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s/heracleum-mantegazzianum/Heracleum mantegazzianum/gi

Biologische Unkrautkontrolle

An zwei Problemunkraeutern Heracleum mantegazzianum (Riesenbaerenklau) und Solidago altissima (Kanadische Goldrute) wurden freilandoekologische Grundlagen erarbeitet, um das in der Schweiz vorhandene Potential fuer eine biologische Unkrautkontrolle abzuklaeren. Hierzu wurden an verschiedenen Standorten das Phytophagenspektrum und autoekologische Daten zu Schluesselarten gesammelt.

Für gesunde Gewässer: SGD Nord vergibt neue Bachpatenschaft für die Nahe

Viele ehrenamtliche Akteure engagieren sich bereits für unsere Gewässer – und nun ist ein weiterer hinzugekommen: Der Angel- und Naturschutzverein Bergen darf sich ab sofort Bachpate nennen und übernimmt damit Verantwortung für einen Abschnitt der Nahe. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat dem Verein kürzlich die entsprechende Urkunde überreicht. Auf die Freiwilligen kommen künftig wichtige Aufgaben zu. Den Zustand des Flusses dokumentieren, Unrat entfernen, Missstände melden und bei der Eindämmung der Herkulesstaude helfen: Die Aufgaben der mehr als 400 ehrenamtlichen Bachpatinnen und -paten, die sich im Bereich der SGD Nord engagieren, sind spannend und abwechslungsreich. Und sie sind elementar für die Zukunft unserer Gewässer, wie SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis betont: „In ihrer Funktion als Obere Wasser- und Fischereibehörde sorgt die SGD Nord dafür, dass die Flüsse und Bäche im nördlichen Rheinland-Pfalz geschützt und für künftige Generationen erhalten werden. Die Bachpatinnen und -paten sind das ‚Auge vor Ort‘, das uns über aktuelle Entwicklungen informiert und somit viele Maßnahmen überhaupt erst ermöglicht." Diese Rolle wird ab sofort auch der Angel- und Naturschutzverein Bergen einnehmen, der als neuestes Mitglied in die Bachpatenfamilie aufgenommen wurde. Der Abschnitt der Nahe, um den er sich kümmert, erstreckt sich von der Grenze zum Kreis Birkenfeld innerhalb der Gemarkung Bärenbach bis zur Gemarkungsgrenze von Kirnsulzbach in der Verbandsgemeinde Kirner Land. Für diesen werden die Freiwilligen gemeinsam mit der SGD Nord passende Schutz- und Pflegemaßnahmen erarbeiten und diese – sofern möglich – auch mit umsetzen. Als Bachpatinnen und -paten leisten sie außerdem einen wertvollen Beitrag zur Umweltbildung und sie sind wichtiger Partner der „Aktion Blau Plus“, die die Renaturierung rheinland-pfälzischer Gewässer zum Ziel hat. SGD Nord trägt Kosten Bei der Übergabe der Urkunde durch die SGD Nord wurde auch betont, dass mit einer Bachpatenschaft nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte einhergehen. Dazu gehört unter anderem, dass die SGD Nord die Kosten für Materialien übernimmt, die bei abgesprochenen Projekten eingesetzt werden. Darüber hinaus sind die Ehrenamtlichen während der Umsetzung der Maßnahmen unfallversichert. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich der Wasserwirtschaft sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/wasserwirtschaft

Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

Invasive Arten Bottrop

Datenerfassung und Auswertung (z.B. Nestersuche) in MapSolution nach Eingang von Meldungen aus verschiedenen Quellen (Anruf, Email, Online-Formular, usw.)

Managementmaßnahmen zum Riesen-Bärenklau nach §40e Abs. 1 BNatSchG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. §40e Abs. 1 BNatSchG legen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Managementmaßnahmen fest. Ich bitte um Auskunft darüber, wo die entsprechenden Maßnahmen für das Land NRW eingesehen werden können bzw. bitte ich um die Zusendung entsprechender Dokumente in denen die Managementmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum), festgelegt worden sind. Meinen Erkenntnissen zufolge besteht ein besonderes Problem hinsichtlich der Gefährdung der menschlichen gesundheit durch Vorkommen von Riesenbärenklau auf und im Zusammenhang von Großbaustellen, z.B. im Straßenbau. Ich bitte daher um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf die Auswirkungen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf die menschliche Gesundheit abzielen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf Vorkommen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen abzielen. Gem. §40f BNatSchG ist bei der Festlegung von Managementmaßnahmen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Festlegung von Managementmaßnahmen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 i.V.m. §48a Satz 1 Nr. 1 BNatSchG notifiziert das BMU der Kommission die für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 verantwortlichen Behörden. Ich bitte um die Zusendung einer Übersicht, welche Behörden für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 im Bereich des Landes NRW zuständig sind, ggf. getrennt nach Zuständigkeitsbereichen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche Behörde für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist. Sofern das BMU für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist, bitte ich um die Informationen nach Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) die bis zum 1. Juni 2019 und ggf. darüber hinaus an die Kommission übermittelt worden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Bekämpfungsmaßnahmen bzgl Unionsliste insbesonder Herkulesstauden und indisches Springkraut

Vorwort: Nach der EU-Verordnung muss Deutschland für weit verbreitete invasive Arten der Unionsliste geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Für die betroffenen Arten wurden von den Bundesländern gemeinsam entsprechende Maßnahmenblätter erarbeitet, die als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen sollen. Da jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, die sich in dieser Unionsliste befindlichen Arten zu bekämpfen (https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-574-die-invasiven-gebietsfremden-arten-der-unionsliste) übersenden Sie mir bitte alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement des Landes NRW bzgl. der Unionsliste der EU, insbesonders bzgl. der Herkulesstaude und dem indischen Springkraut.

Bekämpfungsmaßnahmen bzgl Unionsliste insbesonder Herkulesstauden und indisches Springkraut

Vorwort: Nach der EU-Verordnung muss Deutschland für weit verbreitete invasive Arten der Unionsliste geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Für die betroffenen Arten wurden von den Bundesländern gemeinsam entsprechende Maßnahmenblätter erarbeitet, die als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen sollen. Da jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, die sich in dieser Unionsliste befindlichen Arten zu bekämpfen (https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-574-die-invasiven-gebietsfremden-arten-der-unionsliste) übersenden Sie mir bitte alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement des Bundes bzgl. der Unionsliste der EU, insbesonders bzgl. der Herkulesstaude und dem indischen Springkraut.

Aktionsplan gem. §40d BNatSchG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. §40d Abs. 1 BNatSchG beschließt das BMU nach Anhörung der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium einen Aktionsplan nach Art. 13 der EU-VO 1143/2014 bzw. gem. §40d Abs. 3 BNatSchG ggf. mehrer Aktionspläne für verschiedene invasive Arten. Ich bitte um Zusendung des Aktionsplans nach §40d Abs. 1 BNatSchG und eines ggf. vorliegenden Aktionsplans für den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) nach §40d Abs. 3 BNatSchG inkl. den dazugehörigen Begründungen gem. §40f Abs. 3 BNatSchG. Sofern noch kein Aktionsplan vorliegen sollte, bitte ich um die Zusendung entsprechender Entwurfsstände bezüglich des Riesen-Bärenklaus. Gem. §40f BNatSchG ist bei der Aufstellung von Aktionsplänen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Aufstellung von Aktionsplänen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Akute Schädigungen der Haut

Akute Schädigungen der Haut Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände: Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache. Sonnenallergien: Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A, stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Fototoxische Reaktionen: Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, aber auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände, Sonnenallergien und fototoxische Reaktionen. Sonnenbrand Sonnenbrand ist eine durch UV - Strahlung verursachte Entzündung der Haut. Die Entzündung zeigt sich durch Hautrötung und Schwellung der betroffenen Hautpartien. In besonders schweren Fällen kommt es zur Blasenbildung. Der Höhepunkt der Beschwerden wird nach zwölf bis 36 Stunden erreicht. Die Dosis an UV - Strahlung , die zur Ausbildung einer solchen Hautrötung führt, wird als "minimale erythemwirksame Dosis" ( MED ; Einheit: Joule pro Quadratmeter, J/m 2 ) bezeichnet. Beim empfindlichen Hauttyp II beträgt der Mittelwert der MED beispielsweise zwischen 250 und 400 J/m 2 . An einem sonnigen Tag in Mitteleuropa bei einem UV-Index ( UVI ) 8 können Personen mit Hauttyp II diese Dosis rein theoretisch nach etwa 20 Minuten erreichen. Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache! Um einen Sonnenbrand zu vermeiden, bietet der UV-Index eine wichtige Orientierungshilfe. Sonnenallergie "Sonnenallergie" ist eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung für verschiedene, durch UV - Strahlung provozierte Hautkrankheiten. Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Die "Mallorca-Akne" ist eine Sonderform der polymorphen Lichtdermatose. Hier werden die Hautveränderungen durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und Fettstoffen aus Sonnenschutzmitteln (oder auch körpereigenen Talgfetten) ausgelöst. Fototoxische Reaktionen Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Man spricht von einer fotosensibilisierenden Wirkung dieser Substanzen. Auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fotosensibilisierende Stoffe enthalten. Beispiele dafür sind Zitrusfrüchte, Sellerie und Herkulesstaude ((Heracleum mantegazzianum, auch "Bärenklau" genannt) Werden diese Pflanzen gegessen oder berührt, kann das bei anschließender Bestrahlung mit UV - Strahlung (Sonne oder Solarium) zu mehr oder weniger schwerwiegenden Hauterkrankungen führen. Durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und fotosensibilisierenden Stoffen können allergische Hautreaktionen ausgelöst werden. Eine etwaige fotosensibilisierende Wirkung von Medikamenten oder pflanzlichen Heilmitteln sollte beim Arzt oder in der Apotheke abgeklärt werden. Beispiele häufig vorkommender fotosensibilisierender Substanzen Substanz Vorkommen Antiseptika Seifen optische Aufheller Waschmittel Chloroquin Antimalariamittel / Antirheumatika Chlorothiazid Diuretika (Arzneimittel, die zur Wasserausschwemmung eingesetzt werden) Furocumarine Zitrusfrüchte, Sellerie, Herkulesstaude (Bärenklau) Sulfonamide Antibiotika / Chemotherapeutika Tetracyclin Antibiotika Triacetyldiphenylisatin Abführmittel Stand: 07.08.2024

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