API src

Found 39 results.

Related terms

Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-) Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Netzebenenübergreifende Interaktion an der Schnittstelle VNB/ÜNB (NELE)

Das Projekt "Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-) Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Netzebenenübergreifende Interaktion an der Schnittstelle VNB/ÜNB (NELE)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schleswig-Holstein Netz AG.

Erhalt und Förderung blütenbesuchender Insekten und ihrer Lebensräume durch modellhafte Maßnahmen, Partizipation und Bildung (BlütenBunt - InsektenReich), Teilvorhaben: Bildung

Das Projekt "Erhalt und Förderung blütenbesuchender Insekten und ihrer Lebensräume durch modellhafte Maßnahmen, Partizipation und Bildung (BlütenBunt - InsektenReich), Teilvorhaben: Bildung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kiel, Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik.

Analyse und Optimierung der Produktionseffizienz und der Umweltwirkung in der österreichischen Rinderwirtschaft

Das Projekt "Analyse und Optimierung der Produktionseffizienz und der Umweltwirkung in der österreichischen Rinderwirtschaft" wird/wurde gefördert durch: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / Amt der Oberösterreichischen Landesregierung / Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter (ZAR).1. Erfassung von Daten in Pilotbetrieben. Um Effizienzparameter ableiten zu können, werden in ausgewählten Betrieben Daten zu Körpermasse, Bemuskelung, Mobilisierung, Gesundheit und Fütterung erfasst. 2. Schätzung der Lebendmasse mit Hilfe des Körpermaßes Brustumfang und ev. anderer Körpermaße wie Bauchumfang und Kreuzhöhe sowie BCS. Aufbauend auf repräsentativen Futtermittelanalysen und wichtigen auf den Pilotbetrieben erarbeiteten tier- und futterbedingten Faktoren (Lebendmasse, Milchleistung, Alter, Laktationsstadium; NEL-Gehalt des Grundfutters, Kraftfutteraufnahme) wird die Futteraufnahme berechnet. 3. Ableitung der optimalen Lebendmasse zur Erzielung der höchsten Nährstoff-Effizienz. Aus einer Datenbasis von 10 Forschungs- und Universitätsinstituten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz liegen sehr umfangreiche Daten zu Lebendmasse, Futter- und Nährstoffaufnahme sowie Milchleistung vor, bei unterschiedlichen Rassen (FV, BV, HF), Alter und Laktationsstadium sowie auch Fütterungsbedingungen. Aus diesen Daten lässt sich der Nährstoffaufwand pro kg Milch und in Abhängigkeit von der Lebendmasse unter Berücksichtigung von Rasse, Alter, Laktationsstadium und Fütterungsniveau ableiten. Auf Grund der Produktionsbedingungen in Österreich soll der Verwertung des Grundfutters besonderes Augenmerk geschenkt werden und auch die Effizienz pro (Grund)-Futterfläche berechnet werden. Darüber hinaus kann mit den Daten aus den Pilotbetrieben dieses Projektes die aktuelle Situation in Österreich bei Fleckvieh, Braunvieh und Holstein bewertet werden. Auf Basis des oben beschriebenen Datenmaterials werden mit Hilfe von Modellrechnungen über publizierte Regressionsgleichungen die Umweltwirkungen (CO2- und CH4-Emissionen) je Einzeltier kalkuliert. usw.

Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrungen in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt"

Aktenzeichen: BASE21102/15#0528 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 24.02.2025 (Zeichen: 55.27.03.32-0002-Xx) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 10, Flurstück 224/14) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 180 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt (LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Ostholstein beigefügten Stellungnahme vom 21.02.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Das Vorhaben könne zugelassen werden, da es im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei. Auf Grundlage der Ausführungen des Kreises Ostholstein und des LfU sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 25.02.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Vernetzte Netzschutzsysteme - Adaptiv und vernetzt, Teilvorhaben SH Netz: EVA - Entwicklung und Felderprobung vernetzter adaptiver Schutztechnik

Das Projekt "Vernetzte Netzschutzsysteme - Adaptiv und vernetzt, Teilvorhaben SH Netz: EVA - Entwicklung und Felderprobung vernetzter adaptiver Schutztechnik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schleswig-Holstein Netz AG.

Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 3, Flurstück 564)"

Aktenzeichen: BASE21102/15#0442 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 09.01.2024 (Zeichen: 55.27.03.32-0006) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 3, Flurstück 564) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Landesdienst im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (GD LLUR) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Ostholstein beigefügten Stellungnahme vom 22.12.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LLUR und des Kreises Ostholstein sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.01.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Lebensweltorientierte klimafreundliche & gesundheitsfördernde Ernährungsbildung vulnerabler Bevölkerungsgruppe

Das Projekt "Lebensweltorientierte klimafreundliche & gesundheitsfördernde Ernährungsbildung vulnerabler Bevölkerungsgruppe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Europa-Universität Flensburg, Institut Gesundheits-, Ernärhung- und Sportwissenschaften (IGES), Abteilung Ernährung und Verbraucherbildung.

AnpaSo - FSP 2: Klimaanpassungsmaßnahmen für die Bildungs- und Tagungsstätte St. Ansgar des Benediktinerklosters Nütschau

Das Projekt "AnpaSo - FSP 2: Klimaanpassungsmaßnahmen für die Bildungs- und Tagungsstätte St. Ansgar des Benediktinerklosters Nütschau" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Verein der Benediktiner zu Nütschau e.V..

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 2, Flurstück 138/3)"

Aktenzeichen: BASE21102/15 -A#0467 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 04.12.2023 (Zeichen: 6.20.2/55.27.03.32-0004) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 2, Flurstück 138/3) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 140 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt (LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Ostholstein beigefügten Stellungnahme vom 23.11.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Das Vorhaben könne zugelassen werden, da es im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei. Auf Grundlage der Ausführungen des Kreises Ostholstein und des LfU sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 05.12.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

NKI: Realisierung einer Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung

Das Projekt "NKI: Realisierung einer Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtwerke Neustadt in Holstein.

1 2 3 4