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Igeln in Not richtig helfen

Es ist grundsätzlich verboten, Wildtiere wie Igel einfach aus der Natur zu entnehmen. Ein Igel darf nur in Pflege aufgenommen werden, wenn es unbedingt nötig ist. Das Tier muss nach der Genesung wieder ausgewildert werden. Wer im Winter einem Igel begegnet, sollte das Tier zunächst genau beobachten, bevor etwas unternommen wird. Es kommt vor, dass Igel ihren Winterschlaf unterbrechen und einige Tage umherwandern. Das kann verschiedene Ursachen haben. Das Winterschlafnest könnte gestört worden sein. Auch Harnabsatz oder warmes Wetter können dazu führen, dass ein Igel seinen Winterschlaf unterbricht. Wirkt der Igel rundlich, ist aktiv und rollt sich bei Berührung in eine Stachelkugel zusammen, ist er vermutlich nicht hilfsbedürftig. Bei zu mageren Igeln im Winter, sichtbaren Verletzungen, deutlichem Röcheln oder starkem Husten, torkelndem Gang oder teilnahmslosen Verhalten sollte man tätig werden. In solchen Fällen sollte unbedingt eine tierärztliche Praxis oder Klinik auf gesucht oder eine örtliche Igelpflegestelle bzw. ein Tierheim kontaktiert werden. Auf keinem Fall sollte die Pflege eines hilfsbedürftigen Igels von Laien mit fehlendem Fachwissen ohne Rat und Hilfe von fachkundigen Personen in die Hand genommen werden. Es können dabei durch fehlendes Wissen trotz bester Absicht viele Fehler gemacht werden, die der Igel im schlimmsten Fall mit seinem Leben bezahlt. So darf Igeln entgegen landläufiger Meinung keine Milch gegeben werden, da sie diese nicht vertragen und es zu Verdauungsstörungen kommen kann. Etwa ab Ende Oktober beginnen Igel bis zum Frühjahr Winterschlaf zu halten, hierfür haben sie sich schon ab dem Spätsommer Reserven angefressen. Viele Jungtiere erreichen aber bis zum Wintereinbruch nicht das für den Winterschlaf notwendige Mindestkörpergewicht von 500 bis 700 Gramm. Erwachsene Tiere sollten mindestens ein Kilogramm auf die Waage bringen. Zu leichte Tiere überleben den Winterschlaf meist nicht. Wer zufällig auf ein Winterquartier eines Igels stößt, etwa bei Gartenarbeiten, sollte den Igel nicht berühren oder stören und das Nest einfach zügig wieder zudecken und in Ruhe lassen. Igel im Winterschlaf sind fest zu einer Kugel zusammengerollt und bewegen sich nicht. Sie können sogar tot erscheinen, da sie nur wenig atmen. Der Igel wurde von der Deutschen Wildtier Stiftung zum Wildtier des Jahres 2024 ernannt. Igel werden immer seltener, da das Überleben in unserer Kulturlandschaft für sie schwierig geworden ist. Es fehlt den stacheligen Insektenfressern an geeignetem Lebensraum und an Nahrung. Helfen kann man den Igeln am besten durch einen nicht zu „aufgeräumten“ Garten mit verwilderten Ecken, Laub-, Reisig- und Totholzhaufen. Sie bieten den Igeln Nahrung und Schutz. Auf den Einsatz von Pestiziden wie Schneckenkorn, Unkraut - und Insektenvertilgungsmittel sollte verzichtet werden, denn diese Mittel können dem Igel sehr schaden. Igel benötigen große Reviere zur Futter- und Winterquartierssuche, daher sind sie auf durchlässige Zäune zu anderen Gärten angewiesen. Besonders wichtig ist auch, Rasenmähroboter auf keinen Fall nachts laufen zu lassen. Mähroboter töten jährlich zahlreiche Igel qualvoll oder verletzen sie schwer, da sie die kleinen Tiere nicht als Hindernis erkennen. Vor dem Einsatz von Kantenschneidern und Rasentrimmern muss überprüft werden, ob hierdurch keine versteckten, schlafenden Igel an Heckensäumen und Strauchrändern verletzt werden können. Wer auf den Einsatz solcher Geräte nicht verzichten kann, sollte sie nur bei Tageslicht nutzen und den Garten vorher auf Igel kontrollieren. Eine Informationsstelle im Internet ist zum Beispiel der Verein „Casa dei Riccio - Haus der Igel e. V.“, dem 2024 der Tierschutzpreis des Landes NRW verliehen wurde. Der Verein informiert mit einer interaktiven Karte über Igel-Anlaufstellen deutschlandweit. https://haus-der-igel.de/igelhilfe.html zurück

Fledermäuse in der Corona-Pandemie zu Unrecht in Verruf geraten

Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) zieht aus ihren Winterquartieren im Frühjahr in ihre bis zu 100 km entfernten Wochenstuben. Die Art kommt in Niedersachsen in vielen Regionen vor. (Foto: Dr. Jakob Fahr, NLWKN) Unheimliche Blutsauger, Unglücksboten, Überträger von Krankheiten – die oft jahrhundertealte Liste der Vorurteile gegenüber Fledermäusen ist lang und hält sich regional zum Teil sehr hartnäckig. Die aktuelle Corona-Pandemie nährt diese Schauergeschichten und das veraltete Image zusätzlich. „Die in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind aber keine Überträger des Corona-Virus SARS-CoV-2“, erklärt Dr. Melina Heinrich, Expertin für Fledermäuse im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). „Der Ursprung des Virus bleibt jedoch vorerst ungeklärt.“ Fledermäuse zählen zu den am stärksten bedrohten Säugetierarten in Deutschland. Aus Niedersachsen sind aktuell 19 Fledermausarten bekannt. Weitere Arten wie die Kleine Hufeisennase sind in Niedersachsen seit Jahrzehnten durch den Einfluss des Menschen ausgestorben. Viele Fledermausarten sind stark bedroht, und nicht zuletzt deswegen stehen alle Arten dieser Tiergruppe in Europa unter strengem Artenschutz. „Fledermäuse aus Angst vor dem Corona-Virus zu bekämpfen, entbehrt jeder Grundlage. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht dafür sogar hohe Strafen vor“, betont Heinrich. „Nicht nur das Töten, auch das Stören von Fledermäusen sowie die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Quartiere ist eine Straftat.“ Fledermäuse und Corona – kurz erklärt Säugetiere sind Wirte unterschiedlicher Bakterien und Viren. Das gilt für Menschen wie für Fledermäuse. Darunter befinden sich auch verschiedene Arten von Corona-Viren wie SARS-CoV-2. Es handelt sich hierbei um einen Krankheitserreger des Menschen, der genetisch eng mit Viren aus dem Tierreich verwandt ist. Eine direkte Übertragung des Corona-Virus von Fledermäusen auf Menschen ist nach aktuellem Wissensstand höchst unwahrscheinlich. Bis ein Corona-Virus, das in einer Fledermauspopulation zirkuliert, für den Menschen ansteckend wird, sind mehrere Übergänge von einer Tierart zur nächsten notwendig, bei denen sich gleichzeitig auch das Virus selbst an die neuen Wirtsarten anpassen muss. Daher erfolgen Wirtswechsel ausgesprochen selten und auch nur unter sehr speziellen Bedingungen. Dazu zählen zum Beispiel Wildtiermärkte, wo Tierarten unterschiedlicher Lebensräume auf engstem Raum aufeinandertreffen. Ein derart enger Kontakt von Zwischenwirt und Mensch, der für eine Virusübertragung entscheidend ist, ist in Deutschland nicht gegeben. Die in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind nicht mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert. Nach wie vor nicht zweifellos geklärt ist der tatsächliche Ursprung von SARS-CoV-2. Wissenschaftler fanden Viren mit ähnlichem Erbgut in asiatischen Fledermäusen aus der Gruppe der Hufeisennasen und in Schuppentieren. Genetische Untersuchungen legen nahe, dass der Wechsel des Virus vom ursprünglichen Wirt auf einen Zwischenwirt und schließlich auf den Menschen bereits mehrere Jahrzehnte zurückliegt. Fledermäuse leiden auch unter dem Rückgang der Insekten Fledermäuse sind unverzichtbare Akteure in vielen Ökosystemen, auf die auch wir Menschen angewiesen sind. Als Insektenfresser dezimieren sie Schädlinge in der Land- und Forstwirtschaft, in tropischen Regionen der Erde bestäuben und verbreiten sie viele Pflanzenarten. Allerdings ist auch diese Artengruppe stark vom Rückgang der Insekten betroffen. Da sich unsere heimischen Fledermäuse von Insekten ernähren, verknappt sich mit deren Rückgang ihre Nahrungsquelle. Hinzu kommen weitere Faktoren wie der Verlust von Quartieren und Jagdgebieten. In den letzten Jahren wurden immer häufiger geschwächte und unterernährte Tiere gefunden. „Daher ist es bei allen Gefährdungsursachen, denen die Fledermäuse ausgesetzt sind, umso wichtiger, dass sich negative Vorurteile nicht in den Köpfen der Menschen festsetzen, die das Überleben dieser besonderen Tiergruppe zukünftig noch schwieriger machen würden“, so die Fledermaus-Expertin des NLWKN. Aktuell besonders sensible Zeit – Wochenstube der Fledermäuse Ab Ende Mai beginnt in Deutschland die besonders sensible Zeit, in der Fledermäuse ihr zumeist einziges Junges zur Welt bringen und über den Sommer hinweg großziehen. Hierfür fliegen sie aus den Winter- in ihre Sommerquartiere, wo sich die Weibchen in Gruppen zusammenschließen und in sogenannten Wochenstuben ihre Jungen bekommen. Viele Fledermausarten sind typische Kulturfolger. Die Wochenstuben befinden sich daher häufig im Siedlungsbereich und dort in Kirchen, Scheunen, Wohngebäuden oder Bäumen. Fledermäuse leben bereits lange mit uns zusammen. Viele Menschen bemerken sie nicht einmal. Es ist wichtig, dass diese Koexistenz im Siedlungsbereich auch in Zeiten von Covid-19 erhalten und wo möglich gefördert wird. Bei den wenigen direkten und indirekten Kontakten zwischen Menschen und Fledermäusen wie zum Beispiel Kot, der aus einem Quartier rieselt oder Jungtiere, die aus einer Wochenstube fallen, ist ein ruhiger und besonnener Umgang die beste Reaktion. Beispielsweise sollten, sofern es nicht vermieden werden kann, lebende oder tote Fledermäuse sowie deren Kot nur mit Handschuhen angefasst werden. „Wir leben in einer Gesellschaft, in der vielen Menschen der Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt am Herzen liegt. Sich nicht von Angst und Vorurteilen leiten zu lassen, hilft unsere Fledermäuse zu schützen und somit unsere heimische Artenvielfalt zu erhalten. Denn Artenschutz beginnt oft direkt Zuhause“, so Heinrich. Allgemeine Informationen zu Fledermäusen bietet die Broschüre „Fledermäuse – geliebte Nachtschwärmer“ auf der NLWKN-Website als PDF zum Download www.nlwkn.niedersachsen.de/43960.html oder kostenfrei als Bestellung im NLWKN-Webshop https://nlwkn-webshop.webshopapp.com/fledermaeuse-geliebte-nachtschwaermer.html Informationen zu Fledermäusen und SARS-CoV-2 erhalten sie u.a. hier: https://bvfledermaus.de/wp-content/uploads/2020/04/Informationsblatt-Fledermaeuse-und-SARS-CoV-2.pdf www.bfn.de/themen/artenschutz/regelungen/wandernde-tierarten/eurobats.html Fledermaus gefunden, was tun? Bitte kontaktieren sie die ehrenamtlichen Fledermausregionalbetreuer/innen des Landes Niedersachsen als Ansprechpartner in Sachen Fledermausschutz in den Kommunen oder wenden sie sich an die Wildtierauffangstationen: www.nlwkn.niedersachsen.de/44215.html www.nlwkn.niedersachsen.de/46125.html

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen/Arten melden/Igel: Igel Sie haben einen Igel gesehen?

Der Braunbrustigel oder Westigel ist der in West- und Zentraleuropa - und somit auch in Hessen -vorkommende Vertreter der beiden europäischen Igelarten. Die einst häufige Art ist jedoch in den letzten Jahren immer seltener zu sehen. In der Roten Liste der Säugetiere Hessens von 2023 wird der Igel daher in der Vorwarnliste geführt. Der Bestandstrend ist offensichtlich abnehmend, das genaue Ausmaß und die Ursachen hierfür sind jedoch nicht genauer bekannt, da bisher keine systematische Erfassung der Igelvorkommen in Hessen durchgeführt wird. Um diese Wissenslücke zu schließen und die Datengrundlage zu verbessern, rufen das HLNUG und das Institut für Tierökologie und Naturbildung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, Igel-Beobachtungen und -Totfunde über das Meldeportal des HLNUG zu melden. Das Beifügen von Fotos sowie Anmerkungen zum Zustand der Tiere sind dabei ausdrücklich erwünscht und können helfen ein genaueres Bild zu erhalten. Eine Störung der Tiere sollte selbstverständlich vermieden werden. Da Igel die kalte Jahreszeit im Winterschlaf verbringen, sind die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere je nach Witterung nur von März/April bis Oktober/November zu beobachten. Im Herbst, wenn sich insbesondere die Jungtiere Fettreserven für den Winterschlaf anfressen müssen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Igelbeobachtungen. Ziel des Projekts ist es, die Datengrundlage zu den Hessischen Igelvorkommen zu verbessern als Basis für weiterführende Untersuchungen, aber auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Wildtier des Jahres 2024 zu lenken, das trotz großer Beliebtheit langsam aber stetig aus den Gärten und der Landschaft zu verschwinden droht. Melden Sie bitte Ihre Beobachtung über unser Meldeportal . (Angaben zu personenbezogenen Daten sind freiwillig) Systematik: Ordnung: Insektenfresser ( Eulipotyphla ) Familie: Igel ( Erinceidae ) Art: Braunbrustigel oder Westigel (auch Igel) ( Erniaceus europaeus ) Merkmale: Färbung von Fell, Gesicht und Stacheln dunkel- bis hellbraun. Das Stachelkleid besteht aus 5.000-7.500 2-3 cm langen, hell-dunkel gebänderten Stacheln. Die Vorderfüße sind mit langen Krallen versehen, der kurze Schwanz ist unscheinbar, die Ohren rund und klein, die Schnauze spitz und beweglich. Sinne: Das Sehvermögen ist bei dem nachtaktiven Igel relativ schlecht ausgebildet. Umso besser sind Geruchs-, Gehör- und Tastsinn entwickelt. Igel können auch im Ultraschallbereich sehr gut hören. Größe & Gewicht : Adulte Tiere weisen eine Körperlänge von 20-30 cm und ein Gewicht von 600 – 1500 g auf, wobei die Männchen etwas größer und schwerer sind als die Weibchen. Verbreitung: In ganz West- und Zentraleuropa und somit auch in Hessen und Deutschland flächendeckend verbreitet. In Neuseeland eingeführt. Lebensraum: Strukturreiche Landschaften in Parks und Gärten, Streuobstwiesen sowie Laub- und Mischwälder. Strukturarme Landschaften und große Äcker werden gemieden. Lebensweise: Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sie leben als Einzelgänger und sind sehr ortstreu, zeigen aber in der Regel kein Territorialverhalten. In einer Nacht können Igel mehrere Kilometer zurücklegen. Bei den Männchen sind Streifgebiete von über 100 ha nicht selten, während es bei den Weibchen nur 3-10, maximal 30 ha sind. Bei Gefahr rollen Igel sich mit Hilfe einer ringförmigen Muskulatur zu einer Stachelkugel ein. Die Wintermonate von etwa Oktober/November bis März/April verbringen Igel im Winterschlaf in einem dichten und geschützten Nest. Nestbau: Igel nutzen im Jahresverlauf unterschiedliche Nester. Den Winterschlaf verbringen sie in einem dichten, möglichst geschützt und ungestört gelegenen Winternest. Recht einfach gebaute Tagesnester dienen in der aktiven Zeit des Jahres tagsüber als Ruhestätte. In gut geschützten Aufzuchtnestern ziehen die Igelweibchen ihre Jungen auf. Die Nester bestehen meist aus Laub, Moos und Gras und befinden sich oft in Reisig- und Laubhaufen oder dichten Gebüschen, aber auch in Schuppen und Scheunen. Nahrung: Hauptnahrung sind Insekten, Regenwürmer, Asseln, Schnecken, aber auch Frösche, kleine Schlangen, Eidechsen, junge Mäuse, Vogeleier und Aas werden verzehrt. Fortpflanzung & Jungenaufzucht: Die Paarungszeit dauert etwa von Mai bis August. Nach 32-36 Tagen Tragzeit werden 4-5 (selten bis zu 10) nackte und blinde Junge zur Welt gebracht. Die Nesthocker werden etwa 6 Wochen lang von der Mutter gesäugt. Bereits mit 3 Wochen beginnen sie die Nestumgebung zu erkunden und mit etwa sieben Wochen und einem Gewicht von 250-350g sind sie selbständig und gehen ihre eigenen Wege. Lebensdauer: In der freien Natur leben Igel durchschnittlich knapp 2 Jahre, nur wenige Tiere erreichen ein Alter von bis zu 7 Jahren und nur 1/3 der Jungtiere übersteht das erste Lebensjahr. In Menschlicher Obhut können die Tiere auch bis zu 11 Jahre alt werden. Natürliche Feinde: Große Greifvögel wie Uhu und Habicht sowie Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär können dem Igel gefährlich werden, aber auch Parasiten wie Flöhe, Milben und Würmer führen bei starkem Befall geschwächter Tiere zum Tod. Gefährdungen: Lebensraumverlust durch fehlende Hecken- und Saumstrukturen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaften sowie durch naturferne, „sterile“ Gärten ohne Nahrungsangebot und Versteckmöglichkeiten. Lebensraumzerschneidung durch Barrieren wie Zäune, Mauern und Straßen. Rückgang der Insektenfauna sowie trockenheitsbedingter Nahrungsmangel. Direkte Gefährdung durch Straßenverkehr, Verbrennen von Reisig- und Laubhaufen, Mähgeräte wie Motorsensen und Mähroboter, künstliche Teiche ohne Ausstieg, Kellerschächte o. Ä. ohne Ausstieg. Igel sind geschützte Wildtiere, die nach den Vorschriften für besonders geschützte Tierarten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) nicht gefangen und aus der Natur entnommen werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist ein Eingreifen erlaubt. So dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere in menschliche Obhut genommen werden, um sie gesund zu pflegen. Dabei sollten unbedingt Igelexperten oder Tierärzte zu Rate gezogen werden, denn die Aufzucht von Igeln ist schwierig und die Erfolgschancen einer Wiederauswilderung erfahrungsgemäß gering. Die Tiere sind nach der Genesung unverzüglich wieder freizulassen. Ein Eingreifen sollte nur bei eindeutig hilfebedürftigen Igeln erfolgen: Offensichtlich verletzte Tiere Offensichtlich kranke und geschwächte Tiere. Mögliche Indizien: Igel die tagsüber unterwegs sind, torkeln, reglos liegen, sich bei Berührung nicht einrollen. Länger verwaiste Säuglinge Igel, die noch nach Wintereinbruch draußen unterwegs und deutlich geschwächt sind. Ausführliche Informationen zum Thema sowie Ansprechpartner (deutschlandweit) gibt es z. B. bei Pro Igel e.V. In einem Igelfreundlichen Garten darf es ruhig etwas unordentlich zugehen. Verzichtet man auf allzu gründliches Aufräumen, lässt Totholz, Reisig und Herbstlaub liegen und legt möglichst vielfältige naturnahe Strukturen an, ist dem kleinen Stacheltier schon sehr geholfen. Dabei können einfache Maßnahmen schon viel bewirken und darüber hinaus auch zahlreichen anderen heimische Tierarten zugutekommen: Natürliche Igelverstecke anbieten: Hecken mit heimischen Sträuchern, Laub-, Reisig- und Totholzhaufen bieten Igeln Möglichkeiten für Tagverstecke und Winternester. Aber auch seine Nahrungstiere, wie z. B. Würmer, Schnecken oder Insekten, tummeln sich gerne in diesen eher schattig-feuchten Bereichen. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Tel.: 0641-200095 24 Ansprechpartnerin: Irene Glatzle Institut für Tierökologie und Naturbildung GmbH Marburger Straße 14 + 16, 35321 Laubach-Gonterskirchen Tel.: ++49 (0) 6405 505 77 - 0 E-Mail: info[at]tieroekologie.com Ansprechpartner: Dr. Markus Dietz, Lisa Höcker Irene Glatzle Tel.: 0641-200095 24 Melden Sie uns Ihre Sichtung Rote Liste der Säugetiere Hessens (2023) Igelhilfe: Pro Igel e. V. Igelfreundlicher Garten: NABU (Naturschutzbund) e. V. Igelzentrum Zürich

10_Säugetiere

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Dietrich HEIDECKE, Thomas HOFMANN, Mat- thias JENTZSCH, Bernd OHLENDORF und Wolfgang WENDT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung In Sachsen-Anhalt leben heute 70 Säugetierar- ten. Der Liste rezenter Arten sind fünf weitere hin- zu zu fügen, die in die Kategorie „Ausgestorben oder verschollen“ eingestuft werden. Die Alpen- spitzmaus (GAHSCHE 1993), die Große Hufeisen- nase und der (Europäische) Nerz sind im 20. Jahr- hundert ausgestorben, der Wolf (BUTZECK et al. 1988) und der Elch bereits früher. Von den bei- den letztgenannten Arten treten jedoch sporadisch einzelne aus den osteuropäischen Populationen einwandernde Tiere auf. Nicht in die Rote Liste Sachsen-Anhalts aufge- nommen wurden im Gegensatz zur Bundesliste (BOYE et al. 1998) die in historischer Zeit für unser Land unwiederbringlich und z.T. weltweit ausge- storbenen Arten Pferd, Auerochse, Wisent und Bär (vgl. FRANK & NEUMANN 1999; BUTZECK et al. 1988) sowie die in historischer Zeit in der Elbe und Saa- le nachgewiesenen Wal-, Delphin- und Robben- arten. Sieben Arten der heutigen Säugetierfauna Sachsen-Anhalts sind als Neozoen zu betrach- ten. Sie wurden aus jagdlichen Motiven ausge- setzt (Damwild, Mufflon), wanderten aus osteuro- päischen Auswilderungsgebieten ein (Marder- hund), entwichen aus Gehegehaltungen (Bisam- ratte, Mink, Waschbär, Nutria) oder wurden sogar von Farmbesitzern in die Wildbahn entlassen (Nu- tria in den östlichen Bundesländern um 1990). Für diese Arten treffen die definierten Gefährdungs- kriterien ebenso wenig zu wie für die beiden gele- gentlich die Elbe aufwärts wandernden Robben- arten Seehund und Kegelrobbe. Einschränkend zur hier erfolgenden Gefährdungs- einstufung ist zu bemerken, dass die Kenntnisse über Vorkommen und Bestandsentwicklungen der Säugetierarten im Vergleich zu anderen Wirbel- tierklassen aufgrund ihrer versteckten oder nächt- lichen Lebensweise auch heute - von Art zu Art unterschiedlich - noch relativ gering und lücken- haft sind. Nur für einzelne Arten sind verallgemei- nerungsfähige Untersuchungsergebnisse oder Bestandsanalysen publiziert. Vergleichbare Abun- danzangaben aus früheren Zeithorizonten gibt es - abgesehen von den über lange Zeit geführten Jagdstatistiken (STUBBE 1989) - nur für wenige Arten (z.B. Biber, Hamster). Datengrundlagen Die Einstufung der heimischen Säugetierarten gemäss den vorgegebenen Bewertungs- und Gefährdungskategorien basiert auf der für die ers- te Fassung der Roten Liste erstellten Säugetier- ! liste (unpubliziert), ergänzt durch Angaben aus den erläuternden Darstellungen von GAHSCHE & HAFERKORN und OHLENDORF (in: FRANK & NEUMANN 1999) sowie weiteren zusammenfassenden Ver- öffentlichungen (ERFURT & STUBBE 1986, STUBBE & STUBBE 1994). Darüber hinaus lieferten Angaben aus den historischen Faunenwerken von SAXESEN (1834), BLASIUS (1857), SCHULZE (1890) und TA- SCHENBERG (1909, 1918) sowie zahlreiche in jün- gerer Zeit von den ehemaligen Bezirksarbeitsgrup- pen Artenschutz in Halle und Magdeburg und von den Arbeitskreisen Fledermäuse und Biberschutz gesammelte und archivierte Nachweis-Mitteilun- gen wertvolle Fakten zur Entwicklung der Säuge- tierfauna Sachsen-Anhalts. Die auf diesem Wege gewonnenen Grunddaten wurden in gemeinsa- men Beratungen der Autoren zur Definition von Verbreitung, Abundanz, Populationstrend und Gefährdungsursachen für die einzelnen Arten ausgewertet. Die für die Landesliste verwendete Nomenklatur und die Einschätzungen zum Arealstatus der ein- zelnen Arten orientieren sich am Europäischen Säugetieratlas (MITCHELL-JONES et al. 1999). Bemerkungen zu ausgewählten Arten, Gefähr- dungsursachen und erforderliche Schutzmaß- nahmen Die hier vorliegende zweite Fassung der Roten Liste weist erhebliche Abweichungen zur ersten Fassung (HEIDECKE 1992) auf. Diese ergeben sich aber im Wesentlichen aus der neuen Kategorisie- rung (zusätzlich Kat. G, D und V) und nur in Ein- zelfällen aus einer veränderten Gefährdungssitu- ation. Von den bestandsbildenden Arten sind ge- genwärtig 40 (53 %) als gefährdet einzustufen. Dazu kommen weitere 14 Arten (19 %) in den sonstigen Kategorien. Auf die Kat. 0 entfallen 5 Arten (7 %, s.o.). Sechs Arten (8 %) werden als extrem seltene oder Arten mit geographischer Restriktion (Kat. R) ein- gestuft. Die wenigen Nachweispunkte von der Gartenspitzmaus, der Teichfledermaus und der Nordischen Wühlmaus (JORGA & ERFURT 1987) markieren die durch Sachsen-Anhalt verlaufenden Arealgrenzen dieser Arten. Die Gartenspitzmaus hat die Elbe im Raum Magdeburg, in der Altmark und bei Wittenberg überschritten. Die Nordische Wühlmaus tritt in geeigneten Habitaten im Elb- Havel-Winkel auf. Für die Teichfledermaus gelan- gen in jüngster Zeit die ersten Quartiernachweise im Norden des Landes und im Harz. Ebenfalls nur wenige Einzelfunde sind von der Kurzohrmaus - konzentriert auf den Süden bzw. Südwesten des Landes (JENTZSCH 1987, 1992) - und der Zweifarb- fledermaus bekannt. Allerdings häufen sich neuerdings die Nachweise der letztgenannten Art in mikroklimatisch begünstigten Stadtgebieten. Die isolierten Vorkommen des Gartenschläfers auf den Felsblockfeldern im Oberharz sind als Reliktareal besonders schützenswert. Als vom Aussterben bedroht (Kat. 1: 12 %) auf- grund starken Bestandsrückganges, zu kleiner verinselter Populationen oder Verlust von Wochen- stubenquartieren werden Mops-, Bechstein-, Klei- ne Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Huf- eisennase, Hamster, Haselmaus, Wildkatze und Fischotter eingestuft. Die relativ kleine, aber of- fenbar stabile Harz-Kyffhäuser-Population der Wildkatze kennzeichnet den nordöstlichen Areal- rand in Mitteleuropa (PIECHOCKI 1990). Die ostdeut- sche Fischotterpopulation lässt gerade im Land Sachsen-Anhalt eine Tendenz zur Arealerweite- rung erkennen. Im Rahmen einer landesweiten Kartierung konnte die Wiederbesiedlung des Elbe- Mulde-Urstromtales einschließlich des Havel- so- wie des Ohre-Aller-Gebietes belegt werden (BIN- NER et al. 2003). Die übrigen gefährdeten Arten werden mit Aus- nahme der taxonomisch defizitären „Mückenfle- dermaus“ den Gefährdungskategorien 2 und 3 zugeordnet. Die auffälligste Veränderung in die- ser Gruppe betrifft den Elbebiber, für den die Elbe ein Jahrhundert lang das einzige Refugium war und heute noch der Verbreitungsschwerpunkt (1/3 des Gesamtbestandes) ist (HEIDECKE et al. 2003). Sei- ne aus konsequentem Schutz und intensiver Be- treuung resultierende Bestandszunahme und sich mehrende wirtschaftliche Konflikte sind Anlass für die erfolgte Rückstufung. Doch gerade aus die- ser Wechselbeziehung von Schutznotwendigkeit, Konfliktmanagement und zoogeographischer Rangordnung obliegt dem Naturschutz in Sach- sen-Anhalt eine besondere Verantwortung für die- se Unterart. Eine potentielle Gefährdung besteht durch Gewässerverunreinigungen sowie geplan- ten Ausbau der Elbe, dem wichtigsten Migrations- weg (HEIDECKE 1993). Alle Biberreviere ausserhalb der Schutzgebiete unterliegen starken Beeinträch- tigungen bis hin zur Habitatzerstörung und direk- ten Verfolgung. Entsprechend instabil und wech- selnd ist deren Besiedlung. Ausgehend von der o.g. Landesverantwortung sollten die notwendi- Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 5 6,7 Gefährdungskategorie R 1 2 6 9 13 8,0 12,0 17,3 Aus zwei Ordnungen der Säugetiere sind mittler- weile nahezu alle einheimischen Vertreter in der Roten Liste erfasst. So weisen Fledermäuse (100 % der Arten) und Insektenfresser (90 %) einen sehr hohen Gefährdungsgrad auf. Besonders nachhal- tig sind diese Arten durch Faktoren wie Nahrungs- mangel und Lebensraumverluste betroffen, die direkt durch Pestizidausbringung und Schadstoff- emission (Dezimierung der Nahrungstiere: Insek- ten), Devastierung geeigneter Jagdgebiete infol- ge der Flurneugestaltung und Zerstörung ihrer Wohnstätten verursacht werden. Eine Art der Insectivora (Alpenspitzmaus) gilt als verschollen, vier Arten werden aufgrund ihrer spe- zifischen Lebensraumansprüche (besonders Was- ser- und Zwergspitzmaus) und der Arealrandbe- siedlung als gefährdet und vier Arten in die Vor- warnliste eingestuft. Aber auch die noch häufige Waldspitzmaus wird von den genannten Negativ- faktoren in ihrer Bestandsentwicklung beeinflusst. Noch größer - zumindest wissenschaftlich belegt - ist die Gefährdung der heimischen Fledermaus- fauna (OHLENDORF & OHLENDORF 1996). Alle Arten sind generell direkt - wenn auch unterschiedlich stark - durch die langzeitig wirkenden (heute ver- botenen) DDT/DDE- und PCB-haltigen Pestizide und Holzschutzmittel (NAGEL 1998) und neuerdings durch Windkraftanlagen (BACH 2001; DÜRR 2002; RAHMEL et al. 1999) gefährdet. Hinzu kommt eine permanent fortschreitende Minderung des Nah- rungsangebotes infolge des Pflanzenschutzmittel- einsatzes, der nächtlichen Konzentration der In- sekten an künstlichen Lichtquellen (Lichtfallenef- fekt) und des landschaftlichen Strukturwandels (Beseitigung der habitatverbindenden Alleen und Feldhecken: BIEDERMANN 1998). Die wärmeliebenden, so genannten synanthropen Haus-Fledermausarten Mausohr, Breitflügel-, Nord-, Zweifarb-, Zwergfledermaus und Graues Langohr sind vor allem von den persistenten Wirk- stoffen der Holzschutzmittel bedroht. Ihre oft in Gebäuden befindlichen Wochenstuben und Ta- 3 7Rote Liste 40 9,353,3 Gesamt G 1Kategorien D V 5 8Sonstige Gesamt 14 1,36,718,7 10,7 gen Schutzmaßnahmen in einem Artenschutzpro- gramm festgelegt werden. Als eine der wesentli- chen Maßnahmen, u.a. als Bestandteil des inte- grativen Hochwasserschutzes bezeichnete der Arbeitskreis Biberschutz die Unterhaltung und Neuanlage von Biberrettungshügeln in den Über- flutungsauen. 75 Gesamt 75 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Säugetiere Sach- sen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Ro- ten Liste. !! gesschlafplätze bedürfen besonderen Schutzes, vor allem bei der Gebäudesanierung und städte- baulichen Rekonstruktions- und großflächigen Abrissmaßnahmen. Mit dem Ersatz der Fenster- läden durch Rollläden wurde das Quartierange- bot für die spaltendenbewohnenden Arten (Mops- und Bartfledermäuse) drastisch reduziert. Entspre- chend groß ist inzwischen das Angebot relevan- ter Technologien zur Herstellung von Fledermaus- quartieren im Zuge der Gebäudesanierung bzw. auch als Ausgleich für in der Abrissplanung vor- gesehene Objekte mit Fledermausbesatz (OHLEN- DORF 1995, SCHULENBURG et al. 2001, STAPEL 2001, HERMANNS et al. 2002). Für die waldbewohnenden Arten wie Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Wasser-, Fransen-, Bechstein-, Rauhaut- und Mückenfle- dermaus vermindert sich zunehmend das Quar- tierangebot infolge übermäßiger Holznutzung (ver- mindertes Durchschnittsalter der Wälder und Man- gel an Baumhöhlen) und forsthygienischer Maß- nahmen. Die Vergrasung der Wälder reduziert das Nahrungsangebot, da sich hierdurch die Überwin- terungsbedingungen für Insekten verschlechtern. Als vorrangige habitat- und quartiererhaltende Maßnahmen sind eine naturnahe Waldbewirt- schaftung, die Erhaltung natürlicher Waldmantel- säume sowie höhlenreicher Überhälter im Zuge der Walderneuerung und der Schutz von Park- und Feldgehölzen sowie die Neuanlage habitat- verbindender Flurgehölze als Ausgleichsmaßnah- me zu fordern. Eine weitere extrem gefährdete Gilde bilden die an Gewässer und Feuchtgebiete gebundenen Arten, besonders wenn sie wie Fischotter, Was- serspitzmaus und Iltis ihre tierische Nahrung vor- wiegend aus dem Wasser entnehmen und damit Schadstoffe akkumulieren, die sowohl Gesund- heitszustand als auch Vermehrung stark beein- trächtigen. Die Gewässergüte wird nicht nur durch direkte Einleitung von Abwässern, sondern im star- ken Maße auch von den in die Fließgewässer großflächig eingeschwemmten Agrochemikalien, Bioziden und Nährstoffen beeinflusst. Diese tra- gen ausser zur Schadstoffakkumulation auch zur Hypertrophierung bei. Der technische Gewässer- ausbau und die Trockenlegung von Feuchtgebie- ten bewirken nicht nur für die genannten Arten, sondern auch für „gewöhnliche Nagetierarten“ wie die Nordische und die Kurzohrwühlmaus großflä- chige Lebensraumverluste. Maßnahmen des Ha- bitatschutzes sollten auf eine ökologisch fundier- te ingenieur-biologische Gewässerunterhaltung orientieren. Obwohl Säugetiere im Vergleich zu anderen Taxa eine sehr hohe ökologische Anpassungsfähigkeit besitzen, setzt ihnen heute der Intensivierungs- grad in der Kulturlandschaft sichtbare Existenz- grenzen. Säugetiere benötigen zur Etablierung und Erhaltung überlebensfähiger Populationen z.T. größere Lebensräume als viele andere Tier- !" arten. Hinzu kommt, dass für Wanderungen und Ausbreitungsprozesse ein großflächiger Habitat- verbund zwingend notwendig ist. Diesen Erforder- nissen wirken mit rasanter Entwicklungsgeschwin- digkeit die Zerschneidung der Lebensräume durch Trassenneubauten, Landschaftszersiedelung und industrielle Agrarproduktion überproportional entgegen. Hase und Hamster als an Steppen und Agrarflächen angepasste, ursprünglich von der Landwirtschaft profitierende Arten, erleiden durch maschinelle Kulturbearbeitung und Bodenpres- sung hohe Verluste und Nahrungsmangel, so dass sie zum Teil auf Feldraine und Brachen auswei- chen (STUBBE et al. 1998, BACKBIER et al. 1998). Trassenquerungen von Fließgewässern und Wild- wechseln verursachen proportional zur Zunahme der Verkehrsdichte hohe Verkehrsopferzahlen bei allen Wildtierarten. Eine Minderung dieses Gefähr- dungspotentials ist nur durch Installation von Grün- brücken bzw. die Beachtung artenschutzrelevan- ter Grundsätze (MUNR 1999) bei der Anlage von Kreuzungsbauwerken über Gewässern zu errei- chen. Wenn auch die seltenen, international gefährde- ten Wandertierarten wie Wolf und Elch in der zwei- ten Fassung der Roten Liste nicht mehr als ei- genständige Kategorie ausgewiesen sind, so ver- dienen sie dennoch Beachtung und Schutz, besonders wenn sie in gefährdungsexponierten Bereichen zeitweilig auftreten. Ihnen sind die ge- fahrlose Rückkehr in ihr Vermehrungsgebiet bzw. eine erfolgreiche Wiederansiedlung zu sichern. Neu in die Rote Liste wurden die Kategorien V und D aufgenommen. Für Feldspitzmaus, Maul- wurf und Igel geben die oben für die Insectivora genannten Kriterien Anlass, sie in die Vorwarn- liste aufzunehmen. Hinzu kommt beim Igel die starke Gefährdung durch den Straßenverkehr. Das Kaninchen erlitt durch die Myxomatose starke Bestandseinbußen und ist heute nur noch insel- artig im Land verbreitet. Die an Ufern und in Feuchtgebieten siedelnden Populationen von Brand- und Schermaus sind einem zunehmenden Prädationsdruck durch den Mink sowie zunehmen- den Devastierungen des Lebensraumes ausge- setzt. Die Bestände des Eichhörnchens zeigen mit Ausnahme der im Siedlungsbereich lebenden Populationen eine rückläufige Tendenz. Das im Bestand offensichtlich stabilisierte Mauswiesel ist potentiell durch die flächenhafte Applikation von Rodentiziden gefährdet. Der Status von Scha- brackenspitzmaus, Zwerg- und Mückenfleder- maus, Westlicher und Östlicher Hausmaus, Hausratte und Luchs lässt sich erst nach gezielter Datenerfassung klarer definieren. Alle Nachweis- belege für die Zwergfledermaus und die Haus- maus müssen aufgrund der erst jüngst vollzoge- nen taxonomischen Artenauftrennung erneut überprüft und jeweils einer Art eindeutig zuge- ordnet werden.

LfU bietet Mauerseglern neue Heimstätte

LfU bietet Mauerseglern neue Heimstätte Die Sanierung alter Bausubstanz kennt in der Tierwelt viele Verlierer: Fledermäuse, Wildbienen, Eulen, Turmfalken und viele mehr. So auch der Mauersegler. Das Landesamt für Umwelt (LfU) bietet jetzt mit neuen Nistkästen Abhilfe. Der schwalbenähnlich aussehende Segler nistet gerne in Mauerspalten und -höhlen oder unter alten Dächern. Vor allem ist der Mauersegler ein Traditionalist, der nach der Rückkehr aus dem Winterquartier wieder seinen angestammten Brutplatz aufsucht – und nach erfolgten Sanierungen immer öfter vor „verschlossenen Türen“ steht. Das Leben der Mauersegler spielt sich vorwiegend in der Luft ab. Sie schlafen sogar segelnd in großen Höhen. Auch die Nistplätze müssen in ausreichender Entfernung vom Erdboden angeboten werden. Vor wenigen Tagen hat das LfU daher in knapp neun Metern Höhe an zwei Giebelwänden über dem Flachdach des Hauptgebäudes jeweils fünf Nistkästen für die kleinen Insektenfresser anbringen lassen. Der Nistkastentyp wurde vom NABU empfohlen und die Aufhängung so modifiziert, dass die Kästen nicht intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Die Kästen sind ausgestattet mit einem strahlungsreflektierenden Überdach, durch dessen Abstandsspalt die Wärme abstrahlen kann. Das ist angesichts des Klimawandels mit erhöhter Sonneneinstrahlung im Sommer notwendig. Bereits 2019 und 2020 waren anderenorts Jungvögel durch Überhitzung zu Tode gekommen. Es ist allerdings gar nicht so einfach, die Mauersegler zum Einzug ins neue Domizil zu bewegen, erläutert Ludwig Simon vom Referat „Biologische Vielfalt und Artenschutz“: „Neue Plätze werden meist von jungen Tiere der Vorjahresbrut besiedelt. Kann sein - muss aber nicht. Da steht den Vögeln die Brutortstreue im Weg.“ Es kann also Jahre dauern, bis solche Nischen angenommen werden. Hoffnung macht indes die Tatsache, dass nicht allzu weit weg bereits Mauersegler brüten: Vorhandene Brutkolonien ziehen erfahrungsgemäß Neuankömmlinge an. Zudem hat das LfU noch ein Ass im Ärmel: Unter eine Kastengruppe wurde ein Haken angebracht. Hier lässt sich ein kleiner Lautsprecher mit Kontaktrufen von Mauerseglern installieren, die das Interesse der Vögel auf die Kästen lenken. Nun gilt es abzuwarten, bis zum Monatswechsel April/Mai die Mauersegler bei uns erscheinen und nach Brutplätzen suchen. Sollten die kleinen Segler die Nistkästen zunächst verschmähen, findet vielleicht ein Haussperling den Weg zum Nistkasten – auch der Sperling ist ja mittlerweile zur gefährdeten Art geworden. Falls die Mauersegler es sich dann doch noch anders überlegen, wird es ihnen vermutlich schnell gelingen, die hausbesetzenden Sperlinge wieder zu vertreiben.

LUBW Monatsthema Monitoring: Fledermausmonitoring

Fledermäuse sind faszinierende Flugakrobaten. 23 Arten sind in Baden-Württemberg heimisch, darunter das Graue Langohr oder die Mopsfledermaus. Letztere wurde 2020 auch zur Fledermaus des Jahres 2020-2021 gekürt. Da sie sich vorwiegend von Nachtfaltern ernährt, leidet sie unter dem Rückgang der Insektenvielfalt. Auch ihre Quartiere (beispielsweise Wälder mit hohem Altholzanteil) werden zunehmend eingeschränkt. Sie zählt deshalb wie viele andere Fledermausarten zu den stark gefährdeten Arten. Bestand Seit 2019 überprüft die LUBW im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt in landesweit bedeutsamen Winterquartieren den Bestand verschiedener Fledermausarten. Die Ergebnisse liefern erst nach einigen Jahren verlässliche Aussagen zur Entwicklung der Arten. Eine Auswertung von größtenteils ehrenamtlichen Daten lässt bei zwei Arten aber schon einen leichten Trend erkennen. Die ehrenamtlich erhobenen Daten geben für die Bestände des Großen Mausohrs eine leichte Zunahme, für die Bestände der Zwergfledermaus dagegen eine Abnahme wieder. Gefährdung Die Gefährdung der Fledermausarten ist sehr vielfältig. So sind die heimischen Arten ausschließlich Insektenfresser. Der Rückgang der Insektenvielfalt entzieht vielen Fledermäusen die Nahrungsgrundlagen. Schlagopfer sind neben Windenergieanlagen durch den Auto- und Schienenverkehr zu vermelden, aber auch die hohe Anzahl freilaufender Hauskatzen stellen eine direkte Bedrohung dar. Wenn höhlenreiche Altholzwälder oder Streuobstwiesen mit alten Obstbäumen verschwinden, verlieren viele ihre Quartiere und Jagdhabitate. Auch die Lichtverschmutzung hat einen besonderen Einfluss auf die Fledermäuse und kann Fortpflanzungs- und Ruhestätten erheblich beeinträchtigen. Rund die Hälfte aller Arten sind stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Dabei übernehmen Fledermäuse eine wichtige Funktion im Ökosystem und sind hervorragende Schädlingskontrolleure (z.B. Stechmücken, Maiszünsler oder Prozessionsspinner). Durch ihre unterschiedlichen ökologischen Anforderungen, können Sie zudem als guter Bioindikator dienen und geben so wichtige Informationen über die Qualität unserer Umwelt. Schutzmaßnahmen Insektenreiche Lebensräume, Wälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil und Streuobstwiesen sichern Fledermäuse ihre Jagdhabitate, Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die Infrastruktur kann durch Überflugshilfen und Grünbrücken so geplant werden, dass Kollisionen mit Fledermäusen vermeidbar sind. Auch der heimische Garten kann helfen, zum Beispiel mit Blühpflanzen oder Obstbäumen. Bei der Sanierung von Gebäuden sollten Sie darauf achten, dass Quartiere für Fledermäuse erhalten bleiben oder durch Fledermauskästen und spezielle Fassadensteine künstlich geschaffen werden. All diese Aspekte versucht die LUBW in Kooperation mit Unteren Naturschutzbehörden, den Regierungspräsidien sowie der Akademie für Natur- und Umweltschutz zu verbessern. Mehr zum Thema: Bild zeigt: Die Fledermaus der Jahre 2020-2021 – Die Mopsfledermaus, Bildnachweis: Dietmar Nill Titelbild zeigt: Braunes Langohr, Bildnachweis: Thomas Stephan

pfl-tiere-st_Floehe.pdf

Frank, D. & Schnitter, P. (Hrsg.): Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt Flöhe (Siphonaptera) Checkliste. Stand 2011, Nachtrag 2015 Joachim Müller & Wolfgang Gruschwitz Ausgehend von der ersten zusammenfassenden und zugleich grundlegenden faunistischen Bearbeitung der deutschen rezenten Flohfauna von Peus (1968, 1970, 1972) und dem neueren Verzeichnis der Flöhe Deutschland von Kutzscher & Striese (2003) wird hier versucht, für das Bundesland Sachsen-Anhalt ein Verzeichnis der bisher bekannten autochthonen Flöhe zusammenzustellen. Dabei werden neben den eigenen Funden (Coll. Gruschwitz, Coll. Müller) die Nach- weise aus der Literatur von insgesamt 43 Floharten für Sachsen-Anhalt von 72 Floharten Deutschlands auf- gelistet. Nicht berücksichtigt werden dabei Arten aus historischen (Bärenfloh Arctopsylla tuberculaticeps Bez- zi, 1890, vgl. Wagner um 1935) und prähistorischen Zeiten („Bernsteinfloh“, Urban 2004), die mit ihren Wirtstierarten für Sachsen-Anhalt als ausgestorben (A. tuberculaticeps unwiederbringlich?) gelten. In Sachsen-Anhalt sind außerdem nach Kutzscher & Striese (2003) wegen benachbarter Vorkommen noch weitere 15 Floharten zu erwarten: • Ctenophthalmus solutus Jordan & Rothschild, 1920, Ctenophthalmus uncinatus (Wagner, 1898), Palaeopsyl- la kohauti Dampf, 1911, Ischnopsyllus elongatus (Curtis, 1832), Ischnopsyllus mysticus Jordan, 1942, Ischnopsyl- lus obscurus (Wagner, 1898), Ischnopsyllus variabilis (Wagner, 1898), Ceratophyllus tribulus Jordan, 1926, Ceratophyllus vagabundus (Boheman, 1866) unter 54 Floharten in Berlin-Brandenburg, • Chaetopsylla matina (Jordan, 1925), Ctenophthalmus solutus, Palaeopsylla kohauti, Palaeopsylla similis Dampf, 1910, Palaeopsylla steini Jordan, 1932, Ischnopsyllus elongatus, Ischnopsyllus mysticus, Ischnopsyllus varia- bilis, Amalaraeus arvicolae (Ioff, 1948), Amphipsylla rossica Wagner, 1912 unter 53 Floharten in Sachsen, • Ctenophthalmus solutus, Palaeopsylla kohauti, Isch- nopsyllus variabilis, Amalaraeus arvicolae, Amphipsylla rossica, Myoxopsylla laverani (Rothschild, 1911) un- ter 43 Floharten in Thüringen und • Ctenophthalmus uncinatus, Palaeopsylla kohauti, Isch- nopsyllus elongatus, Ischnopsyllus mysticus, Amphipsylla rossica, Myoxopsylla laverani unter 48 Floharten in Nie- dersachsen. Systematik und Nomenklatur folgen dem deutschen Verzeichnis von Kutzscher & Striese (2003) unter Verwendung der dortigen Nummerierung der nach- gewiesenen Arten, wobei allerdings die Auflistung der Arten innerhalb der Familien in alphabetischer Reihen- folge erfolgt. Die deutschen Artnamen entsprechen in der Regel Wagner (um 1935). Das hier vorgelegte erste sachsen-anhaltische Ver- zeichnis der Flöhe ist nicht nur im Rahmen der Biodi- versitäts-Erfassung von Interesse, sondern insbesonde- re auch für die Human- bzw. Tiermedizin aus parasito- logischer und hygienischer Sicht von besonderer ökolo- gischer/epidemiologischer Bedeutung (Traub et al. 1983, Müller 1990, Walter 2004). Keine der Floharten ist besonders gesetzlich geschützt. Uferschwalbenflöhe (Ceratophyllus styx) im Frühjahr an der Steilwand vorjähriger Brutröhren in Erwartung der Uferschwal- ben (Riparia riparia). Atzendorf, Marbe-Kiesgrube, 7.5.2009, Foto: J. Müller. Literatur Gruschwitz, W. (1989): Flohnachweise im Kreis Staßfurt (Insecta, Siphonaptera). – Entomol. Nachr. Ber. (Dresden) 33 (3): 138. Gruschwitz, W. (1997): Säugetierfloh Typhlocerus poppei Wagner, 1903. – halophila (Staßfurt) 33: 4. Gruschwitz, W. (1998): Der Spitzmausfloh Paleopsylla soricis auch im Staßfurter Raum. – halophila (Staß- furt) 36: 7. Gruschwitz, W. (2006): Erstnachweis von Cerato- phyllus farreni Rothschild, 1905 (Siphonaptera) in Sachsen-Anhalt. – Entomol. Nachr. Ber. (Dresden) 50 (4): 229. Hopkins, G. H. E. & Rothschild, M. (1956): An illus- trated catalogue of the Rothschild collection of fleas 1037 Fledermausfloh Nycteridopsylla pentactena: Kopf und Thorax des Männchens. Karritz/Altmark, 7.3.1987, beide Fotos: J. Müller.Fledermausfloh Nycteridopsylla pentactena: Teil des männlichen Abdomens mit Genitalapparat. Karritz/Altmark, 7.3.1987. (Siphonaptera) in the British Museum (Natural His- tory). 2. Coptopsyllidae, Vermipsyllidae, Stephano- circidae, Ischnopsyllidae, Hypsophthalmidae and Xiphiopsyllideae. – Trust. Brit. Mus., London, 445 S. Jancke, O. (1938): Die Aphanipteren Deutschlands. – In: Dahl, F. & Bischoff, H. (Hrsg.): Die Tierwelt Deutschlands und der angrenzenden Meeresteile, 35. Teil. – Verl. Gustav Fischer, Jena: 1–42. Kutzscher, C. & Striese, D. (2003): Verzeichnis der Flöhe (Siphonaptera) Deutschlands. – In: Klausnit- zer, B. (Hrsg.): Entomofauna Germanica 6. – Ento- mol. Nachr. Ber. (Dresden), Beih. 8: 292–298. Lindecke, O. & Scheffler, I. (2011): Zur Ektoparasi- tenfauna der Fledermäuse in Sachsen-Anhalt – Her- cynia N. F. (Halle) 44: 241–251. Müller, J. (1986): Das aktuelle Flohartenspektrum (Si- phonaptera) auf Stadthunden. – Wiss. Zeitschr. Karl- Marx-Univ. Leipzig, Math.-Nat. R. 35 (6): 653–659. Müller, J. (1989a): Zur Flohfauna (Ins., Siphonaptera) der Musteliden der DDR. – In: Populationsökologie marderartige Säugetiere 1989. – Wiss. Beitr. Univ. 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Müller unpubliziert Art Pulicidae Archaeopsylla erinacei (Bouché, 1835) Ctenocephalides canis (Curtis, 1826) Ctenocephalides felis (Bouché, 1835) Pulex irritans L., 1758 Spilopsyllus cuniculi (Dale, 1878) Vermipsyllidae Chaetopsylla globiceps (Taschenberg, 1880) Chaetopsylla trichosa Kohaut, 1903 Hystrichopsyllidae Hystrichopsylla orientalis Smit, 1956 Hystrichopsylla talpae (Curtis, 1826) Nachweis Deutsche Namen Gruschwitz (1989), Jancke (1938), Kutzscher & Striese Igelfloh (2003), Müller 1986, (1989b), Müller & Kutschmann (1985), Müller & Seelig (1982), Taschenberg (1880); CGr, CMü Gruschwitz (1989), Kutzscher & Striese (2003), Müller Hundefloh (1986, 1989b), Müller & Kutschmann (1985), Müller & See- lig (1982) Gruschwitz (1989), Kutzscher & Striese (2003), Müller Katzenfloh (1986), Müller & Kutschmann (1985); CMü Gruschwitz (1989), Kutzscher & Striese (2003), Müller Menschenfloh (1986, 1989b), Müller & Kutschmann (1985), Müller & See- lig (1982); CMü Gruschwitz (1989), Jancke (1938), Kutzscher & Striese Kaninchenfloh (2003), Müller & Seelig (1982); CMü Jancke (1938), Kutzscher & Striese (2003), Müller & See- Fuchsfloh lig (1982); CMü Kutzscher & Striese (2003), Müller (1989a), Peus (1972); CMü Peus & Smit (1957) Gruschwitz 1998, Jancke (1938), Kutzscher & Striese (2003), Großer Maulwurfs- Peus (1970), Peus & Smit (1957); CGr, CMü floh Gruschwitz (1997), Kutzscher & Striese (2003); CMü Typhloceras poppei Wagner, 1903 Ctenophthalmidae Ctenophthalmus agyrtes (Heller, 1896) Gruschwitz (1989), Kutzscher & Striese (2003), Müller (1989a), Peus (1950, 1970); CMü Ctenophthalmus assimilis Gruschwitz (1989), Kutzscher & Striese (2003), Müller (Taschenberg, 1880) (1989a), Peus (1970); CMü Ctenophthalmus bisoctodentatus Gruschwitz (1989), Kutzscher & Striese (2003), Peus Kolenati, 1863 (1970); CMü Ctenophthalmus congener Gruschwitz (1989), Kutzscher & Striese (2003), Peus Rothschild, 1907 (1970); CMü Doratopsylla dasycnema (Rothschild, 1897) Kutzscher & Striese (2003), Peus (1970) Palaeopsylla minor (Dale, 1878) Gruschwitz (1989), Jancke (1938), Kutzscher & Striese (2003), Müller (1989a), Peus (1970) Maulwurfsaugen- kammfloh Kleiner Maulwurfs- floh 1039

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Wirbeltiere 6 Wirbeltiere In diesem Kapitel werden folgende Artengruppen behandelt: 6.1 Säugetiere exkl. Fledermäuse 6.2 Fledermäuse 6.3 Vögel 6.4 Kriechtiere 6.5 Lurche 6.6 Rundmäuler und Fische 148 Säugetiere exkl. Fledermäuse (Mammalia exkl. Chiroptera) 6.1 Bestandsentwicklung der Säugetiere exkl. Fledermäuse (Mammalia exkl. Chiroptera) JAN GAHSCHE & JÖRG HAFERKORN Der Kenntnisstand zur Verbreitung von Säugetieren ist allgemein im Vergleich zu anderen Wirbeltier- gruppen, z.B. Vögel und Lurche, gering. Dies liegt an ihrer heimlichen und oft nächtlichen Lebensweise. Ih- re Vorkommen werden selbst in dicht besiedelten Gebieten häufig erst durch Zufallsfänge oder Ver- kehrsopfer registriert (z.B. Iltis, Steinmarder). Das Wissen über die Verbreitung der Säugetiere bildet in Sachsen-Anhalt in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Weltweit sind ca. 4600 Säugetierarten (ANGERMANN 1995) bekannt. Die Säugetierfauna Sachsen-Anhalts umfaßt ohne die Fledermäuse 59 Arten und Unterarten, einschließlich vier ausgestor- bener Arten: Wisent (Bison bonasus), Luchs (Lynx lynx), Europäischer Nerz (Mustela lutreola) und Braunbär (Ursus arctos). Die beiden weltweit seit Jahrhunderten ausgerotteten Taxa Auerochse (Bos primigenius) und Wildpferd (Equus caballus) finden in der vorliegenden Tabelle keine Berücksichtigung. Zusätzlich muß die Alpenspitzmaus (Sorex alpinus) als verschollen eingestuft werden, die in ihrem einzi- gen Verbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt, dem Oberharz, seit 1954 nicht mehr nachgewiesen werden konnte (GAHSCHE 1991, 1993). Elch (Alces alces) und Wolf (Canis lupus) treten heute als sporadische Zuwanderer in Sachsen-Anhalt auf. Seehund (Phoca vitulina) und Kegelrobbe (Halichoerus grypus) sind sehr seltene, auf das Elbe-Flußsystem beschränkte Irrgäste. Mit Mufflon (Ovis ammon musimon), Dam- hirsch (Cervus dama), Marderhund (Nyctereutes pro- cyonoides), Waschbär (Procyon lotor), Mink (Muste- la vison), Nutria (Myocastor coypus), Bisamratte (Ondatra zibethicus) und Wildkaninchen (Oryc- tolagus cuniculus) sind acht Säugetierarten in Sach- sen-Anhalt allochthon (eingebürgert bzw. eingewan- dert). Nicht als allochthon eingestuft wurden Arten, die bereits mit der menschlichen Besiedlung, spä- testens mit dem Beginn des Ackerbaus in das Gebiet von Sachsen-Anhalt kamen. Dies betrifft die Ratten, die Hausmäuse und den Hamster (Gattungen Rattus, Mus und Cricetus). Einige Säugetiere wurden aus jagdlichen Motiven ausgesetzt (z.B. Damhirsch, Mufflon), oder konnten aus entfernteren Gebieten, in denen sie ebenfalls ak- tiv angesiedelt wurden, einwandern (z.B. Marder- hund, Waschbär im Harz), andere entkamen aus Far- men (z.B. Waschbär, Mink) oder wurden in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche ausgesetzt (z.B. Nutria). Wildkatze und Gartenschläfer haben innerhalb Sachsen-Anhalts ihren Verbreitungsschwerpunkt im Harz. Dieses Gebirge stellt im hercynischen Raum neben dem Kyffhäuser das klassische Verbreitungs- gebiet sowie im nördlichen Mitteleuropa das östlichs- te Vorkommen der Wildkatze dar. Die Mittlere Elbe war lange Zeit das letzte Rück- zugsgebiet des Elbebibers (Castor fiber albicus). Der Elbebiber hat seinen Verbreitungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt mit ca. 1760 Tieren (HEIDECKE 1996) und besiedelt heute wieder nahezu alle verfügbaren Lebensräume im Flach- und Hügelland. Der gefährdete Fischotter zeigt in den letzten Jah- ren leichte Ausbreitungstendenzen. Heute kann diese Art wieder nahezu am gesamten sachsen-anhaltini- schen Elbelauf nachgewiesen werden (EBERSBACH et al. 1998). Die Nordische Wühlmaus (Microtus oeconomus) hat ihre südwestliche Verbreitungsgrenze an der Nordostgrenze Sachsen-Anhalts, die durch zahlreiche Gewöllefunde und zwei Fallenfänge belegt ist (JORGA & ERFURT 1987). Im Rahmen von Vorarbeiten für das Arten- und Biotopschutzprogramm „Elbe“ gelangen 1998 zwei weitere Fallenfänge auf einer Seggenwiese in der Nähe des Schollener Sees. Für die Sumpfspitzmaus (Neomys anomalus) exi- stiert in der Literatur für Sachsen-Anhalt eine unge- klärte Angabe von 1932 bei Osterwieck, die in der Tabelle nicht berücksichtigt wird. Trotz der Fülle von regional- oder artspezifischen Schriften gibt es nur wenige zusammenfassende Ar- beiten über die Säugetierfauna des Landes. Erste Auf- zeichnungen mit Beiträgen zur Säugetierfauna Sach- sen-Anhalts fertigten SAXESEN (1834), BLASIUS (1857), SCHULZE (1890a, 1890b) sowie TASCHENBERG (1909, 1918) an. Gesamtdarstellungen zur Verbreitung und zu den Bestandstrends können einigen neueren Übersichtsar- beiten zur ostdeutschen Säugetierfauna entnommen werden. Verbreitungskarten zur Kleinsäugerfauna der ehemaligen DDR erstellten ERFURT & STUBBE (1986) auf der Grundlage von Literaturdaten, Fallenfängen und durch Untersuchungen von Gewöllen einheimi- scher Eulen. STUBBE & STUBBE (1994, 1995) publi- zierten Verbreitungskarten und zum vorliegenden Beitrag ähnliche Tabellen zur Bestandssituation und -entwicklung der Säugetierarten der östlichen deut- schen Bundesländer. 149 Säugetiere exkl. Fledermäuse (Mammalia exkl. Chiroptera) Aus Sachsen-Anhalt liegen eine Reihe von Publi- kationen vor, die entweder die Säugetierfauna einzel- ner Regionen vollständig darstellen oder sich mit der Bestandsentwicklung einzelner Arten beschäftigen (z.B. Wildkatze, Elbebiber, Fischotter, Mufflon, Al- penspitzmaus). In diesem Zusammenhang muß auf die Erstellung von Arten- und Biotopschutzprogram- men für einzelne Regionen Sachsen-Anhalts verwie- sen werden, in denen die Säugetierfauna jeweils in einem eigenen Kapitel mit Punktkarten und Artenlis- ten dargestellt wird. Arten- und Biotopschutzpro- gramme liegen bereits für den Landschaftsraum Harz und die Stadt Halle (Saale) vor (GAHSCHE 1997, HAFERKORN 1998). Ein Zentrum der Säugetierforschung ist das Zoo- logische Institut der Universität Halle. Hier befindet sich die Landessammelzentrale für Totfunde der vom Aussterben bedrohten Wirbeltierarten. In Halle wird derzeit an einem Handbuch der Säugetiere der östli- chen Bundesländer Deutschlands gearbeitet (STUBBE 1998, mdl. Mitt.). Darüber hinaus konnten einzelne Arten (z.B. Hamster, Fischotter, Biber, Iltis, Stein- und Baummarder) im Rahmen von Diplomarbeiten bearbeitet werden (SELUGA 1996, WEIDLING 1996, HAUER 1996, SCHUMACHER 1995, EBERSBACH 1992). Exakte Angaben zur Bestandsentwicklung vieler Arten fehlen. Anhaltspunkte lassen die Abschuß- und Fangstatistiken der jagbaren Arten zu. Bei aller Unsi- cherheit und Kritik an diesem Zusammenhang ermög- lichen die Abschußzahlen zumindest einen groben Überblick zur Bestandsentwicklung der jagdbaren Arten, sofern Schwankungen im Jagdverhalten be- rücksichtigt werden (z.B. Veränderungen bzw. Aus- setzungen von Abschußprämien, Bestandsschonun- gen, Aussetzungen von Nutrias in Folge der wirt- schaftlichen Veränderungen nach der deutschen Ein- heit). Aus Sachsen-Anhalt liegen einige Untersuchungen über lange Zeiträume zur Dynamik von Kleinsäuger- gesellschaften vor. HAFERKORN et al. (1993) fingen über einen Zeitraum von fünf Jahren Kleinsäuger im Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“, HAFERKORN & LANGE (1991) führten neun Jahre lang monatliche Abfänge in zwei Auwäldern bei Bernburg durch. Die längste publizierte Serie veröffentlichten STUBBE & STUBBE (1991) aus dem Laubwaldgebiet Hakel (über fünfzehn Jahre mit monatlichen Abfängen). Diese Untersuchungen zeigen die hohe Dynamik der Abundanzen bei Kleinsäugern, die verläßliche Aussagen über generelle Bestandstrends nahezu un- möglich machen. Beispielsweise schwankten die jähr- lichen Maximalabundanzen bei der Rötelmaus (Clethrionomys glareolus) in Saaleauwäldern zwi- schen einzelnen Jahren bis zum 22-fachen Wert (HAFERKORN & LANGE 1991). HEIDECKE (1992) zählte zur Säugetierfauna Sach- sen-Anhalts 72 Arten und nahm davon 57% in die Rote Liste auf. Die gefährdetste Gruppe sind die In- sektenfresser, 90% von ihnen stehen in der Roten Lis- te. Die Gefährdung von Säugetieren ist heute unmit- telbar mit negativen Veränderungen der Qualität ihrer Lebensräume verbunden. In unserem Jahrhundert vollzog sich ein tiefgreifender und schnell voran- schreitender Strukturwandel (z.B. Urbanisierung, in- dustriemäßige Landwirtschaft, moderne Infrastruk- tur). Die heimischen Säugetiere stehen einem perma- nent voranschreitenden Lebensraumverlust und einer damit einhergehenden Nahrungsverknappung gegen- über. Die Säugetiere werden wegen ihrer komplexen Lebensraumansprüche durch die Zerschneidung der Landschaft gefährdet. Durch die zunehmende Frag- mentierung (z.B. Straßenbau) verringern sich die be- sonders wertvollen und ruhigen Kernbereiche zu- sammenhängender Biotope überproportional. Mit zu- nehmender Verkehrsdichte erhöht sich die Zahl der Verkehrsopfer. Besonders gefährdet sind die mobils- ten Tiere aus den Populationen, Männchen während der Reproduktionszeit und Jungtiere auf der Suche nach eigenen Revieren. Auf schlechte Wassergüte in den Fließgewässern reagieren insbesondere semiaquatische Säugetiere negativ, die tierische Nahrung aus dem Wasser benö- tigen (z.B. Fischotter). Der Biozideinsatz in der Landwirtschaft verringert das Nahrungsangebot an Arthropoden, die beispielsweise für die Ordnung der Insektenfresser die Nahrungsgrundlage darstellen. In wie weit Biozide direkte negative Wirkungen auf Kleinnager haben (z.B. den Feldhamster) ist noch in der Diskussion. Säugetierschutz ist in erster Linie Lebensraum- schutz. Dazu gehört der Schutz ihres direkt besiedel- ten Habitates mit Nahrungs-, Reproduktions-, Wohn- und Überwinterungsmöglichkeiten (z.B. Anlage von Bauen). Ziel für jeden nachhaltig betriebenen Säuge- tierschutz ist die Erhaltung überlebensfähiger, sich selbst reproduzierender Populationen. Nachzuchten und Auswilderungen sollten, wenn überhaupt, nur Ausnahmen für Bestandsgründungen bzw. –aufstok- kungen sein und nur in Gebieten erfolgen, die dauer- hafte Ansiedlungen ermöglichen. Die großen Flächenansprüche vieler Säugetiere er- fordern die Passierbarkeit von Wanderwegen für den notwendigen Individuenaustausch. Auf den Wander- wegen muß die Zahl der Barrieren (z.B. Zäune, Mau- ern, tote Fließgewässerabschnitte) und Tierfallen (z.B. Verkehrswege, Betongräben) möglichst gering gehalten werden. Neu erbaute Durchlässe unter Ver- kehrswegen sind so großzügig zu gestalten, daß sie 150

Lebensraum Hochmoor

Hochmoore sind nährstoffarme, saure und nasse Lebensräume – nur eine an diese extremen Bedingungen angepasste Flora und Fauna kann hier überdauern. Da Hochmoore keinen Kontakt zum Grundwasser haben, sind sie auf Regenfälle angewiesen und auf diejenigen Nährstoffe, die aus der Luft eingetragen werden. Somit sind dies Lebensräume für hochgradige Spezialisten. Selbst extrem anspruchslose Pflanzen benötigen daher manchmal noch Mechanismen, um zusätzliche Nährstoffe zu erhalten, zum Beispiel als Insektenfresser. Und auch die hier lebenden Tiere müssen hart im Nehmen sein: der hohe Säuregrad des Wassers lässt kaum Amphibien zu, einige Käfer und Libellenarten aber haben sich auf diesen Lebensraum spezialisiert. Durch den Abbau von Torf als Brennstoff und Entwässerungen sind nahezu alle Hochmoore in Baden-Württemberg degeneriert. Immerhin gibt es seit einigen Jahrzehnten große Anstrengungen, diese Entwicklung der letzen Jahrhunderte wieder rückgängig zu machen. In diesem Lebensraum können folgende Arten des 111-Artenkorbes vorkommen: Reptilien: Kreuzotter Vögel: Auerhahn Libellen: Kleine Moosjungfer Pflanzen: Rundblättriger Sonnentau - Zurück zur Ausgangsseite -

Säugetiere

Die hier vorgestellten Arten gehören sehr unterschiedlichen Ordnungen an: den Fledermäusen (3 Arten), Insektenfressern (2), Nagetieren (4) sowie Raubtieren (1).

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