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Informationen zur Thema illealen Fang von Meerestieren auf Leitungsebene des BMUB

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, zur Frage der illegalen IUU-Fischerei Importen nach Deutschland, scheint der Antwort des BMUB auf meine IFG Anfrage https://fragdenstaat.de/a/24602 nach das BMUB in der laufenden Legeslaturperiode nicht aktiv gewesen zu sein. Auch wenn das BMEL federführend für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Fischerrei und Importkontrolle zuständig ist, sehe ich politisch Aufgaben und Themengebiete des BMUB betroffen, sich für einen Schutz der Ökosysteme auch international einzusetzen. Politische Engagement des BMUB zum Schutz einzelner Arten (z.B. Meeresschildkröten oder Haie) reicht nicht aus, wenn die Meere systematisch, industriell und zudem auch noch illegal leergefischt werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie möchte ich meine IFG Anfrage zu Informationen der IUU-Fischerrei explizit auf die Leitungsebene des BMUB beschränken, ich um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de: a) zur IUU-Fischerrei b) zu Import von illegal gefangenen Meerestiere oder Produkte, die mit Hilfe von illegale gefangenen Meerestiere hergestllt wurden, z.B. Fischmehl, Öl, oder Zuchttiere c) Korrospondenz zwischen dem BMUB und dem BMEL d) Termine von Treffen, auf denen diese Problematik national oder international besprochen wurden. - der Leitungsebene (Ministerin, Staatssekretäre, Leitungsstab; sowie ihre direkten Referenten/Büroleiter) - alle Informationen aus dem Zeitraum dieser Legislaturperiode - wesentliche Informationen aus dem Zeitraum anderer Legislaturperioden. Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?

I. Antrag nach dem IZG-SH (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IZG-SH geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 5 Abs. 2 IZG-SH sieht vor: "sind die Informationen der antragstellenden Person unter Berücksichtigung etwaiger von ihr angegebener Zeitpunkte sobald wie möglich [..] zugänglich zu machen.", also äquivalent zu "unverzüglich" des IFGs. 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IZG-SH impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IZG-SH (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, WDR5 sendete am 15.09.2017 einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html u.a.: --- Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt. --- ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 IZG-SH), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de: 0.) Informationen zum Problem IUU-Fischerei, die Ihnen vorliegen 1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle 2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder 3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information mit anderen EU-Behörden geteilt, wie? 4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen 5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann. 6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen 7.) Anweisungen von Bundesministerien 8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Behörden 9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema 10.) internationale Korrospondenz 11.) rechtliche Tätigkeiten (oder Möglichkeiten) des Landesministeriums 12.) politische Tätigkeiten (oder Möglichkeiten) des Landesministeriums Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IZG-SH ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §13 IZG-SH, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass (s. https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-.html); falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT), Teilprojekt 5

H2020-EU.1.1. - Excellent Science - European Research Council (ERC) - (H2020-EU.1.1. - Wissenschaftsexzellenz - Für das Einzelziel "Europäischer Forschungsrat (ERC)"), OCEAN SENTINEL

Fisheries are operating worldwide over nation's Economic Exclusive Zones (EEZ) as well as over international waters. Information on the location of fishing is rarely known, especially in international waters, yet it is critical since in many oceanic sectors non declared and illegal fisheries are affecting negatively ecosystems through over exploitation and by catch of non-target species Knowledge about the distribution of fishing boats is fundamental for the regulation of fishing activities as well for the conservation of the oceans. I propose a New Concept of ocean surveillance based on new bio-logging technologies fitted on large foraging marine predators. The OCEAN SENTINEL Proof of this Concepts will (1) develop a logger called CENTURION that couple a XGPS platform detecting and locating radar emissions, with a satellite transmission system (Argos) that would send instantaneously the location of vessels to a receiving site, (2) deploy the logger on wide ranging animals used as platforms and (3) make available immediately the information obtained from the CENTURION logger through a website. The OCEAN SENTINEL programme will generate important social benefits by providing information to a wide range of beneficiaries, from governments or regional authorities managing EEZ and natural resources, regional or national fishing authorities, researchers and non-governmental organisation in conservation. The concept will be tested in the Southern Indian Ocean from Crozet and Kerguelen Islands where valuable and extensive fisheries operate in EEZs and over oceanic waters. This concept has the potential to be used in other areas where information on fisheries location is needed. The project will also lead to further discoveries on the relationship between seabirds and fisheries as well on the extent of fisheries in zones where surveillance by conventional methods is not possible.

Dauerhaftes Treibnetzverbot in Mexiko

Am 30. Juni 2017 beschloss die Regierung Mexikos ein Verbot der Fischerei mit Treibnetzen im Golf von Kalifornien, um die vom Aussterben bedrohten Kalifornischen Schweinswale zu schützen. In freier Wildbahn leben nur noch etwa 30 Exemplare des Kalifornischen Schweinswals, der auf Spanisch Vaquita genannt wird. Die Wale verfangen sich immer wieder in den Netzen der Fischer und verenden als Beifang. 2012 lebten noch 200 Tiere im Golf, 2014 waren es nicht einmal mehr halb so viele. Die Naturschutzorganisation World Wildlife Fund (WWF) befürchtet, dass die Art ohne Schutzmaßnahmen 2018 ausgestorben sein könnte. Der mexikanische WWF-Direktor Jorge Richards begrüßte das Verbot, betonte aber die Notwendigkeit, den Fischern alternative Fischereitechniken zugänglich zu machen. Nur so könne der illegale Fischfang unterbunden werden. In der Region wird vor allem der Totoaba gejagt. Die Schwimmblasen dieser bis zu zwei Meter großen Fische sind eine begehrte Ware auf dem chinesischen Schwarzmarkt. Der Fang der Totoabas wurde zwar bereits 1975 verboten, allerdings wurde die Einhaltung des Verbots kaum kontrolliert. 2015 waren Treibnetze bereits temporär verboten worden, doch auch diese Maßnahme wurde nicht dauerhaft umgesetzt. Jetzt dürfen Fischer keine Treibnetze mehr in das betroffene Gebiet bringen und müssen zudem melden, wenn sie Teile ihrer Ausrüstung verloren haben.

Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen tritt in Kraft

Am 5. Juni 2016 trat ein wichtiges internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei in Kraft. Das von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) im November 2009 angenommene und geförderte Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen erlaubt es den Ländern, illegale Fischer aus ihren Häfen zu verbannen und das Anlanden illegaler Fänge zu unterbinden. Demnach müssen die Länder offiziell die Häfen benennen, die von ausländischen Fischereifahrzeugen angelaufen werden dürfen. Für die Einfahrt in die benannten Häfen müssen diese Schiffe Voranmeldungen mit bestimmten Angaben übermitteln, darunter auch zu den Fängen, die sie an Bord haben. Außerdem verlangt das Abkommen von den Ländern, dass sie Schiffe, die sich an IUU-Fischerei beteiligen, inspizieren oder ihnen die Einfahrt in ihre Häfen verweigern und geeignete Maßnahmen treffen.

Kommission verwarnt Philippinen und Papua-Neuguinea wegen unzureichender Bekämpfung der illegalen Fischerei

Die Europäische Kommission greift im Kampf gegen die illegale Fischerei härter durch und warnt die Philippinen und Papua-Neuguinea, dass sie als Länder eingestuft werden könnten, die die Kommission bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) als nichtkooperativ betrachtet. Der Beschluss vom 6. Juni 2014 unterstreicht, dass diese Länder die illegale Fischerei nicht ausreichend bekämpfen. Es werden konkrete Mängel – wie das Fehlen eines abschreckenden Sanktionssystems für die IUU-Fischerei oder fehlende Maßnahmen zur Behebung von Schwachstellen bei der Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten - aufgezeigt.

Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischereiprodukten

Im Rahmen eines Kooperationsprojektes soll gemeinsam mit der Universite Mohammed V-Agdal in Rabat eine öffentlich zugängliche DNA Barcoding-Datenbank für möglichst alle kommerziell genutzten Fischarten Marokkos aufgebaut werden. Die im Vergleich zu Gewässern der gemäßigten Breiten hohe Artenvielfalt und das häufige Fehlen jeglicher Fischereikontrollen führt immer wieder zur Fehldeklaration von importierten Fischereiprodukten. Derartige Fehldeklarationen führen einerseits zu einer Verschleierung illegaler Fänge im Sinne fehlender Rückverfolgbarkeit, andererseits aber auch zu einem Risiko für den Verbraucher. Durch Forschungsarbeiten der vergangenen Jahre stehen geeignete genetische Nachweisverfahren zur Verfügung, die eine Artbestimmung auf Basis eines genetischen Fingerabdruckes sicher ermöglichen. Durch die Zusammenarbeit mit der Universität Rabat soll nun erstmalig Probenmaterial der wichtigsten kommerziell genutzten nordwestafrikanischen Fischarten gewonnen und sequenziert werden. Durch den Aufbau einer Referenzdatenbank sollen die Daten ins Internet gestellt und damit entsprechend öffentlich zugänglich gemacht werden. Jede Fischart soll durch 2 bis 3 Gensequenzen eindeutig charakterisiert werden, wobei neben zwei mitochondrialen Genen jeweils auch ein Kerngen sequenziert werden soll. Eine korrekte Artbestimmung und die Möglichkeit eines Herkunftsnachweises im Sinne einer Definition reproduktiv isolierter Bestände bilden nicht nur die Basis für ein nachhaltiges Fischereimanagement, sondern sind auch wichtige Grundlagen für Belange der Verbraucherinformation und damit des Konsumentenschutzes ebenso wie für eine Eindämmung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter (sogenannter IUU) Fischerei.

Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT), Teilprojekt 11

Ziel des Verbundprojekts ist es, verschiedene Prä-Prototypen zu entwickeln, die die konventionelle Datenerfassung und Analyse in der Fischereibiologie und -ökologie in Form automatisierter Erfassungs- und Analysesysteme revolutionieren werden. Hierzu wird moderne Elektronik und Sensortechnik zusammen mit innovativen Softwarelösungen eingesetzt. Dies wird zu einer substantiellen Effektivitätssteigerung in der Datengewinnung und Analyse führen und dabei die klassischen Arbeitsstrukturen der Fischereibiologie auf unterschiedlichen Ebenen verändern. Das vorgeschlagene Verbundprojekt trägt unmittelbar zu einer selektiveren, ökosystemverträglicheren und wirtschaftlich nachhaltigeren Fischerei und Aquakultur bei, wie sie durch die GFP der EU gefordert wird. Das Verbundprojekt umfasst 4 Arbeitspakete, die wiederum in Teilprojekte (1 je Projektpartner,-GANNT-Diagramme) unterteilt sind: 1. Entwicklung eines nicht-invasiven, akustisch-optischen Unterwasser-Fisch-Observatoriums (UFO); 2. Elektronisches Monitoring als Grundlage für ein Catch Quota Management (FISH-EM); 3. Neue, innovative Ansätze zur Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischereiprodukten - ein Beitrag zur Verbrauchersicherheit und Eindämmung von illegaler Fischerei; 4. Entwicklung eines Druckkammer-Strömungskanals zur Parametrisierung der Einflüsse von Schadstoffen und Krankheiten auf die Fortpflanzungsfähigkeit des Europäischen Aals.

Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT), Teilprojekt 6

Ziel des Verbundprojekts ist es, verschiedene Prä-Prototypen zu entwickeln, die die konventionelle Datenerfassung und Analyse in der Fischereibiologie und -ökologie in Form automatisierter Erfassungs- und Analysesysteme revolutionieren werden. Hierzu wird moderne Elektronik und Sensortechnik zusammen mit innovativen Softwarelösungen eingesetzt. Dies wird zu einer substantiellen Effektivitätssteigerung in der Datengewinnung und Analyse führen und dabei die klassischen Arbeitsstrukturen der Fischereibiologie auf unterschiedlichen Ebenen verändern. Das vorgeschlagene Verbundprojekt trägt unmittelbar zu einer selektiveren, ökosystemverträglicheren und wirtschaftlich nachhaltigeren Fischerei und Aquakultur bei, wie sie durch die GFP der EU gefordert wird. Das Verbundprojekt umfasst 4 Arbeitspakete, die wiederum in Teilprojekte (1 je Projektpartner,-GANNT-Diagramme) unterteilt sind: 1. Entwicklung eines nicht-invasiven, akustisch-optischen Unterwasser-Fisch-Observatoriums (UFO) 2. Elektronisches Monitoring als Grundlage für ein Catch Quota Management (FISH-EM) 3. Neue, innovative Ansätze zur Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischereiprodukten - ein Beitrag zur Verbrauchersicherheit und Eindämmung von illegaler Fischerei 4. Entwicklung eines Druckkammer-Strömungskanals zur Parametrisierung der Einflüsse von Schadstoffen und Krankheiten auf die Fortpflanzungsfähigkeit des Europäischen Aals.

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