Der Datensatz stellt Tipps für einen erholsamen Aufenthalt in der Stadt Freiburg an heißen Tagen dar. Standorte von Grünen Tipps zeigen schöne Orte im Grünen und im Schatten, blaue Tipps beinhalten immer Zugang zu Wasser und Kühle Innenräume bieten die Gelegenheit, in Gebäuden Erholung zu finden. Die Daten sind "Open Data".
Der Leitfaden erläutert im Detail die Vorgehensweise und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen, wie sie durch Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung festgelegt sind. Die Beschreibung von Aufgaben, Zuständigkeiten und den erforderlichen Handlungen und Konsequenzen soll dazu beitragen, dass die gesetzlichen Vorgaben einfacher umgesetzt und geeignete Maßnahmen zur Überwachung und Verringerung von Expositionen durch Radon am Arbeitsplatz eingeleitet werden können. Der Leitfaden soll das gemeinsame Verständnis der für einen Arbeitsplatz Verantwortlichen und der zuständigen Behörden hinsichtlich der Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen fördern sowie ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln unterstützen.
Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Arbeit des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR).Der Bericht stellt jedoch keine abschließende Bewertung mit finaler Festlegung von Richtwerten durch Abstimmung im AIR dar. Es wird darauf verwiesen, dass final im AIR abgestimmte Richtwerte erst nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt ihre Gültigkeit erlangen. Final abgestimmte Richtwerte sind auf der Website des AIR verfügbar. Der Forschungsbericht wird daher nicht öffentlich hinterlegt, kann aber durch Anfrage beim Umweltbundesamt - Fachgebiet II 1.2 ausgegeben werden. E-Mail an: madlen [dot] david [at] uba [dot] de
Wegen der großen Nachfrage nach Broschüren und Faltblättern zum Themenbereich „Gesundes Wohnen“ und „Innenraumhygiene“ haben wir diese verbrauchernahe Broschüre zusammengestellt. Erstaunlich ist es nicht, dass das Interesse an dieser Thematik so groß ist, verbringen wir doch in unseren Breiten etwa 80 bis 90 Prozent des Tages in Innenräumen – und die meiste Zeit davon zu Hause! Gesunde Lebensbedingungen in unserer Wohnung haben daher eine große Bedeutung für das Wohlbefinden und die Gesundheit. Veröffentlicht in Broschüren.
Bundesbehörden veröffentlichen umfangreichen Ratgeber zur Kindergesundheit „Dicke Luft“ in Schulen kann sich direkt auf die Kindergesundheit auswirken. Jetzt am Schulanfang, nachdem Schulgebäude saniert oder renoviert wurden, kann es zu chemischen Belastungen in den Schulräumen kommen. Da sich in Schulen und Kindereinrichtungen viele Menschen auf engem Raum aufhalten, kann zudem die Konzentration an Kohlendioxid schnell ansteigen. Lüften ist deshalb besonders wichtig. Kinder reagieren oft empfindlicher gegenüber schädlichen Umwelteinflüssen als Erwachsene. Obwohl eine Reihe von Chemikalien für Spielzeug verboten wurden, kann die Konzentration problematischer Stoffe im Hausstaub oder der Raumluft, die zum Teil aus Alltagsgegenständen stammen, nach wie vor hoch sein. Das zeigt sich besonders in Schul- und Kinderzimmern, in denen häufig hohe Belastungen mit unerwünschten Stoffen auftreten. Darüber informieren die Autorinnen und Autoren des Ratgebers „Umwelt und Kindergesundheit – gesünder groß werden“, der von vier Bundesbehörden kostenlos herausgegeben wird: dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Umweltbundesamt (UBA). Neben zahlreichen Tipps für gesunde Innenräume enthält der Ratgeber viele praktische Informationen zu umweltbedingten Kindererkrankungen oder zur Gesundheitsvorsorge bei Kindern, z.B. zu sicheren Kindermöbeln und -sitzen oder zum Umgang mit elektromagnetischer Strahlung aus Babyphonen und Telefonen. Kinder und Jugendliche verbringen häufig mehr als 90 Prozent ihrer Zeit in Innenräumen. Der Eltern-Ratgeber „Umwelt und Kindergesundheit – gesünder groß werden“ widmet sich daher der Lebensqualität von Kindern in Innenräumen, unter anderem in Schulen. Denn je nach Altersstufe und Schulform halten sich Kinder bis zu acht Stunden – bei Hortbetreuung auch länger – in Schulräumen auf. Diese fallen aber immer wieder durch zu hohe Konzentrationen an Kohlendioxid und Feinstäuben auf. Insbesondere nach Renovierungen können zudem aus Bauprodukten oder neuen Einrichtungsgegenständen unerwünschte Stoffe austreten. In älteren Schulgebäuden oder solchen mit baulichen Mängeln kann es zu Schimmelbelastungen kommen. Durch schlechte Luft können Kinder müde werden und Kopfschmerzen bekommen. Das beeinträchtigt ihre Konzentration und somit ihren Lernerfolg. Regelmäßiges Stoßlüften, nicht nur während der Pausen, sondern auch während des Unterrichts, ist darum besonders wichtig. Gerade im Sommer reicht das Lüften in den Pausen nicht aus, weil der Luftaustausch zwischen Außen- und Innenbereichen wegen des geringen Temperaturunterschieds geringer ausfällt. Gesunde Atemluft ist für den Lernerfolg mindestens genauso wichtig, wie gute Ernährung und ausreichend Schlaf. Auch für Kinderzimmer gilt: regelmäßig Lüften. Von jeder Art von Duftsprays oder anderen Raumlufterfrischern rät das UBA dagegen ab. Solche Produkte bringen zusätzliche Chemikalien in die Raumluft und verschleiern eine mangelhafte Luftqualität. Worauf der Eltern-Ratgeber auch hinweist: Kinder verhalten sich anders als Erwachsene. Sie krabbeln und spielen häufig auf dem Boden, wodurch sie größeren Mengen an Schadstoffen ausgesetzt sein können als Erwachsene. Die Wahrscheinlichkeit, Schadstoffe aufzunehmen, kann sich zusätzlich erhöhen: durch den für Kinder typischen Hand-zu-Mund-Kontakt oder das Nuckeln an Gegenständen. Daran sollten Eltern speziell beim Einkauf von Kindersachen denken. So ist es bei neuen Spielsachen wichtig, auf deren Beschaffenheit zu achten. Produkte, die unangenehm riechen oder speziell beduftet sind, sollten gemieden werden. Gute Orientierung bei der Auswahl von Kindersachen bieten das GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit und der Blaue Engel für umweltfreundliche und schadstoffarme Produkte. Ausführlich gehen die Autoren und Autorinnen darauf ein, worauf bei Wickeltischen, Badewannen oder Kinderhochsitzen geachtet werden soll. Darüber hinaus geben sie Tipps für den Wohnungsumzug mit Kleinkindern. Vorsorgen lässt sich auch bei Babyphone, WLAN-Router und Handy. Sie alle nutzen Funkwellen – sogenannte elektromagnetische Felder – für die Datenübertragung. Grenzwerte beschränken die Belastung. Doch Kinder könnten empfindlicher reagieren als Erwachsene. Und sie werden ihr Leben lang mit diesen Techniken umgehen. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät deswegen vorzusorgen und die Belastung so gering wie möglich zu halten. Wie das geht, ohne auf die Vorteile von Mobiltelefon und Babyphone zu verzichten, erklären die BfS-Fachleute in dem neuen Ratgeber. Schon bei Babyphonen gibt es große Unterschiede. Bei Produkten mit dem Blauen Engel ist die Strahlung geringer als bei anderen Geräten. Wichtig: der Abstand verringert die Belastung. Das Babyphone sollte also so weit wie möglich vom Kinderbett entfernt stehen. Ein weiterer Tipp: Modelle mit Akkus sind nicht nur praktischer, sondern auch strahlungsärmer als solche mit Netzteil. Handys sollten grundsätzlich aus dem Kinderzimmer verbannt werden. Sie sind kein geeignetes Spielzeug für Säuglinge und Kleinkinder. Denn die stärkste Belastung im Alltag ist meist das Handy, wenn seine Antenne sendet – auch für Erwachsene. Telefonieren sollten Kinder mit dem Handy nur, wenn nötig. Besser ist das altbekannte Festnetztelefon mit Kabel. Auch bei Schnurlostelefonen ist die Belastung deutlich niedriger als bei Handys. Beim Kauf kann man von vornherein auf strahlungsarme Handys und Schnurlostelefone achten. WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnurlostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. Schlaf- und Kinderzimmer sind dagegen nicht geeignet. WLAN-Router lassen sich abschalten, wenn man sie nicht benutzt. Besonders nachts ist das empfehlenswert.
UBA empfiehlt Sicherheitsinfo auf der Verpackung Neue Messungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen: Wer nach dem Zerbrechen einer Energiesparlampe sofort und gründlich lüftet, muss keine Gesundheitsrisiken durch Quecksilber befürchten. Diesen Sicherheitshinweis sollten die Hersteller allen Verpackungen beifügen, empfiehlt das UBA, dessen Präsident Jochen Flasbarth auch Nachholbedarf bei der Bruchsicherheit von Energiesparlampen sieht: „Splittergeschützte Modelle mit Plastik- oder Silikonmantel bieten schon heute Vorteile, da sie das sichere Aufräumen zerbrochener Lampen vereinfachen. Benötigt werden aber noch Lampen, aus denen das Quecksilber im Falle eines Bruches gar nicht erst austritt.“. Durch die neuen Messungen fand das UBA auch Hinweise, dass aus Energiesparlampen mit Amalgamtechnik deutlich weniger Quecksilber austritt, als aus solchen mit flüssigem Quecksilber. Den von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Ausstieg aus der Glühbirnentechnik hält das UBA weiter für richtig, so Flasbarth: „Die bisherigen Glühlampen sind zu große Energieverschwender.“ Ab dem 1. September 2011 dürfen unter anderem Standardglühbirnen über 40 Watt, also auch die weit verbreitete 60-Watt-Birne, nicht mehr in den Handel gebracht werden. Das UBA hat bei vier neuwertigen Lampentypen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Versuche in einem Büroraum bestätigten eindeutig, dass schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern. Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt das. Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Das Ergebnis: Bisher ist keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt. Allerdings ist das Angebot splittergeschützter Lampen noch sehr begrenzt. Flasbarth appelliert deshalb an die Industrie, das Angebot an bruchsicheren Lampen weiter zu erhöhen: „Zerbrechen die Lampen, darf grundsätzlich kein Quecksilber austreten. Mit bruchsicheren Hüllen und Splitterschutz lässt sich das zum Beispiel erreichen.“ Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, Lampen zu entwickeln, die ganz ohne Quecksilber auskommen; etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik. Energiesparlampen sind ein Ersatz für Glühlampen. Diese können die neuen EU-Effizienzvorschriften (EG 244/2009) vielfach nicht erfüllen und werden deshalb nach und nach vom Markt genommen. Ab dem 1. September 2011 dürfen Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt nicht mehr auf den Markt gelangen. Ab dem Herbst 2012 gilt dies auch für Lampen mit mehr als 10 Watt; Lampen mit weniger Watt, wie bei Weihnachtsbeleuchtung, sind weiter erlaubt. Die Verordnung soll helfen, den erheblichen Stromverbrauch durch Haushaltslampen von rund 112 Milliarden Kilowattstunden in der EU im Jahre 2007 zu senken. Im günstigsten Falle kann der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 39 Milliarden Kilowattstunden gesenkt werden - das entspricht der Jahresleistung von rund 10 Großkraftwerken (mit je 800 Megawatt Leistung).
Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht Schwerpunkte 2017 Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“ Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im heute veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des UBA. Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen ( VOC ). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben. Ein weiterer UBA -Jahresschwerpunkt ist die Landwirtschaft. Maria Krautzberger: „Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sind durch die intensive Landwirtschaft belastet. Die durch die Landwirtschaft verursachten Umweltschäden zu beseitigen, kostet die Allgemeinheit Geld. Eine Untersuchung des UBA hatte jüngst gezeigt, dass Trinkwasser in einigen Regionen Deutschlands künftig deutlich teurer werden könnte, wenn die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft nicht zurückgehen. „Mit der neuen Düngeverordnung werden wir allerdings Verbesserungen erreichen. So wird beispielsweise die Düngung im Herbst eingeschränkt, bei der die Gefahr besonders hoch ist, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt“, so Krautzberger. Das UBA bezweifelt aber, ob mit den geänderten und neuen Regelungen im Düngerecht das Ziel aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von maximal 70 Kilogramm Stickstoffüberschuss pro Hektar bis 2030 erreicht werden kann. Klimaschutz zählt ebenfalls zu den UBA-Schwerpunkten 2017. Maria Krautzberger appellierte an die Politik, die eigenen Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. „Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll die Energiewirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2014 um die Hälfte senken. Dazu müssen bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte der Stromerzeugungskapazitäten von Stein- und Braunkohlekraftwerken gekappt werden.“ Das UBA hat bereits im Januar 2017 mögliche Ausstiegspfade aus der Kohle vorgelegt, beispielsweise Preisaufschläge für fossile Brennstoffe wie Kohle oder begrenzte Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. Alle Vorschläge ließen sich national umsetzen, müssten aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. „In den betroffenen Regionen muss allerdings dringend ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden. Nur so haben Investoren Planungssicherheit, Beschäftigte neue Arbeitsplätze und Fehlinvestitionen durch neue oder erweiterte Tagebaue werden vermieden“, sagte Krautzberger. „Das deutsche Klimaschutzziel sind 80 bis 95 Prozent Minderung bis 2050 gegenüber 1990. Dies sollte in einem Klimagesetz verankert werden, das auch den Rahmen für eine Klimafolgenanpassung setzt“, so Krautzberger weiter.
Floor coverings, panels and interior doors made of wood and timber products are often made of numerous materials that are virtually always processed, glued together, painted or coated. This can lead to environmental problems and health issues during the lifetime of such products. This guide discusses environmental criteria for the procurement of floor coverings, panels and interior doors. The guide is based on the January 2013 edition of the Blue Angel eco-label criteria for low emission interior floor coverings, panels and doors made of wood and timber products (RAL-UZ 176). Veröffentlicht in Ratgeber.
Mould and fungi pose major problems in residential buildings and indoor environments. Not only in older buildings without any insulation improvements on the envelope/building shell, but also in new energy efficient buildings can mould and growth of fungi occure. Most important is the influence of water and dampness. Mould on wall and furniture surfaces can be easily detected/recognizied, more difficult is detecting mould inside building construction materials and in the hollow spaces. The UBA’s mould guidelines give detailed information on mould problems in the indoor environment. Primarily serving as a knowledgebase and application aid for experts involved in the detection and elimination of mould damage, it also provides valuable tips and information for residents and room users in schools, offices, etc. who are affected by mould infestation. Updated edition: April 2024 Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Geschäfte und Unternehmen in Frankreich müssen ab dem 1. Juli 2012 die Beleuchtung ihrer Schaufenster, Fassaden und von Innenräumen, die von außen sichtbar sind von 1 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens ausschalten. Die neue Energiesparverordnung war im Dezember 2011 angekündigt worden. Die Regierung erhofft sich Einsparungen von 170 Millionen Euro jährlich.
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