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Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Omnibusse

Durch Umweltanforderungen in Ausschreibungen von Omnibussen sollen die durch diese verursachten erheblichen Schadstoff-, Klimagas- und Geräuschbelastungen insbesondere in innerstädtischen Bereichen, Ballungsräumen und schutzbedürftigen Gebieten verringert werden. Die in dem Leitfaden empfohlenen Anforderungen zielen daher auf Busse, die im innerstädtischen Nahverkehr eingesetzt werden, können aber auch für Busse für den Überland- und Fernverkehr genutzt werden. Die Anforderungen gelten unabhängig vom Antriebssystem und sind auch für Elektrobusse und Busse mit Hybridantrieb vorgesehen. Veröffentlicht in Ratgeber.

Förderprogramm für saubere Fahrgastschiffe geht in die zweite Runde

Das Berliner Förderprogramm zur Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen wird neu aufgelegt. Insgesamt stehen 900.000 Euro bis Ende 2023 zur Verfügung, um Reedereien bei der Umstellung ihrer Flotten auf saubere und klimafreundliche Fahrgastschiffe zu unterstützen. Hierbei können bis zu 80 Prozent der Kosten für die Nachrüstung oder Umrüstung übernommen werden. Fahrgastschiffe tragen in Ufernähe merklich zur Belastung durch Rußpartikel und Stickstoffdioxid bei. Modellierungen zur Luftbelastung, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz durchgeführt wurden, ergaben in einigen Bereichen eine erhöhte Belastung durch Stickstoffdioxid in Ufernähe, wie etwa im Bereich des Berliner Doms. Damit sind gerade Gebiete am Wasser belastet, die besonders der Erholung dienen. Hier muss die Luftqualität weiter verbessert werden. Dr. Silke Karcher, Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz : „Mit der Weiterführung und Anpassung des Förderprogramms bieten wir den Reedereien eine richtig attraktive Unterstützung auf dem Weg zu einer umwelt- und klimafreundlichen Fahrgastschifffahrt an. Auch größere Fahrgastschiffe, die oft den höchsten Schadstoffausstoß haben, können und sollen künftig verstärkt elektrisch und damit abgasfrei auf der Spree unterwegs sein. Wir unterstützen – und wir erwarten, dass sich auch die Reedereien auf den Weg machen.“ Wie schon in der ersten Förderperiode wird die Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen zur Reduzierung von Partikeln und Stickoxiden sowie die Umrüstung auf einen vollständig batterie-elektrischen Antrieb gefördert. Im neuen Förderprogramm ist erstmals auch die Förderung der Umrüstung auf einen Elektro-Diesel-Hybridantrieb für Fahrgastschiffe ab 100 Personen möglich. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Umrüstung auf einen rein batterie-elektrischen Antrieb für große Fahrgastschiffe wegen technischer Herausforderungen und sehr hoher Kosten kaum wirtschaftlich leistbar ist. Da in Berlin bisher noch keine Umrüstung auf Hybrid-Antrieb erprobt wurde, erfolgt die Förderung als Pilotprojekt. Ziel ist es, dass mittelfristig besonders auf den innerstädtischen Wasserwegen mit den höheren Luftbelastungen die Fahrgastschiffe weitgehend elektrisch fahren. Zusätzlich zur Emissionsminderung durch den Elektroantrieb ist für diese Hybridschiffe auch eine Nachrüstung des Dieselmotors mit einem Partikelfilter vorgesehen. Die Anträge auf Nachrüstung oder Umrüstung können ab sofort gestellt werden.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung

Durch Umweltanforderungen in Ausschreibungen von Omnibussen sollen die durch diese verursachten erheblichen Schadstoff-, Klimagas- und Geräuschbelastungen insbesondere in innerstädtischen Bereichen, Ballungsräumen und schutzbedürftigen Gebieten verringert werden. Die in dem Leitfaden empfohlenen Anforderungen zielen daher auf Busse, die im innerstädtischen Nahverkehr eingesetzt werden, können aber auch für Busse für den Überland- und Fernverkehr genutzt werden. Die Anforderungen gelten unabhängig vom Antriebssystem und sind auch für Elektrobusse und Busse mit Hybridantrieb vorgesehen.

Transportkooperationen reduzieren Kosten und CO2-Emissionen

Bereits 2010 startete ein Lebensmittelhersteller eine Kooperationsoffensive namens „Agenda 2017“ und setzte sich damit für mehr Zusammenarbeit im Logistikbereich der Konsumgüterindustrie ein. Bei der Kooperation mit einem direkten Wettbewerber wurden eine gemeinschaftliche Lagerhaltung und Auslieferung mithilfe eines externen Logistikdienstleisters realisiert. Die Lager- und Transportkosten konnten dank der Kooperation um 20 % reduziert werden. Außerdem wurden gemeinsame Liefertage vereinbart und die Bestellsysteme vereinheitlicht, wodurch sich die Anzahl der nötigen Rampenkontakte um 4.000 Kontakte pro Jahr und die Transportkilometer um 720.000 km pro Jahr verringerten. Das spart nicht nur Kraftstoff, sondern auch CO2-Emissionen. Da der Logistikdienstleister zudem bereits über Lkw mit Hybrid-Antrieb verfügte, konnten die CO2- Emissionen noch weiter reduziert werden.

Umweltzeichen Blauer Engel: Neue Kriterien für Windel, Bus & Co.

Umweltzeichen Blauer Engel: Neue Kriterien für Windel, Bus & Co. Die Jury Umweltzeichen hat im Dezember 2017 einen Blauen Engel für Einwegwindeln beschlossen. Außerdem wurden einige Änderungen verabschiedet: Deutschlands bekanntestes Umweltzeichen gibt es nun auch für Elektro- und Hybridbusse. Zahlreiche Kriterien anderer Produktgruppen wurden überarbeitet. In der Sitzung der Jury Umweltzeichen im Dezember 2017 wurde erstmals ein Umweltzeichen für Einwegwindeln beschlossen. Täglich werden in Deutschland etwa zehn Millionen Einwegwindeln gebraucht und anschließend weggeworfen. Nicht nur wird für ihre Produktion eine große Menge von Rohstoffen verwendet, es entsteht auch viel Müll: Hochrechnungen zufolge fallen in Deutschland jährlich 154.680 Tonnen Windeln als Abfall an. Säuglinge und Kleinkinder haben ständig Hautkontakt mit diesen Produkten, sodass auch kleinste Mengen an gesundheitsschädlichen Chemikalien negative Auswirkungen haben können. Der neue Blaue Engel für Einwegwindeln hat  deshalb anspruchsvolle Kriterien: Der Zellstoff muss ausschließlich aus nachweislich nachhaltig und naturnah wirtschaftenden Betrieben und einer besonders energieeffizienten und emissionsarmen Zellstoffherstellung stammen. Auch für andere biobasierte Rohstoffe, die möglicherweise zum Einsatz kommen, ist nur zertifizierte ⁠ Biomasse ⁠ zugelassen. Für alle in der Windel enthaltenen Materialien gelten strenge Anforderungen und eine detaillierte Ausschlussliste für Schadstoffe und gesundheitsschädliche Substanzen. Des Weiteren ist für ausgezeichnete Produkte der Einsatz von Lotionen, Duftstoffen und Geruchsbindern untersagt, um das Risiko für Allergien zu vermindern. Weitere Beschlüsse der Jury betreffen die Weiterentwicklung bestehender Umweltzeichen : So wurden spannende Neuerungen beim Umweltzeichen für Omnibusse eingeführt: Es umfasst  nun auch Elektrobusse und Busse mit Hybridantrieb , so dass der Blaue Engel erstmals auch für rein batterie-elektrische oder extern aufladbare hybrid-elektrische Busse beantragt werden kann. Durch die Vergabe des Umweltzeichens sollen die durch Omnibusse verursachten Schadstoff-, Klimagas- und Geräuschbelästigungen insbesondere in Innenstädten, Ballungsräumen und schutzbedürftigen Gebieten verringert werden. Folgende weitere Umweltzeichen wurden überarbeitet: RAL-UZ 119 Matratzen RAL-UZ 117 Polstermöbel RAL-UZ 178 Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten RAL-UZ 160 Router RAL-UZ 59a Kommunalfahrzeuge RAL-UZ 100 Car-Sharing RAL-UZ 14 Recyclingpapier RAL-UZ 72 Druck- und Pressepapiere aus Altpapier RAL-UZ 195 Druckerzeugnisse Die überarbeiteten und die neuen Kriteriendokumente werden in den kommenden Wochen finalisiert und nach und nach auf der Website Blauer Engel verfügbar gemacht. Hersteller besonders umweltfreundlicher Produkte können dann das Zeichen beantragen.

Marktdaten: Mobilität

Marktdaten: Mobilität Die Ausgaben privater Haushalte für Verkehr fließen vor allem ins eigene Auto, zunehmend auch ins Elektroauto. Der Marktanteil von Elektroautos (BEV) nahm zwar deutlich zu. Allerdings ist nur etwa jedes fünfte neue Auto ein Elektroauto. China treibt den globalen Autobestand nach oben. Elektro- und Hybridfahrzeuge: Hybride weiter vor Elektro Dank staatlicher Förderung ist der Absatz an E-Autos seit 2020 deutlich angestiegen. Während 2019 nur etwa 63.000 batterie-elektrische E-Autos (BEV) verkauft wurden, waren es 2023 mit rund 524.000 fast neunmal so viele. Damit ist auch der Markanteil von batterie-elektrischen E-Autos von 1,8 % in 2019 auf 18,4 % in 2023 innerhalb von vier Jahren deutlich angestiegen (siehe Abb. „Neuzulassungen und Marktanteil von Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb“). Trotzdem wurden weiterhin mehr Hybridfahrzeuge (Plug-in- und nicht aufladbare Hybridfahrzeuge) als BEV neu zugelassen (840.000 gegenüber 524.000). Die Daten werden vom Kraftfahrtbundesamt erhoben. Globaler Autobestand: China stockt weiter auf Der weltweite Bestand an Personenkraftfahrzeugen (Pkw) hat sich in den letzten 44 Jahren mehr als vervierfacht: von 275 Millionen Pkw in 1978 auf über 1,3 Milliarden Pkw 2022 (siehe Abb. „Weltweiter Autobestand“). Während sich im vergangenen Jahrhundert mehr als drei Viertel des Autobestands in „alten“ Industrieländern befanden, sind es im Jahre 2023 nur noch 52 % mit abnehmender Tendenz (siehe Abb. „Autobestand in Industrieländern, neuen Verbraucherländern und Entwicklungsländern“). Besonders anschaulich wird diese dynamische, für den globalen Ressourcenschutz extrem kritische Entwicklung beim Vergleich der Bestandszahlen von Deutschland und China (siehe Abb. „Autobestand in Deutschland und China“). Während China trotz seiner hohen Bevölkerungszahl im vergangenen Jahrhundert für den Automarkt eine unbedeutende Größe war, ist der Autobestand 2023 fünfundzwanzigmal so hoch wie noch zur Jahrtausendwende. Seit 2012 gibt es mehr Pkw in China als in Deutschland. Trotzdem liegt die Autodichte in China mit 126 Pkw auf 1.000 Einwohner*innen immer noch weit unter der Autodichte in Deutschland (582 Pkw auf 1.000 Einwohner*innen).

Autokauf

Beim Autokauf Elektroautos bevorzugen, auf geringen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß achten Worauf Sie beim umweltbewussten Autokauf achten sollten Kaufen Sie einen Pkw mit geringem Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und niedrigem CO 2 -Ausstoß – das Elektroauto ist hier die erste Wahl. Es muss nicht immer das eigene Auto sein: Vor allem Wenig-Fahrer können beim Carsharing viel Geld sparen. Gewusst wie Der größte Teil der Umweltbelastungen eines Autos wie Treibhausgase (CO 2 ), Schadstoffe (Stickstoffdioxide, Feinstaub) und Lärm entsteht beim Fahren. Aber bereits beim Kauf entscheiden Sie über den spezifischen Kraftstoffverbrauch ihres Autos und damit über die zukünftigen Umweltbelastungen und Tank- bzw. Energiekosten. Sparsames Auto wählen: Die CO 2 -Emissionen eines Autos und damit seine Klimawirksamkeit hängen direkt vom Kraftstoffverbrauch ab: Pro Kilowattstunde Strom werden rund 0,4 kg CO 2 (Deutscher Strommix), pro Liter Benzin rund 2,3 kg CO 2 und pro Liter Diesel rund 2,6 kg CO 2 freigesetzt. Auch die Kosten für das Tanken steigen linear mit dem Verbrauch. Mit Ihrer einmaligen Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto legen Sie in hohem Maße die Tank- bzw. Energiekosten und CO 2 -Emissionen für die gesamte langjährige Nutzungszeit fest. Es lohnt sich deshalb doppelt, ein Auto mit einem möglichst geringen Energieverbrauch zu wählen. Händler und Hersteller sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und die spezifischen CO 2 -Emissionen sowohl in der Werbung als auch im Autohaus anzugeben. Häufig weisen schon verschiedene Modellvarianten desselben Herstellers große Spannbreiten beim Energieverbrauch und CO 2 -Ausstoß auf. Elektroantrieb bevorzugen: Die klimaschonendste Antriebsvariante beim Autokauf ist das Elektroauto. Die CO 2 -Einsparungen während der Nutzung übersteigen die höheren Treibhausgasemissionen bei der Herstellung durch den zusätzlichen Aufwand für Batterien deutlich. Ein Vorteil des Elektroantriebs ist auch, dass lokal keine Schadstoffe durch Abgase emittiert werden. Zudem wird die Lärmbelastung reduziert. Bei Elektrofahrzeugen hängen die Emissionen bei der Fahrzeugherstellung und beim Betrieb (Abriebemissionen von Reifen) sowie das Gewicht des Fahrzeuges stark von der Größe bzw. Kapazität der verbauten Antriebsbatterie ab. Deshalb sollte die Antriebsbatterie bedarfsgerecht ausgewählt werden, auch um ein unnötiges Mitschleppen von zusätzlichem Gewicht zu vermeiden. Hierdurch können sowohl Emissionen als auch der Energieverbrauch des Fahrzeuges verringert werden. Wenn man sich nichtdestotrotz zum Kauf eines Verbrenner-Pkw entscheidet, sollte das Neufahrzeug bei einem Dieselantrieb mindestens die Euro 6d-TEMP Abgasnorm einhalten. Ein Otto-Pkw mit Direkteinspritzung muss mindestens die Euro 6c-Norm erfüllen. So wird sichergestellt, dass auch die Partikelemissionen des Otto-Direkteinspritzers gering sind. Auf dem Pkw-Label werden Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste). Auf Pkw-Label achten: Wie klimafreundlich und kostengünstig ein Neuwagen im Betrieb ist, lässt sich einfach am Pkw-Label erkennen, mit dem jeder Neuwagen ausgezeichnet sein muss. Das Pkw-Label enthält Informationen zum Energieverbrauch und zum CO 2 -Ausstoß neuer Autos. Außerdem beinhaltet es Kostenrechnungen für die Kraftstoff-/Energie- und CO 2 -Kosten. Somit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch Informationen darüber, wie sich die CO 2 -Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken wird. Die Darstellung des Labels ist analog zum bekannten EU-Energielabel und stuft die Autos nach CO 2 -Klassen (A bis G bzw. dunkelgrün bis rot) ein (siehe Abbildung). Die Einstufung nach CO 2 -Klassen erfolgt in Abhängigkeit von der Antriebsart. Sparsam bei der Ausstattung sein: Klimaanlage , elektrische Fensterheber oder beheizbare Sitze und Heckscheiben sind heute oft Standard. Sie treiben aber auch den Energieverbrauch des Fahrzeugs in die Höhe. Die Klimaanlage ist dabei der größte Spritfresser: Sie erhöht beispielsweise den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 30 %. Leider wird der Verbrauch durch die Nebenaggregate bei den normierten Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht berücksichtigt. Verzichten Sie deshalb beim Kauf nach Möglichkeit auf solche verbrauchssteigernden Nebenaggregate bzw. verwenden Sie diese – insbesondere die Klimaanlage – sparsam. Carsharing nutzen: Oft geht es auch ohne eigenen Pkw. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Auto nicht täglich benötigen. Mit Carsharing können Sie zudem richtig viel Geld sparen. Wenn Sie nicht mehr als 10.000 bis 14.000 km pro Jahr fahren, ist Carsharing in der Regel kostengünstiger als ein eigenes Auto. Die hohen Fixkosten für Anschaffung und Versicherung entfallen. Außerdem müssen Sie sich nicht mehr um die Wartung des Fahrzeugs kümmern. Was Sie noch tun können: Steuern sparen: Je geringer der CO 2- Ausstoß, desto weniger zahlen Sie für ihre Kfz-Steuer. Ein Elektroauto ist sogar steuerbefreit. Sprit sparen: Beachten Sie unsere Tipps zum Sprit sparen . Umweltfreundlich mobil sein: Beachten Sie unsere Tipps zu Bus und Bahn fahren , zu Fahrrad und Radeln und zu Fahrgemeinschaften . Altauto-Entsorgung: Beachten Sie unsere Tipps zur Altautoentsorgung . Grünfläche vs.Carsharing Quelle: Umweltbundesamt Fahrzeug = "Stehzeug" Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen in Deutschland ist seit 1990 von etwa 13 % auf 19,4 % im Jahr 2021 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr und dem Motorisierten Individualverkehr. Technische Effizienzsteigerungen werden durch höhere Fahrleistungen und dem Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen aufgehoben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Emissionen des Verkehrs . Bezüglich ⁠ Klimawirkung ⁠ haben Elektrofahrzeuge die Nase vorn. Gemäß einer Studie im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos um etwa 40% klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor (UBA 2024). Bei einigen Umweltwirkungen wie die Auswirkungen auf Wasser (aquatische ⁠Eutrophierung⁠) und Böden (⁠Versauerung⁠) ergeben sich für E‑Pkw aktuell noch Nachteile, die größtenteils auf die noch fossile Strom­bereitstellung zurückzuführen sind. Nach Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren. Eine weitere Umweltbelastung stellt die Versiegelung und Zerschneidung von Flächen durch den Straßenverkehr dar. Damit wird der Lebensraum der Menschen massiv eingeschränkt sowie die ⁠ Flora ⁠ und ⁠ Fauna ⁠ stark beeinträchtigt. Gesetzeslage: Fossile Kraftstoffe unterliegen einem CO 2 -Preis, der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Jahre 2024 (45 Euro/ t CO 2 ) und 2025 (55 Euro/ t CO 2 ) festgelegt ist. Das neue Pkw-Label informiert Verbraucherinnen und Verbraucher beispielhaft darüber, wie sich die CO 2 -Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken kann. Darüber hinaus finden Sie umfassende Hinweise zu gesetzlichen Regelungen auf unserer Themenseite Pkw und leichte Nutzfahrzeuge . Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Elektroautos bei Neuwagen nimmt seit dem Jahr 2020 deutlich zu (siehe Abbildung). Allerdings war im Jahr 2023 nur etwa jedes fünfte neue Auto ein Elektroauto. Weitere Marktbeobachtungen finden Sie auf unserer Themenseite Marktdaten: Mobilität . Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA-Themenseiten : Emissionen des Verkehrs Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Marktdaten: Mobilität Quellen: UBA (2024): Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr Neuzulassungen und Marktanteil von Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Weniger kritische Rohstoffe für Umwelttechnologien

Weniger kritische Rohstoffe für Umwelttechnologien Elektromotoren, Photovoltaik, Generatoren, Batteriespeicher: Für viele nachhaltige Technologien werden seltene und teils kritische Rohstoffe benötigt. Der Ausbau solcher Umwelttechnologien droht durch Rohstoffknappheiten gedämpft zu werden. Daher gilt es, rechtzeitig auf Alternativen zu setzen, die weniger kritische Rohstoffe benötigen oder gänzlich darauf verzichten. GreenTech ist weltweit auf dem Vormarsch Technologien zur Steigerung der Ressourceneffizienz treiben weltweit die nachhaltige Entwicklung an. Der Technologie- und Industriestandort Deutschland hat diese Wachstumschancen erkannt. Der Anteil der GreenTech-Branche am Bruttoinlandsprodukt lag 2016 bei 15 Prozent und wird bis 2025 auf 19 Prozent steigen, so die ⁠ Prognose ⁠ im Umwelttechnologie-Atlas für Deutschland. Neue High-Tech Konzepte ermöglichen Umwelttechnologien, die konventionelle Produkte oder Verfahren mit geringer Ressourceneffizienz ersetzen. Rohstoff-Kritikalität als Hemmnis Schlüsseltechnologien für eine nachhaltige Entwicklung wie Elektromotoren, Generatoren, Photovoltaik, LED-Beleuchtung und Batteriespeicher basieren auf funktionalen Elementen wie Seltenen Erden, Zinn, Silber, Platin und Lithium. Wenn diese Technologien nicht nur in Deutschland sondern auch weltweit ausgebaut werden, wird sich die Nachfrage nach diesen Elementen vervielfachen. Für einige Rohstoffe zeichnen sich schon heute geologische, strukturelle, geopolitische, sozioökonomische und ökologische Versorgungsrisiken ab, weshalb sie als „kritische Rohstoffe“ gelten. So ist die Gewinnung und Weiterverarbeitung einiger Technologiemetalle mit starken Umwelt- und Gesundheitsbelastungen verbunden. Außerdem sind Reserven, Gewinnung und Raffination bei den meisten dieser Rohstoffe auf wenige Länder konzentriert. Daraus resultiert eine hohe Abhängigkeit der Hersteller von Umwelttechnologien vom globalen Rohstoffhandel, zumal der Markt für die meisten Technologiemetalle eher klein und wenig transparent ist. Substitutionsstrategie als Ausweg Es ist derzeit absehbar, dass Effizienz- und Recyclingstrategien allein nicht ausreichen werden, um die vielschichtigen Versorgungsrisiken entscheidend zu mindern und einen tiefgreifenden Ausbau der Umwelttechnologien weltweit zu gewährleisten. Es bedarf zusätzlich einer vorausschauenden Orientierung auf Substitutionsstrate¬gien, um die entsprechenden Rohstoffe zu ersetzen: Sei es durch Materialsubstitution, bei der partiell Werkstoffe oder Elemente ersetzt werden, technologische Substitution, bei der neue Technologien und Verfahren eingesetzt werden um den gleichen Umweltnutzen zu erzielen oder auch durch funktionale Substitution, bei der ein gänzlich neues Produkt- oder Dienstleistungskonzept eingeführt wird. Eine funktionale Substitution eines Fahrzeug-Abgas-Katalysators besteht beispielsweise in einem vollelektrischen Pkw, der keinen Katalysator mehr benötigt. Die ⁠ UBA ⁠-Studie „SubSKrit“ liefert eine Roadmap Um die Substitutionspotenziale zu bestimmen und systematisch zu erschließen, hat das UBA nun in einer umfassenden Studie („ SubSKrit “) eine Roadmap erarbeiten lassen. Mit dieser Roadmap werden je nach Reifegrad und Zeithorizont der Substitutionsalternativen Anreize für Maßnahmen zur Technologieentwicklung, Markteinführung, Marktdurchdringung durch Qualifizierung und Austausch sowie Anpassung der rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen gegeben. Hierfür wurden 115 Umwelttechnologien und über 60 Rohstoffe einem Screening sowie einer vielschichtigen Analyse unterzogen. Zunächst wurden die Technologien in Panels von Fachleuten auf ihr relatives Umweltentlastungspotenzial, ihre Marktdynamik sowie ihre Bedeutung für die deutsche Wirtschaft untersucht. Für die 40 relevantesten Technologien wurden dann die Rohstoffbedarfe in Trend- und Green Economy-Szenarien bis 2025 sowie 2050 extrapoliert und einer Kritikalitätsanalyse unterzogen. Hierbei wurden die benötigten Rohstoffe auf ihr Versorgungsrisiko, ihr ökologisches Schadenspotenzial sowie ihre strategische Bedeutung für die Wirtschaft analysiert. 20 Umwelttechnologien mit vergleichsweise hoher Kritikalität wurden auf dieser Basis in den sieben Technologiegruppen: Elektronik, Katalysatoren, Permanentmagnete, Solartechnologie, Speichertechnologien, Generatoren und Permanentmagnete sowie Sonstige priorisiert. Diese 20 Technologien sind nicht nur von besonderem umwelt- und industriepolitischem Interesse sondern auch in hohem Maße abhängig von kritischen Rohstoffen, für die zukünftige Verfügbarkeitsengpässe sehr wahrscheinlich sind. Daher wurden diese Technologien eingehend auf Substitutionsalternativen untersucht.  Dabei wurden vier Cluster deutlich: Umwelttechnologien, für die bereits heute Substitutionsalternativen auf den Markt vorhanden sind und kritische Metalle substituiert werden. Hierunter fallen bleifreie Lote, Fahrzeug-Abgas-Katalysatoren, Elektroantriebsmotoren in vollelektrischen Pkw, Hochleistungs-Permanentmagnete in der Industrie, Dünnschicht-Solarzellen, Tandemzellen, Concentrated Solar Power (CSP)-Technologie und RFID. Umwelttechnologien, die marktreife Alternativen besitzen mit deutlicher Reduzierung des Einsatzes der als kritisch identifizierten Metalle. Dazu zählen die Umwelttechnologien der Pedelec-Batterien, Hybridmotoren, Elektroantriebsmotoren der Plug-in-Hybrid-Pkw (PHEV), Lithium-Ionen-Stromspeicher und Lithium-Ionen-Batterien für Fahrzeuge. Umwelttechnologien, die Substitutionsoptionen besitzen, welche noch nicht im Markt etabliert sind, aber großes Potential für eine absehbare Marktreife besitzen. Diese Technologien sind ökonomisch noch nicht wettbewerbsfähig oder die Entwicklung ist noch nicht vollständig ausgereift. Darunter fallen weiße OLED anstelle von weißen LED sowie Permanentmagnet-Generatoren für Windkraftanlagen. Umwelttechnologien, für die keine Substitutionsmöglichkeiten im Rahmen des Projektes identifiziert werden konnten. Dazu zählen grüne Rechenzentren, Industriekatalysatoren, Pedelec-Motoren, Synchron- und Asynchron-Generatoren in Windkraftanlagen sowie GuD/Gas - Kraftwerke. Über alle Umwelttechnologien zeigt sich, dass Substitutionsalternativen deutliche Rohstoffeinsparungen von relevanten Materialien ermöglichen. Hohe Einsparpotenziale sind bei Silber, Gold, Palladium, Seltenen Erden, Lithium, Zinn, Gallium, Titandioxid, Mangan und Platin identifiziert. Beispielsweise liegt das Einsparpotential für die nur im Umfang von wenigen Tausend Tonnen pro Jahr produzierten Schweren Seltenen Erde Dysprosium 2025 bei 33 Prozent bzw. knapp 1.300 Tonnen. Dabei können die größten Einsparungen durch technologische Substitutionen bei den Elektroantriebsmotoren und bei den Hybridmotoren erzielt werden. Im Jahr 2050 liegt das Einsparpotential im Substitutionsszenario sogar bei 66 Prozent bzw. 13.300 Tonnen. Allerdings zeigte die Analyse auch auf, dass bei den Substitutionen nicht alle derzeit kritischen Rohstoffe ersetzt werden können und die Einsparung teilweise mit dem Einsatz anderer, ebenfalls kritischer Rohstoffe einhergeht. In Einzelfällen wie bei Platin kommt es auch im Substitutionsszenario unter Berücksichtigung der Elektromobilität bis 2050 zu einer Zunahme des Rohstoffbedarfs. Fazit Es ist wichtig, den Ausbau der bedeutendsten Umwelttechnologien mithilfe eines technologischen Portfolios abzusichern, das möglichst resilient gegenüber Verfügbarkeitsbeschränkungen der erforderlichen Technologiemetalle ist. Die Studie zeigt auf, dass für das Gros der Umwelttechnologien Alternativen vorhanden sind, im Besonderen in den zukunftsorientierten Technologiefeldern der Antriebssysteme, Solarenergie, Beleuchtung und Speichertechnologien. Diese können entsprechend ihrer Reifegrade zielgerichtet zu veritablen Innovationen fortentwickelt werden. Durch diese Alternativen lassen sich Rohstoffrisiken für den Ausbau der Technologien zwar nicht verhindern, aber deutlich abmildern. Mithilfe der erarbeiteten Substitutions-Roadmap sollen konzertierte Ansätze von wichtigen Akteuren des Innovationssystems aus Politik, Forschung, Wirtschaft und Verbänden unterstützt werden, um Substitutionen zu zukunftsfesten Umwelttechnologien zu ermöglichen. Die Raodmap liefert den notwendigen vorausschauenden Ansatz, der mithilfe eines regelmäßigen Monitorings fortgeschrieben werden soll. Alle vier Jahre sollten die Umwelttechnologien und dafür erforderliche Rohstoffe auf Kritikalität und Substitutionsoptionen überprüft werden. Durch die Verankerung der Roadmap lässt sich ein wichtiger Beitrag zu einer aktiven ökologischen Industriepolitik leisten, und dem besonderen Interesse Deutschlands als Nachfrager, Produzent, Exporteur und Technologieführer von Umwelttechniken gerecht werden. Linkhinweis Zusätzlich zum Abschlussbericht sind alle Arbeitsschritte der Studie „SubSKrit“ bis hin zur Roadmap in sechs zusätzlichen Arbeitsberichten dokumentiert. Wichtige Erkenntnisse und Maßnahmen sind zudem in einem englischsprachigen Empfehlungspapier sowie einer ausführlichen Summary zusammengefasst.

Nachweis über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen nach der Richtlinie des BMVI vom 24. Juni 2021 für die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit einer Brennstoffzellenanlage (Nummer 3.2.3 der Förderrichtlinie)

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11 48147 Münster Ansprechpartner Frau Dina Schattauer Telefon: 0228-7090-4278 Telefax: 0228-7090-9014 (Poststelle) E-Mail: dina.schattauer@wsv.bund.de dez-s13@wsv.bund.de Nachweis der Zuwendung nach der Richtlinie des BMVI zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 24.06.2021 (BAnz AT 01.07.2021) Fördergegenstände • Brennstoffzellenanlage (Nr. 3.2.3 der Förderrichtlinie) Zwischennachweis Verwendungsnachweis 1.1 Zuwendungsempfänger Name, Vorname, Firmenname Name, Vorname des Vertretungsberechtigten Anschrift (Straße, Hausnummer) Postleitzahl, Wohnort Telefon Mobiltelefon E-Mail 1.2 Zuwendungsbescheid Aktenzeichen / (Fördernummer) 3800S13-322.02/0001-003/0001:01( vonbis ) Datum des Zuwendungsbescheides Ggfs. Datum des Änderungsbescheides Bewilligungszeitraum Zuwendungsbetrag (Euro) Zuwendungszweck (Wortlaut aus Nr. 2 des Zuwendungsbescheides): Termin zur Vorlage des Verwendungsnachweises bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Münster Vers. 01.07.2021 /1 Seite 1 von 8 2. Sachbericht Hinweis Hier beschreiben Sie bitte ausführlich die Durchführung Ihres geförderten Vorhabens! In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und mit den Zielen des Förderprogramms gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises nach Nummer 5 des Verwendungsnachweises einzugehen. Ferner ist auch die Notwendigkeit und Angemes- senheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. Für mehr als ein Fördervorhaben auf einem Binnenschiff benutzen Sie bitte für den Sachbericht entsprechende Mehr- ausfertigungen der Seiten 2, 3 und 4. 2.1 Beschreibung des geförderten Vorhabens im Einzelnen 2.1.1 Auftragsvergabe - Erwerb der Brennstoffzellenanlage Die Anlage ist verbunden mit: Hauptantrieb Schiffsbetrieb (Generatormotor) Hilfsantrieb (Bugstrahlmotor) Lade-/Löschpumpe Antriebssystem als Bestandteil eines dieselelektrischen Antriebs Hybridantriebs rein elektrischen Antriebs Hersteller der Anlage Typ der Anlage Nennleistung des mit der Anlage verbundenen Motors (kW) Name und Anschrift des Auftragnehmers Auftragsnummer Datum der Auftragsvergabe Die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften, insbe- sondere der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), durch den Zuwendungsempfänger war verpflichtend. (Hinweis: Dies war der Fall sofern die Gesamtsumme einer durch eine oder mehrere Stellen gewährten Zuwendung mehr als 100.000,- Euro (bei kleinen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361 der EU- Kommission: mehr als 200.000,- Euro) beträgt) Ja Nein Falls Sie mit „Ja“ beantwortet haben, ist der Vergabever- merk nach § 6 (UVgO) als Anlage beizufügen Vers. 01.07.2021 /1 Seite 2 von 8 2.1.2 Auftragsvergabe - Einbau / Austausch der Brennstoffzellenanlage Name und Anschrift des Auftragnehmers Auftragsnummer Datum der Auftragsvergabe Die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften, insbe- sondere der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), durch den Zuwendungsempfänger war verpflichtend. (Hinweis: Dies war der Fall sofern die Gesamtsumme einer durch eine oder mehrere Stellen gewährten Zuwendung mehr als 100.000,- Euro (bei kleinen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361 der EU- Kommission: mehr als 200.000,- Euro) beträgt) Ja Nein Falls Sie mit „Ja“ beantwortet haben ist der Vergabever- merk nach § 6 (UVgO) als Anlage beizufügen 2.2 Durchführung der Arbeiten Was wurde durchgeführt? Einbau Austausch Datum des Einbau-/Austausch-Beginns Datum des Einbau-/Austausch-Abschlusses 2.2.1. Folgende Brennstoffzellenanlage wurde eingebaut: Wurde das Förderobjekt wie unter Punkt 2.1.1 beschrieben eingebaut? Motoridentifizierungsnummer JaNein JaNein JaNein Falls Sie mit „Nein“ beantwortet haben nennen Sie bitte, Einsatzzweck: Hersteller: Typ: Typgenehmigungsnummer: Nennleistung (kW) Nenndrehzahl (U/min) des eingebauten Objektes Sind Probleme aufgetreten? Falls Sie mit „Ja“ beantwortet haben erläutern Sie bitte, welche Probleme auftraten: Gibt es Abweichungen von den im Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Angeboten? Falls Sie mit „Ja“ beantwortet haben, geben Sie bitte die Änderungen an: Vers. 01.07.2021 /1 Seite 3 von 8

Nachweis über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen nach der Richtlinie des BMVI vom 24. Juni 2021 für die Ausrüstung mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden, diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben oder rein elektrischen Antrieben (Nummern 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.4 der Förderrichtlinie)

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11 48147 Münster Ansprechpartner Frau Dina Schattauer Telefon: 0228-7090-4278 Telefax: 0228-7090-9014 (Poststelle) E-Mail: dina.schattauer@wsv.bund.de dez-s13@wsv.bund.de Nachweis der Zuwendung nach der Richtlinie des BMVI zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 24.06.2021 (BAnz AT 01.07.2021) Fördergegenstände Ausrüstung mit • Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden • diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben • rein elektrischen Antrieben (Nr. 3.2.1, 3.2.2, 3.2.4 der Förderrichtlinie) Zwischennachweis Verwendungsnachweis 1.1 Zuwendungsempfänger Name, Vorname, Firmenname Name, Vorname des Vertretungsberechtigten Anschrift (Straße, Hausnummer) Postleitzahl, Wohnort Telefon Mobiltelefon E-Mail 1.2 Zuwendungsbescheid Aktenzeichen / (Fördernummer) 3800S13-322.02/0001-003/0001:01( vonbis ) Datum des Zuwendungsbescheides Ggfs. Datum des Änderungsbescheides Bewilligungszeitraum Zuwendungsbetrag (Euro) Zuwendungszweck (Wortlaut aus Nr. 2 des Zuwendungsbescheides): Termin zur Vorlage des Verwendungsnachweises bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Münster Vers. 01.07.2021 /1 Seite 1 von 8 2. Sachbericht Hinweis Hier beschreiben Sie bitte ausführlich die Durchführung Ihres geförderten Vorhabens! In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und mit den Zielen des Förderprogramms gegenüberzustellen. Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises nach Nummer 5 des Verwendungsnachweises einzugehen. Ferner ist auch die Notwendigkeit und Angemes- senheit der geleisteten Arbeit zu erläutern. Für mehr als ein Fördervorhaben auf einem Binnenschiff benutzen Sie bitte für den Sachbericht entsprechende Mehr- ausfertigungen der Seiten 2, 3 und 4. 2.1 Beschreibung des geförderten Vorhabens im Einzelnen 2.1.1 Auftragsvergabe - Erwerb des Motors / Antriebs / Antriebssystems Einsatzzweck Hauptantrieb Lade-/Löschpumpe Schiffsbetrieb Antriebssystem (Generatormotor) Hilfsantrieb (Bugstrahlmotor) als Bestandteil eines Antriebs mit alternativen, insb. regenerativen Kraftstoffen (Nr. 3.2.1 der Förderrichtlinie) dieselelektrischen Antriebs (Nr. 3.2.2 Förderrichtlinie) gaselektrischen Antriebs (Nr. 3.2.2 Förderrichtlinie) Hybridantriebs (Nr. 3.2.2 Förderrichtlinie) rein elektrischen Antriebs (Nr. 3.2.4 Förderrichtlinie) Motorhersteller Motortyp Typgenehmigungsnummer Nennleistung des Motors (kW) Nenndrehzahl (U/min) Name und Anschrift des Auftragnehmers Auftragsnummer Datum der Auftragsvergabe Die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften, insbe- sondere der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), durch den Zuwendungsempfänger war verpflichtend. (Hinweis: Dies war der Fall sofern die Gesamtsumme einer durch eine oder mehrere Stellen gewährten Zuwendung mehr als 100.000,- Euro (bei kleinen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361 der EU- Kommission: mehr als 200.000,- Euro) beträgt) Ja Nein Falls Sie mit „Ja“ beantwortet haben ist der Vergabever- merk nach § 6 (UVgO) als Anlage beizufügen Vers. 01.07.2021 /1 Seite 2 von 8 2.1.2 Auftragsvergabe - Einbau / Austausch des Motors / Antriebs / Antriebssystems Name und Anschrift des Auftragnehmers Auftragsnummer Datum der Auftragsvergabe Die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften, insbe- sondere der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), durch den Zuwendungsempfänger war verpflichtend. (Hinweis: Dies war der Fall sofern die Gesamtsumme einer durch eine oder mehrere Stellen gewährten Zuwendung mehr als 100.000,- Euro (bei kleinen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361 der EU- Kommission: mehr als 200.000,- Euro) beträgt) Ja Nein Falls Sie mit „Ja“ beantwortet haben ist der Vergabever- merk nach § 6 (UVgO) als Anlage beizufügen 2.2 Durchführung der Arbeiten Was wurde durchgeführt? Einbau Austausch Datum des Einbau-/Austausch-Beginns Datum des Einbau-/Austausch-Abschlusses 2.2.1. Folgender/s Motor / Antrieb / Antriebssys- tem wurde eingebaut: Wurde das Förderobjekt wie unter Punkt 2.1.1 beschrieben eingebaut? Motoridentifizierungsnummer JaNein JaNein JaNein Falls Sie mit „Nein“ beantwortet haben nennen Sie bitte, Einsatzzweck: Hersteller: Typ: Typgenehmigungsnummer: Nennleistung (kW) Nenndrehzahl (U/min) des eingebauten Objektes Sind Probleme aufgetreten? Falls Sie mit „Ja“ beantwortet haben erläutern Sie bitte, welche Probleme auftraten: Gibt es Abweichungen von den im Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Angeboten? Falls Sie mit „Ja“ beantwortet haben, geben Sie bitte die Änderungen an: Vers. 01.07.2021 /1 Seite 3 von 8

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