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s/hereon/heron/gi

Karte_2.pdf

600000 10°30'0"O 650000 11°0'0"O 700000 11°30'0"O 12°0'0"O 750000 12°30'0"O 800000 13°0'0"O 13°30'0"O 13°30'0"O 5900000 5900000 Zugvögel in Sachsen-Anhalt 2010 – 2020 Karte 2: Bedeutende Rast- und Nahrungsgebiete feuchtgebietsgebundener Vogelarten1 Grenze Sachsen-Anhalt Kreisgrenze Europäisches Vogelschutzgebiet 53°0'0"N Einzelzählungen über Schwellenwert vollständiger Datensatz ausgedünnter Datensatz2 Aggregation der Einzelbeobachtungen über Schwellenwert (Synopse der Modelle3) 53°0'0"N 50% der Daten 75% der Daten 95% der Daten 99% der Daten Daten aus dem „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“ Hauptflugkorridor Elbe Kranich-Schlafplatz (inkl. Flugkorridor) Schlafplätze Gänse 1 5850000 5850000 Alle Arten mit Schwellenwertüberschreitungen aus den folgenden Gruppen: Gänse, Schwäne, Enten, Rallen, Kranich, Lappentaucher, Limikolen, Möwen, Seeschwalben, Störche, Kormoran, Reiher. 2 Ausgedünnter Datensatz nach der im Artikel erläuterten Methode: Es sind nur die Jahresmaximalzählungen pro Art und einem Hexagon mit einer Kantenlänge von 500 m (~65 ha) berücksichtigt. Von ursprünglich 40.773 Einzelzählungen über Schwellenwert flossen 17.064 in die Auswertung ein. 3 kombinierte Darstellung der mittels beider im Artikel beschriebenen Methoden gewonnenen Flächen. 52°30'0"N Auftragnehmer:Auftraggeber: RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel: 0345/1317580 Internet: www.rana-halle.de E-Mail: info@rana-halle.deLandesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Zerbster Str. 7 39264 Steckby Bearbeitung/Konzept:Dipl.-Biol. Martin Schulze GIS/Kartographie:Dr. Ingo Michalak, Dr. Heiner Nagel Datengrundlagen:Daten aus Ornitho.de sowie den Wasservogelzählungen Sachsen-Anhalt aus den Jahren 2010 – 2020 Erstelldatum:05. November 2022 52°30'0"N Schulze, M.; Michalak, I.; Fischer, S. (2022): Bedeutende Rastvogelgebiete in Sachsen- Anhalt. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 1/2022: 1–34 TopPlusOpen P250 Gewässer-Geometrien (hgn_st, fg_altgew_typ, see_lawa_typ)© GeoBasis-DE / BKG 2022, dl-de/by-2-0 © Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Verwaltungsgrenzen ST© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA 5 1:250.000 10 20 ETRS 1989 UTM Zone 32N; EPSG: 25832 º km 30 5750000 5700000 5650000 5650000 51°0'0"N 51°0'0"N 5700000 51°30'0"N 51°30'0"N 5750000 52°0'0"N 52°0'0"N 0 5800000 5800000 Kartengrundlagen: 600000 10°30'0"O 11°0'0"O 650000 11°30'0"O 700000 12°0'0"O 12°30'0"O 750000 13°0'0"O 800000

Geflügelpest: Auch Rheinland-Pfalz von der Epidemie betroffen

Deutschland und Europa erleben derzeit die stärkste Geflügelpest-Epidemie überhaupt. Nun ist die Seuche auch in Rheinland-Pfalz angekommen. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das hochansteckende Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bereits im November bei Wildvögeln im Westerwaldkreis und jetzt auch in einer Rassegeflügelhaltung im Kreis Neuwied nachgewiesen – mit großen Konsequenzen für Geflügel und Halter. Im Westerwaldkreis war der Geflügelpesterreger im Verlauf des November 2021 bei insgesamt 25 verendeten Silberreihern, Schwänen, Kanadagänsen und einer Stockente nachgewiesen worden. Vor einigen Tagen atmeten die angespannten Geflügelhalter dort aber durch: Die wegen der Virusnachweise für den gesamten Kreis erlassene Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Strauße, Wachteln, Enten und Gänse konnte von der Kreisverwaltung wieder aufgehoben werden. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wenige Tage nach den guten Nachrichten aus dem Westerwaldkreis kamen dann aber schlechte aus dem Kreis Neuwied: In einer Kleinsthaltung von Rassegeflügel in der Verbandsgemeinde Puderbach hat das LUA ebenfalls das hochpathogene H5N1-Virus nachgewiesen. Die insgesamt acht Tiere des Bestands sind an der Seuche verendet oder mussten getötet werden, um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Die Neuwieder Kreisverwaltung hat außerdem für die gesamte Verbandsgemeinde eine Aufstallungspflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Grund: Es besteht ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in andere Geflügelbestände getragen wird. Und es ist dringend notwendig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Der Nachweis des H5N1-Virus im Kreis Neuwied hat unterdessen auch Auswirkungen auf den Kreis Altenkirchen – für den Süden des Kreises Altenkirchen wurden dieselben Maßnahmen angeordnet. Hintergrund Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen ist in Deutschland nicht bekannt, ist aber theoretisch möglich und wurde in anderen Ländern bereits festgestellt. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, tot aufgefundene Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige der Veterinärverwaltung zu melden, aber tote Tiere selbst nicht zu berühren oder vom Fundort wegzubringen. Die Geflügelhalter sollten zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhaltung der Biosicherheit in ihren Beständen achten und sämtliche Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anmelden Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung betreten Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel schützen erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden bei der Veterinärverwaltung anzeigen.

Verfüllung von drei Fischteichen, Gem. Winklarn, Flnr. 256, 690

Der Bürger hat Antragsunterlagen für die oben genannten Maßnahmen vorgelegt. Durch den geringen Wasserzufluss zu den Teichen und da Reiher, Mink und Otter die Teiche leerräumen, so dass nicht mal mehr Karpfen und Schleien gehalten werden können. Der Antragsteller hat deshalb vor die Teiche aufzugeben und ganz bzw. teilweise zu verfüllen. Die bestehenden Gewässer befindet sich auf den Flurnummern 256 (Teich 1), 690 (Teich 2, 3) Gemarkung Winklarn, Markt Winklarn im Landkreis Schwandorf. Teich 1 wird nur über Oberflächenwasser bzw. über oberflächennahes Grundwasser gespeist, während die Teiche 2 und 3 aus Oberflächenwasser und aus einem gering wasserführend Graben gespeist werden. Dieser Graben befindet sich auf der Fl. Nr. 686. Das Verfüllmaterial (Unterboden) wird aus der nahe gelegenen Flurfläche 632/11 Gemarkung Winklarn, Gemeinde Markt Winklarn gewonnen. Die Verfüllmenge beträgt 450 cbm bei einer durchschnittlichen Teichtiefe von 1 bis 1,5 m. Dieses Material ist nicht verunreinigt mit Schadstoffen, weist keine ausgeprägten Steinanteile auf und wird lagerweise in die Teiche eingebaut. Bodenverdichtungen mit Verdichtungsgeräten werden nicht durchgeführt und bei nasser Witterung erfolgt ebenfalls keine Verfüllung. Die Flächen werden nach der Verfüllung als landwirtschaftliche Wiese genutzt. Die Teiche wurden im Rahmen der Unterhaltung entschlammt. Zukünftig soll der Oberboden (Humus) mit Oberboden von der Fl. Nr. 632/11 (Gewinnungsfläche des Verfüllungsmaterials) abgedeckt werden. Die Verdichtung des einzubauenden Bodens soll auf natürliche Weise erfolgen.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2017

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017 © rcvs / Pixabay Tierseuchenbilanz 2017: Geflügelpest in Rheinland-Pfalz Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war im Jahr 2017 angespannter als in den Jahren da- vor. Zu Beginn des Jahres bereitete die Geflügel- pest die größten Sorgen. Die hochpathogene Va- riante des Subtyps H5N8 war zum ersten Mal in Rheinland-Pfalz Ende 2016 bei zwei Enten aus dem Kreis Ahrweiler und dem Stadtgebiet von Ko- blenz nachgewiesen worden. In den Wochen danach hat das LUA 2.226 Proben von Wildvögeln (ca. 350 Enten, Schwäne, Wild- gänse, Bussarde, Kraniche, Reiher, Tauben, u.a.) sowie von Haus-, Zoo- und Ziergeflügel (ca. 1650 Hühner, Hausgänse, Tauben, Strauße, Wellensitti- che u.a.) auf Vogelgrippe untersucht. Die hochpathogene Variante von H5N8 wurde dabei in 20 weiteren Proben von Wildvögeln aus den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Co- chem-Zell, Trier-Saarburg sowie dem Rhein-Huns- rück-Kreis nachgewiesen. Infiziert waren vor al- lem Schwäne, aber auch Enten und Möwen. Um eine Ausbreitung des Virus auf die Hausgeflügel- bestände im Land zu verhindern, galt über Wo- chen hinweg in besonders gefährdeten Regionen Stallpflicht für sämtliches Geflügel. grassierende Afrikanische Schweinepest. Dane- ben gab es eine Reihe von Erregernachweisen, die in der Tierpopulation immer wieder vorkommen können und auf die die Tierseuchenüberwachung ein genaues Auge haben muss. Insgesamt hat das LUA 2017 mehr als 286.000 Proben von Nutz-, Heim-, Zoo- und Wildtieren aus ganz Rheinland-Pfalz untersucht. Das waren zum einen Proben zur Feststellung von Erkran- kungs- und Todesursachen zum anderen solche, die im Rahmen von staatlichen Sanierungs- oder Monitoring-Programmen eingesandt wurden. Von den derzeit 54 anzeigepflichtigen und staat- lich zu bekämpfenden Tierseuchen wurden 2017 im LUA 8 nachgewiesen, darunter neben der Ge- flügelpest auch das Rinderherpesvirus (BHV1). Nach Jahren intensiver Bekämpfung hatte die EU Deutschland Anfang Juni 2017 als offiziell frei von BHV1 anerkannt. Voraussetzung dafür war gewe- sen, dass alle Reagenten aus den Beständen ent- fernt wurden. Die Symptome einer Infektion kön- nen von grippeartigen Erscheinungen bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflan- zungsorgane reichen. Die Rinderhalter können ih- ren Bestand am besten dadurch schützen, dass sie die Biosicherheitsvorgaben einhalten und beim Zu- kauf die Herkunftsbetriebe sorgfältig auswählen. Trotz dieser Vorkehrungen wurde das hoch an- steckende Virus Anfang März 2017 auch bei zwei verendeten Gänsen in einem privaten Kleinst- bestand im Landkreis Bad Dürkheim festge- stellt. Nach der Geflügelpest-Verordnung muss- ten die restlichen vier Tiere des Bestandes sowie vier Tiere eines unmittelbar angrenzenden Nach- barbestands getötet werden. Danach gab es in Rheinland-Pfalz keine Nachweise der hoch an- steckenden Variante der Geflügelpest mehr. Die Stallpflicht konnte nach und nach wieder aufge- hoben werden. Im weiteren Verlauf des Jahres verlagerte sich der Fokus der Veterinärbehörden auf andere Tier- seuchen. Mit hohem Aufwand wappnete sich das Land unter anderem gegen die in Osteuropa 2 Erfolg der Tierseuchenbekämpfung: Deutschland ist frei vom Rinderherpesvirus (BHV1). © franzl34 / Pixabay Verdacht auf Geflügelpest: 2.226 Proben von Wildvögeln hat das LUA im Jahr 2017 im Labor untersucht. © LUA Wie schwierig es ist, den Status „frei von BHV1“ aufrecht zu erhalten, zeigen zwei Fälle im nördli- chen Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr. In ei- nem Bestand mit rund 50 Milchkühen mussten nach BHV1-Untersuchungen insgesamt sieben Tiere umgehend aus dem Bestand entfernt wer- den, weil sie als mögliche Überträger des Virus identifiziert worden waren. Im zweiten Fall wurden von 652 Tieren rund zwei Drittel positiv getestet. Alle Rinder des Bestandes mussten getötet werden, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern.übertragbar, weshalb der Nachweis bei 7 veren- det aufgefunden Feldhasen vor allem die Jäger im Land hellhörig gemacht hat. Sie müssen besonde- re Vorsicht beim Umgang mit Fallwild und beim Zerlegen walten lassen. Tularämie äußert sich beim Menschen durch Geschwüre an der Eintritts- stelle des Erregers, es folgen grippeähnliche Sym- ptome wie Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost sowie Kopf- und Gliederschmerzen. Die Erkrankung kann mit Antibiotika erfolgreich behandelt werden. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tierkrank- heiten sind im vergangenen Jahr 16 nachgewie- sen worden, unter anderem die Ansteckende Ge- bärmutterentzündung bei Stuten, die zu Aborten führt und gegen die es keine Impfung gibt. Fest- gestellt wurde auch das Schmallenberg-Virus, das vor Jahren einmal die Landwirte und die Veteri- närverwaltung in Atem gehalten hatte und nach wie vor in der Wiederkäuer-Population kursiert. Im Jahr 2017 wurde es bei einer Ziege sowie zwei Ziegen-Feten festgestellt, mitsamt den typischen Missbildungen an Gliedmaßen, Kopf und Gehirn.Afrikanische Schweinepest: Auf den Ernstfall vorbereitet Anders als das Schmallenberg-Virus ist die Ha- senpest (Tularämie) durchaus auf den MenschenFür den Menschen ist der Erreger ungefährlich, bei infizierten Haus- und Wildschweinen führt die Das Land rüstet sich für einen möglichen Aus- bruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Denn die Tierseuche breitet sich in vielen Ländern Osteuropas (unter anderem in Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien und neu in Ungarn) un- ter Wildschweinen, aber auch in Hausschweinebe- ständen immer weiter aus. So besteht die Gefahr, dass das Virus seinen Weg auch nach Deutschland und Rheinland-Pfalz findet. 3 Seuche dagegen innerhalb weniger Tage unwei- gerlich zum Tod. Einen Impfstoff gibt es nicht. Bricht die hochansteckende Seuche unter Wild- schweinen in Rheinland-Pfalz aus, würden die Tie- re im sogenannten Gefährdeten Gebiet verstärkt bejagt und beprobt. Infiziertes Fallwild müsste in Wald und Feld verstärkt gesucht werden, um die potentiellen Infektionsherde zu beseitigen. Ein Ausbruch bei Wildschweinen hätte auch ver- heerende Folgen für die Hausschweinbestän- de und den Markt für Schweinefleisch. Beim Aus- bruch in einem Hausschweinebestand müssten alle Tiere des Betriebes getötet werden, um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen. Auch für die Landwirte im Umkreis wären die Folgen gravie- rend, denn es dürfte grundsätzlich weder mit Tieren noch mit Schweinefleischprodukten aus der Umge- bung des Ausbruchs gehandelt werden. amt. Dort kann der Erreger labordiagnostisch nachgewiesen werden. Allein von Januar 2018 bis Mitte Mai 2018 hat das LUA 289 Proben von Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest un- tersucht, davon 115 Proben von so genanntem Fallwild (tot aufgefundene Tiere). Im Vorjahres- zeitraum waren es ganze 36 Proben gewesen, da- von 10 Proben von Fallwild. Im gesamten Jahr 2017 wurden 304 Proben untersucht, davon 71 Proben Fallwild. Glücklicherweise wurde in keiner Probe das ASP-Virus festgestellt. Darüber hinaus, gibt es in Rheinland-Pfalz ein „Handlungsprogramm Schwarzwild“, das darauf abzielt, die Wildschweinpopulation vorsorglich zu reduzieren. Eine Abfrage bei den Forstämtern hat ergeben: In den nicht verpachteten Staatswaldre- vieren war die Jagdstrecke – also die Zahl der er- legten Tiere – beim Schwarzwild zum Stichtag 31. Dezember 2017 rund ein Drittel höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zu dieser Ent- wicklung hat auch der Verzicht auf die Erhebung von Jagdbetriebskosten für private Jägerinnen und Jäger im Staatswald sowie die Möglichkeit der ganzjährigen Bejagung von Wildschweinen – mit Ausnahme von Muttertieren, die abhängige Frischlinge führen – beigetragen. Mehrere Infektionswege Wildschwein im Wald. © Wikimedia Commons Hausschweine stecken sich an, wenn der Erre- ger in den Stall eingetragen wird. Neben der Bio- sicherheit im Schweinestall ist deshalb die Früh- erkennung in der Wildschweinpopulation von besonderer Bedeutung. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Jägerschaft mit einer Prämie: Für die Beprobung von tot aufgefundenen Tiereen er- halten Jägerinnen und Jäger jeweils 50 Euro. Ge- sund erlegte Tiere sind mit hoher Wahrscheinlich- keit nicht infiziert, da die Seuche sehr schnell tötet. Außerdem trägt das Land künftig die Kosten für den Versand der Probe ins Landesuntersuchungs- 4 Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers von Schwein zu Schwein besteht ein hohes Risiko, dass er über infizierte Lebensmittel in die rhein- land-pfälzische Wildschweinpopulation eingetra- gen wird. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräu- chertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugäng- lichen Mülleimern an Autobahnraststätten ent- sorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, be- steht die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche eingeschleppt wird. Im ungünstigen Fall reicht ein Wurstbrot aus, um die hiesigen Wild- und Haus- schweine anzustecken. Vor allem an Autobahn- raststätten wird auf Plakaten in mehreren Spra- chen auf die Gefahr hingewiesen. Für Essensreste Aufmerksam: Die Veterinärbehörden rüsten sich für einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Ein Nachweis bei Hausschweinen hätte gravierende Folgen für Tiere, Landwirte und den Handel. © Federico Rostagno / Fotolia stehen geschlossene Container bereit, die Wild- schweine weder öffnen noch umwerfen können. Die Jäger wiederum wurden darauf hingewie- sen, dass sie mit unbehandelten Trophäen aus in- fizierten Gebieten den Erreger der Afrikanischen Schweinepest von ihrer Jagdreise mit nachhau- se bringen können. Bei der Jagd in Osteuropa oder Russland benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer müssen unbedingt sehr gründ- lich gereinigt und desinfiziert werden. Ein einziger getrockneter Blutstropfen von einem infizierten Wildschwein kann ausreichen, um die hiesigen Tiere zu infizieren. Um ihre Schweineställe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalter au- ßerdem konsequent auf Hygiene achten. Dazu ge- hört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, dass keine Speiseabfälle verfüt- tert werden und dass das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine mit dem Erreger kontaminiert werden kann. Veterinärverwaltungen vorbereitet In Theorie und Praxis tut das Land alles, um für ei- nen Ausbruch der ASP gewappnet zu sein. In den beiden Jahren 2017 und 2018 wurden die Veteri- närämter der Kreisverwaltungen bei gemeinsa- men Dienstversammlungen mit allen wichtigen Informationen rund um die Afrikanische Schwei- nepest versorgt. Außerdem ist im Herbst 2018 eine behördenübergreifende Krisenübung zur Be- kämpfung der Seuche geplant. Denn nur wenn im Fall der Fälle alle Rädchen ineinandergreifen, be- steht eine Chance, diese verheerende Seuche ein- zudämmen. Aujeszkysche Krankheit gefährdet Jagdhunde Die hohe Schwarzwildpopulation in Rhein- land-Pfalz erschwert nicht nur die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Falle eines Ausbruchs, sondern birgt auch das Risiko für Jagd- hunde, sich mit der Aujeszkyschen Krankheit zu infizieren. Allein im Jahr 2017 wurde die Erkran- 5

Neusiedler See: Bestandsentwicklung, Habitat- und Nahrungswahl in Kolonien brütender Reiherarten des Neusiedler Sees

Wesentliche Ergebnisse aus der Sicht des Naturschutzes: Der Schilfgürtel war das Hauptnahrungsgebiet des Silberreihers während der Brutzeit. Dabei befanden sich die meisten Reiher in den Rohrlacken, der seeseitige Schilfrand spielte wahrscheinlich wegen der Trübung des Seewassers - nur eine untergeordnete Rolle. Im Zeitraum von Anfang April bis Ende Juli hielten sich im Durchschnitt aller drei Untersuchungsjahre über 70 Prozent der Nahrung suchenden Reiher im Schilfgürtel auf. In der Videoüberwachung der Nester im Jahre 1999 zeigte sich ebenfalls, dass Fische die häufigste Jungennahrung sind. Vergleicht man die einzelnen Jahre miteinander, so ergeben sich dennoch signifikante Unterschiede: So spielten im Jahr 1999 die Amphibien des Seewinkels eine größere Rolle, während im Jahr 2000 die Silberreiher vermehrt Mäuse jagten und daher häufiger in terrestrischen Habitaten anzutreffen waren. Anzumerken ist, dass diese Daten nur aus dem österreichischen Teil des Untersuchungsgebietes stammen. Da der Anteil der im Schilfgürtel Fische fressenden Reiher in Ungarn wahrscheinlich noch höher ist kann man annehmen, dass der tatsächliche Anteil aller Reiher im Schilf höher liegt. Die Variation in der Wahl der Nahrungshabitate war innerhalb der Brutsaisonen größer als zwischen den Jahren. Während der Brutsaison können Amphibien - dominierte oder terrestische Habitate für einen kurzen Zeitraum genauso wichtig oder sogar noch wichtiger sein als Fischhabitate. Diese Variation belegt einmal mehr, wie flexibel Reiher auf kurzfristig attraktive Beutevorkommen reagieren können. Die Auswertung der Ausflüge Nahrung suchender Schreitvögel aus den Kolonie zeigt, dass, wie erwartet, der Purpurreiher am stärksten an den See und den Schilfgürtel gebunden war. Eine Überraschung war das häufige Auftreten des Löfflers im Schilfgürtel; die Art ist bekannt dafür hauptsächlich die Feuchtgebiete des Seewinkels zu nutzen. Die vermehrte Nahrungssuche im Schilfgürtel könnte auf ein sehr schlechtes Nahrungsangebot an den Lacken im Jahr 2000 zurückzuführen sein. In Jahren mit sehr hohen Wasserständen dürfte sich die Verteilung aller Schreitvogelarten in Richtung Seewinkel bzw. Seevorgelände verschieben. Unerwartet hoch ist für den Löffler auch der Anteil an fisch-dominierten Habitaten. Ähnliche Befunde gibt es auch aus Spanien, in denen gezeigt wurde, dass Fische die Hauptnahrung der Jungen sind. Wir vermuten daher, dass der Bestand des Löfflers in weitaus höherem Ausmaß, als bisher angenommen, von den Fischbeständen im flachen Gewässer des Seewinkels abhängt. Durch die Zusammenarbeit mit den Kollegen vom Nationalpark-Projekt 'Fischökologische Untersuchung des Schilfgürtels des Neusiedler Sees' war es möglich, den Einfluss der Reiher auf die Fische des Schilfgürtels zu bestimmen. ...

Microsoft Word - Gutachten Sonstige Vögel Teil 2.doc

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Kontrollaufgaben des Artenschutzes/CITES-Büro Übersetzung der englischen Artbezeichnungen zu den CITES-Haltungsempfehlungen für sonstige Vögel (Schweiz 1977) (Anlage 3a zum Schreiben vom BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten) Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. Englischer Name African Ostrich Rheas Cassowary Emu Kiwis Tinamous Penguins, small, like Adelie Penguins, medium, like Cape Penguins, large, like King Loons, Crested Crebes, Petrels, Albatrosses, Frigate Birds, Boobies Pelicans, small Pelicans, large Cormorants, Shag, Anhingas Deutscher Name Strauß Nandus Kasuar Emu Kiwis Steißhühner Pinguine, kleine, wie Adeliepinguin Pinguine, mittlere, wie Brillen-pinguin Pinguine, große, wie Königspinguin Seetaucher, Haubentaucher, Sturm- vögel, Albatrosse, Fregattvögel, Tölpel Pelikane, kleine Pelikane, große Kormorane, Krähenscharbe, Schlangenhalsvögel Herons, small, like Little Bittern Reiher, kleine, wie Zwergdommel Herons, medium, like Cattle Egret Reiher, mittlere, wie Kuhreiher Herons, large, like Grey Reiher, große, wie Graureiher Shoebill Stork Schuhschnabel Goliath Heron, Saddle Bill, Marabous Goliathreiher, Sattelstorch, Marabus Storks, medium and small, like White, Störche, mittlere und kleine, wie Abdim´s Weißstorch, Abdimstorch Ibis, Spoonbills Ibis, Löffler Flamingos Flamingos Swans Schwäne Screamers, Geese Wehrvögel, Gänse Sheldgeese, Shelducks, Spiegelgänse, Kasarkas, Ducks (Anas), large Enten (Anas), große Pigmy Geese Zwergglanzenten Steamer Ducks Dampfschiffenten Whistling Ducks Pfeifgänse Teals, small, like Green-winged Enten, kleine, wie Amerikakrickente Diving Ducks, Scaups, Ruddy Ducks Tauchenten, Bergenten, Ruderenten Secretary Bird Sekretär Condor, large Old World Vultures Kondor, große Altweltgeier Eagles, large Adler, große New World Vultures, Egyptian Neuweltgeier, Schmutzgeier, Vulture, Eagles, small Adler, kleine Caracaras, Falcons, large, Karakaras, Falken, große Buzzards, Kites, Owls, large Bussarde, Milane, Eulen, große Falcons, small, Owls, medium Falken, kleine, Eulen, mittlere Owls, small Eulen, kleine Pigmy Falcons Zwergfalken 2 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. Goshawks, Sparrow Hawks, Harriers Brush Turkeys, Bustards, small Peacocks, Argus, Reinhart`s Pheasant Curassows, large, Tragopans, Imperial Pheasants Wild Turkeys Grouses, large, like Capercaillie Guineafowl, savannah species Pheasants, Grouses, small Rock Partridges, Curassows, small Partridges, Francoline Quails Roulroul Painted Quail Button Quail Cranes and Bustards, large Cranes, small Tasmanian Waterhen, Trumpeters Rails, large Rails, small Seriemas Plovers, Lapwings, Stilts, Curlews, Oystercatchers etc. Woodcocks, Snipes, Terns, Auks, Guillemots, Razorbill Gulls, large Gulls, small Sand grouses Pigeons, large, like Goura Pigeons and Doves, medium Doves, small, like Diamond Aras, Cockatoos, large Cacatoos, small, Amazons, Pionus, Grey Parrot, Poicephalus 60.Aratingas, Alexandrine Parakeet, Lories, larger Rosellas 61.Smaller Rosellas and Psittacula species, Cockatiel 62.Lovebirds, Hanging Parrots 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69.Budgerigar Turacos Frogmouths, Mousebirds Swifts Hummingbirds Quetzals Trogons, Kookaburras, Rollers, Hoopoes, Bee-eaters, Hornbills, small, Toucans, Toucanets Kingfishers, large 70. Habichte, Sperber, Weihen Großfußhühner, Trappen, kleine Pfauen, Argusfasan, Perlenfasan Hokkos, große, Tragopane, Kaiserfasane Truthühner Raufußhühner, große, wie Auerhuhn Perlhuhn, Savannen-Arten Fasane, Rauhfußhühner, kleine Steinhühner, Hokkos, kleine, Rebhühner, Frankoline Wachteln Straußenwachtel Buntwachtel Laufhühnchen Kraniche und Trappen, große Kraniche, kleine Grünfuß-Pfuhlhuhn, Trompetervögel Rallen, große Rallen, kleine Seriemas Regenpfeifer, Kiebitze, Stelzenläu-fer, Brachvögel, Austernfischer usw. Schnepfen, Bekassinen, Seeschwal-ben, Alken, Teisten, Tordalk Möwen, große Möwen, kleine Flughühner Tauben, große, wie Krontauben Tauben, mittlere Tauben, kleine, wie Diamant-täubchen Aras, Kakadus, große Kakadus, kleine, Amazonen, Rotsteißpapageien, Graupapagei, Langflügelpapageien Keilschwanzsittiche, Großer Alexandersittich, Loris, große Plattschweifsittiche Kleine Plattschweifsittiche und Edelsittiche, Nymphensittich Unzertrennliche, Papageichen (Loriculus) Wellensittich Turakos Schwalme, Mausvögel Segler Kolibris Quetzale Trogone, Lieste, Racken, Hopfe, Bienenfresser, Nashornvögel, kleine, Tukane, Arassaris Eisvögel, große 3 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. Hornbills, large Woodpeckers, large Woodpeckers, small Raven, Crows Choughs, Magpies, Jays Barbets, large, Hawfinch, Cardinals, Mynas, Kingfishers, small Starlings, Whydahs (Vidua) Thrushes, Flycatchers, Oriols, Leaf-birds, Sunbirds Finches, Buntings, Tanagers, Whydahs (Coliuspasser), White-eyes, Barbets, small Waxbills etc. Nashornvögel, große Spechte, große Spechte, kleine Kolkrabe, Krähen Alpenkrähen, Elstern, Häher Bartvögel, große, Kernbeißer, Kardinäle, Mainas, Eisvögel, kleine Stare, Witwenvögel Drosseln, Schnäpper, Pirole, Blattvögel, Nektarvögel Finken, Ammern, Tangaren, Widavögel (Webervögel), Brillen-vögel, Bartvögel, kleine Prachtfinken, Astrilde, etc.

Störche in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Störche in Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt und Forsten 2 3 Vo r w o r t Impressum Naturschutz bei uns 5, S. 1-24: Artenschutzprojekt „Störche in Rheinland-Pfalz“ Herausgeber Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Inhalt und Konzept Dr. Klaus Richarz und Martin Hormann Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Steinauer Straße 44 60386 Frankfurt/Main Telefon: 069/420105-0 Fax: 069/420105-29 E-Mail: info@vsw-ffm.hlf-net.de Fotos / Zeichnungen Manfred Delpho, Alfred Limbrunner / Dr. Franz Müller Redaktion Ludwig Simon und Dr. Dieter Rühl Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LfUG) Amtsgerichtsplatz 1 55276 Oppenheim Telefon: 06133-933717 Layout Ökotext, Bonn Druck KraheDruck GmbH, Unkel Wer aufmerksam durch Feld und Wald unseres Landes geht, dem wird nicht entgangen sein, dass nach langjähriger Abwesenheit in einigen Landesteilen wieder Störche zu beobachten sind. Die Störche haben die Menschen in den vergangenen Jahrhunderten stets als Glücks- und Kinderbringer begleitet. Störche waren über lange Zeit fester Bestand- teil unserer Landschaft und einer naturgeprägten Kultur. Dieses Miteinander von Mensch und Tier endete um 1890 für den Wald- bewohner Schwarzstorch und 1973 für den an feuchtes Grünland gebundenen Weißstorch. Landschaftsverändernde Maßnahmen nah- men den Störchen den Lebensraum. Nachhaltige Nutzung war damals noch ein Fremdwort. Aber nun sind die Störche zurückgekehrt. Ein Erfolg für den Natur- schutz und für die Stabilität der Nachbarschaft von Mensch und Storch. Ein Artenschutzprojekt dokumentiert seine Rückkehr; in Auftrag gege- ben wurde es durch das Umweltministerium. Der Schwarzstorch hat es allein zurückgeschafft, beim Weißstorch wurde durch Stützungs- maßnahmen nachgeholfen. Umfangreiche Begleitmaßnahmen (Horst- schutz, Biotopgestaltung, Verbesserung der Nahrungssituation, Entschärfung von Gefahrenquellen, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr) zeigen, dass Erfolge möglich sind. Und wir freuen uns darüber. Die Bestände beider Arten erholen sich – und viele Menschen machen mit: Gemeinden, Förster, Naturschützer und Stromversorger ziehen an einem Strang. Dies ist ein weiteres ermutigendes Beispiel, wie tatkräf- tige Zusammenarbeit Artenschutzmaßnahmen beflügeln kann. 1. Auflage, Mainz 2003 (10. 000 Stück) Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des Nachdrucks und der Übersetzung sind vorbehalten. Die Autoren sind für den Inhalt ihrer Broschüre selbst verantwortlich. Ihr Text wurde auf der Grund- lage des zweiteiligen Schlussberichts über das „Artenschutzprojekt Störche in Rheinland-Pfalz“ verfasst, den Ulrich Diehl (GNOR) 1995 im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (Oppenheim) erstellte. Ich lade Sie ein, mitzuwirken, dass die Störche, welche die menschliche Phantasie immer angeregt haben, wieder heimisch werden bei uns. Informationen und Kontaktadressen finden Sie in dieser Broschüre. Und ich teile Ihre Freude beim Anblick der Störche in unserer Landschaft. Diese Broschüre wurde der Umwelt zuliebe auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Foto Titelseite links: Fliegender Weißstorch, rechts: Nahrungsuchender Schwarzstorch in Flachwasserzone Margit Conrad Ministerin für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz 4 5 Inhalt Einführung Einführung5 Enge Verwandte mit unterschiedlicher Entwicklung6 Gesamtbestände und Verantwortung; Durchführung eines Artenschutzprojektes Störche8 Steckbrief Weißstorch (Ciconia ciconia)10 Steckbrief Schwarzstorch (Ciconia nigra)11 Konkrete Hilfe für den Weißstorch12 Konkrete Hilfe für den Schwarzstorch15 Ansprechpartner für projektbezogene Auskünfte22 Quellenhinweise und weiterführende Literatur23 Weiß- und Schwarzstorch, die beiden einzigen bei uns heimischen Vertreter aus der weltweit 19 Arten umfassenden Familie der Störche, werden zur Ord- nung der Schreitvögel ge- zählt. Enge „verwandt- schaftliche“ Beziehungen bestehen zu den Reihern, Ibissen, Löfflern, dem afri- kanischen Schuhschnabel sowie dem Hammerkopf. Neuere molekularbiologi- sche Untersuchungen ha- ben gezeigt, dass auch die Neuweltgeier zur nächsten Verwandtschaft der Schreit- vögel gehören. 6 7 E n g e Ve r w a n d t e mit unterschiedlicher Entwicklung Vorkommen des Schwarz- storches in Rheinland-Pfalz (DIEHL 1995) Gebiete mit Schwarzstorch- horsten, Nahrungshabitaten und regelmäßigen Sichtbeobachtungen Gebiete mit einzelnen Sichtbeobachtungen des Schwarz- storches Der seltene und scheue Waldbewohner Schwarzstorch, früher als „Fischereischädling“ verfemt und massiv ver- folgt, wurde bei uns bereits Ende des 19. Jahrhunderts als Brutvogel ausgerottet (etwa 1890 letzter Brut- nachweis). Dagegen hatte der Weißstorch noch einen Bestand von über 100 Brutpaaren mit Schwerpunkt in der Rheinebene zwischen Wörth im Süden und Worms im Norden. Noch in den 50er Jahren bzw. bis Anfang der 60er Jahre des 20. Jh. umfasste der Bestand in den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und Ludwigshafen jeweils 12 - 16 Paare. Mit den gravierenden Verschlechterungen der Lebens- raumsituation durch Intensivierung und Technisierung der Landwirtschaft, Einsatz von Umweltchemi- kalien, zusammen mit Veränderungen des Wasserhaushalts durch Drainung von Feuchtflächen und Gewässerausbau, wendete sich das Blatt für den Glücks- und Kinderbringer. Der Weißstorch starb 1973 in Rheinland-Pfalz als Brut- vogel aus. Ehemaliges Verbreitungsgebiet des Weißstorches in Rheinland-Pfalz Hauptverbreitungsgebiet und letzte ehemalige Brutvorkommen Weitere Gebiete mit ehemaligen Brutvorkommen sowie im letzten Jahrhundert erloschene Vorkommen Dagegen fasste kurz nach Verschwinden seines weißen Vetters der Schwarzstorch heimlich, still und leise in Rheinland-Pfalz wieder Fuß. Seit den zwei ersten Brutnachweisen 1982 im Regierungsbezirk Trier konn- ten jährlich bis zu 18 Brutpaare vor allem in den nörd- lichen Landesteilen festgestellt werden. Die Eifel inklusive Ahrtal und der Westerwald sind aktuelle Verbreitungszentren dieser schwer zu erfassenden Art, für die ein Gesamtbestand von 25 - 30 Revier- paaren in Rheinland-Pfalz vermutet wird. Der rheinland-pfälzische Anteil am deutschlandweiten Gesamtbestand der Schwarzstörche beträgt ca. 7 %. Ne- ben den Bruten und Horststandorten lie- gen aus vielen Landesteilen von Rheinland- Pfalz Meldungen rastender oder überflie- gender Schwarzstörche vor. 8 9 Gesamtbestände und Ve r a n t w o r t u n g ; D u r c h - führung eines Artenschutz- projektes Störche Der Schwarzstorch hat weltweit ein sehr großes, aber lückiges Ver- breitungsgebiet, das von West- und Südeuropa über Vorderasien bis nach Ussurien reicht; in Südafrika besteht ein isoliertes Vorkommen. Mit mindestens 6.000 Brutpaaren ist mehr als die Hälfte des Welt- bestandes auf Europa konzentriert, ein Drittel davon in Mitteleuropa. In den letzten Jahrzehnten haben die mitteleuropäischen Schwarz- storchbestände – wohl ausgehend von der Kernverbreitung der Art im östlichen Mitteleuropa – deutlich zugenommen. Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz beherbergen mit ca. 100 Paaren immerhin etwa 25 % des gesamtdeutschen Schwarzstorch-Brutbestandes und tragen so für diese Art eine besondere Verantwortung. Verbreitung des Schwarzstorches 1930 Arealerweiterung bis 1994. Nach MAKATSCH (1974) ergänzt von BRAUNEIS (1996) Weißstorch hoch klappernd Der Weißstorch hat im Gegensatz zum Schwarzstorch ein wesentlich kleineres, auf die Westpaläarktis begrenztes Ver- breitungsgebiet. Die Weißstorch-Welt- population wird allerdings auf immerhin noch 150.000 Brutpaare geschätzt. Gemäß der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten sowie dem Regionalabkommen zur Erhaltung der wandernden afrikanisch-eurasischen Was- servögel verdienen Weiß- und Schwarz- storch einen besonderen Schutz. In An- erkennung dieser internationalen Verant- wortung hat sich das Land Rheinland- Pfalz zum Ziel gesetzt, die Schwarz- storchbestände effizient zu schützen und dem Weißstorch durch Entwicklung geeig- neter Lebensräume eine Wiederansied- lung in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Das Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz hat die Erarbeitung eines „Artenschutzprojektes Störche“ (für beide Arten) in Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage von Vor- schlägen der Staatlichen Vogelschutz- warte und eines vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht ver- gebenen Werkvertrages zu diesem Arten- schutzprojekt wurden Empfehlungen für ein „storchenfreundliches“ Rheinland- Pfalz erarbeitet. Sie sind zum Teil auch schon durch den Arbeitskreis „Schwarz- storchschutz“ erfolgreich umgesetzt worden.

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch ist mittlerweile wieder - zum seltenen - Bewohner unserer heimischen Wälder in Rheinland-Pfalz geworden. Der scheue und heimliche Vogel reagiert sehr empfindlich gegenüber Störungen. Brutverluste und Nestaufgaben können die Folge sein. Die Art benötigt also ruhige Waldgebiete. Nur selten kreisen die Vögel über ihrem Brutgebiet. Sie fliegen ihr Nest nicht von oben, sondern seitlich durch den Waldbestand gleitend an. Sie leben so verborgen, dass selbst Förster gelegentlich nicht wissen, dass in ihrem Revier der Schwarzstorch brütet. So ist es also kein Wunder, dass ein Geheimnis um ihn weht. Im Jahre 1890 wurde das damals letzte Schwarzstorchpaar in Rheinland-Pfalz festgestellt. In der Folge blieb der eindrucksvolle Waldvogel für lange Zeit aus den - heute rheinland-pfälzischen - Wäldern verschwunden. Mit einer ersten Brut im Jahre 1982 in der Schneifel begann die Wiederbesiedlung unseres Bundeslandes. Es setzte eine überaus positive Bestandsentwicklung ein, die zu einem stabilen Brutbestand von derzeit 30 – 40 Schwarzstorchpaaren mit Schwerpunkt im nördlichen Rheinland-Pfalz führte. Das derzeitige Verbreitungsgebiet umfasst Westerwald, Taunus, Eifel, Hunsrück und Saar-Nahe-Bergland. Im Pfälzerwald wurde bislang noch kein Brutvorkommen bestätigt, aber es wird vermutet. Brütete die Art in historischer Zeit in Urwäldern, findet sie heute in naturnah bewirtschafteten Wäldern geeignete Lebensbedingungen. Dies zeigt, dass die nachhaltige, pflegliche und naturnahe Bewirtschaftung der Wälder in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederbesiedlung in der jüngeren Vergangenheit geschaffen hat. Es ist kein Zufall, dass die Wiederbesiedlung und der Bestandsaufbau des Schwarzstorches in Rheinland-Pfalz  mit der Umstellung auf die Naturnahe Waldbewirtschaftung zeitlich übereinstimmen. Näheres dazu finden Sie auf der Seite: „Naturnahe Waldbewirtschaftung durch die Förster hilft dem Schwarzstorch“. Nachfolgende Tabelle stellt die Bestandsentwicklung in der Region Trier dar, die etwa ein Viertel der gesamten Landesfläche umfasst. Aufgelistet sind nur die tatsächlich nachgewiesenen Brutvorkommen. Die „Dunkelziffer“ nicht genau lokalisierter Brutplätze beträgt schätzungsweise 30 – 50 % des wirklichen Bestandes, so dass wir von 10 – 14 Brutpaaren in der Region Trier ausgehen können. Schwarzstorchnester mit nachgewiesenen Bruten in der Region Trier (Landkreise BIT, DAU, TR, WIL und Stadt Trier) Jahr Anzahl besetzter Nester davon Brutverluste Anzahl ausgeflogener Jungvögel 1982 1 0 3 83 1 0 4 84 1 0 4 85 1 0 2 86 1 0 3 87 0 0 0 88 0 0 0 89 1 0 2 90 1 0 4 91 3 0 11 92 2 0 5 93 3 0 10 94 2 0 7 95 2 0 6 96 2 0 8 97 2 0 8 98 3 1 7 99 3 0 8 2000 3 0 9 01 5 1 14 02 3 0 9 03 3 0 10 04 3 0 8 05 4 0 11 06 4 0 12 07 5 1 13 08 7 0 23 09 7 0 25 10 5 1 19 Summe: 78 4 245 „Black is beautiful“. Das gilt im besonderen Maße für den Schwarzstorch. Geringfügig kleiner als der Weißstorch, besitzt ein stehender Schwarzstorch eine Länge von 90 bis 105 cm. Seine Flügelspannweite beträgt 175 bis 200 cm. Trotz dieser beachtlichen Größe beträgt sein Gewicht nur etwa 3 kg. Zwar kann man Männchen und Weibchen äußerlich nicht unterscheiden, wohl aber die Altersstufen. Der schwarze Kopf, Hals, Brust und die Flügel der Altvögel unterscheidet den Schwarzstorch auf den ersten Blick von seinem weißen Vetter. Die namensprägenden schwarzen Körperpartien besitzen einen grünlichen bis violetten Metallglanz. Nur im Flugbild erkennt man, dass die Flügel nicht insgesamt schwarz sind, sondern unterseits weiße Achselfedern besitzen. Diese bilden zusammen mit der weißen Bauchfärbung ein markantes, das Flugbild prägendes weißes Dreieck. Beine, Schnabel und die unbefiederte Haut um das Auge weisen eine kräftige rote Farbe auf. Jungvögel in ihrem ersten Kalenderjahr tragen ein nicht so lebhaft gefärbtes Jugendkleid. Die schwarzen Gefiederpartien der Altvögel sind bei ihnen noch mattbraun, an Kopf und Hals etwas aufgehellt. Schnabel und Beine sind grünlichgelb und nicht rot wie bei den Altvögeln. Auch Jungvögel im zweiten Kalenderjahr haben noch ein mattbraunes Gefieder, der Schnabel ist jedoch fleischfarben bis mattrot, ebenso die Beine. Das unterscheidet sie von den Jungvögeln im ersten Kalenderjahr, das noch mattbraune Gefieder unterscheidet sie hingegen von den älteren Vögeln. Schwarzstörche bevorzugen zum Brüten größere, naturnahe Laub- und Mischwälder im Reifestadium (alte Bäume). Zur Nahrungssuche sind zahlreiche Kleingewässer und Feuchtgebiete im näheren und weiteren Umfeld erforderlich, insbesondere naturnahe Bachläufe und Täler. Als Nestbäume werden in Rheinland-Pfalz  folgende Baumarten genutzt: 53 % Buche, 35 % Eiche und 12 % andere Baumarten. Es handelt sich um ältere großkronige Bäume in meist licht stehenden Altholzbeständen, die zur Nestanlage ausgesucht werden. Zur Nahrungssuche hält er sich gerne in Bächen oder Gräben auf oder an Teichen und Tümpeln.  Dort fischt er seine Nahrung aus dem seichten Wasser. Hin und wieder werden auch Waldwiesen oder waldnahes Grünland aufgesucht, um dort kleine Beutetiere zu finden. Die Nahrungsreviere in unseren Mittelgebirgslandschaft sind sehr groß. Ein brütendes Schwarzstorchpaar benötigt ein Gebiet von 12 bis 15 km Radius um das Nest. Aufgrund  ihres kraftsparenden Segelns in der Thermik sind Schwarzstörche in der Lage, aus einem solch großen Areal die Nahrung für die Jungen zu sammeln. Dieses funktioniert auch in ungünstigen Zeiten für die Nahrungsbeschaffung wie länger andauernde Regenperioden oder Hochwassersituationen. Sicherlich wäre das zum gegenwärtigen Zeitpunkt (April 2014) zu weit gesprungen. Dass aber zwischenzeitlich einzelne Exemplare durchaus mit dem Menschen "vertraut" werden belegt ein Foto von Heike Tibes. Dazu Frau Tibes: "... ich konnte gestern Vormittag in einem Vorgarten (!) im Ortsbereich von Nettersheim einen Schwarzstorch sichten. Saß seelenruhig auf einer Mauer und putzte sich, obwohl wir mit 15 Kindern nur ca. 50 Meter entfernt standen...." Lebensweise Schwarzstörche sind Zugvögel. Mittel- und westeuropäische Brutvögel ziehen ins nördliche Afrika, zum Teil auch in den Nahen Osten. Die Rückkehr verläuft unterschiedlich in Abhängigkeit vom Alter. Erwachsene Brutvögel kehren bereits Ende Februar und im März wieder in ihre Brutheimat zurück. Nichtbrütende Schwarzstörche in ihrem zweiten, teilweise noch in ihrem dritten Kalenderjahr, erreichen Europa überwiegend im Monat Mai. Der Wegzug findet im September statt. Bei Jungvögeln kommt es nach ihrem Selbständigwerden und vor dem Wegzug zu einem nicht zielgerichteten Umherstreifen. Schwarzstörche belegen zur Brutzeit hierzulande große Reviere, aus denen sie Konkurrenten vertreiben. Der aktive Flug wird mit tief ausholenden langsamen Flügelschlagen ausgeführt, die Beine ragen dabei weit über das Schwanzende hinaus. Kopf und Hals werden gerade, der Schnabel leicht abwärts gehalten. Das unterscheidet das Flugbild schon in der Ferne deutlich von dem eines Reihers. Wenn immer möglich, wird der kraftsparende Gleitflug mit ausgebreiteten leicht abwärts gebogenen Flügeln ausgeübt. Wie auch beispielsweise viele Greifvögel nutzen auch Schwarzstörche dafür möglichst gute Thermik. Ein selten schöner Anblick: Ein Schwarzstorch bei der Gefiederpflege; Bild: Martin HormannEin selten schöner Anblick: Ein Schwarzstorch bei der Gefiederpflege; Bild: Martin Hormann Nahrungssuchend schreitet ein Schwarzstorch durch seichtes Wasser oder gelegentlich auch über Grünland. Dabei wird bachbegleitendes Ufergehölz zur Beschirmung der Wasserfläche ausgenutzt, um im Wasser besser die Nahrung zu erspähen. Gleichzeitig ist der sehr dunkle Vogel im Schatten der Ufergehölze gut getarnt. Schwarzstörche zeigen in der Nestbesetzungsphase und beginnenden Brutzeit einen auffallenden Balzflug, den das Paar zusammen ausführt. Dabei spielt das sogenannte „Flaggen“ eine große Rolle, das auffallende Präsentieren der gespreizten weißen Unterschwanzdecken. Es dient sowohl der Paarbindung als auch dem Vertreiben von Rivalen. Obwohl Schwarzstörche über verschiedene Rufe und Lautäußerungen (Schnabelklappern) verfügen, hört man diese nur äußerst selten. Schwarzstörche sind gegenüber dem Menschen meist scheue Vögel mit 300 – 500 m Fluchtdistanz. Auch Molche gehören zum Speiseplan; Bild: Thomas Bengt-GröbelAuch Molche gehören zum Speiseplan; Bild: Thomas Bengt-Gröbel Die Nahrung besteht ganz überwiegend aus Tieren, die in Bächen, Teichen und Tümpeln leben. Fische, Frösche, Molche, Krebse und Wasserinsekten bilden den Hauptanteil. Einen geringeren Anteil im Nahrungsspektrum nehmen landbewohnende Tiere ein wie Regenwürmer, Insekten und Mäuse. Schwarzstörche werden im Alter von ca. drei Jahren geschlechtsreif. Das sehr große Nest wird bei uns fast stets auf alten Bäumen im unteren Kronenbereich oder auf Seitenästen angelegt. Darin findet jährlich nur eine Brut statt. Die Nester können 10 Jahre und länger benutzt werden. Die Eiablage beginnt ab Mitte April. Das Gelege umfasst 3 – 5 Eier, in den meisten Fällen 4. Es wird 32 – 40 Tage bebrütet. Beim Brüten wechseln sich die beiden Elterntiere regelmäßig ab. Die Nestlingszeit beträgt 62 bis 69 Tage. Beide Elterntiere füttern und bringen jeweils eine größere Futtermenge auf einmal mit. Die Zeit des Flüggewerdens der Jungen fällt meist in die zweite Julihälfte. Eine Bindung zum Nest besteht aber noch bis etwa Mitte August. Der Bruterfolg ist bei den untersuchten Paaren in der Eifel und im Hunsrück mit 3,1 ausgeflogenen Jungvögeln/Brutpaar vergleichsweise hoch. Die naturnahe Waldbewirtschaftung bindet natürlich ablaufende Prozesse der Natur möglichst weitreichend in die moderne Forstwirtschaft mit ein. Bäume werden einzeln genutzt und nicht großflächig in Kahlschlägen. Der Anteil an alten Bäumen steigt stetig. Die Althölzer  verjüngen sich natürlich, es braucht also nicht gepflanzt zu werden. Mischwälder mit höheren Laubbaumanteilen und Baumartenvielfalt werden angestrebt, unter Berücksichtigung der natürlichen Waldgesellschaft und der Standortsverhältnisse. Stehendes und liegendes Totholz werden stellenweise belassen. An Bachläufen werden Nadelbäume zurückgedrängt zugunsten von natürlich dort vorkommenden Laubbaumarten, stellenweise werden offene Strukturen an Bächen und in Quellgebieten erhalten und geschaffen. Wurde früher nur in Einzelfällen nach diesen Prinzipien gearbeitet, begann das Umdenken und die Neuausrichtung der Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz im Sinne der Naturnahen Waldbewirtschaftung in den 80er Jahren und verstärkte sich nach den Orkanen Vivian und Wiebke im Jahre 1990. Diese hatten in den mitteleuropäischen Wäldern zu verheerenden Windwürfen geführt und das Erfordernis aufgezeigt, künftig stabilere Waldbestände zu erzielen. In diese Zeit fällt auch die  Rückkehr des Schwarzstorches und das Anwachsen sowie die Ausbreitung der Brutpopulation in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus in die westlich angrenzenden Länder Belgien, Luxemburg und Frankreich. Der Gedanke liegt nahe, dass es sich um keine zufällige zeitliche Übereinstimmung dieser beiden Entwicklungen handelt. Wohl war die Neuausrichtung der Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz nicht der allein ausschlaggebende Faktor für den positiven Bestandstrend beim Schwarzstorch, sie hat diese Entwicklung aber doch sehr stark begünstigt und sogar die Voraussetzung dafür geschaffen. Im einzelnen sind es folgende Einflüsse, die unsere Forstwirtschaft nach Umstellung auf die naturnahe Waldbewirtschaftung auf den Brutbestand des Schwarzstorches ausübt, die seine Rückkehr in die rheinland-pfälzischen Wälder überhaupt erst möglich gemacht und gefördert haben: Umwandlung zu mehr Laub- und Mischwäldern schafft geeignete Brut- und Nahrungshabitate. Vermehren und Erhalten alter Baumbestände durch Erhöhung der Erntealter und Zielstärkennutzung, gleichzeitig Kahlschlagsvermeidung und Verbesserung des Waldgefüges: Naturnahe Waldbewirtschaftung führt zu mehr alten und dicken Bäumen im Wald und zu einem stufigen, mehrschichtigen und abwechslungsreichen Waldgefüge. Zur naturnahen Waldwirtschaft gehört auch, dass stellenweise stehendes Totholz belassen wird (soweit dieses keine Gefahr für Menschen durch Umstürzen darstellt) sowie besondere alte Bäume oder Baumgruppen erhalten werden.  Stehendes Totholz und alte Einzelbäume und Baumgruppen sind wichtige Elemente bei den Lebensraumansprüchen von Schwarzstörchen im Umfeld des Brutplatzes. Extensive Bewirtschaftung der Talsohlen von Bachtälern im Wald, Zurücknahme des Nadelholzanteiles, Förderung der standortstypischen Laubgehölzarten, Offenhaltung bislang offener Talabschnitte. Dies fördert die Fisch- und Amphibienpopulationen der Kleingewässer und somit die Nahrungsgrundlage und –verfügbarkeit für den Schwarzstorch. Bodenschutzkalkung verringert die Versauerung der Waldböden durch Luftschadstoffe. Dadurch verbessern sich ebenfalls die Lebensbedingungen für Amphibien und Fische in den Kleingewässern. Der scheue Schwarzstorch reagiert empfindlich auf Störungen durch Menschen in Brutplatznähe, vor allem zu Beginn der Brutzeit. Unter Umständen wird der Brutplatz verlassen. Störungsursache kann z.B. unkoordinierte Freizeitnutzung sein (Reiter, Hobby-Fotografen, Radfahrer...) und unkoordinierte jagdliche und forstliche Maßnahmen Kollision mit Freileitungen und Stromschlag an noch ungesicherten Strommasten Horstabstürze oder Abbrüche nesttragender Äste infolge von Stürmen Schadstoffbelastung der Beutetiere Verluste durch Abschuss und Fang in den Winterquartieren und auf den Zugwegen In geringem Umfang Gelegeverluste durch andere Tierarten, z.B. Kolkrabe, Uhu, Waschbär Einrichtung von Horstschutzzonen von 300 m Radius um den Brutbaum reduziert Störungen durch forstliche Arbeiten zur Revierbesetzungs- und Brutzeit (Anfang März bis Ende August) Renaturierung von Fließgewässern und Anlage von flachen Teichen verbessern die Nahrungshabitate im Brutgebiet Anbringen von Brutplattformen im Falle von Horstabstürzen unterstützt das Brutgeschäft Lenkung der Jagd- und Freizeitaktivitäten von Waldbesuchern sollen Störungen vorbeugen Fortbildung der Försterinnen und Förster sowie allgemeine Informationen zum Schwarzstorch verbessern den Kenntnisstand Jährliche Erfassung des Brutbestandes und Bruterfolges als Voraussetzung von Schutzmaßnahmen In Rheinland-Pfalz erfolgte die erste Farbberingung einer Schwarzstorchbrut im Jahre 2010. Durchgeführt wurde sie von dem Schwarzstorchspezialisten Carsten Rohde in Zusammenarbeit mit Martin Hormann von der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland und den Förstern Georg Graf von Plettenberg, Christian Ossweiler, Sebastian Heinrich und Axel Henke von Landesforsten Rheinland-Pfalz. Die vier Hunsrücker Jungstörche erhielten jeweils einen schwarzen und weißen Ring der Nummernfolge T124 - T127. Dies sollte der Auftakt für weitere Beringungsaktionen in den nächsten Jahren sein. Ringablesungen werden von Karl-Heinz Heyne, capra-ibex@gmx.de, gesammelt, weitergeleitet und ausgewertet. Die ersten Erkenntnisse aus Farbringablesungen in Rheinland-Pfalz betreffen Schwarzstörche, die in Frankreich beringt worden waren, und sind sehr vielversprechend, da sie einiges über die Lebensgeschichte der Vögel verraten: Ein von 2008 bis 2010 – und hoffentlich auch in den kommenden Jahren - im Forstamtsbereich Birkenfeld im Hunsrück brütender Schwarzstorch trug einen roten Farbring mit der Aufschrift CH 14 (G.Graf von Plettenberg, C.Ossweiler).  Wie sich herausstellte, stammte er aus Frankreich. Am 04.06.2005 beringte Paul Brossault diesen Storch als Nestling in Burgund, Raum Dijon, Département Côte d’Or. Übrigens war ein Elternteil dieses Vogels, der also dort brütete, ebenfalls nestjung beringt worden: 1999 im Norden des Großherzogtums Luxemburg, Raum Clairvaux (roter Ring, Nr. C6J). Weiterhin brütete im Jahre 2010 ein mit rotem Ring markierter Schwarzstorch, Ring-Nr.CC 72,  im Forstamtsbereich Prüm/Eifel. Das Ablesedatum war der 09.05.2010 (KH.Heyne). Die Brut war zu diesem Zeitpunkt nach Zerstörung des Geleges durch Kolkraben aufgegeben worden. Die Herkunft dieses Eifeler Brutvogels liegt in den französischen Ardennen, Raum Charleville-Maizières, wo er als Nestling am 02.06.2005 von Gérard Jadoul beringt worden war.

Die Ringelnatter

In Rheinland-Pfalz wurden bisher nur 4 Schlangenarten nachgewiesen. Alle vier gehören zu den Nattern und sind für den Menschen harmlos: Schlingnatter, Würfelnatter und zwei Unterarten der Ringelnatter. Die Ringelnatter ist unsere häufigste einheimische Schlangenart und kann recht oft beobachtet werden. In manchen Gegenden glaubten die Menschen früher sogar, dass Ringelnattern Haus, Vieh und Kinder beschützen und Segen bringen. Aussehen Wie alle Nattern hat die Ringelnatter recht große Augen mit runden Pupillen und große Schuppenschilde auf dem Kopf. Die Ringelnatter von anderen Nattern-Arten zu unterscheiden, ist recht einfach: Sie trägt weiße bis gelbliche Halbmondflecken am Hinterkopf, die fast aussehen wie ein Kragen. Das kann man auch von Weitem oft gut erkennen. Die Färbung des restlichen Körpers kann stark von bräunlich bis hin zu fast schwarz variieren. Die Oberseite des Körpers ist in der Regel gräulich mit mehreren Reihen dunkler Flecken. Die Unterseite ist weißgrau. Die gekielten Schuppen auf dem Rücken identifizieren Ringelnattern als Wassernattern. Dieses Merkmal unterscheidet sie von den Glattnattern, zu denen zum Beispiel die Schlingnatter gehört. Weibliche Ringelnattern können bis zu 120 cm lang werden, Männchen bleiben etwas kleiner. Aber natürlich fangen alle Schlangen mal klein an und müssen sich für ihr Wachstum regelmäßig häuten. Eine jüngst entdeckte Unterart der gewöhnlichen Ringelnatter, die Barren-Ringelnatter, zeichnet sich durch deutliche Längsflecken an der Körperseite aus, gleicht der Ringelnatter aber sonst in Aussehen und Verhalten. Verhalten Wie alle Schlangen-Arten, die in Rheinland-Pfalz nachgewiesen sind, ist die Ringelnatter für den Menschen völlig ungefährlich. Auch untereinander sind die Nattern friedfertig. Selbst wenn sie vom Menschen bedroht werden, sind ihre Verteidigungsstrategien: Täuschen, Tauchen, Totstellen. Die erste Wahl ist immer die Flucht ins Gebüsch oder in das nächste Gewässer. Wird die Flucht vereitelt, macht die Schlange sich größer, als sie ist, und deutet Scheinangriffe an. Wenn sie gepackt wird, kann sie ein übelriechendes Sekret ausstoßen. Und wenn alles nichts hilft, verdreht sie dramatisch ihren Körper und lässt die Zunge aus dem geöffneten Maul hängen, als sei sie soeben verendet. Als Schwimmnatter hält die Ringelnatter sich meist in Gewässernähe auf. Die Körpertemperatur wird über wahlweises Aufsuchen von warmen oder kalten Orten reguliert. Das können zum Beispiel von der Sonne aufgeheizte Steine oder das kühle Wasser sein. Der kalte Winter wird in Winterruhe verbracht. Dazu begeben sich die Schlangen meist in Massenquartiere an Waldrändern oder in warmen Komposthaufen. Auch Baumhöhlen, Baue von Kleinsäugern, oder Steinhaufen können geeignet sein. Die Winterruhe beginnt zwischen September und Oktober. Anfang April werden die Quartiere wieder verlassen. Lebensraum Die Verbreitung der Ringelnatter reicht bis zu 2.000 m Höhe und erstreckt sich weit in den Osten hinein. Sie besiedelt Feuchtgebiete, Sümpfe, Bäche, Seen und Tümpel. Um der Lebensweise der Nattern zu entsprechen, sollten diese Biotope Möglichkeiten zur Thermoregulation (also Sonnenplätze), trockene Winterquartiere und warme Eiablageplätze bieten. Diese vielfältigen Ansprüche fordern besonders strukturreiche Lebensräume. Nahrung Ringelnattern ernähren sich je nach ihrer Körpergröße von Fröschen, Kröten, Molchen, Kaulquappen, kleinen Fischen und bei Gelegenheit auch Mäusen und Schnecken. Eben von allem, was sich in ihrem gewässernahen Lebensraum so finden lässt. Oft folgen die Nattern sogar Amphibienpopulationen auf deren jährlichen Wanderungen nach. Vermehrung Etwa im April beginnt die Partnersuche bei den Ringelnattern. Dabei werden die Weibchen von mehreren Männchen umworben. Die Trächtigkeit zieht sich bis Juli oder August. In dieser Zeit werden die Weibchen immer träger und sonnen sich viel. Zur Eiablage wählen sie dann bevorzugt Orte, die Wärme verströmen, zum Beispiel Plätze, an denen organisches Material verrottet. Das kann ein Komposthaufen sein oder ein Misthaufen oder einfach ein modernder Baumstumpf. Aus den 10 bis 30 ca. 3 cm großen Eiern eines Geleges schlüpfen zwischen August und September viele etwa 20cm lange Schlangen, die bereits voll entwickelt und auf sich allein gestellt sind. Die Brutzeit schwankt je nach Temperatur zwischen 4 und 10 Wochen. Ringelnattern können bis zu 25 Jahre alt werden. Ganz schön beeindruckend! Gefährdung Natürliche Feinde hat die Ringelnatter viele. Als nicht wehrhafte Schlange ist sie leichte Beute für Greifvögel, Reiher, Katzen, Füchse und Marder. Doch über Fressfeinde hinaus ist der wichtigste Faktor, der ihr das Leben schwermacht, der Mensch. Oft werden Ringelnattern bei Wanderungen durch ihren Lebensraum zu Verkehrsopfern. Feuchtgebiete mussten häufig Siedlungsbau und Flurbereinigung weichen oder wurden durch Gewässerausbau entwertet. Heute besinnt man sich vielerorts auf die ökologische Bedeutung von Feuchtstandorten und schafft neue strukturreiche Lebensräume, renaturiert Gewässer und schützt bestehende Feuchtgebiete. Wenn den Ringelnattern etwas Gutes getan werden soll, können zusätzlich Aufwärm- und Versteckmöglichkeiten geschaffen werden. In naturnahen Gärten können Eiablagemöglichkeiten künstlich angelegt werden. Nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung genießt die Ringelnatter besonderen Schutz. Das bedeutet, sie darf nicht gefangen oder verletzt werden und auch ihre Gelege dürfen weder entnommen, noch beschädigt werden. Die Nattern dürfen nicht in einem Maße gestört werden, das den Zustand der lokalen Population verschlechtert.

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Staatliche Vogelschutzwarte: Staatliche Vogelschutzwarte Hessen Artenhilfskonzept Waldschnepfe erschienen Leiter der Vogelschutzwarte, Dr. Simon Thorn, wird Professor an der Phillips-Universität Marburg Aktuelle Rote Liste der bestandgefährdeten Brutvogelarten Akustisches Monitoring Pilotprojekt 2023

Institut für angewandte Vogelkunde Die Staatliche Vogelschutzwarte blickt auf eine über 80-jährige Tradition im Vogelschutz zurück. Gegründet in Frankfurt am Main, hat sie sich als wissenschaftliches Institut für Vogelkunde etabliert und setzt ihre Arbeit seit dem 26. März 2021 in Gießen in der Netanyastraße 5, nahe dem Naturschutzgebiet “Hohe Warte bei Gießen” fort. Seit 2022 ist sie als Teil der Abteilung Naturschutz des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ausschließlich für Hessen zuständig. Zu den zentralen Aufgaben der Vogelschutzwarte gehören die wissenschaftliche Erforschung und Überwachung der Vogelbestände, die Entwicklung von Schutzkonzepten für bedrohte Arten und deren Lebensräume sowie die Beratung von Behörden, Kommunen und der Öffentlichkeit. Dabei bildet die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hessischen Naturschutzgesetz eine wichtige Grundlage. Die Vogelschutzwarte unterstützt bei der Planung von Maßnahmen, um Brut- und Rastplätze zu sichern. Moderne Technologien wie z.B. bioakustische Erfassungen mit einer KI-gestützten Bestimmung von Gesängen und Rufen kommen zunehmend zum Einsatz, um das Verhalten und die Lebensräume der Vögel besser zu verstehen. Mit ihrer Arbeit steht die Staatliche Vogelschutzwarte für den Erhalt der Artenvielfalt und eine nachhaltige Zukunft der Vogelwelt in Hessen. © S. Thorn © S. Thorn © S. Thorn >> © S. Thorn © F. Franken © S. Thorn © S. Thorn Im Rahmen des landesweiten Hilfsprogramms für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten wurde 2023 die Erarbeitung eines Artenhilfskonzepts für die Waldschnepfe ( Scolopax rusticola ) beauftragt. Das Artenhilfskonzept beinhaltet neben der Verbreitung und Bestandssituation der Waldschnepfe in Hessen Angaben zur allgemeinen Ökologie und aktuellen Gefährdungsituation. Zudem werden die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung zur Auswirkung von Windenergieanlagen auf die Waldschnepfe, insbesondere auf ihre Rufaktivität, dargestellt. An ausgewählten Standorten mit und ohne Windenergie-Nutzung wurde mit Hilfe automatischer Aufnahmegeräte Waldschnepfen-Rufe registriert, gespeichert und anschließend halbautomatisch ausgewertet, um die Balzaktivität zeitlich bestimmen zu können. Hier geht es zum Artenhilfskonzept Waldschnepfe. Mit einer deutschlandweit einzigartigen Koorperation, verknüpft Prof. Dr. Simon Thorn, Leiter der Vogelschutzwarte des HLNUGs nun akademische Forschungsarbeit zusammen mit der Phillips-Universität Marburg. Der idw hat dazu einen Presseartikel verfasst. Neun Jahre nach Veröffentlichung der letzten Roten Liste hat die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) zusammen mit der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen am Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) die neue Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens (11. Fassung) veröffentlicht. Pressemitteilung Hier geht es zur aktuellen Roten Liste. In einem Pilotprojekt wurden 15 Stationen des hessischen Luftmessnetzes mit speziellen Audiorekordern ausgestattet, um die Stimmaktivität von Vögeln in verschiedenen Lebensräumen zu erfassen. Die Rekorder zeichnen ganztägig die ersten zehn Minuten einer Stunde auf und senden die Daten für eine nachgelagerte Analyse an Cloud-Server. Das System erwies sich als hochgradig zuverlässig und bestätigte 118 Vogelarten aus über 15000 Validierungen. Diese Ergebnisse ermöglichen eine (teil-)automatische Überwachung der Vogelvielfalt in Hessen und bieten praktische Empfehlungen für zukünftige Arbeiten. Die Untersuchungen werden 2024 an den Luftmessstationen fortgesetzt. Es sind zusätzliche weitere Standorte auch außerhalb der Luftmessstationen mit Audiorekordern bestückt. Die Analysen werden voraussichtlich Ende 2024 vorliegen. Hier geht es zum Pilotprojekt aus 2023. Möchten Sie sich über unterschiedliche Themen zur Ornithologie und Vogelschutz informieren? Hier finden Sie viele Antworten auf Alltagsfragen: Unser FAQ zum Thema Vögel und Vogelschutz in Hessen Die Staatliche Vogelschutzwarte Hessen hat im Frühjahr 2023 ein Pilotprojekt zur automatischen Vogelerfassung im Luftmessnetz Hessen gestartet. Das mit 15 Stationen begonnene Projekt wird 2024 auf insgesamt 30 Standorte ausgedehnt und umfasst dann sogar entlegenere Orte in Hessen. Mehr Was schon seit einigen Jahren bei Flugsportlern großer Beliebtheit erfreut, wird nun auch in Forschungs- und Naturschutzprojekten immer häufiger genutzt: Die Drohne. Auch die Staatliche Vogelschutzwarte Hessen testet den Einsatz von Drohnen, z.B. im Monitoring von Koloniebrütern wie dem Reiher. Mehr Von 2023 bis 2025 führt die Staatliche Vogelschutzwarte in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Werkvertragnehmern Untersuchungen durch, um die Brutplatzwahl der Braunkehlchen der letzten verbliebenen Populationen in Hessen genauer unter die Lupe zu nehmen. Mehr Mit dem voranschreitenden Ausbau der Windenergie stellt insbesondere das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Im Rahmen des landesweiten Hilfsprogrammes für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten vergibt die Staatliche Vogelschutzwarte Hessen  Dienstleistungs- und Werkverträge u.a. zu Rotmilan, Schwarzstorch und Wespenbussard. Mehr Um eine möglichst effektive Maßnahmenumsetzung im Sinne der Artenhilfskonzepte sicherzustellen, arbeitet die Staatliche Vogelschutzwarte seit 2013 mit Artexperten im Rahmen der Artberatung zusammen. Diese kann u.a. von Behörden, Verbänden oder Flächeneigentümern in Anspruch genommen werden. Beratung zu Arten des Offen- und Halboffenlands Spezielle Artberatung "Rotmilan" in 2024 Die Trends der häufigen Brutvögel Hessens werden durch ehrenamtliche Daten in festgelegten 1x1 km 2 -Probeflächen erhoben, die vier verschiedenen Lebensraumtypen wiederspiegeln sollen und über ganz Hessen verteilt sind. Mehr Seltene oder regional verbreitete Vogelarten werden im Rahmen von Monitoring-Modulen über ehrenamtliche Erfassungen oder als Beauftragungen durch die Staatliche Vogelschutzwarte Hessen bearbeitet. Mehr Erfahren Sie mehr darüber, für welche EU-Vogelschutzgebiete aktuelle Monitoring-Berichte vorliegen. SPA-Monitoring-Berichte Unsere Artenhilfskonzepte für bedrohte Vogelarten finden Sie hier . Alle Maßnahmenblätter der Vogelschutzwarte finden Sie hier . Die Gebietsstammblätter für gefährdete Vogelarten finden Sie hier . Die aktuelle Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten für Hessen zeigt die Bestände und Entwicklungen der 190 Brutvogelarten seit der letzten Roten Liste von 2014. Durch Monitoringprogramme und ehrenamtliches Engagement wurden klare Veränderungen festgestellt. Sechs Arten sind ausgestorben, während zwei neue hinzugekommen sind. Von den 190 Arten sind 29 ausgestorben, 75 gefährdet und elf auf der Vorwarnliste. Die zunehmende Trockenheit und veränderte Landnutzung setzen die bereits gefährdeten Arten zusätzlich unter Druck. Schutzmaßnahmen, wie Artenhilfskonzepte, sind notwendig, um den Bestand gefährdeter Arten zu stärken. zur Roten Liste Staatliche Vogelschutzwarte Institut für angewandte Vogelkunde Tel.: 0641 - 200095 33 E-Mail: Vogelschutzwarte (bitte keine Datenanfragen) Postanschrift: Europastrasse 10 35394 Giessen Für Datenanfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat N4 . Die Ansprechpersonen zu den verschiedenen Themen der Vogelschutzwarte finden Sie hier Erfahren Sie mehr über die Art und die Meldung von: Schleiereule Turteltaube Aktuelle ­­­Empfehlungen und Positionspapiere der LAG VSW zu Windenergie, Freileitungen, Solarparks, Energiepflanzen oder Glasanflug sowie allgemeine Informationen zur Arbeit der LAG finden Sie hier

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