebshöfe sowie Hafenanlagen, zentrale Markthallen (Großmarkt, Blumenmarkt, Schlachthof) und sonstige Versorgungseinrichtungen. Zu den Verkehrsflächen zählen die durch den Kfz- oder Bahnverkehr in Anspruch genommenen Flächen ohne das Straßenland. Weiter gehören Verkehrsinseln und Flugplätze zu den Verkehrsflächen. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem ha bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) liegen, wurden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsfläche werden weiter Gleisanlagen und Rangieranlagen der S- und Fernbahn geführt, außerdem die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt oder als Hochbahn verlaufenden U-Bahnabschnitte sowie Straßenbahnflächen. Mittelstreifen wurden dann der Verkehrsfläche zugeordnet, wenn sie entsprechend ihrer Nutzung als Kfz-Parkplatz einzustufen sind. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Eisenbahnflächen werden nicht als Verkehrsfläche geführt (vgl. Kategorie Gewerbegebiet). Ein Wochenendhausgebiet unterscheidet sich von einer Kleingartenanlage oder einem Wohngebiet in seinem äußeren Erscheinungsbild kaum. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden für die westlichen Stadtbezirke übernommen. Für die östlichen Stadtbezirke wurde eine Fläche nur dann der Kategorie Wochenendhausgebiet zugeordnet, wenn es sich weder um ein Wohngebiet noch eine Kleingartenanlage handelt (vgl. auch Nutzungskategorie Kleingärten in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand). Als Baustelle wurden Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem, von Baustellenfahrzeugen zerwühltem Boden, eingeordnet. Oft sind schon die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfasst alle Waldflächen der Berliner Forsten sowie waldartige Bestände außerhalb der Berliner Forsten, die auf dem Luftbild eindeutig als geschlossener Waldbestand zu erkennen sind. Zu den Wäldern gehören auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder. Als Gewässer werden die natürlichen Gewässer – Flüsse, Seen, Pfuhle – sowie Kanäle und Wasserbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt. Zur Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder. Unter Acker werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden; im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch durch Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Als Park bzw. Grünfläche gelten die im Grünflächenverzeichnis von SenStadt geführten Anlagen, weiter Stadtplätze mit einer Versiegelung von weniger als 30 % und als Grünfläche genutzte Mittelstreifen. Außerdem wurden Spielplätze sowie der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Friedrichsfelde, der Schlosspark Charlottenburg u.ä. der Kategorie Park/Grünfläche zugeordnet. Grünanlagen auf Gemeinbedarfstandorten, beispielsweise um Krankenhäuser, wurden nicht separat abgegrenzt. Stadtplätze und Promenaden dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä.. Sie enthalten in der Regel in ihrem Namen das Wort “Platz”, wie Alexanderplatz. Gegenüber Grünanlagen werden sie durch ihren höheren Versiegelungsgrad abgegrenzt, der bei Stadtplätzen wie auch bei Promenaden 30 % und mehr beträgt. Als Promenade gelten auch stärker als 30 % versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Als Friedhof werden zur Bestattung genutzte Flächen geführt. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten war die von SenStadt geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung auf gepachtetem Gelände erfasst. Nach 2000 bebaute Kleingartenflächen wurden der Geo-Datenbank “Flächen mit gesamtstädtisch bedeutenden Veränderungspotenzialen” entnommen. Brachflächen sind zur Zeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Auch vegetationslose Flächen, wie Sandstrände, gehören in diese Kategorie. Ferner wurden einzelne künstliche Regenrückhaltebecken, Abgrabungen, Aufschüttungen und Feuchtgebiete dieser Kategorie zugeordnet. Als Campingplatz werden Flächen geführt, die zum gelegentlichen Wohnen in mobilen Unterkünften, z.B. Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, genutzt werden. Hierzu zählen auch Zeltplätze sowie Dauercampingplätze. Zur Kategorie Sportanlage/Freibad gehören neben Sportanlagen, Freibädern und Strandbädern auch Reitplätze und Wassersportgebiete. Die Wassersportgrundstücke sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) wurden der Kategorie Gewerbegebiet der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen zugewiesen. Als Baumschule bzw. Gartenbau sind Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen und Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien außer Flächen mit reiner Hallenbebauung verzeichnet. Die Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen und 06.02 Grün- und Freiflächenbestand ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Überschneidungen ergeben sich bei Standorten von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, bei Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bei Gewerbe- und Industriegebieten und bei Verkehrsflächen. Flächen dieser Kategorien sind z.T. auch in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand dargestellt, wenn ihr Charakter unabhängig von der Nutzung eher dem einer Grün- bzw. Freifläche entspricht. Ein Sportplatz wird z.B. in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportplatz dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Kirchen auf Stadtplätzen werden in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 je nach Versiegelungsgrad als Park/Grünfläche bzw. Stadtplatz/Promenade geführt.

Umweltverträglichkeitsstudie Hafendorf Silz

Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Hafendorfes Silz auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Das Tourismusgroßprojekt lieg innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Nossentiner- Schwinzer Heide".Die vorhabens Größe umfasst eine Fläche von ca. 33 ha. Die Unterbringungskapazitäten sollen 950 Betten betragen. Es sind darüber hinaus 150 Bootsliegeplätze geplant.

Forschergruppe (FOR) 1501: Resilience, Collapse and Reorganisation in Social-Ecological Systems of East- and South Africa's Savannahs, Vulnerability and Resilience of Rangeland Vegetation as Affected by Livestock Management, Soils and Climate

The vegetation of East and South African savannahs has been shaped by the complex interaction of geo-biophysical processes and human impact. For both regions a controversial discussion is pertinent, as to whether massive degradation threatens the sustainability of livelihoods in these regions. Rangeland vegetation is mainly affected by environmental conditions (soil and climate) and by livestock management. Extent and interaction of these drivers are not well understood but have profound impacts on the resilience and vulnerability of these systems to be shifted toward unfavourable degraded or bush encroached states. The project aims to analyse and model rangeland vegetation in response to range management including livestock, soil quality and climatic conditions and to assess the impacts of changes in these conditions on the resilience and vulnerability of rangeland systems. Field measurements, remote sensing of vegetation patterns and dynamics and simulation modelling will be used to understand the dynamics of rangeland vegetation. We will use the 'fast' or 'state' variables potential of pastures to produce palatable biomass, the variability of this production, and the system's potential to recover from disturbance impact as indicators of resilience. 'slow' variables that control (or drive) the 'fast' variables such as management, climate and soil variables are recorded in cooperation with other subprojects as with A1 for soil variables. Results of the project will show which management activities are most favourable for individual regions to sustain plant production in the long term.

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