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Plecotus austriacus (J. Fischer, 1829) Graues Langohr Säugetiere Vom Aussterben bedroht

Das Graue Langohr weist eine rein europäische Verbreitung auf. Nach Norden hin leben nur sehr individuenarme Populationen. Im Süden fehlt die Art in den Hochlagen (dort Plecotus macrobullaris und/oder P. auritus). Ebenso fehlt die Art an der Adriaküste (dort P. kolombatovici). Auf der Iberischen Halbinsel kommt sie nur in geringer Dichte vor (dort vorwiegend P. begognae), sie fehlt in weiten Bereichen im Osten (dort vertreten von P. macrobullaris). Damit lebte zumindest in jüngster Vergangenheit in Deutschland ein hoher Populationsanteil. Aufgrund der starken Abnahme reduziet sich dieser, beträgt aber immer noch 10 % des Weltbestands (C. Dietz, schriftl. Mitt.). Aktuell kommt wohl in Frankreich der größte Populationsanteil vor. Verlust von Quartieren durch thermische Gebäudesanierungen. Verringerung der Nahrungsgrundlage durch Rückgang von Insekten, Verlust von Obstgärten und weniger offene Viehhaltung. Indirekte Verschlechterung der Quartiersituation durch zunehmende Beleuchtung von Kirchen und anderen historischen Gebäuden (vgl. Voigt et al. 2018).

Neomys anomalus milleri Mottaz, 1907 Sumpfspitzmaus Säugetiere Stark gefährdet

Die Nominatform tritt nur in einem Teilgebiet der Iberischen Halbinsel auf, im restlichen Verbreitungsgebiet lebt N. anomalus milleri (vgl. Igea et al. 2015). Von einigen Autoren (z. B. Querejeta & Castresana 2018) werden die beiden Formen auch als distinkte Arten angesehen. Gesicherte Teilbestände in Bayern.

NLWKN entdeckt seltene geschützte Schmetterlingsart in Salzgitter

Salzgitter - Dass der Klimawandel immer wieder für neue Arten in heimischen Gefilden sorgt, ist für Walter Wimmer, Leiter des Regionalen Naturschutzes und der Betriebsstelle Süd des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Braunschweig, nichts Neues. Er beobachtet und dokumentiert derartige Veränderungen in Flora und Fauna bereits seit Jahrzehnten. Deshalb fiel ihm die etwa dreieinhalb Zentimeter lange Raupe, die er westlich von Salzgitter Bad an einem Eichenstamm fand, sofort auf. „Die typische Färbung und die kurzen Haare kennzeichnen das Tier als Spanische Flagge, und die kam hier bisher gar nicht vor“, weiß der Biologe. Dr. Alexander Pelzer, als Referent im landesweiten Naturschutz des NLWKN unter anderem auch für Schmetterlinge zuständig, bestätigt die Besonderheit des Funds: „Soweit wir wissen, ist das der erste Fortpflanzungsnachweis in Niedersachsen außerhalb des Wesertals.“ Im Land ist der Falter bisher nur von dort bekannt. Seinetwegen gab es 2018 sogar schon einen runden Tisch im niedersächsischen Umweltministerium. Dass der Klimawandel immer wieder für neue Arten in heimischen Gefilden sorgt, ist für Walter Wimmer, Leiter des Regionalen Naturschutzes und der Betriebsstelle Süd des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Braunschweig, nichts Neues. Er beobachtet und dokumentiert derartige Veränderungen in Flora und Fauna bereits seit Jahrzehnten. Deshalb fiel ihm die etwa dreieinhalb Zentimeter lange Raupe, die er westlich von Salzgitter Bad an einem Eichenstamm fand, sofort auf. „Die typische Färbung und die kurzen Haare kennzeichnen das Tier als Spanische Flagge, und die kam hier bisher gar nicht vor“, weiß der Biologe. Dr. Alexander Pelzer, als Referent im landesweiten Naturschutz des NLWKN unter anderem auch für Schmetterlinge zuständig, bestätigt die Besonderheit des Funds: „Soweit wir wissen, ist das der erste Fortpflanzungsnachweis in Niedersachsen außerhalb des Wesertals.“ Im Land ist der Falter bisher nur von dort bekannt. Seinetwegen gab es 2018 sogar schon einen runden Tisch im niedersächsischen Umweltministerium. Denn die Spanische Flagge, auch Russischer Bär genannt, ist im Anhang II der FFH-Richtlinie, die Richtlinie zur Erhaltung von Fauna, Flora und Habitaten der EU, enthalten. Das heißt, der Schutz des Tieres ist eine europaweite Verpflichtung. Da der Falter in Niedersachsen bislang nur in einem winzigen Verbreitungsgebiet, den Weserklippen bei Polle, nachgewiesen wurde, ist er hierzulande eine Art mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Seine Verbreitung erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel bis nach Kleinasien und Russland. Insgesamt besiedelt er verschiedene Biotope. Auch die Nahrungspflanzen der Raupen sind vielfältig. Nur warm möchte er es haben. So verwundert es nicht, dass der auffällige Falter in den vergangenen sehr warmen Jahren immer wieder am Harzrand und in dessen Vorland beobachtet wurde, auch schon in Salzgitter. Vermutlich kamen die Tiere aus Sachsen-Anhalt, wo die Art im und am Harz vorkommt. „Bisher sind wir davon ausgegangen, dass es einzelne Tiere waren, die neue Gebiete erkundeten“, erklärt Wimmer. „Nun dürfen wir aber vermuten, dass es auch an anderen Orten, an denen in den vergangenen Jahren Falter gesehen wurden, schon Nachwuchs geben kann.“ Ob es sich hierbei bereits um eine dauerhafte Arealerweiterung handelt oder nur um eine vorübergehende Folge der warmen Jahre, bleibt vorerst offen. „Die nächsten Jahre werden uns das zeigen“, fasst Alexander Pelzer die Situation zusammen. Für Naturschützer bleibt es auf jeden Fall spannend.

Myotis nattereri nattereri (Kuhl, 1817) Fransenfledermaus Säugetiere Ungefährdet

Bei der Fransenfledermaus sind von der ursprünglich angenommenen weiten Verbreitung der Nominatform alle Anteile der Iberischen Halbinsel, Südfrankreichs, der Südalpen, der Apennin-Halbinsel, Sloweniens, Westkroatiens, Südwestungarns, Zentral- und Ostanatoliens, Nordafrikas, des Nahen Ostens, des Kaukasus, der Ukraine östlich der Krim und aller noch weiter östlich gelegenen Regionen weggefallen, da es sich dort um andere Taxa handelt (Çoraman et al. 2018). Damit ist M. nattereri s. str. rein west-, mittel- und osteuropäisch verbreitet. Die südlichen Fransenfledermäuse (Südalpen bis Südfrankreich, Apennin, Iberische Halbinsel) wurden als Myotis crypticus abgetrennt (Juste et al. 2018). Da die Populationen auf dem Balkan klein sind, dürften Deutschland, Frankreich und die Britischen Inseln die größten Populationsanteile besitzen. Ein Anteil von > 1/10 des weltweiten Anteils in Deutschland erscheint realistisch (C. Dietz, schriftl. Mitt.).

Nineta principiae Monserrat, 1980 Nineta guadarramensis Pictet, 1865; Nineta guadarramensis principiae Monserrat, 1980 Eichenwipfel-Florfliege Netzflügler Daten unzureichend

In der Erstbeschreibung als Subspezies zu Nineta guadarramensis ( Pictet , 1865) gestellt; die nominotypische Subspezies ist nur von der Iberischen Halbinsel und aus Nordafrika bekannt. Canard et al. (1998) erhoben die Unterart principiae in den Artstatus.

Wildkatzen in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Wildkatzen Na in Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt und Forsten ns h u c u t s z i b e r tu ! 2 3 Impressum Naturschutz bei uns 4, S. 1-24: Wildkatzen in Rheinland-Pfalz Herausgeber Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Inhalt und Konzept Jutta Knapp, Gesa Kluth und Dr. Mathias Herrmann, ÖKO-LOG, Freilandforschung GdbR Hof 30 16247 Parlow Telefon: 03361-70248 oder 0171-9962910 e-mail: oeko-log@t-online.de Internet: www.oeko-log.com Fotos Dr. Mathias Herrmann, Sebastian Körner Redaktion Ludwig Simon und Dr. Dieter Rühl Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LfUG) Amtsgerichtsplatz 1 55276 Oppenheim Telefon: 06133-933717 Layout Ökotext, Bonn Druck KraheDruck GmbH, Unkel 1. Auflage, Mainz 2002 (10. 000 Stück) Vo r w o r t Rheinland-Pfalz ist das waldreichste Bundesland Deutschlands. Doch wer hätte gedacht, dass diese Wälder, Waldränder, Heckenzüge und das angrenzende Grünland auch die größte Population der Wildkatze in der Bundesrepublik beherbergen? Das im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom Fachbüro Öko-Log erarbeitete und vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht betreute Artenschutzprojekt (ASP) dokumentiert unsere Verantwortung für die europaweit gefährdete Art. Umso erfreu- licher ist die Feststellung, dass sich bei uns die Bestände der Wildkatze während der letzten Jahre stabilisiert und lokal sogar leicht ausge- breitet haben. Diese Tendenz wollen wir durch unser Handeln in Kooperation mit allen verantwortungsbewussten Menschen unterstützen. Das Artenschutz- projekt bietet dafür eine gute Arbeitsgrundlage und führt konkrete Maßnahmen auf: So sollten Straßen in zentralen Wildkatzen-Lebens- räumen mit Durchlässen und Grünbrücken ausgestattet werden – ein wesentlicher Beitrag zur Vernetzung auch der Bestände vieler anderer Arten. Naturnaher Waldbau, die Ausweisung von Wildkatzen- Förderräumen oder beispielsweise die Informationsarbeit, z. B. bei den Jagdscheinanwärtern, zählen ebenfalls zu den vorgeschlagenen und zunehmend schon praktizierten Maßnahmen. Das Beispiel der Wildkatze zeigt uns, dass positive Entwicklungen nicht nur notwendig bleiben oder wünschenswert sind, sondern mit über- schaubarem Aufwand realisierbar werden und tatsächlich stattfinden. Die schon erreichten Erfolge sollten uns alle anspornen. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des Nachdrucks und der Übersetzung sind vorbehalten. Die Autor(inn)en sind für den Inhalt ihrer Broschüre selbst verantwortlich. Diese Broschüre wurde der Umwelt zuliebe auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Margit Conrad Ministerin für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz . 4 5 Inhalt Wildkatzen – faszinierende Tiere unter uns Wildkatzen – faszinierende Tiere unter uns5 Wohnhaft in Europa Verbreitungsgebiete der Wildkatzen6 Noch mal davongekommen?7 Wild und nicht verwildert Wildkatzen sind Ureinwohner im Land8 Rheinland-Pfalz hat’s Wildkatzen brauchen viel Platz9 Wild und voller Mäuse Lebensraumansprüche von Wildkatzen14 Zu viele Straßen und Jagd „aus Versehen“ Gefährdung der Wildkatzen hat mehrere Gründe15 Schutz ist möglich Maßnahmen, die Wildkatzen das (Über)Leben erleichtern19 Was wäre, wenn ...21 Quellenhinweise und weiterführende Literatur23 Sie ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten. In Rheinland-Pfalz findet sich derzeit das bedeutendste deut- sche Wildkatzenvorkommen. Um den derzeitigen Status und die Gefährdung dieser Tierart zu ermitteln, wurde vom Landesamt für Umwelt- schutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz ein Arten- schutzprojekt in Auftrag gegeben. In den Jahren 1994– 1999 trug das Büro ÖKO-LOG Freilandforschung viele wichtige Informationen zur Verbreitung und zu möglichen Schutzmaßnahmen für die Art zusammen. Die Wildkatze kann als Leitart einer ganzen Lebensgemein– schaft betrachtet werden. Sie ist ein hochsensibler Zeiger für naturnahe, störungsarme und wenig zerschnittene waldreiche Landschaften, in denen auch Haselhuhn und Baummarder leben. Allerdings ist die Wildkatze durch vie- lerlei negative Einflüsse gefährdet, und nur durch konkrete Schutzmaßnahmen kann ihre Zukunft in Rheinland-Pfalz gesichert werden. 7 6 Wo h n h a f t i n Eu ro p a N o c h m a l d a v o n g e k o m m e n? Ve r b r e i t u n g s g e b i e t e d e r W i l d k a t z e n Rheinland-Pfalz beherbergt zusammen mit dem Nordsaarland und dem nordrhein-westfälischen Teil der Eifel das deutsche Verbreitungszen- trum der Wildkatze. In Deutschland leben Wildkatzen sonst nur noch im Taunus und im Harz, von wo sie sich wieder in die südlich angrenzen- den Mittelgebirge (d. h. nach Niedersachsen, Hessen, Thüringen) ausge- breitet haben. In Nordbayern wurde ein Wiederansiedlungsprojekt durch den Bund Naturschutz in Bayern e. V. erfolgreich durchgeführt. Die Vorkommen in Rheinland-Pfalz sind ein wesentlicher Bestandteil der letzten größeren Population der Wildkatze in Mitteleuropa, die in Südwestdeutschland, Nordostfrankreich (inkl. Jura), Luxemburg und Südostbelgien lebt (Abb. s. u.). Weitere Wildkatzenvorkommen gibt es erst wieder auf der Iberischen Halbinsel, im Appenin und im Balkan. ? ? Die Verbreitung der Wildkatze in Europa (verändert nach Council of Europe 1992) Der Gesamtbestand der Wildkatze wird derzeit in Deutschland auf 1500–5000 Tiere geschätzt, davon leben 1000 – 3000 im südwestdeut- schen Verbreitungsareal. Noch vor 200 Jahren war die Wildkatze in vie- len Gebieten West- und Mitteldeutschlands weit verbreitet. Sogar noch im Jagdjahr 1885/86 wurden im Staat Preußen 626 Wildkatzen erlegt, der Regierungsbezirk Koblenz wies dabei mit 107 Tieren die höchste Zahl getöteter Katzen auf. Die intensive Ver- folgung führte zu ei- nem drastischen Rück- gang. Am Anfang des 20. Jahrhunderts war die Wildkatze nahezu ausgerottet. Erst 1934, als sie gesetzlich geschützt und ihr eine ganzjähri- ge Schonzeit gewährt wurde, verbesserten sich die Bedingungen. Gleichzeitig wurden die Tellereisen verbo- ten. Danach zeichnete sich bis in die 50er Jahre ein positiver Trend ab, auf den dann eine Stagnation der Bestandszahlen folgte, ausgelöst durch technischen Fortschritt und die Erschließung abgelegener Wälder. Trotz des Totalschutzes musste die Wildkatze Arealverluste und eine Zer- schneidung ihrer Lebensräume mit der Folge der zunehmenden Isolation von Teilpopulationen hinnehmen. 8 9 Wild und nicht verwildertR h e i n l a n d - P fa l z h a t ’s Wildkatzen sind Ureinwohner im LandWildkatzen brauchen viel Platz Die „typische" Wildkatze - im Winterfell Wildkatzen sind die „Ureinwohner" unserer Wälder. Die Hauskatzen wurden vermutlich vor 6000–9000 Jahren im Raum des östlichen Mittelmeeres domestiziert. Sie stammen ursprünglich von der nordafrikanischen Falb- katze ab und kamen vereinzelt zur Römerzeit, in großer Zahl aber erst vor ca. 1100 Jahren, zur Zeit der Karolinger, nach Mitteleuropa. Wildkatze und Hauskatze kreuzen sich fruchtbar, trotzdem hat bis heute vermutlich nur eine geringe Anzahl von Einkreuzungen der Hauskatze in unsere Wildkatzenpopulation stattgefunden. Mehr Hinweise gibt es auf Einkreuzung von Wildkatzen in die Hauskatzenpopulation.In Rheinland-Pfalz sind vornehmlich die Naturräume Eifel und Hunsrück, der Pfälzerwald und der Taunus von Wildkatzen besiedelt (siehe Abb. Seite 10). Zur qualita- tiven Einschätzung der Wildkatzenvorkommen wurde von ÖKO-LOG Freilandforschung folgende Nomenklatur aufgestellt: Kernräume sind von der Wildkatze seit über 20 Jahren besiedelt oder weisen zahlreiche Mehrfach- beobachtungen und regelmäßige Reproduktion auf. In besiedelten Räumen werden Wildkatzen regelmäßig beobachtet. In Randzonen werden sie dagegen nur sporadisch nachgewiesen. Diese sind die wichtigsten Ausbreitungsräume. Als heimisches Faunenelement ist die Wildkatze Teil des Europäischen Naturerbes. In der Berner Konvention wurde sie als eine der Arten aufgeführt, die – ebenso wie ihr Lebensraum – besonders zu schützen sind.Die Größe der Streifgebiete wird derzeit von ÖKO-LOG erforscht. Wie bei Untersuchungen in Nordostfrankreich und im Hainich wurden Streifgebiete von einigen 100 ha für Kätzinnen und bis zu mehreren 1000 ha für Kuder ermittelt. Dabei überlagern sich die Gebiete beider Geschlechter weiträumig. Typischerweise haben Wildkatzen ein längeres, dichteres Fell als Hauskatzen. Hierdurch wirken sie schwerer und kräftiger, obwohl sie sich üblicherweise im Gewicht nicht von Hauskatzen unterscheiden. Das dicke Fell, welches den Wildkatzen typischerweise das etwas „wilde und stattliche" Aussehen gibt, ist eine Anpassung an die niedrigen Temperaturen, denen sie in Mitteleuropa ausgesetzt sind, während sich unsere „Stubentiger“ immer wieder hinterm Ofen aufwärmen können. Auch dies ist eine Wildkatze – im Sommerfell Für Rheinland-Pfalz wurde deshalb zu Grunde gelegt, dass im günstigsten Fall vier Kätzinnen und ein Kuder auf 10 km2 leben können. Da aber überall Ortslagen, Verkehrsflächen und Land- wirtschaft den Lebensraum einengen, liegt die Dichte selbst in Kernräumen nicht über 0,2 bis 0,5 Tieren pro km2 und in besiedelten Räumen bei etwa 0,1–0,3 Tieren pro km2. Insgesamt kann man von 1000–3000 (s. Tabelle Seite 11) in Rheinland-Pfalz lebenden Wildkatzen ausgehen. Genauer lassen sich die Wildkatzen- bestände derzeit nicht schätzen. Heute Altholz mit Spechthöhle.... und morgen Aufzuchtort für junge Wildkatzen

LUBW Karte des Monats: Wo der Weißstorch in Baden-Württemberg zu finden ist

Für kaum eine Vogelart ist die Bestandsentwicklung so gut untersucht wie beim Weißstorch. Wurden 1934 auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland rund 9.000 Brutpaare gezählt, ergab eine Bestandserhebung 1988 gerade noch 2.949 Brutpaare. Dank intensiver Schutzbemühungen hat sich der Bestand seitdem wieder erholt: 1994 wurden bundesweit 4.155 Brutpaare gezählt, 2017 waren es 6.756 Brutpaare. Im Jahr 2019 belegten in Baden-Württemberg 1.334 freifliegende Weißstorch-Paare ein Nest. Das sind 137 Paare mehr als noch im Vorjahr. 1.287 der Paare brüteten auch, die übrigen begannen keine Brut, bzw. war dies nicht zweifelsfrei festzustellen. An der Spitze der Horstbelegungen stand dabei der Kreis Karlsruhe, gefolgt vom Ortenaukreis. Der Weißstorch bevorzugt insbesondere Flussniederungen mit Feuchtwiesen und Teichen sowie landwirtschaftlich extensiv genutztes Grünland. Lange Zeit lebten die meisten unserer Störche in den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Inzwischen gibt es in den alten Bundesländern knapp 1.000 Brutpaare mehr als in Ostdeutschland. Die Ursachen für den starken Bestandsanstieg der westdeutschen Population liegen vor allem am veränderten Zugverhalten. Die nach Südwesten ziehenden Weißstörche fliegen heute kaum noch nach Afrika, sondern verbringen den Winter zunehmend auf der Iberischen Halbinsel. Dort ernähren sie sich vorwiegend auf Mülldeponien und auf Reisfeldern. Dies hat wahrscheinlich eine geringere Wintersterblichkeit zur Folge: Die Bestände stiegen an und die Population breitete sich nach Norden aus. Die Gründe für den Bestandstrend der Ostpopulation sind weniger eindeutig. Diese Vögel müssen jedoch für die längere Zugroute, die sie teils bis nach Südafrika führt, deutlich mehr Kraft aufwenden. Zudem sind die Gefahren und Verluste auf der Langstrecke deutlich höher. Die LUBW betreut das landesweite Monitoring von Weißstörchen in Baden-Württemberg. Die Karte des Monats Mai zeigt die Horststandorte der Jahre 2015 bis 2019. Mehr zum Thema: - Mehr über das Brutvogelmonitoring erfahren sie hier . - Angaben über Vorkommen, Verbreitung und Bestandentwicklung von Tier- und Pflanzenarten werden über verschieden Projekte erhoben, dazu gehört auch das Insektenmonitoring und die Landesweite Artenkartierung der weiter verbreiteten Amphibien- und Re ptilienarten. Karte zeigt: Von Weißstorchpaaren besetzte Horststandorte 2015-2019, Bildnachweis: LUBW

LUBW Grafik des Monats: Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs

In Baden-Württemberg sind 200 Brutvogelarten heimisch und brüten regelmäßig. Die neu erschienene Rote Liste der Brutvögel gibt einen aktuellen Überblick über ihre Bestandssituation und Entwicklung. Von 200 Arten sind 82 als ungefährdet eingestuft. Dazu gehören zum Beispiel häufig zu beobachtende Brutvögel wie die Amsel oder die Kohlmeise. Dem gegenüber stehen 118 Arten, die bereits auf der Vorwarnliste stehen oder einer der fünf Gefährdungskategorien der Roten Liste zugeordnet werden , darunter auch ausgestorbene Arten. Seit der vorherigen Fassung der Roten Liste mussten drei Arten in diese Kategorie überführt werden. Arten die merklich zurückgegangen, aber noch nicht gefährdet sind, stehen auf der so genannten Vorwarnliste. Dazu gehört zum Beispiel der Eisvogel, der Mauersegler, aber auch der Haussperling. Insgesamt 29 Arten sind entweder gefährdet oder sogar stark gefährdet, 28 Arten sind vom Aussterben bedroht. In diese Kategorie fallen auch das Braunkehlchen und das Rebhuhn. Nur durch gezielte Schutzmaßnahmen können die Vorkommen dieser Arten gehalten werden. Dass dies gelingen kann, zeigt ebenfalls ein Blick in die aktuelle Rote Liste, denn seit der letzten Fassung der Roten Liste konnten bei einigen Arten auch positive Tendenzen festgestellt werden. Hierzu zählt zum Beispiel der Weißstorch, der mittlerweile als ungefährdet gilt. Grafik zeigt: Anzahl der baden-württembergischen Brutvogelarten in der jeweiligen Einstufung der Roten Liste (Stand 2019). Bildnachweis: LUBW Ein heller Streif über den Augen und eine orangerote Brust kennzeichnen das Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ). Es überwintert im tropischen Afrika und kehrt zu uns zum Brüten im April zurück. Nach einer Zugstrecke von mehr als 5.000 Kilometern sind die Tiere auf blüten- und insektenreiche Wiesen und Brachen angewiesen, in denen sie ihre Bodennester anlegen. Nutzungsintensivierung, Umbruch und Entwässerung von Grünland zeigten auch in Baden-Württemberg ihre Wirkung: Gab es Ende der 1970er-Jahre etwa 2.600 Reviere, waren es im Zeitraum von 2012 bis 2016 nur noch 200 bis 320. Nach einer aktuellen Auswertung gab es in Baden-Württemberg im Jahr 2020 landesweit nur noch sieben Gebiete mit einem Bestand von jeweils mehr als 20 Paaren. Das Braunkehlchen ist ein trauriges Beispiel für eine hoch bedrohte Vogelart des Offenlandes, die bereits seit Jahren in der höchsten Gefährdungskategorie der Roten Liste geführt wird und die kritische Bestandsgröße längst erreicht hat. Bild zeigt: Braunkehlchen, Bildnachweis: Szymon Bartosz/shutterstock.com Er gilt als Glücksbote und jeder kennt die Geschichte vom Baby-bringenden „Klapperstorch“. Der Weißstorch ( Ciconia ciconia ) hat eine hohe symbolische und naturschutzfachliche Bedeutung und ist besonders gut erforscht. In Baden-Württemberg hat sein Bestand von nur 15 verbliebenen Brutpaaren im Jahr 1974 auf nun fast 1.800 Neststandorte zugenommen. Aus der aktuellen Roten Liste der Brutvögel kann er somit als ungefährdet entlassen werden. Dies ist den intensiven Schutzbemühungen – vor allem von ehrenamtlich Engagierten - zu verdanken. Für den starken Bestandsanstieg werden allerdings auch andere Ursachen gesehen. Und zwar kürzere Zugstrecken sowie eine geringere Wintersterblichkeit. Denn die nach Südwesten ziehenden Weißstörche fliegen heute kaum noch nach Afrika, sondern verbringen den Winter zunehmend auf der Iberischen Halbinsel. Dort ernähren sie sich auf Mülldeponien und in Reisfeldern. Im Detail verstanden sind diese Ursachen allerdings nicht und die Faktoren unterliegen einem Wandel. Daher unterstützt das Land die alljährliche Erfassung der Bestände. Da es mit der steigenden Zahl der Störche auch zu Konflikten zwischen Mensch und Nistplatz-suchenden Störchen kommt, stehen in vielen Kommunen Storchenbeauftragte zur Beratung zur Verfügung. Bild zeigt: Weißstorch, Bildnachweis: Piotr Krzeslak/stock.adobe.com Ursprünglich war das Rebhuhn ( Perdix perdix ) ein Steppenvogel. Als Kulturfolger ist es erst mit der Entwicklung der Landwirtschaft bei uns heimisch geworden. Es wurde zu einem Charaktervogel der strukturreichen Feldflur und auch zu einer beliebten Jagdbeute. Mit dem Wandel in der Agrarlandschaft verschwindet es infolge von Nutzungsintensivierungen zunehmend wieder. Auf Grundlage überlieferter Tagebücher von Vogelkundlern und von Jagdstrecken erscheint ein Bestand von etwa 50.000 Rebhuhn-Revieren für die 1950er-Jahre in Baden-Württemberg realistisch zu sein. Am Ende des 20. Jahrhunderts lag dieser noch bei etwa 2.500 Revieren. Der seitdem weiter anhaltende negative Bestandstrend führte schließlich zu 500 bis 800 Reviere im Erfassungszeitraum von 2012 bis 2016. Das Überleben des Rebhuhns und vieler weiterer Tier- und Pflanzenarten unserer Feldflur ist maßgeblich von Vorgaben der Europäischen Agrarpolitik abhängig. Derzeit gibt es verschiedene Initiativen zum Rebhuhnschutz, die nur durch gemeinsame Bemühungen von Landwirten, der Jägerschaft, der zuständigen Behörden und mit Unterstützung der Öffentlichkeit zum Erfolg führen können. Bild zeigt: Rebhuhn, Bildnachweis: Red Squirrel/shutterstock.com Mehr zum Thema:

cor_aus_2018.pdf

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Schlingnatter Coronella austriaca Laurenti, 1768 Die kleine, relativ zierliche Schlange gehört zur Familie der Colubridae (Nattern) und erinnert aufgrund ihrer Rücken- zeichnung entfernt an die Kreuzotter, ist aber für den Men- schen völlig harmlos. Bei Annäherung verlässt sie sich auf ihre Tarnung und verharrt meist an Ort und Stelle. Typisch ist ihre graue bis (rot-) bräunliche Färbung und der dunkel- braune Seitenstreifen, der vom Nasenloch über das Auge bis zum Mundwinkel verläuft. Wegen ihrer glatten, ungekielten Schuppen wird sie auch Glattnatter genannt. Der deutsche Name Schlingnatter weist daraufhin, dass sie ihre Beute durch Umschlingen tötet. heißeste Zeit des Tages in kühleren Verstecken. Schlingnattern erbeuten vor allem andere Reptilien wie Eidechsen, kleine Ringelnattern oder Blindschleichen. Sogar junge Kreuzottern können überwältigt werden. Die Paarungszeit findet im Mai und Juni statt, die 3-15 Jungtiere werden meist im Spätsom- mer oder Frühherbst vollentwickelt geboren. Die jungen Schlangen sind während der Geburt noch von einer dünnen Eihülle umgeben, die sie jedoch nach wenigen Minuten durch Hin- und Herwinden aufreißen. MASSE UND ZAHLEN LEBENSRAUM Die Schlingnatter besiedelt wärmebegünstigte Hanglagen mit niedriger Vegetation auf sandig-steinigem Untergrund. In Baden-Württemberg ist die Schlingnatter eine typische Art des offenen und halboffenen Hügellandes mit Hecken und einem kleinflächigen Mosaik aus Trocken- oder Magerrasen, des weiteren Wacholderheiden, Felsen, Waldränder, Reb- hänge, Weinbergbrachen, Trockenmauern, Bahndämme und Steinbrüche. Nasse und feuchte Bereiche meidet sie dagegen. LEBENSWEISE Schlingnattern zeichnen sich durch ihre unauffällige Lebens- weise aus. An heißen Sommertagen sind sie eher am späten Vormittag und am Abend oberirdisch aktiv und verbringen die Gesamtlänge: max. 75 cm Gewicht: max. 100 g Lebenserwartung: max. 20 Jahre VERBREITUNG Die Schlingnatter ist in Europa weit verbreitet. Im Süden fehlt sie nur auf den meisten Mittelmeerinseln sowie in der Süd- hälfte der Iberischen Halbinsel. Im Norden erreicht die Art den Süden Englands, Schwedens und Norwegens, fehlt aber in Dänemark und ostwärts entlang der Südküste der Ostsee. Außerhalb Europas kommt die Art im Norden der Türkei und im Gebiet zwischen dem Schwarzen und dem Kaspischen Meer vor. In Deutschland ist die Art weit verbreitet, Verbrei- tungslücken gibt es jedoch im Alpenvorland sowie in Teilen Nord- und Ostdeutschlands. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG die Art weit verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte liegen im Oberrheingebiet, im Schwarzwald und im Gebiet der Neckar- Tauber-Gäuplatten. Eine deutliche Verbreitungslücke besteht lediglich im Alpenvorland, während sie im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb die Hochlagen weitgehend meidet. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-​WÜRTTEMBERG Arealeinbußen sind aktuell in Baden-Württemberg nicht zu verzeichnen. Der Verlust an Lebensräumen könnte aber zu einem Rückgang der Individuenzahlen geführt haben. Detail- lierte Daten zu Bestandsgrößen in Baden-Württemberg liegen jedoch kaum vor, so dass eine Einschätzung schwierig ist. In den wärmebegünstigten Lagen Baden-Württembergs ist Schlingnatter - Coronella austriaca Stand: April 2018 ( ! ! ( (! ! ( FFH-Bericht 2006/2012 63 ! ( TK25Q ( ( ! (! (! (! ! ( ! (ab 1990) ( ! ( ! ( (! ! 64 ( ! (! ! ( ( ! (! ( (! (! ! (! ! ( (! (! (! (! 65 ( ( ! (! (! (! ! ( ! ( ! ! ( (! (! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! 66 ( (! (! ( ! ( ! ! (! ( ! ( (! ! (! ( ! ( ! ! ( 67 ( ( ! ! ( ! ( ! ( ! ( ! 68 (! ( (! ! ( ! (! ( (! ! (! (! (! ( ( ! ! (! ! ( ( (! ! ( ! (! 69 ( ! ( ! ( ! ! (! ( ( ! ! ( (! (! 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( ! (! (! (! (! (! ( ( ! (! ! ( ! (! (! ( ( ! ( (! ! (! (! (! ( ( ! ( ! 83 ! ( ! ! (! ( (! ! ( ! ( (! ! (! ( ! ( ! (! ( 84 ! FFH-Bericht 2018 TK25Q (ab 2006) 62 !! ( ( ( ! 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Grundlage: © LGL BW, RIPS 0 10 20 30 40 50 km GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D BNATSCHG 33BESONDERSSTRENG GEFÄHRDETGEFÄHRDETGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN „„ „„ „„ „„ „„ „„ VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN Lebensraumzerstörung z. B. durch Rebflurbereinigungen, „„ Erhalt und Neuanlage von Steinhaufen, -mauern, Tro- Straßenbau, Baugebiete (v. a. an sonnenexponierten Hän- ckenrasen und sonnigen Böschungen gen), Ausbau von Schotterwegen durch Wald und Flur „„ Pflege von bestehenden Vorkommen an Sekundärstandor- Beseitigung von Saum- und Kleinstrukturen wie Feldhe- ten mit regelmäßig wiederholtem Auslichten der Kraut- cken, Steinhaufen und Felskuppen in Magerrasen und Gehölzvegetation Beseitigung oder Verfugen von Trockenmauern, vor allem „„ Grünland-Extensivierungsverträge mit Landwirten zur in Weinbergen kombinierten Pflege von Feldgehölzen und Waldrändern Rekultivierung (Verfüllen) von Abbaustellen (Steinbrü- chen) Aufforstung oder natürliche Verbuschung von Heideflä- SCHUTZPROJEKTE chen und Magerrasen „„ Umsetzung FFH-Richtline Zerschneidung der Lebensräume durch Straßen, Sied- „„ Art des 111 Arten-Korbs lungen und landwirtschaftliche Nutzflächen „„ Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für die Schlingnatter, als Art des Anhangs IV, werden im Rah- men der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN GÜNSTIGUNBEKANNTGÜNSTIGGÜNSTIG GÜNSTIG

Artenschutz im Wald.indd

Ansprüche: Gefährdungen: Maßnahmen: x Heidelerche x x Zwergschnäpper Artenschutz im Wald x Breitflügelfledermaus Haselmaus xNordfledermaus Luchs x x xNeuntöter Fischotter x Mopsfledermaus in Sachsen-Anhalt x xZauneidechse Wildkatze x x x Schwarzstorch x xWanderfalkexSchlingnatter Biber x x xSchreiadler * Wolf x x Kammmolch Zweifarbfledermaus xKleiner Wasserfrosch * Spanische Flagge x x Seeadler x x Schwarzmilan Kleine Hufeisennase xSpringfrosch Graues Langohr xMoorfrosch Braunes Langohr xKnoblauchkröte Mückenfledermaus xLaubfrosch Rauhhautfledermaus xGeburtshelferkröte Abendsegler Kleiner Abendsegler x x Kleiner Maivogel x *Eremit Kleine Bartfledermaus x x xRotmilan x x Wespenbussard x xFischadler x x Kranich x x Ziegenmelker x xRauhfußkauz x xSperlingskauz x xUhuxHirschkäfer Großes Mausohr xVeilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer Wasserfledermaus x x x Eisvogel x x Grauspecht Teichfledermaus Große Bartfledermaus x x x Schwarzspecht x xMittelspecht x x NATURA 2000 Impressum: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachgebiet 45 Wald-FFH, Prüfung auf Verträglichkeit PF 20 08 41, 06009 Halle (Saale) Sitz: Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: (03 45) 57 04 - 611, Fax: (03 45) 57 04 - 605 E-Mail: poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Internet: www.lau-st.de Europäische Kommission Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE LÄNDLICHEN GEBIETE © www.photo-company.com Biotope: Bezug zu FFH: Von Nordspanien über Mitteleuropa bis zum Baltikum und Balkan, darüber hinaus bis zum Kaukasus und Kleinasien in Sachsen-Anhalt größte Siedlungsdichten im Harz, im Nördlichen Harzvorland und im Elbtal Alte Eichen-Mischwälder, sehr alte Buchenwälder Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170), Sternmieren-Eichen-Hain- buchenwälder (9160), Bodensaure Eichenwälder (9190), Hartholz-Au- enwälder (91F0), Waldmeister-Buchenwälder (9130), Hainsimsen-Bu- chenwälder (9110), Große zusammenhängende alte Laubwälder mit hohem Anteil rauh- borkiger Bäume Einschlag von Althölzern Beseitigung rauhborkiger Altbäume Naturnahe Waldbewirtschaftung mit hohen Umtriebszeiten bzw. Ziel- durchmessern Belassen einer ausreichenden Zahl starker, rauhborkiger Bäume x Verbreitung: Art Mittelspecht (Dendrocopos medius) x Maßnahmen: Heldbock Gefährdungen: x Ansprüche: Östliche Moosjungfer Biotope: Bezug zu FFH: West- und Mitteleuropa in Sachsen-Anhalt selten, vor allem im Harz, Ziegelrodaer Forst, Hell- berge, Elbtal, Fläming; Wochenstubenfund bisher nur im Selketal Große zusammenhängende alte Laubwälder Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170), Waldmeister-Buchenwäl- der (9130), Hainsimsen-Buchenwälder (9110), Sternmieren-Eichen- Hainbuchenwälder (9160), Bodensaure Eichenwälder (9190), Hart- holz-Auenwälder (91F0) Höhlenreichtum, da sehr häufiger Quartierwechsel frostsichere unterirdische Winterquartiere (z.B. Stollen, Höhlen, Keller) Einschlag höhlenreicher Althölzer, infolge großer Standorttreue ist kein Revierwechsel bei Lebensraumverlust zu erwarten Zerschneidung des Lebensraumes Insektizideinsatz Naturnahe Waldbewirtschaftung Erhaltung höhlenreicher Altbestände Bechsteinfledermaus Verbreitung: Anhang II Anhang IV Art Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) x Maßnahmen: x Gefährdungen: Frauenschuh Biotope: Bezug zu FFH: Ansprüche: Weite europäische Verbreitung, fehlt in Teilen Skandinaviens, der Britischen Inseln, der Iberischen Halbinsel, verinselte Vorkommen in der zentraleuropäischen Tiefebene aktuelle Nachweise in Sachsen-Anhalt im Harz, Unstrut-Triasland, Zeitzer Forst Unterholzreiche, gut strukturierte Laub- und Mischwälder Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170) Wälder mit gut ausgeprägter Strauchschicht, Vorhandensein von Nahrungspflanzen (Haselnuss, Schlehe, Waldrebe) Flächige Beseitigung der Strauchschicht fehlende Vernetzung geeigneter Habitate Biotopzerschneidung Kahlschlag Naturnahe Waldbewirtschaftung Erhaltung höhlenreicher Altbestände mit gut ausgebildeter Strauch- schicht VSRL I Verbreitung: Tabelle 1: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogel- schutz-Richtlinie in Wald-Lebensraumtypen Sachsen-Anhalts * prioritäre Art Anhang II Anhang IV Art Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Landesamt für Umweltschutz Grundanliegen von NATURA 2000 ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Ethische, biologische, ästhetische aber auch genetische und somit letztendlich ökonomische Gründe verpflichten die Menschheit zur Erhaltung des natürlichen Erbes. Ein Entstehen und Vergehen von Lebensformen hat es seit Beginn der Besiedlung unseres Planeten mit Organismen stets gegeben. Die enorme Beschleunigung des Aussterbeprozesses in den letzten einhundert Jahren ist jedoch auf die massive Aus- beutung von Ressourcen und somit auf die wirtschaftende Tätigkeit des Menschen zurückzuführen. Um den Verlust an Biodiversität auf EU-Ebene zu stoppen, hat der EU-Rat bereits 1979 die „Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wild- lebenden Vogelarten“, kurz VS-RL und nachfolgend 1992 die „Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, kurz FFH-RL (Fauna-Flora-Habitat) beschlossen. Neben der Erhaltung der Lebensraumtypen steht auch der Schutz der Arten im Mittel- punkt dieser Richtlinien, die für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Das für die einzelnen Lebensräume charakteristische Arteninventar ist innerhalb der Lebensraumtypen geschützt. Nur wenn neben den anderen Prämissen (gute Strukturen, keine Beeinträchtigungen) diese charakteristischen Arten weitgehend vorhanden sind, befindet sich der Lebensraumtyp in dem geforderten günstigen Erhaltungszustand. Für eine Reihe von Arten sind jedoch weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich. Diese Arten sind in den Anhängen II, IV und V der FFH-RL bzw. im Anhang I der VS-RL aufgelistet: • Anhang II FFH-RL: Tier- und Pflanzenarten, für deren Erhaltung besondere Schutz- gebiete ausgewiesen werden müssen; für die Erhaltung „prioritärer Arten“ besteht eine besondere Verantwortung • Anhang IV FFH-RL: Auch außerhalb von NATURA 2000 Gebieten streng zu schützen- de Arten, ihre Störung und die Beeinträchtigung ihrer Lebensräume sowie ihr Fang, die Tötung, ihre Entnahme oder Besitz sowie der Handel mit ihnen ist verboten • Anhang V FFH-RL: Arten, deren Nutzung speziellen Regelungen unterworfen sind • Anhang I VS-RL: Vogelarten, für die besondere Schutzgebiete einzurichten sind. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2007 wurden die Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL sowie die europäischen Vogelarten als besonders bzw. streng geschützte Arten unter einen nationalen Schutzstatus gestellt. Eine besondere Bedeutung für die Bewirtschaftung von Wäldern besitzt § 42 des Bun- desnaturschutzgesetzes. Danach dürfen sich die Erhaltungszustände der lokalen Popu- lationen der Anhang-IV-Arten und der europäischen Vogelarten nicht verschlechtern. Tabelle 1 weist die in den Wäldern Sachsen-Anhalts zu erwartenden Arten der Anhänge der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie (nicht abschließend) aus. Die dort fett hervorgehobenen Arten (ausgewählte Beispiele) werden im Anschluss be- schrieben und die von den Ansprüchen der Arten hergeleiteten Erhaltungsmaßnahmen erläutert. Frauenschuh (Cypripedium calceolus)Moorfrosch (Rana arvalis) Verbreitung:Verbreitung: Von Mittel- und Westeuropa bis Sibirien ehemals in ganz Sachsen-Anhalt, im Tiefland sehr selten, heute nur noch im Saale-Unstrut-Trias-Land und gelegentlich am südlichen Harzrand Biotope: Meist nordexponierte Halbtrockenrasen und Gebüsche, Eichen-, Bu- chen,- Birken- und Kiefernwälder Bezug zu FFH: Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170), Waldmeister-Buchenwäl- der (9130), Orchideen-Buchenwälder (9150) Ansprüche (Wald): Basen-, besonders kalkhaltige Böden mit Humuszustand Mull oder Moder ausreichender Lichtgenuss (halbschattig) konkurrenzarme Bodenvegetation Gefährdungen: Zu starke Beschattung, aber auch plötzliche Freistellung, dadurch Förderung der Konkurrenzarten Kahlschlag, Bodenbearbeitung und Herbizideinsatz Befahrung des unmittelbaren Wuchsortes Wildverbiss Diebstahl Maßnahmen: Wegen sehr differenzierter Art-, besonders Lichtansprüche ist eine wuchsortbezogene Abstimmung von Bewirtschaftungsmaßnahmen mit der Naturschutzbehörde erforderlich Biotope: Bezug zu FFH: Ansprüche: Gefährdungen: Maßnahmen: Mittel-, Ost- und Nordosteuropa, russische Steppenzone bis zum Baikal in Sachsen-Anhalt vor allem in den Flussauen und den Niederungen der Altmoränengebiete Nasswiesen, Nieder- und Zwischenmoore, Feuchtwälder Erlen-Eschen-Wälder (91E0), Hartholz-Auenwälder (91F0) Hohe Grundwasserstände, zumindest temporäre, besonnte Flach- wasserbereiche Grundwasserabsenkungen und Flussregulierungen Beseitigung von Flachwasserbereichen künstlicher Fischbesatz Straßenverkehr Schad- und Nährstoffeintrag in Gewässer Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Wasserverhältnisse, bes. von Flachwasserbereichen Pufferzonen um Laichgewässer Wildkatze (Felis silvestris) Hirschkäfer (Lucanus cervus) Verbreitung: Verbreitung: Biotope: Bezug zu FFH: Ansprüche: Gefährdungen: Maßnahmen: Ganz Europa außer Irland, Schottland und Nordeuropa, in Sachsen- Anhalt ehemals häufig, gegenwärtig nur noch inselartig, vor allem im Elbtal, an den Harzrändern, im südlichen Sachsen-Anhalt und der südlichen Altmark Alte Eichenwälder im Tief- und Hügelland Hartholz-Auenwälder (91F0), Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170), Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160), Bodensaure Eichenwälder (9190) Nachhaltig hoher Alt- und Totholzanteil mit unterschiedlichen Zerset- zungsstadien Beseitigung von Alt- und Totholz als Brut- und Nahrungssubstrat Zerschneidung der Habitate Kahlschlag Erhaltung eines nachhaltig hohen Anteils toter starker Bäume und Stubben Erhaltung eines nachhaltig hohen Altholzanteils Biotope: Bezug zu FFH: Ansprüche: Gefährdungen: Maßnahmen: Ursprünglich fast ganz Europa, heute stark verinselte Restareale in Sachsen-Anhalt besonders im Harz, Hakel, Huy und Fallstein Wärmebegünstigte, unzerschnittene und großräumige Wälder Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170), Waldmeister-Buchenwäl- der (9130), Hainsimsen-Buchenwälder (9110) Störungsarmut großer Struktur-, Alt- und Totholzreichtum Beunruhigung und Zerschneidung von Waldgebieten homogenisierte Strukturen und Totholzentnahme Rodentizideinsatz Verwechslung mit Hauskatzen beim Jagdschutz Naturnahe Waldbewirtschaftung mit nachhaltiger Sicherstellung ho- her Alt- und Totholzanteile Belassen von Kronenholz keine Beseitigung alter Holzpolter von März bis Juni keine Zerschneidung der Habitatfläche Rodentizidverzicht

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