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s/herkules-staude/Herkulesstaude/gi

Für gesunde Gewässer: SGD Nord vergibt neue Bachpatenschaft für die Nahe

Viele ehrenamtliche Akteure engagieren sich bereits für unsere Gewässer – und nun ist ein weiterer hinzugekommen: Der Angel- und Naturschutzverein Bergen darf sich ab sofort Bachpate nennen und übernimmt damit Verantwortung für einen Abschnitt der Nahe. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat dem Verein kürzlich die entsprechende Urkunde überreicht. Auf die Freiwilligen kommen künftig wichtige Aufgaben zu. Den Zustand des Flusses dokumentieren, Unrat entfernen, Missstände melden und bei der Eindämmung der Herkulesstaude helfen: Die Aufgaben der mehr als 400 ehrenamtlichen Bachpatinnen und -paten, die sich im Bereich der SGD Nord engagieren, sind spannend und abwechslungsreich. Und sie sind elementar für die Zukunft unserer Gewässer, wie SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis betont: „In ihrer Funktion als Obere Wasser- und Fischereibehörde sorgt die SGD Nord dafür, dass die Flüsse und Bäche im nördlichen Rheinland-Pfalz geschützt und für künftige Generationen erhalten werden. Die Bachpatinnen und -paten sind das ‚Auge vor Ort‘, das uns über aktuelle Entwicklungen informiert und somit viele Maßnahmen überhaupt erst ermöglicht." Diese Rolle wird ab sofort auch der Angel- und Naturschutzverein Bergen einnehmen, der als neuestes Mitglied in die Bachpatenfamilie aufgenommen wurde. Der Abschnitt der Nahe, um den er sich kümmert, erstreckt sich von der Grenze zum Kreis Birkenfeld innerhalb der Gemarkung Bärenbach bis zur Gemarkungsgrenze von Kirnsulzbach in der Verbandsgemeinde Kirner Land. Für diesen werden die Freiwilligen gemeinsam mit der SGD Nord passende Schutz- und Pflegemaßnahmen erarbeiten und diese – sofern möglich – auch mit umsetzen. Als Bachpatinnen und -paten leisten sie außerdem einen wertvollen Beitrag zur Umweltbildung und sie sind wichtiger Partner der „Aktion Blau Plus“, die die Renaturierung rheinland-pfälzischer Gewässer zum Ziel hat. SGD Nord trägt Kosten Bei der Übergabe der Urkunde durch die SGD Nord wurde auch betont, dass mit einer Bachpatenschaft nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte einhergehen. Dazu gehört unter anderem, dass die SGD Nord die Kosten für Materialien übernimmt, die bei abgesprochenen Projekten eingesetzt werden. Darüber hinaus sind die Ehrenamtlichen während der Umsetzung der Maßnahmen unfallversichert. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich der Wasserwirtschaft sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/wasserwirtschaft

Invasive Arten Bottrop

Datenerfassung und Auswertung (z.B. Nestersuche) in MapSolution nach Eingang von Meldungen aus verschiedenen Quellen (Anruf, Email, Online-Formular, usw.)

Biologische Unkrautkontrolle

An zwei Problemunkraeutern Heracleum mantegazzianum (Riesenbaerenklau) und Solidago altissima (Kanadische Goldrute) wurden freilandoekologische Grundlagen erarbeitet, um das in der Schweiz vorhandene Potential fuer eine biologische Unkrautkontrolle abzuklaeren. Hierzu wurden an verschiedenen Standorten das Phytophagenspektrum und autoekologische Daten zu Schluesselarten gesammelt.

Managementmaßnahmen zum Riesen-Bärenklau nach §40e Abs. 1 BNatSchG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. §40e Abs. 1 BNatSchG legen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Managementmaßnahmen fest. Ich bitte um Auskunft darüber, wo die entsprechenden Maßnahmen für das Land NRW eingesehen werden können bzw. bitte ich um die Zusendung entsprechender Dokumente in denen die Managementmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum), festgelegt worden sind. Meinen Erkenntnissen zufolge besteht ein besonderes Problem hinsichtlich der Gefährdung der menschlichen gesundheit durch Vorkommen von Riesenbärenklau auf und im Zusammenhang von Großbaustellen, z.B. im Straßenbau. Ich bitte daher um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf die Auswirkungen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf die menschliche Gesundheit abzielen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche wirksamen Managementmaßnahmen das Land NRW festgelegt hat, die speziell auf Vorkommen der Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen abzielen. Gem. §40f BNatSchG ist bei der Festlegung von Managementmaßnahmen gem. §40e BNatSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §42 UVPG durchzuführen. Dabei ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung angemessen zu berücksichtigen. Ich bitte um Auskunft, darüber, inwiefern bei der Festlegung von Managementmaßnahmen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in Hinblick auf den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) berücksichtigt wurden und ob sich dadurch wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergeben haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Bekämpfungsmaßnahmen bzgl Unionsliste insbesonder Herkulesstauden und indisches Springkraut

Vorwort: Nach der EU-Verordnung muss Deutschland für weit verbreitete invasive Arten der Unionsliste geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Für die betroffenen Arten wurden von den Bundesländern gemeinsam entsprechende Maßnahmenblätter erarbeitet, die als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen sollen. Da jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, die sich in dieser Unionsliste befindlichen Arten zu bekämpfen (https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-574-die-invasiven-gebietsfremden-arten-der-unionsliste) übersenden Sie mir bitte alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement des Landes NRW bzgl. der Unionsliste der EU, insbesonders bzgl. der Herkulesstaude und dem indischen Springkraut.

Bekämpfungsmaßnahmen bzgl Unionsliste insbesonder Herkulesstauden und indisches Springkraut

Vorwort: Nach der EU-Verordnung muss Deutschland für weit verbreitete invasive Arten der Unionsliste geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Für die betroffenen Arten wurden von den Bundesländern gemeinsam entsprechende Maßnahmenblätter erarbeitet, die als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen sollen. Da jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, die sich in dieser Unionsliste befindlichen Arten zu bekämpfen (https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-574-die-invasiven-gebietsfremden-arten-der-unionsliste) übersenden Sie mir bitte alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement des Bundes bzgl. der Unionsliste der EU, insbesonders bzgl. der Herkulesstaude und dem indischen Springkraut.

Gebietsfremde Pflanzen

Gebietsfremde Arten (Neobiota) kommen in Städten wie Berlin häufig vor. Da es in der Natur kein “Gut” und “Böse” gibt, sind auch diese neu eingebürgerten Arten nicht per se schlecht. Je nachdem, wo sie vorkommen und wie sie sich ausbreiten, können einige Arten jedoch zu Problemen mit dem Naturschutz führen. Dazu können Neobiota auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden in der Landwirtschaft und beim Hochwasserschutz anrichten. Unter allen Tier- und Pflanzenarten an einem festgelegten Ort unterscheidet man zwischen einheimischen (indigenen) und gebietsfremden Arten. Einheimische Arten kommen dort von Natur aus vor oder sind von selbst eingewandert. Gebietsfremde Arten wurden dagegen von Menschen eingeführt. Oft mit Absicht (wie bei der Einfuhr von Kartoffeln), manchmal aber auch unfreiwillig, wie z.B. der Klatschmohn, der sich mit der Landwirtschaft auf der ganzen Welt verbreitet hat. In Mitteleuropa begann die Verbreitung gebietsfremder Arten durch den Menschen bereits in der Jungsteinzeit mit Beginn des Ackerbaus. Mit der Zunahme des Handels und des Verkehrs nach der Entdeckung Amerikas durch die Europäer im Jahr 1492 beschleunigte sich dieser Prozess noch einmal deutlich. Alle vom Menschen vor 1492 eingeführten Arten nennt man daher Archäobiota (frei übersetzt: “alte Arten”) und alle danach eingeführten Neobiota (frei übersetzt: “neue Arten”). Bei den neu eingeführten Arten gibt es viele, die nur gelegentlich und vereinzelt auftauchen und solche, die sich auch ohne Hilfe des Menschen fest etabliert haben. Dieses gelingt zumeist nur den Arten, die aus Regionen mit ähnlichem Klima wie bei uns stammen. Zum Problem werden diese Arten erst dann, wenn sie anfangen, den einheimischen Arten den Platz und die Ressourcen streitig zu machen, oder diese gar verdrängen. Beispielsweise sind manche Pflanzenarten so konkurrenzstark, dass sie nahezu alles überwuchern können, was in ihrer Umgebung lebt und wächst. Diese Arten werden als invasiv bezeichnet. Die Beseitigung oder Bekämpfung dieser invasiven Arten ist oft sehr aufwendig und dazu noch kostspielig. Die Europäische Kommission hat deshalb im Jahr 2016 eine Verordnung zur Bekämpfung bestimmter invasiver Arten von europäischer Bedeutung erlassen. Darunter fallen für die Neophyten z.B. die Wechselblatt-Wasserpest und Gelbe Scheincalla und für Neozoen z.B. der Waschbär und die Chinesische Wollhandkrabbe. Neophyten können jedoch auch eine besondere Bedeutung für die heimische Tierwelt haben. So ist z.B. die aus Nordamerika stammende Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpos albus), die viele als sogenannten “Knallerbsenstrauch” kennen, bei den Raupen des Kleinen Eisvogels, einem Falter, der auf dem Kienberg lebt, als Nahrung sehr beliebt. Die Robinien am Kienberg sind beispielsweise für Bienen eine gern genutzte Nahrungsquelle. Der Kienberg wurde in den Jahren 1973 bis 1984 beim Bau der umliegenden Großsiedlungen künstlich auf 102 Meter aufgeschüttet und im Anschluss zum Schutz vor Erosion vor allem mit neophytischen Gehölzarten bepflanzt. Diese Gehölze waren zum damaligen Zeitpunkt leicht verfügbar und wuchsen besonders schnell und üppig. Noch heute ist der Kienberg deshalb zum größten Teil mit Neophyten bewachsen. Die Art, die sich am Kienberg am stärksten ausbreitet, ist der Eschen-Ahorn. Er bildet dichte Bestände, in denen kaum eine weitere Pflanzenart existieren kann. Sowohl der Eschen-Ahorn als auch die Robinie zählen zu den invasiven Arten. Beide Arten wirken sich am Kienberg jedoch unterschiedlich auf die Tier- und Pflanzenarten aus. Vorkommen Der Eschen-Ahorn beansprucht inzwischen große Flächen des Kienbergs für sich und wächst dort sehr dicht. Außerdem verbreitet er sich bereits in Richtung Wuhletal. Auswirkungen Der Eschen-Ahorn wächst so schnell und mit großer Blattmasse, dass die für viele Arten wichtigen lichten Lebensräume verlorengehen. Dadurch verringert sich die Artenvielfalt in diesen Naturräumen. Insbesondere an den Kienbergterrassen wurden zur Internationalen Gartenausstellung 2017 die mit Eschen-Ahorn bewachsenen Waldränder zurückgenommen und anstelle dessen schnell wachsende, heimische Gehölzarten gepflanzt. In Verbindung mit einer regelmäßigen und kontinuierlichen Pflege kann so einer weiteren Ausbreitung des Eschen-Ahorns entgegengewirkt werden. Vorkommen Auch die Robinie hat mehrere Standorte an den Hängen des Kienbergs bestockt, ist aber auch schon vereinzelt bis in das Wuhletal vorgedrungen. Auswirkungen Außer dem Schwarzen Holunder und etwas Spitz-Ahorn wächst am Kienberg kaum etwas neben oder unter der Robinie. Sie verändert die Zusammensetzung des Artenspektrums in ihrer Umgebung dauerhaft, da sie den Boden mit Stickstoff anreichert. Gleichzeitig ist die Robinie aber auch eine wichtige Nahrungsquelle für die Honigbienen. Im Frühsommer bildet sie einen besonders reichhaltigen Nektar mit hohem Zuckeranteil. Aus diesem Grund ist sie bei Imkern als Bienenweide sehr beliebt. Da die Vorteile der Robinie auf dem Kienberg überwiegen und sie sich auch nicht übermäßig verbreitet, wird sie zunächst noch in Ruhe gelassen und nicht wie der Eschen-Ahorn aktiv zurück gedrängt. Sterben Robinien ab oder müssen aus Bruchgefahr entfernt werden, können diese Standorte mit gebietsheimischen Gehölzen wieder gefüllt werden. Bitte verzichten Sie darauf, invasive Arten wie z.B. Riesenbärenklau, Indisches Springkraut oder Japanischen Staudenknöterich im Garten anzupflanzen. Besonders häufig gelangen diese Arten über Gartenabfälle in die Natur. Bitte entsorgen Sie deshalb Ihren Gartenabfall und Blumenschnitt ordnungsgemäß bei der Berliner Stadtreinigung. Durch diese kleinen Maßnahmen kann eine weitere Verbreitung dieser invasiven Arten vermieden werden. Invasive Tier- und Pflanzenarten in Berlin Neobiota [Bundesamt für Naturschutz

Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete

Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Natürliche Prozesse wie die Sukzession (Abfolge der Biotopentwicklung von offenen Böden über Gras- und Staudenfluren zum Wald) verändern das Gebiet. Dies ist nicht überall im Einklang mit den Erhaltungszielen. Kulturlandschaftselemente wie Wiesen und Weiden können nur durch eine Weiterführung historischer Nutzungsformen erhalten werden. Am Rande der Großstadt unterliegen Schutzgebiete auch negativen Einflüssen und Beeinträchtigungen. Auf Grund veränderter Standortbedingungen sind besonders in Biotopen wie Mooren und Binnendünen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Anders als in ursprünglichen Naturlandschaften, wo Schutzgebiete im so genannten Prozessschutz natürlichen Abläufen überlassen werden, benötigen Schutzgebiete in der Kulturlandschaft eine kontinuierliche Pflege. Akteure der Landschaftspflege Pflege und Entwicklungsplanung Maßnahmen der Landschaftspflege Landschaftspflege durch Beweidung Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Die Naturschutzbehörden haben die Aufgabe, eine an den jeweiligen Schutzzielen orientierte Entwicklung sicher zu stellen. In den Berliner Naturschutzgebieten werden die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Auftrag der Obersten Naturschutzbehörde durch Fachfirmen ausgeführt. Die Berliner Erholungswälder werden seit langem von den Berliner Forsten naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Waldflächen in Schutzgebieten werden gemeinsam mit den Naturschutzbehörden entwickelt und erhalten. Ziel ist es über diese behördlichen Maßnahmen hinaus zusätzliche Akteure für die Landschaftspflege zu gewinnen. Dies können Landwirte und Naturschutzorganisationen sein. So erfolgt die Pflege des NSG Falkenberger Rieselfelder durch die Naturschutzstation Malchow . Ein gutes Beispiel für ehrenamtliche Projekte ist der als Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Teil des LSG Flughafensee in Tegel, welcher durch eine aktive Gruppe vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) betreut wird. Die Stiftung Naturschutz Berlin fördert geeignete Projekte des Naturschutzes. Projekte zur Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft werden im Rahmen des Umweltförderprogramms UEP gefördert. Zur Sicherung des Europäischen Naturerbes “Natura 2000” steht das EU-Förderprogramm LIFE+ Natur und biologische Vielfalt allen öffentlichen und/oder privaten Stellen, Akteuren und Einrichtungen aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen. Hier sind Projekte mit besonderem Beispielcharakter und einer gesamteuropäischen Bedeutung gefragt. Handlungsrahmen für die Durchführung geeigneter Maßnahmen der Landschaftspflege und die verträgliche Integration vorhandener Nutzungen in Schutzgebieten ist die Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP). Die Pflege- und Entwicklungsplanung für Schutzgebiete stützt sich auf Fachdaten. Aus der Analyse historischer und aktueller Bestandsdaten des Naturhaushaltes sowie kulturhistorischer Entwicklungen leiten sich die Entwicklungspotenziale für ein Schutzgebiet ab. Bestehende Störungen und Zielkonflikte werden aufgezeigt und bewertet. Es wird ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Teilflächen entwickelt. Dabei werden auch verschiedene Nutzungsinteressen abgewogen. Das Leitbild ist Grundlage für die Planung konkreter Maßnahmen der Landschaftspflege. Der Pflege- und Entwicklungsplan wird mit anderen Behörden abgestimmt und zum verbindlichen Rahmen des gemeinsamen Handelns im Schutzgebiet. Flächeneigentümer und Nutzer werden über die erforderlichen Nutzungsauflagen für ihre Flächen informiert. Da die Natur nicht statisch ist und die Gebiete vielfältigen Einflüssen unterliegen, werden die PEP fortgeschrieben. Für den Erhalt von Schutzgebieten sind gezielte Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung erforderlich. Diese Maßnahmen der Landschaftspflege fördern und steuern die Entwicklung eines Schutzgebietes. Typische Maßnahmen sind die Mahd von Wiesenflächen, die Offenhaltung von Trockenrasenflächen und Mooren durch Entfernung unerwünschten Gehölzaufwuchses und die gezielte Förderung von Arten und Biotopen. Landschaftselemente, die durch jahrhunderte lange extensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt wurden, bedürfen der Weiterführung von Mahd und Beweidung, wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wurde. Ohne diese Pflege würden Wiesen verbuschen und damit alle die an offene Flächen gebundenen Tier- und Pflanzenarten verschwinden. In Berlin sind mit dem Schöneberger Südgelände und dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal seit Jahrzehnten aufgegebene Verkehrsflächen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hier will man ein bestimmtes Stadium der Sukzession und eine bestimmte Biotopstruktur für die entstandene Artenvielfalt durch geeignete Landschaftspflegemaßnahmen erhalten. Auch die Eindämmung von sich rasant ausbreitenden Neophyten wie Riesenbärenklau, Staudenknöterich und Spätblühende Traubenkirsche in den NSG ist ein Schwerpunkt der Landschaftspflege. Immer wieder kommt es durch die illegale Ablagerung von Gartenabfällen in der Natur zur Ausbreitung dieser fremdländischen Arten, welche durch ihre dominanten Bestände schnell die heimische Flora verdrängen. Maßnahmen zur Besucherlenkung und das Aufstellen von Informationstafeln tragen dazu bei, dass sensible Bereiche geschützt werden und die Natur erhalten bleibt. Um den Erfolg der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festzustellen, wird die Entwicklung des Schutzgebietes dokumentiert. Im NSG Falkenberger Rieselfelder wird seit 1998 ein Beweidungsprojekt von der Naturschutzstation Malchow durchgeführt. Ziel ist es, die typischen Rieselfeldstrukturen mit vielfältigen Gras- und Staudenfluren, Kleingewässern und ihrem baumarmen Charakter zu erhalten. Mit diesem Beweidungsprojekt wurde ein spannendes Experiment begonnen, denn es werden nicht die üblichen Nutztierrassen der Landwirtschaft eingesetzt, sondern so genannte Abbildzüchtungen. In den Falkenberger Rieselfelder werden das dem Auerochsen ähnliche Heckrind und die Pferderasse Liebenthaler Wildlinge eingesetzt. Bei der von den Gebrüdern Heck geschaffene Rasse Heckrind haben sich neben dem Aussehen auch andere Wildrindeigenschaften eingestellt. Die heutigen “Auerochsen” sind unempfindlich gegen Hitze und Kälte, krankheitsresistent, anspruchslos bezüglich der Futterqualität und benötigen kaum Pflege. Diese anspruchslosen und robusten Tiere sind das ganze Jahr über im Freien auf der Fläche. Das unterschiedliche Fressverhalten der Rinder und Pferde erhöht die Vegetationsvielfalt. Es hat sich gezeigt, dass die Tiere ein Besuchermagnet sind. Viele Menschen schätzen einen Ausflug in das Schutzgebiet, wo sie die imposanten Tiere vom Rand der Koppel oder einer Aussichtplattform aus beobachten können. In unmittelbarer Nähe der großen Plattenbausiedlungen im Bezirk Hohenschönhausen kann man die Gruppen uriger Rinder und Pferde in ihrem ursprünglichen Verhalten erleben. Die Naturschutzstation Malchow hat mit diesem erfolgreichen Projekt dazu beigetragen, Landschaftspflegemaßnahmen kostengünstig durchzuführen. Auch in anderen Schutzgebieten kommen vierbeinige Landschaftspfleger zum Einsatz. Im NSG Lietzengrabeniederung findet eine extensive Beweidung mit Robustrindern statt. In den Naturschutzgebieten Ehemaliges Flugfeld Johannistal und Schöneberger Südgelände erfolgt je nach Aufwuchs für einige Wochen im Jahr die Beweidung mit Schafen. Ebenso sind im NSG Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ die wolligen Gesellen zeitweise anzutreffen. Mit dem Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) soll die ehemalige Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde in eine Landschaft verwandelt werden, die gleichermaßen den Zielen des Naturschutzes dient, der forstlichen Bewirtschaftung eine Perspektive bietet und im Umland Berlins eine abwechslungsreiche Erholungslandschaft für die Bevölkerung bereitstellt. Das Vorhaben gliedert sich in die Themenfelder: Beweidung, Gewässer- und Moorrenaturierung sowie Besucherlenkung und -information. Es handelt sich um das größte Waldweideprojekt in Deutschland. Der attraktive Landschaftstyp – halboffene Waldlandschaft – mit dem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten (Bucher Forst), halboffenen und offenen Flächen (ehemalige Rieselfelder), ist in Deutschland extrem selten. In diesem Landschaftstyp liegt ein besonderes Potenzial für die Erholungsnutzung, aber auch für den Biotop- und Artenschutz. Vogelarten wie Wendehals, Neuntöter, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Sperbergrasmücke finden hier optimalen Lebensraum. Ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring dokumentiert das Projekt. Zum ersten mal werden in Deutschland großflächig auch Waldflächen und ehemalige Rieselfelder (Nachnutzung) beweidet und miteinander verglichen. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde koordiniert diese wissenschaftliche Begleituntersuchung. Durch frei zugängliche Weideflächen auf ausgewiesenen Wegen wird die Beweidung dem Besucher direkt erlebbar gemacht. Zu entdecken sind zum Beispiel schottische Hochlandrinder, Galloways und Englische Parkrinder sowie Konik-Pferde. Für Besucher sind die nebenstehenden Regeln beim Betreten der Beweidungsflächen zu beachten: Begegnen Sie den Tieren mit Ruhe, Abstand und Respekt. Warten Sie in angemessenem Abstand, wenn eine Herde Ihren Weg kreuzt. Respektieren Sie die Mutterinstinkte der Kühe und meiden Sie die Nähe von Kälbern und Bullen. Füttern Sie die Tiere nicht. Betreten Sie die Weideflächen nur über die ausgewiesenen Zugänge. Im gesamten Gebiet besteht Leinenzwang für Hunde. Bleiben Sie auf den Hauptwegen und beschädigen Sie die Zaunanlagen nicht. Mit dem E+E-Vorhaben Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde soll ein neuer Umgang mit Kulturlandschaft entwickelt und erprobt werden, der zu einer langfristigen Kombination der Nutzungen Beweidung, Waldwirtschaft und Erholung führen soll. Das Projekt wird die touristische Entwicklung in den angrenzenden Berliner und Brandenburger Siedlungsgebieten stützen und die Verzahnung der Landschaftsräume des Naturparks Barnims an dieser Nahtstelle der Länder Berlin und Brandenburg ermöglichen. Die Landschaft zwischen Hobrechtsfelde und Karow wird ein eindrucksvolles Naturerlebnis- und Erholungsgebiet in der Umgebung Berlins. Ein Besuch ist zu jeder Jahreszeit zu empfehlen. Berliner Forsten Hochschule für nach­haltige Entwicklung HNE Eberswalde Förderverein Naturpark Barnim Naturpark Barnim

Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 i.V.m. §48a Satz 1 Nr. 1 BNatSchG notifiziert das BMU der Kommission die für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 verantwortlichen Behörden. Ich bitte um die Zusendung einer Übersicht, welche Behörden für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 im Bereich des Landes NRW zuständig sind, ggf. getrennt nach Zuständigkeitsbereichen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche Behörde für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist. Sofern das BMU für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist, bitte ich um die Informationen nach Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) die bis zum 1. Juni 2019 und ggf. darüber hinaus an die Kommission übermittelt worden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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