Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Erwachsenen-Urinproben im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Hier gibt das Umweltbundesamt (UBA) Antworten auf die häufigsten Fragen. FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.02.2025 1. Was sind Phthalate? Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um spröden Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das UBA das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammengestellt. 2. Was ist Mono-n-hexylphthalat? Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, etwa aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender Stoff im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert , da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO . Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt. Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, zum Beispiel durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die SCIP-Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) listet eine größere Anzahl von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird. 3. Wie wurde die Substanz entdeckt? Das LANUV veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner regelmäßigen Human-Biomonitoring-(HBM)-Untersuchungen sammelt ( Info ). Ergebnisse des LANUV zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Das UBA und das LANUV stehen zu diesen Ergebnissen in Austausch. Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit ( GerES VI ) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat. 4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung? Vorläufige Ergebnisse aus GerES VI zeigen, dass in 29 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Endergebnisse der Studie werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) hat einen toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin abgeleitet. Alle Proben aus GerES VI liegen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUV berichteten Daten liegen darunter. Die im Februar 2025 vom LANUV veröffentlichten Daten der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der untersuchten 250 Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus GerES V von 361 Kindern und Jugendlichen aus den Jahren 2015 bis 2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24 Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar. Die Gehalte lagen deutlich unter dem HBM-I-Wert. 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? Vorläufige Auswertungen von GerES VI deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann. Die vorläufigen Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat in Untersuchungen Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren. Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUV der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES V und VI bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit DnHexP belastet sind. UBA hatte zusammen mit BfR und BVL 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beteiligt wurde. Bislang hatten sich aus den Auswertungen – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten ergeben. 6. Was unternimmt das Umweltressort? Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt. Das UBA führt seit den 1980er Jahren die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) durch. Im Rahmen dieser Studien werden unter anderem Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Die Qualitätssicherung und Gewichtung der Daten für GerES VI (2023-2024, Erwachsene) erfolgt aktuell. Die nachträgliche Untersuchung von Proben aus GerES V (2015-2017, Kinder und Jugendliche) wurde umgehend nach Bekanntwerden der in NRW beobachteten Belastung von Kindern veranlasst. Aktuell wertet das UBA auch weitere Urinproben der Umweltprobenbank des Bundes aus. Die Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein Trend in der zeitlichen Entwicklung der Belastung nachweisbar ist. Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien ( Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals; PARC ) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. In Kürze wird damit begonnen, DnHexP in EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, zu messen. Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt. Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. Seit 2010 werden in der Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt. Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. 7. Was wird auf EU-Ebene unternommen? Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety; SCCS) bewertet auf Bitte des BMUV und im Auftrag der EU-Kommission aktuell die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In einer vorläufigen Bewertung vom 17.02.2025 kommt das SCCS zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB (entspricht 1 ppm ) als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Zum Vergleich: das LANUV berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB. Eine Einhaltung des vom SCCS vorgeschlagenen Zielwerts von 1 ppm sollte somit zu einer signifikanten Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.
Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Das Projekt "Toxikologische Bewertung von HBM-relevanten Stoffen als Grundlage für die Ableitung von HBM-Werten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung.Human-Biomonitoring liefert wissenschaftlich fundierte Daten darüber, ob die Bevölkerung oder einzelne Gruppen aus der Bevölkerung mit ausgewählten Stoffen belastet sind und ggf. Verbote oder Beschränkungen dieser Stoffe erforderlich sind. Ebenfalls kann mittels Human-Biomonitoring überprüft werden, ob bereits ergriffene Minderungsmaßnahmen tatsächlich zu einem Rückgang der Belastung der Bevölkerung mit bestimmten Stoffen geführt haben. Welche Stoffe vorrangig gemessen und bewertet werden sollen, richtet sich nach Umfang und Höhe einer möglichen Belastung sowie der Gesundheitsrelevanz der Stoffe. Im Rahmen einer seit 2010 bestehenden Kooperation zwischen BMU und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) wurde vereinbart, dass in einem Zeitraum von 10 Jahren für bis zu fünfzig gemeinsam ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen geeignete selektive und sensitive Nachweismethoden in humanen Körperflüssigkeiten entwickelt und im Anschluss in entsprechenden Untersuchungen zur Anwendung gebracht werden. Um den Nachweis eines bestimmten Stoffes im Urin oder Blut dann aber auch toxikologisch einordnen zu können, ist die Festlegung von toxikologisch begründeten Beurteilungswerten erforderlich. Die HBM-Kommission leitet diese Beurteilungswerte auf der Grundlage von geeigneten Stoffdossiers ab. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung von Stoffdossiers für ausgewählte Insektizide (Pyrethroide) sowie Stoffe der Stoffgruppen 2016 bis 2018. Hierbei soll jeweils ein Vorschlag für toxikologisch begründete Beurteilungswerte einer inneren Belastung mit diesen Stoffen gemacht werden. Die endgültige Festlegung aller zu bearbeitenden Stoffe erfolgt in Abhängigkeit vom Stand der Methodenentwicklung sowie der Verfügbarkeit von Daten zur Toxikokinetik der jeweiligen Stoffe.
Aufgrund des Benzinbleigesetzes sanken die atmosphärischen Emissionen von Blei in Deutschland von 1985 bis 1995 um bis zu 65%. Parallel zum Rückgang des Verbrauchs an bleihaltigem Benzin nahm die Bleikonzentration in Humanproben und terrestrischen Umweltproben seit Inkrafttreten des Gesetzes kontinuierlich ab. In Proben aus marinen und Fließgewässer-Ökosystemen ist ein eindeutiger Trend zur Abnahme der Bleibelastung jedoch nicht festzustellen. Das Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore trat in Deutschland im Jahre 1971 in Kraft. Neben der Reduktion des Bleigehalts in Benzin führte das Gesetzt schlussendlich zum Verbot von verbleitem Benzin. Einige europäische Länder verboten verbleites Benzin jedoch erst im Jahr 2000. Die Bleikonzentration im Vollblut der Studierenden aus Münster sank von über 70 µg/L (1981) innerhalb von 26 Jahren um ca. 83% auf Werte unterhalb von 15 µg/L (2008). In den letzten Jahren verbleibt die Bleiexposition konstant niederig: 2018 betrug die mittlere Bleikonzentration nur noch ca. 10 µg/L. Basierend auf den Daten der Umweltprobenbank wurden die Referenzwerte zur Bleibelastung der Allgemeinbevölkerung durch die Kommission Human-Biomonitoring im Jahr 2018 angepasst: für 18-69-jährige Männer von 90 µg/L auf 40 µg/L und für 18-69-jährige Frauen von 70 µg/L auf 30 µg/L. Diese Werte werden von den Studierenden weiterhin deutlich unterschritten. In Anbetracht des Fehlens einer Wirkschwelle und auf Grund der Einstufung der MAK -Kommission von Blei in die Kategorie 2 („als Krebs erzeugend für den Menschen anzusehen“) hat die Kommission die Human-Biomonitoring-Werte für Blei im Blut aller Personengruppen ausgesetzt. Waren zu Beginn der Messungen im Ost-West Vergleich zwischen den Kollektiven Halle/Saale und Greifswald sowie Münster und Ulm noch geringe Unterschiede feststellbar - mit tendenziell etwas höheren Bleigehalten im Vollblut von Probanden aus den neuen Bundesländern - so sind die Daten aller vier Standorte mittlerweile sehr ähnlich. In Fichtentrieben und Pappelblättern aus dem Saarländischen Verdichtungsraum sank die Bleikonzentration von 1985 bzw. 1991 bis zu den letzten Untersuchungsjahren um den Faktor 4 bis 8 auf Werte unterhalb von 1 µg/g TG. In Proben aus marinen und Fließgewässer-Ökosystemen ist ein eindeutiger Trend zur Abnahme der Bleibelastung seit Inkrafttreten des Benzinbleigesetzes nicht festzustellen. Der Hauptgrund hierfür ist, dass sich das nicht abbaubare Blei in Sedimenten anreichert. In Miesmuschel-Homogenaten von Eckwarderhörne (Nordsee) wurden im Untersuchungszeitraum Bleigehalte zwischen 1,9 und 3,7 µg/g TG gemessen. Ähnliche Konzentrationen finden sich in Miesmuscheln von der Ostsee-Probenahmefläche Darßer Ort (1,9 - 3,5 µg/g TG). Dagegen waren die Bleigehalte in Miesmuschel-Homogenaten aus dem Sylt-Römö-Watt (südlich Lister Hafen und Königshafen) über den gesamten Beobachtungszeitraum niedriger (ca. 1,0 - 2,3 µg/g TG). Als Vergleichswert wird die von der Oslo/Paris-Kommission (OSPAR) empfohlene Hintergrund- bzw. Referenzkonzentration für Blei in Miesmuscheln von 0,01-0,19 µg/g, bezogen auf das Frischgewicht (FG) herangezogen. Anhand der nachgewiesenen Bleikonzentrationen von 0,10 µg/g FG (Ostsee) bis 0,16 µg/g FG (Nordsee) sind die hier untersuchten Proben als wenig belastet einzustufen. Für die Bewertung der Schadstoffkonzentrationen im Hinblick auf das Schutzgut „menschliche Gesundheit“ ist der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften festgelegte Höchstgehalt für Blei (1,5 mg/kg FG) maßgeblich. Die im Jahr 2010 nachgewiesenen Bleikonzentrationen in Miesmuschelproben lagen mit 0,10 mg/kg FG (Ostsee) und 0,08 bzw. 0,16 mg/kg FG (Nordsee) deutlich unterhalb dieses Höchstgehalts. Aktualisiert am: 11.01.2022
Zur Bewertung einer im Blut oder Urin nachgewiesenen Exposition gegenüber Schadstoffen leitet die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamts (HBM-Kommission) toxikologisch begründete Beurteilungswerte ab (HBM-I- und HBM-II-Werte). Dabei kennzeichnet der HBM-I-Wert die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Unterschreitung nach dem aktuellen Stand der Bewertung nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. Im Unterschied zum HBM-I-Wert kennzeichnet der HBM-II-Wert die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Überschreitung eine für die Betroffenen als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. Im vorliegenden Gutachten werden mögliche Ableitungswege für HBM-II-Werte für PFOA und PFOS beschrieben und die begründete Festlegung der Werte durch die HBM-Kommission dokumentiert. Ebenso wie der bereits abgeleitete und veröffentlichte HBM-I-Wert beruht auch der HBM-II-Wert für PFOA und PFOS auf einer Beurteilung des populationsbezogenen Risikos für Veränderungen der ausgewählten Wirkungsindikatoren. Dabei wurde die Studienlage zu folgenden Effekten berücksichtigt: Verringerte Geburtsgewichte und entwicklungstoxische Effekte, verminderte Fertilität, verringerte Antikörperbildung, erhöhte (LDL- und Gesamt-) Cholesterin-Konzentrationen und Diabetes mellitus Typ II. Das vorliegende Dokument ist aufgrund technischer Probleme noch nicht vollständig barrierefrei. Aufgrund des großen Interesses erfolgt die Veröffentlichung des Gutachtens dennoch zunächst in dieser vorläufigen Fassung und wird zeitnah gegen eine vollständig barrierefreie Fassung ausgetauscht. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2020.
Das Projekt "Toxikologische Bewertung von HBM-relevanten Stoffen als Grundlage für die Ableitung von HBM-Werten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung.1. Kurzfassung a) Human-Biomonitoring liefert als Expositions-Monitoring wissenschaftlich fundierte Daten zur stofflichen Belastung der Bevölkerung. Welche Stoffe vorrangig gemessen und bewertet werden sollen, weil die Bevölkerung möglicherweise vermehrt exponiert ist oder weil eine besondere Gesundheitsrelevanz besteht, wird durch einen Expertenkreis aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BfR, der BAuA, des UBA, des BMUB, der Industrie und der akademischen Forschung festgestellt. Im Rahmen einer seit 2010 bestehenden Kooperation zwischen BMUB und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) wurde darüber hinaus vereinbart, dass in einem Zeitraum von 10 Jahren für bis zu fünfzig gemeinsam ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen geeignete selektive und sensitive Nachweismethoden in humanen Körperflüssigkeiten entwickelt und im Anschluss in entsprechenden Untersuchungen zur Anwendung gebracht werden. Für die Bewertung und toxikologische Einordnung einer Stoffkonzentration im Urin oder Blut des Menschen bedarf es der Festlegung von toxikologisch begründeten Beurteilungswerten. Die HBM-Kommission leitet diese sog. HBM-Werte auf der Grundlage von geeigneten Stoffdossiers ab, die den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. b) Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen Stoffdossiers für ausgewählte Stoffe der BMUB-VCI-Kooperation sowie ausgewählte perfluorierte Chemikalien (PFC) erstellt und Vorschläge für toxikologisch begründete Beurteilungswerte einer inneren Belastung mit dem jeweiligen Stoff gemacht werden. (Deutsch)
Zur Bewertung der inneren Exposition gegenüber Schadstoffen leitet die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamts (HBM-Kommission) toxikologisch begründete Beurteilungswerte ab (HBM-I- und HBM-II-Werte). Dabei kennzeichnet der HBM-I-Wert die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Unterschreitung nach dem aktuellen Stand der Bewertung nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist und sich somit kein Handlungsbedarf ergibt [HBM-Kommission 1996]. Im Jahr 2016 leitete die HBM-Kommission HBM-I-Werte in Höhe von 2 ng PFOA und 5 ng PFOS/mL Blutplasma bzw. -serum ab. Im Unterschied zum HBM-I-Wert kennzeichnet der HBM-II-Wert die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Überschreitung eine für die Betroffenen als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist [HBM-Kommission 1996, 2014]. Im vorliegenden Gutachten werden mögliche Ableitungswege für HBM-II-Werte für PFOA und PFOS beschrieben. Ebenso wie der HBM-I-Wert beruht auch der HBM-II-Wert für PFOA und PFOS auf einer Beurteilung des populationsbezogenen Risikos für Veränderungen der ausgewählten Wirkungsindikatoren. Dabei wurde die Studienlage zu folgenden Effekten berücksichtigt: Verringerte Geburtsgewichte und entwicklungstoxische Effekte, verminderte Fertilität, verringerte Antikörperbildung, erhöhte (LDL- und Gesamt-) Cholesterin-Konzentrationen und Diabetes mellitus Typ II. Die hier vorgestellten PODHBM-II basieren dabei auf als advers eingeschätzten Veränderungen einzelner Zielgrößen (Erkrankungshäufigkeit, Laborwerte u.a.) um definierte Beträge (z. B. 5-10 %, berechnet mit dem Konfidenzintervall in einer Population). Die HBM-II-Werte wurden auf Basis des hier vorliegenden Gutachtens als Expertenbeurteilung aus dem POD-Wertebereich unter Abwägung der Unsicherheiten und der Besonderheiten bei Zielgruppen ausgewählt und werden ebenfalls hier berichtet. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Toxikologische Bewertung von ausgewählten Stoffen für die Ableitung von HBM-Werten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung.a) Zielstellung, fachliche Begründung: Human-Biomonitoring liefert als Expositions-Monitoring wissenschaftlich fundierte Daten zur stofflichen Belastung der Bevölkerung. Welche Stoffe vorrangig gemessen und bewertet werden sollen, weil die Bevölkerung möglicherweise vermehrt exponiert ist oder weil eine besondere Gesundheitsrelevanz besteht, wird durch einen nationalen Expertenkreis festgestellt oder derzeit im europäischen Projekt HBM4EU erarbeitet. Im Rahmen einer seit 2010 bestehenden Kooperation zwischen BMUB und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) wurde darüber hinaus vereinbart, dass in einem Zeitraum von 10 Jahren für bis zu fünfzig gemeinsam ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen geeignete selektive und sensitive Nachweismethoden in humanen Körperflüssigkeiten entwickelt und im Anschluss in entsprechenden Untersuchungen zur Anwendung gebracht werden. Für die Bewertung und toxikologische Einordnung einer Stoffkonzentration im Urin oder Blut des Menschen bedarf es der Festlegung von toxikologisch begründeten Beurteilungswerten. Die HBM-Kommission leitet diese sog. HBM-Werte auf der Grundlage von geeigneten Stoffdossiers ab, die den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung zu stellen sind. b) Output: Im Rahmen des hier zu vergebenden Forschungsvorhabens sollen Stoffdossiers für ausgewählte Stoffe der Stoffgruppen 2013 (Mesamoll), 2015 (UV 328) und 2016 (Di-n-butyladipat) der BMUB-VCI-Kooperation sowie für die unter HBM4EU als prioritär eingestuften Stoffe Bisphenol F und Bisphenol S erstellt und Vorschläge für toxikologisch begründete Beurteilungswerte einer inneren Belastung mit dem jeweiligen Stoff gemacht werden.
Das Projekt "Human-Biomonitoring von perfluorierten Chemikalien - Erarbeitung eines Vorschlags zur Ableitung je eines HBMII- Wertes für PFOA und PFOS" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.Zur Bewertung einer im Blut oder Urin nachgewiesenen Exposition gegenüber Schadstoffen leitet die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamts (HBM-Kommission) toxikologisch begründete Beurteilungswerte ab (HBM-I- und HBM-II-Werte). Dabei kennzeichnet der HBM-I-Wert die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Unterschreitung nach dem aktuellen Stand der Bewertung nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. Im Unterschied zum HBM-I-Wert kennzeichnet der HBM-II-Wert die Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei deren Überschreitung eine für die Betroffenen als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. Im vorliegenden Gutachten werden mögliche Ableitungswege für HBM-II-Werte für PFOA und PFOS beschrieben und die begründete Festlegung der Werte durch die HBM-Kommission dokumentiert. Ebenso wie der bereits abgeleitete und veröffentlichte HBM-I-Wert beruht auch der HBM-II-Wert für PFOA und PFOS auf einer Beurteilung des populationsbezogenen Risikos für Veränderungen der ausgewählten Wirkungsindikatoren. Dabei wurde die Studienlage zu folgenden Effekten berücksichtigt: Verringerte Geburtsgewichte und entwicklungstoxische Effekte, verminderte Fertilität, verringerte Antikörperbildung, erhöhte (LDL- und Gesamt-) Cholesterin-Konzentrationen und Diabetes mellitus Typ II.
Das Projekt "Toxikologische Bewertung von HBM-relevanten Stoffen als Grundlage für die Ableitung von HBM-Werten - Teilvorhaben 2: Toxikologische Bewertung von Tris (2-ethylhexyl) trimellitat (TOTM); Octisalat (Ethylhexylsalicylat, EHS); Climbazol und 7-Hydroxycitronellal" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG).Human-Biomonitoring liefert wissenschaftlich fundierte Daten darüber, ob Verbote oder Beschränkungen bedenklicher Stoffe erforderlich sind und ob ergriffene Minderungsmaßnahmen tatsächlich zu einem Rückgang der Belastung der Bevölkerung mit bedenklichen Stoffen geführt haben. Welche Stoffe vorrangig gemessen und bewertet werden sollen, weil die Bevölkerung möglicherweise vermehrt exponiert ist oder weil eine besondere Gesundheitsrelevanz besteht, wird durch einen Expertenkreis aus Mitarbeiten des BfR, der BAuA und des UBA festgestellt. Im Rahmen einer seit 2010 bestehenden Kooperation zwischen BMUB und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) wurde darüber hinaus vereinbart, dass in einem Zeitraum von 10 Jahren für bis zu fünfzig gemeinsam ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen geeignete selektive und sensitive Nachweismethoden in humanen Körperflüssigkeiten entwickelt und im Anschluss in entsprechenden Untersuchungen zur Anwendung gebracht werden. Um den Nachweis eines bestimmten Stoffes im Urin oder Blut dann aber auch toxikologisch einordnen zu können, ist die Festlegung von toxikologisch begründeten Beurteilungswerten erforderlich. Die HBM-Kommission leitet diese Beurteilungswerte auf der Grundlage von geeigneten Stoffdossiers ab. Im Rahmen des hier zu vergebenden Forschungsvorhabens sollen Stoffdossiers für Tris (2-ethylhexyl) trimellitat (TOTM); Octisalat (Ethylhexylsalicylat, EHS); Climbazol und 7-Hydroxycitronellal erstellt und Vorschläge für toxikologisch begründete Beurteilungswerte einer inneren Belastung mit dem jeweiligen Stoff gemacht werden.
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