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VESTRA INFRAVISION

Straßenplanungsfachsoftware für die Entwurfsphase, Grunderwerb, Kanal-/Leitungsplanung, Bauabrechnung, Bohrpunkte, BIM-Methode, Geländemodell, Planableitung und 3D-Visualisierung BIM-Anwendungsfälle: • 010 Bedarfserfassung und -modellierung • 030 Planungsvarianten • 040 Visualisierung • 080 Planableitung Fach- Teilmodelle welche mit Vestra INFRAVISION erstellt werden können: FM Umgebung • TM DGM • TM Gebäude • TM Grunderwerb FM Verkehrsanlage (Bestand) • TM Ausstattung (VA-B) • TM Entwässerung (VA-B) • TM Erdbau (VA-B) • TM Fahrbahn (VA-B) FM Verkehrsanlage • TM Ausstattung (VA) • TM Entwässerung (VA) • TM Erdbau (VA) • TM Fahrbahn (VA) FM Baugrund • TM Aufschluss • TM Bodenschicht verwendete Standards: OKSTRA, ALKIS-NAS, IFC, BCF, ISYBAU, LandXML, WM(T)S, LAS, CityGML, OpenstreetMap

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG)

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG) Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Informationsfreiheitsrechten. Sie sind entweder in speziellen Gesetzen oder Einzelvorschriften des Bundes und der Länder verbrieft. Dazu zählen unter anderem: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ( IFG ) – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) , Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation des Bundes. Da sich die Mehrheit der an das BfS gerichteten Anfragen auf Umweltinformationen bezieht, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über Ihre Rechte nach dem UIG sowie über das dazu gehörige Antragsverfahren. Das Vorgehen bei Informationsanfragen nach anderen gesetzlichen Grundlagen ist dem hier vorgestellten Verfahren ähnlich. Ziel des UIG ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen zu verbessern. Dadurch soll das Verwaltungshandeln an Transparenz gewinnen, die Kontrolle der Verwaltung durch den/die Bürger*in ermöglicht und somit der Umweltschutz gestärkt werden. Das UIG verschafft jeder Person unter den Voraussetzungen des Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des UIG verfügbar sind. Seine gesetzliche Pflicht nach § 10 UIG , die Öffentlichkeit aktiv über Umweltinformationen zu unterrichten, erfüllt das BfS sowohl durch seine Internetangebote als auch durch Publikationen . Das BfS informiert über seine rechtlichen Pflichten hinaus über seine Arbeit und sucht aktiv den Austausch mit den Bürger*innen. Wie wird das Informationsrecht nach dem UIG genutzt? Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei den benötigten Informationen um Umweltinformationen handelt. Umweltinformationen im Sinne des UIG sind generell alle Daten, die einen Bezug zur Umwelt aufweisen. Der Gesetzgeber hat sie in § 2 Absatz 3 UIG genau bestimmt. Hiernach sind Umweltinformationen solche Informationen, die sich auf den Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Landschaft etc. ) und ihre Wechselbeziehung, Faktoren (Stoffe, Energie, Lärm etc. ), die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken (können) oder ihren Schutz bezwecken, Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige Analysen von den soeben genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten, oder den Zustand der menschlichen Gesundheit etc. beziehen. Der Begriff der Umweltinformation wird sehr umfassend interpretiert. Sofern Sie an Informationen ohne Umweltbezug interessiert sind, wird Ihr Antrag nach Maßgabe der dann jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage geprüft. Der Weg zu verfügbaren Umweltinformationen im BfS 1. Schritt: Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen mündlich oder schriftlich stellen. Sie können ihn auch per E-Mail an ePost@bfs.de senden. Beachten Sie hierbei bitte folgende Punkte: Je genauer Sie die gewünschte Umweltinformation beschreiben, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Beschreiben Sie die Umweltinformation nicht oder nicht genau genug, werden Sie möglicherweise gebeten, Ihren Antrag zu präzisieren. Sie brauchen Ihren Informationsantrag nicht zu begründen. Gleichwohl kann eine Erläuterung Ihres Beweggrundes die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtern, falls beispielsweise ein Ablehnungsgrund des §§ 8 und / oder 9 UIG Ihrem Informationswunsch ganz oder teilweise entgegensteht. In diesem Fall muss das BfS eine Interessenabwägung vornehmen, deren Ergebnis über den Umfang des Informationszugangs entscheidet. Dafür kann es wichtig sein, den Grund Ihres Antrags zu kennen. Mehr zu der Prüfung der Ablehnungsgründe erfahren Sie im "2. Schritt" . Benennen Sie die von Ihnen gewünschte Art des Informationszugangs: "Auskunftserteilung", "Akteneinsicht" oder "in sonstiger Weise" gemäß § 3 Absatz 2 UIG . Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu Umweltinformationen mit der Erhebung von Gebühren und Auslagen verbunden sein kann. Ihre Höhe richtet sich nach den Bestimmungen der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsichtnahme vor Ort, die Herausgabe weniger Duplikate sowie die Ablehnung eines Antrags sind kostenlos. Für die übrigen Bekanntgabemaßnahmen der Umweltinformationen müssen grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die maximale Höhe der Gebühren darf dabei den Betrag von 500 € nicht überschreiten. Das BfS kann allerdings von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise absehen, wenn es aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Ob in Ihrem Fall Gebühren anfallen und Auslagen erhoben werden, können Sie vorab beim BfS erfragen. 2. Schritt: Antragsbearbeitung durch das BfS Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, prüft das BfS , ob folgende Bedingungen erfüllt sind: Handelt es sich bei den gewünschten Informationen um Umweltinformationen? Wenn nicht, erfolgt die Prüfung Ihres Informationszugangsbegehrens nach der im Einzelfall maßgeblichen Regelung. Das jeweilige Verfahren gleicht in wesentlichen Zügen dem hier dargestellten. Ist der Antrag präzise genug formuliert? Sollte dies nicht der Fall sein, wird das BfS Sie bitten, Ihren Antrag zu spezifizieren. Sind die Umweltinformationen im BfS verfügbar? Die Verfügbarkeit der Umweltinformation setzt voraus, dass die Daten im BfS tatsächlich, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, vorhanden sind oder für das BfS bereitgehalten werden. Deshalb besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu Daten, die durch das BfS noch erstellt werden müssten. Steht ein Ablehnungsgrund der §§ 8 und 9 UIG dem Informationswunsch entgegen? Der Umfang Ihres Anspruchs auf Umweltinformationen kann durch die in §§ 8 und 9 UIG normierten Ablehnungsgründe beschränkt werden. In § 8 UIG finden sich Ablehnungsgründe, die dem Schutz öffentlicher Belange dienen. § 9 UIG dient dem Schutz "sonstiger Belange", worunter der Schutz natürlicher und juristischer Personen verstanden wird. Bezieht sich ein Antrag beispielsweise auf Informationen, deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit", § 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , hätte, darf das BfS die gewünschte Umweltinformation grundsätzlich nicht bekannt geben. Es sei denn, es gelangt im Rahmen einer Interessenabwägung zu dem Ergebnis, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt den Schutzzweck des Ablehnungsgrundes. Bezieht sich ein Antrag auch auf personenbezogene Daten Dritter (Name, Anschrift, Telefonnummer etc. ), § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , durch deren Bekanntgabe die Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt würden, muss die betroffene Person zunächst angehört werden, ob sie sich durch die Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten erheblich beeinträchtigt fühlt oder ihr zustimmt. Lehnt sie die Bekanntgabe ab, hat das BfS ihr Persönlichkeitsinteresse mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe abzuwägen und die Entscheidung der betroffenen Person mitzuteilen. Gegen die Entscheidung steht der betroffenen Person der Rechtsweg offen. Die Bearbeitung Ihres UIG -Antrags erfolgt so schnell wie möglich. Das UIG sieht vor, jeden Antrag grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten. Eine Ausnahme bilden qualitativ oder quantitativ komplexe UIG -Anträge, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung zu beantworten sind. Dabei ist zu beachten, dass nach einer Präzisierung die Frist neu beginnt. Das BfS informiert Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres UIG -Antrags über eine mögliche längere Bearbeitungszeit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere die Anhörungsverfahren die Bekanntgabe der Umweltinformationen verzögern können. 3. Schritt: Entscheidung über den Informationszugang Nach Abschluss der Antragsprüfung teilt Ihnen das BfS mit, ob beziehungsweise in welcher Art und Weise Sie Zugang zu den gewünschten Umweltinformationen erhalten können. Gegebenenfalls schließt sich ein Termin zur Einsichtnahme der Akten im BfS an. Mitteilung der Entscheidung Das BfS teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres UIG -Antrags mit. Dies ist ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit erhalten Sie entweder sogleich den Informationszugang im beschiedenen Umfang in Form von Kopien oder sonstigen Datenträgern und / oder eine Mitteilung über mögliche Termine der Akteneinsichtnahme im beschiedenen Umfang im BfS und / oder die Mitteilung über die (Teil-) Ablehnung Ihres Antrags. Sollten die beiden erstgenannten Fälle gebührenpflichtig sein, erhalten Sie gleichzeitig Kenntnis von der Kostenentscheidung. Akteneinsicht Haben Sie eine Akteneinsicht beantragt, vereinbart das BfS mit Ihnen einen Termin zur Durchführung der Akteneinsicht. An diesem Termin erhalten Sie Einsicht in den Akteninhalt in dem im Bescheid genannten Umfang. 4. Schritt: Rechtsschutz Soweit Ihnen das BfS den Zugang zu Umweltinformationen nicht in dem beantragten Umfang ermöglicht, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung erheben. Dieser ist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung Ihres UIG -Antrags beim BfS zu erheben. Hieran schließt sich das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls ein verwaltungsgerichtliches Verfahren an. Des Weiteren können Sie gemäß § 7a UIG in Verbindung mit § 12 IFG den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn Sie Ihr Recht auf Zugang zu Umweltinformationen als verletzt ansehen. Stand: 27.05.2025

Ableitung von Bodenwerten für PFAS

Das Forschungsvorhaben soll dazu dienen, Grundlagen für die gesetzliche Regelungen der PFAS in der BBodSchV zu erarbeiten. Dieses Vorhaben stützt sich einerseits maßgeblich auf die Ergebnisse des Vorhabens 'Bundesweite Hintergrundwerte für PFAS und weitere aufkommende Schadstoffe in Böden' und die bereits laufenden Arbeiten in einigen Bundesländern (NRW; Baden-Württemberg, Bayern). Im Vorfeld ist zunächst ein Konzept zu erarbeiten, wie Boden- und Feststoffwerte für PFAS gesichert methodisch abgeleitet werden können. Es ist zu bestimmen, welche Stoffe bzw. Stoffgruppen dabei zu betrachten sind und inwieweit Summenparameter dabei hilfreich sein können. Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Stoffe und der Vorläuferproblematik wird ein pragmatisches Konzept benötigt, das sich möglicherweise von den derzeitigen Herangehensweisen zum Ableiten von Prüfwerten unterscheidet. Das Vorhaben soll erkennbare Datenlücken adressieren und vorschlagen, wie diese zukünftig, beispielsweise durch geeignete Tests und Monitoringsmaßnahmen, zu kompensieren sind. Die zu entwickelnde Ableitungsmethodik soll auch für angrenzende Rechtsbereiche wie das Abfallrecht sowie Düngemittel- und Klärschlamm-VO anwendbar sein und zu einer harmonisierten Regelung für PFAS im Boden- und Feststoffbereich führen.

Inventarermittlung der F-Gase 2021/2022

Der Bericht präsentiert die Emissionsdaten der fluorierten Treibhausgase (F-Gase) für die Jahre 1995-2022 für Deutschland. Aufgeführt sind Daten für teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid, Stickstofftrifluorid sowie Hydrofluorether und Sulfuryldifluorid. Die Emissionen der F-Gase, die zwischen 2000 und 2017 kontinuierlich gestiegen sind, zeigen seit 2018 einen deutlichen Abwärtstrend. Im Vergleich zum Basisjahr 1995 sanken die F-Gas-Emissionen bis zum Jahr 2022 um knapp 40%. Dies ist hauptsächlich auf Verbote und Beschränkungen von Verwendungsmengen durch die europäische und nationale F-Gas-Gesetzgebung zurückzuführen. Veröffentlicht in Texte | 50/2024.

DDI: Flexible CO2-freie Herstellung von Aluminium

Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei der Produktion Seltener Erden durch Transfer von Ressourcen-Technologie aus dem Weltraum auf die Erde, Teilprojekt: Prozessmodellierung und Simulation zur Steigerung der Effizient (PROMOTE)

Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei der Produktion Seltener Erden durch Transfer von Ressourcen-Technologie aus dem Weltraum auf die Erde, Teilprojekt: Prozesserforschung/-verbesserung und Designkonzepte für skalierte terrestrische Anlagen (AGREE-PREVENT)

Einfluss von Klima und Bewirtschaftung auf bakterielle N-Umsetzungsprozesse und die Zusammensetzung daran beteiligter Populationen in buchendominierten Laubwäldern

Bodenmikrobiologische N-Umsetzungsprozesse nehmen eine zentrale Stellung im N-Kreislauf von Wäldern ein, da sie einerseits als N-Lieferanten für den Bestand fungieren, andererseits aber auch mit diesem um N konkurrieren. Bisher lagen keine systematischen Untersuchungen über den Einfluss von Klimafaktoren (Temperatur, Niederschlagsverteilung) und Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schirmhieb) auf (a) bakterielle N-Umsetzungsraten im Boden, (b) die an sie gekoppelten gasförmigen N-Verluste, (c) die Konkurrenzsituation zwischen Baumwurzel-Aufnahme und bakteriellen N-Umsetzungsprozessen um im Boden vorhandenen Stickstoff wie auch (d) Zusammensetzung der am N-Kreislauf in Buchenwäldern beteiligten bakteriellen Populationen vor. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die bisher durch Freiland- und Laboruntersuchungen auf den Kernflächen des auslaufenden Sonderforschungsbereichs 433 (K1: NO-exponiert und K2: SW-exponiert) gewonnenen Ergebnisse um Untersuchungen auf der NW-exponierten Satellitenfläche S erweitert werden, um belastbare Aussagen über den Einfluss von Klima bzw. Bewirtschaftung auf die o.g. Parameter treffen zu können. Die eigenen und in engster Zusammenarbeit mit weiteren Disziplinen (Hildebrand/Bodenkunde, Mayer/Meteorologie, Rennenberg/Baumphysiologie gewonnenen Freiland- und Labor-Datensätze werden dazu genutzt, ein im IFU vorhandenes prozessorientiertes Modell zur Simulation der biogeochemischen N- und C-Umsetzungen in Waldböden und der an sie gekoppelten gasförmigen N- und C-Emissionen so weiterzuentwickeln, dass es zur Berechnung der genannten Umsetzungen/Emissionen auf der lokalen Skala, d.h. der Skala der Untersuchungsflächen, eingesetzt werden kann.

Ewigkeitschemikalien PFAS in Abfällen

In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) wurden Abfälle auf die langlebigen Chemikalien der Stoffgruppe PFAS untersucht. PFAS wurden in allen Materialien in niedrigen Konzentrationen (0,04 - 5 mg/kg) nachgewiesen. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass Regenjacken und andere eventuell mit PFAS-behandelte Textilprodukte nicht über das normale Textilrecycling entsorgt werden sollten. ⁠ PFAS ⁠ ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt. Sie sind kaum abbaubar und verbleiben daher für einen sehr langen Zeitraum in der Umwelt. Einige PFAS wirken zudem gesundheitsschädlich auf den Menschen. Bisher gibt es nur wenige Erkenntnisse zum Vorkommen von PFAS in Abfällen. Daher zielte das aktuelle ⁠ UBA ⁠-Forschungsvorhaben darauf ab, erste relevante Abfälle zu identifizieren, deren PFAS-Gehalte zu quantifizieren und zu bewerten. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollten Empfehlungen zur Entsorgung PFAS-haltiger Abfälle abgeleitet und weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Im Rahmen der Studie wurden vier Abfallströme als besonders relevant identifiziert, darunter Alttextilien, Altpapiere, Klärschlämme und Bodenaushub. Weiterhin wurden ebenfalls verschiedene Baumarktprodukte auf ihren PFAS-Gehalt untersucht. In der durchgeführten Analyse konnten PFAS in allen untersuchten Materialien nachgewiesen werden. In den untersuchten Proben von Textilien, Papier und Baumarktprodukten konnten PFAS in geringen Konzentrationen von 0,04 bis 1,2 mg/kg nachgewiesen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass z. B. mit PFAS-behandelten Textilprodukte (Outdoorbekleidung, Arbeitskleidung oder Markisen), möglichst frühzeitig aussortiert werden müssen, damit diese erst gar nicht in das Textilrecycling gelangen können. Etwas höher belastet waren im Ergebnis der Untersuchung bekanntermaßen PFAS-belastete Böden (bis 3 mg/kg) sowie Klärschlamm aus industriellen Quellen (bis 5 mg/kg). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bestimmte Materialien und Abfälle mit PFAS belastet sein können. Besonderes Augenmerk ist auf die frühzeitige Erkennung der PFAS-Belastung zu richten, damit die Abfälle am Ende der Gebrauchsphase so entsorgt werden können, dass es weder zu PFAS-Einträgen Umwelt noch zu einer Anreicherung von PFAS in recycelten Materialien kommt. Im Projekt wurden deshalb konkrete Empfehlungen für die Entsorgung der untersuchten Abfälle abgeleitet. Diese können als Grundlage für weitere Diskussionen herangezogen werden, beispielsweise in die laufenden Untersuchungen im Rahmen der umfassenden PFAS-Beschränkung. Außerdem sehen die Autoren weiteren Forschungsbedarf für die Ableitung von Grenzwerten zur Bewirtschaftung PFAS-haltiger Abfälle.

Investigation of the occurrence of PFAS (per- and polyfluorinated alkyl compounds) in waste streams

The research project aimed to assess the risk of per- and polyfluorinated compounds (⁠PFAS⁠) for humans and the environment. As part of the project, PFAS were identified in certain waste streams, quantified and evaluated against the background of the requirements of the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs). Relevant waste streams were identified through a literature review, for which a sampling plan was developed and targeted sampling was carried out. The results obtained were used to assess possible risks to humans and the environment and options for environmentally sound waste management.

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