Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Neben Honigbienen sind auch Wildbienen wichtige Bestäuber unserer Kultur- und Wildpflanzen. 590 Wildbienenarten gibt es in Deutschland. Etwa die Hälfte davon kommt in Berlin vor. Wildbienen sind dabei eine Artengruppe, von deren Förderung auch andere Arten profitieren. Fachleute nennen das eine „Schirmartengruppe“. Um den starken Rückgang an Bienen und anderen Insekten aufzuhalten, hat der Senat 2018 eine Strategie zum Schutz und zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern in Berlin auf den Weg gebracht. Bekanntestes Projekt dieser Strategie ist die Aktion „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“. Mehr Infos zu Insekten & Co Die Senatsumweltverwaltung fördert die Aktion „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“ der Deutschen Wildtier Stiftung. Sie soll fünf Jahre laufen: von 2018 bis 2022. Gemeinsam mit allen 12 Bezirken werden an 50 Stellen in der Stadt artenreiche Blumenwiesen angelegt, Wildstauden gefördert und Nisthabitate für bestäubende Insekten geschaffen. Was an jedem Ort genau gemacht wird, hängt von der Nutzung und der vorhandenen Vegetation ab. Im Spreebogenpark gegenüber vom Hauptbahnhof etwa sind eine größere Wildblumenwiese und ein Wildbienenlehrpfad mit Stauden, Trockenmauer, Sandflächen und Wildbienenhotels als Nisthilfe entstanden. Mittlerweile lassen sich dort schon 35 Arten von Wildbienen nachweisen. Auch an der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg wurden bienenfreundliche Pflanzen gesät, Insektenhotels installiert und Schilder aufgestellt, die die Berlinerinnen und Berliner informieren. In etlichen Bezirken haben die Verantwortlichen Mittelstreifen von Straßen mit speziellen Saatgutmischungen umgestaltet. Jetzt finden dort unterschiedlichste Bestäuber fast das ganze Jahr hindurch Blüten. Die praktische Erfahrung mit den Pilotflächen und ein umfangreiches Informations- und Fortbildungsprogramm zeigen, wie sich Berlins Grünflächen mit vertretbarem Aufwand insektenfreundlicher pflegen lassen. Entsprechende Ziele werden auch in das Handbuch Gute Pflege aufgenommen. Projektseite „Mehr Bienen für Berlin“ Handbuch Gute Pflege Können Honigbienen und Wildbienen gut nebeneinander existieren? Oder konkurrieren Sie eher um Ressourcen? Mit dieser Frage hat sich eine Forschungsgruppe der Technischen Universität Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung befasst. Die Fachleute machten Versuche mit unterschiedlichen Nahrungspflanzen und beobachteten die Bienen auf den Blüten. Sie stellten fest: Wild- und Honigbienen können sich ihren Lebensraum problemlos teilen, solange es genug Nahrung für beide gibt. Weiteres Ergebnis des Projekts sind Pflanzlisten für krautige Pflanzen, Stauden und Gehölze, die sich im Berliner Raum als Futterpflanzen für Wildbienen eignen. Hymenoptera heißt Hautflügler. So nennen Fachleute eine Gruppe von Insektenarten, zu denen auch Wildbienen, Hummeln, Wespen und Hornissen gehören. Die Senatsverwaltung fördert den Hymenopterendienst des NABU Berlin, seit dieser 2003 eingerichtet wurde. Der Hymenopterendienst wird zum Beispiel bei Baumaßnahmen aktiv oder, wenn es zu Konflikten mit Hornissen oder Wespen kommt. Das Netzwerk berät Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit den Tieren, hilft sie umzusiedeln, wo das unumgänglich ist, und sichert so ihr Fortbestehen. NABU Berlin – Hymenopterendienst Publikationen Umsetzungsinitiativen
Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. So empfindet der eine einen nicht scheuen Fuchs als Bedrohung, der andere als Bereicherung. Vogelstimmen können als Lärm oder als schön empfunden werden. Hornissen können interessant oder auch gefährlich wirken – es kommt meistens auf das Auge des Betrachters an. Informationen zu den “Problemarten”: Straßentaube Buntspecht Elster und Nebelkrähe Hornisse Biber Wolf Eine der Arten, die objektive Schäden verursachen, ist die Straßentaube (= verwilderte Haustaube). Hierbei geht es vor allem um Verschmutzung. Daneben treten vereinzelt Taubenzecken auf. Der Bestand der Straßentaube hat sich in den letzten Jahrzehnten in Berlin drastisch verringert. Da frühere Zählungen/Schätzungen sehr ungenau waren, lässt sich dies nach Bestandsangaben der “Berliner Ornithologischen Arbeitsgruppe” nur sehr grob beschreiben: 1970er/80er Jahre: grob geschätzt 75.000 – 150.000 Individuen, um das Jahr 2000: 40.000 – >100.000 Individuen, um das Jahr 2010: 10.000 Individuen; diese Schätzung ergibt sich aus einer Zählung im Winter 2009/2010 an den wichtigsten Plätzen/Bahnhöfen von 4.827 Individuen und der Hochrechnung auf das Berliner Gesamtgebiet. Ursachen der Bestandsabnahme sind vermutlich der Rückgang des Brutplatzangebotes (Sanierung der gesamten Bausubstanz, Abwehrmaßnahmen vor allem an Bahnhöfen) und die hohe Entnahme durch die Berliner Habichtpopulation. Eine Bekämpfung der Art ist somit nicht erforderlich. Bei Verschmutzungen vor Ort bleibt damit lediglich, bestimmte Objekte durch passive Abwehrmaßnahmen zu sichern. Bewährt haben sich hierbei vor allem Gitter und über Simsen angebrachte schräge Bleche, während Drähte und Spikes in einigen Fällen nur eine eingeschränkte Wirksamkeit haben. Bei letzteren ist darauf zu achten, dass keine geschützten Arten von ihren Quartieren ferngehalten werden (z.B. Mauersegler, Turmfalke), oder durch Überspannung von Höfen Fledermäuse quasi “gefangen” werden. Diese können bei horizontal gespannten Taubennetzen zwar von oben in den Hof gelangen, aber nicht von unten aus ihm heraus. Netze gegen Straßentauben dürfen daher aus Gründen des Fledermausschutzes nur vertikal oder bis maximal 45° geneigt angebracht werden. Die zweite Schäden an Bauwerken verursachende Vogelart ist der Buntspecht . Diese Vögel legen mitunter eine erstaunliche Bautätigkeit an Bauwerken an den Tag, wo sie vor allem Löcher in wärmeisolierten Wänden (Styropor, Mineralwolle usw.) unter Rauputz schlagen. Zum Teil gibt es hier sogar andere Vögel als “Nachnutzer” (Feldsperling, Star). Auffällig ist, dass solche Schäden oft an bestimmten Gebäudestellen auftreten, z.B. Putzbereiche mit Vorschädigung durch Gerüst, Hauskanten oder stark besonnte Flächen. Oft hören die Verursacher von selbst wieder auf, da die Spechte erkannt haben, dass die vermeintlichen Hohlräume keine Insektenlarven beinhalten. Das Grundproblem ist aber eine nicht spechtsichere Bauweise. Abhilfe könnte glatter Putz schaffen, an dem sich die Spechte nicht ausreichend festkrallen können. Oder aber der Putz müsste durchschlagsicher sein. Hilfsmittel für betroffene Hausbesitzer sind Stolperdrähte oder Flatterbänder an den jeweiligen Gebäudeteilen. Viele Berliner beklagen sich über die in der Stadt häufiger gewordenen Rabenvögel Elster und Nebelkrähe . Diese fressen Jungvögel und Eier (z.B. von der Amsel im Balkonkasten) und haben darüber hinaus “hässliche” Rufe. Und in der Tat haben wir es hier mit zwei Anpassungskünstlern zu tun, die vom ganzjährig guten Nahrungsangebot profitieren – unsere “Abfallgesellschaft” hat ihnen eine Bestandszunahme in der Stadt ermöglicht. Dem gegenüber stehen z.T. drastische Abnahme in der Agrarlandschaft, wo die Elster mittlerweile weitgehend fehlt. Ornithologen haben viele Untersuchungen durchgeführt, inwieweit andere Vogelarten durch die örtliche Zunahme der Rabenvögel gefährdet sein könnten. Ergebnis: kein Nachweis irgendwelcher Auswirkungen auf die Population der potenziellen Beutearten. Gerade in Berlin gehören Amsel und Grünfink nach wie vor zu den häufigsten und am weitest verbreitetsten Brutvogelarten, Tendenz steigend. Es ist somit ein völlig subjektives Problem, wenn das Amselnest vom Balkonkasten ausgeräubert wird. Die Amsel muss dann lernen, das Nest besser versteckt zu bauen, ein Nachgelege ist für sie unproblematisch. Als Sonderfall bei Nebelkrähen müssen noch vereinzelte Attacken auf Menschen angesprochen werden. Dies tritt im Land Berlin vielleicht in 1 bis 3 Fällen jährlich auf. Zum einen sind es einzelne Krähenbrutpaare , die ihr Nest mit den dann schon meist größeren Jungvögeln gegen Fußgänger verteidigen und dabei Schein- oder echte Angriffe fliegen. Dieses ist räumlich auf den Horstbereich begrenzt und endet mit dem Ausfliegen der Jungvögel, aller Erfahrung nach spätestens nach rund 2 Wochen. Notfalls kann von der Behörde ein Flatterband gespannt oder ein Warnhinweis gegeben werden, denn Schnabelhiebe auf den Kopf können sehr unangenehm sein. Daneben gibt es auffälligerweise Einzelvögel , die dann auch nur bestimmte Personen anfliegen, und das unabhängig von der Brutzeit. Hier können wir nur vermuten, dass es sich um von Hand aufgezogene und leicht fehlgeprägte Vögel handelt. Diese fliegen dann Menschen an, die sie an die frühere Pflegeperson erinnern, weil sie von ihnen etwas zu Essen erwarten. Von dem betroffenen Menschen wird dies natürlich als Angriff gewertet. Hier zeigt sich wie wichtig es ist, beim etwaigen Aufziehen von Jungtieren Fehlprägungen zu vermeiden ( Hilflose Wildtiere )! Lärm durch Vogel- oder Amphibienstimmen (vor allem Nebelkrähe, Elster, Nachtigall, Amsel, Teich- und Seefrosch) wird bisweilen als Belästigung empfunden. Es handelt sich aber um ganz natürliche Lautäußerungen der Tiere, die zudem nur zeitlich befristet zu hören sind. Sie sind hinzunehmen, und es gibt gerade in einer Stadt mit über 1,4 Mio. Kraftfahrzeugen wesentlich stärkere Lärmemittenten als Vögel oder Frösche … Sehr panisch reagieren manche Menschen auf Hornissen . Die Hornisse ist unsere größte Wespenart und naturschutzrechtlich geschützt, man darf also ihre Baue nicht beseitigen. Dabei überwiegt bei den Menschen die Angst vor Stichen, tatsächliche Probleme kann es auch mit herabtropfendem Kot von Hornissennestern geben, wenn diese z.B. in Jalousiekästen gebaut wurden. Sehr auffällig ist, dass die meisten Menschen gut mit Hornissen leben können, wenn sie etwas über die Lebensweise dieser Insekten erfahren. So werden Nester niemals ein zweites Mal genutzt: Mit dem Sterben der Arbeiterinnen und dem Auszug der Königin im Herbst ist an dieser Stelle die Ansiedlung beendet. Hornissen sind nur direkt an ihrem Bau aggressiv. Wenn man sich ganz langsam nähert kann man aber auch dort bis auf wenige Dezimeter herangehen. Hektische Bewegungen können aber einen Angriff provozieren. Ansonsten sind sie sehr gutmütig. Hornissen gehen nie an Lebensmittel wie Wurst, Saft, Honig oder dergleichen. Außer Pflanzensäfte (z.B. an Verwundungen bestimmter Baumarten) nehmen sie nur frisch erbeutete Kleintiere zu sich. Und hieraus folgern zwei wichtige Fakten: Erstens ist die Wahrscheinlichkeit von einer Hornisse gestochen zu werden extrem gering, viel geringer z.B. als von einer normalen Wespe. Denn diese sucht ja direkt unsere Nähe auf (Lebensmittel) und kann auch leicht unbemerkt in die Kleidung gelangen – so werden viele Stiche verursacht. Hornissen jagen Wespen, so hat jemand mit Hornissen im Garten wesentlich weniger oder gar keine Wespen in der Saison. Dies ist für Allergiker ein wichtiger Grund, sich über die Anwesenheit von Hornissen zu freuen! Unangenehm – aufgrund des lauten Fluggeräusches und der respektablen Körpergröße – können Hornissen in der Wohnung sein. Da sie auch nachts nach Insekten jagen und gerne auch Lampen aufsuchen, geraten sie leicht durch geöffnete Fenster in die Wohnung. Hier hilft aber ein handelsübliches Mückengitter. In den ganz wenigen Fällen, wo Hornissen zu Schäden am Bauwerk führen können, oder wo ihr Bau in unmittelbarer Nähe zu spielenden Kindern liegt, kommt auch eine Umsiedlung in Frage. Hierzu hat die Senatsverwaltung einen Hymenopterendienst eingerichtet. NABU Berlin – Hymenopterendienst Bei den anderen Wespenarten, die nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, kann notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden. Biber ( Castor fiber ) sind die größten Nagetiere Europas. Sie gehören in lebendige Gewässerlandschaften, wo sie mehr als andere Tierarten in der Lage sind, Landschaft zu gestalten. Durch ihre Nagetätigkeit können verdunkelte Uferbereiche aufgehellt werden. Vor allem aber können sie durch das Aufstauen von Gewässern gestalterisch wirken, indem sie kleine Feuchtgebiete anlegen. Diese Biotope sind nicht nur in der Regel eine Bereicherung der Biologischen Vielfalt, sondern helfen auch, Wasser länger in der Landschaft zu halten. Gerade in Jahren mit wenig Niederschlägen ist dieser Aspekt nicht zu unterschätzen. In naturnahen Landschaften wie dem Tegeler Fließ und anderen unverbauten Gewässern von Dahme, Müggelsee und Havel ist der Biber eine wichtige Zielart des Naturschutzes. Biber wurden vor über 200 Jahren durch intensive Verfolgung wegen ihres Felles und als Fastenspeise im Berliner Raum ausgerottet. Es haben kleine Populationen in Ostdeutschland überlebt, die sich im vergangenen Jahrhundert allmählich wieder ausbreiten konnten. Berlin wurde Mitte der 1990er Jahre von Hennigsdorf aus entlang der Oberhavel von Bibern wiederbesiedelt. Die ersten Ansiedlungen fanden sich dort und im Tegeler See. Normalerweise haben Biber jedes Jahr 2–3 Jungtiere. Diese wandern in der Regel im 2. oder 3. Lebensjahr ab und suchen sich ein eigenes Revier. Ab Ende der 1990er Jahre wanderten dann die ersten Biber in die Unterhavel ein und die Kanäle entlang Richtung Innenstadt. Kurze Zeit später kamen die ersten Biber über den Oder-Spree-Kanal im Südosten Berlins an. Das Stadtgebiet wurde somit aus mehreren Richtungen besiedelt. Heute können wir von einer flächendeckenden Besiedlung Berlins mit geschätzt über 50 Ansiedlungen ausgehen. Erstaunlich ist die Anpassungsfähigkeit des Bibers, der sich nicht nur in einigen Parkanlagen der Berliner Innenstadt angesiedelt, sondern auch an Kanälen wie dem Teltowkanal seine Nischen gefunden hat. Siedelt sich der Biber an, errichtet er einen Bau mit Zugangsmöglichkeit unter Wasser, der bei Flachufern nach oben mit Astwerk und Erdreich abgedichtet ist. Dies kann eine erkennbare “Biberburg” ergeben. In Steilufern ist der Bau meist nicht zu erkennen. Insbesondere in der Nähe der Baue ist naturgemäß mit einem stärkeren Fraßdruck durch den Biber zu rechnen, doch schwimmen die Tiere – gerade in weniger günstigen Lebensräumen – zur Nahrungssuche auch bis zu einem Kilometer oder mehr das Ufer entlang. Gemessen an diesem Potenzial und den Problemen, die manche Menschen in der freien Landschaft mit dem Biber sehen, sind die Konflikte in der Großstadt Berlin überschaubar. Bisher sind drei Problemfelder aufgetreten: Im Winterhalbjahr gibt es keine frischen krautigen Pflanzen, und Biber ernähren sich dann von Gehölzknospen und Rinde, insbesondere von jungen Zweigen. Hierzu werden Bäume gefällt. Biber bevorzugen Weiden und Zitterpappeln, doch werden auch andere Gehölze genommen. Hin und wieder werden auch Nadelbäume gefällt. Insgesamt nutzt der Biber bei uns über 45 Gehölzarten, dazu gehören auch Ziersträucher und Obstbäume. Zwar werden in erster Linie Bäume ausgewählt, die ufernah wachsen, aber es werden auch bis zu 50 m entfernt stehende Bäume gefällt. Es ist sinnvoll, gefällte Bäume vor Ort zu belassen, damit der Biber Knospen und Zweige nutzen kann. Ansonsten wird er sich dem nächsten Baum zuwenden. Gehölze, die man unbedingt schützen möchte, müssen mechanisch gesichert werden. Dies geht mit einem stabilen Geflecht (z.B. Estrichmatten), das um den Baum gelegt und stabil befestigt wird. Alternativ gibt es eine Verbissschutzpaste, die auf die Rinde aufgetragen werden kann. Je nach Baumgröße und Rindenstruktur kann diese Paste den Bibern für ca. 2–10 Jahre das Nagen verleiden. Die Paste findet man im Internet unter dem Stichwort “Biber Verbissschutz”. Eine gute Anleitung zum Verbissschutz befindet sich in der Anleitung Baumschutz gegen Biberverbiss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Biber nagen bisweilen über mehrere Nächte verschiedene Bäume an. Diese sind dann oft nicht mehr standsicher und können so zu einer Gefahrenquelle für Wege, Straßen, Gewässerufer oder bewohnte Grundstücke werden. Sollten sie aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden, ist dringend zu empfehlen, die Äste und Zweige vor Ort als Nahrung zu belassen. Ansonsten muss der Biber neue Bäume fällen. Unterminierung von Wegen Die Erdbaue können sich über etliche Meter vom Ufer erstrecken. Vereinzelt kommt es zum Einbrechen von Wegen, wenn der Biber zu oberflächennah baut. Hier müssen im Einzelfall Lösungen gesucht werden. Aufstau von Gewässern Seit durch die vergangenen extrem trockenen Jahre die Wasserstände an einigen Fließgewässern deutlich gesunken sind, haben Biber auch in Berlin vermehrt Dämme gebaut. Diese haben grundsätzlich zwei Funktionen: Zum einen werden flache Fließgewässer aufgestaut, damit der Eingang zum Bau unter der Wasseroberfläche bleibt. Hierzu nutzt der Biber vor allem Äste und Zweige, um einen stabilen Damm zu errichten, der mit Erdreich abgedichtet wird. Zum zweiten werden bisweilen Dämme angelegt, um ein Fließgewässer ausufern zu lassen, damit der Biber auf dem Wasserwege an seine Nahrung kommen kann. Im ersten Fall ist der Damm integraler Bestandteil des Baues, also der “Fortpflanzungs- oder Ruhestätte” und damit durch § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Lösungen müssen im Einzelfall gesucht werden, aber grundsätzlich müssen wir uns daran gewöhnen, dass Biber in unseren Gewässern leben. Wegfang oder Abschuss der Biber – eine zumindest theoretische Problemlösung – kommt dann nicht infrage, wenn eine Zuwanderung weiterer Biber erfolgen könnte, das Gebiet also nicht “bibersicher” einzuzäunen ist – diese Option darf keine Daueraufgabe sein. In der Regel wird man sich mit dem Biber arrangieren müssen. Daneben können auch Biber in Berlin Probleme haben: Abwandernde Jungtiere auf der Suche nach einem eigenen Revier landen in ungeeigneten Gewässern (kleine Parkteiche, Gartenteiche) oder wandern weite Wege fernab von Gewässern. Eine zunehmende Zahl fällt dem Straßenverkehr zum Opfer, aber es gibt auch vermehrt an Gewässern verstorbene Tiere. Grundsätzliche Ansprechpartner in Biberfragen sind die jeweiligen Naturschutzbehörden, die in der Regel mit Biberexpertinnen und -experten zusammenarbeiten. Frisch verendete Tiere können zur Untersuchung zum Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Alfred-Kowalke-Straße 17, 10315 Berlin-Friedrichsfelde) gebracht werden – dort werden sie kostenlos obduziert (bitte vorher per E-Mail anmelden, wibbelt@izw-berlin.de , oder unter Tel. (030) 5168-211). Für weitere Informationen zum Biber und dem Umgang mit ihm gibt es mittlerweile hervorragende Broschüren, die als pdf-Dateien kostenlos heruntergeladen werden können. Empfehlenswerte aktuelle Beispiele kommen aus Bayern, Österreich, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Biber in Bayern, Biologie und Management Wölfe in Berlin? Gibt es Wölfe in der Umgebung Berlins? Ja. Nachdem der Wolf vor mehr als 150 Jahren in Deutschland ausgerottet wurde, ging eine Wiederbesiedlung der mittlerweile geschützten Tierart ab 1996 von Polen aus. Im Jahr 2000 wurden in Deutschland erstmals wieder Wolfswelpen in Freiheit geboren. Die Art hat sich von Sachsen aus über Brandenburg vorwiegend Richtung Nordwestdeutschland ausgebreitet, doch gibt es mittlerweile in den meisten Flächenländern Wolfsvorkommen. Insbesondere Sachsen und der Süden des Landes Brandenburg sind flächendeckend von Wölfen besiedelt und einige Territorien reichen bis an die Grenzen des Berliner Raumes. Eine Verbreitungskarte des Wolfes in Deutschland ist hier einsehbar und wird jährlich aktualisiert. Karte der Wolfsterritorien Kommen Wölfe auch nach Berlin? Wölfe sind eher scheu und meiden den menschlichen Siedlungsraum. Allerdings kann es durch das Abwandern von Jungwölfen aus ihren Rudeln vorkommen, dass einzelne Tiere auf der Suche nach Territorien durch Siedlungen laufen oder sich sogar in eine Stadt verirren. In der Regel versuchen sie dann, diese so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Bisher sind in Berlin nur sehr vereinzelt Wölfe sicher nachgewiesen worden, die nach kurzer Zeit wieder abgewandert sind. Es kann aber grundsätzlich in den Randbereichen Berlins mit einzelnen durchziehenden Jungwölfen gerechnet werden. Eine Ansiedlung (Territorium) ist eher nicht zu erwarten. Sind Wölfe gefährlich für Menschen? Generell geht für Menschen von Wölfen keine Gefahr aus. Allerdings sind es wehrhafte Tiere und man sollte ihnen mit Respekt begegnen. Auf keinen Fall sollten sie in die Enge getrieben oder mit Futter angelockt werden. So können – wie bei Wildschweinen auch – Konflikte vermieden werden. Was für Probleme können Wölfe verursachen? Das wesentliche Konfliktfeld zwischen Menschen und Wölfen besteht in der Weidetierhaltung. Gerade Schafe und Ziegen, aber auch Kälber und vereinzelt Fohlen fallen in das Beuteschema von Wölfen. Zudem sind Schafe und Ziegen potenziell einfacher zu erbeuten als Rehe, Hirsche oder Wildschweine und auch weniger wehrhaft. Wenn der Weidetierschutz nicht ausreichend ist, oder einzelne Wölfe es lernen, diesen zu umgehen, kann es zu Rissen bei Weidetieren kommen. Für die Schafhaltung ist das ein ernstes Problem, mit dem umgegangen werden muss (siehe unten). Manche Naturfreunde sind der Auffassung, dass es bei Anwesenheit von Wölfen zu einer Abnahme von Rehen, Hirschen und Wildschweinen kommt. Obgleich die bundesweiten Jagdstrecken dies nicht belegen, kann es regional durchaus Bestandsabnahmen geben. Allerdings gewöhnen sich Wildtiere schnell an die Heimkehrer und passen ihr Verhalten entsprechend an. Wie groß ist ein Wolfsrudel? Ein Wolfsrudel besteht aus einem Wolfspaar und ihren aktuellen Nachkommen, die ab Mai jeden Jahres zur Welt kommen. Daher kann die Rudelgröße sehr unterschiedlich sein, sie liegt häufig im Bereich von 5 bis 10 Tieren. Die Jungtiere wandern im zweiten Lebensjahr ab, um ein eigenes Territorium zu gründen. Dabei können sie hunderte von Kilometern zurücklegen. Die Größe eines Wolfsterritoriums umfasst in Deutschland je nach Nahrungsangebot 100 bis 350 Quadratkilometer. Woran erkenne ich einen Wolf? Wölfe sind vorwiegend grau, haben einen Sattelfleck auf dem Rücken und einen weißen Bereich um die Schnauze. Als Lauftiere sind sie recht langbeinig. Zahlreiche Wolfsfotos finden sich auf der Webseite der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) In Berlin gibt es zahlreiche Hunde, die sehr wolfsähnlich aussehen, z.B. der „Tschechische Wolfshund“ oder der „Saarlooswolfshund“ . Leider bewegen sich manchmal auch Hunde derartiger Rassen allein und ohne Halsband durch die Stadt. Fotofallen und direkte Sichtungen führen dann immer wieder zu Unsicherheiten, Irritationen und Fehlbestimmungen; eine sichere Bestimmung ist nicht immer möglich. Für eine eindeutige Wolfsbestimmung ist ein gutes und deutliches Foto (z.B. durch eine „Wildkamera“), aber auch Losung (Kot) oder ein paar gesammelte Haare erforderlich, die beispielsweise an einem Zaun hängen geblieben sind. Was sollte ich tun, wenn ich einem Wolf begegne? Die Wahrscheinlichkeit, einem Wolf in freier Wildbahn zu begegnen, ist nicht sehr hoch. Sollte dies dennoch geschehen, können Sie auf sich aufmerksam machen (klatschen, rufen). Normalerweise ziehen sich Wölfe dann schnell zurück. Jungtiere können allerdings neugieriger sein. Wenn Ihnen das unangenehm ist, weichen Sie langsam aus. Wegrennen sollte in jedem Fall unterlassen werden. Alternativ können Sie langsam auf das Tier zugehen und laut rufen. Hilfreich für die spätere Dokumentation sind Fotos oder Videos vom Tier. In Berlin können eher Begegnungen mit Hunden problematisch sein, da diese sich unvorhersehbar verhalten können – je nach ihrer Erfahrung mit Menschen. Wie kann ich Weidetiere vor Wölfen schützen? Wölfe lassen sich normalerweise von Elektrozäunen abhalten. Diese müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die in einer vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Fachpublikation ausführlich beschrieben sind. In Berlin müssen schon jetzt alle Weidetiere vor Übergriffen durch Hunde geschützt werden. Diese Maßnahmen helfen grundsätzlich auch gegen Wölfe. Es ist geplant, dass landwirtschaftliche Betriebe Zuschüsse für die notwendigen Präventionsmaßnahmen und den Weidetierschutz speziell gegenüber Wölfen erhalten sollen. Die Abstimmungen innerhalb Berlins, aber auch mit dem Land Brandenburg sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald eine finale Klärung erfolgt ist, wird an dieser Stelle eine entsprechende Kontaktadresse genannt/verlinkt werden. Was ist nach einem Riss von Weidetieren zu tun? Um sicher zu sein, ob ein Wolf für den Riss verantwortlich ist, muss umgehend die unten angegebene Notfallnummer angerufen werden. Der Fachexperte wird erst eine telefonische Befragung durchführen und dann ggf. vor Ort kommen. Das getötete Weidetier ist mit einer Plane gegen nachnutzende Tiere zu sichern (beispielsweise Füchse oder Krähen), damit noch die Möglichkeit der Entnahme einer unverfälschten Gewebeprobe an der Bissstelle besteht. Damit hat man bei frischen Rissen die Chance, den Urheber des Bisses mittels genetischer Bestimmung eindeutig zu ermitteln. Gleichzeitig wird der Experte die Weidefläche und die Umzäunung sowie die Umgebung untersuchen, um weitere Indizien zu sammeln. Sollte der Weidetierschutz den fachlichen Anforderungen genügen und trotzdem der Wolf als Verursacher ermittelt werden, erfolgt ein Schadensausgleich durch die Naturschutzbehörde. Wo kann ich eine mögliche Wolfsbeobachtung in Berlin melden? In Berlin werden nachts vor allem wolfsähnliche Hunde beobachtet. Trotzdem ist eine Wolfsbeobachtung nicht ausgeschlossen, vor allem am Stadtrand. Beobachtungen können unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und den Beobachtungsumständen per E-Mail an die unten angegebene Adresse gemeldet werden. Wenn immer möglich sollte ein Foto beigefügt und/oder genau beschrieben werden, was gesehen wurde. Gerade auch Verhaltensbeobachtungen sind hierbei hilfreich. E-Mail-Adresse für Wolfsmeldungen in Berlin: Berlin@wolfsmanagement.eu Notfallnummer für Risse von Weidetieren in Berlin: (03375) 251960 DBBW, die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf: Umfassende Information über Wölfe in Deutschland Zu Wölfen im Land Brandenburg informieren: Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Hannover. Gerade jetzt im Sommer schwirren sie häufig um uns herum und viele Menschen fürchten sich vor ihnen: Faltenwespen und Hornissen. Sie werden zwar häufig als Bedrohung wahrgenommen, allerdings haben sie für den Erhalt des Ökosystems eine wesentliche Bedeutung. Hornissen und Faltenwespen bestäuben nicht nur Pflanzen, sondern vertilgen auch kleinere Insekten wie Mücken, um ihren Nachwuchs zu ernähren. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat einige Informationen zusammengestellt, die den Umgang mit den Insekten im Sommer erleichtern. Gerade jetzt im Sommer schwirren sie häufig um uns herum und viele Menschen fürchten sich vor ihnen: Faltenwespen und Hornissen. Sie werden zwar häufig als Bedrohung wahrgenommen, allerdings haben sie für den Erhalt des Ökosystems eine wesentliche Bedeutung. Hornissen und Faltenwespen bestäuben nicht nur Pflanzen, sondern vertilgen auch kleinere Insekten wie Mücken, um ihren Nachwuchs zu ernähren. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat einige Informationen zusammengestellt, die den Umgang mit den Insekten im Sommer erleichtern. Wie verhalte ich mich richtig, wenn Wespen und Hornissen um mich schwirren? Grundsätzlich gilt: Menschen sollten den Insekten ruhig und besonnen begegnen. „Es sind lediglich zwei Wespenarten, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten: die Gewöhnliche und die Deutsche Wespe. Allerdings stechen sie nur, wenn sie sich akut bedroht fühlen“, erklärt André Apel, Mitarbeiter im Landesweiten Artenschutz des NLWKN. Der Experte ist auf wirbellose Tierarten spezialisiert und setzt sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen dafür ein, die oftmals als „Plagegeister“ wahrgenommenen Insekten zu schützen. „Grundsätzlich sind Insekten alles andere als eine Plage. Viele Insektenarten meiden Menschen, statt mit ihnen zu interagieren und sind für die Bestäubung und somit Vermehrung von etlichen Pflanzenarten unabdingbar“, betont Apel. Wer auf eine kontaktfreudige Hornisse oder Wespe trifft, sollte ruhig bleiben und nicht nach ihr schlagen, damit sie sich nicht bedroht fühlt. Wie verhalte ich mich richtig, wenn Wespen und Hornissen um mich schwirren? Was kann ich aktiv tun, um die Tiere fernzuhalten und Stiche zu vermeiden? Süßliche Gerüche wie Parfüm locken die Insekten an und sollten daher vermieden werden. Ebenso sollten beim Essen im Freien Gläser mit süßlich riechenden Flüssigkeiten wie Limonaden abgedeckt werden. Auf Streuobstwiesen und in Gärten sollten im Sommer besser Schuhe getragen werden. Viele Insekten befinden sich am Boden und sind beim Laufen nicht sofort zu erkennen, sodass es barfuß häufig zu schmerzhaften Stichen kommen kann. Was kann ich aktiv tun, um die Tiere fernzuhalten und Stiche zu vermeiden? Wie reagiere ich richtig bei akuten Stichen? „Bei einer akuten allergischen Reaktion auf einen Stich schwillt die Stichstelle deutlich an und es kann zu Übelkeit und Schwindel kommen“, erklärt André Apel. Bei Reaktionen wie Atemnot, Krämpfen und Bewusstlosigkeit sollte umgehend ein Notarzt verständigt werden. Allerdings sind weder Stiche von einer Hornisse noch von einer Wespe sind bei Nicht-Allergikern tödlich. „Wirklich lebensbedrohlich wären sie für einen Menschen erst ab einer Anzahl von rund einhundert, ein Fall, der faktisch nie eintritt“, erläutert André Apel. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich bei mir zuhause ein Nest entdecke? In den meisten Fällen ist hier nichts zu unternehmen. „Ein Faltenwespennest im eigenen Garten stellt oftmals keine unmittelbare Gefahr dar, solange Menschen auf die Tiere Rücksicht nehmen“, betont André Apel. Oftmals werden die Nester erst bemerkt, wenn die Insekten bereits ihren saisonalen Aktivitätshöhepunkt erreicht haben und einige Wochen später ohnehin sterben werden. Wichtig zu wissen ist: Hornissen und Wespen verwenden ihre Bauten nur einmal. Eine Rückkehr der Insekten im nächsten Sommer ist also ausgeschlossen. Zu einem aktiven Nest sollte ein ausreichender Abstand von etwa vier Metern eingehalten werden. In der Nähe unterirdischer Bauten sollte aufs Rasenmähen verzichtet werden. Das eigenständige Entfernen von Faltenwespennestern ist beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes erlaubt. Dies kann der Fall sein, wenn die Tiere ihren Neststandort doch einmal zu nahe am Wohnhaus gewählt haben. Bei Hornissen-Nestern müssen sich Betroffene laut NLWKN jedoch an die für ihren Wohnort zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, da die Tiere im Artenschutz besonders geschützt sind. Kann ich Insekten bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen? Um den Tieren in ihren weiter schwindenden Lebensräumen zu helfen, sollte auf eine insektenfreundliche Gartengestaltung geachtet werden. Dazu zählen verschiedene heimische Pflanzenarten wie Löwenzahn, naturbelassene Rasenflächen, Insektenhotels und Staudengewächse wie zum Beispiel Rittersporn ( Delphinium ), Schleierkraut ( Gypsophila ) und Fetthenne ( Sedum ). Reine Schotter- oder Steingärten bieten Insekten hingegen keinen Lebensraum und tragen so zu ihrem weiteren Aussterben bei, wodurch es langfristig aufgrund mangelnder Bestäubung auch weniger Pflanzen gäbe. Wer allerdings nicht die ganze Rasenfläche ihrem freien Wuchs überlassen möchte, kann einzelne Blühstreifen anlegen. Ausführliche Informationen und Informationsflyer zu Wespe, Hornisse und Co. gibt es auf der Internetseite des NLWKN. Hier finden sich auch wichtige Informationen zum Thema Insektenschutz mit Empfehlungen für die Praxis: www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt
Das Projekt "INSECT INSPIRED MANUFACTURING - Enzymatische Vernetzung von Restholz als Rohstoff für 3D-Druck" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Holzforschung - Wilhelm-Klauditz-Institut.
Ausbreitung der invasiven Hornisse, Verlust ganzer Bienenvölker, Sachstand zur Verbreitung, Maßnahmen, Einrichtung einer Task Force; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Mit den sommerlich warmen Tagen und nun in der Ferienzeit, kommen auch alljährlich die gelb-schwarz-gestreiften „Vielflieger“ auf Hochtouren: Wespen. Da können der Genuss von leckerem Eis oder Kaffeetrinken im Freien zu einem Problem werden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde befasst sich u.a. mit dem Artenschutz und erteilt artenschutzrechtliche Genehmigung für besonders geschützte Arten wie die Zauneidechse (häufig bei Bauarbeiten relevant) oder Vogelarten wie den Kormoran. Taucht etwa im Gewächshaus oder am Eigenheim ein Wespennest auf, dann stellen sich folgende Fragen: Sind die chemische Keule oder Wespenfallen tatsächlich erlaubt und insbesondere vor dem Hintergrund des viel beachteten Insektensterbens wirklich eine Lösung? Was ist aus rechtlichen und gesundheitlichen Gründen zu beachten? Die meisten Wespen unterliegen wie Hummeln und Wildbienen sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes durch die Naturschutzbehörde des Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt notwendig. Dies gilt insbesondere für unsere größte heimische Wespe, die europäische Hornisse ( Vespa crabro ). Bei diesen nützlichen, in der Regel friedlichen Tieren, sind die Stiche nicht gefährlicher, aber oft schmerzhafter als die der Gemeinen Wespe ( Vespula vulgaris ). Hornissen nehmen im Naturkreislauf die Rolle eines „Schädlingsbekämpfers“ ein, und machen lästigen Fliegen, Mücken oder kleineren Wespen, am Tage und in der Dämmerung, den Garaus. Ihre Affinität für Licht, hat abends den unerwünschten Nebeneffekt, dass sie sich auf beleuchtete Terrassen, Balkone oder in Wohnzimmer verfliegen. Da hilft oft schon Licht aus und Fenster auf, damit die ungebetenen Gäste wieder verschwinden. Für die Beseitigung eines Nestes weiterer Wespenarten und anderer Insekten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Hier genügt nach Bundesnaturschutzgesetz ein Grund wie Stechgefahr im Garten oder am Haus oder bauliche Schäden zur Beseitigung aus. Dennoch sollte man sich gut informieren, denn selbst hier gibt es harmlose nützliche Vertreter der Zunft. So leidet oft die zierliche Feldwespe unter dem schlechten Ruf ihrer Verwandtschaft. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte deshalb immer von einem Fachmann vorgenommen werden. Hierzu zählen zertifizierte Wespen- und Hornissenberater, Fachleute der Naturschutzverbände oder Imker. „Ich empfehle fachliche Beratung. In den seltensten Fällen bestehen Lebensgefahr oder eine Einschränkung der Lebensqualität. Im Gegenteil: Artenvielfalt in der Natur lädt zum Staunen und Verweilen ein.“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, zum Thema. Die Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten sind die richtigen Ansprechpartner für: Elbebiber, Feldhamster, Fledermäuse, Weißstorch, Kranich, Schleiereule, Turmfalke, Fischadler, Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Ameisen (alle besonders geschützten Arten), Hornisse, Wildbienen und alle Orchideenarten. Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage: Artenschutz (sachsen-anhalt.de) Welche Untere Naturschutzbehörde bei Problemen Ansprechpartner ist, kann im Bürger- und Unternehmensservice https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=333689329 gefunden werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Wenn Sie das nächste Mal eine Hornisse sehen, schauen Sie genauer hin und identifizieren Sie das Tier. Falls es sich um eine Asiatische Hornisse handelt, melden Sie bitte Ihre Beobachtung über unser Meldeportal . (Angaben zu personenbezogenen Daten sind freiwillig) Sichtungen der Asiatischen Hornisse in Hessen können von allen Bürgerinnen und Bürgern über unser Meldeportal gemeldet werden. Meldungen der Asiatischen Hornisse sind bitte immer mit Foto abzugeben. Meldungen ohne Foto sind nicht verifizierbar und werden daher verworfen. Sichtmeldungen mit Foto gehen in unsere Datenbank ein und dienen der Dokumentation der Verbreitung sowie dem Monitoring, gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2024 1 , Artikel 14, der Asiatischen Hornisse in Hessen . Die Meldungen der Asiatischen Hornisse und der Nester werden regelmäßig kontrolliert und nach fachlicher Bestätigung an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Aufgrund des hohen Aufkommens an Meldungen können wir nicht auf Ihre Meldung antworten. Wir bitten Sie daher von Nachfragen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Das Meldeportal ist über folgenden Link zu finden: hlnug.de/hornissemelden Zudem steht im Auftrag des HLNUG ein Hornissenberater zur Verfügung, der u.a. den hessischen Behörden, Vereinen und Institutionen beratend zur Seite steht und Vorträge sowie Schulungen rund um das Thema Asiatische Hornisse hält. Beachten Sie, dass die Europäische Hornisse ( Vespa crabro ) sowie weitere hornissenähnliche Insekten unter Naturschutz stehen. Sehen Sie bitte unbedingt von der Tötung dieser Insekten ab. 1 : Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina ) ist etwas kleiner als die heimische Europäische Hornisse ( Vespa crabro ). Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse werden bis zu 2,4 cm groß, Königinnen können auch bis 3 cm groß werden. Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an ihrer charakteristischen schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt. Die Europäischen Hornisse hingegen ist gelb-orange gezeichnet. Die Asiatische Hornisse ist eine Faltenwespe und beginnt, wie andere Arten dieser Gattung, im Frühjahr mit dem Nestbau – dies kann je nach Witterung bereits im Februar/März beginnen, also deutlich früher als die Europäische Hornisse. Die Asiatische Hornisse baut in der Regel zwei Nester. Das im Frühjahr von der Königin gebaute, etwa Handballen große Gründungsnest (Primärnest) hängt meist in Schuppen oder Sträuchern, teils aber auch in Bodennähe oder Hecken. Die Filialnester (Sekundärnest) werden im Sommer gebaut und befinden sich meist in mehr als zehn Metern Höhe freihängend in Bäumen oder an Häusern und kann sich unweit des Primärnestes befinden. Das Einflugloch befindet sich seitlich am Nest. Die Nester können eine Höhe von 60 bis 100 cm einen Durchmesser von 50 bis 80 cm erreichen. Im Herbst (Oktober/November) erreichen die Nester ihre Maximalgröße und werden oft erst nach dem Laubfall entdeckt. Die Nester können bis in den Dezember hinein, bzw. bis zum ersten strengen Frost, belebt sein. Arbeiterinnen und Drohnen sterben im Herbst, lediglich die Königinnen überwintern. Dies tun sie bevorzugt in Totholz am Boden. Die Unterschiede zwischen den Nestern der Asiatischen Hornisse und der Europäischen Hornisse im Vergleich: Asiatische Hornisse – Vespa velutina Nester auch ungeschützt, z.B. unter offenen Dächern Nestbauweise eher hoch als breit Brutwabe durch eine Nesthülle geschützt. Der Nesteingang befindet sich in der sozialen Phase an der Seite des Nestes Nesthülle mehrlagig Nesthülle eher grau als ockerfarben (Cellulose aus Holz, Blättern und Gräsern) Europäische Hornisse – Vespa crabro Nester in der Regel an einem geschützten Ort Nestbauweise eher breit als hoch Brutwabe nur durch eine Hülle geschützt, welche nach unten großzügig offen ist Nesthülle mehrlagig Nesthülle ockerfarben (Lignin) Die Art ist in Deutschland besonders geschützt! Für den Fall, dass sie ein Nest der Asiatischen Hornisse sehen: Bitte melden Sie Nester mit Foto über das Meldeportal des HLNUG: hlnug.de/hornissemelden . Die Meldungen der Asiatischen Hornisse werden regelmäßig kontrolliert und nach fachlicher Bestätigung von Nestmeldungen an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Bitte entfernen Sie selbst keine Nester! Um eine eindeutige Bestimmung für alle Interessierten zu erleichtern, zeigen wir hier drei Arten, die mit der Asiatischen Hornisse verwechselt werden können. Europäische Hornisse ( Vespa crabro ) Riesenholzwespe (Urocerus gigas) Hornissenschwebfliege ( Volucella zonaria ) Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina ) stammt aus Südostasien und ist dort mit mehreren Unterarten vertreten. Die bei uns vorkommende Unterart ist die Vespa velutina nigrithorax . Der Erstnachweis in Europa war 2004 in Südfrankreich und wurde vermutlich über Importware eingeschleppt. In Deutschland wurde sie 2014 erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen. Seitdem hat sie sich in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfahlen und dem Saarland ausgebreitet. Für Bayern, Niedersachen, Hamburg und Berlin gibt es Einzelnachweise. Die Asiatische Hornisse wurde erstmals 2019 im Landkreis (LK) Bergstraße in Hessen nachgewiesen und hat sich seitdem stark ausgebreitet. Der aktuelle Verbreitungsschwerpunkt innerhalb Hessens befindet sich in Südhessen (LK Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Stadt Darmstadt). Die Art verbreitet sich vor allem entlang der warmen Rheinebene Richtung Norden. Funde im Taunus sowie rund um Frankfurt sind bereits keine Seltenheit mehr. Wenige Funde gibt es bisher aus Mittelhessen (Lahn-Dill-Kreis). In Richtung Osten wurde sie etwa bis Reichelsheim (Kreis Odenwald) gesichtet. Der nördlichste, uns bekannte Fund (Sichtmeldung) liegt westlich von Frankenau im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der Verbreitungsschwerpunkt der Asiatischen Hornisse liegt in Südhessen, die Tendenz der Ausbreitung geht Richtung Norden und Osten (siehe Karte). Der Klimawandel, mit seinen warmen, trockenen Sommern und den milden Wintern, wirkt sich sichtlich günstig auf die Verbreitung der Asiatischen Hornisse aus. Im Jahr 2023 wurden in Hessen 150 Nester gefunden und gemeldet, im Jahr 2024 waren es bereits 280 Nester (überwiegend in Südhessen) – die meisten davon konnten von Expertinnen und Experten entnommen werden. Das HLNUG hat 2019 ein Citizen Science Projekt zum Thema „Invasive Arten“ ins Leben gerufen. Seitdem können Bürgerinnen und Bürger ihre Sichtungen invasiver Arten in Hessen über das Meldeportal des Landes melden. Die Meldungen der Asiatischen Hornisse werden überprüft und nach fachlicher Bestätigung von Nestmeldungen an die Regierungspräsidien sowie Expertinnen und Experten weitergegeben, damit die Nester zeitnah beseitigt werden. Das zuständige Regierungspräsidium beauftragt die Entfernung der Nester. Seit 2019 sind für die Asiatische Hornisse etwa 3.500 Meldungen, davon etwa 330 per E-Mail und 3.200 via Meldeportal, beim HLNUG eingegangen (im Folgenden wird nicht zwischen den beiden Formen der Meldung unterschieden). Insgesamt wurden 75 Prozent der Meldungen als Asiatische Hornisse verifiziert. Die verbleibenden 25 Prozent konnten überwiegend als Europäische Hornisse ( Vespa crabro ) und als weitere Verwechslungsarten, wie z.B. Mittlere Wespe ( Dolichovespula media ), andere Wespenarten sowie als Hornissenschwebfliege ( Volucella zonaria ) bestimmt werden. Über die Jahre ist der Anteil an Falschmeldungen gesunken. Im Jahr 2023 kam es zu einem sprunghaften Anstieg an Meldungen der Asiatischen Hornisse. Für 2024 konnten ebenfalls ein Anstieg an Meldungen verzeichnet werden. Gründe für den Anstieg an Meldungen können neben der tatsächlichen Ausbreitung auch die mediale Aufmerksamkeit der Presse und das zunehmende Wissen von Bürgerinnen und Bürger durch Informationen durch Behörden, Imkervereine sowie Vortrags- und Schulungsangebote sein. Auf den Verbreitungskarten der Jahre 2019 bis 2024 ist sehr gut erkennbar, wie stark sich die Asiatische Hornisse in den vergangenen sechs Jahren in Hessen ausbreitete. Wurde die Art noch in 2021 überwiegend im Kreis Bergstraße nachgewiesen, so ist sie bereits 2023 bis in den Taunus (Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis), den Lahn-Dill-Kreis, den Wetteraukreis sowie den Main-Kinzig-Kreis verbreitet. Im Vergleich zum Jahr 2023 gibt es 2024 vor allem in den Landkreisen Odenwaldkreis, Main-Taunus-Kreis und Rheingau-Taunus-Kreis eine Zunahme an Meldungen der Asiatischen Hornisse. Zudem gibt es mehrere Sichtmeldungen und drei Nestmeldungen im Regierungsbezirk Gießen. Betroffen sind die Landkreise Marburg-Biedenkopf, Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis und Gießen. Für 2025 wird eine weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Mittelhessen erwartet. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Nestmeldungen spiegelt nicht die Anzahl der tatsächlichen Nestfunde wieder! Es gab z.B. in 2024 358 Nestmeldungen, hier sind jedoch viele Mehrfachmeldungen enthalten. Nach Bereinigung der Anzahl wurden im vergangenen Jahr 280 Nester in Hessen gefunden und gemeldet. Tabelle 1: Anzahl der Nestfunde der vergangenen sechs Jahre Nestfunde 0 1 1 9 150 280 Sollten Sie Individuen der Asiatischen Hornisse oder Nester sehen, melden Sie diese bitte mit Foto über unser Meldeportal auf unserer Homepage: hlnug.de/hornissemelden . für unsere heimischen Insekten? Die Asiatische Hornisse ernährt sich, wie auch unsere heimische Europäische Hornisse, durchaus vielfältig. Das Beutespektrum besteht aus Insekten, wie bspw. Honigbienen und Wespen, aber zu einem großen Teil auch aus Dipteren (Fliegen, Mücken) und Käfern. Da Wildbienen und andere Beute-Insekten im Regelfall nicht in Massen an einem Punkt vorkommen, anders als z.B. die Honigbiene in der Imkerei, ist nach derzeitigem Stand keine Gefahr für die Bestände von Wildbienen und anderen Insektenarten zu erkennen. Die Gefahr besteht dort vielmehr durch den fortschreitenden Lebensraumverlust und einer Verarmung an Acker-Begleitflora, vor allem im landwirtschaftlichem Raum. Da mögliche Auswirkungen auf Bienenvölker oder auch die Europäische Hornisse bisher noch nicht erforscht sind, ist es wichtig, die Verbreitung der Asiatischen Hornisse zu dokumentieren und über ihr Vorkommen informiert zu sein. für die Honigbiene und die Imkerei? In Ländern wie Frankreich und Spanien, wo es viele Berufsimker gibt und die Art wirklich sehr häufig ist, kann es zu nennenswerten Ausfällen bei den Bienenständen kommen. Es gibt Studien aus Frankreich, die aufzeigen, dass die Asiatische Hornisse vor allem in Siedlungsnähe vermehrt auf Honigbienen als Beute zurückgreift 2 . Die Asiatische Hornisse ist ein effektiverer Jäger von Honigbienen, als z.B. unsere heimische europäische Variante. Allerdings muss festgehalten werden, dass die Verfügbarkeit von Honigbienen im Siedlungsraum im Vergleich zu heimischen Wildbienen und anderen Insektenarten auch stark zunimmt. Die Frage, wie groß die Gefahr für unsere hessischen Imker sein wird, kann nach derzeitigem Stand nicht sicher beantwortet werden. Ein einzelnes Nest der Asiatischen Hornisse wird, nach der bisherigen Erfahrung, kaum Einfluss auf die Honigbienenvölker der Umgebung haben, bei einer höheren Nestdichte steigt wahrscheinlich auch der Druck auf die Honigbienenvölker, wobei geschwächte oder kranke Völker voraussichtlich bevorzugt angegriffen werden. für den Menschen? Auf viele Menschen wirken Hornissen bedrohlich. Tatsächlich sind sie jedoch von Natur aus friedfertig und scheuer als Wespen oder Bienen. Aggressives Verhalten zeigen sie nur, wenn es darum geht, Königin, Nest und Nachwuchs zu verteidigen. Deshalb sollte immer ein Abstand von mehreren Metern zum Nest eingehalten werden. Stiche der Asiatische Hornisse sind für den Menschen in etwa so unangenehm wie Stiche der Europäischen Hornisse. Allergikerinnen und Allergiker sollten, wie bei anderen Insekten, weiterhin besonders vorsichtig sein. Eine gestochene Person sollte, insbesondere bei mehreren Stichen, beobachtet werden und im Zweifel sollte ein Arzt konsultiert werden. Ein Beobachten der Tiere ist problemlos möglich, sie sollten dabei generell ruhig bleiben, nicht nach den Tieren schlagen, sie einklemmen oder anpusten. 2 : Rome, Q.; Perrard, A.; Muller, F.; Villemant, C. – Monitoring and control modalities of a honeybee predator, the Yellow legged hornet Vespa velutina nigrithorax (Hymenoptera: Vespidae). Aliens Invasive Spec. Bull. 2011, 31, 7 15. Die Europäische Kommission (KOM) hat die Asiatische Hornisse als invasive gebietsfremde Art gemäß der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 eingestuft. Seit 2025 gilt die Asiatische Hornisse in Deutschland als weit verbreitete Art und unterliegt gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dem Management nach Artikels 19. Ein von den Bundesländern gemeinsam erarbeitetes Maßnahmenblatt, welches als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen soll, finden Sie im Downloadbereich rechts. Die Bundesländer entscheiden über die Priorisierung und Auswahl der konkret zu treffenden Maßnahme(n). Die Wahl der geeigneten Maßnahme(n) erfolgt immer einzelfallbezogen. Das Land Hessen hat 2019 ein Citizen Science Projekt zum Thema „Invasive Arten“ ins Leben gerufen – darunter fällt auch die Asiatische Hornisse. Seitdem können von allen Bürgerinnen und Bürgern Sichtungen invasiver Tier- und Pflanzenarten, mit Foto, in Hessen über das Meldeportal des Landes gemeldet werden. Das Meldeportal für invasive Arten finden Sie auf unserer Homepage: hlnug.de/invasive-arten Kontakt: Katharina Albert HLNUG Europastraße 10 35394 Gießen Tel.: 0641 200095 17 E-Mail Artenteam Das HLNUG ist Projektpartner des EIP-agri Projekts „Regional angepasste Monitoring- und Managementstrategien für die Asiatische Hornisse in Hessen“. Im Rahmen des Projekts werden Methoden des Monitorings und der Nestfindung bewertet, das Schadpotenzial für Bienenhalterinnen und Bienenhalter sowie Obstbäuerinnen und Obstbauern untersucht und Schulungen für die Öffentlichkeit konzipiert und angeboten. Zudem werden Abwehr- und Managementmethoden entwickelt. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen: https://llh.hessen.de/ueber-uns/projekte/projekte-tier/vespa-velutina/ Text: Reiner Jahn (Hornissenberater) und Katharina Albert (HLNUG) Katharina Albert Tel.: 0641-200095 17 Meldungen zu asiatischen Hornissen und deren Nester bitte nur über unser Meldeportal abgeben Asiatische Hornisse Europäische Hornisse Faltblatt "Den Hornissen auf der Spur" Ausblick: Die Asiatische Hornisse in Hessen Die Asiatische Hornisse und ihre Verbreitung in Hessen Maßnahmenblatt Asiatische Hornisse www.velutina.de Für die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina ) gibt es einen Beratervertrag des HLNUG. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Mail an uns.
Streuobstbestände sind eine einzigartige, historisch entstandene Form des extensiven Obstbaus. Charakteristisch sind starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume, die in lockeren Beständen stehen und in vielen Teilen Baden-Württembergs das Landschaftsbild prägen. Streuobstbestände sind häufig aus Obstbäumen verschiedener Arten, Sorten und Altersklassen zusammengesetzt und gehören zu den artenreichsten Landnutzungsformen Europas. Sie bestehen in der Regel aus Hoch- und Halbstämmen. Während vom Naturschutz der Wert hochstämmiger Bäume für die biologische Vielfalt hervorgehoben wird, finden bei Bewirtschaftern Halbstämme auf Grund ihrer besseren Zugänglichkeit bei der Pflege mehr Beachtung. Im Unterschied zu modernen, intensiv bewirtschafteten Obstanlagen mit dichten Pflanzungen ist in Streuobstbeständen stets der Einzelbaum erkennbar. Pflanzenschutzmittel werden nur selten eingesetzt. Charakteristisch für Streuobstbestände ist auch die Nutzung des Unterwuchses durch Mahd oder durch Beweidung. Nach der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs mit naturschutzfachlicher Beurteilung sind die Streuobstbestände des Landes in den letzten 50 Jahren stark zurückgegangen und als gefährdet eingestuft. Als Hauptursachen gelten die Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsflächen und die Nutzungsaufgabe infolge der geringen Erlöse beim Verkauf des Obstes oder der daraus hergestellten Produkte. Auch Prämien für die Rodung hochstämmiger Obstbäume und die Beseitigung der leichteren Bewirtschaftung von Äckern und Wiesen haben in der Vergangenheit zum Rückgang von Streuobstbäumen beigetragen. Die verbliebenen Streuobstbestände sind häufig überaltert, brachgefallen oder schon verbuscht. Ohne regelmäßige Pflege werden Streuobstwiesen bald zu Wald, die Bäume vergreisen und typische Arten der halboffenen Standorte verschwinden. Die Aufgabe der Bewirtschaftung aber auch eine Intensivierung der Nutzung des Grünlands im Unterwuchs der Streuobstbäume, zum Beispiel durch starke Düngung oder häufige Mahd, sorgen für einen Rückgang der Artenvielfalt. Streuobstwiesen bieten zahllosen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. In den lockeren Beständen mit strukturreichen Bäumen kann man unter anderem Wendehals ( Jynx torquilla ), Steinkauz ( Athene noctua ), Wiedehopf ( Upupa epops ), Gartenrotschwanz ( Phoenicurus phoenicurus ), Halsbandschnäpper ( Ficedula albicollis ), Grauspecht ( Picus canus ) und Baumpieper ( Anthus trivialis ), Igel ( Erinaceus europaeus ) und Bechsteinfledermaus ( Myotis bechsteinii ) sowie zahlreiche Insekten und Spinnen antreffen. Die Bedeutung von Streuobstwiesen als „Hotspots“ der Biodiversität untermauert unter anderem eine mehrjährige Studie des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt auf 10 Streuobstwiesen Sachsen-Anhalts: Es wurden 3.627 Pflanzen-, Tier-, Pilz- und Flechtenarten nachgewiesen. Davon sind 200 in Deutschland streng geschützt. Vögel In Baden-Württemberg kommen zahlreiche gefährdete Brutvogelarten vor, die auf die halboffenen Lebensräume der Streuobstwiesen angewiesen sind. Viele von ihnen brüten in den Höhlen der alten, knorrigen Obstbäume und nutzen diese als Sing- oder Ansitzwarten. So ist beispielsweise der Halsbandschnäpper ein Höhlenbrüter, der in der Luft und am Boden Insekten und Spinnen jagt und in Streuobstwiesen geeignete Jagdreviere sowie Nistmöglichkeiten vorfindet. Und auch der Steinkauz ist auf die Baumhöhlen und den Nahrungsreichtum in Streuobstbeständen angewiesen. Gemäß der Roten Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs erleiden manche dieser Arten in Baden-Württemberg anhaltende Bestandsverluste. Ihr Bestandsrückgang steht oft in Zusammenhang mit der Nutzungsaufgabe von Streuobstwiesen und dem Lebensraumverlust durch Beseitigung alter Streuobstbestände. Wer selbst eine Streuobstwiese bewirtschaftet, findet in einer Broschüre des Regierungspräsidiums Stuttgart zum LIFE+ Projekt „Vogelschutz in Streuobstwiesen des Mittleren Albvorlandes und des Mittleren Remstales“ Empfehlungen für die optimale Pflege und Ausgestaltung. Insekten und Spinnen Den Großteil der Artenvielfalt von Streuobstwiesen stellen Insekten und Spinnen dar. Die in Deutschland besonders geschützte Europäische Hornisse ( Vespa crabro ) legt ihre Nester gerne in Baumhöhlen auf Streuobstwiesen an. Die Blüten der Obstbäume und die oft blumenbunten Wiesen, auf denen sie wachsen, bieten Wildbienen wie der Großen Holzbiene ( Xylocopa violacea ), Schwebfliegen (Syrphidae) und Schmetterlingen (Lepidoptera) ein reiches Nahrungsangebot. Charakteristische Schmetterlingsarten sind Aurorafalter ( Anthocharis cardamines ), Schachbrett ( Melanargia galathea ) und Tagpfauenauge ( Inachis io ). Der gärende Obstsaft lockt im Spätsommer und Herbst besonders häufig den Admiral ( Vanessa atalanta ) an. Auch einige besonders prächtige und seltene, holzbewohnende Käfer wie der Kirschprachtkäfer ( Anthaxia candens ), verschiedene Rosenkäfer (Cetoniinae), der Leiterbock ( Saperda scalaris ), der Kleine Eichenbock ( Cerambyx scopolii ) und der Körnerbock ( Aegosoma scabricorne ), der in Baden-Württemberg insbesondere in Streuobstwiesen des Rheingrabens vorkommt, finden hier Nahrung und Brutmöglichkeiten. Eine sehr beeindruckende Vertreterin der Spinnen der sonnigen Streuobstwiesen ist die auffällig gebänderte Wespenspinne ( Argiope bruennichi ). Reptilien und Kleinsäuger Vertreter der Reptilien und Säugetiere suchen am Boden und in der Luft nach Nahrung und finden in Streuobstbeständen zudem Ruheplätze und Überwinterungsquartiere. Bekannte Vertreter dieser Gruppen sind die Zauneidechse ( Lacerta agilis ), Blindschleiche ( Anguis fragilis ) und Igel ( Erinaceus europaeus ). Fledermäuse wie das Braune Langohr ( Plecotus auritus ) nutzen die Baumhöhlen alter und auch absterbender Obstbäume als Fortpflanzungs- und Ruhestätte. Gleichzeitig stellen die Streuobstwiesen aufgrund des Insektenreichtums ein wichtiges Jagdhabitat dar. Arten wie das Große Mausohr ( Myotis myotis ), die Insekten vom Boden aufsammeln, sind bei ihren nächtlichen Jagdflügen darauf angewiesen, dass die Bestände gepflegt und offengehalten werden. Eine extensive Pflege des Unterwuchses kommt auch der Pflanzenartenvielfalt zu Gute. Pflanzen Durch die traditionelle Mahd-Nutzung des Unterwuchses wurden vielen Streuobstlebensräumen über Jahrhunderte Nährstoffe entzogen. Auf so entstandenen mageren Wiesen konnten sich neben typischen Grasarten wie dem Glatthafer ( Arrhenaterum elatius ) zahlreiche Kräuterarten ansiedeln: Wiesensalbei ( Salvia pratensis ), Großer Wiesenknopf ( Sanguisorba officinalis ), Wiesen-Glockenblume ( Campanula patula ), Wiesen-Flockenblume ( Centaurea jacea ), Wiesen-Pippau ( Crepis biennis ), Weißes Labkraut ( Galium album ), Wiesen-Schaumkraut ( Cardamine pratensis ), Wiesen-Storchschnabel ( Geranium pratense ), Kuckucks-Lichtnelke ( Lychnis flos-cuculi ), Wiesen-Bocksbart ( Tragopogon pratensis ) und Acker-Witwenblume ( Knautia arvensis ) zeichnen den von der EU über die FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtyp der Mageren Flachland-Mähwiese aus. Für Streuobstwiesen gilt das Motto „Erhalt durch Nutzung“: Sie können nur erhalten werden, wenn die Pflege der Bäume und des Grünlandes gewährleistet ist. Hier setzt eine naturschutzorientierte Regionalentwicklung an. Die Bewirtschaftung sowie die Verarbeitung und Vermarktung des Obstes, zum Beispiel durch lokale Mostereien und Brennereien, tragen zur regionalen Wertschöpfung bei. Gepflegte Bestände bringen mehr und zuverlässigen Ertrag. Die Nutzer sichern – teils in vielen Stunden Arbeit – durch Baumschnitt, Nachpflanzungen, extensive Mahd oder Beweidung des Unterwuchses die Artenvielfalt in diesem Biotoptyp und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft. Daher werden und wurden in den Biosphärengebieten und in PLENUM -Gebieten bereits zahlreiche Projekte mit Streuobstbezug beispielsweise über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert. Gefördert werden beispielsweise Gerätschaften für Lohnbrennereien, die beliebten Bag-in-Box-Abfüllanlagen für (mobile) Mostereien, Vermarktungskonzepte sowie Geräte für die Baumpflege und die extensive Grünlandpflege. So profitieren nicht nur die Artenvielfalt und das Landschaftsbild, sondern auch engagierte Vereine und die lokale Wirtschaft, darunter der Tourismus, von der Streuobstnutzung. Eine umfangreiche Übersicht zu landesweiten Fördermöglichkeiten bietet das Streuobstportal des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Seit dem 31.07.2020 gilt mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot für Streuobstbestände ab einer Größe von 1.500 m² nach § 33a NatSchG. Einzelbäume können demnach wie bisher bewirtschaftet, gefällt und/oder nachgepflanzt werden. Die Umwandlung eines Streuobstbestandes bedarf jedoch einer Genehmigung und ist nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen muss ein Ausgleich erfolgen – vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So soll sichergestellt werden, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Landnutzungsform auch künftig erhalten bleibt. Streuobstbestände zählen seit März 2022 zu den nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geschützten Biotopen . In Baden-Württemberg ist der Schutz von Streuobstbeständen seit Juli 2020 über § 33a Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geregelt. Schätzungen zu Folge weist Baden-Württemberg die größten zusammenhängenden Streuobstbestände Europas auf. Vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung des Landes für den Streuobstschutz erfolgte 2009 erstmals eine vom Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene landesweite Erhebung der Bestände mittels Fernerkundungsmethoden. Die Streuobstdaten von 2009 sind im Geoportal des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter "WMS LGL-BW Streuobsterhebung Baden-Württemberg" einsehbar. Im Jahre 2020 wurde diese Einzelbaumkulisse aktualisiert. In Anlehnung an die landesweite Streuobsterhebung 2009 hat die LUBW im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Jahr 2015 eine erneute landesweite Erhebung der Streuobstbestände mittels Fernerkundung veranlasst, die 2020 abgeschlossen wurde. Die Erhebung erfolgte durch die Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Prof. Dr. Klaus Schmieder. Auf Basis photogrammetrischer Luftbilder aus den Jahren 2012–2015 wurden die Streuobstbestände Baden-Württembergs erhoben. Der Fachartikel „Ermittlung der Streuobstbestände Baden-Württembergs durch automatisierte Fernerkundungsverfahren" zur Erhebung ist in der Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Er enthält eine Tabelle, der die Einzelbaumzahlen der Landkreise zu entnehmen sind. Die Veröffentlichung der Geodaten (Shapefiles mit Punktdaten, Baumklassen 3–5) erfolgt im Daten- und Kartendienst der LUBW . Methoden und Ergebnisse Die Erhebung kommt zu dem Ergebnis, dass es landesweit ca. 7,1 Millionen Streuobstbäume gibt. Die Studie basiert auf der Identifizierung und Abgrenzung aller im Offenland außerhalb von Wald und Siedlung stehenden Streuobstbäume mittels digitaler Oberflächenmodelle. Die digitalen Oberflächenmodelle wurden mit Hilfe spezieller Software aus photogrammetrischen Luftbilddaten (Farbbilder mit Infrarotkanal aus den Jahren 2012–2015) erzeugt. Auf Basis dieser Fernerkundungsdaten wurden fünf unterschiedliche Klassen von Bäumen abgegrenzt. Die Klassifikation beruht beispielsweise auf der Distanz zu Waldpolygonen, Infrastrukturelementen, Bewuchsdichte und Baumparametern wie Höhe und Kronendurchmesser (für Details siehe Tabelle 2 in Borngräber et al. 2020). Einzelbäume wurden dabei in einer Höhe von 2–30 m erfasst. Zur Überprüfung des Fernerkundungsverfahrens wurden 2018 Kartierungen auf 13 Stichprobenflächen (4.704 Bäume) durchgeführt. Daraus wurde die Klassifikationsgüte für die fünf Streuobstbaumklassen ermittelt. Die Klassifikationsgüte gibt an, wie viele der im Feld kartierten Bäume mit Hilfe des Fernerkundungsverfahrens korrekt erkannt werden konnten. Die hierbei ermittelte Klassifikationsgüte setzt sich wie folgt zusammen: von den 4.704 im Feld kartierten Bäume konnten 79 % als potenzielle Einzelbäume erkannt werden und 21 % nicht. Innerhalb der als potenzielle Einzelbäume erkannten Gruppe betrug die Klassifikationsgüte für die Streuobstbäume in den Klassen 1–2 53 % und in den Klassen 3–5 76 %. Es konnten also 3.572 Bäume korrekt als Streuobstbäume der Klassen 3 bis 5 klassifiziert werden. Dagegen wurden 24 % fälschlicherweise als Streuobstbäume erkannt (Überschätzung). Dies ist vor allem auf Artefakte z. B. in Form von Stromtrassen zurückzuführen. Gerade Jungbäume sind mittels der hier genutzten Verfahrens nur sehr schwer zu ermitteln, weshalb es zu einer Unterschätzung des Streuobstbestandes um rund 21 % kommt. Bestandsentwicklung Bis 1965 wurden bundesweit alle fünf Jahre regelmäßige Bestandserfassungen durchgeführt. Solche regelmäßigen Erfassungen sind eine wichtige Planungsgrundlage, die für den Erhalt der Streuobstbestände herangezogen werden kann und hilft, Flächen für Nachpflanzungen zu identifizieren. Heute leisten Fernerkundungsverfahren und Stichprobenerhebungen hierfür einen wesentlichen Beitrag. Bereits die landesweite Streuobsterhebung 2009, die auf Basis von Laserscandaten erfolgte, zeigte eine Verringerung der Baumbestände seit 1990 von ca. 11,4 Mio. auf rund 9,3 Mio. Bäume. Passt man die Berechnung von 2009 zur besseren Vergleichbarkeit methodisch an das 2020 gewählte Verfahren an, ergibt sich für 2009 ein Bestand von ca. 8,6 Mio. Bäumen. Die ermittelte Zahl an Streuobstbäumen für die Erhebung 2020 liegt bei ca. 7,1 Millionen für alle fünf Baumklassen. Die Berechnungen auf Basis der Erhebungen in den Jahren 2009 und 2020 deuten auf einen Bestandsrückgang um 17 % hin. Wird eine durchschnittlichen Bestandsdichte von 80 Bäumen pro Hektar Streuobst angenommen, lag die Fläche der Streuobstbäume im Jahr 2009 bei ca. 107.500 ha (an die Methodik 2020 angepasste Berechnung für 2009). Im Jahre 2020 hingegen bei ca. 89.000 ha. Die im ATKIS DLM als Streuobst klassifizierte Fläche beträgt für Baden-Württemberg insgesamt ca. 111.000 ha. Die aktuelle Streuobstfläche in Baden-Württemberg liegt demnach geschätzt zwischen 89.000 ha und 111.000 ha. Methodenvergleich 2009 vs. 2020 Die Methoden der Erhebungen mittels Fernerkundung 2009 und 2020 unterscheiden sich dahingehend, dass die Daten 2009 über eine landesweite Laserbefliegung des LGL (2000–2005) erfasst wurden, die bislang nicht wiederholt wurde. Die photogrammetrischen Daten, die der Erfassung 2020 zu Grunde liegen, werden vom LGL derzeit regelmäßig alle drei Jahre erhoben. Die neue Methode eröffnet die Möglichkeit, zukünftig leichter automatisierte Vergleichserfassungen zu Bestandsentwicklungen durchzuführen. Über die Erfassung der Einzelbäume und ihrer Form und Größe hinaus könnten in Zukunft mit spektralen Fernerkundungsverfahren möglicherweise auch Daten zur Obstart und zur Vitalität einzelner Bäume gewonnen werden. Aussagekraft der Daten Die aktuellen Daten zu den Streuobstbeständen können auf Grund ihrer räumlichen Auflösung und Klassifikationsgüte als Planungsgrundlage dienen. Sie ersetzen aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft jedoch keinesfalls Kartierungen und Feldbegehungen im Einzelfall vor Ort. Für Planungszwecke sollten ausschließlich die Baumklassen 3–5 herangezogen werden. MLR – Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg (2009): Streuobstwiesen in Baden-Württemberg. Daten, Handlungsfelder, Maßnahmen, Förderung : 26 S. Schmieder, K., Krismann, A., Balko, J. & Küpfer, C. (2011): Die Streuobsterhebung in Baden-Württemberg 2009. – Berichte des Instituts für Landschafts- und Pflanzenökologie der Universität Hohenheim Beiheft 26, (Hrsg.): Schmieder, K. und Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie der Universität Hohenheim, Stuttgart-Hohenheim: 33–48. Schuboth, J. & Krummhaar, B. (Bearb.) (2019): Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt.– Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle), Heft2 (2019): 408 S.; StaLA – Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (1967): Der Obstbau in Baden-Württemberg. Ergebnisse der Obstbaumzählung 1965. Statistik von Baden-Württemberg Band 135: 161 S. Zehnder, M. & Weller, F. (2016): Streuobstbau – Obstwiesen erleben und erhalten. 3. Auflage. Ulmer: S. 136
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