Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA), des Bundesumweltministeriums und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Achten Verbraucher beim Kauf von IT-Produkten auf Umweltschutzaspekte? Welche Bedeutung haben die einzelnen Wertschöpfungsstufen von IT-Produkten für den Umweltschutz? Was können Unternehmen bereits beim Design ihrer Produkte für die Wiederverwendung und das Recycling tun? Diesen Fragen ist man heute in Berlin auf der 6. Jahreskonferenz „Green IT Along the Value Chain“ nachgegangen, einer gemeinsamen Veranstaltung des Bundesumweltministeriums (BMU), des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Informations- und Kommunikationstechnik (kurz IKT) möglichst energie- und ressourceneffizient zu betreiben und einzusetzen, ist eine Grundidee und Zielrichtung hinter dem Schlagwort Green IT. Die diesjährige Konferenz zeigte über den gesamten Lebensweg von IKT wichtige Green IT-Handlungsfelder und Lösungsansätze auf. Eine Studie zu den Umweltauswirkungen der Herstellung von Notebooks, aktuelle Entwicklungen beim energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren, beim Rohstoffeinsatz und bei Wiederverwendung und Recycling von IKT-Produkten rundeten das Konferenzprogramm ab. BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf wies darauf hin, dass der Energie- und Rohstoffbedarf in der IKT ein wichtiger Faktor sei, der weiter optimiert werden müsse. „Der Energieverbrauch von IKT-Geräten in der Nutzungsphase ist bereits viel effizienter geworden. Zukünftig wird es vermehrt darum gehen, den Energie- und Rohstoffeinsatz in allen Stufen des Lebenszyklus‘ der Geräte zu betrachten“, sagte Kempf. Eine aktuelle Verbraucher-Umfrage im Auftrag des BITKOM ergab, dass Umwelteigenschaften beim Kauf von Hightech-Geräten eine große Rolle spielen: 85 Prozent der Befragten gaben an, ihnen seien Aspekte wie ein geringer Energieverbrauch und umweltfreundliche Materialien wichtig oder sehr wichtig. 81 Prozent würden für umweltfreundliche Eigenschaften einen höheren Anschaffungspreis zahlen; 56 Prozent der Befragten würden sogar einen Aufpreis von 5 Prozent und mehr bezahlen. Zur Methodik der Umfrage: Für die Angaben zu den Kaufkriterien von Hightech-Geräten befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des BITKOM deutschlandweit 500 Personen. Alle Daten sind repräsentativ. Die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, hält eine stärkere Nutzung der Effizienzpotenziale im IKT-Bereich für unverzichtbar. Dabei betonte sie, dass neben der Energieeffizienz auch die Herstellung und die Entsorgung von IKT-Produkten von großer Bedeutung für den Umweltschutz sind: „Die aktuellen Studien zeigen, dass bereits beim Produktdesign mehr auf die Auf- und Nachrüstbarkeit der Geräte geachtet werden sollte. Mit dem Blauen Engel bieten wir Herstellern, Anwendern und Verbrauchern ein Umweltzeichen an, das die jeweils besten IKT-Produkte auszeichnet und dabei alle wichtigen Umweltaspekte berücksichtigt“, so Heinen-Esser. Sie hob auch die Fortschritte des Bundes bei der Umsetzung des Energieeinsparziels hervor, demnach der Energieverbrauch der Bundes-IT von 2009 bis 2013 um 40 Prozent reduziert werden soll. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, verwies darauf, dass stets der gesamte Produktlebenszyklus betrachtet werden müsse. Er hob hervor: „Der Rohstoffeinsatz für IKT-Produkte muss absolut gesenkt werden. Wir brauchen Produkte, die länger genutzt werden, mit mehr Wiederverwendung und besseren Verwertungsverfahren. Zur Produktqualität gehören neben neuen Funktionen auch Faktoren wie Zuverlässigkeit, Dauerhaftigkeit und Reparaturfreundlichkeit. Zum Beispiel sollten Akkus leicht entnehmbar sein.“ Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigte am Beispiel von Notebooks, dass bei der Herstellung der Geräte der Hauptteil an Klimagasen entsteht, so dass es aus Sicht des Klimaschutzes wichtig ist, IKT-Endgeräte möglichst lange zu nutzen. BMU , UBA und BITKOM waren sich einig: Die Herausforderungen können nur von Politik, Wirtschaft und Anwendern gemeinsam gemeistert werden. So gibt es eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums, des BITKOM, des UBA und des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr. In diesem Projekt werden Leitfäden für die produktneutrale und umweltfreundliche Beschaffung von IKT erarbeitet. Leitfäden zu PCs und Notebooks sind bereits veröffentlicht, derzeit wird an den Anforderungen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Servern, Monitoren und Thin Clients gearbeitet. Dessau-Roßlau, 26.09.2012
Umweltschutz ist Schwerpunkt der diesjährigen CeBIT Umweltschutz ist Schwerpunkt der diesjährigen PC, Notebook und Handy bringen Riesenleistungen – ohne Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) wäre unser Alltag kaum noch zu bewältigen. Aber IKT verschlingt auch große Mengen an Energie: In Deutschland liegt der auf die IT und Unterhaltungselektronik entfallende Strombedarf derzeit bei ungefähr acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Zudem ist die IT-Branche weltweit für rund zwei Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. „Die Hersteller müssen effizientere Geräte anbieten und die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend informieren. Dann können diese die Energieeffizienz bei ihren Kaufentscheidungen auch berücksichtigen – das schont Umwelt und Geldbeutel”, so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Ein wichtiges Instrument, welches Orientierung am Markt gibt, ist der Blaue Engel, der in diesem Jahr seinen 30. Geburtstag feiert. Der Blaue Engel kennzeichnet umweltschonende Geräte wie Computer, Drucker oder Kopierer. Dieses Jahr nimmt die Computerindustrie den Klimaschutz ins Visier – „Green IT” heißt ein Schwerpunkt der CeBIT. In unseren Privathaushalten verbrauchen besonders die älteren Geräte unverhältnismäßig viel Strom. Allerdings gehen neue Geräte ebenfalls nicht immer sparsam mit Energie um. Außerdem benötigen alle Geräte auch dann Strom, wenn sie ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen, also im Leerlauf. Dabei geht es auch anders. Stromsparende Geräte erkennt man zum Beispiel an der Stromsparer-Plakette. Das ist ein Gütesiegel für Elektrogeräte, die im Stand-by, also Bereitschaftsbetrieb weniger als ein Watt Leistung aufnehmen und sich per Knopfdruck in einen Null-Watt-Zustand schalten lassen. „Zur Umweltfreundlichkeit gehört bei der EDV nicht nur das Energiesparen, sondern auch die Schonung natürlicher Ressourcen. Allein in Deutschland liegen mehrere Millionen nicht mehr genutzter Mobiltelefone in den Schubladen und damit beträchtliche Werte an Edelmetallen. Diese müssen wir verstärkt recyclen”, so Troge. Noch besser als das Recycling ist, Elektro- und Elektronik-Produkte langlebiger zu gestalten und länger zu nutzen. Gefragt sind hier vor allem die Hersteller, sie müssen vermehrt langlebige Produkte anbieten. Diese Geräte sollten sich außerdem kostengünstig reparieren und nachrüsten lassen. „Geräte, die kurz vor Ablauf der Garantiezeit funktionsuntüchtig werden, verärgern nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher - sie belasten zusätzlich die Umwelt”, so Troge. In Kooperation mit BITKOM, dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr gibt es einen internetbasierten Leitfaden für produktneutrale Leistungsbeschreibungen. So soll ein Portal für produktneutrale und umweltfreundliche Beschaffung entstehen, das Beschaffungsverantwortliche praxisgerecht bei rechtskonformen Ausschreibungen unterstützt.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Wirtschaft und Verwaltung starten Projekt ITK-Beschaffung Wenn Behörden, Ämter und Ministerien moderne Technik einkaufen, müssen sie auf komplizierte Regeln achten. Europäisches und deutsches Recht verbieten bei öffentlichen Ausschreibungen zum Beispiel die Nennung von Markennamen. Bei der Bestellung von Informations- und Kommunikationstechnik ist das besonders knifflig, da hier oft bestimmte Marken gesucht werden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal http://www.itk-beschaffung.de/, das nun in Berlin von öffentlicher Hand und BITKOM gemeinsam gestartet wurde. In dem Portal finden Einkäufer stets verlässliche, verständliche und aktuelle Informationen für die produktneutrale Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik. Nicht nur die Verwaltung, auch Einkäufer aus Unternehmen und privaten Institutionen können sich hier informieren. „Dieses zukunftsweisende Projekt erleichtert den Einkauf von Informations- und Kommunikationssystemen enorm”, sagt Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbands BITKOM. „Außerdem bringt es juristische Sicherheit für die Beschaffer.” Das Projekt http://www.itk-beschaffung.de/ ist eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums und des Hightech-Verbands BITKOM. Als gleichberechtigte Partner beteiligt sind das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr sowie das Umweltbundesamt ( UBA ). Zunächst hilft die Internetseite bei der Beschaffung von Desktop-PCs. Das Angebot wird kurzfristig ausgebaut, es folgen Notebooks, Server und Multifunktionsgeräte. „Für die Einkäufer der öffentlichen Hand ist dieses Internetangebot eine große Hilfe”, so Roderich Egeler, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums. „Wir erwarten eine größere Zahl von Angeboten auf unsere Ausschreibungen. Das Portal fördert also den Wettbewerb und sorgt so für Einsparungen. Wir können das Geld der Steuerzahler dadurch effizienter einsetzen.” Immer wichtiger bei der Ausschreibung von ITK-Produkten ist deren Umweltverträglichkeit. Das Portal berücksichtigt daher auch Aspekte wie niedrigen Energieverbrauch, einfache Wiederverwertbarkeit der Geräte oder geringe Lärmemissionen während des Betriebs. „Die Beschaffung energiesparender PCs durch die öffentliche Hand ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz – und spart Kosten”, sagt der Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dr. Andreas Troge. „Zusätzlich lassen sich mit umweltgerechten PCs die Lärm- und andere Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz reduzieren.” Ansprechpartner: BITKOM: Christian Hallerberg, Pressesprecher, Tel.: 030 2757-6119; E-Mail: c [dot] hallerberg [at] bitkom [dot] org Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren: Frau Miliana Mongeville-Romic, Pressestelle, Tel. 0228 996 10-1210; miliana [dot] mongeville-romic [at] bescha [dot] bund [dot] de Umweltbundesamt: Martin Ittershagen, Pressesprecher, Tel.: 0340 2103-2122; E-Mail: martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de
DER WEG DER FRAGEN Manuel Wilmanns | Abteilungsleiter Informationsmanagement in der Unternehmenskommunikation BÜRGERANFRAGENQUALITÄTSSICHERUNG Bürgeranfragen erreichen die BGE vor allem per E- Mail (dialog@bge.de). Seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete sind es rund 700 gewesen. Alles in allem waren es rund 1.500 Anfragen, die die BGE über die verschiedenen Wege erreicht haben.Die Antwortentwürfe auf Anfragen jeder Art werden in den Fachbereichen Standortauswahl oder Unternehmenskommunikation noch einmal auf ihre Qualität hin überprüft. WER BEANTWORTET DIE FRAGEN? Anfragen, die sich beispielsweise auf das Standortauswahlverfahren beziehen, oder Anfragen, die sich darum drehen, wo Informationen zu finden sind oder wie die interaktive Karte der BGE funktioniert, beantworten Kolleg*innen des Bereichs Kommunikation. Auch einfache Fachfragen werden zum Teil durch die Unternehmenskommunikation beantwortet. Alle anderen Fachfragen werden von den Expert*innen der Standortauswahl beantwortet. VERÖFFENTLICHUNG Sobald die Antworten tatsächlich die Fragen beantworten und alle Antworten zusammengetragen sind, werden die Antworten an die Bürger*innen verschickt, oder die Fragen und Antworten werden auf www.bge.de veröffentlicht. Grafiken: BGE GZ: SG01101/19-4/8-2021#49 | Objekt-ID: 881818 | Stand 11.06.2021 | 1 WIE REAGIERT DIE BGE? Manuel Wilmanns | Abteilungsleiter Informationsmanagement in der Unternehmenskommunikation KEINE FRAGE BLEIBT UNBEANTWORTET Es bleibt tatsächlich keine Frage unbeantwortet. Aber es kann dauern. Die BGE haben sehr viele und zum Teil auch sehr komplexe Anfragen erreicht. Die meisten Anfragen beinhalten mehr als eine Frage. Zum Teil sind sehr umfangreiche Fragenkataloge an die BGE gerichtet worden. Es sind Fragen gestellt worden, die Fragesteller schon seit Jahren stellen, und für die sich niemand richtig zuständig gefühlt hat. Die Beantwortung dieser Art von Fragen zieht einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Institutionen nach sich HINWEISPLATTFORM Die BGE hat eine Hinweisplattform eingerichtet, über die auch anonym Hinweise an die BGE gegeben werden können. Dort haben einige Bürger*innen Hinweise auf historischen Bergbau gegeben. Diese Hinweise werden in der weiteren Arbeit der BGE bewertet, sobald ein Teilgebiet genauer geologisch betrachtet wird. Viele Hinweise beziehen sich auf die Gefahren des Klimawandels, oder auf Schutzgüter über der Erde wie Naturschutzgebiete oder Trinkwasserspeicher. Ein Hinweisgeber hat seine Region aber auch als möglicherweise geeignet angepriesen. RESOLUTIONEN Verschiedene Gebietskörperschaften haben Resolutionen gegen ein mögliches Endlager verabschiedet. Diese Resolutionen nimmt die BGE zur Kenntnis und berücksichtigt im weiteren Verfahren die darin häufig enthaltenen Hinweise. Auch bietet sie in der Regel einen öffentlichen Dialog an. Das Anliegen, das mit den Resolutionen verbunden ist, kann die BGE allerdings nicht erfüllen. Der Auftrag aus dem Standortauswahlgesetz lautet, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre zu finden. Das Standortauswahlverfahren ist wissenschaftsbasiert. Eine grundlegende Ablehnung hilft weder dem Verfahren noch der BGE dabei etwas dazuzulernen. VERANSTALTUNGEN Die BGE-Geschäftsführer Stefan Studt und Steffen Kanitz haben seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts bei rund 50 Veranstaltungen – größtenteils online – den Zwischenbericht vorgestellt und Fragen beantwortet FACHSTELLUNGNAHMEN Fachstellungnahmen werden vom Bereich Standortauswahl fachlich bewertet. Sie werden nach Eingang auf www.bge.de unter Endlagersuche / Wesentliche Unterlagen / Fachdiskussionen veröffentlicht. Die Einordnungen der BGE werden, sobald sie fertig gestellt sind, am selben Ort veröffentlicht. Quelle: BGE Quelle: BGE GZ: SG01101/19-4/8-2021#49 | Objekt-ID: 881818 | Stand 11.06.2021 | 2 WAS MACHT DIE BGE MIT FRAGEN UND HINWEISEN? Manuel Wilmanns | Abteilungsleiter Informationsmanagement in der Unternehmenskommunikation ABLAGE UND DOKUMENTATION Alle Anfragen, Hinweise und Stellungnahme, die an die BGE gerichtet werden, werden in einem elektronischen Dokumentenablagesystem datenschutzkonform abgelegt. Mit Hilfe dieser elektronischen Akten lässt sich unter anderem nachvollziehen, was geantwortet worden ist, und wie lange die verschiedenen Beteiligten für die Beantwortung von Fragen gebaucht haben. WAS LERNT DIE BGE DABEI? Die BGE war auf die vielen Anfragen nicht ausreichend vorbereitet und wird nun mit organisatorischen Veränderungen auf die Anforderungen der Öffentlichkeit reagieren. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus den Bereichen Unternehmenskommunikation und Standortauswahl soll die Beantwortung von Fragen künftig in die Hand nehmen. Die Öffentlichkeitsarbeit Standortauswahl wird personell weiter verstärkt. Die BGE stellt sehr viele Informationen zur Verfügung. Die Orientierung durch das Material fällt vielen schwer. Derzeit arbeitet die BGE unter anderem an einer Suchfunktion für die Homepage Mit der Seite www.einblicke.de bietet die BGE einfachere Einstiege in das Thema. Die BGE arbeitet daran, die Seite bekannter zu machen. Mit Multimedia-Geschichten hat die BGE zum Zwischenbericht Teilgebiete versucht, die Grundlagen des Berichts leichter zugänglich zu machen. In Zukunft wird es mehr Beiträge geben, die Sachverhalte mit unterschiedlichen Stilelementen und Medienformen erklären Die BGE wird weiter Erklärvideos zu besonders häufig gestellten Fragen produzieren. Doch auch die werden bisher noch nicht gut genug gefunden. Sie sind hier zu finden: www.youtube.com/BundesgesellschaftfürEndlagerung Quelle: BGE GZ: SG01101/19-4/8-2021#49 | Objekt-ID: 881818 | Stand 11.06.2021 | 3
BCE BUNDESCESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Gemeinde Schermbeck Weseler Str. 2 Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ans rech artner Durchwahl -1805 Fax E-Mail Dialog@bge.de Mein Zeichen 46514 Schermbeck via Email schermbeck.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens 13.12.2021 Datum 22. Dezember 2021 Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2021 Sehr geehrte Herren Bür ermeister, sehr geehrter Herr wir bedanken uns für die Übermittlung der Stellungnahme der Gemeinde Schermbeck, der Stadt Dorsten und der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH vom 13. Dezember 2021. Für die BGE sind regionale Hinweise sehr hilfreich für die weitere Eingrenzung der Teilgebiete. Wir nehmen Ihre Hinweise und Anmerkungen gerne entgegen und werden diese prüfen sowie im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens berücksichtigen. Grundsätzlich stehen wir jederzeit für Veranstaltungen vor Ort zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn wir - ein entsprechendes Interesse vorausgesetzt - unsere Arbeit in Veranstaltungen vor Ort vorstellen und diskutieren können, beispielsweise im Rahmen kommunaler Gremiensitzungen. Sollten Sie daran Interesse haben, teilen Sie uns dies gerne mit, am besten verknüpft mit einem konkreten Terminwunsch. Wir prüfen dann unsere Verfügbarkeit und werden Ihnen gerne Rede und Antwort stehen. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGE: https://www.bge.de/de/datenschutz/ . Wir freuen uns, wenn Sie uns auf dem Weg zum bestmöglichen Endlagerstandort konstruktiv und kritisch begleiten und gehen gerne auf Ihre weiteren Fragen und Anregungen ein. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACERUNG Mit freundlichen Grüßen Leiter Infostellen & Informationsmanagement Referent ffentlichkeitsarbeit Seite 2 von 2 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
BCE BUNDESCESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Landrat des Landkreises Gifhorn Schlossplatz 1 38518 Gifhorn Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail dialog@bge.de Mein Zeichen Datum und Zeichen Ihres Schreibens 19.11.2021 Datum 22. Dezember 2021 Ihre Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete Sehr geehrter Herr Landrat, wir bedanken uns für Ihr Schreiben und die Übermittlung der Stellungnahme des Landkreises Gifhorn. Für die BGE sind regionale Hinweise sehr hilfreich für die weitere Eingrenzung der Teilgebiete. Wir bedanken uns daher herzlich für die ausführliche Stellungnahme des Landkreises Gifhorn und die Kontaktdaten der Leiterin des Fachbereiches Umwelt. Wir nehmen die Hinweise und Anmerkungen gerne entgegen und werden diese prüfen sowie im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens berücksichtigen. Sofern es möglich ist, bitten wir um die Übermittlung einer digitalen Version der Stellungnahme als PDF an dialog@bge.de. Dies hilft uns bei der weiteren Bearbeitung. Mit Ihrem Einverständnis veröffentlichen wir Ihre Stellungnahme gemeinsam mit weiteren Stellungnahmen zum Standortauswahlverfahren auf unserer Internetseite www.bge.de. Für eine Rückmeldung in diesem Sinne wären wir sehr dankbar. Danke, dass Sie uns auf dem Weg der Standortauswahlsuche begleiten. Wir hoffen, auf dem Weg zu den Standortregionen mit Ihnen im Dialog zu bleiben. Wenn Sie ein persönliches Gespräch oder eine Diskussion im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung wünschen, ist die BGE gerne jederzeit bereit, ihr Vorgehen zu erläutern und zu diskutieren. Sollten Sie an einer Veranstaltung Interesse haben, teilen Sie uns dies gerne mit, am besten verknüpft mit einem konkreten Terminwunsch. Wir prüfen dann unsere Verfügbarkeit und werden Ihnen gerne Rede und Antwort stehen. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACERUNG Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGE: https://www.bge.de/de/datenschutz/ . Mit freundlichen Grüßen Leiter Infostellen & Informationsmanagement Referent Öffentlichkeitsarbeit Seite 2 von 2 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine 1. Bürgermeister der Stadt Pfarrkirchen Postfach 1360 84343 Pfarrkirchen Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail dialog@bge.de Mein Zeichen STA_20210528_1146 Datum und Zeichen Ihres Schreibens 28.05.2021; 4.0/SL Datum 15. Juni 2021 Antwort auf Ihr Schreiben vom 28. Mai zum Grundsatzbeschluss der Stadt Pfarrkirchen für das Teilgebiet 3 Sehr geehrter Bürgermeister, wir bedanken uns für Ihr Schreiben, mit dem Sie uns den Grundsatzbeschluss der Stadt Pfarrkirchen vom 29. April 2021 übersenden. Demnach hält die Stadt Pfarrkirchen die Gesteinsschicht unter dem Gemeindegebiet für ungeeignet und lehnt unter Verweis auf die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 18. November 2020 eine Fortführung der Endlagersuche auf ihrem Gemeindegebiet ab. Die der BGE vom LfU übermittelten Hinweise wurden von der BGE geprüft und fachlich eingeordnet. Die fachliche Einordnung ist als Dokument auf der BGE-Website www.bge.de unter „Endlagersuche“ / „Wesentliche Unterlagen“ / „Diskussionen und Fachdebatte“ / „Stellungnahmen“ veröffentlicht: Fachliche Einordnung der „Erste[n] Fragen und Anmerkungen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bezüglich der identifizierten Gebiete in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) vom 18.11.2020, Stand 03.06.2021. Im genannten Dokument finden Sie eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Fragen und Anmerkungen des LfU. Relevante Inhalte für Ihr Anliegen fassen wir untenstehend aus der fachlichen Einordnung der BGE zusammen. Die Form und Proportion einzelner „Segmente“ wurden im Rahmen der Arbeiten zur Ermittlung von Teilgebieten (Schritt 1, Phase I) nicht bewertet. Alle ausgewiesenen Bereiche zwischen aktiven Störungszonen erfüllen die Mindestanforderungen an den … Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Flächenbedarf für ein Endlager in Tongestein, da sie eine Fläche größer oder gleich 10 km2 aufweisen. Das identifizierte Gebiet ist durch die Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen in einzelne Segmente untergliedert. Trotz dieser Segmentierung gehören die einzelnen Teile genetisch zu einem zusammengehörigen Wirtsgestein, das das Teilgebiet ausmacht. Da detaillierte Informationen zur Bewertung jedes einzelnen „Segments“ zum derzeitigen Stand des Standortauswahlverfahrens noch nicht vorlagen, wurden genetisch zusammengehörige Segmente als ein identifiziertes Gebiet ausgewiesen und im Rahmen der geowissenschaftlichen Abwägung gem. §24 StandAG bewertet. In Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Wie im StandAG vorgesehen, findet bis zum Vorschlag von Standortregionen für die übertägige Erkundung keine nachträgliche Anpassung der Teilgebiete statt. Vielmehr können die Anmerkungen des LfU in die Eingrenzung zu Standortregionen einfließen. Unter Berücksichtigung der Größe der im Zwischenbericht Teilgebiete ausgewiesenen Flächen können wir nicht in jedem betroffenen Ort eigene Veranstaltungen planen. Gleichzeitig freuen wir uns, wenn wir – ein entsprechendes Interesse vorausgesetzt – unsere Arbeit in Veranstaltungen vor Ort vorstellen und diskutieren können, beispielsweise im Rahmen kommunaler Gremiensitzungen. Sollten Sie daran Interesse haben, teilen Sie uns dies gerne mit, am besten verknüpft mit einem konkreten Terminwunsch. Wir prüfen dann unsere Verfügbarkeit und werden Ihnen gerne Rede und Antwort stehen. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Anmerkungen oder Fragen zum Verfahren zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf unserem Weg auch weiterhin kritisch begleiten. Mit freundlichen Grüßen Leiter Infostellen & Informationsmanagement Referent Öffentlichkeitsarbeit Seite 2 von 2 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Landrat des Landkreises Bad Dürkheim Herrn Philipp-Fauth-Straße 11 67098 Bad Dürkheim Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail dialog@bge.de Mein Zeichen Datum und Zeichen Ihres Schreibens 17.11.2020 Datum 5. Mai 2021 Ihr Schreiben zu den Ergebnissen des Zwischenberichtes Teilgebiete Sehr geehrter Herr Landrat, vielen Dank für Ihre Hinweise zur geologischen und geografischen Situation des Landkreises Bad Dürkheim. Wir nehmen Ihre Hinweise gerne auf und werden diese im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens entsprechend berücksichtigen. Wir möchten gleichzeitig darauf hinweisen, dass sich unser Vorgehen im Standortauswahlver fahren strikt an den im Standortauswahlgesetz definierten Anforderungen und Kriterien orien tiert. Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete haben wir in einem ersten Schritt gemäß § 13 StandAG die Teilgebiete ausgewiesen, die auf Basis der in den staatlichen geologischen Diensten des Bundes und der Länder sowie nach Anwendung der in den §§ 22 bis 24 StandAG definierten Kriterien grundsätzlich günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung ra dioaktiver Abfälle erwarten lassen. Sie verweisen unter anderem auf die seismischen Aktivitäten im Oberrheingraben und das da mit zusammenhängende Aus für das AKW Mühlheim-Kärlich. § 22 Absatz 2 (4) StandAG legt fest, dass zur Beurteilung der seismischen Aktivität die DIN EN 1998-1/NA 2011-01 zu verwen den ist. Dementsprechend sind Gebiete auszuschließen, deren seismische Gefährdung größer als Erdbebenzone 1 ist. Der Stand der Wissenschaft zur probabilistischen seismischen Gefährdungsanalgse hat sich in zwischen weiterentwickelt. Auf Grundlage einer Neueinschätzung der Erdbebengefährdung Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen FLasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Deutschlands befindet sich der Nationale Anhang der DIN EN 1998-1 aktuell in einem Überar beitungsverfahren, welches noch nicht abgeschlossen ist. Sobald ein neuer Nationaler Anhang gilt und alle erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird die BGE diesen im Standort auswahlverfahren berücksichtigen. Der nun folgende Schritt 2 hat zum Ziel, die nach § 13 Absatz 1 Standortauswahlgesetz ermit telten Teilgebiete zu Standortregionen einzugrenzen, die dann übertägig erkundet werden sol len. Hierfür betrachtet die BGE das Endlagersgstem in seiner Gesamtheit und im Hinblick auf die Frage, inwieweit ein sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle für eine Million Jahre er wartet werden kann. Hierzu gilt es geeignete Anwendungsmethoden zu entwickeln und zu dis kutieren. Werkzeuge für die Eingrenzung der Teilgebiete zu Standortregionen in diesem nächsten Schritt sind beispielsweise repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, die erneute Anwen dung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie gegebenenfalls die planungswis senschaftlichen Abwägungskriterien. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit den Ergebnis sen der Fachkonferenz Teilgebiete. In Ihrem Schreiben verweisen Sie auf die hohe Besiedlungsdichte in der Region rund um Bad Dürkheim. Dieser Aspekte wir in den oben genannten planungswissenschaftlichen Abwägungs kriterien in Betracht gezogen. Da das Standortauswahlverfahren primär sicherheitsorientiert ist und die Sicherheit vorrangig durch die vorherrschende Geologie gewährleistet wird, spielen geowissenschaftliche Kriterien im Verfahren stets eine übergeordnete Rolle. Nichtsdestotrotz werden raumplanerische Aspekte, wie beispielsweise die Siedlungsdichte, im weiteren Verfah ren in den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien berücksichtigt. Diese Abwägungs kriterien sind in § 25 StandAG und der dazugehörigen Anlage 12 beschrieben. Eine Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien kommt jedoch nur in Betracht, wenn Ge biete gleichwertige geologische Voraussetzungen erfüllen, oder wenn sehr große Teilgebiete allein mit den geowissenschaftlichen Methoden nicht sinnvoll eingegrenzt werden können. Wir freuen uns, wenn wir - ein entsprechendes Interesse vorausgesetzt - unsere Arbeit in der Region Bad Dürkheim vorstellen und mit Ihnen diskutieren können. Unter Berücksichtigung des aktuellen Pandemie-Geschehens nehmen wir gerne an digitalen Veranstaltungen teil. Sobald es wieder möglich ist, gehen wir sehr gerne auch in den persönlichen und direkten Austausch. Sollten Sie daran Interesse haben, teilen Sie uns dies gerne mit, am besten verknüpft mit einem konkreten Terminwunsch. Ansprechpartnerin für entsprechende Anfragen ist unsere Kollegin aus dem Verbindungsbüro Berlin Frau @bge.de, +49 5171 43- ). Seite 2 von 3 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Wir danken Ihnen für Ihre Hinweise und Ihre aktive Beteiligung am Standortauswahlverfahren und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Leiter Infostellen & Informationsmanagement Referent Öffentlichkeitsarbeit Seite 3 von 3 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Dagmar Dehmer Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Beteiligung 11513 Berlin @bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens ÖB1-BASE-BASE33300/2021#0001 - 1.2.2021 Datum 14. Dezember 2021 Umgang der BGE mit den Ergebnissen der Fachkonferenz Teilgebiete Sehr geehrte Damen und Herren, für die späte Beantwortung Ihres Schreibens vom 1. Februar 2021 möchten wir uns vorab entschuldigen. Allerdings hat die BGE das Schreiben als Einladung zum Dialog im Herbst 2021 verstanden. Sie haben die BGE darin aufgefordert, bei einer damals noch geplanten Statuskonferenz im November 2021 Stellung zu der Frage zu nehmen, wie die BGE mit den Beratungsergebnissen der Fachkonferenz Teilgebiete umgehen wird. Die Statuskonferenz ist zugunsten einer Diskussion über die Beteiligungselemente in der Phase bis zu den Regionalkonferenzen entfallen. Deshalb hat die BGE am 6. Dezember 2021 eine eigene Digitalveranstaltung zu diesem Thema veranstaltet. Anbei finden Sie die an diesem Abend gehaltene Präsentation, aus der deutlich wird, wie die BGE die Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete bei der Arbeit an einem Standortregionenvorschlag berücksichtigen wird. Die Unterlage wird auch als eigenes Dokument an die Informationsplattform nach §6 StandAG übermittelt. Mit freundlichen Grüßen, Dagmar Dehmer Bereichsleiterin Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Abteilungsleiter Infostellen und Informationsmanagement Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Anlage: Präsentation der BGE zum Umgang mit den Ergebnissen der Fachkonferenz Teilgebiete bei der Onlineveranstaltung „Betrifft: Standortauswahl“ am 6. Dezember 2021 Seite 2 von 2 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine An den Bürgermeister von Bad Zwischenahn Am Brink 9 26160 Bad Zwischenahn Via E-Mail: @bad-zwischenahn.de Eschenstraße 55 31224 Peine T www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail dialog@bge.de Mein Zeichen UKÖ/08/STA/2021 Datum und Zeichen Ihres Schreibens 02.03.2021 Datum 29. April 2021 Antwortschreiben Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr , vielen Dank für die Stellungnahme vom 15.12.2020 zum Teilgebiet 029_00 TG, welche uns per Mail am 02.03.2021 erreicht hat. In der Resolution des Rates der Gemeinde Bad Zwischenahn heben Sie insbesondere die Rolle des Naturschutzes, der Bevölkerungsdichte sowie die Bedeutung von Bad Zwischenahn als touristische Destination hervor. Diese Aspekte gehören zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 25 StandAG, welche in der Anlage 12 (zu § 25) StandAG aufgeführt sind. Das Ziel des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle, welcher den Schutz von Mensch und Umwelt für mindestens 1 Million Jahre gewährleistet. Im Standortauswahlverfahren spielen aus diesem Grund geowissenschaftliche Aspekte im Verfahren stets eine übergeordnete Rolle. Nichtsdestotrotz werden die von Ihnen angesprochenen Aspekte, wie die Nähe zu Naturschutz- oder Siedlungsgebieten, in den weiteren Verfahrensschritten im Rahmen der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien berücksichtigt. Diese Abwägungskriterien sind in § 25 StandAG und der dazugehörigen Anlage 12 beschrieben und werden erstmals bei der Ermittlung von Standortregionen zur übertägigen Erkundung betrachtet. Dabei dienen die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien vorrangig der Einengung von großen, potenziell für ein Endlager geeigneten Gebieten, soweit sich eine Einengung nicht auf Basis der geowissenschaftlichen Kriterien (§§ 22 bis 24) und auf … Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Grundlage der Ergebnisse der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ergibt. Des Weiteren können sie auch für einen Vergleich zwischen Gebieten herangezogen werden, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind. Wirtschaftliche Belange indes wie z. B. Belange des Tourismus sind Gegenstand sozioökonomischer Potenzialanalysen, welche im Rahmen der Phase II des Standortauswahlverfahrens für die übertägig zu erkundenden Standortregionen durchgeführt werden. Sozioökonomische Potenzialanalysen sind ein Instrument zur Feststellung des sozioökonomischen Status quo in den betroffenen Standortregionen im Interesse der dortigen Bevölkerung. Die langfristige Entwicklung einer Standortregion soll durch die Errichtung eines Endlagers keinen Schaden nehmen. Sozioökonomische Potenzialanalysen können daher Anhaltspunkte für die zukünftige Kompensation sozioökonomischer Nachteile betroffener Standortregionen geben. Auf Grundlage des Primats der Sicherheit hat die Langzeitsicherheit im Auswahlverfahren aber auch hier Vorrang vor den Erwägungen, die sich aus den sozioökonomischen Potenzialanalysen ergeben können. Gerne möchten wir abschließend darauf hinweisen, dass die Ausweisung eines Teilgebietes noch kein Votum für einen speziellen Ort ist. Teilgebiete sind zum aktuellen Stand des Verfahrens Gebiete, die eine günstige geologische Voraussetzung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Die 90 Teilgebiete stellen dabei bislang noch ca. 54% der Fläche Deutschlands dar. Aktuell befinden wir uns im Schritt 2 der Phase I, an dessen Ende ein Vorschlag für sogenannte Standortregionen steht, welche nach Festlegung des Gesetzgebers im Rahmen von Phase II übertägig erkundet werden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Leiter Infostellen & Informationsmanagement Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit Seite 2 von 2 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB U St-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
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