API src

Found 635 results.

Related terms

GcBÜK400 - Nickel im Oberboden

Nickel gilt für manche Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen als essentielles Spurenelement; für den Menschen ist dies nicht sicher nachgewiesen. Die Ni-Konzentration in der oberen kontinentalen Kruste (Totalgehalte) beträgt 19 mg/kg, kann aber in den unterschiedlichen Gesteinstypen stark schwanken. Die mittleren Ni-Gehalte (Median) der sächsischen Hauptgesteinstypen variieren von 1 bis 1 900 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges/Vogtlandes beträgt 23 mg/kg. Für unbelastete Böden gelten Ni-Gehalte von 5 bis 50 mg/kg als normal. Zusätzliche geogene Ni-Anreicherungen in Böden sind vor allem im Bereich der Ni-Verwitterungslagerstätten (Haupterzmineral Garnierit) über Serpentiniten im Granulitgebirge und dessen Schiefermantel anzutreffen, die jedoch nur geringe Flächen einnehmen. Bei den Ganglagerstätten besitzen die Vererzungen der Quarz-Arsenid-Assoziation ("Bi-Co-Ni-Ag-U-Formation") eine nur geringe umweltgeochemische Relevanz. Auch ein Einfluss der Ni-Mineralisation von Sohland/Spree ist im vorliegenden Maßstab nicht erkennbar. Anthropogene Ni-Einträge erfolgen vor allem durch die Eisenmetallurgie bzw. durch Ni-verarbeitende Industrien (Legierungen, Apparatebau, Lacke, Kunststoffe) und durch die Verbrennung fossiler Energieträger. Weitere nennenswerte Ni-Einträge sind vor allem mit den Abwässern in aquatische Ökosysteme möglich (z. B. Klärschlamm). Die regionale Verbreitung erhöhter Ni-Gehalte in den sächsischen Böden wird vor allem durch die geogene Spezialisierung der Substrate bestimmt. Aufgrund der erhöhten Ni-Gehalte der Serpentinite (1 900 mg/kg), der tertiären Basalte (120 mg/kg), Amphibolite und Gabbros (110 mg/kg) und der devonischen Diabase (80 mg/kg) kommt es entsprechend der Verbreitung dieser Substrate, teils zu flächenhaften, teils zu punktförmigen anomal hohen Ni-Gehalten im Oberboden. Durch Einschaltungen von Metabasiten in die Phyllit- und Glimmerschieferfolgen, sowie wegen der schwach erhöhten Ni-Gehalte in diesen Gesteinen selbst (30 bis 40 mg/kg), treten das Vogtland und das Westerzgebirge als Gebiete erhöhter Ni-Gehalte im Kartenbild deutlich in Erscheinung. Analog zum Cr, kommen über den Substraten der sauren Magmatite und Metamorphite, der Sandsteine der Elbtalkreide sowie der periglaziären Decksedimente die niedrigsten Ni-Gehalte in den Böden vor. Bei den Auenböden lassen sich hinsichtlich der Ni-Gehalte deutliche Beziehungen zum geologischen Bau der Gewässereinzugsgebiete erkennen. Während in den Auenböden der Weißen Elster, des Muldensystems und der Elbe (Einzugsgebiet Erzgebirge, Vogtland) mittlere und z. T. schwach erhöhte Gehalte auftreten, sind die Auenböden u. a. der Schwarzen Elster und Spree (Einzugsgebiet Lausitz) relativ Ni-arm. Dazu tragen sicher auch die geringere Besiedlungsdichte und die niedrigere Dichte von Industriestandorten in der Lau-sitz bei. Problematisch ist die Umrechnung von Ni-Totalgehalten in Ni-Königswassergehalte (KW). Praktische Erfahrungen bei den Bodenuntersuchungen zeigen, dass die KW-Gehalte gegenüber den Totalgehalten in Abhängigkeit von der Bindungsform in den Substraten um ca. 10 bis 30 % niedriger sind. Die in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgelegten Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch (KW-Gehalte) werden in Sachsen nur z. T über den Diabasen und den kleinräumig auftretenden Serpentiniten überschritten. Gefährdungen können aber hier weitgehend ausgeschlossen werden, da das Ni silikatisch gebunden vorliegt und eine Freisetzung nicht zu befürchten ist. Der Ni-Transfer Boden-Pflanze auf Grünlandflächen ist unbedeutend; der Maßnahmenwert von 1 900 mg/kg wird nicht erreicht.

Synchronisierte und energieadaptive Produktionstechnik zur flexiblen Ausrichtung von Industrieprozessen auf eine fluktuierende Energieversorgung, SynErgie3: Synchronisierte und energieadaptive Produktionstechnik zur flexiblen Ausrichtung von Industrieprozessen auf eine fluktuierende Energieversorgung

Sorbensunterstützte Abscheidung von CO2 aus der Umgebungsluft und Industrieemissionen mit niedriger CO2 Konzentration, Teilvorhaben: Waben- und Mikrostruktur für eine maximale Sorptionswirkung

14C content of specific organic compounds in subsoils

Organic matter (OM) composition and dynamic in subsoils is thought to be significantly different from those in surface soils. This has been suggested by increasing apparent 14C ages of bulk soil OM with depth suggesting that the amount of fresh, more easily degradable components is declining. Compositional changes have been inferred from declining ä13C values and C/N ratios indicative for stronger OM transformation. Beside these bulk OM data more specific results on OM composition and preservation mechanisms are very limited but modelling studies and results from incubation experiments suggest the presence and mineralization of younger, 'reactive carbon pool in subsoils. Less refractory OM components may be protected against degradation by interaction with soil mineral particles and within aggregates as suggested by the very limited number of more specific OM analysis e.g., identification of organic compound in soil fractions. The objective of this project is to characterize the composition, transformation, stabilization and bioavailability of OM in subsurface horizons on the molecular level: 1) major sources and compositional changes with depth will be identified by analysis of different lipid compound classes in surface and subsoil horizons, 2) the origin and stabilization of 'reactive OM will be revealed by lipid distributions and 14C values of soil fractions and of selected plant-specific lipids, and 3) organic substrates metabolized by microbial communities in subsoils are identified by distributional and 14C analysis of microbial membrane lipids. Besides detailed analyses of three soil profiles at the subsoil observatory site (Grinderwald), information on regional variability will be gained from analyses of soil profiles at sites with different parent material.

Bodenbelastungen Was belastet unsere Böden? Herausforderungen für die Landesbehörden Aufgabe des LAU Kennzahlen zur Belastungssituation und Altlastenbearbeitung

Historisch bedingt gehört Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Die massive Industrialisierung und der großflächige Rohstoffabbau führten insbesondere in den industriellen Ballungsräumen zu enormen Boden- und Grundwasserkontaminationen. Für die Landesbehörden bedeutet dies eine große Herausforderung. Wichtiger Hinweis: Auskunft zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen erteilt die nach § 18 BodSchAG LSA zuständige untere Bodenschutzbehörde des jeweiligen Kreises. Bodenbelastungen durch Schadstoffe können durch Verunreinigungen auf direktem Wege – beispielsweise durch Altlasten, aufgrund von Unfällen, eines unsachgemäßen Umgangs oder der Ablagerung belasteten Materials – entstehen. Schadstoffe können aber auch durch diffuse Einträge, wie atmosphärische Deposition oder Überschwemmungsereignisse, in die Böden gelangen. Neben punktuellen Kontaminationen treten somit auch großflächige Belastungen, etwa in den ehemaligen Industrieregionen und Bergbaugebieten, wie Bitterfeld/Wolfen, Halle/Merseburg und Harz/Mansfelder Land, auf. Vor allem durch die weitreichenden Emissionen der Hüttenwerke sind in diesen Regionen unter anderem erhöhte Gehalte an Arsen und Schwermetallen nahezu flächendeckend im Boden anzutreffen. Die Verlagerung von Schadstoffen im Grundwasser sowie die Remobilisierung und erneute Ablagerung von Kontaminanten aus belasteten Flussauen stellen ebenfalls eine andauernde und dynamische Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Die Böden in Sachsen-Anhalt sind nicht nur durch Altlasten und anthropogene Einflüsse der Vergangenheit teilweise dauerhaft belastet. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen. Diese entstehen vor allem im Zusammenhang mit der Flächeninanspruchnahme durch Bebauung und der damit einhergehenden Versiegelung sowie mit der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Böden ohne Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Als Belastungen wirken hier unter anderem Bodenabtrag (Bodenerosion), Bodenverdichtung und der Verlust organischer Substanz (Stoffentzug). Vergleichsweise neu und deshalb noch kaum untersucht sind beispielsweise Bodenbelastungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubastanzen (PFAS) oder Mikroplastik. Bodenschutz in der Nachsorge bedeutet Gefahrenabwehr und den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Bodenfunktionsverlust. Die Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen dient dazu, Mensch und Umwelt vor den Folgen der Bodenbelastungen zu schützen und stillgelegte Industriestandorte wiederzubeleben, weiterzuentwickeln oder erneut einer Nutzung zuzuführen. Im Land Sachsen-Anhalt werden seit 1991 Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen sowie altlastverdächtige Flächen und Altlasten systematisch erfasst, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen bewertet und stufenweise bearbeitet sowie statistisch ausgewertet. Dabei wurden in einem ersten Schritt, gemäß dem Leitfaden zum Altlastenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und dessen Fortschreibung , flächendeckend Altstandorte (unterteilt nach Branchengruppen) und Altablagerungen in einer Ersterfassung auf Grundlage der bestehenden Aktenlage aufgenommen und in einer formalen Erstbewertung nach ihrem Risikopotenzial in drei Prioritätengruppen eingestuft. Die weitere Bearbeitung dieser Standorte und Pflege des Katasters obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Bodenschutzbehörden. Die Vorgehensweise ist im Merkblatt zur Führung der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) beschrieben. Im Fall der großflächigen Kontaminationsschwerpunkte, in den so genannten Ökologischen Großprojekten (ÖGP), und bei einigen Sonderfällen nimmt die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) diese Aufgaben wahr. Die räumliche Verteilung der Belastungsschwerpunkte, insbesondere der ÖGP, sind in der folgenden Karte dargestellt. Die zentrale Aufgabe des LAU ist – im Hinblick auf den Bodenschutz – die fachliche Beratung und Unterstützung der Vollzugsbehörden im Land. Das LAU stellt den unteren Bodenschutzbehörden das Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz zur Führung der DSBA zur Verfügung und entwickelt dieses fort. Weitere Aufgaben sind u. a. die Analyse vorhandener Datengrundlagen, die Entwicklung von Untersuchungs- und Bewertungsstrategien sowie von Handlungsempfehlungen zur Beschreibung der Belastungssituation von Böden. Veröffentlichungen des LAU zu diesem Thema sind unter den Publikationen zu finden. Ein Überblick über Regularien und Methoden hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten befindet sich auf der Seite des Informationssystems zur Qualitätssicherung bei der Altlastenbearbeitung (ISQAB) . Die Bearbeitung von Bodenbelastungen bleibt eine dauerhafte Herausforderung. Durch die kontinuierliche Arbeit der Landesbehörden werden jedoch wichtige Beiträge zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Böden in Sachsen-Anhalt geleistet. Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der in der DSBA erfassten Flächen geben die nachfolgenden Grafiken und die altlastenspezifischen Kennzahlen, welche hier zum Download bereitstehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die tatsächliche Altlastensituation im Land nicht vollständig durch die Statistik widergespiegelt wird. Besonders komplexe und großflächige Belastungsgebiete, wie die ÖGP, werden in der Regel als eine Altlast gezählt. So wird beispielsweise die erfolgreiche Sanierung von einzelnen Teilflächen gar nicht berücksichtigt. Diese Kennzahlen beruhen auf den im FIS Bodenschutz des LAU erfassten Stand und fließen u. a. auch in die bundesweite Altlastenstatistik der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) ein. letzte Aktualisierung: 17.07.2026

Mikroplastik im Abwasser und im Rhein – LANUK legt Analyse zum Eintrag in den Rhein vor

Im Rhein und erstmals auch direkt in den Abwassereinleitungen von Industriestandorten hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) gezielt nach industriell hergestellten Mikroplastikpartikeln – sogenannten Pellets und Beads – gesucht. Die Untersuchung ist Teil einer neuen LANUK-Studie, deren Ergebnisse Umweltminister Oliver Krischer und die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert, am Mittwoch, 13. August 2025, an Bord des Laborschiffs Max Prüss der Öffentlichkeit vorgestellt haben. „Die Studie zeigt deutlich: Mikroplastik gelangt nicht nur über diffuse Einträge, sondern auch direkt und punktuell über industrielle Abwassereinleitungen in den Rhein“, sagte Umweltminister Krischer. „Mikroplastik darf nicht zusammen mit dem anfallenden Abwasser in die Gewässer eingeleitet werden – unser oberstes Ziel muss die Vermeidung von Verlusten aus Herstellungs- und Transportprozessen sein. Das ist ein entscheidender Hebel, um unsere Gewässer wirksam zu schützen.“ Auch deshalb sei, so Krischer, neben technischen Maßnahmen vor allem das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen gefragt: „Produzentinnen, Betreiber und Logistikunternehmen – alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette müssen dafür Sorge tragen, dass mit Kunststoffpartikeln verantwortungsvoll umgegangen wird.“ Die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert, betonte den Pilotcharakter der Untersuchung: „Wir haben erstmals erfolgreich direkt in den Abwasserströmen von Industriestandorten Proben auf Beads und Pellets genommen – das war technisch eine große Herausforderung. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Schritt für unsere Grundlagen- und Ursachenforschung rund um Mikroplastik.“ Im Rhein wurden an neun Messstellen Konzentrationen von 0,6 bis 3,6 primären Mikroplastikpartikeln pro Kubikmeter Wasser festgestellt. Da sich die Einträge im fließenden Gewässer nicht eindeutig einem Emittenten zuordnen lassen, arbeitete das LANUK daran, die Proben direkt an den Einleitungen von Industriestandorten zu entnehmen. Dabei wichen die Messwerte weit voneinander ab: Die Konzentrationen in den überprüften Direkteinleitungen lagen zwischen 0,95 und 2.571 Beads pro Kubikmeter Abwasser. Die Höchstwerte wurden bei nur einer Einleitung festgestellt, die übrigen lagen deutlich niedriger – im Bereich zwischen 0,95 und 19 Beads/m³. Bereits während der aktuellen Untersuchung gab es erste Gespräche zwischen Behörden und den Industriestandorten, wie Quellen ermittelt und Einträge in den Rhein vermindert werden können. „Obwohl es inzwischen die technische Möglichkeit zur Analyse gibt, wissen wir längst nicht alles: Mikroplastik verhält sich nicht wie gelöste Schadstoffe, die unterschiedlichen Partikel haben ein komplexes Verhalten im Fließgewässer“, erläuterte LANUK-Präsidentin Reichert. „Umso wichtiger ist es, dass wir den Eintrag schon an der Quelle verhindern – mit Aufklärung, Prävention und gelebter Verantwortung im betrieblichen Alltag.“ Ein wesentliches Problem bleibe die fehlende Standardisierung der Mess- und Probenahmeverfahren. „Ohne einheitliche Methoden lassen sich keine belastbaren und vergleichbaren Daten erheben“, betonte Elke Reichert. „Alle bisherigen Untersuchungen, ob in Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern, waren Einzelprojekte und liefern daher Momentaufnahmen, aus denen leider noch keine langfristigen Trends abgeleitet werden können. Das erschwert die Bewertung der Problematik aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes.“ Minister Krischer fasst es so zusammen: „Aus den Untersuchungen lässt sich ableiten, dass es noch weiteren Forschungsbedarf gibt, aber es auch an der Zeit ist, zu handeln! Das Ziel muss sein, dass Mikroplastik gar nicht erst in die Umwelt gelangt – durch saubere Produktionsbedingungen, sichere Transporte und vor allem durch ein klares Bekenntnis zur Vermeidung eines Umwelteintrages.“ Die aktuelle Studie ist ein Teil einer ganzen Dekade der Mikroplastikforschung in Nordrhein-Westfalen. Bereits 2015 beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen an einer länderübergreifenden Untersuchung von Mikroplastik in Binnengewässern – gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie bei wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Bayreuth. Damals wurden Mikroplastikpartikel an allen Probenahmestellen nachgewiesen, über 19.000 Objekte untersucht und mehr als 4.300 Kunststoffteilchen bestimmt. Mit Hilfe des Laborschiffs Max Prüss entstand in der Folge zusammen mit den anderen Bundesländern einer der damals weltweit größten, wissenschaftlich einheitlich erfassten Datensätze zur Belastung mit Mikroplastikpartikeln von Flüssen. Mikroplastik, also Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser unter 5 Millimetern, ist längst ein allgegenwärtiges Umweltproblem. Es wird unterschieden zwischen primärem Mikroplastik – industriell hergestellten Partikeln wie Rohpellets und Beads – und sekundärem Mikroplastik, das durch den Zerfall größerer Kunststoffteile entsteht, etwa durch UV-Strahlung, Abrieb oder Witterungseinflüsse. Auch synthetische Fasern aus Kleidungsstücken und technischen Textilien zählen dazu. Mit der nun vorliegenden Studie liefert das Landesumweltamt eine neue, belastbare Grundlage für die Diskussion um Mikroplastik in Industrieabwässern. Sie macht nicht nur mögliche Eintragspfade sichtbar, sondern zeigt auch konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Industriestandorte auf. In der Fortsetzung des Projektes soll dann auch die Verteilung von Mikroplastik im Gewässer näher untersucht werden. Ein zentrales Werkzeug für diese wissenschaftlichen Fortschritte bleibt das Laborschiff Max Prüss, das bis zu 220 Tage im Jahr auf den schiffbaren Gewässern in Nordrhein-Westfalen unterwegs ist. Es erlaubt qualitätsgesicherte Probenahmen auch an schwer zugänglichen Stellen – wie zum Beispiel im Umfeld von Industriestandorten, Schleusen, Häfen oder an Flussmündungen. Die Wasserproben werden an Bord mit moderner Sensorik (z.B. für pH-Wert, Trübung, Sauerstoffgehalt) grob vorerfasst. Eine detaillierte Analyse auf einzelne Mikroplastik-Partikel erfolgt anschließend in den Laboren des LANUK an Land. Bericht zur aktuellen Mikroplastikuntersuchung beim LANUK Landtagsbericht zur Pilotstudie des LANUK Daten und Informationen zum Laborschiff Max Prüss Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Areal Steitzhof und Umfeld, 1. Änderung

Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes "Areal Steitzhof und Umfeld" bzw. Durchführung erster Erschließungs- und Parzellierungsmaßnahmen hat sich gezeigt, dass Änderungen an den bestehenden zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erforderlich sind. Die Änderungen sollen u.a. den bereits bestehenden Gewerbe- und Industriestandort "Am Steitzhof", durch die Schaffung einer höheren "Flexibilität" besser nutzbar machen, gerade auch mit Blick auf die Ansiedlung von großflächigen Gewerbe- und Industriebetrieben, bspw. Logistiknutzungen. Vor diesem Hintergrund wird auch das Erschließungssystem angepasst, um eine größere Flexibilität zu erreichen.

Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie: klimafreundliche Stahlproduktion

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.' Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen. Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich. Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt

Bodenbelastungs­kataster (BBK)

Der Vollzug des Bodenschutzgesetzes sowie die Bearbeitung und Prüfung von Planungsvorhaben unter bodenschutzrelevanten Aspekten, wie z.B. bei privaten und öffentlichen Investitionen, der Modernisierung und Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen und bei der Grundstücksentwicklung, erfordern einen hohen Bedarf an Informationen zu Bodenbelastungen. Für eine effektive Verwaltungstätigkeit ist daher eine solide Datenbasis unerlässlich. Historie Seit 1986 wurden in Berlin, zunächst nur für die westlichen Bezirke, Informationen über nachgewiesene und vermutete Bodenverunreinigungen im sogenannten Altlasten(verdachts)flächenkataster erfasst. Ab 1991 erfolgte dann im Rahmen der Fortschreibung zu einem Kataster für Gesamtberlin eine systematische Erhebung entsprechender Flächen für die östlichen Bezirke Berlins. 2001 wurde das Altlasten(verdachts)flächenkataster unter Berücksichtigung des Bundes-Bodenschutzgesetzes ( BBodSchG ) zum heutigen Bodenbelastungskataster weiterentwickelt und eingeführt. Dabei wurden die im Kataster bestehenden Einträge nochmals fachlich geprüft und die Mehrzahl in das neue Bodenbelastungskataster übernommen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bodenschutzgesetz ( § 6 des BlnBodSchG vom 24.06.2004). Im Kataster werden altlastenverdächtige Flächen, Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Flächen, auf denen das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung zu besorgen ist, geführt. Dabei kann es sich sowohl um Flächen handeln, auf denen eine Bodenverunreinigung bekannt ist, als auch um Verdachtsflächen, bei denen aufgrund ehemaliger bzw. aktueller Nutzungen mit einer Verunreinigung des Untergrundes gerechnet werden kann. Zu diesen Flächen zählen nicht nur stillgelegte Deponien und sonstige Ablagerungen, stillgelegte Industriestandorte, Militär und Rüstungsstandorte, sondern auch heute in Betrieb befindliche Standorte und Flächen aus Produktion und Weiterverarbeitung, Dienstleistungsbereichen und Infrastruktureinrichtungen, bei denen nach vorliegenden Erkenntnissen von der Möglichkeit einer Bodenverunreinigung ausgegangen werden kann. Das Bodenbelastungskataster wird gemeinsam von den für den Bodenschutz zuständigen Stellen der bezirklichen Umweltämter und der Senatsverwaltung für Umwelt gepflegt. Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten haben so die jeweiligen Beteiligten einen Zugriff auf alle Informationen über die im Kataster geführten Flächen ihres Zuständigkeitsbereiches (Bezirks). Außerdem erfolgt die räumliche Abgrenzung der erfassten Flächen in einer Karte. Dabei wird nicht unbedingt das vermutete oder tatsächliche Ausmaß einer Bodenverunreinigung wiedergegeben. Dies würde den Rahmen des Katasters sprengen. Vielmehr wird aus Gründen der Übersichtlichkeit eine generalisierte Flächendarstellung vorgenommen. Bei industriell und gewerblich genutzten Standorten orientiert sich die Flächenabgrenzung an den Grundstücksgrenzen. Bei Altablagerungen wird, sofern möglich, die tatsächliche oder vermutete Ausdehnung wiedergegeben. In der Regel sind erfasste Flächen nicht kleiner als ein Grundstück, können aber aus mehreren Grundstücken bestehen. Sofern es bei besonders großen Flächen im Laufe der bodenschutzrechtlichen Bearbeitung zu signifikanten Unterschieden in der Bewertung einzelner Grundstücke oder Flurstücke der Katasterfläche kommt, ist die Bildung von Teilflächen möglich. Die Bildung von Teilflächen erfolgt insbesondere dann, wenn Teile einer Katasterfläche vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen befreit werden können. Flächen, die nach Durchführung einer Gefährdungsabschätzung vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen befreit werden, bleiben (auch im Interesse der Grundstückseigentümer) zur Dokumentation mit der entsprechenden Bewertung (Befreiung) in Kataster und Karte enthalten. Auch sanierte Flächen bleiben weiterhin registriert, da Restkontaminationen nicht gänzlich auszuschließen sind, so dass diese Flächen für bestimmte empfindliche Nutzungen problematisch bleiben können. Bei den Daten des Bodenbelastungskatasters und der Karte handelt es sich um personenbezogene Angaben, die den Bestimmungen des Berliner Datenschutzgesetzes unterliegen. Dies schließt eine Veröffentlichung der Daten aus. Innerhalb der Behörden ist eine Datenübermittlung nach § 7 Abs. 1 Berliner Bodenschutzgesetz nur zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben zulässig. Auskünfte an Eigentümer, Nutzer, Kaufinteressenten und Investoren können ebenfalls nach dem Berliner Bodenschutzgesetz bzw. den geltenden Regelungen über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen erteilt werden. Auskünfte erteilen die für den Bodenschutz zuständigen Umweltämter der Bezirke . Entsprechende Anträge können digital über das Service-Portal Berlin gestellt werden. Das Kataster wird laufend aktualisiert. Derzeit sind über 11.650 Flächen erfasst. Kataster und Karte können grundsätzlich nur den Stand der Erkenntnisse wiedergeben. Das bedeutet, dass für Grundstücke, die nicht in Karte und Datenbank abgebildet sind, keine Informationen vorliegen, und diese somit nicht ohne weiteres als unbedenklich oder frei jeglicher Belastungen zu qualifizieren sind.

Besuch bei LEUNA-Polyamid GmbH: Neustart nach DOMO-Insolvenz – Arbeitsplätze gesichert, Perspektiven gestärkt

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hat am heutigen Tag die LEUNA-Polyamid GmbH im Chemiepark Leuna besucht. Der Termin stand im Zeichen des gelungenen Neustarts der Anlagen nach der Insolvenz der DOMO Caproleuna GmbH und unterstrich die Bedeutung des Standortes für die chemische Industrie in Sachsen-Anhalt. Zum 1. April 2026 war über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gleichzeitig wurde die Fortführung der Produktion durch die neu gegründete LEUNA-Polyamid GmbH sichergestellt, die seit diesem Zeitpunkt den Betrieb der komplexen Chemieanlagen übernommen hat. Im Rahmen des Besuchs informierte sich die Behördenleitung vor Ort über den aktuellen Stand der Anlagen, die sich bereits wieder zu rund 80 Prozent in Betrieb befinden. Dabei wurde deutlich, dass der industrielle Kern des Standortes erhalten werden konnte und die Produktion schrittweise stabilisiert wird. Ein zentrales Thema des Austauschs war die Sicherung der Arbeitsplätze. Trotz der Insolvenz ist es gelungen, den überwiegenden Teil der Belegschaft am Standort zu halten: 436 Arbeitsplätze konnten erhalten werden. Dieses Ergebnis ist ein bedeutendes Signal für die Region und die Beschäftigten im Chemiepark Leuna. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye betonte: „Die erfolgreiche Fortführung der Produktion und der Erhalt der Arbeitsplätze sind ein starkes Zeichen für den Industriestandort Leuna. Wir wünschen dem neuen Unternehmen viel Erfolg und ein sicheres sowie nachhaltiges Wachstum.“ Gleichzeitig stellte er klar, dass das Landesverwaltungsamt den Prozess aktiv begleitet hat und weiterhin begleiten wird. „Als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde stehen wir den Unternehmen verlässlich als Partner zur Seite. Gerade in herausfordernden Situationen wie einer Insolvenz ist es unser Ziel, gemeinsam tragfähige Lösungen zu ermöglichen und zugleich die hohen Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz sicherzustellen.“ Hintergrund des Engagements des Landesverwaltungsamtes ist unter anderem die umfassende Gefahrenabwehr während der Insolvenzphase. Zur Sicherung des Anlagenbetriebs wurden erhebliche Maßnahmen eingeleitet, um Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden und die Voraussetzungen für eine geordnete Betriebsfortführung zu schaffen. Im Rahmen des Besuchs wurden zudem die weiteren notwendigen Schritte abgestimmt. Dazu zählen insbesondere die vollständige Übertragung aller genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, etwa im Bereich des Immissionsschutzrechts sowie im Umgang mit Gefahrstoffen, und der weitere organisatorische Aufbau des Unternehmens. Der Besuch verdeutlichte insgesamt die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden, die maßgeblich dazu beigetragen hat, den Chemiestandort Leuna zu stabilisieren und eine tragfähige Perspektive zu schaffen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

1 2 3 4 562 63 64