1. Erfassung von Daten in Pilotbetrieben. Um Effizienzparameter ableiten zu können, werden in ausgewählten Betrieben Daten zu Körpermasse, Bemuskelung, Mobilisierung, Gesundheit und Fütterung erfasst. 2. Schätzung der Lebendmasse mit Hilfe des Körpermaßes Brustumfang und ev. anderer Körpermaße wie Bauchumfang und Kreuzhöhe sowie BCS. Aufbauend auf repräsentativen Futtermittelanalysen und wichtigen auf den Pilotbetrieben erarbeiteten tier- und futterbedingten Faktoren (Lebendmasse, Milchleistung, Alter, Laktationsstadium; NEL-Gehalt des Grundfutters, Kraftfutteraufnahme) wird die Futteraufnahme berechnet. 3. Ableitung der optimalen Lebendmasse zur Erzielung der höchsten Nährstoff-Effizienz. Aus einer Datenbasis von 10 Forschungs- und Universitätsinstituten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz liegen sehr umfangreiche Daten zu Lebendmasse, Futter- und Nährstoffaufnahme sowie Milchleistung vor, bei unterschiedlichen Rassen (FV, BV, HF), Alter und Laktationsstadium sowie auch Fütterungsbedingungen. Aus diesen Daten lässt sich der Nährstoffaufwand pro kg Milch und in Abhängigkeit von der Lebendmasse unter Berücksichtigung von Rasse, Alter, Laktationsstadium und Fütterungsniveau ableiten. Auf Grund der Produktionsbedingungen in Österreich soll der Verwertung des Grundfutters besonderes Augenmerk geschenkt werden und auch die Effizienz pro (Grund)-Futterfläche berechnet werden. Darüber hinaus kann mit den Daten aus den Pilotbetrieben dieses Projektes die aktuelle Situation in Österreich bei Fleckvieh, Braunvieh und Holstein bewertet werden. Auf Basis des oben beschriebenen Datenmaterials werden mit Hilfe von Modellrechnungen über publizierte Regressionsgleichungen die Umweltwirkungen (CO2- und CH4-Emissionen) je Einzeltier kalkuliert. usw.
ID: 4978 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. Gegenstand dieses Planfeststellungsabschnittes ist im Wesentlichen der Neubau der Eisenbahnstrecke 1100 für zwei Gleise über eine Gesamtlänge von ca. 16 km . Dies umfasst die Herstellung des Ober- und des Unterbaus einschließlich der Entwässerungsanlagen. Die Trasse verläuft in Teilen parallel zur Bundesautobahn A 1, macht einen Bogen um den Ortsteil Ruppersdorf der Gemeinde Ratekau und zweigt zum Ende des Abschnitts auf die Bestandsstecke Richtung Neustadt in Holstein ab. Es werden drei neue Verkehrsstationen gebaut, mehrere Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen, Regenrückhaltebecken und Durchlässe. Als Maßnahmen des Schall- und Erschütterungsschutzes werden Lärmschutzwände errichtet. Daneben werden einige Folgemaßnahmen, wie die Umplanung von Straßen und Wegen, erforderlich. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 07.04.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Vorhabenträger DB InfraGO AG Hammerbrookstraße 44 20097 Hamburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 02.05.2025 Enddatum der Auslegung 02.06.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten wird diesem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Das Verlangen ist während der Dauer der Veröffentlichung an die Anhörungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover, E-Mail: pfa1.2@eba.bund.de) zu richten. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.05.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite
Aktenzeichen: BASE21102/15#0528
Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz
zum Vorhaben
Geothermiebohrungen in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt
Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 24.02.2025 (Zeichen: 55.27.03.32-0002-Xx) beim
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen
in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 10, Flurstück 224/14) um die Erteilung des
Einvernehmens ersucht.
Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 180 m wurde auf Grundlage der
Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft.
Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt (LfU) kommt in seiner dem Schreiben
des Kreises Ostholstein beigefügten Stellungnahme vom 21.02.2025 zu dem Prüfergebnis,
dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1
StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen
werden könne.
Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen
identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Das Vorhaben könne zugelassen
werden, da es im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen
stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei.
Auf Grundlage der Ausführungen des Kreises Ostholstein und des LfU sowie nach eigener
Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das
oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG.
Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar.
Berlin, 25.02.2025
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Im Auftrag
Aktenzeichen: BASE21102/15#0442
Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz
zum Vorhaben
Geothermiebohrung in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt
Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 09.01.2024 (Zeichen: 55.27.03.32-0006) beim
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung
in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 3, Flurstück 564) um die Erteilung des
Einvernehmens ersucht.
Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien
des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft.
Der Geologische Landesdienst im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Schleswig-Holstein (GD LLUR) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Ostholstein
beigefügten Stellungnahme vom 22.12.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort
innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das
Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne.
Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen
identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben
zugelassen werden, da das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits
durchgeführten Maßnahmen stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund
erfolgt sei.
Auf Grundlage der Ausführungen des GD LLUR und des Kreises Ostholstein sowie nach
eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung
für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG.
Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar.
Berlin, 17.01.2024
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Im Auftrag