API src

Found 700 results.

Similar terms

s/holzböden/Holzboden/gi

Thüringer Flächenreferenzsystem Feldblock

Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.

Einfluß von Laccase-Produktion durch Pilze und Mykorrhizen auf die Bildung und Stabilität organischer Substanz in land- und forstwirtschaftlichen Böden

Im Projekt soll der Einfluß oxydativer Exoenzyme von Pilzen und Mykorrhizen auf den Auf- und Abbau der organischen Bodensubstanz charakterisiert werden. Über die gesamte Dauer des SPP sind zwei Arbeitsetappen geplant. Zuerst werden Primer zum molekularbiologischen Nachweis von Boden- und Mykorrhizapilzen mit Laccase-Genen und zur Analyse der Expression dieser Gene in Böden entwickelt. Um die bodenökologische Aussagekraft der Methode zu gewährleisten, werden Protokolle zur Extraktion von DNA und mRNA aus Böden mit Proben von den SPP-Standorten optimiert und geeicht. In einem zweiten Arbeitsschritt werden die Methoden an den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Böden der SPP-Standorte eingesetzt. Die Ergebnisse von Untersuchungen der Struktur und Funktionen der Pilzpopulationen werden im Zusammenhang mit Analysen anderer SPP-Teilnehmer interpretiert. Dabei sollen insbesondere Daten über Gehalt und Kreislauf der festen und gelösten organischen Bodensubstanz, über Fraktionierung natürlicher Isotope in den Phasen des Kreislaufs sowie über Aufbau- und Abbauvorgänge durch nicht pilzliche Bodenmikroorganismen und durch Bodentiere berücksichtigt werden. Die Beteiligung an Experimenten zum Abbau radioaktiv markierter Streu ist ebenfalls vorgesehen.

Bodenrichtwerte

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Wald in Hamburg

Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.

INSPIRE TH Existierende Bodennutzung ALKIS

Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.

ALKIS Landnutzung

Die Landnutzung beschreibt den Charakter von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und absehbar künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks. Dies umfasst z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Freizeitgebiete. Der Datensatz wird aus der Tatsächlichen Nutzung aus ALKIS abgeleitet, z.Z. einmal im Jahr aktualisiert und steht als landesweiter Datensatz bereit.

Entwicklung von Konzepten zur langfristigen naturnahen agroforstlichen Bewirtschaftung von Araucarienwaelder und Erschliessung kurzfristiger Nutzungsmoeglichkeiten in Wiederaufforstungszonen 'pro-mata/pro-araucaria'

Entwicklung eines nachhaltigen Nutzungskonzeptes - im Sinne des Begriffs 'sustainable use', Wiederherstellung und Bewahrung naturnaher Waldbestaende und ihrer Oekosysteme, Verbesserung der Lebensbedingungen in der Region durch Schaffung nachhaltiger Existenzgrundlagen fuer die oertliche Bevoelkerung. Zur Erreichung der gesteckten Oberziele sieht das Projekt der Fachhochschule Rottenburg in der ersten Phase folgende Massnahmen vor: Inventur des aktuellen Zustandes der Wald- und Freiflaechen durch: Luftbildbefliegung und -kartierung des Gebietes, zweite terrestrische Inventurstufe (Stichproben): Boden- bzw. Standortskartierung, Anlage von Versuchs- und Kontrollflaechen zur Ermittlung der Standortseignung, der Wuchsdynamik, der Verjuengungsdynamik und der natuerlichen Sukzession, geeigneter Pflanzverfahren, Mitwirkung an der Nutzungsplanung fuer das gesamte Projektgebiet.

Wege- und Gewässerplan n. § 41 FlurbG; Flurbereinigungsverfahren n. §§ 87 ff. FlurbG „A14 - Drüsedau“

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, AST Salzwedel, führt das mit Datum vom 06.11.2018 angeordnete Flurbereinigungsverfahren nach den §§ 87 ff. FlurbG "A14 - Drüsedau" durch. Mit dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren soll der durch das Unternehmen „Lückenschluss BAB14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin, VKE 2.2 - AS Osterburg /L 13 bis AS Vielbaum (zukünftig AS Seehausen-Nord) /L 2" drohende Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt und die dadurch für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile vermieden werden. Für das Unternehmen werden im Flurbereinigungsgebiet ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen Darüber hinaus werden durch das Unternehmen Durchschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen eintreten, wobei unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen entstehen. Des Weiteren ist die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen neu zu regeln, da das vorhandene Wege- und Gewässernetz in Mitleidenschaft gezogen wird. Der derzeitige Ausbauzustand der landwirtschaftlichen Wege, welcher als überwiegend schlecht bewertet wird, macht eine zeitgemäße Bewirtschaftung mit moderner Technik unmöglich. Durch den Wegeausbau sollen diese Defizite behoben und somit die Orte vom landwirtschaftlichen Verkehr entlastet werden. Maßnahmen der Landschaftspflege werden ausgeführt und Landnutzungskonflikte aufgelöst. Durch den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG werden die in den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG getroffenen Zielstellungen einer planungs- und baurechtlichen Lösung im Rahmen der geltenden Rechtsformen zugeführt. Der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt auf dessen Grundlage.

Bodenfläche: Bundesländer, Stichtag, Nutzungsarten(tatsächliche Nutzung) (AdV-TN 2023)

Behringen, 1. Planänderung

Das Flurbereinigungsverfahren (FBV) Behringen liegt in Thüringen im Ilm-Kreis, Städte Arnstadt und Stadtilm. Es hat eine Verfahrensgröße von 694 ha und umfasst 420 ha landwirtschaftliche Nutzflächen, 30 ha Ortslage und 184 ha forstwirtschaftliche Nutzfläche. Im Zuge der vorliegenden 1. Planänderung werden baulichen Maßnahmen (Erneuerung vorhandener Wege) auf 1,165 ha ausgeführt, der Flächenumfang der Kompensationsmaßnahmen (Wiederherstellung von Laichplätzen, Uferschutz am Kleingewässer, Initialpflege von Trockenrasen und Streuobstwiese und Ergänzungspflanzungen) umfasst 1,2627 ha. Es wird eingeschätzt, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

1 2 3 4 568 69 70