Holzheizungen verursachen örtlich mehr Feinstaub als der Straßenverkehr Die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon gefährdeten auch 2014 die Gesundheit der Menschen in Deutschland. Das belegen vorläufige Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) von über 500 Messstationen. Besonders kritisch: Stickstoffdioxid, das vor allem aus KFZ-Abgasen stammt, entwickelt sich zum Schadstoff Nummer eins – erneut lagen an mehr als der Hälfte der Messstationen an stark befahrenen Straßen die Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm (µg) pro Kubikmeter (m3). Beim Feinstaub zählt 2014 zu den Jahren mit den niedrigsten Werten. UBA- Präsidentin Maria Krautzberger sieht trotzdem keinen Grund zur Entwarnung: „Trotz niedriger Feinstaub-Werte bleibt das Gesundheitsrisiko bestehen. Denn für Feinstaub gibt es keine Wirkungsschwelle – Gesundheitsschäden treten auch bei geringen Feinstaubkonzentrationen auf. Das hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wiederholt festgestellt.“ Der seit 1999 EU-weit geltende Grenzwert für Feinstaub (PM 10 ) wurde 2014 nur an zehn Prozent der verkehrsnahen Luftmessstationen überschritten; dort lag also der PM 10 -Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen über den erlaubten 50 µg/m 3 . Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt allerdings einen deutlich strengeren Feinstaub-Grenzwert von nur 20 µg/m 3 im Jahresmittel. Legt man diesen zugrunde, hätten 48 Prozent aller Messstationen den Grenzwert überschritten. Maria Krautzberger: „Vor allem die wachsende Zahl der Holzfeuerungen wirkt sich negativ auf die Feinstaubbelastung aus. Insbesondere in den Wintermonaten kann der Anteil der Holzfeuerungen an der gesamten Feinstaubbelastung bis zu 25 Prozent betragen. Die Emissionen aus Holzheizungen übersteigen damit mittlerweile die Feinstaubmengen, die aus den Abgasen des Straßenverkehrs stammen.“ Beim Stickstoffdioxid lagen rund die Hälfte der verkehrsnahen Messstationen über dem zulässigen Jahresmittelwert von 40 µg/m 3 . Wie die Erfahrung vergangener Jahre zeigt, wird sich dieser Prozentsatz noch deutlich erhöhen, wenn im Mai 2015 weitere Daten von 124 Messstationen in die Statistik einfließen, die aus technischen Gründen noch nicht ausgewertet werden konnten. Maria Krautzberger: „Um die Grenzwertüberschreitungen beim Stickstoffdioxid in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, dass die neue Abgasnorm EURO 6 auch im realen Verkehr zu weniger Emissionen führt. Bisher können das viele Fahrzeughersteller nur im Labor garantieren.“ Obwohl im Sommer 2014 keine Ozonspitzen auftraten, kam es zu Zielwert-Überschreitungen an rund sechs Prozent aller Messstationen. Dabei darf der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, den Wert von 120 µg/m 3 überschreiten.
Gemütliche, umweltfreundliche und klimaschonende Wärme – das ist das Bild vom Heizen mit Holz. Doch der Schein trügt. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit und helfen meist nicht beim Klimaschutz : Mehr Holz in Öfen zu verfeuern, führt zu mehr CO 2 und Feinstaub in der Luft. Insbesondere Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen stoßen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Wenn dennoch mit Holz geheizt werden soll, erklärt dieses Faltblatt, wie man die Umwelt- und Gesundheitsbelastung möglichst geringhält: mit der richtigen Brennstoff- und Ofenauswahl, regelmäßiger Wartung und dem richtigen Betrieb des Ofens. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Verbraucher-Tipps zum klimafreundlichen Heizen Wer mit Holz heizt, schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel gesundheitsschädlichen Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der kostenlose Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. BImSchV ) fest. Erlaubt sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts/-pellets sowie Braun- und Steinkohle. Vielfach bietet der Brennstoffhandel daneben sogenannte Paraffin-Brennscheite an. Diese quaderförmigen Blöcke bestehen in der Regel aus einer Mischung aus Sägespänen und einer erheblichen Menge Paraffin. In Kamin- und Kachelöfen und ähnlichen Anlagen die unter die 1. BImSchV fallen, sind diese nicht erlaubt. 'Wer dennoch Brennscheite mit hohen Paraffinanteilen in seinem Ofen verbrennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich weitere Probleme einhandeln - zum Beispiel mit den Nachbarn: Der Staubausstoß eines Kaminofens, der mit Paraffinbrennscheiten betrieben wird, kann bis zu acht Mal so hoch sein, wie bei der Verbrennung trockenen Scheitholzes. Auch Sicherheitsprobleme sind nicht auszuschließen. Wer das Klima schonen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten: Der Ratgeber „Heizen mit Holz” steht zum kostenlosen Download bereit. Eine gedruckte Fassung ist kostenlos erhältlich per Telefon zum Ortstarif: 01888/305-3355, Fax: 01888/305-3356 oder per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen einfach an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn. Dessau-Roßlau, 14.11.2008
Die Verbrennung von Holz, gerade bei Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klimaschädliches Methan, Lachgasund Ruß. Sollte Holz dennoch in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden, sollte dies möglichst emissionsarm, mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erfolgen. Voraussetzung ist, dass man gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte verbrennt. Diese Broschüre stellt umfangreiche Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung bereit und gibt Ihnen Tipps, was Sie beim Umgang mit einer Holzheizung – im Fachausdruck: Kleinfeuerungsanlage – beachten müssen. Veröffentlicht in Ratgeber.
Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. BImSchV ) fest. Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen: Papierbriketts zählen also nicht, wie die einschlägige Werbung mit Slogans wie „Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier” suggeriert zu den zulässigen Brennstoffen. Wer sie dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld. Und weitere Schwierigkeiten sind möglich: Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch andere Probleme - etwa die Verschmutzung der Anlage - auszuschließen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne. Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus - zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe zu nutzen und die Anlagen so zu betreiben wie die Bedienungsanleitung es vorsieht. Wer das Klima schonen, die Umwelt schützen und seinen Nachbarinnen und Nachbarn nicht in die Quere kommen möchte, sollte - neben der Wahl des richtigen Brennstoffs - die folgenden Tipps beachten: Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes ( UBA ). Er ist kostenlos erhältlich per Telefon (zum Ortstarif): 03018/305-3355, per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn.
Klimawandel, zu viel Stickstoff und Übernutzung derzeit die größten Herausforderungen für Wälder Der deutsche Wald! Er liefert Holz und sauberes Grundwasser, reinigt unsere Atemluft und schützt uns vor Lawinen und Hochwasser. Und bietet so jede Menge Leistungen, die wir alle fast täglich nutzen; oft sogar kostenlos. Dennoch hat der Mensch den Wald immer wieder über Gebühr strapaziert: Im Mittelalter waren es großflächige Rodungen, im 20. Jahrhundert vor allem die Luftschadstoffe aus Industrie, Verkehr oder Landwirtschaft. Heute verursacht der Klimawandel zusätzlichen Stress für den Wald: „Einerseits wollen wir Holz verstärkt nutzen, um fossile Rohstoffe einzusparen, andererseits sollen die Wälder ihre Klimaschutzfunktion als Kohlenstoffspeicher nicht verlieren. Auch die Stickstoffbelastungen führen langfristig zur Destabilisierung der Wälder und verstärken ihre Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel. Sie müssen auf 70 Prozent der Waldflächen um bis zu 20 Prozent sinken, auf einigen sogar um 40 - 50 Prozent, damit die Wälder ihre vielfältigen Funktionen auch zukünftig erfüllen. Vor allem die Emissionen aus der Landwirtschaft müssen deutlich zurückgehen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) zum Tag der Umwelt am Sonntag, 5. Juni 2011. Was eine anspruchsvolle Luftreinhalte-Politik bewirken kann, zeigt die erfolgreiche Minderung der Schwefelemissionen seit Beginn der 1980er Jahre. Der Klimawandel hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Wälder in Deutschland: Positiv schlagen längere Vegetationsperioden mit einem verstärkten Wald-Wachstum zu Buche. Negativ dagegen: Wasserknappheit, mehr Schädlinge und eine erhöhte Waldbrandgefahr. Hitze- und Dürreperioden, Starkregen und Sturm werden vermutlich häufiger. Wälder, die durch Stoffeinträge vorgeschädigt sind, reagieren empfindlicher auf diese Stressfaktoren. Die Fichte ist das beste Beispiel für die Anfälligkeit des Waldes gegenüber dem Klimawandel. Weil sie schnell wächst, wird sie in Deutschland häufig angebaut. Fichten bevorzugen feuchte, kühle Standorte, sind aber wenig hitzetolerant und anfällig gegenüber Borkenkäfern und starken Winden. Schon heute lohnt sich deshalb der Anbau von Fichten in manchen Regionen kaum noch. Weniger anfällig sind artenreiche Mischwälder, mit einer Mischung natürlich vorkommender Baumarten. Wälder wirken dem Klimawandel aber auch entgegen, denn sie beeinflussen die Menge an Klimagasen in der Atmosphäre : Sie entziehen der Luft Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), andererseits geben sie es bei Verbrennung oder Verrottung wieder ab. Damit die Wälder in der Summe mehr Kohlenstoff speichern als in die Atmosphäre abgeben, muss aber einiges passieren: „Global gesehen gilt es, die Entwaldung deutlich zu reduzieren. Wir müssen Wald zudem nachhaltig bewirtschaften - und in größerem Umfang als bisher an einigen Standorten unter Schutz stellen“, so UBA -Präsident Flasbarth. Nur mit naturnahem und umweltverträglichem Waldbau kann es gelingen, gleichzeitig auf lange Sicht die Produktivität unserer Wälder, ihre Artenvielfalt sowie die WaldLeistungen zu erhalten. Holz als Brennstoff trägt erheblich zum Klimaschutz bei, da nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat. Nicht erneuerbare Energieträger wie Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran werden eingespart. Holz als Baustoff kann nicht-erneuerbare oder weniger umweltfreundlich hergestellte Rohstoffe wie Beton oder PVC ersetzen. Zusätzlich wird das im Holz enthaltene CO 2 über die Nutzungsdauer hinweg gespeichert. Um die weltweit steigende Nachfrage nach Holz für stoffliche und energetische Nutzungen umweltverträglich bedienen zu können, gilt es Holz nachhaltig und effizient zu nutzen. Wo immer möglich, ist deshalb bei der Energieerzeugung aus Holz darauf zu achten, dass bei der Verbrennung möglichst wenige Feinstaub-Emissionen entstehen. Hierzu gibt die UBA-Broschüre „Heizen mit Holz“ wertvolle Ratschläge. Voraussetzung für ein gesundes und umweltfreundliches Produkt ist, dass es nachhaltig erzeugt wurde und bei der Be- und Verarbeitung sowie der Nutzung nur geringe Emissionen freigesetzt werden. Verbraucher erkennen solche unbedenklichen Produkte am „Blauen Engel“.
Der Tag der Erneuerbaren Energien ist eine deutschlandweite Initiative, die zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl die verschiedenen Nutzungsarten einer nachhaltigen Energiewirtschaft präsentiert. Die Aktion wurde 1996 zum zehnten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl durch die Stadt Oederan ins Leben gerufen. In Sachsen folgten 27 Besitzer diesem Aufruf und zeigten am 20. April 1996 ihre Holzheizungen sowie ihre Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen der Öffentlichkeit. Der Tag der Erneuerbaren Energien breitete sich in den nächsten Jahren deutschlandweit aus. April 2018 wurde der Tag der Erneuerbaren Energien zum vierten Mal veranstaltet.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV ) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft. Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.
Jährlich rund 47.000 vorzeitige Todesfälle durch schlechte Luft Vor allem Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigten auch im Jahr 2013 die Luftqualität und damit die menschliche Gesundheit in Deutschland. Das zeigen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Beim Stickstoffdioxid war die Belastung im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert hoch. Mehr als die Hälfte der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den zulässigen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm (μg) Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter (m3) Luft. Auch beim Feinstaub gab es anhaltende Grenzwertüberschreitungen. Verglichen mit den Vorjahren war 2013 allerdings eines der am geringsten belasteten Jahre. Entwarnung ist aber nicht angezeigt, sagte Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA: „Der Feinstaub-Grenzwert wurde zwar nur an rund drei Prozent aller Messstationen überschritten. Das scheint gering, spiegelt aber die tatsächliche Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Feinstaub nicht wider, gerade wenn man an die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO denkt.“ Die WHO rät bei Feinstaub der Partikelgröße kleiner als zehn Mikrometer (PM 10 ) schon lange zu einem weitaus strengeren Luftgüteleitwert von 20 μg/m 3 im Jahresmittel. Dieser wurde 2013 an fast 51 Prozent aller Messstationen in Deutschland überschritten. Thomas Holzmann: „Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes gibt es jährlich im Schnitt rund 47.000 vorzeitige Todesfälle infolge der zu hohen Feinstaubbelastung – durch akute Atemwegserkrankungen, kardiopulmonale Erkrankungen oder Lungenkrebs. Wir plädieren für eine rasche Verschärfung der geltenden EU-Grenzwerte auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.“ Bei einem weiteren wichtigen Luftschadstoff – dem vor allem im Sommer auftretenden bodennahen Ozon – hielten etwa acht Prozent der Messstationen den Acht-Stunden-Wert eines Tages nicht ein. Dieser liegt bei 120 μg/m 3 und darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, überschritten werden. Thomas Holzmann: „Die Belastung mit Ozon fiel erfreulicherweise gering aus. Dabei hat der zeitweise heiße Sommer die Bildung von Ozon durchaus begünstigt. Durch eine anspruchsvolle Luftreinhaltepolitik in den vergangenen Jahren sind die Emissionen der Vorläufersubstanzen des Ozons wie Stickstoffoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffe aber deutlich zurückgegangen – und damit auch die Ozonbelastung im Sommer“. Im Jahr 2013 musste daher nicht ein einziges Mal Ozonalarm ausgelöst werden, aus Sicht eines anspruchsvollen Gesundheitsschutzes sind aber auch hier die Belastungen nach wie vor zu hoch. Für gesunde Luft bleibt also noch viel zu tun. Und zwar in allen Sektoren: von der Holzheizung, über Autos und Lkw bis hin zum großen Kraftwerk. Das UBA begrüßt daher das Programm „ Saubere Luft für Europa “, das die EU-Kommission zum Ende des Jahres der Luft 2013 vorgestellt hat. Thomas Holzmann: „Die EU-Kommission hat Ende 2013 anspruchsvollere Minderungsziele für die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe vorgeschlagen. Deren Einführung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Luftqualität in Deutschland und Europa.“
Aktualisierte UBA-Broschüre "Heizen mit Holz&" informiert über neue gesetzliche Regelungen und schadstoffarmen Betrieb Winterabende am Kamin werden immer beliebter. Doch Kamine können auch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe ausstoßen. Wer die wichtigsten Grundregeln beachtet und geprüfte Anlagen verwendet, kann Gesundheitsrisiken minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Seit März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen, die dazu beitragen, beim Betreiben von Kamin- und Kachelöfen, Schadstoffe zu vermindern. In der umfassend überarbeiteten Broschüre des Umweltbundesamtes ( UBA ) „Heizen mit Holz - ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ sind Informationen über die neuen Regeln, aber auch zu einem schadstoffarmen Betrieb von Holzöfen oder kleinen Holzheizkesseln beschrieben. Mehrere Faktoren sind entscheidend für die Auswahl der Feuerungsanlage und deren richtigen Betrieb: Zum einen ist es die Brennstoffauswahl und deren Lagerung. Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz eingesetzt werden. Behandeltes sowie beschichtetes Holz gehört ebenso wenig in den Ofen wie etwa selbst hergestellte Papierbriketts. Die neu gefasste Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - kurz: 1. BImSchV - enthält eine Liste der Brennstoffe, die in kleinen Anlagen zulässig sind und legt nun auch einen Grenzwert für den Feuchtegehalt des Holzes fest. Denn: die Verwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad der Anlage, auch die Schadstoffemissionen steigen. Zum anderen hat auch der Ofen oder der Heizkessel selbst einen entscheidenden Einfluss auf die Emissionen. Für Öfen, die nur einen Raum beheizen, gelten neue Grenzwerte für die Typprüfung. Diese, vom Hersteller zu veranlassende Prüfung findet statt, bevor die Anlagen auf den Markt kommen. Bei diesen Anlagen sind keine weiteren Messungen nach der Installation und Inbetriebnahme erforderlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass sie beim Kauf eine Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen erhalten, die der Schornsteinfegerin oder dem Schornsteinfeger vorzulegen sind. Für Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, gelten dagegen neue Grenzwerte, die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger wiederkehrend überwachen. Qualmt der Schornstein, liegt dies nicht immer an der Anlage. Vor allem bei einfachen Geräten haben Betreiberinnen und Betreiber entscheidenden Einfluss auf die Schadstoffemissionen. Neben dem Brennstoff sind auch der Anheizvorgang, die Brennstoffmenge und die richtige Einstellung der Luftzufuhr entscheidend für einen schadstoffarmen Betrieb. Auch dazu gibt die Broschüre des UBA nützliche Hinweise. Der Ratgeber „Heizen mit Holz“ kann kostenfrei bestellt werden per Telefon (zum Ortstarif): 01888/305-3355, per Fax (zum Ortstarif): 01888/305-3356, E-Mail: uba [at] broschuerenversand [dot] de Die Broschüre steht hier auch zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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