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s/herkules-staude/Herkulesstaude/gi

Biologische Unkrautkontrolle

Das Projekt "Biologische Unkrautkontrolle" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bern, Zoologisches Institut.An zwei Problemunkraeutern Heracleum mantegazzianum (Riesenbaerenklau) und Solidago altissima (Kanadische Goldrute) wurden freilandoekologische Grundlagen erarbeitet, um das in der Schweiz vorhandene Potential fuer eine biologische Unkrautkontrolle abzuklaeren. Hierzu wurden an verschiedenen Standorten das Phytophagenspektrum und autoekologische Daten zu Schluesselarten gesammelt.

Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

Invasive Arten Bottrop

Datenerfassung und Auswertung (z.B. Nestersuche) in MapSolution nach Eingang von Meldungen aus verschiedenen Quellen (Anruf, Email, Online-Formular, usw.)

Akute Schädigungen der Haut

Akute Schädigungen der Haut Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände: Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache. Sonnenallergien: Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A, stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Fototoxische Reaktionen: Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, aber auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände, Sonnenallergien und fototoxische Reaktionen. Sonnenbrand Sonnenbrand ist eine durch UV - Strahlung verursachte Entzündung der Haut. Die Entzündung zeigt sich durch Hautrötung und Schwellung der betroffenen Hautpartien. In besonders schweren Fällen kommt es zur Blasenbildung. Der Höhepunkt der Beschwerden wird nach zwölf bis 36 Stunden erreicht. Die Dosis an UV - Strahlung , die zur Ausbildung einer solchen Hautrötung führt, wird als "minimale erythemwirksame Dosis" ( MED ; Einheit: Joule pro Quadratmeter, J/m 2 ) bezeichnet. Beim empfindlichen Hauttyp II beträgt der Mittelwert der MED beispielsweise zwischen 250 und 400 J/m 2 . An einem sonnigen Tag in Mitteleuropa bei einem UV-Index ( UVI ) 8 können Personen mit Hauttyp II diese Dosis rein theoretisch nach etwa 20 Minuten erreichen. Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache! Um einen Sonnenbrand zu vermeiden, bietet der UV-Index eine wichtige Orientierungshilfe. Sonnenallergie "Sonnenallergie" ist eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung für verschiedene, durch UV - Strahlung provozierte Hautkrankheiten. Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Die "Mallorca-Akne" ist eine Sonderform der polymorphen Lichtdermatose. Hier werden die Hautveränderungen durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und Fettstoffen aus Sonnenschutzmitteln (oder auch körpereigenen Talgfetten) ausgelöst. Fototoxische Reaktionen Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Man spricht von einer fotosensibilisierenden Wirkung dieser Substanzen. Auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fotosensibilisierende Stoffe enthalten. Beispiele dafür sind Zitrusfrüchte, Sellerie und Herkulesstaude ((Heracleum mantegazzianum, auch "Bärenklau" genannt) Werden diese Pflanzen gegessen oder berührt, kann das bei anschließender Bestrahlung mit UV - Strahlung (Sonne oder Solarium) zu mehr oder weniger schwerwiegenden Hauterkrankungen führen. Durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und fotosensibilisierenden Stoffen können allergische Hautreaktionen ausgelöst werden. Eine etwaige fotosensibilisierende Wirkung von Medikamenten oder pflanzlichen Heilmitteln sollte beim Arzt oder in der Apotheke abgeklärt werden. Beispiele häufig vorkommender fotosensibilisierender Substanzen Substanz Vorkommen Antiseptika Seifen optische Aufheller Waschmittel Chloroquin Antimalariamittel / Antirheumatika Chlorothiazid Diuretika (Arzneimittel, die zur Wasserausschwemmung eingesetzt werden) Furocumarine Zitrusfrüchte, Sellerie, Herkulesstaude (Bärenklau) Sulfonamide Antibiotika / Chemotherapeutika Tetracyclin Antibiotika Triacetyldiphenylisatin Abführmittel Stand: 07.08.2024

Gebietsfremde Pflanzen

Gebietsfremde Arten (Neobiota) kommen in Städten wie Berlin häufig vor. Da es in der Natur kein “Gut” und “Böse” gibt, sind auch diese neu eingebürgerten Arten nicht per se schlecht. Je nachdem, wo sie vorkommen und wie sie sich ausbreiten, können einige Arten jedoch zu Problemen mit dem Naturschutz führen. Dazu können Neobiota auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden in der Landwirtschaft und beim Hochwasserschutz anrichten. Unter allen Tier- und Pflanzenarten an einem festgelegten Ort unterscheidet man zwischen einheimischen (indigenen) und gebietsfremden Arten. Einheimische Arten kommen dort von Natur aus vor oder sind von selbst eingewandert. Gebietsfremde Arten wurden dagegen von Menschen eingeführt. Oft mit Absicht (wie bei der Einfuhr von Kartoffeln), manchmal aber auch unfreiwillig, wie z.B. der Klatschmohn, der sich mit der Landwirtschaft auf der ganzen Welt verbreitet hat. In Mitteleuropa begann die Verbreitung gebietsfremder Arten durch den Menschen bereits in der Jungsteinzeit mit Beginn des Ackerbaus. Mit der Zunahme des Handels und des Verkehrs nach der Entdeckung Amerikas durch die Europäer im Jahr 1492 beschleunigte sich dieser Prozess noch einmal deutlich. Alle vom Menschen vor 1492 eingeführten Arten nennt man daher Archäobiota (frei übersetzt: “alte Arten”) und alle danach eingeführten Neobiota (frei übersetzt: “neue Arten”). Bei den neu eingeführten Arten gibt es viele, die nur gelegentlich und vereinzelt auftauchen und solche, die sich auch ohne Hilfe des Menschen fest etabliert haben. Dieses gelingt zumeist nur den Arten, die aus Regionen mit ähnlichem Klima wie bei uns stammen. Zum Problem werden diese Arten erst dann, wenn sie anfangen, den einheimischen Arten den Platz und die Ressourcen streitig zu machen, oder diese gar verdrängen. Beispielsweise sind manche Pflanzenarten so konkurrenzstark, dass sie nahezu alles überwuchern können, was in ihrer Umgebung lebt und wächst. Diese Arten werden als invasiv bezeichnet. Die Beseitigung oder Bekämpfung dieser invasiven Arten ist oft sehr aufwendig und dazu noch kostspielig. Die Europäische Kommission hat deshalb im Jahr 2016 eine Verordnung zur Bekämpfung bestimmter invasiver Arten von europäischer Bedeutung erlassen. Darunter fallen für die Neophyten z.B. die Wechselblatt-Wasserpest und Gelbe Scheincalla und für Neozoen z.B. der Waschbär und die Chinesische Wollhandkrabbe. Neophyten können jedoch auch eine besondere Bedeutung für die heimische Tierwelt haben. So ist z.B. die aus Nordamerika stammende Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpos albus), die viele als sogenannten “Knallerbsenstrauch” kennen, bei den Raupen des Kleinen Eisvogels, einem Falter, der auf dem Kienberg lebt, als Nahrung sehr beliebt. Die Robinien am Kienberg sind beispielsweise für Bienen eine gern genutzte Nahrungsquelle. Der Kienberg wurde in den Jahren 1973 bis 1984 beim Bau der umliegenden Großsiedlungen künstlich auf 102 Meter aufgeschüttet und im Anschluss zum Schutz vor Erosion vor allem mit neophytischen Gehölzarten bepflanzt. Diese Gehölze waren zum damaligen Zeitpunkt leicht verfügbar und wuchsen besonders schnell und üppig. Noch heute ist der Kienberg deshalb zum größten Teil mit Neophyten bewachsen. Die Art, die sich am Kienberg am stärksten ausbreitet, ist der Eschen-Ahorn. Er bildet dichte Bestände, in denen kaum eine weitere Pflanzenart existieren kann. Sowohl der Eschen-Ahorn als auch die Robinie zählen zu den invasiven Arten. Beide Arten wirken sich am Kienberg jedoch unterschiedlich auf die Tier- und Pflanzenarten aus. Vorkommen Der Eschen-Ahorn beansprucht inzwischen große Flächen des Kienbergs für sich und wächst dort sehr dicht. Außerdem verbreitet er sich bereits in Richtung Wuhletal. Auswirkungen Der Eschen-Ahorn wächst so schnell und mit großer Blattmasse, dass die für viele Arten wichtigen lichten Lebensräume verlorengehen. Dadurch verringert sich die Artenvielfalt in diesen Naturräumen. Insbesondere an den Kienbergterrassen wurden zur Internationalen Gartenausstellung 2017 die mit Eschen-Ahorn bewachsenen Waldränder zurückgenommen und anstelle dessen schnell wachsende, heimische Gehölzarten gepflanzt. In Verbindung mit einer regelmäßigen und kontinuierlichen Pflege kann so einer weiteren Ausbreitung des Eschen-Ahorns entgegengewirkt werden. Vorkommen Auch die Robinie hat mehrere Standorte an den Hängen des Kienbergs bestockt, ist aber auch schon vereinzelt bis in das Wuhletal vorgedrungen. Auswirkungen Außer dem Schwarzen Holunder und etwas Spitz-Ahorn wächst am Kienberg kaum etwas neben oder unter der Robinie. Sie verändert die Zusammensetzung des Artenspektrums in ihrer Umgebung dauerhaft, da sie den Boden mit Stickstoff anreichert. Gleichzeitig ist die Robinie aber auch eine wichtige Nahrungsquelle für die Honigbienen. Im Frühsommer bildet sie einen besonders reichhaltigen Nektar mit hohem Zuckeranteil. Aus diesem Grund ist sie bei Imkern als Bienenweide sehr beliebt. Da die Vorteile der Robinie auf dem Kienberg überwiegen und sie sich auch nicht übermäßig verbreitet, wird sie zunächst noch in Ruhe gelassen und nicht wie der Eschen-Ahorn aktiv zurück gedrängt. Sterben Robinien ab oder müssen aus Bruchgefahr entfernt werden, können diese Standorte mit gebietsheimischen Gehölzen wieder gefüllt werden. Bitte verzichten Sie darauf, invasive Arten wie z.B. Riesenbärenklau, Indisches Springkraut oder Japanischen Staudenknöterich im Garten anzupflanzen. Besonders häufig gelangen diese Arten über Gartenabfälle in die Natur. Bitte entsorgen Sie deshalb Ihren Gartenabfall und Blumenschnitt ordnungsgemäß bei der Berliner Stadtreinigung. Durch diese kleinen Maßnahmen kann eine weitere Verbreitung dieser invasiven Arten vermieden werden. Invasive Tier- und Pflanzenarten in Berlin Neobiota [Bundesamt für Naturschutz

Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete

Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Natürliche Prozesse wie die Sukzession (Abfolge der Biotopentwicklung von offenen Böden über Gras- und Staudenfluren zum Wald) verändern das Gebiet. Dies ist nicht überall im Einklang mit den Erhaltungszielen. Kulturlandschaftselemente wie Wiesen und Weiden können nur durch eine Weiterführung historischer Nutzungsformen erhalten werden. Am Rande der Großstadt unterliegen Schutzgebiete auch negativen Einflüssen und Beeinträchtigungen. Auf Grund veränderter Standortbedingungen sind besonders in Biotopen wie Mooren und Binnendünen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Anders als in ursprünglichen Naturlandschaften, wo Schutzgebiete im so genannten Prozessschutz natürlichen Abläufen überlassen werden, benötigen Schutzgebiete in der Kulturlandschaft eine kontinuierliche Pflege. Akteure der Landschaftspflege Pflege und Entwicklungsplanung Maßnahmen der Landschaftspflege Landschaftspflege durch Beweidung Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Die Naturschutzbehörden haben die Aufgabe, eine an den jeweiligen Schutzzielen orientierte Entwicklung sicher zu stellen. In den Berliner Naturschutzgebieten werden die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Auftrag der Obersten Naturschutzbehörde durch Fachfirmen ausgeführt. Die Berliner Erholungswälder werden seit langem von den Berliner Forsten naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Waldflächen in Schutzgebieten werden gemeinsam mit den Naturschutzbehörden entwickelt und erhalten. Ziel ist es über diese behördlichen Maßnahmen hinaus zusätzliche Akteure für die Landschaftspflege zu gewinnen. Dies können Landwirte und Naturschutzorganisationen sein. So erfolgt die Pflege des NSG Falkenberger Rieselfelder durch die Naturschutzstation Malchow . Ein gutes Beispiel für ehrenamtliche Projekte ist der als Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Teil des LSG Flughafensee in Tegel, welcher durch eine aktive Gruppe vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) betreut wird. Die Stiftung Naturschutz Berlin fördert geeignete Projekte des Naturschutzes. Projekte zur Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft werden im Rahmen des Umweltförderprogramms UEP gefördert. Zur Sicherung des Europäischen Naturerbes “Natura 2000” steht das EU-Förderprogramm LIFE+ Natur und biologische Vielfalt allen öffentlichen und/oder privaten Stellen, Akteuren und Einrichtungen aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen. Hier sind Projekte mit besonderem Beispielcharakter und einer gesamteuropäischen Bedeutung gefragt. Handlungsrahmen für die Durchführung geeigneter Maßnahmen der Landschaftspflege und die verträgliche Integration vorhandener Nutzungen in Schutzgebieten ist die Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP). Die Pflege- und Entwicklungsplanung für Schutzgebiete stützt sich auf Fachdaten. Aus der Analyse historischer und aktueller Bestandsdaten des Naturhaushaltes sowie kulturhistorischer Entwicklungen leiten sich die Entwicklungspotenziale für ein Schutzgebiet ab. Bestehende Störungen und Zielkonflikte werden aufgezeigt und bewertet. Es wird ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Teilflächen entwickelt. Dabei werden auch verschiedene Nutzungsinteressen abgewogen. Das Leitbild ist Grundlage für die Planung konkreter Maßnahmen der Landschaftspflege. Der Pflege- und Entwicklungsplan wird mit anderen Behörden abgestimmt und zum verbindlichen Rahmen des gemeinsamen Handelns im Schutzgebiet. Flächeneigentümer und Nutzer werden über die erforderlichen Nutzungsauflagen für ihre Flächen informiert. Da die Natur nicht statisch ist und die Gebiete vielfältigen Einflüssen unterliegen, werden die PEP fortgeschrieben. Für den Erhalt von Schutzgebieten sind gezielte Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung erforderlich. Diese Maßnahmen der Landschaftspflege fördern und steuern die Entwicklung eines Schutzgebietes. Typische Maßnahmen sind die Mahd von Wiesenflächen, die Offenhaltung von Trockenrasenflächen und Mooren durch Entfernung unerwünschten Gehölzaufwuchses und die gezielte Förderung von Arten und Biotopen. Landschaftselemente, die durch jahrhunderte lange extensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt wurden, bedürfen der Weiterführung von Mahd und Beweidung, wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wurde. Ohne diese Pflege würden Wiesen verbuschen und damit alle die an offene Flächen gebundenen Tier- und Pflanzenarten verschwinden. In Berlin sind mit dem Schöneberger Südgelände und dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal seit Jahrzehnten aufgegebene Verkehrsflächen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hier will man ein bestimmtes Stadium der Sukzession und eine bestimmte Biotopstruktur für die entstandene Artenvielfalt durch geeignete Landschaftspflegemaßnahmen erhalten. Auch die Eindämmung von sich rasant ausbreitenden Neophyten wie Riesenbärenklau, Staudenknöterich und Spätblühende Traubenkirsche in den NSG ist ein Schwerpunkt der Landschaftspflege. Immer wieder kommt es durch die illegale Ablagerung von Gartenabfällen in der Natur zur Ausbreitung dieser fremdländischen Arten, welche durch ihre dominanten Bestände schnell die heimische Flora verdrängen. Maßnahmen zur Besucherlenkung und das Aufstellen von Informationstafeln tragen dazu bei, dass sensible Bereiche geschützt werden und die Natur erhalten bleibt. Um den Erfolg der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festzustellen, wird die Entwicklung des Schutzgebietes dokumentiert. Im NSG Falkenberger Rieselfelder wird seit 1998 ein Beweidungsprojekt von der Naturschutzstation Malchow durchgeführt. Ziel ist es, die typischen Rieselfeldstrukturen mit vielfältigen Gras- und Staudenfluren, Kleingewässern und ihrem baumarmen Charakter zu erhalten. Mit diesem Beweidungsprojekt wurde ein spannendes Experiment begonnen, denn es werden nicht die üblichen Nutztierrassen der Landwirtschaft eingesetzt, sondern so genannte Abbildzüchtungen. In den Falkenberger Rieselfelder werden das dem Auerochsen ähnliche Heckrind und die Pferderasse Liebenthaler Wildlinge eingesetzt. Bei der von den Gebrüdern Heck geschaffene Rasse Heckrind haben sich neben dem Aussehen auch andere Wildrindeigenschaften eingestellt. Die heutigen “Auerochsen” sind unempfindlich gegen Hitze und Kälte, krankheitsresistent, anspruchslos bezüglich der Futterqualität und benötigen kaum Pflege. Diese anspruchslosen und robusten Tiere sind das ganze Jahr über im Freien auf der Fläche. Das unterschiedliche Fressverhalten der Rinder und Pferde erhöht die Vegetationsvielfalt. Es hat sich gezeigt, dass die Tiere ein Besuchermagnet sind. Viele Menschen schätzen einen Ausflug in das Schutzgebiet, wo sie die imposanten Tiere vom Rand der Koppel oder einer Aussichtplattform aus beobachten können. In unmittelbarer Nähe der großen Plattenbausiedlungen im Bezirk Hohenschönhausen kann man die Gruppen uriger Rinder und Pferde in ihrem ursprünglichen Verhalten erleben. Die Naturschutzstation Malchow hat mit diesem erfolgreichen Projekt dazu beigetragen, Landschaftspflegemaßnahmen kostengünstig durchzuführen. Auch in anderen Schutzgebieten kommen vierbeinige Landschaftspfleger zum Einsatz. Im NSG Lietzengrabeniederung findet eine extensive Beweidung mit Robustrindern statt. In den Naturschutzgebieten Ehemaliges Flugfeld Johannistal und Schöneberger Südgelände erfolgt je nach Aufwuchs für einige Wochen im Jahr die Beweidung mit Schafen. Ebenso sind im NSG Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ die wolligen Gesellen zeitweise anzutreffen. Mit dem Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) soll die ehemalige Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde in eine Landschaft verwandelt werden, die gleichermaßen den Zielen des Naturschutzes dient, der forstlichen Bewirtschaftung eine Perspektive bietet und im Umland Berlins eine abwechslungsreiche Erholungslandschaft für die Bevölkerung bereitstellt. Das Vorhaben gliedert sich in die Themenfelder: Beweidung, Gewässer- und Moorrenaturierung sowie Besucherlenkung und -information. Es handelt sich um das größte Waldweideprojekt in Deutschland. Der attraktive Landschaftstyp – halboffene Waldlandschaft – mit dem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten (Bucher Forst), halboffenen und offenen Flächen (ehemalige Rieselfelder), ist in Deutschland extrem selten. In diesem Landschaftstyp liegt ein besonderes Potenzial für die Erholungsnutzung, aber auch für den Biotop- und Artenschutz. Vogelarten wie Wendehals, Neuntöter, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Sperbergrasmücke finden hier optimalen Lebensraum. Ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring dokumentiert das Projekt. Zum ersten mal werden in Deutschland großflächig auch Waldflächen und ehemalige Rieselfelder (Nachnutzung) beweidet und miteinander verglichen. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde koordiniert diese wissenschaftliche Begleituntersuchung. Durch frei zugängliche Weideflächen auf ausgewiesenen Wegen wird die Beweidung dem Besucher direkt erlebbar gemacht. Zu entdecken sind zum Beispiel schottische Hochlandrinder, Galloways und Englische Parkrinder sowie Konik-Pferde. Für Besucher sind die nebenstehenden Regeln beim Betreten der Beweidungsflächen zu beachten: Begegnen Sie den Tieren mit Ruhe, Abstand und Respekt. Warten Sie in angemessenem Abstand, wenn eine Herde Ihren Weg kreuzt. Respektieren Sie die Mutterinstinkte der Kühe und meiden Sie die Nähe von Kälbern und Bullen. Füttern Sie die Tiere nicht. Betreten Sie die Weideflächen nur über die ausgewiesenen Zugänge. Im gesamten Gebiet besteht Leinenzwang für Hunde. Bleiben Sie auf den Hauptwegen und beschädigen Sie die Zaunanlagen nicht. Mit dem E+E-Vorhaben Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde soll ein neuer Umgang mit Kulturlandschaft entwickelt und erprobt werden, der zu einer langfristigen Kombination der Nutzungen Beweidung, Waldwirtschaft und Erholung führen soll. Das Projekt wird die touristische Entwicklung in den angrenzenden Berliner und Brandenburger Siedlungsgebieten stützen und die Verzahnung der Landschaftsräume des Naturparks Barnims an dieser Nahtstelle der Länder Berlin und Brandenburg ermöglichen. Die Landschaft zwischen Hobrechtsfelde und Karow wird ein eindrucksvolles Naturerlebnis- und Erholungsgebiet in der Umgebung Berlins. Ein Besuch ist zu jeder Jahreszeit zu empfehlen. Berliner Forsten Hochschule für nach­haltige Entwicklung HNE Eberswalde Förderverein Naturpark Barnim Naturpark Barnim

Artensofortförderung 2022: Bislang 2,5 Mio. Euro für landesweit 45 Naturschutzprojekte bewilligt

Der Klimawandel und damit einhergehende Extremwetterereignisse wie längere Trockenperioden und Dürren bedrohen zunehmend die biologische Vielfalt. In Sachsen-Anhalt sind derzeit 1.560 Tier- und Pflanzenarten akut vom Aussterben bedroht; das sind 7,3 Prozent der im Land nachgewiesenen Arten. Daher unterstützt das Umweltministerium Vorhaben zu Erhalt und Verbesserung der Lebensräume über die Artensofortförderung . Im Jahr 2022 sind landesweit bislang knapp 2,5 Millionen Euro für 45 Projekte bewilligt worden (davon fließen rund 2,1 Millionen Euro in 2022 und rund 400.000 Euro in 2023) . Weitere Bewilligungen können noch folgen. Insgesamt stehen in diesem Jahr vier Millionen Euro zur Verfügung. Für eines der bewilligten Naturschutz-Projekte hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Tangermünder Ortsteil Buch (Landkreis Stendal) einen Fördervertrag über 109.000 Euro an den Vorsitzenden des NABU-Kreisverbands Stendal e.V., Dr. Peter Neuhäuser , überreicht. Unterstützt wird die Verbesserung der Brutmöglichkeiten für Wiesen- und Bodenbrüter wie Großer Brachvogel, Kiebitz oder Uferschnepfe sowie für Amphibien wie Rotbachunke und Kammmolch im Naturschutzgebiet „Elsholzwiesen“ . Dafür sollen rund 17 Hektar Wiesenfläche zum Schutz vor Beutegreifern wie Fuchs, Waschbar oder Wiesel eingezäunt werden. Durch Bohrung von vier Brunnen und den Kauf solarbetriebener Pumpen möchte der NABU insbesondere Senken bis in den Juli bewässern, damit die Vögel Nahrung finden und Amphibien besser laichen können. Gefördert wird auch die Anschaffung einer Drohne zum Aufsuchen von Nestern und Gelegen sowie von Geräten zur dauerhaften Pflege der Flächen. Willingmann betonte: „Der NABU-Kreisverband Stendal macht sich seit mehr als 30 Jahren für den Naturschutz in der Region stark, aktuell auf einer Fläche von gut 600 Hektar in drei Landkreisen. Von diesem beispielhaften Engagement profitieren viele Tiere und Pflanzen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Dazu gehören auch Wiesenbrüter, die künftig im Naturschutzgebiet Elsholzwiesen deutlich bessere Brutmöglichkeiten vorfinden werden. Ich hoffe, dass wir dank der wertvollen Arbeit des NABU und unterstützt durch unsere Artensofortförderung in den nächsten Jahren hier vor Ort viele Brutpaare und Küken von Brachvogel, Kiebitz und Co. beobachten können.“ Dr. Peter Neuhäuser ergänzte: Dank der Artensofortförderung konnten bereits im vergangenen Jahr im Naturschutzgebiet Elsholzwiesen die Senken vertieft, Grabentaschen angelegt und Kopfweiden gepflegt werden. Nun werden weitere Maßnahmen für feuchtigkeitsgebundene Artengruppen umgesetzt. Die Artensofortförderung ist ein sehr effizientes und unbürokratisches Instrument und sollte daher deutlich ausgebaut werden.“ Deutschland müsse seiner internationalen Verantwortung im Natur- und Artenschutz noch stärker gerecht werden. „Durch die intensive Landnutzung und verstärkt durch den Klimawandel ist die Gilde der Feld- und Wiesenvögel inzwischen akut vom Aussterben bedroht. Bei den Amphibien haben wir seit dem Dürrejahr 2018 extreme Bestandseinbrüche zu verzeichnen, im jetzigen Rekord-Dürrejahr 2022 noch einmal massiv verstärkt. Wasserrückhalt in der Fläche ist daher das Gebot der Stunde. Es ist gut, dass dieses wichtige Thema auch in der geplante Novelle des Landes-Wassergesetzes im Fokus stehen soll.“ Hintergrund zur Artensofortförderung 2022 Zu den weiteren in diesem Jahr bewilligten Projekten gehören u.a. der Rückbau von Rohrstauanlagen im Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ (Landkreis Börde; 23.000 Euro), die Sicherung des Storchenneststandorts Dannefeld (Altmarkkreis Salzwedel; 23.700 Euro), die Beseitigung von invasivem und giftigem Riesenbärenklau an Thyra und Helme (Landkreis Mansfeld-Südharz; 40.000 Euro), der bessere Schutz der Ringdrossel im Nationalpark Harz (Landkreis Harz; 22.250 Euro) und der Ausbau von Artenschutzhäusern in der Elsteraue (Burgenlandkreis; 47.124 Euro). Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Ministeriums zu finden unter https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ . Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn und Twitter .

Umweltminister Willingmann will Artensofortförderung überarbeiten und in den kommenden Jahren fortsetzen

Neue Zäune zum Schutz vor Waschbären, eine neue Uferschwalbenwand: 2021 unterstützt das Umweltministerium Sachsen-Anhalt über die Artensofortförderung 91 Projekte zum Schutz der Lebensräume heimischer Tiere und Pflanzen mit rund 4,6 Millionen Euro. „Mit der Artensofortförderung leisten wir in Sachsen-Anhalt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Donnerstag. „Das Programm trägt dazu bei, das ökologische Gleichgewicht zu wahren und hilft der Natur, sich besser auf den fortschreitenden Klimawandel einzustellen.“ 45 der insgesamt 91 Projekte, die in diesem Jahr umgesetzt werden, konnten bereits in den Jahren 2019 und 2020 bewilligt werden. Dieses Jahr gab das Ministerium für weitere 46 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Millionen Euro grünes Licht. Oftmals erreichen die Projekte der Artensofortförderung bereits mit geringem finanziellem Aufwand große Wirkung: Im Drömling helfen beispielsweise Zäune dabei, die Brutgebiete von Wiesenbrütern vor dem Waschbär zu schützen. In Kelbra wurde die Igelauffangstation durch das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz erweitert. So konnten in dieser Saison bereits 130 Igel gerettet werden. Im Kalksteintagebau Förderstedt entsteht ferner eine 150 Meter lange Uferschwalbenwand. Nicht weniger effektiv sind die Projekte zum Schutz der Lebensräume heimischer Pflanzen: An der Selke werden beispielsweise eingeschleppte, schädliche Pflanzenarten wie Staudenknöterich oder Riesenbärenklau nachhaltig bekämpft, damit die typischen heimischen Arten ihren Lebensraum behalten können. Das größte Einzelprojekt in diesem Jahr ist die Sanierung des Waschhausteiches in Harpke mit 338.000 Euro. „Es sind die vielen kleinen Projekte, die zusammengenommen einen großen, wertvollen Beitrag zum Artenschutz leisten“, so Willingmann. Der Minister kündigte an, das Programm der Artensofortförderung in den kommenden Jahren in überarbeiteter Form fortsetzen zu wollen: „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und des global zu beobachtenden Artensterbens liegt es auf der Hand, dass wir auch in Sachsen-Anhalt weiterhin einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten leisten müssen. Das Umweltministerium wird das Artensofortprogramm in den kommenden Wochen inhaltlich leicht überarbeiten, um die Weichen für eine passgenaue Förderung in den kommenden Jahren zu stellen.“ Für den Landeshaushalt 2022 hat das Ministerium bereits rund 4,5 Millionen Euro angemeldet, die für die Artensofortförderung bereitgestellt werden sollen.

Regierungserklärung - es gilt das gesprochene Wort! "Die Schöpfung bewahren: ökologische Verantwortung zum Wohl der Menschen in unserem Land"

EinleitungAls Umwelt-, Landwirtschafts- und Energieministerin bearbeite ich eine breite Palette an Themen und komme daher sehr viel im Land herum. Es gibt unter den vielen interessanten und spannenden Terminen auch ganz besondere. Einer davon war im vergangenen Jahr mein Besuch mit dem Förderverein Großtrappenschutz beim Auswildern der Großtrappen im Fiener Bruch. Das ist etwas ganz besonderes und es ist vor allem eines: beeindruckend. Für diese großen Vögel tragen wir in Sachsen-Anhalt eine ganz besondere Verantwortung, denn sie sind massiv vom Aussterben bedroht. Umso mehr freut es mich, dass der Förderverein Großtrappenschutz Erfolge bei der Auswilderung hat und die Population ansteigt. Doch ich weiß auch, das alles wäre nicht möglich ohne das persönliche Engagement vor Ort und ohne die finanzielle Unterstützung des Landes.Natur- und Umweltschutz ist Lebensschutz. Wir Menschen leben von der Natur, deswegen müssen wir sie erhalten. Für mich ist dies vor allem eine Frage der Gerechtigkeit, der Generationengerechtigkeit. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass wir unseren Enkelkindern eine lebenswerte und intakte Umwelt hinterlassen, dass wir hier und jetzt in Sachsen-Anhalt für eine intakte Natur, für eine lebenswerte Umwelt und für den Klimaschutz sorgen. Die Klimakrise und das massive Artensterben sind die beiden großen Herausforderungen unserer Zeit. Das Artensterben zeigt an, dass wir systematisch unsere Lebensgrundlagen vernichten. Wir müssen das Artensterben stoppen. Wissenschaftler schätzen, dass täglich bis zu 150 Pflanzen- und Tierarten aussterben. Mindestens 1.293 Arten gelten für das Bundesland Sachsen-Anhalt als ausgestorben oder verschollen.Die ?Rote Liste der in Sachsen-Anhalt gefährdeten und ausgestorbenen Arten? wird derzeit durch zahlreiche zumeist ehrenamtlich tätige Artspezialisten unter Koordinierung des LAU aktualisiert. Danach werden weitere konkrete Informationen zur Verfügung stehen.Die Landesregierung geht die vielfältigen Problemlagen Schritt für Schritt an. Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, dass sich das Regierungshandeln an Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ausrichtet. Ich zitiere: ?Wir wollen die Schöpfung bewahren. Unser wertvolles Naturerbe wollen wir bewahren und weiterentwickeln und die biologische Vielfalt schützen.? In den mehr als 25 Jahren seit der Friedlichen Revolution hat sich in Sachen Umwelt- und Naturschutz in Sachsen-Anhalt schon viel getan. In Saale und Elbe kann man wieder baden. Luchs und Wildkatze fühlen sich bei uns wieder wohl. Der Waldumbau hat begonnen, damit die Wälder fit sind für die Klimaveränderungen.Und auch seit dem April 2016 es gibt erste Erfolge: Die Leitlinie Artenschutz an Windkraftanlagen, die Leitlinie Wolf und 90 einzelne Projekte zur Umsetzung des Umweltsofortprogramms sind auf den Weg gebracht. Der Drömling ist auf dem besten Weg zum UNESCO-Biosphärenreservat. Wir geben der Elbe bei Lödderitz mehr Raum und binden sie an die Flussauen wieder an. Lassen Sie mich einzelne Maßnahmen, an denen die Landesregierung derzeit arbeitet, im Folgenden erläutern:Das UmweltsofortprogrammMit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Umweltsofortprogramm hat die Landesregierung einen in Deutschland einzigartigen Weg beschritten. Durch eine netzartige Streuung einer Vielzahl von sofort umsetzbarer Umweltvorhaben in der Fläche wird ein größtmöglicher Nutzen für Natur und Umwelt in unserem Land erreicht werden. Insgesamt sind derzeit 90 Projekte in Bearbeitung. Das Umweltsofortprogramm, das mit 10 Mio. Euro ausgestattet ist, besteht aus zwei Teilen: Gewässerrenaturierung und ?entwicklung mit 6,5 Mio. Euro und Naturschutz- und Landschafts-pflegemaßnahmen mit 3,5 Mio. Euro.Mit der Umsetzung der Projekte an den Gewässern sind  der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) sowie der Talsperrenbetrieb betraut. Beispielsweise werden durch den LHW invasive Neophyten wie der Riesenbärenklau an der Thyra und Holtemme be-kämpft.Auch konnten insgesamt  16 Gewässerunterhaltungsverbände gewonnen werden, Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit  an Gewässern  2. Ordnung umzusetzen. Im Mittelpunkt steht dabei der Rückbau von alten Stauanlagen und Wehren. Hinzu kommen Maßnahmen wie beispielsweise die Errichtung von Eisvogelbrutstellen, die Anlage eines Feuchtbiotopes mit Kranichbrutplatz oder die Pflanzung von Bäumen, um die Gewässer als Le-bensraum der Vögel zu verbessern.Um die Artenvielfalt zu verbessern und um Lebensräume aufzuwerten oder wieder herzustellen werden Entwicklungsmaßnahmen in unseren Großschutzgebieten und Naturparken umgesetzt. Auch der Landesverband für Landschaftspflege wird Projekte umsetzen. Beispielhaft nenne ich Ihnen die Aufwertung von Streuobstwiesen für insgesamt 250.000 Euro. Sie sind ein Refugium für verschiedene Arten, wie zum Beispiel die Rote-Liste-Arten Steinkauz, Wendehals oder Sie-benschläfer.Es werden an insgesamt zehn Orten Streuobstwiesen gepflegt, Instand gesetzt und Nachpflan-zungen vorgenommen. Bis zum Jahresende werden die 90 Projekte des Umweltsofortprogramms abgeschlossen sein. Die vielen einzelnen Maßnahmen werden gemeinsam eine breite und nachhaltige Wirkung für den Naturhaushalt in Sachsen Anhalt haben.SplitterflächenDoch das Umweltsofortprogramm kann in der Fläche nicht überall Abhilfe schaffen. Dies gilt insbesondere für die in der Regel vergleichsweise kleinen Splitterflächen, die aber über einen hohen Artenreichtum verfügen. Die Bedeutung dieser Flächen ist kaum hoch genug einzustufen. Diese Flächen haben uns davor bewahrt, dass einige Arten in Sachsen-Anhalt völlig ausgestorben sind. Viele dieser sehr wertvollen Flächen weisen letzte Vorkommen stark gefährdeter Arten auf, wie zum Beispiel der Stängellose Tragant oder das Rebhuhn. Sie können meist einem der FFH-Offenlandlebensräumen zugeordnet werden, die einer Pflege bedürfen. Jedoch liegt die Pflege dieser wertvollen Flächen zum Teil seit Jahren brach, weil ungenügend Fördermittel bereit stehen oder weil die landwirtschaftliche Förderung für diese Flächen nicht greift. Diese Splitterflächen sind Arche Noahs der Artenvielfalt. Wenn wir sie nicht pflegen, werden sie einfach verschwinden, samt ihrer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt. Die Lösung dieser Aufgabe steht uns daher noch bevor: Die Finanzierung von dauerhaften Pfle-gemaßnahmen, wie zum Beispiel die regelmäßige Mahd in Heidelandschaften oder die Pflege von Splitterflächen. BiodiversitätsstrategieWir hier in Sachsen-Anhalt werden unsere Anstrengungen zum Erhalt des Artenschutzes auch zukünftig verstärken. Darum überarbeiten wir gerade die Biodiversitätsstrategie, damit klar wird, mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen wir das Artensterben stoppen wollen. Wir wollen, ja wir müssen, eine Trendwende beim anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt bewirken. Wir haben es in der Hand unsere Natur so zu nutzen und gestalten, dass wir den heimischen Tieren und Pflanzen die Möglichkeiten zum Leben lassen. Langfristig ? das ist klar ? wird die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie wesentlich von der finanziellen Ausstattung abhängen und von unserer Bereitschaft, den Erhalt der Biologischen Vielfalt als gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.NATURA 2000Der Verlust sowie die Beeinträchtigung von Lebensräumen und das Artensterben ist auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Richtlinien zum kohärenten Schutzgebietssystem Natura 2000 eine Herausforderung für uns alle. Erfolgreicher Naturschutz kann vor Ort nur betrieben werden, wenn es gelingt, alle Beteiligten als Bündnispartner zu gewinnen. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, dass die Natura-2000-Verordnung vor Ort fachlich ausgiebig erörtert wird. Gesamtkonzept ElbeSie werden mir sicher zustimmen: Die Elbe ist ein großer Schatz, den es zu hegen und pflegen gilt. Er ist der längste Fluss Mitteleuropas, der noch frei fließen kann und nur ganz wenige Staustufen hat. Ein Paradies für Flora und Fauna am Fluss. Der Elberadweg ist seit Jahren der beliebteste Radweg Deutschlands. Ein touristisches Pfund. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, als es Anfang dieses Jahres gelungen ist, sich auf das Gesamtkonzept Elbe zu verständigen und einen Elbausbau nur noch zu ökologischen Zwecken zu gestatten. Dies war ein Schritt in die richtige Richtung, um in Zukunft eine umweltverträgliche Nutzung der Elbe im Einklang mit dem Naturraum Elbe zu erreichen. Die aktuellen Probleme an der Elbe, insbesondere dieEintiefung des Flusses durch Sohlerosion, resultieren aus einer jahrzehntelangen falschen Flusspolitik, die allein die Schiffbarkeit im Fokus hatte. Die Sohlstabilisierung wird zukünftig im Vordergrund stehen, um den gesamten Lebensraum an der Flusslandschaft Elbe zu erhalten und zu stärken.Sachsen-Anhalt plant dazu bereits ein ambitioniertes Pilotvorhaben: Im Bereich der Ortschaft Klöden (Landkreis Wittenberg) sollen Altarme wieder an die Elbe angeschlossen werden. Das Vorhaben soll der Elbe mehr Raum geben und gleichzeitig der Sohlerosion entgegenwirken. Das UNESCO-Biosphärenreservat Mittelelbe wird dabei ein ebenso entscheidend mitwirkender Akteur sein, wie beim Naturschutzgroßprojekt des WWF zur Deichrückverlegung bei Lödderitz und beim Projekt des Naturschutzbundes an der Unteren Havel. Ziel ist es immer, der Natur und dem Fluss ausreichend Platz zur freien und ungestörten Entfaltung zu geben. Hier entstehen wahre Vogelparadiese! Und gleichzeitig verbessern wir den Hochwasserschutz, weil wir den Flüssen mehr Raum geben. Grünes BandIm Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die ehemalige innerdeutsche Grenze zu einem durchgängigen Grünen Band entwickelt werden. Hier ist seit Jahrzehnten ein Ruheplatz der Natur entstanden, ein ungestörter Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, den wir so erhalten und schützen wollen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Stiftung Umwelt und Naturschutz (SUNK) ein Gesamtkonzept zum Grünen Band erstellen. Dieses Konzept ist auf den Natur- und Artenschutz, die historische Erinnerung an die Teilung Deutschlands sowie den nach-haltigen Tourismus ausgerichtet. Parallel dazu werden wir die notwendigen rechtlichen Schritte zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument erarbeiten. Wir werden das Instrument des Flurneuordnungsverfahrens nutzen, um private Flächen in öffentliche Hand zu überführen. Ziel ist es, ein flächenmäßig möglichst durchgängiges Grünes Band zu erhalten. WolfNun ein Thema, das wir hier im Hohen Haus schon ebenso intensiv diskutiert haben, wie es in der Bevölkerung diskutiert wird. Die Rückkehr der Wölfe.Nicht immer, wenn ausgestorbene Arten zu uns zurückkommen, führt dies zu ungeteilter Begeisterung. Im Monitoring-Jahr 2015/16 (Stand April 2016) gab es in Sachsen-Anhalt inklusive der grenzübergreifenden Territorien 10 Rudel und 3 Wolfspaare. Es wurden insgesamt 78 einzelne Wölfe nachgewiesen. Seitdem haben zwei dieser Wolfspaare Nachwuchs bekommen und zählen somit ebenfalls als Rudel, so dass im aktuell noch laufenden Monitoring von zwölf Rudeln und einem territorialen Paar ausgegangen wird.Die Landesregierung hat, wie angekündigt, das Wolfskompetenzzentrum in Iden, kurz: WZI gegründet. Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben inzwischen ihre Arbeit aufgenommen oder werden dies spätestens zum 1. September tun. Außerdem haben wir, ebenfalls wie versprochen, die Leitlinie Wolf erstellt. Sie wurde in ausführlichen Gesprächen mit Behörden und zahlreichen Verbänden erarbeitet und gibt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Wölfen. Es sind Erkenntnisse zur Wolfsabwehr, zum Herdenschutz und zur Definition einzelner verhaltensauffälliger Wölfe eingeflossen. Weiterhin werden in der Leitlinie die Aufgaben des WZI festgelegt und Zuständigkeiten geklärt und der Umgang mit sogenannten ?Problemwölfen? geregelt.Doch es sollte allen klar sein: Eine Obergrenze, eine ?Bestandsregulierung?, eine ?Quote? kann und will die Leitlinie nicht festlegen. So etwas kann Sachsen-Anhalt bei einer streng geschützten Tierart nicht festlegen. Dazu braucht es Regeln auf Bundes- und EU-Ebene. Zunächst einmal hat die Umweltministerkonferenz auf Initiative von Sachsen-Anhalt die Bundesregierung aufgefordert, in einen Austausch mit Polen zu treten, um verlässliche Daten für die hier und in Polen vorkommende Wolfpopulation zu generieren.BiberAuch der Biber war bei uns fast ausgestorben.Dank der Jahrzehnte langen strengen Unterschutzstellung und seiner Anpassungsfähigkeit ist sein Bestand in Sachsen-Anhalt wieder zunehmend. Im Jahr 2014 hatten wir in Sachsen-Anhalt ca. 3.300 Biber in ca. 1.020 besetzten Revieren. Die Biber lieben die Flusstäler mit ihren natur-nahen Flussauen und Niederungen, zum Beispiel an der Elbe und im Drömling. Drei Viertel der Biber leben hier ungestört und ohne uns Menschen aufzufallen. Probleme gibt es an kleineren Fließgewässern außerhalb der Flussauen. Sie sind eigentlich nicht optimal für den Biber. Der Biber ist jedoch in der Lage, seinen Lebensraum entsprechend seiner Bedürfnisse zu gestalten. An den kleinen Fließgewässern geschieht das durch denAnstau des Wassers. Hier entstehen dann die  häufig diskutierten Probleme, regional in unter-schiedlicher Intensität. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Schadensprävention. Dazu haben wir eine Biberreferenzstelle, die fachkundig und konkret vor Ort berät. Bei der Konfliktlösung setzen wir auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort. Unter Berücksichtigung der Beratungen zum Bibermanagement auf Bundesebene werde ich bis Ende des Jahres Handlungsleitlinien für ein erfolgreiches Bibermanagement vorlegen. Naturschutzverbände und KompetenzzentrenUnsere Kompetenzzentren für Weißstorch, Rotmilan und Großtrappe sind über Verpflichtungs-ermächtigungen bis 2019 finanziell abgesichert. Das ist notwendig, denn wir tragen in Sachsen-Anhalt die Verantwortung zum Schutz von 8 besonders bedrohten Arten, darunter der Rotmilan und die Großtrappe. In diesem Zusammenhang halten wir es auch für wichtig, die konkrete Natur- und Artenschutz-arbeit der anerkannten Naturschutzverbände und der Landschaftspflegeverbände finanziell zu unterstützen. Sie können bis 2019 mit planbaren Zuwendungen rechnen. Nur mit dem haupt-und ehrenamtlichen Engagement von beispielsweise BUND, NABU, dem Landesjagdverband oder Schutzgemeinschaft Deutscher Wald lassen sich konkrete Projekte vor Ort überhaupt umsetzen. Nicht zuletzt leisten unsere Naturschützerinnen und Naturschützer vor Ort wichtige Aufklärungs- und Bildungsarbeit. Ihnen gebührt mein größter Dank. Ich gehe daher davon aus, dass das Hohe Haus als Haushaltsgesetzgeber auch in den Jahren nach 2019 die Finanzierung der anerkannten Naturschutzverbände und der Kompetenzzentren sichern wird.HochwasserIm Zusammenhang mit den Starkregenereignisse habe ich es in den letzten Wochen oft wiederholt: Wir verbessern den Hochwasserschutzes systematisch und lassen die aktuellen Erfahrungen jeweils in die Planungen mit einfließen. Die Landesregierung ist bestrebt den Schutz für die Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten und weiter zu verbessern. Sie haben es sicher der gemeinsamen Pressemitteilung des Ministerpräsidenten und mir gelesen: Wir geben bis 2020 weit über eine Milliarde für den Hoch-wasserschutz aus. Wir werden all unsere Deiche DIN-gerecht sanieren. Gleichzeitig wollen wir Retentionsflächen wiedergewinnen und Engstellen beseitigen. Dabei geht Hochwasserschutz und Naturschutz Hand in Hand. Das hervorragende Beispiel der Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst ist schon genannt worden. Wir planen eine Vielzahl an Deichrückverlegungen und Poldervorhaben, mit denen wir unseren Flüssen wieder mehr Raum geben werden. Das wird sich positiv auf den Hochwasserschutz und auf die Flora und Fauna in den Flussauen auswirken. Der gesamte Umsetzungsprozess wird durch eine aktive Information der Beteiligten vor Ort begleitet, denn Maßnahmen wie Deichrückverlegungen brauchen Zeit und vor allem Akzeptanz. Auch im Einzugsgebiet der Selke möchte ich, dass wir Hochwasserschutz und Naturschutz sprichwörtlich ?unter einen Hut bekommen?. Deshalb habe ich die emotionalen Diskussionen der Befürworter der Rückhaltebecken und der Verfechter alternativer Lösungen aufgegriffen und im Juni einen Verständigungsprozess gestartet. Ziel ist es, mit allen Beteiligten innerhalb eines Jahres eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden. Die Hängepartie an der Selke muss endlich ein Ende haben. Wir werden im nächsten Jahr eine Entscheidung treffen.AbschlussIch möchte es nicht verantworten, dass unsere Enkelkinder nur noch ein paar Singvögelkennen, die sich an unsere grünen Städte angepasst haben. Nein, ich möchte, dass sie draußen auf dem Land den Rotmilan beobachten, dem Gesang der Feldlerche lauschen, Hamsterbauten entdecken und sich an gesunden, Honig liefernden Bienenvölkern erfreuen können. Es wird die Lebensqualität im ländlichen Raum wesentlich bestimmen, ob wir es schaffen, dass unsere Kul-turlandschaft genügend Platz für die Entwicklung aller hat: die Menschen, die Tiere und die Pflanzen.Lassen Sie uns das Artensterben mit allen Mitteln aufhalten. Jeder kann im Blumenkasten an seiner eigenen Fensterbank damit anfangen. Die Vielzahl der Arten, sauberes Wasser, saubere Luft und gesunde Böden sind unsere Le-bensgrundlage. Wir dürfen sie nicht weiter zerstören. Um es mit den Worten aus dem Koalitionsvertrag zu sagen: Lassen Sie uns gemeinsam die Schöpfung bewahren und unsere ökologische Verantwortung zum Wohl der Menschen in unserem Land wahrnehmen. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165

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