Das Projekt "Zur Umsetzung der Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Hans-Uwe Erichsen Kommunalwissenschaftliches Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster durchgeführt. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, die mit der Umsetzung der 'Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt' in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland verbundenen Fragen zu klaeren. Neben den auslegungsbeduerftigen Regelungen der Richtlinie sind auch die umsetzungsrelevanten verfassungsrechtlichen 'Vorfragen', vor allem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Laendern, zu eroertern. Unter Beruecksichtigung des Regelungsanteils von Bund und Laendern sind die Vor- und Nachteile der moeglichen Umsetzungsstrategien - Regelung des Zugangsrechts in eigenen Informationszugangsgesetzen, den Verwaltungsverfahrensgesetzen oder den Fachgesetzen - aufzuzeigen. Die Strukturen (Eckpunkte) einer gesetzlichen Regelung sind herauszuarbeiten, wobei auch auf den Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen sowie auf das Verhaeltnis zu bestehenden Akteneinsichtsrechten einzugehen ist.
Das Projekt "Der Zugang des Buergers zu staatlichen Informationen ueber die Umwelt in der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Hans-Uwe Erichsen Kommunalwissenschaftliches Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster durchgeführt. Der Zugriff des Buergers auf bei staatlichen deutschen Stellen verfuegbare Informationen, die nicht die Umwelt betreffen, durch Akteneinsicht oder Auskunftserteilung ist im geltenden deutschen Recht nur im eingeschraenkten Umfang vorgesehen und steht zumeist im behoerdlichen Ermessen. Der Grundsatz der beschraenkten Aktenoeffentlichkeit wird demgegenueber durch die Richtlinie 90/313/EWG ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt sowie durch das Umweltinformationsgesetz sektoral aufgehoben. Der Inhalt und die Verfahrensausgestaltung des Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen nach der Umweltinformationsrichtlinie sowie nach dem Umweltinformationsgesetz werden im einzelnen dargestellt.
Das Projekt "Datenschutz im Vollzug des Chemikaliengesetzes, Pflanzenschutzgesetzes und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung sind die rechtlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit beim Vollzug des Chemikalien-, des Pflanzenschutz- und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes. Das Umweltbundesamt nimmt nach diesen drei Stoffgesetzen wichtige Aufgaben wahr, wobei eine grosse Menge von stoffbezogenen- aber auch personenbezogener-Daten anfaellt. Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die rechtlichen Anforderungen an die Errichtung einer Datenbank durch das Umweltbundesamt und die Uebermittelung dieser Daten innerhalb und ausserhalb der Verwaltung. Im ersten Teil der Untersuchung werden die Regelungen der drei Fachgesetze untersucht, die die Datenuebermittlung durch das Umweltbundesamt betreffen. Im zweiten Teil werden die Vorschriften, die die Datenuebermittlung steuern, dargestellt. Im letzten Teil des Gutachtens wird dann auf Einzelfragen bezueglich der Fachgesetze eingegangen. Zu dieser Untersuchung liegt eine Aktualisierung aus dem Jahre 1995 vor, wobei insbesondere das Rechtsgutachten aus dem Jahre 1992 im Hinblick auf das inzwischen erlassene Umweltinformationsgesetz ueberarbeitet wurde.
Das Projekt "Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic stellt zeitnah rechtliche Analysen und praktische Optionen für die aktuellen Verhandlungen zur Umsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts zur Verfügung. Zudem werden auch Grundsatzfragen des Umweltvölkerrechts bearbeitet. Mit der Zunahme von Regelungsumfang und -dichte des Umweltvölkerrechts, erweist sich dessen Umsetzung und Durchsetzung als problematisch. Zur Sicherung und Erleichterung der Um- und Durchsetzung wurden in den letzten Jahrzehnten verschiedene Instrumente und Ansätze entwickelt. Dazu gehören die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Informationsrechte, Implementierungs- und Erfüllungsmechanismen sowie Streitvermeidungs- und -schlichtungsmechanismen. Die Instrumente weisen einerseits Gemeinsamkeiten auf, sind jedoch je nach völkerrechtlichem Regime und geregelter Sachmaterie unterschiedlich betreffend u.a. Zusammensetzung, Anrufungsmöglichkeiten, Aufgabenstellung und Arbeitsweise. Die genannten Instrumente werden in diesem Projekt fortentwickelt und den jeweiligen Besonderheiten neuer Übereinkommen und Regime angepasst.