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Messergebnisse zur Radioaktivität in: Einzelfuttermittel für Heimtiere, Linsen getrocknet (05.08.2019)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Gemüsemischung Heimtier (08.05.2015)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

GWA Besitzunternehmen GmbH & Co. KG, Badbergen

Die Firma GWA Besitzunternehmen GmbH & Co. KG, Am Bahnhof 10, 49635 Badbergen, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Pferdekrematorium) auf dem Grundstück in 49635 Badbergen, Gemarkung Grothe, Flur 10, Flurstück(e) 172/25, 342/1. Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern für Pferde und Heimtiere mit einer Verarbeitungskapazität von max. 250 kg/h, • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern mit einem Rauminhalt von 375 m³.

Resümee

Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren angestammten ursprünglichen Lebensraum im Naturverbund genommen, nicht umgekehrt. Das Vordringen der Tiere in unseren Lebensraum ist somit Folge der Vernichtung natürlicher Verstecke, Aufzuchtplätze und Nahrungsquellen. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen dabei helfen. Denken Sie bitte daran, dass Sie selbst durch die genannten Maßnahmen und ein vernünftiges Verhalten dazu beitragen können, Probleme mit den Tieren weitgehend zu vermeiden. Allerdings werden sich auch bei sorgfältiger Beachtung aller Verhaltenshinweise unerwünschte Begegnungen mit Wildtieren nicht vermeiden lassen. Es ist daher auch eine gewisse Toleranz gegenüber den Tieren erforderlich, die letztlich nur ihrem natürlichen Instinkt folgen. Bitte haben Sie auch Verständnis für die waidgerechte Bejagung von Wildtieren durch Jäger, Förster, Falkner oder Frettierer, die auch in einer Großstadt wie Berlin zur Bestandsregulierung notwendig ist. Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Günther Claußen, Andreas David, 1996: Der Jäger und sein Wild; Verlag Paul Parey, Hamburg Eberhard Schneider, Gerhard Seilmeier, 1996: Jagdlexikon; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Rolf Henning, 1998: Schwarzwild; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Bruno Hespeler, 1999: Raubwild heute; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Heinz Meynhardt, 1978: Schwarzwild-Report; Neumann Verlag, Leipzig Dr. Hans-Joachim Bätza, 2003: Tollwut – Gefahr für Mensch und Tier; Moeker Merkur Druck GmbH, Köln Grün Stadt Zürich, 2000: Füchse in unsern Wohngebieten – Leben mit einem Wildtier; Buchman Druck AG, Zürich Felix Labhardt, 1996: Der Rotfuchs; Verlag Paul Parey, Hamburg Steinmarder in unserer häuslichen Umgebung; Infoblatt der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Beate Ludwig, 1998: Von Mardern und Menschen; Rasch und Röhring Verlag, Hamburg Dobias, Dr.Kornelia, 2003, in Heimkehr und Neubürger unter den wildlebenden Säugetieren Brandenburgs, Hrsg.: Brandenburgischer Forstverein e. V., Hendrik Bäßler Verlag, Berlin Bartussek, Ingo, 2003, Stadt-Waschbären – Wissenswertes und praktische Tipps für einen klugen Umgang mit Waschbären in der Stadt, Faltblatt des Naturkundemuseum Kassel Hohmann, Ulf und Bartussek, Ingo, 2001, Der Waschbär, Verlag Oertel und Spörer, Reutlingen Alderton, David, 1995, Kaninchen und Heimtiere, KYNOS Verlag, Dr. Dieter Fleig GmbH Kötsche, Wolfgang / Gottschalk, Cord, 1990, Krankheiten der Kaninchen und Hasen, 4. Auflage, Gustav Fischer Verlag, Jena Pelz, Hans-Joachim Dr., 1996, Säugetiere in der Landschaftsplanung, Schriftenreihe für Landschaftspflege, 2003, Heft 46, Bonn-Bad Godesberg (GVBL S. 617) Petzsch, Hans Prof. Dr., Urania Tierreich, 1966, Urania-Verlag, Leipzig/Jena/Berlin Scholaut, Wolfgang, 1998, Das große Buch vom Kaninchen, DLG-Verlag, Frankfurt Ingo Bartussek – Waschbären

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs des Krematoriums für Heimtiere in 97885 Triefenstein, Robert-Bosch-Straße 10, Jahr 2020

Die Cremare Tierkrematorium GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.06.2020, eingegangen am 17.06.2020, die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für die Beschaffenheit und den Betrieb eines Krematoriums für Heimtiere in der Robert-Bosch-Straße 10 in 97885 Triefenstein, Gemarkung Lengfurt. Das Vorhaben ist nach Nr. 7.12.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Für die Verbrennungsanlage ist nach Nr. 7.19.2 des Anhangs 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Regierung von Unterfranken führte das Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durch.

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs des Krematoriums für Heimtiere in 97885 Triefenstein, Robert-Bosch-Straße 10, Gemarkung Lengfurt

Die Cremare Tierkrematorium GmbH beantragte die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für die Beschaffenheit und den Betrieb eines Krematoriums für Heimtiere in der Robert-Bosch-Straße 10 in 97885 Triefenstein, Gemarkung Lengfurt. Das Vorhaben ist nach Nr. 7.12.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Für die Verbrennungsanlage ist nach Nr. 7.19.2 des Anhangs 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Regierung von Unterfranken führte das Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durch.

Immissionsschutzrechtliches Verfahren: Erweiterung einer Anlage zur Herstellung von Futtermittelkonserven aus tierischen Rohstoffen durch VC Petfood GmbH & Co. KG, Industriepark Region Trier

Die VC Petfood GmbH & Co. KG, Europa-Allee 67 in 54343 Föhren hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) für die Erweiterung einer Anlage zur Herstellung von Futtermittelkonserven aus tierischen Rohstoffen im „Industriepark Region Trier“ in der Gemarkung Hetzerath, Flur 24, Parzellen 1/36 und 1/35 sowie Gemarkung Föhren, Flur 6, Parzellen 19/51 und 19/52 nach Ziffer 7.4.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) beantragt. Das Unternehmen VC Petfood GmbH & Co. KG betreibt an ihrem Standort Europa-Allee 67, 54343 Föhren, eine baurechtlich genehmigte Anlage zur Herstellung von Nassfutter in Konserven für Heimtiere mit einer Produktionskapazität von zurzeit ca. 50 Tonnen pro Tag und plant eine Produktionserhöhung auf maximal 200 Tonnen pro Tag durch die Installation weiterer Autoklaven. Die Anzahl der Autoklaven soll von fünf Autoklaven auf insgesamt neun Autoklaven erhöht werden. Weitere maschinentechnische Änderungen sind nicht vorgesehen. Des Weiteren wird ein 3-Schicht-Betrieb beantragt. Die Betriebszeiten der Anlage sollen ganzjährig 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche betragen. Durch die Produktionskapazitätserhöhung geht keine Änderung der Lagermengen im Bereich des Rohwaren- und Fertigwarenlagers ein-her. Die Produktionskapazitätserhöhung wird durch Verkürzung der Lagerzeiten und Verlängerung der Betriebszeiten erreicht. Bei der Erweiterung der baurechtlich genehmigten Anlage entsteht ein immissionsschutzrechtlich relevantes Vorhaben, für das eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Aba. 1 UVPG durchzuführen ist.

Tierseuchenrechtliche Einfuhr für NRW

Das LANUV ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr nicht infektiöser tierischer Nebenprodukte, die aus Drittländern (nicht EU-Ländern) nach NRW eingeführt werden. Infektiöses Material Sofern Sie infektiöses Material einführen möchten, wenden Sie sich bitte an: tierseuchenerreger(at)mlv.nrw.de Heimtiere Für das Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die Hinweise des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Informationen des BMEL Spezielle Informationen zu den Einreisebedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern finden Sie unter dem Link: Einreise in die EU Die Regelungen für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU können Sie folgendem Link zu entnehmen: Reisen innerhalb der EU Materialien tierischen Ursprungs Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr von Materialien tierischen Ursprungs werden auf Grundlage der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 erteilt. Unter den Genehmigungsvorbehalt fallen z.B. Proben von Lebensmitteln oder Futtermitteln, die zu Analysezwecken, als Muster für Maschinentestzwecke oder für eine Ausstellung eingeführt werden sollen. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Proben von sonstigem tierischen Material, wie etwa Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke. Eine Genehmigung ist für folgendes Material nicht erforderlich: DNA, RNA aus tierischem Gewebe oder Zellen Zellkulturen tierischer Zellen, die mehr als eine Generation (mehr als eine Passage) von dem Ursprungsgewebe entfernt sind Werden die Zellkulturen in Medien versendet, die fötales Kälberserum enthalten, besteht ein Genehmigungsvorbehalt aufgrund des fötalen Kälberserums. Proteine, Antikörper (monoklonal und polyklonal) und Peptide in hochaufgereinigter Form Es muss eine Bestätigung des Versenders vorgelegt werden, die bescheinigt, dass das Material von Plasma oder Serum getrennt wurde und in einer Weise aufgereinigt wurde, die Tierseuchen- und Krankheitserreger entweder abtötet oder effektiv abtrennt. In-Vitro-Diagnostika, die ursprünglich endkonfektioniert waren, aber nicht mehr in ihrer Originalverpackung sind und/oder teilweise portioniert wurden Es muss eine Bestätigung des Versenders vorgelegt werden, die bestätigt, dass es sich ursprünglich um ein endkonfektioniertes In-Vitro-Diagnostikum gehandelt hat. Das Produkt muss namentlich benannt und eine Produktinformation vorgelegt werden. Alle vier Materialien müssen von einer Bescheinigung begleitet sein, die folgende Angaben enthält: Beschreibung des Materials und der Herkunftstierart Menge des Materials Herkunfts- und Versandort des Materials Name und Anschrift des Absenders Name und Anschrift des Empfängers Fixiertes Material Für Material, das mit folgenden Methoden fixiert worden ist, ist keine Einfuhrgenehmigung erforderlich: 96 %iger Alkohol / Ethanol, 10 %ige Formalinlösung, 4 %ige Formaldehydlösung, 1 % iges Glutaraldehyd, einer Kombination aus 2 %iger Formaldehydlösung und 0,1 % Glutaraldeyhd oder „AVL-Puffer“ der Firma Qiagen Weiterhin ist keine Einfuhrgenehmigung erforderlich für Gewebe, die in Paraffin eingebettet sind oder für hitzefixierte und gefärbte Präparate für mikroskopische Untersuchungen. Grenzkontrollstelle Der Eingang der Proben mittels einer tierseuchenrechtlichen Einfuhrgenehmigung ist grundsätzlich über jede Grenzkontrollstelle möglich. Die Grenzkontrollstelle für genehmigungspflichtige Waren in NRW befindet sich am Flughafen Köln/Bonn. 02203/ 403477 02203/403485 gks.vetleb(at)stadt-koeln.de Gebühren Die Einfuhrgenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand erhoben. In der Regel betragen diese ca. 180 Euro. Antrag Bitte füllen Sie den Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung nach Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung oder Verordnung (EU) Nr. 142/2011 vollständig aus und senden ihn unterschrieben per Email an einfuhr-nrw(at)lanuv.nrw.de . Hinweise zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im Kästchen „Antrag“ auf dieser Seite.

BfN Schriften 545 - Strategien zur Reduktion der Nachfrage nach als Heimtiere gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetieren

Weltweit ist in den vergangenen Jahrzehnten die Nachfrage nach „exotischen“ Heimtieren stark gestiegen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere Deutsch-land gehören zu deren Hauptabnehmerländern. Vornehmlich Reptilien, Amphibien und kleine Säugetiere werden auch für den deutschen Heimtiermarkt nachgefragt, was mit dazu führt, dass die Arten in ihren Ursprungsländern zunehmend gefährdet sind.

Tierschutz im Alltag

§ 1 Satz 2 Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Grundsätze der Tierhaltung Aus der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat der Mensch dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Das gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Im Tierschutzgesetz werden Anforde- rungen an die Haltung und Zucht von Tieren ebenso festgelegt wie Regelun- gen für den Handel mit Tieren. Auch die Anforderungen an das Töten und Schlachten sowie an den Transport von Tieren sind weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes. Auch für die Haltung von Haustieren gilt das Tierschutzgesetz. Deshalb sollte jeder das Folgende prüfen, bevor er sich ein Tier anschafft: • Habe ich ausreichende Kenntnisse zu Anatomie, Physiologie und Verhalten meines zukünftigen Tieres? • Sind meine Familie und ich dauer- haft (d.h. über mehrere Jahre) und jederzeit zeitlich und finanziell in der Lage, die verhaltensgerechte Unter- bringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen? • Verfüge ich über ausreichende Fähigkeiten zum Umgang mit dem zukünftigen Tier? Tierschutz im Alltag Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Hund in Wohnung; pressmaster/Shotshop.com Reiterin; yanlev/Shotshop.com Eierverkaufsstand; Norman Krauß/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Tierschutz im Alltag – Einfacher als Sie denken! Der Tierschutz beginnt bereits schon bei Ihrem täglichen Einkaufen. Hinweis: Regional erzeugte tierische Pro- dukte (speziell Fleisch) bedeu- ten kürzere Wege – auch für die Tier- transporte. • Seien Sie wählerisch und achten auf Qualität und Herkunft – nicht nur auf den Preis. • Beim Fleischkauf sollte die Devise lauten: Weniger, aber dafür qualitativ besser und aus artgerechter Tierhal- tung. • Fleisch, Wurst und Fisch müssen nicht jeden Tag auf dem Speiseplan stehen. Probieren Sie mal vegetarische Gerich- te aus. • Artgerechte Tierhaltung erkennen Sie an verschiedenen Labeln (Beispiele links), von denen verschiedenste auf dem Markt zu finden sind. Aktuelle In- formationen dazu finden Sie z.B. unter www.tierwohl-staerken.de (Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) oder bei den Ver- braucherzentralen. • Kaufen Sie regional erzeugte Produkte auf Wochenmärkten oder in Hofläden direkt beim Erzeuger. • Unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung fin- den Sie den Einkaufsführer „Einkaufen auf dem Bauernhof“. • Auch in Milchtankstellen kann regio- nal erzeugte Milch erworben werden. Einen Überblick über Milchtankstellen finden Sie unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung/ milchatlas. Tierschutz und Ihr Engagement Jeder Tierschutzverein, jedes Tierheim freut sich über weitere helfende Hände im täglichen Umgang mit den zu versorgenden Tieren. Geben Sie Tieren eine Stimme und schreiben Sie an die für den Tierschutz politisch Verantwortlichen. Fordern Sie die Abgeordneten im Land- oder Bundestag auf, sich (mehr) für Tierschutz einzusetzen Geben Sie Ihren Kindern die Chance, positive Erfahrun- gen mit Tieren zu machen und im direkten Umgang mit Tieren Verantwortung, Rücksichtnahme und Respekt zu lernen. Handeln ist immer besser als nur reden Sind Sie Zeugin oder Zeuge einer Tierquälerei, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Vete- rinäramt. Beweiskräftige Fotos sind dabei eine wertvolle Hilfe. Fallen Ihnen Missstände in Tierhaltungen auf, melden Sie diese an das Veterinäramt. Dieses ist verpflichtet, der Sache nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Bringen Sie ein aufgefundenes Haustier in ein Tierheim oder benachrichtigen Sie das Ordnungsamt. Bei scheinbar hilflosen Wildtieren sollten Sie sich zu- nächst bei einem Tierschutzverein oder einer Natur- schutzgruppe über das richtige Vorgehen informieren und um Unterstützung bitten. Urlaub und Freizeit Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Betreuung oder einen Platz in einer Tierpension, wenn Sie Ihre Haustie- re nicht mit in den Urlaub nehmen können. Besuchen Sie keine Touristenattraktionen, die mit Tier- qualen verbunden sind, wie Stier- und Hahnenkämpfe. Verzichten Sie auf Tiersouvenirs. Ein Zirkus ohne exotische Vierbeiner kann auch unter- haltend sein und Kindern Spaß machen. Nashörner, Giraffen und Elefanten können Sie sich besser in einem gut geführten Zoo oder Tierpark ansehen. In eine glückliche Ehe kann auch ohne das Fliegenlas- sen von Hochzeitstauben gestartet werden. Einige der weißen Tauben finden nicht mehr nach Hause und mischen sich dann unter die Stadttauben. Dort haben sie oft kein einfaches Leben. Bei Hobby oder Sport mit Tieren geht Rücksichtnahme vor persönlichen Ehrgeiz. Meiden Sie eine Überforde- rung Ihrer Tiere.

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