Am 24. März 2014 verhängte der EU-Fischereirat ein Einfuhrverbot für Fischereiprodukte aus Belize, Kambodscha und Guinea. Die Länder halten sich nicht an Regeln gegen illegale und unregulierte Fischerei. EU-Schiffe dürfen nun nicht mehr in den Gewässern dieser Länder fischen und EU-Staaten keine Fischereiprodukte aus den Ländern einführen.
Am 23. Februar 2012 haben die Mitgliedstaaten die Entscheidung über einen Importstopp von Öl aus kanadischen Teersanden vertagt. Der Vorschlag der EU-Kommission bekam in der Sitzung des Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) nicht die nötige Mehrheit.
Das Herstellungs- und Importverbot von klassischen Glühlampen mit einer Leistung von 100 Watt und mehr tritt innerhalb der Europäischen Union in Kraft.
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Kontrolle des Handels mit wild lebenden Arten angenommen, die am 5. Februar 2015 in Kraft treten. Die Maßnahme betrifft die Einfuhr von Jagdtrophäen und soll die Legalität und Nachhaltigkeit entsprechender Einfuhren gewährleisten. Dabei geht es um folgende Arten: Afrikanischer Löwe, Eisbär, Afrikanischer Elefant, Südliches Breitmaulnashorn, Flusspferd und Himalayaschaf. Bisher gab es in den Mitgliedstaaten keine systematische Überprüfung durch wissenschaftliche Behörden, um sicherzustellen, dass die in die EU eingeführten Trophäen dieser Arten das Ergebnis nachhaltiger Jagd sind. Mit den neuen Maßnahmen werden diese Probleme angegangen, indem ein Antrag auf Einfuhrgenehmigung eingeführt wird, die gewährleistet, dass die Trophäe aus legalen und nachhaltigen Quellen stammt. Die Genehmigung wird erst dann erteilt, wenn sich die EU vergewissert hat, dass die Einfuhr den Kriterien entspricht, durch die sichergestellt wird, dass es sich um ein nachhaltiges Produkt handelt. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien wird die Einfuhr verboten.
U. a. durch die Robben-Kampagnen von Greenpeace, an denen 1977 auch Brigitte Bardot teilnimmt, nimmt der Widerstand gegen das Abschlachten von Robbenbabys so stark zu, dass die EU ein entsprechendes Importverbot erlässt.
Am 9. September 2013 schlug die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vor, um die rasch wachsende Bedrohung durch invasive Arten zu verhindern und einzudämmen. Mit dem Vorschlag soll auf die zunehmenden wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Probleme reagiert werden, die diese invasiven Arten mit sich bringen. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung. Die Liste wird zusammen mit den Mitgliedstaaten unter Heranziehung von Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Bestimmte Arten werden in der EU verboten werden, so dass deren Einfuhr, Erwerb, Verwendung, Freisetzung und Verkauf hier nicht mehr möglich sein werden. Während des Übergangszeitraums werden besondere Maßnahmen ergriffen, um Fragen im Zusammenhang mit Händlern, Züchtern oder Tierhaltern zu berücksichtigen.
86 Prozent der Bevölkerung in Deutschland halten die Hobbyjagd auf Tierarten, die von der Ausrottung bedroht sind, wie zum Beispiel Löwe, Elefant, Nashorn, Leopard oder Giraffe für nicht vertretbar. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die Kantar TNS im Auftrag von Tier- und Naturschutzverbänden erhoben hat. Anlässlich der Übergabe von 189.000 Unterschriften am 17. Mai 2017 in Bonn fordern der Deutsche Naturschutzring, der Deutsche Tierschutzbund, der IFAW, der NABU, Pro Wildlife, Rettet den Regenwald, Rettet die Elefanten Afrikas und Vier Pfoten das Bundesumweltministerium auf, die Einfuhr von Jagdtrophäen gefährdeter Tierarten zu verbieten. Deutschland ist gemeinsam mit Spanien nach den USA der größte Importeur von Jagdtrophäen bedrohter Arten. Alle diese Arten sind international und nach EU-Recht geschützt, der Handel mit ihnen ist verboten oder streng reglementiert. Jäger können die meisten Arten aber trotzdem einführen.
Am 20. August 2013 verabschiedete die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, um gegen die nicht nachhaltige Heringsfischerei der Färöer vorzugehen. Die Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Heringe und Makrelen aus den atlanto-skandischen Beständen, die unter Aufsicht der Färöer gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die solchen Fisch enthalten oder aus solchem Fisch bestehen. Außerdem sind Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Fischereifahrzeuge vorgesehen, die den Herings- und den Makrelenbestand unter Aufsicht der Färöer befischen. Dies bedeutet, dass bestimmte färöische Fischereifahrzeuge (von Notfällen abgesehen) nicht in EU-Häfen anlegen dürfen. Der atlanto-skandische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU über einen gemeinsam vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplan und im Voraus festgelegte Anteile an der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) gemeinsam bewirtschaftet. 2013 beschlossen die Färöer jedoch einseitig, das Übereinkommen zu kündigen, und legten eine autonome Quote fest, die mehr als das Dreifache ihres zuvor vereinbarten Anteils beträgt.
Increased media coverage of plastic pollution in the environment and import bans on plastic waste in several countries have resulted in plastic waste becoming one of the most discussed waste streams in recent years. In the European Union (EU), only about one-third of the post-consumer plastic waste is recycled; the rest goes to energy recovery and landfilling in equal parts. In connection to the necessary increase in efforts to achieve the ambitious EU recycling targets, chemical recycling is currently receiving more and more attention. The assumption is that chemical recycling processes could open up new waste streams for recycling and generate valuable raw materials for the chemical industry. Although there exists no legal definition for chemical recycling, there is more or less agreement that it covers the conversion of plastic polymers into their monomers or chemical building blocks. Techniques such as gasification, pyrolysis and liquefaction as well as solvolysis can be used for chemical recycling. So far, only few large-scale plants for chemical recycling exist worldwide. This article presents the different processes by means of examples from (formerly) running installations and their suitability for plastics recycling is assessed. However, to date, only few chemical recycling plants are in continuous operation, and further scientific evidence for the ecological and economic benefits is still necessary for final evaluation. Copyright © 2023 by International Solid Waste Association
(Ambrosia artemisiifolia) Ambrosia Blütenstand Ambrosia heißt Speise der Götter. Der griechischen Mythologie nach verleiht ihr Genuss auch Unsterblichkeit. Weniger Wohl als Übel ist aber der aus Nordamerika stammenden Beifuß-Ambrosie zuzuschreiben. Es handelt es sich um eine Pflanze, die aufgrund ihrer allergieauslösenden Pollen problematisch ist. Bereits wenige Pollenkörner in der Atemluft können die Entwicklung einer Ambrosia-Allergie mit Heuschnupfen und häufig auch schwerem Asthma bewirken. Die späte Blüte verlängert die Leidenszeit von Pollen-Allergikern bis in den Herbst hinein. Ihre Samen werden durch Erdtransporte, in den Ritzen von Autoreifen, mit Erntemaschinen oder durch den Fahrtwind an Straßenrändern ausgebreitet. Der immer intensivere internationale Güteraustausch und die Klimaerwärmung tragen dazu bei, dass die wärmebedürftige Pflanze sich nach Nordwesten hin ausbreitet, so dass sie auch für Nordrhein-Westfalen eine Gefahr darstellt. Herkunft und Verbreitung Ausbreitungsvektor 2007 bis 2009 (blau) und 2010 bis 2012 (rot) Die Beifuß-Ambrosie wurde Anfang des 20. Jahrhunderts nach Südosteuropa eingeschleppt, wo sie sich seit den 50er Jahren invasiv ausgebreitet hat. In Ungarn, Slowenien und der Slowakei ist sie mittlerweile ein schädliches Ackerunkraut. Unbeabsichtigt wurde sie vor allem mit sonnenblumenhaltigen Saat- und Futtermischungen nach Mitteleuropa eingeführt. In den Ambrosia-Meldebögen sind Angaben zum Befallsursprung und zur Beschreibung der Standorte zu machen. Die meisten Vorkommen lassen sich direkt auf Vogelfutter oder anderes Streufutter zurückführen . Das vermehrte Auftreten und die Statistik der Verbreitungsquellen lassen Rückschlüsse auf den Stand der Einbürgerung zu. So lässt die Zahl der gemeldeten Vorkommen noch nicht auf eine stürmische und massenhafte Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie im Land NRW schließen. Zwar nehmen die sekundären Infektionsquellen wie Gartenabfälle oder Erdmaterial zu, aber an Straßenrändern oder Flussufern ist nach wie vor keine Ausbreitung festzustellen. Erst wenn sich die Pflanzen an solchen Standorten unkontrolliert ausbreiten, ist die Chance auf eine Totalbekämpfung vertan. Ein solches Verbreitungsmuster ist in NRW (noch) nicht gegeben, daher wird an der Strategie der Bekämpfung jedes einzelnen Vorkommens festgehalten. Seit dem 01.12.2012 sind Einfuhr und Handel ambrosiahaltiger Futtermittel per EU-Verordnung verboten, so dass die Haupteinfuhrquelle wirkungsvoll beschnitten wurde. Es kommt nun darauf an, ob es gelingt, jedes einzelne Vorkommen zu tilgen. Beifuß-Ambrosie bekämpfen! Reißen Sie jede als Beifuß-Ambrosie identifizierte Pflanze (nach Absicherung der Bestimmung durch LANUV, Naturschutzbehörde oder Biostation) mit der Wurzel aus. Bitte immer Handschuhe und ab August zusätzlich Feinstaubmaske verwenden (Pollen!) und die blühenden Pflanzen im zugebundenen Plastiksack (nachreifende Samen!) entsorgen. Melden Sie Vorkommen ab 10 Exemplaren sowie Vorkommen in der freien Landschaft (Feldflur, Waldrand, Straßen-, Wegrand) mittels Ambrosia-Meldeformular bei: Carla.Michels(at)lanuv.nrw.de Fügen Sie Ihrer Meldung ein Foto bei. Das LANUV geht jeder Meldung nach und veranlasst nach Bestätigung der Artbestimmung eine Bekämpfung vor Ort. In den kommenden Jahren muss der Fundort nach Beifuß-Ambrosien abgesucht werden und neu keimende Exemplare müssen ausgerissen werden. Vorkommen und Bekämpfungserfolg Karte: Ambrosiavorkommen in NRW In Deutschland werden seit wenigen Jahren größere Beifuß-Ambrosia-Bestände beobachtet, mit Schwerpunkten im Mannheim-Ludwigshafener Raum, in Südbrandenburg und in Nordost-Bayern. Die Beifuß-Ambrosie wächst dort als Ackerunkraut in der Feldflur, an Ruderalstellen, Böschungen, Straßen- und Wegrändern und kann sich auf voll besonnten Plätzen, insbesondere auf sandigen Böden in Konkurrenz zu der Wildflora dauerhaft behaupten. Im Sommer 2007 hat das LANUV zur Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie aufgerufen und eine landesweite Meldestelle eingerichtet. Bis zum 31.12.2012 sind neben einigen hundert kleineren Vorkommen 27 Meldungen mit mehr als 100 Pflanzen bei der Landesmeldestelle eingegangen. Nach mittlerweile sieben Jahren Ambrosia-Bekämpfung sind fünf Vorkommen erloschen. Die 22 übrigen Vorkommen zeigen je nach Behandlung unterschiedliche Entwicklungen. Wo die Bekämpfung konsequent und sorgfältig durchgeführt wird, konnten die Pflanzenzahlen deutlich reduziert werden. Bei unzureichender oder zu früh beendeter Bekämpfung, haben sich die Pflanzen aber vermehrt. Da die Beifuß-Ambrosie zahlreiche kleine Samen bildet, die bis zu 40 Jahren keimfähig bleiben, können auch trotz systematischer und sorgfältiger Bekämpfung noch viele Jahre später an einem ehemaligen Ambrosia-Standort einzelne Pflanzen zur Entwicklung kommen. Der Gefahr eines erneuten Befalls kann man dauerhaft am besten durch eine geschlossene Vegetationsdecke entgegenwirken, z.B. durch Anlage von Grünland oder Wald. Der Oberboden eines Ambrosia-Standortes sollte nicht abgetragen und anderenorts verwendet werd Lebenszyklus Mai/Juni junge Beifuß-Ambrosien mit ein- bis zweifach fiederteiligen Blättern, Foto: C. Michels Die Beifuß-Ambrosie ist eine einjährige Art. Sie keimt im Frühjahr aus Samen und entwickelt sich im Mai und Juni zunächst sehr langsam. Auch im Laufe des Sommers entwickeln sich noch Jungpflanzen. Juli Blütenstände im Juli, Foto: C. Michels charakteristischer Blattschnitt , Foto: C. Michels Erst in den warmen Sommertagen setzt ein nennenswertes Wachstum ein. Je nach Standort erreicht sie eine Größe von bis zu 1,8 Metern. Die Blütenstände entwickeln sich ab Mitte Juli. August Blütenstände im August, Foto: U. Schmitz blühende Pflanze mit geöffneten gelben Pollensäckchen, Foto: K. Erdmann, Lohe Anfang August, wenn die Nächte wieder kürzer werden, beginnt gesteuert durch das Licht die Pollenbildung. linkes Foto: Auf dem linken Foto sind am Stengelende die glockenförmigen w. Blütenköpfchen (Pollensäckchen noch geschlossen) und an der Basis die m. Blütenköpfchen mit weißlichen, fadenförmigen Narben erkennbar. September Reifende Samen an der Ambrosia-Pflanze ausgefallene Samen, Foto: G. Schulz-Schröder Vier Wochen nach Blühbeginn reifen die schwarzbraunen Nüsschen, aus denen die künftigen Generationen hervorgehen. Mit den ersten Frösten im Herbst oder Winter stirbt die Pflanze ab. Die Samen können bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben. Häufige Verwechslungen Die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) wird häufig mit dem Gemeinen Beifuß (Artemisia vulgaris) verwechselt, der in Wuchsform, Blattschnitt und Blütenstand der Beifuß-Ambrosie (Name!!) stark ähnelt. blühende Beifuß-Ambrosie, Foto: Heinrich Gerards blühender Gemeiner Beifuß, Foto: C. Michels Habitus Beifuß-Ambrosie, Foto: C. Michels Habitus Gemeiner Beifuß Unterscheidungsmerkmale Gemeiner Beifuß / Beifuß-Ambrosie Gemeiner Beifuß Beifuß-Ambrosie Blütezeit Entwicklung der Blütenstände ab Ende Juni , Pollen ab Mitte Juli Entwicklung der Blütenstände ab Mitte Juli , Pollenflug ab Anfang August Blätter ein- bis zweifach fiederspaltig, ungestielt , Blattspreite im Umriss eher oval ein- bis zweifach fiederspaltig, gestielt , Blattspreite im Umriss eher dreieckig Blattunterseite silberweiß grün Behaarung Stängel kahl oder anliegend behaart Stängel abstehend behaart Blütenstand rispenförmige, beblätterte Blütenstände ährenförmige, blattlose Blütenstände Wurzel schwer auszureißen, verholzt, mehrjährige Pflanze leicht auszureißen, einjährige Pflanze Beifuß- und Ambrosia-Blätter, Foto: P. Schütz Blatt des Gemeinen Beifußes Blatt der Ambrosia Weißer Gänsefuß (Chenopodium album), Foto: C. Michels Verwechslungen treten gelegentlich auch mit dem Weißen Gänsefuß (Chenopodium album) oder mit dem Färber-Wau (Reseda luteola) auf. Diese Arten besitzen jedoch keine fiederschnittigen Blätter wie die Beifuß-Ambrosie, sondern ganzrandige bis schwach gelappte Blätter. Fruchtstand Färber-Wau (Reseda luteola), Foto: C. Michels Habitus Färber-Wau (Reseda luteola), Foto: C. Michels