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EU-Agrarpolitik: „Greening“ brachte kaum Verbesserung für Umwelt

Mit der Einführung des „Greenings“ im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2013 sollte die Wasser- und Bodenqualität verbessert, das Klima geschützt und die Biodiversität erhöht werden. Das wurde nur zu sehr kleinen Teilen erreicht und gleichzeitig teuer erkauft. Dies zeigt eine Untersuchung des Thünen-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes. Seit 2014 sind 30 % der Direktzahlungen der EU an die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des „Greenings“ an drei Vorgaben geknüpft: Die Einhaltung eines Mindestmaßes an Fruchtartenvielfalt, den Erhalt des Dauergrünlands und die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen. Die Studie „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer II“ hat untersucht, wie sich die Einführung des „Greenings“ auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Gestaltungsspielraum der Agrarumweltprogramme vergrößert hat, weil nun Maßnahmen wie der Anbau von Zwischenfrüchten über die Direktzahlungen finanziert werden; in den betrachteten Bundesländern von einem um 5 % höheren Bodenabtrag durch Wassererosion auszugehen ist, da im Beobachtungszeitraum Ackerkulturen mit höherem Erosionsrisiko verstärkt auf erosionsgefährdeten Flächen angebaut wurden; für Deutschland, auf Grund des vermehrten Zwischenfruchtanbaus und des verstärkten Einsatzes von pflanzlichen Gärsubstraten, von einer geringen zusätzlichen Humusakkumulation auszugehen ist. Die mittlere Humusbilanz erhöhte sich von -9,5 kg auf +5,4 kg Humus-Äquivalent je ha Ackerfläche; in den betrachteten Bundesländern, auf Grund der Ausbreitung des Zwischenfruchtanbaus, die  mittleren Stickstoffüberschüsse um etwa 2 bis 5 kg Stickstoff je ha Ackerland gesunken sind; der jahrelange Verlust ökologisch wertvoller Flächen gestoppt werden konnte und mehrjährige Brachflächen wieder zugenommen haben; sich die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene nicht geändert hat; die Dauergrünlandfläche Deutschlands mit der Einführung des „Greenings“ um 0,6 % bzw. 27.000 ha leicht zugenommen hat und davon auszugehen ist; dass das Umweltrisiko durch Pflanzenschutzmittelanwendungen in Folge des „Greenings“ nur leicht gesunken ist. Die Fachleute des Thünen Instituts untersuchten auch, in welchem Verhältnis die EU-Zahlungen für das „Greening“ zu den Umsetzungskosten für die Landwirt*innen stehen. Sie schätzen, dass in Deutschland den Betrieben bei der Durchführung der „Greening“-Maßnahmen jährliche Kosten in der Größenordnung von 190 Millionen Euro  entstehen, während die EU die Einhaltung der Vorgaben mit 1,5 Mrd. Euro unterstützte. Die geringen Fortschritte für den Umweltschutz wurden also übermäßig gut entlohnt. Die aktuelle Studie finden Sie hier .

Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer

2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwir-kungen der Landwirtschaft zu senken. Um Fördergelder der EU zu erhalten, müssen Landwirte in der Förderperiode von 2014 bis 2022 auf ihren Flächen mit dem sogenannten "Greening" bestimmte Bewirtschaftungsmethoden einhalten. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass mit der Einführung des Greenings und verstärkter Implementierung von Maßnahmen im Rahmen der 2. Säule der jahrelange Rückgang von ökologisch wertvollen Flächen gestoppt werden konnte und Brachflächen sogar wieder zunahmen. Die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene hat sich mit der Einführung des Greenings allerdings nicht geändert. In vielen Regionen Deutschlands dominieren weiterhin wenige Kulturen wie Winterweizen, Raps und Mais die Ackernutzung. Die Dauergrünlandfläche hat, nach einer drastischen Abnahme von 0,5 Mio. ha seit 1999, zwischen 2014 und 2019 wieder um ca. 130.000 ha zugenommen. Das Greening hat zudem nur zu einer sehr geringen Abnahme des Umweltrisikos bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln geführt. Jedes Jahr zahlt die EU 1,5 Mrd. EUR an landwirtschaftliche Betriebe für die Umset-zung der Greening-Vorgaben. Die Kosten für die Betriebe betragen 190 Mio. EUR, also nur ein Achtel dieser EU-Zahlungen. Zeitgleich werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt. Bei zukünftigen GAP-Reformen sollte berücksichtigt werden, dass nur mit passgenauen finanziellen Anreizen Umweltmaßnahmen in allen Regionen Deutschlands im nennenswerten Umfang umgesetzt wer-den können. Die Fördersätze für Umweltmaßnahmen in der 1. Säule sollten also nach Standor-ten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. Quelle: Forschungsbericht

Evaluierung der GAP Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse inklusive von InVeKoS-Daten der Bundesländer

Das Projekt "Evaluierung der GAP Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse inklusive von InVeKoS-Daten der Bundesländer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Department für Biologie, Zentrum Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei.a) Neben dem Midterm review 2017/2018, der nur geringen Nachjustierungsbedarf der GAP ermöglichen wird, steht 2020 eine neue, größer angelegt Reformrunde der Gap an. Das UBA wird dazu politische Handlungsempfehlungen entwickeln, die insbesondere auf die Erfahrungen mit der letzten Reformrunde 2014/2015 aufbauen werden. Diese hatte zum Ziel die Zahlungen verstärkt an Umweltleistungen der Landwirtschaft zu koppeln. Ob dies anhand der damals beschlossen Maßnahmen gelingt, wird derzeit im Projekt 'Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes' (FKZ 3715 11 105 0) untersucht. Dieses Vorhaben läuft jedoch nur bis 2017. Bis dahin werden sich nicht alle Effekte der GAP Reform auf die zur Verfügung stehenden Datenbanken durchgepaust haben. Folgevorhaben sind daher notwendig. b)Analog zur gegenwärtigen Auswertung erfolgt die geplante Auswertung auf Basis einer Datenbank, bestehend aus den InVeKoS-Daten der Länder und ergänzender Datenbanken sowie weiterer georeferenzierter Fachdaten. Das Folgeprojekt soll auf den Ergebnissen und Empfehlungen des ersten Projekts aufbauen und auf deren Grundlage eine vertiefte Analyse der Umweltwirkungen, sowohl zeitlich als auch räumlich ermöglichen. Die Empfehlungen und Änderungen, die im Zuge des Midterm-Reviews erarbeitet wurden, sollen ebenfalls einer vertieften Wirkungsanalyse unterzogen werden und entsprechend dem größerem Handlungsspielraum, den eine Reform im Gegensatz zu einem Midterm review ermöglicht, substantiell erweitert werden. Das Vorhaben wird aus zwei Teilpaketen bestehen: 1. Fortsetzung der Analyse der InVeKoS-Daten der Länder sowie ergänzender Datenbanken und Fachdaten nach Umweltgesichtspunkten im Hinblick auf die Ökologisierungskomponente und Maßnahmen der 2. Säule (AP A) anhand spezifischer Fragestellungen für die Jahre 2017-2018. 2. Auswertung und Interpretation der Ergebnisse (AP B). Die Fragestellung, Vorgehensweise und Ergebnisse werden in der bestehenden PAG diskutiert.

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