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Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165

Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen

Inhaltsverzeichnis: VORWORT: Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen 7 --- I. Einführung, Auswertung und Schlussfolgerungen. Stefan Nehring, Ingo Kowarik, Moritz von der Lippe, Daniel Lauterbach, Birgit Seitz, Maike Isermann & Konstantin Etling: 1 EINLEITUNG UND FRAGESTELLUNG 9 --- 2 DATENGRUNDLAGEN 11 --- 3 ARTÜBERGREIFENDE AUSWERTUNGEN 13 --- 3.1 Taxonomisches Spektrum 13 --- 3.2 Ursprüngliches Areal 14 --- 3.3 Einführungsweise 15 --- 3.4 Einfuhrvektoren 15 --- 3.5 Erstnachweis 16 --- 3.6 Zeitspanne zwischen Ersteinbringung und Erstnachweis ("time lag") 18 --- 3.7 Status 19 --- 3.8 Lebensraum 20 --- 3.9 Aktuelle Verbreitung 20 --- 3.10 Aktueller Ausbreitungsverlauf 21 --- 3.11 Gefährdung der Biodiversität 22 --- 3.12 Förderung durch Klimawandel 23 --- 4 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 25 --- 5 LITERATUR 26 --- II. Handlungsrahmen und Handlungsempfehlungen. Stefan Nehring: --- 1 HANDLUNGSRAHMEN 29 --- 2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 30 --- 3 LITERATUR 33 --- III. Steckbriefe. Stefan Nehring, Daniel Lauterbach, Birgit Seitz, Ingo Kowarik, Moritz von der Lippe, Andreas Hussner, Beate Alberternst, Uwe Starfinger, Franz Essl, Stefan Nawrath & Maike Isermann: 1 AUSWAHL DER EINGESTUFTEN ARTEN 35 --- 2 DATENGRUNDLAGEN UND VORGANGSWEISE DER EINSTUFUNG 36 --- 3 LITERATUR 38 --- 4 STECKBRIEFE GEBIETSFREMDER GEFÄSSPFLANZEN 39 --- Acer negundo (Eschen-Ahorn) 42 --- Allanthus altissima (Götterbaum) 44 --- Allium paradoxum (Wunder-Lauch) 46 --- Ambrosia artemisiifolia (Beifußblättrige Ambrosie) 48 --- Amorpha fruticosa (Gewöhnlicher Bastardindigo) 50 --- Artemisia verlotiorum (Kamtschatka-Beifuß) 52 --- Asclepias syriaca (Gewöhnliche Seidenpflanze) 54 --- Azolla filiculoides (Großer Algenfarn) 56 --- Bidens frondosa (Schwarzfrüchtiger Zweizahn) 58 --- Buddleja davidii (Schmetterlingsstrauch) 60 --- Bunias orientalis (Orientalische Zackenschote) 62 --- CIaytonia perfoliata (Gewöhnliches Tellerkraut) 64 --- Cotoneaster dammeri (Teppich-Zwergmispel) 66 --- Cotoneaster divaricatus (Sparrige Zwergmispel) 68 --- Cotoneaster horizontalis (Fächer-Zwergmispel) 70 --- Crassula helmsii (Nadelkraut) 72 --- Cynodon dactylon (Gewöhnliches Hundszahngras) 74 --- Dianthus giganteus (Große Nelke) 76 --- Echinocystis lobata (Stachelgurke) 78 --- Echinops sphaerocephalus (Drüsen blättrige Kugeldistel) 80 --- Elaeagnus angustifolia (Schmalblättrige Ölweide) 82 --- Elodea canadensis (Kanadische Wasserpest) 84 --- Elodea nuttallii (Schmalblättrige Wasserpest) 86 --- Epiobium diiatum (Drüsiges Weidenröschen) 88 --- Fallopia bohemica (Bastard-Staudenknöterich) 90 --- Fallopia japonica (Japan-Staudenknöterich) 92 --- Fallopia sachalinensis (Sachalin-Staudenknöterich) 94 --- Fraxinus pennsylvanica (Pennsylvanische Esche) 96 --- Galeobdolon argentatum (Silber-Goldnessel) 98 --- Gleditsia triacanthos (Amerikanische Gleditschie) 100 --- Helianthus tuberosus (Topinambur) 102 --- Heracleum mantegazzianum (Riesen-Bärenklau) 104 --- Hydrocotyle ranunculoides (Großer Wassernabel) 106 --- Impatiens balfourii (Balfour-Spring kraut) 108 --- Impatiens edgeworthii(Buntes Springkraut) 110 --- Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut) 112 --- Impatiens parviflora (Kleines Springkraut) 114 --- Lagarosiphon major (Wechselblatt-Wasserpest) 116 --- Lonicera henryi (Henrys Geißblatt) 118 --- Lonicera tatarica (Tataren-Heckenkirsche) 120 --- Ludwigia grandiflora (Großblütiges Heusenkraut) 122 --- Ludwigia x kentiana (Kents Heusenkraut) 124 --- Lupinus polyphyllus (Vielblattrige Lupine) 126 --- Lycium barbarum (Gewöhnlicher Bocksdorn) 128 --- Lysichiton americanus (Gelbe Scheinkalla) 130 --- Mahonia aquifolium (Gewöhnliche Mahonie) 132 --- Miscanthus sacchariflorus (Großes Stielblütengras) 134 --- Miscanthus sinensis (Chinaschilf) 136 --- Myriophyllum aquaticum (Brasilianisches Tausendblatt) 138 --- Myriophyllum heterophyllum (Verschiedenblättriges Tausendblatt) 140 --- Paulow ia tomentosa (Chinesischer Blauglockenbaum) 142 --- Phedimus spurius (Kaukasus-Glanzfetthenne) 144 --- Phytolacca americana (Amerikanische Kermesbeere) 146 --- Pinus nigra (Schwarz-Kiefer) 148 --- Pinus strobus (Weymouth-Kiefer) 150 --- Pistia stratiotes (Wassersalat) 152 --- Populus canadensis (Bastard-Pappel) 154 --- Prunus laurocerasus (Lorbeerkirsche) 156 --- Prunus serotina (Späte Traubenkirsche) 158 --- Pseudotsuga menziesii (Gewöhnliche Douglasie) 160 --- Quercus rubra (Rot-Eiche) 162 --- Rhododendron ponticum (Pontischer Rhododendron) 164 --- Rhus typhina (Essig-Baum) 166 --- Robinia pseudoacacia (Robinie) 168 --- Rosa rugosa (Kartoffel-Rose) 170 --- Rubus armeniacus (Armenische Brombeere) 172 --- Rudbeckia laciniata (Schlitzblättriger Sonnenhut) 174 --- Sarracenia purpurea (Braunrote Schlauchpflanze) 176 --- Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut) 178 --- Solida go canadensis (Kanadische Goldrute) 180 --- Solidago gigantea (Späte Goldrute) 182 --- Spartina anglica (Salz-Schlickgras) 184 --- Symphoricarpos albus (Gewöhnliche Schneebeere) 186 --- Symphyotrichum lanceolatum (Lanzett-Herbstaster) 188 --- Symphyotrichum novi-belgii (Neubelgien-Herbstaster) 190 --- Syringa vulgaris (Gewöhnlicher Flieder) 192 --- Telekia speciosa (Große Telekie) 194 --- Vaccinium atlanticum (Amerikanische Strauch-Heidelbeere) 196 --- Vallisneria spiralis (Wasserschraube) 198 --- Viburnum rhytidophyllum (Leberblattschneeball) 200 ---

Giftpflanze des Jahres 2008 ist die Herkulesstaude

Giftpflanze des Jahres 2008 ist die Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum).

Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete

Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Natürliche Prozesse wie die Sukzession (Abfolge der Biotopentwicklung von offenen Böden über Gras- und Staudenfluren zum Wald) verändern das Gebiet. Dies ist nicht überall im Einklang mit den Erhaltungszielen. Kulturlandschaftselemente wie Wiesen und Weiden können nur durch eine Weiterführung historischer Nutzungsformen erhalten werden. Am Rande der Großstadt unterliegen Schutzgebiete auch negativen Einflüssen und Beeinträchtigungen. Auf Grund veränderter Standortbedingungen sind besonders in Biotopen wie Mooren und Binnendünen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Anders als in ursprünglichen Naturlandschaften, wo Schutzgebiete im so genannten Prozessschutz natürlichen Abläufen überlassen werden, benötigen Schutzgebiete in der Kulturlandschaft eine kontinuierliche Pflege. Akteure der Landschaftspflege Pflege und Entwicklungsplanung Maßnahmen der Landschaftspflege Landschaftspflege durch Beweidung Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Die Naturschutzbehörden haben die Aufgabe, eine an den jeweiligen Schutzzielen orientierte Entwicklung sicher zu stellen. In den Berliner Naturschutzgebieten werden die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Auftrag der Obersten Naturschutzbehörde durch Fachfirmen ausgeführt. Die Berliner Erholungswälder werden seit langem von den Berliner Forsten naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Waldflächen in Schutzgebieten werden gemeinsam mit den Naturschutzbehörden entwickelt und erhalten. Ziel ist es über diese behördlichen Maßnahmen hinaus zusätzliche Akteure für die Landschaftspflege zu gewinnen. Dies können Landwirte und Naturschutzorganisationen sein. So erfolgt die Pflege des NSG Falkenberger Rieselfelder durch die Naturschutzstation Malchow . Ein gutes Beispiel für ehrenamtliche Projekte ist der als Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Teil des LSG Flughafensee in Tegel, welcher durch eine aktive Gruppe vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) betreut wird. Die Stiftung Naturschutz Berlin fördert geeignete Projekte des Naturschutzes. Projekte zur Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft werden im Rahmen des Umweltförderprogramms UEP gefördert. Zur Sicherung des Europäischen Naturerbes “Natura 2000” steht das EU-Förderprogramm LIFE+ Natur und biologische Vielfalt allen öffentlichen und/oder privaten Stellen, Akteuren und Einrichtungen aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen. Hier sind Projekte mit besonderem Beispielcharakter und einer gesamteuropäischen Bedeutung gefragt. Handlungsrahmen für die Durchführung geeigneter Maßnahmen der Landschaftspflege und die verträgliche Integration vorhandener Nutzungen in Schutzgebieten ist die Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP). Die Pflege- und Entwicklungsplanung für Schutzgebiete stützt sich auf Fachdaten. Aus der Analyse historischer und aktueller Bestandsdaten des Naturhaushaltes sowie kulturhistorischer Entwicklungen leiten sich die Entwicklungspotenziale für ein Schutzgebiet ab. Bestehende Störungen und Zielkonflikte werden aufgezeigt und bewertet. Es wird ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Teilflächen entwickelt. Dabei werden auch verschiedene Nutzungsinteressen abgewogen. Das Leitbild ist Grundlage für die Planung konkreter Maßnahmen der Landschaftspflege. Der Pflege- und Entwicklungsplan wird mit anderen Behörden abgestimmt und zum verbindlichen Rahmen des gemeinsamen Handelns im Schutzgebiet. Flächeneigentümer und Nutzer werden über die erforderlichen Nutzungsauflagen für ihre Flächen informiert. Da die Natur nicht statisch ist und die Gebiete vielfältigen Einflüssen unterliegen, werden die PEP fortgeschrieben. Für den Erhalt von Schutzgebieten sind gezielte Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung erforderlich. Diese Maßnahmen der Landschaftspflege fördern und steuern die Entwicklung eines Schutzgebietes. Typische Maßnahmen sind die Mahd von Wiesenflächen, die Offenhaltung von Trockenrasenflächen und Mooren durch Entfernung unerwünschten Gehölzaufwuchses und die gezielte Förderung von Arten und Biotopen. Landschaftselemente, die durch jahrhunderte lange extensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt wurden, bedürfen der Weiterführung von Mahd und Beweidung, wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wurde. Ohne diese Pflege würden Wiesen verbuschen und damit alle die an offene Flächen gebundenen Tier- und Pflanzenarten verschwinden. In Berlin sind mit dem Schöneberger Südgelände und dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal seit Jahrzehnten aufgegebene Verkehrsflächen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hier will man ein bestimmtes Stadium der Sukzession und eine bestimmte Biotopstruktur für die entstandene Artenvielfalt durch geeignete Landschaftspflegemaßnahmen erhalten. Auch die Eindämmung von sich rasant ausbreitenden Neophyten wie Riesenbärenklau, Staudenknöterich und Spätblühende Traubenkirsche in den NSG ist ein Schwerpunkt der Landschaftspflege. Immer wieder kommt es durch die illegale Ablagerung von Gartenabfällen in der Natur zur Ausbreitung dieser fremdländischen Arten, welche durch ihre dominanten Bestände schnell die heimische Flora verdrängen. Maßnahmen zur Besucherlenkung und das Aufstellen von Informationstafeln tragen dazu bei, dass sensible Bereiche geschützt werden und die Natur erhalten bleibt. Um den Erfolg der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festzustellen, wird die Entwicklung des Schutzgebietes dokumentiert. Im NSG Falkenberger Rieselfelder wird seit 1998 ein Beweidungsprojekt von der Naturschutzstation Malchow durchgeführt. Ziel ist es, die typischen Rieselfeldstrukturen mit vielfältigen Gras- und Staudenfluren, Kleingewässern und ihrem baumarmen Charakter zu erhalten. Mit diesem Beweidungsprojekt wurde ein spannendes Experiment begonnen, denn es werden nicht die üblichen Nutztierrassen der Landwirtschaft eingesetzt, sondern so genannte Abbildzüchtungen. In den Falkenberger Rieselfelder werden das dem Auerochsen ähnliche Heckrind und die Pferderasse Liebenthaler Wildlinge eingesetzt. Bei der von den Gebrüdern Heck geschaffene Rasse Heckrind haben sich neben dem Aussehen auch andere Wildrindeigenschaften eingestellt. Die heutigen “Auerochsen” sind unempfindlich gegen Hitze und Kälte, krankheitsresistent, anspruchslos bezüglich der Futterqualität und benötigen kaum Pflege. Diese anspruchslosen und robusten Tiere sind das ganze Jahr über im Freien auf der Fläche. Das unterschiedliche Fressverhalten der Rinder und Pferde erhöht die Vegetationsvielfalt. Es hat sich gezeigt, dass die Tiere ein Besuchermagnet sind. Viele Menschen schätzen einen Ausflug in das Schutzgebiet, wo sie die imposanten Tiere vom Rand der Koppel oder einer Aussichtplattform aus beobachten können. In unmittelbarer Nähe der großen Plattenbausiedlungen im Bezirk Hohenschönhausen kann man die Gruppen uriger Rinder und Pferde in ihrem ursprünglichen Verhalten erleben. Die Naturschutzstation Malchow hat mit diesem erfolgreichen Projekt dazu beigetragen, Landschaftspflegemaßnahmen kostengünstig durchzuführen. Auch in anderen Schutzgebieten kommen vierbeinige Landschaftspfleger zum Einsatz. Im NSG Lietzengrabeniederung findet eine extensive Beweidung mit Robustrindern statt. In den Naturschutzgebieten Ehemaliges Flugfeld Johannistal und Schöneberger Südgelände erfolgt je nach Aufwuchs für einige Wochen im Jahr die Beweidung mit Schafen. Ebenso sind im NSG Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ die wolligen Gesellen zeitweise anzutreffen. Mit dem Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) soll die ehemalige Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde in eine Landschaft verwandelt werden, die gleichermaßen den Zielen des Naturschutzes dient, der forstlichen Bewirtschaftung eine Perspektive bietet und im Umland Berlins eine abwechslungsreiche Erholungslandschaft für die Bevölkerung bereitstellt. Das Vorhaben gliedert sich in die Themenfelder: Beweidung, Gewässer- und Moorrenaturierung sowie Besucherlenkung und -information. Es handelt sich um das größte Waldweideprojekt in Deutschland. Der attraktive Landschaftstyp – halboffene Waldlandschaft – mit dem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten (Bucher Forst), halboffenen und offenen Flächen (ehemalige Rieselfelder), ist in Deutschland extrem selten. In diesem Landschaftstyp liegt ein besonderes Potenzial für die Erholungsnutzung, aber auch für den Biotop- und Artenschutz. Vogelarten wie Wendehals, Neuntöter, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Sperbergrasmücke finden hier optimalen Lebensraum. Ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring dokumentiert das Projekt. Zum ersten mal werden in Deutschland großflächig auch Waldflächen und ehemalige Rieselfelder (Nachnutzung) beweidet und miteinander verglichen. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde koordiniert diese wissenschaftliche Begleituntersuchung. Durch frei zugängliche Weideflächen auf ausgewiesenen Wegen wird die Beweidung dem Besucher direkt erlebbar gemacht. Zu entdecken sind zum Beispiel schottische Hochlandrinder, Galloways und Englische Parkrinder sowie Konik-Pferde. Für Besucher sind die nebenstehenden Regeln beim Betreten der Beweidungsflächen zu beachten: Begegnen Sie den Tieren mit Ruhe, Abstand und Respekt. Warten Sie in angemessenem Abstand, wenn eine Herde Ihren Weg kreuzt. Respektieren Sie die Mutterinstinkte der Kühe und meiden Sie die Nähe von Kälbern und Bullen. Füttern Sie die Tiere nicht. Betreten Sie die Weideflächen nur über die ausgewiesenen Zugänge. Im gesamten Gebiet besteht Leinenzwang für Hunde. Bleiben Sie auf den Hauptwegen und beschädigen Sie die Zaunanlagen nicht. Mit dem E+E-Vorhaben Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde soll ein neuer Umgang mit Kulturlandschaft entwickelt und erprobt werden, der zu einer langfristigen Kombination der Nutzungen Beweidung, Waldwirtschaft und Erholung führen soll. Das Projekt wird die touristische Entwicklung in den angrenzenden Berliner und Brandenburger Siedlungsgebieten stützen und die Verzahnung der Landschaftsräume des Naturparks Barnims an dieser Nahtstelle der Länder Berlin und Brandenburg ermöglichen. Die Landschaft zwischen Hobrechtsfelde und Karow wird ein eindrucksvolles Naturerlebnis- und Erholungsgebiet in der Umgebung Berlins. Ein Besuch ist zu jeder Jahreszeit zu empfehlen. Berliner Forsten Hochschule für nach­haltige Entwicklung HNE Eberswalde Förderverein Naturpark Barnim Naturpark Barnim

Gebietsfremde Pflanzen

Gebietsfremde Arten (Neobiota) kommen in Städten wie Berlin häufig vor. Da es in der Natur kein “Gut” und “Böse” gibt, sind auch diese neu eingebürgerten Arten nicht per se schlecht. Je nachdem, wo sie vorkommen und wie sie sich ausbreiten, können einige Arten jedoch zu Problemen mit dem Naturschutz führen. Dazu können Neobiota auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden in der Landwirtschaft und beim Hochwasserschutz anrichten. Unter allen Tier- und Pflanzenarten an einem festgelegten Ort unterscheidet man zwischen einheimischen (indigenen) und gebietsfremden Arten. Einheimische Arten kommen dort von Natur aus vor oder sind von selbst eingewandert. Gebietsfremde Arten wurden dagegen von Menschen eingeführt. Oft mit Absicht (wie bei der Einfuhr von Kartoffeln), manchmal aber auch unfreiwillig, wie z.B. der Klatschmohn, der sich mit der Landwirtschaft auf der ganzen Welt verbreitet hat. In Mitteleuropa begann die Verbreitung gebietsfremder Arten durch den Menschen bereits in der Jungsteinzeit mit Beginn des Ackerbaus. Mit der Zunahme des Handels und des Verkehrs nach der Entdeckung Amerikas durch die Europäer im Jahr 1492 beschleunigte sich dieser Prozess noch einmal deutlich. Alle vom Menschen vor 1492 eingeführten Arten nennt man daher Archäobiota (frei übersetzt: “alte Arten”) und alle danach eingeführten Neobiota (frei übersetzt: “neue Arten”). Bei den neu eingeführten Arten gibt es viele, die nur gelegentlich und vereinzelt auftauchen und solche, die sich auch ohne Hilfe des Menschen fest etabliert haben. Dieses gelingt zumeist nur den Arten, die aus Regionen mit ähnlichem Klima wie bei uns stammen. Zum Problem werden diese Arten erst dann, wenn sie anfangen, den einheimischen Arten den Platz und die Ressourcen streitig zu machen, oder diese gar verdrängen. Beispielsweise sind manche Pflanzenarten so konkurrenzstark, dass sie nahezu alles überwuchern können, was in ihrer Umgebung lebt und wächst. Diese Arten werden als invasiv bezeichnet. Die Beseitigung oder Bekämpfung dieser invasiven Arten ist oft sehr aufwendig und dazu noch kostspielig. Die Europäische Kommission hat deshalb im Jahr 2016 eine Verordnung zur Bekämpfung bestimmter invasiver Arten von europäischer Bedeutung erlassen. Darunter fallen für die Neophyten z.B. die Wechselblatt-Wasserpest und Gelbe Scheincalla und für Neozoen z.B. der Waschbär und die Chinesische Wollhandkrabbe. Neophyten können jedoch auch eine besondere Bedeutung für die heimische Tierwelt haben. So ist z.B. die aus Nordamerika stammende Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpos albus), die viele als sogenannten “Knallerbsenstrauch” kennen, bei den Raupen des Kleinen Eisvogels, einem Falter, der auf dem Kienberg lebt, als Nahrung sehr beliebt. Die Robinien am Kienberg sind beispielsweise für Bienen eine gern genutzte Nahrungsquelle. Der Kienberg wurde in den Jahren 1973 bis 1984 beim Bau der umliegenden Großsiedlungen künstlich auf 102 Meter aufgeschüttet und im Anschluss zum Schutz vor Erosion vor allem mit neophytischen Gehölzarten bepflanzt. Diese Gehölze waren zum damaligen Zeitpunkt leicht verfügbar und wuchsen besonders schnell und üppig. Noch heute ist der Kienberg deshalb zum größten Teil mit Neophyten bewachsen. Die Art, die sich am Kienberg am stärksten ausbreitet, ist der Eschen-Ahorn. Er bildet dichte Bestände, in denen kaum eine weitere Pflanzenart existieren kann. Sowohl der Eschen-Ahorn als auch die Robinie zählen zu den invasiven Arten. Beide Arten wirken sich am Kienberg jedoch unterschiedlich auf die Tier- und Pflanzenarten aus. Vorkommen Der Eschen-Ahorn beansprucht inzwischen große Flächen des Kienbergs für sich und wächst dort sehr dicht. Außerdem verbreitet er sich bereits in Richtung Wuhletal. Auswirkungen Der Eschen-Ahorn wächst so schnell und mit großer Blattmasse, dass die für viele Arten wichtigen lichten Lebensräume verlorengehen. Dadurch verringert sich die Artenvielfalt in diesen Naturräumen. Insbesondere an den Kienbergterrassen wurden zur Internationalen Gartenausstellung 2017 die mit Eschen-Ahorn bewachsenen Waldränder zurückgenommen und anstelle dessen schnell wachsende, heimische Gehölzarten gepflanzt. In Verbindung mit einer regelmäßigen und kontinuierlichen Pflege kann so einer weiteren Ausbreitung des Eschen-Ahorns entgegengewirkt werden. Vorkommen Auch die Robinie hat mehrere Standorte an den Hängen des Kienbergs bestockt, ist aber auch schon vereinzelt bis in das Wuhletal vorgedrungen. Auswirkungen Außer dem Schwarzen Holunder und etwas Spitz-Ahorn wächst am Kienberg kaum etwas neben oder unter der Robinie. Sie verändert die Zusammensetzung des Artenspektrums in ihrer Umgebung dauerhaft, da sie den Boden mit Stickstoff anreichert. Gleichzeitig ist die Robinie aber auch eine wichtige Nahrungsquelle für die Honigbienen. Im Frühsommer bildet sie einen besonders reichhaltigen Nektar mit hohem Zuckeranteil. Aus diesem Grund ist sie bei Imkern als Bienenweide sehr beliebt. Da die Vorteile der Robinie auf dem Kienberg überwiegen und sie sich auch nicht übermäßig verbreitet, wird sie zunächst noch in Ruhe gelassen und nicht wie der Eschen-Ahorn aktiv zurück gedrängt. Sterben Robinien ab oder müssen aus Bruchgefahr entfernt werden, können diese Standorte mit gebietsheimischen Gehölzen wieder gefüllt werden. Bitte verzichten Sie darauf, invasive Arten wie z.B. Riesenbärenklau, Indisches Springkraut oder Japanischen Staudenknöterich im Garten anzupflanzen. Besonders häufig gelangen diese Arten über Gartenabfälle in die Natur. Bitte entsorgen Sie deshalb Ihren Gartenabfall und Blumenschnitt ordnungsgemäß bei der Berliner Stadtreinigung. Durch diese kleinen Maßnahmen kann eine weitere Verbreitung dieser invasiven Arten vermieden werden. Invasive Tier- und Pflanzenarten in Berlin Neobiota [Bundesamt für Naturschutz

Bärenklau, Riesen- (Heracleum mantegazzianum)

Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 Schwarze Liste Sachsen-Anhalt Steckbrief Verbreitung in Sachsen-Anhalt/Atlas >> Lebensräume: Wiesen, Parks, Waldränder, Gewässerufer, Flußtäler, Straßenränder, Ruderalflächen, Brachen Problematische Vorkommen: Brachen, Gewässerufer Bestimmungshilfe Bilder pdf 0,5 MB Fotosteckbrief mit Verwechslungsarten pdf 5MB KORINA-Infomaterial zum Riesen-Bärenklau pdf 6MB Steckbriefe / Factsheets: neobiota.de , infoflora.ch , Praxisleitfaden Riesen-Bärenklau , Artensteckbrief Regierungspräsidium Gießen , Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband , Wikipedia , CABI Invasive Species Compendium (engl.) , Q-Bank (engl.)

55_Grabwespen

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Grabwespen (Hymenoptera: „Sphecidae“) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Eckart STOLLE, Frank BURGER und Barbara DREWES unter Mitarbeit von Rolf FRANKE, Hans-Joachim JACOBS, Ewald JANSEN, Sigbert KALUZA und Christoph SAURE (1. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Mit etwa 250 Arten aus drei Familien bilden die Grabwespen in Deutschland nach den Bienen die zweitgrößte heimische Stechimmengruppe. Die früher als Sphecidae zusammengefassten para- phyletischen Grabwespen werden nach neueren Erkenntnissen (vgl. OHL 2000) in drei Familien, die ursprünglichen Ampulicidae, die Sphecidae und die den Bienen nahe stehenden Crabronidae un- terteilt. Aus praktischen Gründen verzichten wir jedoch auf eine getrennte Abhandlung. Taxonomisch können die Grabwespen weitestge- hend als geklärt gelten. Die Bestimmung kann zumeist mit DOLLFUSS (1991), OEHLKE (1970) und JACOBS & OEHLKE (1990) erfolgen. Ergänzungen für die Gattungen Nysson, Psenulus und Trypoxylon geben SCHMID-EGGER (1996, 2002) und ANTROPOV (1992). Schwierigkeiten bereiten seit jeher einige Artengruppen innerhalb der Gattung Pemphredon, deren Status noch nicht eindeutig ist. SCHMIDT & S CHMID -E GGER (1997) folgend betrachten wir entgegen der Synonymisierungen durch DOLLFUSS (1991, 1995) P. enslini, P. morio, P. mortifer und P. wesmaeli als valide Arten. Grabwespen kommen in fast allen terrestrischen Lebensräumen vor. Ein Großteil von ihnen zeigt jedoch eine Vorliebe für offene, trockenwarme Bio- tope, wie Sanddünen, Heiden, Trockenrasen oder warme Waldränder. Ersatzbiotope anthropogener Herkunft, wie Sand- und Kiesgruben, Übungsplät- ze oder Lehmmauern, werden oft ebenso gern von solchen wärmeliebenden Arten besiedelt. Die Wes- pen graben hier in das leicht zugängliche Substrat Brutröhren, in denen später die Entwicklung der Larven statt findet. Andere, besonders die hyper- gäisch nistenden Arten, bewohnen Schilfröhrich- te, Hochstaudenfluren oder Wälder, wo sie ihre Nester in Pflanzenstängeln oder morschem Holz anlegen bzw. vorhandene Strukturen, insbesondere solche anderer Insekten, wie z. B. Bohrlöcher xy- lophager Käfer im Holz oder verlassene Lipara- Gallen im Schilf, für die Brutvorsorge nutzen. Bis auf wenige Ausnahmen wird Brutfürsorge betrie- ben. Für einige Sandwespen (Ammophila-Arten) und für die Kreiselwespen (Bembix) ist Brutpflege bekannt (vgl. u.a. OLBERG 1959, OEHLKE 1970). Als Larvennahrung für die ausnahmslos carnivoren Grabwespen dienen andere Insekten und in weni- gen Fällen (Trypoxylon, Miscophus) auch Spinnen. Hierbei beschränkt sich das artspezifische Beute- spektrum oft auf bestimmte Taxa, meistens meh- rere Gattungen oder Familien, selten nur eine oder wenige Spezies. Bei einigen Arten konnte intraspe- zifischer Brutparasitismus beobachtet werden, bei dem die Nestanlage oder die Beute von der Vor- gängerin übernommen werden (Ammophila). Weiterhin leben die Vertreter der Gattung Nysson kleptoparasitisch bei bestimmten Arten der Goryti- ni-Gattungen Argogorytes, Gorytes und Harpactus. Die Imagines ernähren sich hauptsächlich von Nektar, den sie von für ihre kurzen Mundwerkzeu- ge zugänglichen, flachgründigen Blüten (ins- besondere Apiaceae) aufnehmen. Daneben wird auch der von Blattläusen ausgeschiedene zucker- haltige Honigtau oder seltener auch Körpersäfte pflanzlicher oder tierischer Herkunft, aus den ur- sprünglich als Larvennahrung gejagten Beutetie- ren, von den Wespen als Nahrungsquelle genutzt (BLÖSCH 2000). Datengrundlagen In Sachsen-Anhalt hat die Bearbeitung der Stech- immen eine schon etwa 150jährige Tradition. Bereits Ernst Ludwig TASCHENBERG untersuchte in der Mitte des 19. Jahrhunderts Gebiete in der Umgebung von Halle. Seine Arbeit setzten spä- ter Otto TASCHENBERG, Paul BLÜTHGEN, Ernst HEI- DENREICH, W. WALLIS u.a. fort. In den letzten 30 Jahren gab es nur noch vereinzelte Sammelakti- vitäten. Die umfangreichste, das Gebiet von Sach- sen-Anhalt betreffende Arbeit, lieferte OEHLKE (1970) in den „Beiträgen zur Insektenfauna der DDR“, in der der größte Teil der bis dahin bekann- ten Literatur sowie Material aus verschiedenen öf- fentlichen und privaten Sammlungen ausgewer- tet wurde. Ein Nachtrag in gleicher Weise erfolgte 1990 (JACOBS & OEHLKE 1990). Die Datenbasis für die vorliegende Rote Liste wurde letztendlich durch diese Arbeiten gebildet und durch weitere ältere sowie neuere Literatur (DREWES 2001, VI- SCHER 2001), die eigenen Erfassungen und Mate- rial oder Fundmeldungen vieler Kollegen ergänzt. Zusätzlich wurde die Sammlung des Museums für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau nahezu vollständig und die des Zoologischen Instituts der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg teil- weise überarbeitet. Nach aktuellem Kenntnisstand sind aus Sachsen- Anhalt 196 Grabwespen-Arten bekannt. Der von OHL (2001) für Sachsen-Anhalt aufgeführte Am- pulex fasciata JURINE, 1807 wurde nicht mit auf- !$' Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Gefährdungskategorie R 1 2 7 14 22 0 35 17,9 3,6 7,1 11,2 3 26Rote Liste 104 13,353,1 G 4Kategorien D V 6 3Sonstige Gesamt 13 2,03,16,6 1,5 genommen, da die Quelle (noch) unbekannt ist. Weiterhin ist der Fund eines Weibchens von Sti- zus perrisi DUFOUR, 1838 bei Landsberg (7/1922, leg. MEYER, OEHLKE 1970) bis auf weiteres zu strei- chen. Laut JACOBS & OEHLKE (1990) handelt es sich sicher nicht um das Landsberg bei Halle, sondern um einen gleichnamigen Ort im Osten der ehem. Provinz Brandenburg (heute Polen). Die von BLÜTHGEN (1942) für das Saaletal aufgeführten Arten wurden vorläufig mit aufgenommen, auch wenn es z.T. nicht möglich ist, sie eindeutig Sach- sen-Anhalt zuzuordnen. Das Areal solcher medi- terran verbreiteten Arten kann erfahrungsgemäß sowohl den thüringischen Teil des Saaletals und den Kyffhäuser als auch den Süden Sachsen- Anhalts umfassen. Die sehr überschaubare Zahl von Bearbeitern und die oft versteckte Lebensweise der Wespen führ- te zu einem regional sehr heterogenen Erfas- sungsstand. Am besten sind die klassischen Sam- melgebiete um Halle, Dessau und Naumburg un- tersucht, während aus den nördlichen Landestei- len vergleichsweise wenige Daten zur Verfügung stehen. Somit sind die Kenntnisse zu vielen Ar- ten noch unvollständig. Probleme bei der Bewer- tung ergaben sich deshalb vor allem bei aktuell wenig gefundenen Grabwespen. Insgesamt ist die Datenlage als nicht zufriedenstellend einzuschät- zen und darum die Liste zu überarbeiten und zu ergänzen. Obwohl sich meist keine Bestandstrends aufstel- len lassen, da sich die früheren und die aktuellen Daten aufgrund der methodisch verschiedenen Herangehensweisen und der Erfassungsdichte schlecht vergleichen lassen, konnte doch bei eini- gen Grabwespen mindestens ein lokaler Rückgang durch Verschwinden alter Vorkommen festgestellt werden. Von anderen Arten (z.B. Ammoplanus perrisi, A. marathroicus) sind in den letzten Jahren vermehrt Funde bekannt geworden, was aber wahr- scheinlich nicht auf eine Bestandszunahme, son- dern auf eine intensivere faunistische Tätigkeit mit anderen Sammelmethoden zurückzuführen ist. Die Nomenklatur der Arten folgt BOUCEK (2001) (Am- moplanus), MENKE & PULAWSKI (2000) (Sphex) so- wie SCHMIDT & SCHMID-EGGER (1997). Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Als Hauptgefährdungsursache kann generell der Verlust geeigneter Lebensräume benannt werden. !% Gesamt 196 Gesamt 196 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Grabwespen Sachsen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Kategori- en der Roten Liste. Stark bedroht sind die zahlreichen in den meist kurzlebigen, trockenwarmen und vegetationsar- men Biotopen (Trockenrasen, Dünengebiete bzw. Tagebaue, Truppenübungsplätze etc.) lebenden Arten. Nach Aufgabe der ursprünglichen und Feh- len einer Sekundärnutzung (z.B. Schafbeweidung) fallen diese innerhalb weniger Jahre der Sukzes- sion anheim bzw. werden durch eine Rekultivie- rung (Aufforstung u.ä.) oder Flutung als Lebens- raum ungeeignet. In anderen Lebensräumen sind Grabwespen durch eine intensivierte Agrar- und forstwirtschaftliche Nutzung gefährdet. Die Entnah- me des Alt- und Totholzes aus Wäldern, Streuobst- wiesen und Rainen oder Entfernung von gebüsch- und staudenreichen Acker- und Wegsäumen bzw. Ruderalstandorten führt vor allem zur Verminde- rung des Nistplatzangebotes und somit zum Rück- gang vieler Arten. Schließlich tragen Eutrophierung, Versiegelung, Insektizideinsatz, Verschmutzung und Belastung von Gewässerufern bzw. deren Ausbau und die Verdrängung einheimischer Pflan- zengesellschaften durch die Ausbreitung invasiver Neophyten (Heracleum mantegazzianum - Riesen- bärenklau, Reynoutria japonica - Japanischer Rie- senknöterich etc.) zur weiteren Verarmung unse- rer Grabwespenfauna bei. Zusätzlich müssen Ar- ten mit einer Verbreitungsgrenze in Sachsen-An- halt aufgrund der oft wenigen, lokalen Vorkommen potenziell als gefährdet gelten. Der langfristige, nachhaltige Schutz der Grabwespen muss darum durch den großflächigen Erhalt der Kultur- und Na- turlandschaft, extensive wirtschaftliche Nutzung und geeignete Maßnahmen gegen die aufgezeig- ten Probleme erfolgen. Danksagung Für die Determination zahlreicher Tiere der Gat- tung Pemphredon danken wir besonders J. VAN DER SMISSEN (Bad Schwartau), für die Unterstüt- zungen bei der Erstellung dieser Roten Liste W. BÄSE (Reinsdorf), H. BOCK (Siptenfelde), Dr. F. DZIOCK (Leipzig), T. MEITZEL (Berga), Dr. M. OHL (Berlin), T. PIETSCH (Halle), H. RUHNKE (Halle), Dr. H.-J. SCHULZ (Görlitz), Dr. A. STARK (Halle), Dr. W. TRAPP (Havelberg), den Mitarbeitern des Bereiches Fachplanung und Lebensraumtypen des Biosphä- renreservates Südharz i. Gr. (Roßla) sowie den Mitarbeitern der ehemaligen Naturschutzstation Südharz (Wippra). Auch den Kustoden und Mit- arbeitern der Sammlungen des Museums für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau (MNVD) (T. KARISCH & A. SCHÖNE), des Naturkundl. Muse- ums Mauritianum Altenburg (M. JESSAT) und des Zoologischen Instituts der Martin-Luther-Univer- sität Halle-Wittenberg (ZIH) (Dr. K. SCHNEIDER & J. HÄNDEL) sei für die Möglichkeit der Bearbeitung von Sammlungsmaterial gedankt. Für die Erlaub- nis zum Betreten besonders geschützter Biotope bzw. Landschaftselemente danken wir dem Lan- desamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Art (wiss.)Kat. Alysson spinosus (PANZER, 1801) Ammophila campestris LATREILLE, 1809 Ammophila heydeni DAHLBOM, 1845 Ammophila pubescens CURTIS, 1836 Ammoplanus marathroicus (DE-STEFANI, 1887) Ammoplanus perrisi GIRAUD, 1869 Argogorytes fargeii (SHUCKARD, 1837) Astata kashmirensis NURSE, 1909 Astata minor KOHL, 1885 Bembix rostrata (LINNAEUS, 1758) Cerceris interrupta (PANZER, 1799) Cerceris quadricincta (PANZER, 1799) Cerceris quadrifasciata (PANZER, 1799) Cerceris sabulosa (PANZER, 1799) Crabro lapponicus ZETTERSTEDT, 1838 Crabro peltarius (SCHREBER, 1784) Crabro scutellatus (SCHEVEN, 1781) Crossocerus assimilis (F. SMITH, 1856) Crossocerus capitosus (SHUCKARD, 1837) Crossocerus cinxius (DAHLBOM, 1838) Crossocerus congener (DAHLBOM, 1844) Crossocerus denticrus HERRICH-SCHAEFFER, 1841 Crossocerus dimidiatus (FABRICIUS, 1781) Crossocerus heydeni KOHL, 1880 Crossocerus tarsatus (SHUCKARD, 1837) Crossocerus vagabundus (PANZER, 1798) Crossocerus walkeri (SHUCKARD, 1837) Crossocerus wesmaeli (VANDER LINDEN, 1829) Didineis lunicornis (FABRICIUS, 1798) Dryudella pinguis (DAHLBOM, 1832) Dryudella stigma (PANZER, 1809) Ectemnius confinis (WALKER, 1871) Ectemnius fossorius (LINNAEUS, 1758) Ectemnius nigritarsus (HERRICH-SCHAEFFER, 1841) Ectemnius rugifer (DAHLBOM, 1845) Entomognathus brevis (VANDER LINDEN, 1829) Gorytes albidulus (LEPELETIER, 1832) Gorytes fallax HANDLIRSCH, 1888 Gorytes quadrifasciatus (FABRICIUS, 1804) Gorytes quinquecinctus (FABRICIUS, 1793) Gorytes quinquefasciatus (PANZER, 1798) Harpactus elegans (LEPELETIER, 1832) Harpactus formosus (JURINE, 1807) Harpactus laevis (LATREILLE, 1792) Harpactus lunatus (DAHLBOM, 1832) Harpactus tumidus (PANZER, 1801) Hoplisoides punctuosus (EVERSMANN, 1849) Lestica alata (PANZER, 1797)2 V 0 2 3 3 0 R 2 2 3 3 2 0 0 3 3 R 0 2 3 0 3 R 0 0 1 3 1 1 3 2 0 0 0 3 0 0 1 2 1 2 R 2 3 3 0 3 Bem. vor 1866 01) 02) A 03) 1967 04) A § BA 05) vor 1950 vor 1926 06) 2003 07) 1965 08) 2001 09) 10) 1924 11) 2003 12) vor 1910 13) 1973 14) 15) 16) 17) vor 1942 18) 1956 19) vor 1942 20) 1909 21) vor 1942 22) 23) vor 1942 24) !%

Der Riesenbärenklau im Garten . . . ganz schön (und) gefährlich

Der Riesenbärenklau, auch Herkulesstaude genannt, gehört zu den schönsten, aber auch problematischsten Pflanzen, die in Nordrhein-Westfalen gedeihen. Er ist für den Menschen gefährlich, bei Hautkontakt kann man Verbrennungen erleiden. In der Natur verdrängt der Riesenbärenklau heimische Pflanzen und breitet sich schnell aus. Dieses Infoblatt informiert umfassend über den Riesenbärenklau und stellt insbesondere verschiedene Methoden vor, wie man ihn bekämpfen bzw. die Ausbreitung begrenzen kann. Info 1 | LANUV 2018 Info 26 | LANUV 2019

Regierungserklärung - es gilt das gesprochene Wort! "Die Schöpfung bewahren: ökologische Verantwortung zum Wohl der Menschen in unserem Land"

EinleitungAls Umwelt-, Landwirtschafts- und Energieministerin bearbeite ich eine breite Palette an Themen und komme daher sehr viel im Land herum. Es gibt unter den vielen interessanten und spannenden Terminen auch ganz besondere. Einer davon war im vergangenen Jahr mein Besuch mit dem Förderverein Großtrappenschutz beim Auswildern der Großtrappen im Fiener Bruch. Das ist etwas ganz besonderes und es ist vor allem eines: beeindruckend. Für diese großen Vögel tragen wir in Sachsen-Anhalt eine ganz besondere Verantwortung, denn sie sind massiv vom Aussterben bedroht. Umso mehr freut es mich, dass der Förderverein Großtrappenschutz Erfolge bei der Auswilderung hat und die Population ansteigt. Doch ich weiß auch, das alles wäre nicht möglich ohne das persönliche Engagement vor Ort und ohne die finanzielle Unterstützung des Landes.Natur- und Umweltschutz ist Lebensschutz. Wir Menschen leben von der Natur, deswegen müssen wir sie erhalten. Für mich ist dies vor allem eine Frage der Gerechtigkeit, der Generationengerechtigkeit. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass wir unseren Enkelkindern eine lebenswerte und intakte Umwelt hinterlassen, dass wir hier und jetzt in Sachsen-Anhalt für eine intakte Natur, für eine lebenswerte Umwelt und für den Klimaschutz sorgen. Die Klimakrise und das massive Artensterben sind die beiden großen Herausforderungen unserer Zeit. Das Artensterben zeigt an, dass wir systematisch unsere Lebensgrundlagen vernichten. Wir müssen das Artensterben stoppen. Wissenschaftler schätzen, dass täglich bis zu 150 Pflanzen- und Tierarten aussterben. Mindestens 1.293 Arten gelten für das Bundesland Sachsen-Anhalt als ausgestorben oder verschollen.Die ?Rote Liste der in Sachsen-Anhalt gefährdeten und ausgestorbenen Arten? wird derzeit durch zahlreiche zumeist ehrenamtlich tätige Artspezialisten unter Koordinierung des LAU aktualisiert. Danach werden weitere konkrete Informationen zur Verfügung stehen.Die Landesregierung geht die vielfältigen Problemlagen Schritt für Schritt an. Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, dass sich das Regierungshandeln an Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ausrichtet. Ich zitiere: ?Wir wollen die Schöpfung bewahren. Unser wertvolles Naturerbe wollen wir bewahren und weiterentwickeln und die biologische Vielfalt schützen.? In den mehr als 25 Jahren seit der Friedlichen Revolution hat sich in Sachen Umwelt- und Naturschutz in Sachsen-Anhalt schon viel getan. In Saale und Elbe kann man wieder baden. Luchs und Wildkatze fühlen sich bei uns wieder wohl. Der Waldumbau hat begonnen, damit die Wälder fit sind für die Klimaveränderungen.Und auch seit dem April 2016 es gibt erste Erfolge: Die Leitlinie Artenschutz an Windkraftanlagen, die Leitlinie Wolf und 90 einzelne Projekte zur Umsetzung des Umweltsofortprogramms sind auf den Weg gebracht. Der Drömling ist auf dem besten Weg zum UNESCO-Biosphärenreservat. Wir geben der Elbe bei Lödderitz mehr Raum und binden sie an die Flussauen wieder an. Lassen Sie mich einzelne Maßnahmen, an denen die Landesregierung derzeit arbeitet, im Folgenden erläutern:Das UmweltsofortprogrammMit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Umweltsofortprogramm hat die Landesregierung einen in Deutschland einzigartigen Weg beschritten. Durch eine netzartige Streuung einer Vielzahl von sofort umsetzbarer Umweltvorhaben in der Fläche wird ein größtmöglicher Nutzen für Natur und Umwelt in unserem Land erreicht werden. Insgesamt sind derzeit 90 Projekte in Bearbeitung. Das Umweltsofortprogramm, das mit 10 Mio. Euro ausgestattet ist, besteht aus zwei Teilen: Gewässerrenaturierung und ?entwicklung mit 6,5 Mio. Euro und Naturschutz- und Landschafts-pflegemaßnahmen mit 3,5 Mio. Euro.Mit der Umsetzung der Projekte an den Gewässern sind  der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) sowie der Talsperrenbetrieb betraut. Beispielsweise werden durch den LHW invasive Neophyten wie der Riesenbärenklau an der Thyra und Holtemme be-kämpft.Auch konnten insgesamt  16 Gewässerunterhaltungsverbände gewonnen werden, Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit  an Gewässern  2. Ordnung umzusetzen. Im Mittelpunkt steht dabei der Rückbau von alten Stauanlagen und Wehren. Hinzu kommen Maßnahmen wie beispielsweise die Errichtung von Eisvogelbrutstellen, die Anlage eines Feuchtbiotopes mit Kranichbrutplatz oder die Pflanzung von Bäumen, um die Gewässer als Le-bensraum der Vögel zu verbessern.Um die Artenvielfalt zu verbessern und um Lebensräume aufzuwerten oder wieder herzustellen werden Entwicklungsmaßnahmen in unseren Großschutzgebieten und Naturparken umgesetzt. Auch der Landesverband für Landschaftspflege wird Projekte umsetzen. Beispielhaft nenne ich Ihnen die Aufwertung von Streuobstwiesen für insgesamt 250.000 Euro. Sie sind ein Refugium für verschiedene Arten, wie zum Beispiel die Rote-Liste-Arten Steinkauz, Wendehals oder Sie-benschläfer.Es werden an insgesamt zehn Orten Streuobstwiesen gepflegt, Instand gesetzt und Nachpflan-zungen vorgenommen. Bis zum Jahresende werden die 90 Projekte des Umweltsofortprogramms abgeschlossen sein. Die vielen einzelnen Maßnahmen werden gemeinsam eine breite und nachhaltige Wirkung für den Naturhaushalt in Sachsen Anhalt haben.SplitterflächenDoch das Umweltsofortprogramm kann in der Fläche nicht überall Abhilfe schaffen. Dies gilt insbesondere für die in der Regel vergleichsweise kleinen Splitterflächen, die aber über einen hohen Artenreichtum verfügen. Die Bedeutung dieser Flächen ist kaum hoch genug einzustufen. Diese Flächen haben uns davor bewahrt, dass einige Arten in Sachsen-Anhalt völlig ausgestorben sind. Viele dieser sehr wertvollen Flächen weisen letzte Vorkommen stark gefährdeter Arten auf, wie zum Beispiel der Stängellose Tragant oder das Rebhuhn. Sie können meist einem der FFH-Offenlandlebensräumen zugeordnet werden, die einer Pflege bedürfen. Jedoch liegt die Pflege dieser wertvollen Flächen zum Teil seit Jahren brach, weil ungenügend Fördermittel bereit stehen oder weil die landwirtschaftliche Förderung für diese Flächen nicht greift. Diese Splitterflächen sind Arche Noahs der Artenvielfalt. Wenn wir sie nicht pflegen, werden sie einfach verschwinden, samt ihrer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt. Die Lösung dieser Aufgabe steht uns daher noch bevor: Die Finanzierung von dauerhaften Pfle-gemaßnahmen, wie zum Beispiel die regelmäßige Mahd in Heidelandschaften oder die Pflege von Splitterflächen. BiodiversitätsstrategieWir hier in Sachsen-Anhalt werden unsere Anstrengungen zum Erhalt des Artenschutzes auch zukünftig verstärken. Darum überarbeiten wir gerade die Biodiversitätsstrategie, damit klar wird, mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen wir das Artensterben stoppen wollen. Wir wollen, ja wir müssen, eine Trendwende beim anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt bewirken. Wir haben es in der Hand unsere Natur so zu nutzen und gestalten, dass wir den heimischen Tieren und Pflanzen die Möglichkeiten zum Leben lassen. Langfristig ? das ist klar ? wird die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie wesentlich von der finanziellen Ausstattung abhängen und von unserer Bereitschaft, den Erhalt der Biologischen Vielfalt als gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.NATURA 2000Der Verlust sowie die Beeinträchtigung von Lebensräumen und das Artensterben ist auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Richtlinien zum kohärenten Schutzgebietssystem Natura 2000 eine Herausforderung für uns alle. Erfolgreicher Naturschutz kann vor Ort nur betrieben werden, wenn es gelingt, alle Beteiligten als Bündnispartner zu gewinnen. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, dass die Natura-2000-Verordnung vor Ort fachlich ausgiebig erörtert wird. Gesamtkonzept ElbeSie werden mir sicher zustimmen: Die Elbe ist ein großer Schatz, den es zu hegen und pflegen gilt. Er ist der längste Fluss Mitteleuropas, der noch frei fließen kann und nur ganz wenige Staustufen hat. Ein Paradies für Flora und Fauna am Fluss. Der Elberadweg ist seit Jahren der beliebteste Radweg Deutschlands. Ein touristisches Pfund. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, als es Anfang dieses Jahres gelungen ist, sich auf das Gesamtkonzept Elbe zu verständigen und einen Elbausbau nur noch zu ökologischen Zwecken zu gestatten. Dies war ein Schritt in die richtige Richtung, um in Zukunft eine umweltverträgliche Nutzung der Elbe im Einklang mit dem Naturraum Elbe zu erreichen. Die aktuellen Probleme an der Elbe, insbesondere dieEintiefung des Flusses durch Sohlerosion, resultieren aus einer jahrzehntelangen falschen Flusspolitik, die allein die Schiffbarkeit im Fokus hatte. Die Sohlstabilisierung wird zukünftig im Vordergrund stehen, um den gesamten Lebensraum an der Flusslandschaft Elbe zu erhalten und zu stärken.Sachsen-Anhalt plant dazu bereits ein ambitioniertes Pilotvorhaben: Im Bereich der Ortschaft Klöden (Landkreis Wittenberg) sollen Altarme wieder an die Elbe angeschlossen werden. Das Vorhaben soll der Elbe mehr Raum geben und gleichzeitig der Sohlerosion entgegenwirken. Das UNESCO-Biosphärenreservat Mittelelbe wird dabei ein ebenso entscheidend mitwirkender Akteur sein, wie beim Naturschutzgroßprojekt des WWF zur Deichrückverlegung bei Lödderitz und beim Projekt des Naturschutzbundes an der Unteren Havel. Ziel ist es immer, der Natur und dem Fluss ausreichend Platz zur freien und ungestörten Entfaltung zu geben. Hier entstehen wahre Vogelparadiese! Und gleichzeitig verbessern wir den Hochwasserschutz, weil wir den Flüssen mehr Raum geben. Grünes BandIm Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die ehemalige innerdeutsche Grenze zu einem durchgängigen Grünen Band entwickelt werden. Hier ist seit Jahrzehnten ein Ruheplatz der Natur entstanden, ein ungestörter Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, den wir so erhalten und schützen wollen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Stiftung Umwelt und Naturschutz (SUNK) ein Gesamtkonzept zum Grünen Band erstellen. Dieses Konzept ist auf den Natur- und Artenschutz, die historische Erinnerung an die Teilung Deutschlands sowie den nach-haltigen Tourismus ausgerichtet. Parallel dazu werden wir die notwendigen rechtlichen Schritte zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument erarbeiten. Wir werden das Instrument des Flurneuordnungsverfahrens nutzen, um private Flächen in öffentliche Hand zu überführen. Ziel ist es, ein flächenmäßig möglichst durchgängiges Grünes Band zu erhalten. WolfNun ein Thema, das wir hier im Hohen Haus schon ebenso intensiv diskutiert haben, wie es in der Bevölkerung diskutiert wird. Die Rückkehr der Wölfe.Nicht immer, wenn ausgestorbene Arten zu uns zurückkommen, führt dies zu ungeteilter Begeisterung. Im Monitoring-Jahr 2015/16 (Stand April 2016) gab es in Sachsen-Anhalt inklusive der grenzübergreifenden Territorien 10 Rudel und 3 Wolfspaare. Es wurden insgesamt 78 einzelne Wölfe nachgewiesen. Seitdem haben zwei dieser Wolfspaare Nachwuchs bekommen und zählen somit ebenfalls als Rudel, so dass im aktuell noch laufenden Monitoring von zwölf Rudeln und einem territorialen Paar ausgegangen wird.Die Landesregierung hat, wie angekündigt, das Wolfskompetenzzentrum in Iden, kurz: WZI gegründet. Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben inzwischen ihre Arbeit aufgenommen oder werden dies spätestens zum 1. September tun. Außerdem haben wir, ebenfalls wie versprochen, die Leitlinie Wolf erstellt. Sie wurde in ausführlichen Gesprächen mit Behörden und zahlreichen Verbänden erarbeitet und gibt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Wölfen. Es sind Erkenntnisse zur Wolfsabwehr, zum Herdenschutz und zur Definition einzelner verhaltensauffälliger Wölfe eingeflossen. Weiterhin werden in der Leitlinie die Aufgaben des WZI festgelegt und Zuständigkeiten geklärt und der Umgang mit sogenannten ?Problemwölfen? geregelt.Doch es sollte allen klar sein: Eine Obergrenze, eine ?Bestandsregulierung?, eine ?Quote? kann und will die Leitlinie nicht festlegen. So etwas kann Sachsen-Anhalt bei einer streng geschützten Tierart nicht festlegen. Dazu braucht es Regeln auf Bundes- und EU-Ebene. Zunächst einmal hat die Umweltministerkonferenz auf Initiative von Sachsen-Anhalt die Bundesregierung aufgefordert, in einen Austausch mit Polen zu treten, um verlässliche Daten für die hier und in Polen vorkommende Wolfpopulation zu generieren.BiberAuch der Biber war bei uns fast ausgestorben.Dank der Jahrzehnte langen strengen Unterschutzstellung und seiner Anpassungsfähigkeit ist sein Bestand in Sachsen-Anhalt wieder zunehmend. Im Jahr 2014 hatten wir in Sachsen-Anhalt ca. 3.300 Biber in ca. 1.020 besetzten Revieren. Die Biber lieben die Flusstäler mit ihren natur-nahen Flussauen und Niederungen, zum Beispiel an der Elbe und im Drömling. Drei Viertel der Biber leben hier ungestört und ohne uns Menschen aufzufallen. Probleme gibt es an kleineren Fließgewässern außerhalb der Flussauen. Sie sind eigentlich nicht optimal für den Biber. Der Biber ist jedoch in der Lage, seinen Lebensraum entsprechend seiner Bedürfnisse zu gestalten. An den kleinen Fließgewässern geschieht das durch denAnstau des Wassers. Hier entstehen dann die  häufig diskutierten Probleme, regional in unter-schiedlicher Intensität. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Schadensprävention. Dazu haben wir eine Biberreferenzstelle, die fachkundig und konkret vor Ort berät. Bei der Konfliktlösung setzen wir auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort. Unter Berücksichtigung der Beratungen zum Bibermanagement auf Bundesebene werde ich bis Ende des Jahres Handlungsleitlinien für ein erfolgreiches Bibermanagement vorlegen. Naturschutzverbände und KompetenzzentrenUnsere Kompetenzzentren für Weißstorch, Rotmilan und Großtrappe sind über Verpflichtungs-ermächtigungen bis 2019 finanziell abgesichert. Das ist notwendig, denn wir tragen in Sachsen-Anhalt die Verantwortung zum Schutz von 8 besonders bedrohten Arten, darunter der Rotmilan und die Großtrappe. In diesem Zusammenhang halten wir es auch für wichtig, die konkrete Natur- und Artenschutz-arbeit der anerkannten Naturschutzverbände und der Landschaftspflegeverbände finanziell zu unterstützen. Sie können bis 2019 mit planbaren Zuwendungen rechnen. Nur mit dem haupt-und ehrenamtlichen Engagement von beispielsweise BUND, NABU, dem Landesjagdverband oder Schutzgemeinschaft Deutscher Wald lassen sich konkrete Projekte vor Ort überhaupt umsetzen. Nicht zuletzt leisten unsere Naturschützerinnen und Naturschützer vor Ort wichtige Aufklärungs- und Bildungsarbeit. Ihnen gebührt mein größter Dank. Ich gehe daher davon aus, dass das Hohe Haus als Haushaltsgesetzgeber auch in den Jahren nach 2019 die Finanzierung der anerkannten Naturschutzverbände und der Kompetenzzentren sichern wird.HochwasserIm Zusammenhang mit den Starkregenereignisse habe ich es in den letzten Wochen oft wiederholt: Wir verbessern den Hochwasserschutzes systematisch und lassen die aktuellen Erfahrungen jeweils in die Planungen mit einfließen. Die Landesregierung ist bestrebt den Schutz für die Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten und weiter zu verbessern. Sie haben es sicher der gemeinsamen Pressemitteilung des Ministerpräsidenten und mir gelesen: Wir geben bis 2020 weit über eine Milliarde für den Hoch-wasserschutz aus. Wir werden all unsere Deiche DIN-gerecht sanieren. Gleichzeitig wollen wir Retentionsflächen wiedergewinnen und Engstellen beseitigen. Dabei geht Hochwasserschutz und Naturschutz Hand in Hand. Das hervorragende Beispiel der Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst ist schon genannt worden. Wir planen eine Vielzahl an Deichrückverlegungen und Poldervorhaben, mit denen wir unseren Flüssen wieder mehr Raum geben werden. Das wird sich positiv auf den Hochwasserschutz und auf die Flora und Fauna in den Flussauen auswirken. Der gesamte Umsetzungsprozess wird durch eine aktive Information der Beteiligten vor Ort begleitet, denn Maßnahmen wie Deichrückverlegungen brauchen Zeit und vor allem Akzeptanz. Auch im Einzugsgebiet der Selke möchte ich, dass wir Hochwasserschutz und Naturschutz sprichwörtlich ?unter einen Hut bekommen?. Deshalb habe ich die emotionalen Diskussionen der Befürworter der Rückhaltebecken und der Verfechter alternativer Lösungen aufgegriffen und im Juni einen Verständigungsprozess gestartet. Ziel ist es, mit allen Beteiligten innerhalb eines Jahres eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden. Die Hängepartie an der Selke muss endlich ein Ende haben. Wir werden im nächsten Jahr eine Entscheidung treffen.AbschlussIch möchte es nicht verantworten, dass unsere Enkelkinder nur noch ein paar Singvögelkennen, die sich an unsere grünen Städte angepasst haben. Nein, ich möchte, dass sie draußen auf dem Land den Rotmilan beobachten, dem Gesang der Feldlerche lauschen, Hamsterbauten entdecken und sich an gesunden, Honig liefernden Bienenvölkern erfreuen können. Es wird die Lebensqualität im ländlichen Raum wesentlich bestimmen, ob wir es schaffen, dass unsere Kul-turlandschaft genügend Platz für die Entwicklung aller hat: die Menschen, die Tiere und die Pflanzen.Lassen Sie uns das Artensterben mit allen Mitteln aufhalten. Jeder kann im Blumenkasten an seiner eigenen Fensterbank damit anfangen. Die Vielzahl der Arten, sauberes Wasser, saubere Luft und gesunde Böden sind unsere Le-bensgrundlage. Wir dürfen sie nicht weiter zerstören. Um es mit den Worten aus dem Koalitionsvertrag zu sagen: Lassen Sie uns gemeinsam die Schöpfung bewahren und unsere ökologische Verantwortung zum Wohl der Menschen in unserem Land wahrnehmen. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Akute Schädigungen der Haut

Akute Schädigungen der Haut Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände: Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache. Sonnenallergien: Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A, stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Fototoxische Reaktionen: Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, aber auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Akute Schädigungen der Haut durch UV - Strahlung sind Sonnenbrände, Sonnenallergien und fototoxische Reaktionen. Sonnenbrand Sonnenbrand ist eine durch UV - Strahlung verursachte Entzündung der Haut. Die Entzündung zeigt sich durch Hautrötung und Schwellung der betroffenen Hautpartien. In besonders schweren Fällen kommt es zur Blasenbildung. Der Höhepunkt der Beschwerden wird nach zwölf bis 36 Stunden erreicht. Die Dosis an UV - Strahlung , die zur Ausbildung einer solchen Hautrötung führt, wird als "minimale erythemwirksame Dosis" ( MED ; Einheit: Joule pro Quadratmeter, J/m 2 ) bezeichnet. Beim empfindlichen Hauttyp II beträgt der Mittelwert der MED beispielsweise zwischen 250 und 400 J/m 2 . An einem sonnigen Tag in Mitteleuropa bei einem UV-Index ( UVI ) 8 können Personen mit Hauttyp II diese Dosis rein theoretisch nach etwa 20 Minuten erreichen. Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache! Um einen Sonnenbrand zu vermeiden, bietet der UV-Index eine wichtige Orientierungshilfe. Sonnenallergie "Sonnenallergie" ist eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung für verschiedene, durch UV - Strahlung provozierte Hautkrankheiten. Die häufigste Form von "Sonnenallergie" ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung, vor allem mit UV -A stellen sich fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen (Papeln) mit starkem Juckreiz meist am Hals, am Dekolleté, an Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln ein. Die "Mallorca-Akne" ist eine Sonderform der polymorphen Lichtdermatose. Hier werden die Hautveränderungen durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und Fettstoffen aus Sonnenschutzmitteln (oder auch körpereigenen Talgfetten) ausgelöst. Fototoxische Reaktionen Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen, die Hauterkrankungen zur Folge haben können. Diese reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen. Man spricht von einer fotosensibilisierenden Wirkung dieser Substanzen. Auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fotosensibilisierende Stoffe enthalten. Beispiele dafür sind Zitrusfrüchte, Sellerie und Herkulesstaude ((Heracleum mantegazzianum, auch "Bärenklau" genannt) Werden diese Pflanzen gegessen oder berührt, kann das bei anschließender Bestrahlung mit UV - Strahlung (Sonne oder Solarium) zu mehr oder weniger schwerwiegenden Hauterkrankungen führen. Durch das Zusammenwirken von UV - Strahlung und fotosensibilisierenden Stoffen können allergische Hautreaktionen ausgelöst werden. Eine etwaige fotosensibilisierende Wirkung von Medikamenten oder pflanzlichen Heilmitteln sollte beim Arzt oder in der Apotheke abgeklärt werden. Beispiele häufig vorkommender fotosensibilisierender Substanzen Substanz Vorkommen Antiseptika Seifen optische Aufheller Waschmittel Chloroquin Antimalariamittel / Antirheumatika Chlorothiazid Diuretika (Arzneimittel, die zur Wasserausschwemmung eingesetzt werden) Furocumarine Zitrusfrüchte, Sellerie, Herkulesstaude (Bärenklau) Sulfonamide Antibiotika / Chemotherapeutika Tetracyclin Antibiotika Triacetyldiphenylisatin Abführmittel Stand: 07.08.2024

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