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Immissionsschutzrechtliches Verfahren: Erweiterung einer Anlage zur Herstellung von Futtermittelkonserven aus tierischen Rohstoffen durch VC Petfood GmbH & Co. KG, Industriepark Region Trier

Die VC Petfood GmbH & Co. KG, Europa-Allee 67 in 54343 Föhren hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) für die Erweiterung einer Anlage zur Herstellung von Futtermittelkonserven aus tierischen Rohstoffen im „Industriepark Region Trier“ in der Gemarkung Hetzerath, Flur 24, Parzellen 1/36 und 1/35 sowie Gemarkung Föhren, Flur 6, Parzellen 19/51 und 19/52 nach Ziffer 7.4.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) beantragt. Das Unternehmen VC Petfood GmbH & Co. KG betreibt an ihrem Standort Europa-Allee 67, 54343 Föhren, eine baurechtlich genehmigte Anlage zur Herstellung von Nassfutter in Konserven für Heimtiere mit einer Produktionskapazität von zurzeit ca. 50 Tonnen pro Tag und plant eine Produktionserhöhung auf maximal 200 Tonnen pro Tag durch die Installation weiterer Autoklaven. Die Anzahl der Autoklaven soll von fünf Autoklaven auf insgesamt neun Autoklaven erhöht werden. Weitere maschinentechnische Änderungen sind nicht vorgesehen. Des Weiteren wird ein 3-Schicht-Betrieb beantragt. Die Betriebszeiten der Anlage sollen ganzjährig 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche betragen. Durch die Produktionskapazitätserhöhung geht keine Änderung der Lagermengen im Bereich des Rohwaren- und Fertigwarenlagers ein-her. Die Produktionskapazitätserhöhung wird durch Verkürzung der Lagerzeiten und Verlängerung der Betriebszeiten erreicht. Bei der Erweiterung der baurechtlich genehmigten Anlage entsteht ein immissionsschutzrechtlich relevantes Vorhaben, für das eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Aba. 1 UVPG durchzuführen ist.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9

Tierschutz in Sachsen-Anhalt Zuständige Stellen Der Tierschutz liegt uns sehr am Herzen Tierschutzvereine Tierpensionen Dokumente

Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe. Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere. Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt. Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren. Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen. Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.

Resümee

Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren angestammten ursprünglichen Lebensraum im Naturverbund genommen, nicht umgekehrt. Das Vordringen der Tiere in unseren Lebensraum ist somit Folge der Vernichtung natürlicher Verstecke, Aufzuchtplätze und Nahrungsquellen. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen dabei helfen. Denken Sie bitte daran, dass Sie selbst durch die genannten Maßnahmen und ein vernünftiges Verhalten dazu beitragen können, Probleme mit den Tieren weitgehend zu vermeiden. Allerdings werden sich auch bei sorgfältiger Beachtung aller Verhaltenshinweise unerwünschte Begegnungen mit Wildtieren nicht vermeiden lassen. Es ist daher auch eine gewisse Toleranz gegenüber den Tieren erforderlich, die letztlich nur ihrem natürlichen Instinkt folgen. Bitte haben Sie auch Verständnis für die waidgerechte Bejagung von Wildtieren durch Jäger, Förster, Falkner oder Frettierer, die auch in einer Großstadt wie Berlin zur Bestandsregulierung notwendig ist. Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Günther Claußen, Andreas David, 1996: Der Jäger und sein Wild; Verlag Paul Parey, Hamburg Eberhard Schneider, Gerhard Seilmeier, 1996: Jagdlexikon; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Rolf Henning, 1998: Schwarzwild; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Bruno Hespeler, 1999: Raubwild heute; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Heinz Meynhardt, 1978: Schwarzwild-Report; Neumann Verlag, Leipzig Dr. Hans-Joachim Bätza, 2003: Tollwut – Gefahr für Mensch und Tier; Moeker Merkur Druck GmbH, Köln Grün Stadt Zürich, 2000: Füchse in unsern Wohngebieten – Leben mit einem Wildtier; Buchman Druck AG, Zürich Felix Labhardt, 1996: Der Rotfuchs; Verlag Paul Parey, Hamburg Steinmarder in unserer häuslichen Umgebung; Infoblatt der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Beate Ludwig, 1998: Von Mardern und Menschen; Rasch und Röhring Verlag, Hamburg Dobias, Dr.Kornelia, 2003, in Heimkehr und Neubürger unter den wildlebenden Säugetieren Brandenburgs, Hrsg.: Brandenburgischer Forstverein e. V., Hendrik Bäßler Verlag, Berlin Bartussek, Ingo, 2003, Stadt-Waschbären – Wissenswertes und praktische Tipps für einen klugen Umgang mit Waschbären in der Stadt, Faltblatt des Naturkundemuseum Kassel Hohmann, Ulf und Bartussek, Ingo, 2001, Der Waschbär, Verlag Oertel und Spörer, Reutlingen Alderton, David, 1995, Kaninchen und Heimtiere, KYNOS Verlag, Dr. Dieter Fleig GmbH Kötsche, Wolfgang / Gottschalk, Cord, 1990, Krankheiten der Kaninchen und Hasen, 4. Auflage, Gustav Fischer Verlag, Jena Pelz, Hans-Joachim Dr., 1996, Säugetiere in der Landschaftsplanung, Schriftenreihe für Landschaftspflege, 2003, Heft 46, Bonn-Bad Godesberg (GVBL S. 617) Petzsch, Hans Prof. Dr., Urania Tierreich, 1966, Urania-Verlag, Leipzig/Jena/Berlin Scholaut, Wolfgang, 1998, Das große Buch vom Kaninchen, DLG-Verlag, Frankfurt Ingo Bartussek – Waschbären

Ermittlung der Bestandsituation und potentielle Gefährdung durch den Handel von Goldgeckos, Gekko badenii in Vietnam als Grundlage für potentielle CITES-Listung

Katrin Eder: „Novellierung des Tierschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tierwohl“

Rheinland-pfälzische Umweltministerin bezeichnet den Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zum Tierschutzgesetz als wichtigen Schritt zur Vermeidung von Tierleid „Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Daher ist es der logische und notwendige Schritt, dass der Bund nun das Tierschutzgesetz an den neuesten Wissensstand anpasst. Ich freue mich sehr, dass Bundesminister Özdemir diesen wichtigen Schritt geht. Das neue Tierschutzgesetz sorgt zudem dafür, dass Tierquälerei keine Bagatelle ist. Verstöße können künftig mit höheren Strafen geahndet werden“, so Ministerin Katrin Eder im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung, in der eine Novelle des Tierschutzgesetzes verabschiedet werden soll. „Uns allen ist die Situation in den Tierheimen bewusst. Diese sind seit den Corona-Jahren völlig überlastet. Deshalb fordere ich, dass das Gesetz eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und Katzen beinhaltet. Damit können wir den Schutz von Hunden und Katzen deutlich verbessern. Wenn zukünftig gekennzeichnete und registrierte Hunde oder Katzen in Tierheime gebracht werden, können die Tiere schneller wieder nach Hause gebracht werden. Dies entspannt die Situation in den überfüllten Tierheimen und vermindert Stress bei den Haustieren, die dadurch schneller ihren Halterinnen und Haltern zurückgebracht werden können“, so Eder. Mit dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) soll unter anderem die Rückverfolgbarkeit von Online-Anbietern von Heimtieren geregelt und damit der illegale Handel mit Tieren besser unterbunden werden. Auch Qualzuchten sind künftig verboten. Dazu gehört auch das Ausstellen und die Werbung mit Tieren, die Merkmale von Qualzucht aufweisen. Beispiele dafür sind Hunde mit kurzen Schnauzen, die ihnen kein beschwerdefreies Atmen ermöglichen oder Tiere mit extremer Hautfaltenbildung, die zu chronischen Hautentzündungen führen. Auch Bestimmungen zur Videoaufzeichnung in Schlachthöfen werden nun verpflichtend, so können auch hier illegale Praktiken besser unterbunden werden.

GWA Besitzunternehmen GmbH & Co. KG, Badbergen

Die Firma GWA Besitzunternehmen GmbH & Co. KG, Am Bahnhof 10, 49635 Badbergen, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Pferdekrematorium) auf dem Grundstück in 49635 Badbergen, Gemarkung Grothe, Flur 10, Flurstück(e) 172/25, 342/1. Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern für Pferde und Heimtiere mit einer Verarbeitungskapazität von max. 250 kg/h, • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern mit einem Rauminhalt von 375 m³.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2021

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2021 © Nicman / Pixabay Tierseuchenüberwachung - Bilanz 2021 Geflügelpest hält Behörden in Atem Die Tierseuchenüberwachung in Rheinland-Pfalz war 2021 geprägt vom Auftreten der Geflügelpest zu Beginn und gegen Ende des Jahres. Dabei trat die Seuche sowohl bei Wildvögeln als auch in ei- nem Hausgeflügelbestand und in einer zooähnli- chen Einrichtung auf. Das zeigt sehr anschaulich, dass eine einzelne Tierseuche massive Auswirkun- gen auf eine gesamte Tierpopulation haben kann. Andere Seuchen wie etwa Salmonellosen oder die Tularämie sind ebenfalls von großer Bedeu- tung, weil sie ein erhebliches zoonotisches Poten- zial besitzen. Das heißt, sie können wechselsei- tig zwischen Tier und Mensch übertragen werden. Darüber hinaus können Erkrankungen, die bei Wildtieren auftreten, auch erhebliche Auswir- kungen auf Nutz- und Heimtiere haben. Eine der wichtigsten Aufgaben des Landesuntersuchungs- amtes (LUA) ist es deshalb, auftretende Seuchen, Zoonosen und andere Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen, deren Bekämpfung effektiv zu gestalten und kreisübergreifend zu koordinieren. Das LUA ist in Rheinland-Pfalz die zentrale Ein- richtung für die Diagnostik der nach dem Tierge- sundheitsrecht gelisteten Tierseuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen. Die (dif- ferenzial-)diagnostischen Untersuchungen an Pro- ben erkrankter oder verendeter Tiere zur Fest- stellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Mo- nitoring-Programmen. Darüber hinaus wird durch sogenannte Handelsuntersuchungen gewährleis- tet, dass nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Dieses System ermöglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopula- tion ständig zu überwachen und den Gesundheits- schutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Tierseuchen- diagnostik insgesamt 246.741 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedenen Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht wer- 2 den müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchge- führten Untersuchungen wesentlich höher. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftli- chen und gesundheitlichen Bedeutung für die All- gemeinheit meist staatlich bekämpft werden und Tierkrankheiten, deren Vorkommen statistisch er- fasst wird, um einen Überblick über deren Häufig- keit und Verbreitung zu erhalten. Als Ergänzung verfügt das LUA über spezialisier- te Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schwei- ne und kleine Wiederkäuer, die die Landwirte vor Ort zu hygienischen und artgerechten Haltungs- bedingungen beraten. Darüber hinaus ist im LUA die Fachaufsicht in den Bereichen Tierseuchenbe- kämpfung, Tierschutz und tierische Nebenproduk- te als Schnittstelle zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter ande- rem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen vom rheinland-pfälzischen Veterinärwesen einheitlich ausgelegt und vor Ort umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt den sogenann- ten Zoonosen, den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen, zu. Hier- zu zählen zum Beispiel die Salmonellen, bakteri- elle Infektionserreger, die meist im Rahmen von differenzialdiagnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt werden. Die Erreger wurden im Jahr 2021 bei einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen: Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Hausgeflü- gel als auch Heimtiere wie Katzen und Reptili- en. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Gatterwild sowie einem Zootier festgestellt. Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Ihre hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermög- licht den Bakterien dort ein langes Überleben. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs ste- Gehören im Landesuntersuchungsamt zur Routine: Untersuchung auf die Erreger der Geflügelpest. © LUA 3 hen an der Spitze der möglichen Infektionsursa- chen des Menschen. Dessen Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nah- rungsmittel; aber auch Schmutz- und Schmier- infektionen an Haustieren stellen eine mögli- che Infektionsquelle dar. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allge- meinbefindens und leichtem Fieber. Die oft meh- rere Tage anhaltenden Symptome können insbe- sondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten Dehydrierung (Austrock- nung durch Wasserverlust) führen. In einigen Fäl- len kann die Infektion in eine Blutvergiftung über- gehen, wobei sich die Bakterien in verschiedenen Organen ansiedeln können. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle sowie als Gruppenerkrankung oder in Form größerer Ausbrüche auf. Beim Um- gang mit Tieren sollten grundsätzlich Hygiene- maßnahmen eingehalten und ein allzu enger Kon- takt vermieden werden.tibiotikatherapie erfolgt meist nicht, da die Bakterienausscheidung hierdurch verlängert wer- den kann. Das gilt grundsätzlich auch für die Be- handlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifische Vakzinen einge- setzt werden können. Bei einem reinen Durchfallgeschehen beim Men- schen gleicht man in der Regel nur den Flüs- sigkeits- und Elektrolytverlustes aus; eine An-Neben Allgemeinsymptomen (Fieber, Unwohl- sein, Muskelschmerz) kann das klinische Bild sehr vielfältig sein. Es ist abhängig von der Eintritts- In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2021 bei sechs Feldhasen im Land nachgewiesen. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen sind wildlebende Tiere wie Kanin- chen oder Hasen. Die Übertragung erfolgt vorwie- gend durch den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Organen, z. B. bei beim Abhäu- ten oder dem Verarbeiten von Wildfleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Verzehr von infizier- ten oder kontaminierten Lebensmitteln oder Was- ser möglich. Eine Infektion kann auch durch Inha- lation von erregerhaltigem Staub erfolgen, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontami- niert ist. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. pforte, der Virulenz des Erregers und der Infekti- onsdosis. Bei Hasen und Kaninchen verläuft die Tularämie in der Regel mit dem Bild einer Blutver- giftung und führt innerhalb weniger Tage zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teilnahmslos und ver- lieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Tote Wildtiere sollten nicht berührt werden, und Jä- ger sollten beim Aufbrechen erlegter Tiere beson- dere Sorgfalt und Hygiene walten lassen. Der Ver- zehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn es für mindestens zehn Minuten bei 60 Grad Celsius oder mehr durchgegart wird. Ein typisches Beispiel dafür, dass Erkrankungen bei Wildtieren auch Auswirkungen auf Heim- und Nutztiere haben können, ist die Aujeszkysche Krankheit (AK). Die durch ein Herpesvirus her- vorgerufene Seuche verursacht bei Wildschweinen in der Regel keine klinisch manifeste Erkrankung. Sie können den Erreger aber ausscheiden und auf andere Tiere übertragen – mit möglicherweise dramatischen Folgen. Im Jahr 2021 wurde das Virus der AK bei einem verendeten Hund aus dem Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Das Tier war zuvor bei einer Jagd eingesetzt worden und hatte Kontakt zu einem Wildschwein. Hauptinfektionsquelle für Hunde ist die Verfütte- rung von rohem Schweinefleisch oder der direk- te Kontakt zu infizierten Wildschweinen. Dieser ist bei der Jagd zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erlegtem Schwarz- wild fernhalten und keine entnommenen Innerei- en roh verfüttern. Für Menschen ist die Erkrankung ungefährlich. Für Hunde, einige andere fleischfressende Tiere und für Rinder verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit aber immer tödlich. Das auffälligste Symptom bei infizierten Hunden ist der intensive Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren). Die Symptome tre- ten nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen auf. Mit fortschreitender Erkrankung kön- nen Teilnahmslosigkeit, Fieber, Schluckbeschwer- 4 Die Aujeszkysche Krankheit wird bei der Jagd von Wild- schweinen auf Hunde übertragen. © Rizzo / Wikimedia den, Atemnot, Bewegungsstörungen und Läh- mungserscheinungen hinzukommen. Der Tod tritt gewöhnlich ein bis drei Tage nach Einsetzen der ersten klinischen Anzeichen ein. Eine Impfung bzw. Therapie gegen die Aujeszkysche Krankheit gibt es für Hunde nicht. Durch direkten Kontakt mit infizierten Wild- schweinen oder indirekt über kontaminierte Fut- termittel kann das AK-Virus auch auf Hausschwei- ne übertragen werden. Bei ihnen variieren die Krankheitssymptome in Abhängigkeit vom Al- ter der Tiere. Bei Jungtieren treten zentralnervö- se Erscheinungen auf und die Sterblichkeit ist sehr hoch. Bei älteren Tieren stehen Lungenentzündun- gen im Vordergrund, aber auch klinisch nicht in Erscheinung tretende Infektionen sind möglich. Dank intensiver Bemühungen unter Einbezie- hung von Impfprogrammen ist Deutschland seit 2003 offiziell frei von Aujeszkyscher Krankheit bei Hausschweinen. Um diesen Status zu überprüfen, muss jährlich eine repräsentative Stichprobe von Schweinen untersucht werden. Im Jahr 2021 wur- den insgesamt 998 Blutproben von Schweinen aus 81 rheinland-pfälzischen Beständen mit nega- tivem Ergebnis serologisch auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das Virus der AK unter- sucht. Darüber hinaus wurden zwölf Tiere aus sie- ben Beständen, die zur Feststellung der Todesur- sache eingesandt wurden, differenzialdiagnostisch auf das Vorliegen einer AK-Virusinfektion unter- sucht. Auch diese Untersuchungen ergaben kei- ne Hinweise auf das Vorliegen der Aujeszkyschen Krankheit.sucht. Dabei wurde das BVD-Virus erstmals seit Beginn der staatlichen Bekämpfung nicht mehr nachgewiesen. Im Februar 2022 hat Rheinland- Pfalz den Status als offiziell frei von BVD erhalten. Würde der Erreger in einen Hauschweinebestand eingeschleppt, drohen nicht nur hohe Verluste und schwerwiegende Erkrankungen bei den Tie- ren, sondern auch massive gesamtwirtschaftliche Schäden durch Handelsrestriktionen. Daher müs- sen die Landwirte unbedingt weiterhin auf die Ein- haltung der gängigen Biosicherheitsmaßnahmen achten. Hierzu gehören unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor einem Betreten der Ställe die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und Haus- tiere nicht in den Stall gelangen. Vor allem bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss sicherge- stellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kon- takt zu Wildschweinen möglich ist. Dazu gehört auch, dass Futter und Einstreu von Wildschwei- nen geschützt gelagert wird. Diese Maßnahmen schützen darüber hinaus auch vor anderen Er- krankungen, die von Wildtieren auf Hausschweine übertragen werden können, wie z.B. der Afrikani- schen Schweinepest oder der Brucellose.2021 war das zweite Jahr in Folge, in dem das Bo- vine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) in Rheinland- Pfalz nicht nachgewiesen wurde. Bei den im Rah- men der Überwachung der seit 2017 offiziell bestehenden BHV-1-Freiheit durchgeführten Un- tersuchungen an 66.547 Blutproben aus 3.166 Be- ständen und 6.922 Tank- und Einzelmilchproben aus 1.114 Beständen wurden keine Antikörper ge- ben das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen. Erfolge bei der Bekämpfung und Vorsorge Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkran- kungen beim Rind weltweit. Die Erkrankung geht mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der seit 2011 laufenden staatlichen Bekämpfung ist es, BVD- freie Bestände zu schaffen, indem dauerhaft (per- sistent) infizierte Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen entfernt und vom Han- del ausgeschlossen werden. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Le- benstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohr- marken bereits Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. 2021 hat das LUA insgesamt 124.006 dieser Ohr- stanzen von Kälbern aus 3.583 Betrieben unter- 5 Das Virus führt bei Rindern zu einer Erkrankung mit unterschiedlichen Verlaufsformen. Die Sym- ptome können von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane rei- chen. Der Erreger ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Die Betrie- be müssen sich aber weiterhin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen vor einer Wiederein- schleppung sowohl der BVD als auch der BHV-1 schützen und insbesondere darauf achten, weite- re Tiere ausschließlich aus seuchenfreien Bestän- den zu kaufen. Das nach dem erstmaligen Auftreten der Afrika- nischen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 auch in Rheinland-Pfalz noch- mals intensivierte Monitoring zur Überwachung der Wild- und Hausschweinepopulation wurde in 2021 fortgesetzt. Die Jäger sind aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tie- re mit pathologisch-anatomischen Veränderun- gen und klinisch auffällige Tiere zur Untersuchung einzusenden. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fallwild auf Unfallwild in Höhe von 70 Euro wurde auch 2021 gewährt. Im Jahr 2021 wurden im LUA insgesamt 804 Wildschweine molekularbiologisch auf den Erre- ger der ASP untersucht. Alle Proben waren nega- tiv; es gab keine Hinweise auf ein Seuchengesche-

Hinweise zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

Hinweise zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine Willkommen in Sachsen-Anhalt! Dieses Merkblatt gibt Ihnen wichtige Informationen, wenn Sie mit einem Hund oder einer Katze aus der Ukraine nach Sachsen-Anhalt gekommen sind. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zur EU und ist frei von Tollwut. Die Tollwut ist eine Viruserkran- kung, die für ungeimpfte Tiere oder Menschen tödlich endet. Für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukrai- ne gelten besondere Bestimmungen, da in der Ukrai- ne die Tollwut bei Haus- und Wildtieren vorkommt. Sie müssen dazu folgendes beachten: 1. Beantragen Sie für Ihr Tier (nachträglich) eine Genehmigung zur Einfuhr von Haustieren. Laden Sie den Antrag herunter und senden Sie den aus- gefüllten Antrag per E-Mail an heimtiereinfuhr.ua@lvwa.sachsen-anhalt.de. 2. Melden Sie sich beim Veterinäramt des Landkrei- ses, in dem Sie untergebracht sind. Übersicht der zuständigen Veterinärämter Ihr Tier wird hinsichtlich seines Tollwutstatus über- prüft und es werden gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen besprochen. 3. In Abhängigkeit vom Tollwutstatus muss Ihr Tier möglicherweise einige Tage isoliert werden. Es wird Ihnen nicht fortgenommen – Sie bleiben der Besitzer des Tieres! Nähere Angaben erhal- ten Sie beim Veterinäramt. 4. In manchen Einrichtungen ist das Unterbringen von Tieren nicht erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich, ob Sie die Tiere unterbringen können. Unter folgenden Links können finden Sie Informatio- nen über private Unterbringungsmöglichkeiten mit Tieren: https://help.tasso.net, https://help.vdh.de/helfen/ Weitere Unterbringungsmöglichkeiten mit Tieren nennen Ihnen • die Ausländerbehörden der Landkreise/ der kreisfreien Städte sowie Ausländerbehörden und Migrationskoordination • die Koordinierungsstelle Ukraine beim Landesverwaltungsamt, Tel.: (0345) 514 35 85 • die Koordinierungsstelle Ukraine für Sachsen-Anhalt Süd (für Städte Halle und Dessau-Roßlau und Landkreise Wittenberg, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis und Burgenlandkreis), Tel.: (0345) 21 38 93 99, E-Mail: koordinierungsstelle@lamsa.de • Informationen zur Koordinierungsstelle „Ukraine“: von Betroffenen für Betroffene Koordinierungsstel- le UKRAINE – LAMSA e. V. • die Koordinierungsstelle für Sachsen-Anhalt Nord (für Stadt Magdeburg und Landkreise Salzland- kreis, Harz, Börde, Jerichower Land, Stendal, Salz- wedel), Tel.: (0391) 537 12 25, E-Mail: infopunkt- ukraine@agsa.de, www.agsa.de. Weitere Informationen unter: Integrationsportal Sachsen-Anhalt www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de Dr. Marco König Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Tel.: (0391) 567 18 44 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Einzelfuttermittel für Heimtiere, Linsen getrocknet (05.08.2019)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

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