Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren angestammten ursprünglichen Lebensraum im Naturverbund genommen, nicht umgekehrt. Das Vordringen der Tiere in unseren Lebensraum ist somit Folge der Vernichtung natürlicher Verstecke, Aufzuchtplätze und Nahrungsquellen. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen dabei helfen. Denken Sie bitte daran, dass Sie selbst durch die genannten Maßnahmen und ein vernünftiges Verhalten dazu beitragen können, Probleme mit den Tieren weitgehend zu vermeiden. Allerdings werden sich auch bei sorgfältiger Beachtung aller Verhaltenshinweise unerwünschte Begegnungen mit Wildtieren nicht vermeiden lassen. Es ist daher auch eine gewisse Toleranz gegenüber den Tieren erforderlich, die letztlich nur ihrem natürlichen Instinkt folgen. Bitte haben Sie auch Verständnis für die waidgerechte Bejagung von Wildtieren durch Jäger, Förster, Falkner oder Frettierer, die auch in einer Großstadt wie Berlin zur Bestandsregulierung notwendig ist. Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Günther Claußen, Andreas David, 1996: Der Jäger und sein Wild; Verlag Paul Parey, Hamburg Eberhard Schneider, Gerhard Seilmeier, 1996: Jagdlexikon; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Rolf Henning, 1998: Schwarzwild; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Bruno Hespeler, 1999: Raubwild heute; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Heinz Meynhardt, 1978: Schwarzwild-Report; Neumann Verlag, Leipzig Dr. Hans-Joachim Bätza, 2003: Tollwut – Gefahr für Mensch und Tier; Moeker Merkur Druck GmbH, Köln Grün Stadt Zürich, 2000: Füchse in unsern Wohngebieten – Leben mit einem Wildtier; Buchman Druck AG, Zürich Felix Labhardt, 1996: Der Rotfuchs; Verlag Paul Parey, Hamburg Steinmarder in unserer häuslichen Umgebung; Infoblatt der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Beate Ludwig, 1998: Von Mardern und Menschen; Rasch und Röhring Verlag, Hamburg Dobias, Dr.Kornelia, 2003, in Heimkehr und Neubürger unter den wildlebenden Säugetieren Brandenburgs, Hrsg.: Brandenburgischer Forstverein e. V., Hendrik Bäßler Verlag, Berlin Bartussek, Ingo, 2003, Stadt-Waschbären – Wissenswertes und praktische Tipps für einen klugen Umgang mit Waschbären in der Stadt, Faltblatt des Naturkundemuseum Kassel Hohmann, Ulf und Bartussek, Ingo, 2001, Der Waschbär, Verlag Oertel und Spörer, Reutlingen Alderton, David, 1995, Kaninchen und Heimtiere, KYNOS Verlag, Dr. Dieter Fleig GmbH Kötsche, Wolfgang / Gottschalk, Cord, 1990, Krankheiten der Kaninchen und Hasen, 4. Auflage, Gustav Fischer Verlag, Jena Pelz, Hans-Joachim Dr., 1996, Säugetiere in der Landschaftsplanung, Schriftenreihe für Landschaftspflege, 2003, Heft 46, Bonn-Bad Godesberg (GVBL S. 617) Petzsch, Hans Prof. Dr., Urania Tierreich, 1966, Urania-Verlag, Leipzig/Jena/Berlin Scholaut, Wolfgang, 1998, Das große Buch vom Kaninchen, DLG-Verlag, Frankfurt Ingo Bartussek – Waschbären
Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe. Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere. Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt. Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren. Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen. Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.
Die VC Petfood GmbH & Co. KG, Europa-Allee 67 in 54343 Föhren hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) für die Erweiterung einer Anlage zur Herstellung von Futtermittelkonserven aus tierischen Rohstoffen im „Industriepark Region Trier“ in der Gemarkung Hetzerath, Flur 24, Parzellen 1/36 und 1/35 sowie Gemarkung Föhren, Flur 6, Parzellen 19/51 und 19/52 nach Ziffer 7.4.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) beantragt. Das Unternehmen VC Petfood GmbH & Co. KG betreibt an ihrem Standort Europa-Allee 67, 54343 Föhren, eine baurechtlich genehmigte Anlage zur Herstellung von Nassfutter in Konserven für Heimtiere mit einer Produktionskapazität von zurzeit ca. 50 Tonnen pro Tag und plant eine Produktionserhöhung auf maximal 200 Tonnen pro Tag durch die Installation weiterer Autoklaven. Die Anzahl der Autoklaven soll von fünf Autoklaven auf insgesamt neun Autoklaven erhöht werden. Weitere maschinentechnische Änderungen sind nicht vorgesehen. Des Weiteren wird ein 3-Schicht-Betrieb beantragt. Die Betriebszeiten der Anlage sollen ganzjährig 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche betragen. Durch die Produktionskapazitätserhöhung geht keine Änderung der Lagermengen im Bereich des Rohwaren- und Fertigwarenlagers ein-her. Die Produktionskapazitätserhöhung wird durch Verkürzung der Lagerzeiten und Verlängerung der Betriebszeiten erreicht. Bei der Erweiterung der baurechtlich genehmigten Anlage entsteht ein immissionsschutzrechtlich relevantes Vorhaben, für das eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Aba. 1 UVPG durchzuführen ist.
Die Firma GWA Besitzunternehmen GmbH & Co. KG, Am Bahnhof 10, 49635 Badbergen, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Pferdekrematorium) auf dem Grundstück in 49635 Badbergen, Gemarkung Grothe, Flur 10, Flurstück(e) 172/25, 342/1. Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern für Pferde und Heimtiere mit einer Verarbeitungskapazität von max. 250 kg/h, • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern mit einem Rauminhalt von 375 m³.
Hinweise zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine Willkommen in Sachsen-Anhalt! Dieses Merkblatt gibt Ihnen wichtige Informationen, wenn Sie mit einem Hund oder einer Katze aus der Ukraine nach Sachsen-Anhalt gekommen sind. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zur EU und ist frei von Tollwut. Die Tollwut ist eine Viruserkran- kung, die für ungeimpfte Tiere oder Menschen tödlich endet. Für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukrai- ne gelten besondere Bestimmungen, da in der Ukrai- ne die Tollwut bei Haus- und Wildtieren vorkommt. Sie müssen dazu folgendes beachten: 1. Beantragen Sie für Ihr Tier (nachträglich) eine Genehmigung zur Einfuhr von Haustieren. Laden Sie den Antrag herunter und senden Sie den aus- gefüllten Antrag per E-Mail an heimtiereinfuhr.ua@lvwa.sachsen-anhalt.de. 2. Melden Sie sich beim Veterinäramt des Landkrei- ses, in dem Sie untergebracht sind. Übersicht der zuständigen Veterinärämter Ihr Tier wird hinsichtlich seines Tollwutstatus über- prüft und es werden gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen besprochen. 3. In Abhängigkeit vom Tollwutstatus muss Ihr Tier möglicherweise einige Tage isoliert werden. Es wird Ihnen nicht fortgenommen – Sie bleiben der Besitzer des Tieres! Nähere Angaben erhal- ten Sie beim Veterinäramt. 4. In manchen Einrichtungen ist das Unterbringen von Tieren nicht erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich, ob Sie die Tiere unterbringen können. Unter folgenden Links können finden Sie Informatio- nen über private Unterbringungsmöglichkeiten mit Tieren: https://help.tasso.net, https://help.vdh.de/helfen/ Weitere Unterbringungsmöglichkeiten mit Tieren nennen Ihnen • die Ausländerbehörden der Landkreise/ der kreisfreien Städte sowie Ausländerbehörden und Migrationskoordination • die Koordinierungsstelle Ukraine beim Landesverwaltungsamt, Tel.: (0345) 514 35 85 • die Koordinierungsstelle Ukraine für Sachsen-Anhalt Süd (für Städte Halle und Dessau-Roßlau und Landkreise Wittenberg, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis und Burgenlandkreis), Tel.: (0345) 21 38 93 99, E-Mail: koordinierungsstelle@lamsa.de • Informationen zur Koordinierungsstelle „Ukraine“: von Betroffenen für Betroffene Koordinierungsstel- le UKRAINE – LAMSA e. V. • die Koordinierungsstelle für Sachsen-Anhalt Nord (für Stadt Magdeburg und Landkreise Salzland- kreis, Harz, Börde, Jerichower Land, Stendal, Salz- wedel), Tel.: (0391) 537 12 25, E-Mail: infopunkt- ukraine@agsa.de, www.agsa.de. Weitere Informationen unter: Integrationsportal Sachsen-Anhalt www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de Dr. Marco König Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Tel.: (0391) 567 18 44 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de
Auf der Flucht vor dem Krieg haben viele Ukrainer auch ihre geliebten Haustiere mitgenommen. Diese müssen registriert, untersucht und notfalls auch behandelt werden. Um dies unkompliziert und so einfach wie möglich zu gestalten hat sich die EU-Kommission auf ein vereinfachtes Verfahren verständigt und die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Dieser Bitte ist Deutschland gefolgt. Für Heimtiere, die zusammen mit Geflüchteten aus der Ukraine nach Sachsen-Anhalt kommen, ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Geflüchtete oder deren Angehörige können sich per E-Mail im Referat Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz melden, um die nach EU-Recht vorgeschriebene Genehmigung zu erhalten: Heimtierein-fuhr.UA@lvwa.sachsen-anhalt.de . Den Antrag selbst findet man auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/unterseite-start/ukraine-krieg/ Hier wird in jedem Einzelfall entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen für das jeweilige Tier notwendig sind, zum Beispiel eine zum Schutz vor Tollwut notwendige Impfung bzw. Quarantäne des jeweiligen Tieres. „Die Handhabung ist unkompliziert und wird durch das Landesverwaltungsamt auch zügig umgesetzt. Zudem haben wir die Landkreise gebeten, ihre Ausländerbehörden über den Sachverhalt des vereinfachten Verfahrens zu informieren.“, erklärt die für Migration zuständige Abteilungsleiterin Dr. Annekatrin Preuße. Die Tierärztekammer und der Landesverband der praktizierenden Tierärzte wurden darüber informiert, dass, falls Geflüchtete mit ihren Heimtieren bei Tierärzten/Tierärztinnen vorstellig werden, die Tierhalter zunächst an das LVwA verwiesen werden sollen, um die bereits beschriebene Vorgehensweise der ersten Registratur und Festlegung eventueller weiterer Maßnahmen zu gewährleisten. Außerdem hat die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt eine Information an alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte gegeben, wonach es diesen ermöglicht werden kann, Tiere von ukrainischen Flüchtlingen kostenfrei behandeln zu dürfen, sofern sie dies möchten. Link zur Homepage des BMEL für Zusatzinformationen: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html. Hier sind ebenfalls Informationen zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine eingestellt (in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch). Das LVwA betreibt auf Social Media zwei Info-Kanäle und stellen dort alle aktuellen Informationen zur Verfügung. Sie finden uns auf unserem offiziellen Instagram-Kanal @lvwalsa und Twitter-Kanal @LVwALSA. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Die Cremare Tierkrematorium GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.06.2020, eingegangen am 17.06.2020, die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für die Beschaffenheit und den Betrieb eines Krematoriums für Heimtiere in der Robert-Bosch-Straße 10 in 97885 Triefenstein, Gemarkung Lengfurt. Das Vorhaben ist nach Nr. 7.12.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Für die Verbrennungsanlage ist nach Nr. 7.19.2 des Anhangs 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Regierung von Unterfranken führte das Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durch.
Weltweit ist in den vergangenen Jahrzehnten die Nachfrage nach „exotischen“ Heimtieren stark gestiegen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere Deutsch-land gehören zu deren Hauptabnehmerländern. Vornehmlich Reptilien, Amphibien und kleine Säugetiere werden auch für den deutschen Heimtiermarkt nachgefragt, was mit dazu führt, dass die Arten in ihren Ursprungsländern zunehmend gefährdet sind.
Das Projekt "Evaluation der Züchtbarkeit ausgewählter Reptilientaxa" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) e.V..Seit Jahren wird eine Verschiebung des internationalen Lebendtierhandels von Wildtieren auf als gezüchtet deklarierte Tiere verzeichnet. In einigen Fällen ist diese Herkunftsangabe jedoch fragwürdig. Diese Problematik betrifft insbesondere Reptilien. Die EU, insbesondere Deutschland, zählt zu den weltweiten Hauptimporteuren lebender Reptilien für den Heimtierhandel. Damit stellt die Überprüfung der Zuchtherkunft im Sinne des Washingtoner Artenschutzabkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) eine zunehmende Herausforderung, sowohl für die nationalen Wissenschaftlichen und Vollzugsbehörden, als auch für die CITES Gremien auf EU und internationaler Ebene dar. Insbesondere Neulistungen stellen Behörden vor neue Herausforderungen, da hier oftmals keine Erfahrungswerte zur Züchtbarkeit vorliegen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen dieses Vorhabens ausgewählte, während der letzten CITES CoP17 neu gelisteten Reptilientaxa hinsichtlich ihrer Züchtbarkeit, unter Berücksichtigung biologischer sowie ökonomischer Kriterien, evaluiert und bewertet werden, um eine bessere Implementierung von Neulistungen zu unterstützen. Dazu soll eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen Kriterien für eine erfolgreiche Zucht der evaluierten Taxa erarbeitet werden. Die Resultate sollen zunächst der deutschen Wissenschaftlichen Behörde als Hilfe bei der Plausibilitätsprüfung der Zucht entsprechender Exemplare dienen, aber auch den Kollegen der wissenschaftlichen Prüfgruppe SRG der EU als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin könnten die Ergebnisse als Informationsdokument für ein internationales CITES Meeting (die CoP oder das Animals Committee) bereitgestellt werden
Das Projekt "Nachfragereduktionsstrategien von als Heimtiere gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetieren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Pro Wildlife e.V..In Phase 1 des F+E-Projektes soll eine Analyse des Heimtiermarktes erfolgen, um zu ermitteln, welche Arten in welcher Menge nach Deutschland importiert und hier gehandelt werden, ob sie aus der Natur oder Zucht stammen und über welche Vertriebskanäle der Handel erfolgt. Inwieweit stellt der Handel eine Gefährdung für die jeweiligen Arten dar? Es soll auch untersucht werden, ob die gehandelten Arten für einen großen Kundenkreis oder nur für einen Liebhaberkreis interessant sind. Welche Maßnahmen des Handels und welche anderen Faktoren haben Auswirkungen auf das Käuferverhalten? In Phase 2 sollen Vorschläge erarbeitet und Informationsstrategien entwickelt werden, um die Nachfrage nach exotischen Kleinsäugern, Reptilien und Amphibien in Deutschland zu reduzieren.
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