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Treibhausgas-Emissionen in Deutschland

<p> <p>Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent gesunken. Das entspricht einer Minderung um 48,2 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990.</p> </p><p>Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent gesunken. Das entspricht einer Minderung um 48,2 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990.</p><p> Emissionsentwicklung <p>In Deutschland konnten die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13215">Treibhausgas-Emissionen</a> seit 1990 deutlich vermindert werden. Die in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> umgerechneten Gesamt-Emissionen (ohne Kohlendioxid-Emissionen aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft) sanken bis 2024 um rund 603 Millionen Tonnen (Mio. t) oder 48,2 %. Für das Jahr 2024 wurden Gesamt-Emissionen in Höhe von 649 Mio. t berichtet. Die Emissionen sinken um 3,4 % gegenüber dem Jahr 2023.</p> <p>Die deutlichsten Minderungen gab es in der <em>Energiewirtschaft</em>, was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren sinkende Emissionen im <em>Verarbeitenden Gewerbe</em>, Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. Deutliche Minderungen gab es auch in den <em>Industrieprozessen</em> und bei <em>Haushalten und Kleinverbrauchern</em> (siehe folgende Abbildung und Tabellen).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_thg-emissionen-seit-1990-nach-gasen_2025-05-26.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen in Deutschland seit 1990 nach Gasen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_thg-emissionen-seit-1990-nach-gasen_2025-05-26.png">Bild herunterladen</a> (415,86 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_thg-emissionen-seit-1990-nach-gasen_2025-05-26.pdf">Diagramm als PDF</a> (145,66 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_emi-direkt-indirekt-thg_2025-05-26.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_emi-direkt-indirekt-thg_2025-05-26.png">Bild herunterladen</a> (69,63 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_emi-direkt-indirekt-thg_2025-05-26.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (60,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_red-emi-direkt-indirekt_2025-05-26.png"> </a> <strong> Tab: Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_red-emi-direkt-indirekt_2025-05-26.png">Bild herunterladen</a> (70,99 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_red-emi-direkt-indirekt_2025-05-26.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (60,12 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Entwicklung der Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid <p>Die <em>Kohlendioxid</em> (CO2)-Emissionen werden fast ausschließlich durch Verbrennungsprozesse verursacht (&gt; 90 %). Insgesamt sanken die geschätzten Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024: die Am stärksten sanken die Emissionen in der Energiewirtschaft (-9,0 % gegenüber dem Vorjahr). Bei den Haushalten und Kleinverbrauchern (-2,0%), dem im Verkehr (-1,5&nbsp;%) und in der Landwirtschaft (-6,3&nbsp;%) sanken die Emissionen. Beim Verarbeitenden Gewerbe (+0,1&nbsp;%) und den Industrieprozessen (+1,0&nbsp;%) stiegen die Emissionen nach einem schwachen Vorjahr leicht, blieben aber deutlich unter dem Niveau des vorletzten Jahres.</p> <p>Die <em>Methan</em> (CH4)-Emissionen wurden zwischen 1990 und 2009 etwa halbiert. Die Emissionen sanken seit 1990 fast jedes Jahr, bis auf 43,9 Millionen Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> im Jahr 2024. Grund für den starken Rückgang ist vor allem die seit 1990 stark fallende Trends der Diffusen Emissionen (-95 %) und der Abfallwirtschaft (-90 %). Die große verbleibende Quelle ist die Landwirtschaft mit fast 76 % Anteil an den Gesamtemissionen des Jahres 2024.</p> <p><em>Die Emissionen von Distickstoffoxid</em> (N2O) sanken bis 2024 geschätzt um ca. 54,4 %. Hauptverursacher waren im Jahr 1990 zu 47 % die Landwirtschaft und zu 40 % die Industrieprozesse. Die massive Reduktion der industrielen Lachgas-Emissionen zwischen 1990 und 2024 (-98,2 %) führt dazu, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren die Gesamt-Emissionen dominiert (77,0% Anteil) (siehe Abb. „Trend der Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_trend-emi_2025-05-26.png"> </a> <strong> Trend der Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_trend-emi_2025-05-26.pdf">Diagramm als PDF (123,95 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklung der F-Gase – (teil-)fluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid <p>Die Emissionen der <em>fluorierten Treibhausgase</em> sind seit 1995 gesunken. Im Jahr 1995 überstiegen die Emissionen bei der Herstellung die aus der Verwendung um nahezu das Doppelte. Zwischen 1995 und 2000 sind die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen deutlich gemindert worden. Die Emissionen sind von 2003 bis 2017 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, welche die Verwendung der F-Gase limitieren<strong>.</strong> Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht wird. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11920">Verordnung (EU) Nr. 517/2014</a> weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Dies wird sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben werden jetzt kontinuierlich sinken (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen“ und Tab. „Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid gegenüber dem Vorjahr“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_anteile-thg-emi_2025-05-26.png"> </a> <strong> Anteile der Treibhausgase an den Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_anteile-thg-emi_2025-05-26.png">Bild herunterladen</a> (449,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_anteile-thg-emi_2025-05-26.pdf">Diagramm als PDF</a> (281,95 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_tab_thg-emi-vorjahr_2025-05-26.png"> </a> <strong> Tab: Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten THG und von Schwefeldioxid gegenüber ... </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_tab_thg-emi-vorjahr_2025-05-26.png">Bild herunterladen</a> (69,25 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_tab_thg-emi-vorjahr_2025-05-26.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (55,53 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Treibhausgas-Emissionen nach Kategorien <p>Die mit 83,4 % im Jahr 2024 bedeutendste Quelle von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase in Deutschland nach Kategorien“). Insgesamt nahmen die <em>energiebedingten Emissionen</em> aller Treibhausgase zwischen 1990 und 2024 um 48 % ab. Die darin enthaltenen <em>Diffusen Emissionen aus Brennstoffen</em> sanken im gleichen Zeitraum sogar um 92 %.</p> <p>Die <em>Industrieprozesse</em> sind mit einem Anteil an den Gesamt-Emissionen von ca. 7 % die bedeutendste der anderen Kategorien. Die Emissionen des Jahres 2024 sanken gegenüber 1990 um knapp 50 %.</p> <p>Die <em>Landwirtschaft</em> liegt in der gleichen Größenordnung (Anteil 8,3 %), die Emissionen des Jahres 2024 sanken gegenüber 1990 jedoch nur um 26,8 %.</p> <p>Die deutlichste relative Minderung der Treibhausgas-Emissionen (-87,1 %) trat in der <em>Abfallwirtschaft</em> auf, so dass der Anteil an den Gesamt-Emissionen 2024 nur noch 0,8 % betrug.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/8_tab_thg-emi-kat_2025-05-26.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen ausgewählter Treibhausgase in Deutschland nach Kategorien ... </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_tab_thg-emi-kat_2025-05-26.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (93,13 kB)</a></li> </ul> </p><p> Nationale und europäische Klimaziele <p>Informationen zu den deutschen Klimazielen finden Sie im Artikel&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-deutschlands"><strong>Treibhausgasminderungsziele Deutschlands</strong></a></p> <p>Informationen zu den europäischen Klimazielen finden Sie im Artikel&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele"><strong>Europäische Energie- und Klimaziele</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Anfrage zum Erwerb von ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz durch die NABU Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen: Das dem Kauf zugrunde liegende Wertgutachten (oder eine vergleichbare Wertermittlung) für die ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz (sog. „Kempski-Wald“ bei Stolberg), die durch die NABU-Stiftung erworben wurde. Den Bewilligungsbescheid über die Förderung dieses Erwerbs aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Den Schriftverkehr zwischen dem BMUV und der NABU-Stiftung bezüglich der Angemessenheit des Kaufpreises von ca. 30 Millionen Euro. Juristische Begründung: Hilfsweise stütze ich meinen Antrag auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Da der Erwerb der Flächen explizit der „Wildnisentwicklung“ dient, handelt es sich um Informationen über Maßnahmen, die den Zustand von Umweltbestandteilen beeinflussen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG). Ein überwiegendes privates Interesse an der Geheimhaltung des Kaufpreises ist bei der Verwendung von 30 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln nicht erkennbar; das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gem. § 9 Abs. 1 UIG deutlich. Hinweis zu Gebühren: Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50,00 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenschätzung und Unterbrechung der Bearbeitung zwecks Rücksprache. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einfache Auskünfte nach der UIGebV gebührenfrei sind und die Anfrage im erheblichen öffentlichen Interesse (Kontrolle der Haushaltsführung) liegt.

Strandung Wal Dokumnete

Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte um Übersendung folgender Dokumente im Zusammenhang mit dem gestrandeten Buckelwal „Timmy" (Strandung Niendorf/Ostsee ab 23. März 2026, Strandung Insel Poel ab 31. März 2026): Das Beauftragungsschreiben oder die Beauftragungsdokumentation, mit der das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) und/oder das Deutsche Meeresmuseum Stralsund mit der Erstellung des Gutachtens vom 7. April 2026 beauftragt wurden, einschließlich Datum und Auftraggeber. Die gesamte Korrespondenz des Ministeriums mit dem IWC Strandings Expert Panel (IWC SEP) im Zeitraum 1. März bis 14. April 2026, einschließlich des Briefes des IWC SEP an Minister Backhaus vom 7. April 2026 sowie aller vorausgehenden oder nachfolgenden Schreiben. Die interne Dokumentation zur Entscheidung, einen Rettungsversuch mit einem Katamaran nicht durchzuführen (Zeitraum 5.–6. April 2026). Ich bitte Sie, vor Bearbeitung Kontakt aufzunehmen, falls die voraussichtlichen Kosten den Betrag von 15 Euro übersteigen sollten. In diesem Fall möchte ich die Anfrage gegebenenfalls einschränken.

Unterlagen zur Ressortabstimmung zum Klimaschutzprogramm

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen (Vorlagen, Vermerke, Gesprächsnotizen usw.) aus dem Zeitraum Dezember 2025 bis März 2026 zu den Abstimmungen zwischen BMF, BMUV und BMV (und ggf. anderen beteiligten Ministerien) über die Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Klimaschutzprogramm 2026. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen. Das öffentliche Interesse begründet sich durch (a) die vorläufige Bewertung des KSP durch den Expertenrat und dem Umstand, dass von den in einem im Februar geleakten Entwurf für das KSP ursprünglich enthaltenden Maßnahmen viele Maßnahmen in der finalen Version des KSP nicht mehr enthalten waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgrundlagen der Abwasser-Selbstüberwachung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG An: << Antragsteller:in >> Guten Tag, ich bitte gem. UIG NRW um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat Ihr Ministerium eine Rechtsverordnung nach § 60 Abs. 4 LWG NRW erlassen, die den Inhalt, die Aufbewahrung und die Vorlage von Unterlagen, Nachweisen und Prüfbescheinigungen regelt? 2. Wenn ja, welche Rechtsverordnung ist das? 3. Handelt es sich hierbei um eine Rechtsverordnung, die zugleich § 61 Abs. 3 WHG umsetzt? 4. Wenn die vorigen Fragen verneint wurden, wo ist dann für industrielle Abwasserableiter geregelt, für welchen Zeitraum Abwassereinleiter Aufzeichnungen über das eingeleitete Abwasser aufbewahren müssen, welchen Umfang diese Aufzeichnungen haben müssen und unter welchen Voraussetzungen diese Aufzeichnungen von der zuständigen Behörde eingesehen werden können? 5. Inwiefern unterscheiden sich die Daten, die von industriellen Abwassereinleitern im Rahmen der Selbstüberwachung erhoben werden von denen, die bereits unter ELWAS-WEB zugänglich sind? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Empfehlungen an die Baustellenbewachung

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zur Empfehlung, neutral, also ohne Firmenbezeichnung und Logos, vor Ort aufzutreten, an Firmen, die am Zaunbau um den Görlitzer Park beteiligt sind, insbesondere an Firmen zuständig für die Baustellenbewachung. Herr Herden teilte der taz als Ihr Sprecher mit, dass solche Empfehlungen ausgesprochen wurden: https://taz.de/Zaun-um-den-Goerlitzer-Park/!6131678/ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei der Produktion Seltener Erden durch Transfer von Ressourcen-Technologie aus dem Weltraum auf die Erde, Teilprojekt: Prozessmodellierung und Simulation zur Steigerung der Effizient (PROMOTE)

ntrag auf Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Trockentoiletten Magdeburger Platz / Kurfürstenstraße

Auskünfte zu den im Mai 2018 eingerichteten autarken Trockentoiletten mit Holzspänebetrieb am Magdeburger Platz sowie an der Kurfürstenstraße / Ecke Genthiner Straße. Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Anschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme der beiden Toilettenanlagen an diesen Standorten? Welche laufenden Kosten sind seit der Inbetriebnahme bis heute (bzw. bis zum Projektende) angefallen, insbesondere für: a) Reinigung b) Wartung / Reparaturen c) Tausch der Holzspäne bzw. Entleerung d) Sonstige Betriebs- oder Verwaltungskosten e) weitere dem Vorhaben zuzuordnende Kosten Welche Firma oder Organisation war jeweils mit Bau, Betrieb und Wartung der Toiletten beauftragt? Gab es seit Inbetriebnahme eine Evaluation oder Nutzungsstatistik zu diesen Standorten? Falls ja, bitte ich um Überlassung des Berichts bzw. der Ergebnisse. Ich bitte um eine formlose elektronische Auskunft per E-Mail. Sollte eine Bearbeitung Gebühren verursachen, informieren Sie mich bitte vorab gemäß § 10 IFG. Danke für Ihre Bemühungen im voraus.

Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) – Euthanasie des gestrandeten Buckelwals (April 2026)

1. Hat das Ministerium seit der Strandung des Wals in der Wismarer Bucht eine schriftliche technische Einschätzung bei Ballistik-Experten (Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Landeskriminalamt, Industrie oder anderes spezialisiertes ballistisches Institut) zur Euthanasie durch Großkaliber (z.B. .50 BMG oder ähnliches) angefordert? 2. Wurde die Bundespolizei See offiziell angefragt, ob ein Präzisionsschuss von einem ihrer Einsatzschiffe oder Beiboote technisch durchführbar wäre? 3. Liegt dem Ministerium ein schriftliches Gutachten vor, das belegt, dass eine ballistische Lösung physikalisch/technisch ausgeschlossen ist? 4. Wurde die Entscheidung, nicht zu schießen, primär aufgrund von Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Wirkung (Pressebilder) getroffen?

Empfehlungen an die Baustellenbewachung

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zur Empfehlung, neutral, also ohne Firmenbezeichnung und Logos, vor Ort aufzutreten, an Firmen, die am Zaunbau um den Görlitzer Park beteiligt sind, insbesondere an Firmen zuständig für die Baustellenbewachung. Herr Herden teilte der taz als Sprecher der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit, dass solche Empfehlungen ausgesprochen wurden: https://taz.de/Zaun-um-den-Goerlitzer-Park/!6131678/ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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