Die Menschheit verbraucht jedes Jahr 60 Prozent mehr Ressourcen, als die Erde innerhalb dieses Zeitraums regenerieren und damit nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Setzt sich diese Entwicklung ungebremst fort, sind 2030 zwei komplette Planeten nötig, um den Bedarf an Nahrung, Wasser und Energie zu decken. Das ist das Ergebnis des „Living Planet Reports 2016“, den die Naturschutzorganisation WWF am 27. Oktober 2016 in Berlin vorgelegt hat. Laut dem globalen Zustandsbericht nehmen die ökologischen Reserven der Erde immer weiter ab. So zeigt etwa der Living Planet Index (LPI) steil nach unten. Der LPI erfasst den Zustand der biologischen Vielfalt. Er basiert auf Daten zu 14.152 untersuchten Populationen von Wirbeltierarten auf der ganzen Erde. Für den Zeitraum von 1970 bis 2012 ermittelt der globale LPI einen Rückgang von 58 Prozent. Die Auswirkungen des Raubbaus sind laut WWF bereits heute spürbar: Dürre und extreme Wetterereignisse, Hungersnöte oder Artensterben nehmen immer dramatischere Ausmaße an. Insgesamt sind vier von neun ökologischen Belastungsgrenzen, die die Stabilität der planetaren Lebensräume definieren, überschritten: beim Klimawandel, dem Verlust der Biodiversität, der Landnutzung sowie den biogeochemischen Kreisläufen von Stickstoff und Phosphor. Der Living Planet Report misst die Veränderungen der weltweiten Biodiversität und des menschlichen Konsums. Die Studie wird alle zwei Jahre vom WWF gemeinsam mit der Zoologischen Gesellschaft London (ZSL) und dem Global Footprint Network (GFN) erstellt.
Mehr als sieben Billionen US-Dollar wirtschaftlichen Schaden und acht Millionen Tote durch Naturkatastrophen seit Beginn des 20. Jahrhunderts: Diese Bilanz hat der Geophysiker James Daniell vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt. Die von ihm entwickelte Datenbank CATDAT greift auf sozioökonomische Indikatoren zurück und bildet die Grundlage für ein Schadensmodell, das Regierungen und Hilfsorganisationen beim Abschätzen des Ausmaßes einer Katatstrophe und dem Katastrophenmanagement unterstützt. Seine Ergebnisse stellte Daniell am 18. April 2016 bei der Jahresversammlung der European Geosciences Union in Wien vor. Für die CATDAT hat James Daniell bislang mehr als 35.000 Katastrophenereignisse weltweit ausgewertet. Demnach gehen ein Drittel des wirtschaftlichen Gesamtschadens zwischen 1900 und 2015 auf das Konto von Flutkatastrophen. Erdbeben verursachen 26 Prozent der Schäden, Stürme 19 Prozent, Vulkanausbrüche machen lediglich ein Prozent aus. Während auf den gesamten Zeitraum gesehen Flutkatastrophen die größten Verursacher wirtschaftlicher Schäden sind, geht in der jüngeren Vergangenheit, seit 1960, mit 30 Prozent der größte Anteil auf Stürme (und Sturmfluten) zurück. Mehr als acht Millionen Tote durch Erdebeben, Flut, Sturm, Vulkanausbruch und Buschfeuer seit 1900 sind in der Datenbank CATDAT verzeichnet (ohne die Toten durch Langzeitfolgen, Trockenheit und Hungersnot). Die Zahl der Toten durch Erdbeben zwischen 1900 und 2015 liegt nach Daniells Daten bei 2,32 Millionen (Schwankungsbereich: 2,18 bis 2,63 Millionen). Die meisten von ihnen – 59 Prozent – starben durch zerstörte Backsteingebäude, 28 Prozent durch sekundäre Effekte wie Tsunamis und Erdrutsche. Durch Vulkanausbrüche starben im gleichen Zeitraum 98.000 Menschen (Schwankungsbereich: 83.000 bis 107.000). Verheerende Vulkanausbrüche vor 1900, wie der des Tambora 1815, können jeoch zu sehr hohen Todeszahlen und sich beispielsweise mit sinkenden Temperatungen weltweit auswirken, etwa auf die Nahrungsmittelsicherheit. Mit jeweils mehr als 100.000 Toten gehören der Tsunami 2004 im Indischen Ozean (ca. 230.000) und der Zyklon Nargis 2008 (ca. 140.000) in Myanmar zu den schwersten Katastrophen der jüngeren Vergangenheit. Das Ereignis mit den bislang meisten Todesopfern ist das Hochwasser 1931 in China mit 2,5 Millionen Toten.
Neuer Besucher-Leitfaden und Faltblatt für Kreuzfahrttouristen Faszination Antarktis: Immer mehr Menschen zieht es im Südsommer in die endlose Weite des eisigen Kontinents, zu Pinguinen, Robben oder Walen. Allein in der vergangenen Reisesaison gab es über 46.000 Besucher; zwischen 1992 bis 2008 verfünffachten sich die Besucherzahlen. Nachteilige Wirkungen auf die Umwelt bleiben damit nicht aus. Wer in das Südpolargebiet reist, benötigt zwar - egal ob Tourist, Forscher, Journalist oder Mitglied eines Filmteams - eine gültige Genehmigung, die das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige deutsche Genehmigungsbehörde für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ausstellt. Um jedoch die Ursprünglichkeit und Unversehrtheit des Kontinents zu erhalten, sind praktische, verbindliche Verhaltensrichtlinien erforderlich. So informiert das UBA alle Reisende - speziell Kreuzfahrttouristen - mit einem aktualisierten Leitfaden und einem neuen Faltblatt über umweltgerechtes Verhalten auf dem „weißen Kontinent”. Der Leitfaden erklärt, wie sich die einzigartige sowie sehr sensible antarktische Tier- und Pflanzenwelt am besten schützen lässt. Eine wichtige Faustregel ist: Schauen ist erlaubt, aber immer mit Distanz. Tiere und Pflanzen in der Antarktis sind an die extremen Bedingungen, vor allem an die niedrigen Temperaturen, angepasst. Flora und Fauna sind deshalb kaum in der Lage, auf Veränderungen ihrer Umwelt zu reagieren. Gegenüber Störungen von außen sind sie sehr empfindlich. Antarktische Tierarten haben wenig Scheu vor Menschen und zeigen kaum Fluchtreflexe, weil es dort keine, an Land jagenden Raubtiere gibt. Es erscheint daher verlockend, sich den Tieren zum Fotografieren zu nähern, da sie zutraulich wirken. Ob die Tiere Angst haben oder sich bedroht fühlen, ist für Laien kaum erkennbar. Um Seevögel, Pinguine und Robben nicht unnötigem Stress auszusetzen, sollten Besucherinnen und Besucher daher Mindestabstände zu den Tieren einhalten. Vor allem während der Brutzeit zwischen Dezember und März sollte man sich brütenden Pinguinen nicht näher als zehn Meter nähern. Während der Mauser, Brut oder Aufzucht sind die Tiere gegenüber Störungen besonders empfindlich. Seeelefantenkühe unterbrechen beispielsweise bei Störung die Milchabgabe. Geschähe dies mehrmals während der ersten drei Lebenswochen, drohte den Robbenjungen Unterernährung. Ihr Überleben wäre dann gefährdet. Moose und Flechten – die Hauptvegetation in der Antarktis – sind gegenüber Trittschäden und Fahrspuren äußerst empfindlich. Bereits nach zwei Wochen sind herausgerissene Pflanzenteile vertrocknet. Entwurzelte und in den Boden gedrückte Pflanzenteile erholen sich im selben antarktischen Sommer nicht mehr. Krustenflechten etwa wachsen nur 0,01 bis 0,1 Millimeter pro Jahr - ein Fußabdruck kann so über 100 Jahre erhalten bleiben. Besucher sollten daher möglichst keine Vegetation betreten und nur auf Wegen oder Pfaden bleiben. Um die Antarktis in ihrer Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten für sie international verbindliche Verhaltensregeln. Die Antarktis-Vertragsstaaten – unter anderem Deutschland – beschlossen bereits 1994 anlässlich ihres 18. Treffens diese Regeln zum Schutz der Pflanzen und Tiere. Seitdem nimmt der Tourismus in der Antarktis stark zu und konzentriert sich vor allem auf die antarktische Halbinsel. Dort, wo Seevögel und Pinguine brüten und Robben ihre Jungen aufziehen, gingen im letzten Südsommer, also in den Monaten Dezember bis März, mehr als 30.000 Touristen an Land. Um an den viel besuchten Küstenabschnitten weitere Schäden abzuwenden, gelten für stark frequentierte Anlandeplätze seit 2005 zusätzliche bindende Richtlinien für umweltbewusstes Verhalten, so genannte „Visitor Site Guidelines”. Leitfaden und Faltblatt sind in deutscher und englischer Sprache kostenlos unter folgenden Links abzurufen:
Die Konferenz widmet sich der Koordination von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Unterernährung. Die Gründung des Internationalen Fonds für Agrarentwicklung (IFAD) und eines Welternährungsrates wird beschlossen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Immer weniger fruchtbare und gesunde Böden Das Internationale Jahr des Bodens ist vorbei – der Bodenschutz aber längst nicht am Ziel: Weltweit gehen jährlich etwa 10 Millionen Hektar Ackerfläche verloren – eine Fläche von rund 14 Millionen Fußballfeldern. Ein Viertel der globalen Bodenfläche enthält heute schon deutlich weniger Humus und Nährstoffe als vor 25 Jahren oder lässt sich gar nicht mehr als Ackerland nutzen. Wesentliche Ursachen sind die Landgewinnung durch Abholzung, Brandrodung, Umbruch und eine intensive, nicht standortangepasste Landwirtschaft. „Fruchtbare und gesunde Böden sind die Voraussetzung für unsere Nahrungsmittelversorgung. Die Bodendegradation ist eine Ursache für Hunger und Unterernährung – und damit auch für Konflikte und Migration“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA) anlässlich des Weltbodentags. Unsere Böden bilden die Grundlage für unsere Ernährung, sind Lebensraum für Bodenlebewesen, filtern Schadstoffe, schützen das Grundwasser und dienen als Siedlungsfläche. Über 90 Prozent unserer Nahrungsmittel werden auf Böden erzeugt. Ein Hektar fruchtbarer und unversiegelter Boden ernährt – je nach Region – etwa zwei Menschen mit Milch und Fleischprodukten oder ist Grundlage einer Jahresration Brot für mehr als 120 Personen. In Deutschland werden immer noch mehr als 70 Hektar Fläche pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Etwa die Hälfte dieser Fläche wird versiegelt, das heißt, sie ist mit Straßen, Wegen, Parkplätzen oder Gebäuden überbaut, asphaltiert, betoniert, gepflastert oder verdichtet. Diese Siedlungs- und Verkehrsflächen sind für den Anbau von land- und forstwirtschaftlichen Produkten verloren. Zudem nutzt Deutschland Böden in anderen Teilen der Welt. Als Importeur von Futtermitteln (z. B. Soja) und Rohstoffen für erneuerbare Energien (z. B. Palmöl) ist unser Handeln gefragt. Auch für die nachhaltige Nutzung der Böden in anderen Ländern, aus denen wir Konsumgüter exportieren, stehen wir in der Verantwortung. „Ein besserer Bodenschutz, Verhinderung von Erosion und Verwüstung, ein gerechter Zugang zu Landrechten und zu Märkten, eine bessere Entwicklung des ländlichen Raumes insbesondere in Entwicklungsländern sind damit auch Beiträge für die Beseitigung von Fluchtursachen der Menschen aus diesen Teilen der Welt“, unterstreicht Stefan Schmitz, Sonderbeauftragter der Sonderinitiative „EINE WELT ohne Hunger“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( BMZ ). Im September dieses Jahres haben die Staats- und Regierungschefs auf der UN -Vollversammlung die Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) beschlossen. Das wichtigste bodenbezogene Ziel ist eine ausgeglichene Bilanz zwischen Bodendegradation und Wiederherstellung bis 2030 zu erreichen. Wenn Deutschland bei der Umsetzung eine Vorreiterrolle einnehmen möchte, muss die Politik hier klare Zeichen setzen, den Bodenzustand darstellen, Trends erkennen, Maßnahmen beschließen und umsetzen.
Abschlussveranstaltungen zum Internationalen Jahr des Bodens 2015 Mit einer Abschlussveranstaltung, zu der das Bundesumweltministerium und das Bundesentwicklungsministerium gemeinsam mit dem Umweltbundesamt und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit nach Berlin eingeladen hatten, wurde das Internationale Jahr des Bodens 2015 feierlich beendet. Unter dem Titel „Lebensgrundlage Boden“ diskutierten Experten und Politiker über alte und neue Aufgaben und Herausforderungen beim Bodenschutz. Das Jahr 2015 ist das Internationale Jahr des Bodens. Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf der UN -Vollversammlung die Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) beschlossen. In drei der Ziele wird der Boden explizit als Schutzziel genannt. Das wichtigste Ziel ist, bis 2030 eine ausgeglichene Bilanz zwischen Bodendegradation und Wiederherstellung zu erreichen. Die Fruchtbarkeit unserer Böden nimmt weiter ab und auch hierzulande werden immer noch mehr als 70 Hektar Fläche pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Hier muss Deutschland verstärkt gegensteuern. In drei Eingangsvorträgen verdeutlichten und diskutierten die Keynotespeaker William Rees, Andrea Vettori und Alois Heißenhuber die weltweite, europäische und die nationale Situation des Bodens und machten auf die Bodengefährdungen und Herausforderungen für Politik und Gesellschaft aufmerksam. Die Präsentationen finden Sie rechts unter den Links. Derzeit gehen jährlich etwa 10 Millionen Hektar Ackerfläche weltweit verloren. Ein Viertel der globalen Bodenfläche enthält heute schon deutlich weniger Humus und Nährstoffe als vor 25 Jahren oder lässt sich gar nicht mehr als Ackerland nutzen. Wesentliche Ursachen sind die Landgewinnung durch Abholzung, Brandrodung und Umbruch und eine intensive, nicht standortangepasste Landwirtschaft. Das Globale Nachhaltigkeitsziel, Bodendegradation weltweit einzudämmen, ist die logische Konsequenz, auf die Gefahr der abnehmenden Bodenfruchtbarkeit zu reagieren. Fruchtbare und gesunde Böden sind die Voraussetzung für unsere Nahrungsmittelversorgung. Bodendegradation ist somit auch eine Ursache für Hunger und Unterernährung – und damit auch für Konflikte und Migration. „Ein besserer Bodenschutz, Verhinderung von Erosion und Verwüstung, ein gerechter Zugang zu Landrechten und zu Märkten, eine bessere Entwicklung des ländlichen Raumes insbesondere in Entwicklungsländern sind Beiträge für die Beseitigung von Fluchtursachen der Menschen aus diesen Teilen der Welt“, unterstrich Stefan Schmitz, Sonderbeauftragter der Sonderinitiative „EINE WELT ohne Hunger“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( BMZ ). Die Initiative leistet einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der globalen Ernährungssituation – u.a. mit dem wichtigen Handlungsfeld Schutz und Rehabilitierung von landwirtschaftlich genutzten Böden für Ernährungssicherheit. Dass nicht nur weltweit, sondern auch bei uns noch einiges getan werden muss, darüber waren sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft einig. Wenn Deutschland bei der Umsetzung der bodenbezogenen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) wie angekündigt eine Vorreiterrolle einnehmen möchte, muss die Politik hier klare Zeichen setzen und dem Bodenschutz stärkeres Gewicht verleihen. „Ein wichtiger Schritt ist dabei die Überarbeitung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ so Günther Bachmann, Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Deutschland als Importeur von Futtermitteln (z.B. Soja) und Rohstoffen für erneuerbare Energien (z.B. Palmöl) nutzt Böden in anderen Teilen der Welt. Damit ist auch unser Handeln im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und Handelspolitik gefragt – denn auch für die nachhaltige Nutzung der Böden in anderen Ländern, aus denen wir Konsumgüter exportieren, stehen wir in der Verantwortung. Zu weiteren konkreten Zielen, Maßnahmen und Herausforderungen wurden im zweiten Teil der Veranstaltung die Politiker der Fraktionen des Bundestags befragt: Welchen globalen Fußabdruck hinterlassen wir mit unserer Wirtschaftsweise? Wie können wir unsere Bodennutzung so gestalten, dass sie den Nachhaltigkeitszielen entspricht, welche Voraussetzungen sind dafür zu schaffen und wie gedenken die Parteien diese Anforderungen umzusetzen? Schließlich waren sich die Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Politik einig: „Damit der Bodenverlust gestoppt werden kann und der Zugang zu Land fair bleibt, muss die Politik klare Zeichen setzen. Dazu gehört auch, die Nachhaltigkeitsziele mit messbaren Indikatoren und Methoden zu versehen.“ Notwendig dazu sind die Darstellung des Zustands der Böden und des Trends seiner Veränderungen. Der vom UBA vorgelegte Bodenzustandsbericht ist dafür eine geeignete Zusammenstellung für Deutschland. Danach kommt es aber auf die Maßnahmen an, die zur Zielerreichung führen sollen. Unsere eigene Bodennutzung muss sich an den Globalen Nachhaltigkeitszielen messen lassen. Die Veranstaltung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin war ausgebucht. Die Resonanz zeigte: Der Boden geht uns alle an. Das internationale Jahr des Bodens ist zwar zu Ende, die Arbeiten am Bodenschutz jedoch müssen weitergehen.
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Heuschrecken (Ensifera et Caelifera) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Michael WALLASCHEK unter Mitarbeit von Joachim MÜLLER, Hans-Markus OELE- RICH, Klaus RICHTER, Martin SCHÄDLER, Björn SCHÄFER, Mar- tin SCHULZE, Roland SCHWEIGERT, Rosmarie STEGLICH, Eck- hart STOLLE und Michael UNRUH (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Obzwar die Langfühlerschrecken (Ensifera) und die Kurzfühlerschrecken (Caelifera) derzeit als zwei verschiedene Insektenordnungen angesehen werden, erfolgt hier aus praktischen Gründen (ähnliche Erfassung im Gelände, Bedeutung für angewandte Disziplinen wie Naturschutz, Land- schaftsplanung, Landwirtschaft, Gesundheitswe- sen) ihre Fusion unter dem traditionellen Dach der Heuschrecken. Die ca. 20.000 Heuschreckenarten der Erde (GÜN- THER 2000) besitzen meist als Primärkonsumen- ten, ein Teil auch als Sekundärkonsumenten Be- deutung in terrestrischen Ökosystemen. Im Gras- land können die Tiere mit den sprichwörtlichen Sprungbeinen zu den dominanten Wirbellosen- gruppen gehören. In extrem erscheinender Wei- se tritt uns dies in Form von Schwärmen der Wan- derheuschreckenarten, von denen es weltweit etwa zehn gibt (BEIER 1955), gegenüber. Das be- deutet jedoch in erster Linie für sesshafte Acker- bauern in den betroffenen Ländern, wie auch frü- her in Mitteldeutschland (VATER 1994), Verheerung der Saaten, Teuerung und Hungersnöte. Noma- den können Wanderheuschrecken hingegen auch heute noch recht effektiv als protein- und vitamin- reiche Nahrung nutzen (SCHIMITSCHEK 1968). Obwohl uns die Europäische Wanderheuschrecke in Folge der meliorativen Vernichtung ihrer süd- osteuropäischen Brutplätze (WEIDNER 1938) schon lange nicht mehr heimgesucht hat, kennen auch wir noch indigene Heuschreckenarten, die zuweilen als Pflanzenschädling (Maulwurfsgrille, Gewächshausschrecke) oder als Lästling, Vorrats- , Material- und Gesundheitsschädling (Heimchen) von sich Reden machen (STEINBRINK 1989, WEID- NER 1993). Aufgrund ihrer bioindikatorischen Bedeutung hat die Nutzung der Heuschrecken in der Landschafts- planung einen immensen Aufschwung genom- men. Wichtig ist hierbei, dass inzwischen so gute Kenntnisse über die Verbreitung und Vergesell- schaftung der Heuschrecken vorliegen, gerade auch in Sachsen-Anhalt (vgl. Karten und Litera- turliste in WALLASCHEK et al. 2002), dass für die Bewertung von Lebensräumen oder Eingriffen neben der Roten Liste und autökologischen Er- kenntnissen mit Erfolg auch zoogeographische und zoozönologische Fakten herangezogen wer- den können. Hierbei spielt z.B. die Lagebeziehung von Beständen zum Arealrand oder zu Verbrei- tungslücken, die Expansion, Stagnation oder Re- gression der Arealgrenze, die regionale Selten- heit, die Zugehörigkeit von Beständen zu Verbrei- tungsschwerpunkten oder die Vagilität von Arten bzw. die Zugehörigkeit zu charakteristischen Ar- tengruppen und deren Vollständigkeitsgrad eine Rolle. Nicht zu unterschätzen ist auch die Wirkung der Heuschrecken auf das Landschaftsbild. Datengrundlagen MAAS et al. (2002) führen in ihrer Checkliste 84 Heuschreckenarten (Ensifera: 40, Caelifera: 44) für Deutschland. Es handelt sich danach um alle seit 1850 in Deutschland sicher registrierten Ar- ten mit Ausnahme eingeschleppter Taxa, die sich bisher hier nicht fortpflanzen konnten. In Sachsen-Anhalts wurden bislang 60 Heuschre- ckenarten (26 Ensifera, 34 Caelifera) festgestellt (SCHÄDLER 2001, WALLASCHEK et al. 2002). Letzte- re Arbeit enthält die aktuelle Checkliste sowie die Liste der faunistischen Primärliteratur und wichti- ger Beiträge der Sekundärliteratur über die Heu- schrecken in Sachsen-Anhalt. Die Systematik und Nomenklatur der Heuschrecken richtet sich im Folgenden nach CORAY & LEHMANN (1998). Hinsicht- lich der deutschen Namen folgen wir DETZEL (1995). Für die Synonyma wird auf ZACHER (1917) und HARZ (1957, 1960, 1969, 1975) verwiesen. Die letzten vier Werke sowie BELLMANN (1993) und GÖTZ (1965) sind hilfreiche Bestimmungswerke. Der enorme faunistische Erkenntniszuwachs seit Erscheinen der ersten Roten Liste der Heuschre- cken des Landes Sachsen-Anhalt geht aus den Gitternetzkarten in WALLASCHEK et al. (2002) ein- deutig hervor. Dennoch existieren nach wie vor wenig bearbeitete Regionen. Das ist besonders gut an den Karten der allgemein weit verbreiteten Arten Metrioptera roeselii (HAGENBACH, 1822), Chorthippus parallelus (ZETTERSTEDT, 1821) und C. biguttulus (LINNAEUS, 1758) erkennbar. Im Rahmen des an der Hochschule Anhalt (FH) angesiedel- ten, landesfinanzierten Projektes Zoogeographi- sche und ökologische Untersuchungen für eine Fauna der Heuschrecken, Ohrwürmer und Scha- ben (Insecta: Saltatoria, Dermaptera, Blattopte- ra) des Landes Sachsen-Anhalt (FKZ: 3188A/ 0080R) konnten 2002 und 2003 eine Reihe sol- ! cher Gebiete intensiv bearbeitet werden. So stützt sich die vorliegende Rote Liste auf ein inzwischen recht fundiertes Material, auch wenn die Einstu- fung von Arten in die Gefährdungskategorien nach wie vor eher den Charakter einer Konvention zwi- schen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trägt. Bemerkungen zu ausgewählten Arten Insgesamt elf Heuschreckenarten konnten aus der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt gestri- chen werden. Der Erkenntniszuwachs, insbe- sondere auch im Norden und der Mitte des Lan- des, spielt bei Phaneroptera falcata (PODA, 1761), Leptophyes punctatissima (BOSC, 1792), Conoce- phalus fuscus (FABRICIUS, 1793), Metrioptera bi- color (PHILIPPI, 1830), Oecanthus pellucens (SCO- POLI, 1763), Tetrix undulata (SOWERBY, 1806), T. te- nuicornis (SAHLBERG, 1893), Chrysochraon dispar (GERMAR, [1834]), Gomphocerippus rufus (LINNAE- US, 1758), Myrmeleotettix maculatus (THUNBERG, 1815) und Chorthippus apricarius (LINNAEUS, 1758) eine wesentliche Rolle. Im Zusammenhang mit der landesweiten Zunahme hoch- und dichtwüchsiger, bebuschter Trockenrasen, Acker- und Grünland- brachen sowie Ruderalfluren bzw. regional auch dem Nachlassen der Nutzungsintensität des Wirt- schaftsgrünlandes expandieren zudem einige die- ser Arten in Sachsen-Anhalt oder zeigen eine Er- höhung ihres intraarealen Distributionsgrades (Phaneroptera falcata, Leptophyes punctatissima, Conocephalus fuscus, Metrioptera bicolor, Chry- sochraon dispar, Gomphocerippus rufus, Chorthip- pus apricarius). Wegen des faunistischen Erkenntniszuwachses konnte der Gefährdungsgrad von zwölf Arten ab- gesenkt werden. Es handelt sich um Leptophyes albovittata, Isophya kraussii, Barbitistes serricau- da, Myrmecophilus acervorum, Gryllotalpa gryllo- talpa, Tetrix bipunctata, Psophus stridulus, Oedi- poda caerulescens, Stethophyma grossum, Eu- thystira brachyptera, Omocestus haemorrhoida- lis und Chorthippus montanus. Allerdings beruht dies bei Psophus stridulus allein auf der Tatsa- che, dass zwischenzeitlich ein Fund von 1986 bei Dessau bekannt wurde (WALLASCHEK 1999a). Die Art ist also in Sachsen-Anhalt hochgradig vom Aussterben bedroht. Von Oedipoda caerulescens liegen inzwischen auch aus der Mitte und dem Norden des Landes eine solche Vielzahl von Fun- den vor, dass die Gefährdungskategorie 3 aktuell nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Da die Art jedoch im Süden des Landes durch den Rückgang des Braunkohlenbergbaus sowie Rekultivierung und Sukzession, durch Letzteres auch in natur- nahen Trockenbiotopen zunehmend Bestände einbüßen wird, ist damit zu rechnen, dass sie in den nächsten zehn Jahren die Gefährdungskate- gorie 3 erreicht. Vier Heuschreckenarten, Gampsocleis glabra, Metrioptera brachyptera, Tetrix ceperoi und Lo- custa migratoria, wurden neu in die Rote Liste der " Heuschrecken von Sachsen-Anhalt aufgenom- men. Am 26.07.1996 wurde die Heideschrecke, Gamp- socleis glabra, auf dem Truppenübungsplatz Klietz und damit erstmals für das Land Sachsen-Anhalt nachgewiesen (WALLASCHEK 1997). Die vorliegen- den Erkenntnisse sprechen dafür, diese Art der Kat. R zuzuordnen. Für ganz Deutschland ist aber angesichts des Aussterbens der Bestände in den meisten Bundesländern, aus denen Fundmeldun- gen vorliegen, die Kat. 1 gerechtfertigt (MAAS et al. 2002). Diesen Autoren ist zuzustimmen, wenn sie Deutschland im Zusammenhang mit den Vor- kommen von Gampsocleis glabra in der Lünebur- ger und Klietzer Heide als in besonderem Maße für Vorposten verantwortlich einstufen. Auf das Land Sachsen-Anhalt geht ein Teil dieser Verant- wortung über. Von der Kurzflügeligen Beißschrecke, Metriopte- ra brachyptera, liegen recht wenige Fundmeldun- gen aus Sachsen-Anhalt vor (WALLASCHEK et al. 2002). Nur im Harz ist eine gewisse Konzentrati- on zu bemerken. Hier liegen auch aktuelle Funde vor (STEGLICH, briefl.). Dennoch ist eine Reihe von Harzer Funden aus der Zeit vor 1990 bisher nicht wieder bestätigt worden. Es handelt sich bei Me- trioptera brachyptera um eine für submontane und montane Lagen Mitteldeutschlands typische, im Flach- und Hügelland dieses Raumes auf relativ feuchte Landschaften beschränkte, mesophile bis hygrophile Art, die aber verhältnismäßig empfind- lich gegenüber intensiver Mahd und Beweidung ist und ein beachtliches Wärmebedürfnis besitzt. Daher präferiert sie z.B. im Thüringer Eichsfeld Halbtrockenrasen oder strukturell ähnliche Le- bensräume, im Presseler Heidewald- und Moor- gebiet in Sachsen die Randbereiche der großen Moore (WALLASCHEK 1996, 1999b, 2001). Im Flach- und Hügelland Sachsen-Anhalts liegen aktuelle Fundorte im Jävenitzer Moor, in den Hottendorfer Mooswiesen, in den Zichtauer Bergen, im Fläming, in der Dübener Heide und an den Osterfelder Heideteichen. Außerdem liegen ältere Funde aus dem Elbtal vor (WALLASCHEK et al. 2002). Die his- torisch wie aktuell allgemein hohe Nutzungsinten- sität des Grünlandes, die Trockenheit vieler Land- schaften und vieler derzeit extensiv genutzter Flä- chen im Flach- und Hügelland Sachsen-Anhalts minimieren hier das Spektrum besiedelbarer Land- schaftsabschnitte und Biotoptypen. Offensichtlich führt das zu Bestandseinbußen (Elbtal) und zur Isolation der verbliebenen Bestände mit der Ge- fahr, durch Nutzungsänderungen Verluste bis hin zum lokalen Aussterben zu erleiden. Bei Abfassung der ersten Roten Liste des Lan- des Sachsen-Anhalt war das Vorkommen von Tetrix ceperoi im Land noch nicht bekannt. Sie wurde erst 1993 von MEINEKE & MENGE (1993) ge- funden. Inzwischen kennen wir zwar eine Reihe von Fundorten in Sekundärlebensräumen, doch sind die Bestände durch die Sukzession bedroht. Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 4 Gefährdungskategorie R 1 2 2 3 4 5,0 Rote Liste 26 21,743,4 6,73,3G -Kategorien D V - 2Sonstige Gesamt 2 --3,3 3,3 6,7 3 13 Die Europäische Wanderheuschrecke, Locusta migratoria, wurde nicht in die erste Rote Liste der Heuschrecken von Sachsen-Anhalt aufgenom- men, weil die von WEIDNER (1938) zitierte Beob- achtung GERSTÄCKERS, wonach von 1873 bis 1875 Roggen- und Haferfelder bei Körbelitz nahe Mag- deburg geschädigt worden sind und es sich um die stationäre Phase gehandelt habe, zunächst nicht als Fortpflanzungsnachweis interpretiert worden ist. Da auch in früheren Zeiten Wander- züge bis in den sachsen-anhaltinischen Raum führten und noch weitere Einzelfunde aus Sach- sen-Anhalt bekannt sind, kann eine früher wieder- holte Reproduktion im Landesgebiet nicht ausge- schlossen werden. Bei Wiederauftreten bedürfen die Bestände keines besonderen Schutzes. Die 1996 erstmals für Sachsen-Anhalt nachgewie- sene Tettigonia caudata (CHARPENTIER, 1842) (WAL- LASCHEK 1999a) wurde nicht in die Rote Liste auf- genommen, weil keine grundsätzliche, aktuelle oder zufällige Gefährdung der zwar lokalen, aber teilweise kopfstarken Bestände und ihrer Lebens- räume erkennbar oder vorstellbar ist (SCHÄFER, mdl.). Hinzuweisen ist darauf, dass die Bestände allein von 20 der 28 jetzt in der Roten Liste Sachsen- Anhalts befindlichen Heuschreckenarten im Land am Arealrand liegen oder selbst die Arealgrenze markieren. Vier Arten (Gampsocleis glabra, Lep- tophyes albovitatta, Myrmecophilus acervorum, Tetrix ceperoi) besitzen in Sachsen-Anhalt einen ihrer Verbreitungsschwerpunkte in Deutschland. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen An den allgemein wirksamen Ursachen für die Gefährdung der Heuschreckenarten Sachsen- Anhalts hat sich seit dem Erscheinen der ersten Roten Liste nichts wesentliches geändert: - Verbuschung und Bewaldung von Trocken-, Mager- und Halbtrockenrasen durch Wegfall traditioneller Bewirtschaftungsmaßnahmen; Aufforstung von Grasland, - Entwässerung von Feuchtflächen und Verfül- len von Kleingewässern (Beseitigung von Ried- und Röhricht- sowie Rohbodenflächen), - Intensivierung der Grünlandnutzung durch Umbruch und nachfolgende Ansaat artenarmer Gras- und Futtermischungen, hohe Düngerga- Gesamt 60 - - - - - - Gesamt 60 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Heuschrecken Sachsen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Kategori- en der Roten Liste. ben, hohen Viehbesatz und mehrmalige Bewei- dung (vor allem durch Rinder), Zerstörung von Habitaten durch Flurbereini- gungsmaßnahmen, insbesondere durch Besei- tigung von gehölzfreien Randstreifen, Saum- strukturen, Hecken, Gebüschen und Bäumen, Pestizid- und Düngereinsatz, insbesondere Mitbegiftung und -düngung von Feld- und Wald- rändern sowie kleinen naturnahen Habitaten in der Agrarlandschaft; Insektizid- und Herbizide- insatz in Gärten, Grünanlagen und an Verkehrs- wegen, Aufforstung und Ansaat von Grasmischungen (Rekultivierung) in Tagebau-Restlöchern, Kies-, Sand- und Tongruben sowie Steinbrü- chen und auf Abraumhalden, Ödland- und Randflächen, Zerstörung von Habitaten durch Baumaßnah- men, insbesondere Verkehrswege- und Sied- lungsbauten; Zerschneidung von Biotopkomple- xen durch Baumaßnahmen, Begradigung, Verrohrung und technische Ufer- befestigung von Flüssen und Bächen, Trittschäden; Geländesportpisten; Vermüllung von wertvollen Habitaten. Hinzuweisen ist darauf, dass im Rahmen der Ar- ten- und Biotopschutzprogramme für die bisher bearbeiteten Landschaftsräume (Harz, Halle, Elbe) konkrete Hinweise zu den Gefährdungfak- toren und zum Schutz der Heuschrecken erarbei- tet worden sind, die vielfach sinngemäß auch auf andere Landschaften in Sachsen-Anhalt übertra- gen werden können. Insbesondere für die Vom Aussterben bedroh- ten, Stark gefährdeten und Extrem seltenen Heuschreckenarten (Kat. 1, 2, R) sollten Arten- hilfsprogramme erarbeitet werden. Da Sachsen- Anhalt eine besondere Verantwortung für die Er- haltung des Vorpostens von Gampsocleis glabra trägt (MAAS et al. 2002), muss diese Art im Vor- dergrund der Bemühungen stehen. Unerlässlich ist die umgehende Nachsuche an al- len Altfundorten von Psophus stridulus. Dringen- der Untersuchungsbedarf hinsichtlich der zoogeo- graphischen und ökologischen Grundlagendaten der Bestände in Sachsen-Anhalt besteht bei Oedi- poda germanica. In den nächsten Jahre sollten solche Untersuchungen auch für Stenobothrus nig- romaculatus und S. crassipes veranlasst werden. #
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 041/05 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 041/05 Magdeburg, den 6. April 2005 Weltgesundheitstag 2005: Gesundheit von Müttern und Kindern im Blickpunkt Magdeburg. ¿Mutter und Kind - Gesundheit von Anfang an¿ dem Motto des diesjährigen Weltgesundheitstages am 7. April entsprechend gilt auch in Sachsen-Anhalt der Gesundheit werdender Mütter und ihrer Neugeborenen besondere Aufmerksamkeit. Gesundheitsminister Gerry Kley und der Vorsitzende der Landesvereinigung für Gesundheit Prof. Dr. Andreas Geiger wollen aus diesem Anlass zum Nikotinverzicht in der Schwangerschaft und in der Familie motivieren. ¿Werdenden Müttern sollte klar sein, dass Rauchen nicht nur der eigenen Gesundheit schadet, sondern auch negative Folgen für das noch ungeborene Kind hat, das im Mutterleib passiv zum Tabakkonsum gezwungen wird¿, so Gesundheitsminister Kley. ¿Kinder von Raucherinnen haben ein geringeres Geburtsgewicht, einen kleineren Kopfumfang und häufiger körperliche Fehlbildungen als die Babys von Nichtraucherinnen¿, ergänzte Prof. Geiger. Beide forderten deshalb: ¿Ihrem Baby zuliebe, verzichten Sie in der Schwangerschaft auf Nikotin!¿ Frauen- und Kinderärzte sowie Hebammen betreuen überall im Land die Schwangeren und Babys, Impfungen schützen schon die Neugeborenen vor gefährlichen Infektionskrankheiten. Prävention und damit Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit bei der ganzen Bevölkerung, besonders aber auch von Kindern und ihren Müttern, prägen die Gesundheitsziele des Landes. ¿Während die Säuglingssterblichkeit abnimmt und damit eines unserer Gesundheitsziele bereits erreicht wurde, beobachten wir jedoch mit Sorge, dass nach wie vor viele Frauen während der Schwangerschaft zur Zigarette greifen¿, so Gesundheitsminister Gerry Kley. Von den jungen Frauen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren raucht in den neuen Bundesländern fast jede zweite. Etwa jede sechste werdende Mutter verzichtet auch in der Schwangerschaft nicht auf den Glimmstängel. Hintergrund: Die Botschaft des Weltgesundheitstages 2005 heißt Hoffnung für Mütter und Kinder auf dem ganzen Erdball. Ohne ausreichende gesundheitliche und medizinische Betreuung sterben jährlich Millionen von Müttern und Kindern: in jeder Minute eine Mutter an Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt, in jeder Minute 20 Kinder unter fünf Jahren. 99 Prozent von ihnen leben in Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen. Von den jährlich mehr als zehn Millionen Sterbefällen bei Kindern unter fünf Jahren wären die meisten durch Vorbeugung oder Behandlung vermeidbar. Durchfallerkrankungen, Malaria, Masern, AIDS und Unterernährung bereiten ihrem Leben häufig zu früh ein Ende. Weltweit werden nur vier von zehn an Lungenentzündung erkrankten Kindern mit Antibiotika behandelt. Nur 61 Prozent aller Geburten auf dem Globus werden durch ausgebildete Helfer begleitet, in einigen armen Ländern sogar nur 34 Prozent. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/07 Magdeburg, den 11. Oktober 2007 Eröffnung der 40. Woche der Welthungerhilfe in Magdeburg: Ministerpräsident Böhmer: Spenden und Hilfsprojekte verbessern die Chancen der Menschen im afrikanischen ¿Millenniumsdorf¿ Mangue ¿Magdeburg setzt mit der Eröffnung der 40. Woche der Welthungerhilfe bundesweit ein positives Signal für Solidarität mit hungernden Menschen. Zahlreiche Veranstaltungen und Benefizaktionen rund um das Leben in den ärmsten Regionen der Welt verdeutlichen, wie notwendig unsere Unterstützung ist. Unsere Spenden ermöglichen Hilfsprojekte, die den Menschen in dem afrikanischen Dorf Mangue ein Leben ohne Hunger und Armut ermöglichen sollen.¿ Das sagte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer heute in Magdeburg bei der Eröffnung der ¿40. Woche der Welthungerhilfe¿. Der Regierungschef hob hervor, dass jede Hilfe und Unterstützung für die gemeinsamen Projekte der Deutschen Welthungerhilfe und der Landeshauptstadt Magdeburg willkommen sei. Die Mittel kämen dem ¿Millenniumsdorf¿ Mangue, einem durch Bürgerkrieg und Hungersnöte gezeichneten angolanischen Ort, zugute. So würden Gelder im Kampf gegen die Verbreitung der Immunschwächekrankheit AIDS und für den Aufbau einer Schule dringend benötigt. Schon mit einer Spende von 11 Euro, so der Ministerpräsident, könne einem Kind in Mangue einen ganzen Monat lang ein Mittagessen geschenkt werden. Hintergrund: Rund um den Welternährungstag am 16. Oktober organisiert die Deutsche Welthungerhilfe e. V. seit 40 Jahren die ¿Woche der Welthungerhilfe¿. In diesem Jahr richtet Magdeburg die bundesweit bekannte Veranstaltung aus. Dazu finden vom 11. bis 20. Oktober 2007 in der Landeshauptstadt Sport-, Kultur- und politische Veranstaltungen unter dem Motto ¿Hunger bekämpfen ¿ Zukunft schenken¿ statt. Die Landeshauptstadt und die Deutsche Welthungerhilfe werben gemeinsam um Hilfe für notleidende Menschen in Entwicklungsländern. Im Mittelpunkt dieser Partnerschaft steht Angola. Magdeburg unterstützt das Dorf Mangue. Es gehört zu den 15 Dörfern oder Regionen weltweit, die von der Deutschen Welthungerhilfe als ¿Millenniumsdörfer¿ ausgewählt wurden. Weitere Informationen unter: www.welthungerhilfe.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 049/11 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 049/11 Magdeburg, den 15. März 2011 Blühstreifenprogramm wird fortgeführt: Landwirte können Anträge stellen Magdeburg. Das Blühstreifenprogramm wird in Sachsen-Anhalt fortgesetzt. Dabei säen die Landwirte fünf Jahre lang auf ihren Äckern in einer Breite von drei bis 24 Meter bienenfreundliche Pflanzen aus. Diese dienen vor allem im Spätsommer und im Herbst als Bienenweide und lassen die Tiere gestärkt in den Winter kommen. Als Ausgleich für Ernteverluste erhalten die Landwirte vom Land und der Europäische Union bis zu 740 Euro je Hektar. Anträge zur Teilnahme am Blühstreifenprogramm können noch bis zum 15. Mai 2011 bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gestellt werden. Insgesamt stehen 2,2 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen bis zu 3.000 Hektar Blühstreifen angelegt werden können. Im vergangenen Jahr wurden bereits 1.600 Hektar Blühstreifen angelegt. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt hat die Fortführung des Blühstreifenprogramms begrüßt. Dessen 1.300 Mitglieder halten 10.000 Bienenvölker. Von 1990 bis 2010 ist die Zahl der Bienenvölker stetig zurückgegangen und verharrt auf niedrigem Niveau. Ursache sind Bienenkrankheiten, der fehlende Imkernachwuchs, sowie Hungersnöte bei den Bienen. Nach einem Überangebot während der Rapsblüte im Frühjahr folgen im Spätsommer und Herbst karge Zeiten für die Bienenvölker, in deren Folge viele den Winter nicht überleben. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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