Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/ L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Oktober 2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen de L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen.
Das Projekt "Management für gefährdete Arten lichter Wälder (Kurztitel: MaLiWa)" wird/wurde ausgeführt durch: Wildtierland Hainich gemeinnützige GmbH.
Das Projekt "Management für gefährdete Arten lichter Wälder (Kurztitel: MaLiWa)^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilvorhaben: Forstrechtliche und forstökonomische Analyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst, Lehrgebiet Forstpolitik und Umweltrecht.
Das Projekt "Management für gefährdete Arten lichter Wälder (Kurztitel: MaLiWa)^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilvorhaben: Maßnahmenumsetzung, Kontrolle und Kommunikation des Managements für Lichtwaldarten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wildtierland Hainich gemeinnützige GmbH.
Nr.: 3/2013 Halle (Saale), 17.07.2013 Umzug von Hirschkäfern aus Sachsen-Anhalt nach Dänemark Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Der auffällige Hirschkäfer (Lucanus cervus) ist in Dänemark seit mehreren Jahrzehnten ausgestorben; der letzte Nachweis der Art gelang 1952. Um die Verbreitungslücke im nördlichen Ostseebereich zwischen Schweden und Deutschland wieder zu schließen, fasste das Dänische Parlament den Be- schluss für ein Projekt zur Wiedereinbürgerung des durch die FFH-Richtlinie europaweit geschützten Käfers. Das dafür am besten geeignete Gebiet Jægersborg Dyrehave nördlich Kopenhagen ist mit einem 240 ha großen, et- wa 300 Jahre alten lichten Eichenwald bestockt, in dem in den letzten Jahr- zehnten gezielt Totholz angereichert wurde. Zur Absicherung der genetischen Vielfalt der neu zu begründenden Hirschkä- ferpopulation werden Tiere aus Mittel- und Ostdeutschland (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt), Polen und Südschweden nach Dänemark ge- bracht. Die ersten Käfer wurden am 11. Juni 2013 von der dänischen Um- weltministerin Pia Olsen Dyhr freigesetzt. Aus verschiedenen Vorkommensgebieten in Sachsen-Anhalt wurden insge- samt 44 Käfer und 74 Larven entnommen. Entsprechend der artenschutz- rechtlichen Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt wur- den jeweils nur wenige Käfer und Larven gesammelt, um die lokalen Populati- onen nicht nachhaltig zu schädigen. Die naturschutzfachliche Begleitung des Projektes oblag dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Dessen Präsident, Klaus Rehda, unterstreicht die Notwendigkeit der Erhaltung der Biodiversität, und das nicht nur in den Natura 2000-Gebieten unseres Landes: „Wir können stolz sein, dass es bei uns noch genügend Vorkommen des Hirschkäfers gibt und dass wir uns bei diesem Projekt fachlich einbringen konnten.“ Der Aufwand, der jetzt in Däne- mark für die Rückkehr des Hirschkäfers notwendig ist, zeigt auch die Notwen- digkeit naturschutzfachlicher Regelungen und ihrer Einhaltung, so Klaus Reh- da: „Nur auf diese Weise können wir auch in Sachsen-Anhalt die Vielfalt der Natur bewahren.“ Die Hirschkäfer und ihre Larven wurden in Jægersborg Dyrehave in eigens um Stubben und liegende Stämme errichteten Volieren freigesetzt. Die Volieren sichern einen Schutz der Käfer gegenüber Fraßfeinden, wie Vögeln (z.B. Krä- hen, Eichelhähern). Des Weiteren sorgen sie für einen geringen Aktionsradius der Käfer und erleichtern so die Überwachung des Ansiedlungserfolges. In den letzten Wochen wurden bereits regelmäßige Paarungen von Hirschkäfern beobachtet – ein erster Schritt zur Wiederansiedlung. Der Hirschkäfer ist einer der größten Käfer Mitteleuropas. Männchen und E-Mail: Praesident@ Weibchen brauchen für die Reifung ihrer Keimzellen den Baumsaft alter Ei- lau.mlu.sachsen-anhalt.de chen, der bestimmte Pilze enthält. Die Larven bauen im Zuge ihrer Ernährung morsches, feuchtes und verpilztes Holz zu Mulm ab und leisten damit einen Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 wichtigen Beitrag im ökologischen Kreislauf. Die Art ist vor allem aufgrund des 06116 Halle(Saale) Fehlens von Totholz und Stubben in den intensiv genutzten Wäldern in den Tel.: 0345 5704-101 vergangenen Jahrzehnten europaweit selten geworden. Deshalb unterliegt der Fax: 0345 5704-190 Käfer in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dem strengen gesetz- Internet: lichen Schutz des kohärenten Netzwerkes NATURA 2000. www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1 Die Wiederansiedlung des Hirschkäfers in Dänemark wird durch die Planungsbüros Amphi Consult Odense (Marzenna Rasmussen, Nils Damm, Lars Iversen), StegnerPlan Bad Düben (Dr. Jan Stegner) und BIOM Jänschwalde (Thomas Martschei) vorgenommen. In Sachsen-Anhalt wird die Entnahme von Tieren durch das Büro BUNat Schönebeck (Dr. Werner Malchau) fachlich begleitet. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.naturstyrelsen.dk/Nyheder/2013/KaempebillenErTilbage.htm http://www.youtube.com/watch?v=LUXHk5nZ_f4&feature=youtu.be http://www.naturstyrelsen.dk/Nyheder/2013/Eghjorten_kommer.htm 2/2
Nr.: 13/2023 Halle (Saale), 08.06.2023 Hirschkäfer gesucht: Landesamt für Umweltschutz bittet um Die Präsidentin Meldung von Sichtungen Vor allem die Männchen sind mit ihren geweihartigen Mundwerkzeugen imposante Erscheinungen. Doch man bekommt sie nicht oft zu Gesicht. Lucanus cervus, so der wissenschaftliche Name des Hirschkäfers, ist in ganz Europa geschützt und gilt in Sachsen-Anhalt als gefährdet. Seine Bestandsentwicklung wird europaweit erfasst und die Daten regelmäßig an die EU-Kommission übermittelt. „Der Bestandstrend in Sachsen-Anhalt weist aktuell leicht nach oben, dennoch müssen wir die Art weiter im Blick behalten und ihre Entwicklung verfolgen und dokumentieren“, sagt Dr. Daniel Rolke, Insektenkundler am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) und bittet Bürgerinnen und Bürger, Sichtungen zu melden. Die Männchen können aufgrund ihres „Geweihs“ kaum mit anderen Arten verwechselt werden. Die etwas kleineren Weibchen besitzen dieses nicht und werden von Laien gelegentlich mit dem Balkenschröter, einer anderen Käferart, verwechselt. Hirschkäfer sind mit 25 bis 75 Millimetern jedoch deutlich größer und besitzen braunschwarze Flügeldecken. Beim Balkenschröter sind diese einfarbig schwarz. Beobachtungen lebender oder toter Hirschkäfer in Sachsen-Anhalt können mit Foto und Angabe der Anzahl über ein Portal des Landesamtes online gemeldet werden. Pressemitteilung Hirschkäfer gehören zu den größten Käfern der heimischen Tierwelt. praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de lau.sachsen-anhalt.de/hirschkaefer Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 1/2 www.lau.sachsen-anhalt.de Hirschkäfer (Männchen links, Weibchen rechts); Fotos: Dr. Daniel Rolke QR-Code zum Meldeportal: 2/2
Halle (Saale), 20.02.2012 Ehrenamtliche Naturschützer im Landesamt für Umweltschutz Sach- sen-Anhalt gewürdigt Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt lud am 18.02.2012 die 55 vom Land Sachsen-Anhalt berufenen ehrenamtlichen Natur- schutzbeauftragten mit besonderen Aufgaben und weitere Fachleute zu einer Vortragsveranstaltung nach Halle (Saale) ein. Frau Keding, Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, würdigte in ihrem Grußwort das Engagement der ehrenamtlichen Spezialisten, die sich über lange Jahre einen immensen Wissensschatz angeeignet haben Als Mitglieder in ehrenamtlichen Fachvereinen und Naturschutzverbänden, so z. B. in der Entomologen-Vereinigung Sachsen-Anhalts, im Ornithologenver- band Sachsen-Anhalts oder im Arbeitskreis Heimische Orchideen, leis- ten sie einen unschätzbaren Beitrag für den Naturschutz, betonte Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, in seiner Eröffnungsrede. Bereits seit 1997 stehen die ausgewiesenen Fachspezialisten, die über Kenntnisse zu bestimmten Tier- und Pflanzenarten verfügen, als ehren- amtliche Behördenmitarbeiter im Außendienst dem Landesamt für Um- weltschutz sowie den Großschutzgebietensverwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt unterstützend zur Seite Die Referate der Tagung bildeten sowohl das Spektrum der natur- schutzfachlichen und ehrenamtlichen Arbeit in den Naturschutzverwal- tungen als auch die aktuellen Entwicklungen im Naturschutz in Sach- sen-Anhalt ab. Als nächstes gemeinsames Vorhaben soll durch das Landesamt für Umweltschutz in Kooperation mit den Naturschutzbeauf- tragten eine aktuelle Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sach- sen-Anhalts veröffentlicht werden. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 02/2012 Für Sachsen-Anhalt werden in den Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten über 17.000 Spezies benannt. Darüber hinaus kommen noch zahlreiche andere Arten vor. Die Landesregierung von Sachsen- Anhalt hat sich in ihrer Biodiversitätsstrategie dazu bekannt, die Arten- vielfalt in unserem Bundesland zu erhalten. Grundlage hierfür ist aber die genaue Kenntnis dessen, was es zu schützen und zu bewahren gilt. E-Mail: Praesident@ Somit erlangen Untersuchungen zu Flora und Fauna eine neue Bedeu- lau.mlu.sachsen-anhalt.de tung. An dieser Stelle setzt auch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der für Umweltschutz Europäischen Union an. In deren Konsequenz hat Sachsen-Anhalt alle Landesamt Reideburger Straße 47 sieben Jahre sehr detailliert über einzelne Arten zu berichten - so u. a. 06116 Halle(Saale) über den aktuell im Fokus stehenden Wolf, die Sand-Silberscharte, die Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Windelschnecke bis hin zum Hirschkäfer. Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Sonderheft 2 (2010), ISSN 1619-4071 Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Kapitel 1-3 (1,6 MB) Titel, Abkürzungsverzeichnis, Inhalt, Vorwort Kapitel 1 Einleitung und Grundsätze Kapitel 1.1 Veranlassung Kapitel 1.2 Bearbeitungsgegenstand und Projektgrundsätze Kapitel 1.3 Monitoring Kapitel 2 Methodik Kapitel 2.1. Geländearbeiten Kapitel 2.2. Auswertung und Bewertung sowie Datenhaltung Kapitel 2.3 Bearbeiter und Danksagung Kapitel 3 Charateristik des Bearbeitungsgebietes Kapitel 3.1 Administrative Gliederung des Landes Sachsen-Anhalt Kapitel 3.2 Naturräumliche Gliederung des Landes Sachsen-Anhalt Kapitel 4 Ergebnisse der Ersterfassung und -Bewertung Kapitel 4.1 Weichtiere (Mollusca) Kapitel 4.1.1 Vertigo angustior - Schmale Windelschnecke (9,4 MB) Kapitel 4.1.2 Vertigo moulinsiana - Bauchige Windelschnecke (1,8 MB) Kapitel 4.1.3 Unio crassus - Bachmuschel (4 MB) Kapitel 4.2 Libellen (Odonata) Kapitel 4.2.1 Coenagrion mercuriale - Helm Azurjungfer (3,3 MB) Kapitel 4.2.2 Leucorrhinia pectoralis - Große Moosjungfer (5,8 MB) Kapitel 4.2.3 Ophiogomphus cecilia - Grüne Keiljungfer (5,1 MB) Kapitel 4.3 Schmetterlinge (Lepidoptera) Kapitel 4.3.1 Euphydryas aurinia - Goldener Scheckenfalter (5,3 MB) Kapitel 4.3.2 Euphydrias maturna - Eschen-Scheckenfalter, Maivogel (3,9 MB) Kapitel 4.3.3 Lycaene dispar - Großer Feuerfalter (4 MB) Kapitel 4.3.4 Maculinea nausithous - Dunkler Wiesenkopf-Ameisenbläuling (4,6 MB) Kapitel 4.3.5 Euplagia quadripunctaria - Spanische Flagge (4,7 MB) Kapitel 4.4 Käfer (Coleoptera) Kapitel 4.4.1 Graphoderus bilinaetus - Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (538 KB) Kapitel 4.4.2 Dytiscus latissimus - Breitrand (671 KB) Kapitel 4.4.3 Limoniscus violaceus - Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer (710 KB) Kapitel 4.4.4 Osmoderma eremita - Eremit (Teil 1) (93 MB) Osmoderma eremita - Eremit (Teil 2) (4,9 MB) Kapitel 4.4.5 Lucanus cervus - Hirschkäfer (Teil 1) (11,5 MB) Lucanus cervus - Hirschkäfer (Teil 2) (10,4 MB) Lucanus cervus - Hirschkäfer (Teil 3) (4,5 MB) Kapitel 4.4.6 Cerambyx cerdo - Heldbock (Teil 1) (8,5 MB) Cerambyx cerdo - Heldbock (Teil 2) (4,6 MB) Kapitel 4.4.7 Rosalia alpina - Alpenbock (388 KB) Kapitel 5 Zusammenfassung und Ausblick (171 KB) Kapitel 6 Literatur (219 KB) Umschlag, Impressum (1,2 MB) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Die hier zum Download breit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei 06-2013 Abfallbilanz 2012 für das Land Sachsen-Anhalt liegt vor 05-2013 Wolfsnachwuchs in der Annaburger Heide 04-2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt Veröffentlichung einer Broschüre 03-2013 Umzug von Hirschkäfern aus Sachsen-Anhalt nach Dänemark 02-2013 Zweites Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt nachgewiesen 01-2013 Abfallbilanz 2011 für das Land Sachsen-Anhalt liegt vor Das Aufkommen an festen kommunalen Abfällen wieder gesunken
Hannover . Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer sind die Forschungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zur geographischen Verbreitung des Hirschkäfers einen wichtigen Schritt vorangekommen. Nachdem der NLWKN im Mai 2023 einen Sichtungsaufruf gestartet hatte, sind 142 ehrenamtliche Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen – und damit so viele wie nie zuvor innerhalb eines Jahres. Auf dieser Basis konnte die Nachweiskarte des stark gefährdeten Tieres aktualisiert werden. . Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer sind die Forschungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zur geographischen Verbreitung des Hirschkäfers einen wichtigen Schritt vorangekommen. Nachdem der NLWKN im Mai 2023 einen Sichtungsaufruf gestartet hatte, sind 142 ehrenamtliche Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen – und damit so viele wie nie zuvor innerhalb eines Jahres. Auf dieser Basis konnte die Nachweiskarte des stark gefährdeten Tieres aktualisiert werden. „Die Resonanz hat uns überwältigt. In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir pro Jahr zwischen 26 und 49 Meldungen bekommen. Wenn man das aktuelle Ergebnis mit den Zahlen aus den drei Jahren zuvor vergleicht, haben wir je nach Bezugsjahr eine drei- bis fünffache Steigerung der Meldeaktivität erreicht“, erklärt André Apel aus dem Bereich „Landesweiter Artenschutz“ in der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim. Tatsächlich waren es sogar noch viel mehr Meldungen, denn zusätzlich zu den vom NLWKN bestätigten 142 Hirschkäfer-Sichtungen gab es viele weitere Beobachtungen aus der Bevölkerung. Hierbei handelte es sich jedoch zumeist um den Balkenschröter ( Dorcus parallelipipedus ), welcher nah mit dem Hirschkäfer verwandt ist und deshalb leicht mit weiblichen Hirschkäfern, die kein „Geweih“ besitzen, verwechselt werden kann. „Diese vermeintlichen Hirschkäfer-Meldungen sind für uns ebenfalls wertvoll und ein positiver Nebeneffekt des Aufrufs. Deshalb haben wir uns bei jedem Meldenden individuell bedankt, egal ob Hirschkäfer oder nicht“, so Apel. Besonders viele Meldungen gab es aus den Landkreisen und Städten Osnabrück (28), Hildesheim (20) und Emsland (15). Meldungen gingen weiterhin aus den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Northeim, Wolfenbüttel, Göttingen, Hannover, Diepholz, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg/Weser, Celle, Lüneburg, Heidekreis, Uelzen, Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta ein. „ Der Hirschkäfer-Meldeaufruf in 2023 hat wesentlich dazu beigetragen, dass 31 Rasterzellen auf der Nachweiskarte des Hirschkäfers in Niedersachsen neu hinzugekommen bzw. Rasterzellen mit alten Nachweisen bestätigt werden konnten“, so Apel. Zeitlich verteilen sich die Meldungen auf den Zeitraum Mai bis August, wobei im Juni (92) erwartungsgemäß die meisten Meldungen eingingen. „ Für dieses Jahr ist kein Meldeaufruf in der letztjährigen Form geplant, da der NLWKN aufgrund der riesigen Resonanz zunächst an einer effizienteren Verarbeitung der ehrenamtlichen Sichtungen arbeitet. André Apel betont aber: „Sichtungen aus der Bevölkerung bleiben auch künftig für unsere Arbeit sehr wichtig. Nur wenn wir die geographische Verbreitung des Käfers kennen, können wir Schutzmaßnahmen anpassen und dem drastischen Rückgang des Hirschkäfers entgegenwirken.“ Hintergrundinformationen zum Hirschkäfer Hintergrundinformationen zum Hirschkäfer Der Käfer hat einige markante Merkmale, anhand dessen er eindeutig zu identifizieren ist. Mit seinen bis zu acht Zentimetern Körperlänge, den hirschgeweihartig vergrößerten Oberkiefer der Männchen und dem auffälligen Flugverhalten gehört er zu den spektakulärsten und bekanntesten Insekten in Niedersachsen. Obwohl er so auffällig ist, ist über seine Verbreitung und seinen Bestand zu wenig bekannt. Dies liegt auch daran, dass sein Bestand seit langer Zeit stark rückläufig ist und eine Sichtung des Tieres somit immer unwahrscheinlicher wird. Am ehesten sind die Tiere noch in alten, totholzreichen Laubwäldern in besonnter und wärmebegünstigter Lage zu sehen. Aber auch in alten Parkanlagen, waldnahen Obstbeständen sowie einzelnen oder gruppierten Bäumen im Offenland kann der Hirschkäfer beobachtet werden. Die Tiere sind von Ende Mai bis Juli an windstillen, warmen Abenden in der Dämmerung besonders flugaktiv und durch das laute „Gebrumm“ weithin hörbar. Weitere Informationen rund um den Hirschkäfer gibt es in folgendem Artikel: Hirschkäfer in Niedersachsen – Erfassung und Verbreitung
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