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Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms

Zur Minderung des Schienengüterverkehrslärms bildet zurzeit die Beseitigung der GG-Bremssohlen von in Deutschland verkehrenden Eisenbahngüterwagen einen Schwerpunkt. Bis 2020 soll diese wichtige Maßnahme abgeschlossen sein. Doch auch danach wird es noch weitere Notwendigkeit zur Lärmminderung geben. Die vorliegende Studie untersucht daher weitergehende technische Maßnahmen zur Lärmreduzierung und politische Instrumente zur Durchsetzung solcher Maßnahmen. Hierzu wer-den Maßnahmen an der Infrastruktur, an den Lokomotiven und - imFokus der Studie - weitere Maßnahmen am Wagen vorgestellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Politik nach der Beseitigung der GG-Sohle (Ziel A) insbesondere beim Wagenaltbestand die Umsetzung einer Vielzahl kleinerer technischer Maßnahmen mit moderatem Lärmminderungspotenzial verfolgen sollte (Ziel B). Für Neuwagen sollte die Ausstattung mit Scheibenbremsen und lärmmindernden Radbauformen zum Standard werden (Ziel C). Das Instrument zur Erreichung dieser Ziele sollte ein fortgeführtes und nach Stärke der Lärmemission ausdifferenziertes lärmabhängiges Trassenpreissystem sein, grundsätzlich in einer unsubventionierten Form. Zusätzliche finanzielle Förderungkönnte der Bund in Form der Wagenhalterboni für neue scheibengebremste Wagen oder einer "Abwrackprämie" zur Verfügung stellen. Daneben ist zur Ergebnisüberwachung ein unabhängiges Lärm-Monitoring-System aufzubauen, welches in der Studie in seinen Grundsätzen entworfen wird.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Dezernat 320 Gewässerverwaltung, Küsten- und Hochwasserschutz (StALU WM Schwerin)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Dünenbepflanzung, Baumpflege, Korrisionsschutz, Betonsanierung

Dezernat 320 Gewässerverwaltung, Küsten- und Hochwasserschutz (StALU MM Rostock)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Dünenbepflanzung, Baumpflege, Korrisionsschutz, Betonsanierung

Dezernat 320 Gewässerverwaltung, Hochwasserschutz (StALU VP Stralsund)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen - Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd - Bau und Instandhaltung von Küstenschutzanlagen

Dez.320 Gewässerverwaltung, Hochwasserschutz (StALU MS Neubrandenburg)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen - Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Schutzpflanzungen, Baumpflege, Korrosionsschutz, Betonsanierung, Holzung

Implementation and coordination of an ethics framework in HBM4EU - Experiences and reflections

Human biomonitoring involves the use of human samples and data to investigate exposure to environmental chemicals and their impact on human health. HBM4EU developed a coordinated and harmonized approach involving 29 countries in Europe plus Israel. Addressing ethical issues has been an indispensable prerequisite, from the application phase, grant agreement, project performance to the closing of the project. HBM4EU has established a better understanding of the ethics in such projects and the need for a standardised way of reporting and handling of ethics and data exchange, securing compliance with ethics standards, transparency, transferability and sustainability. The main reflections were: Knowledge: Ethics awareness, norms and practices are dynamic and increased throughout the project, much learning and experience is achieved by practice and dialogue. Attitude: Rules and standards were very diversely known and needed to adhere to local practices. Assistance: Good results achieved from webinars, training, help desk, and individual consultations. Standardisation: Was achieved by templates and naming convention across documents. Management: The establishment of the SharePoint directory with uploading of all requested documents assisted collaboration and exchange. Also, a designated task for ethics within the management/coordination work package and the enthusiasm of the task leader were essential. Compliance: Some, but not all partners were very good at complying with deadlines and standards. Transferability and sustainability: All documents are archived in the SharePoint directory while a system assuring updating is recommended. Transparency: Assured by public access to annual ethics reports. The ethics reports bridged to the annual work plans (AWPs). Evaluation: The Ethics Check by the Commission was successful. © 2022 The Authors

Was passierte im Jahr 2021 und welche Arbeiten werden die BGE in 2022 am Standort Morsleben beschäftigen?

In der ersten Ausgabe der „Betrifft: Morsleben“ in diesem Jahr informierten Werksleiter Frank-Holger Koch und Matthias Mohlfeld, Abteilungsleiter Stilllegung Morsleben, die rund 80 Teilnehmenden via YouTube und Zoom über das Geschehen auf dem Betrieb und im Projekt Stilllegung. Die Arbeiten rund um das Endlager Morsleben sind jahresübergreifend geprägt von vorbereitenden Maßnahmen für die Stilllegung. Hier finden Sie die Präsentation (PDF, 7,2 MB, nicht barrierefrei) zu der Veranstaltung und hier geht es zur Aufzeichnung auf YouTube (externer Link) . Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE, zeigte in seiner Begrüßung die besondere Vorbildfunktion des Projekts Morsleben bezüglich der Stilllegung eines atomrechtlich genehmigten Endlagers auf: „Es ist das erste Endlager, das geschlossen werden wird. Die Schließung eines Endlagers zu demonstrieren ist eine Herausforderung.“ In diesem Sinne wird 2022 auch ein besonderes Jahr für die BGE. Sie errichtet seit Jahren wieder ein Demonstrationsbauwerk für eine Streckenabdichtung. „Damit arbeitet die BGE am kritischen Pfad für die Stilllegung, nämlich am Nachweis der Funktionsfähigkeit der Abdichttechnologie.“ so Lautsch. Neuorganisation Betrieb Morsleben zur Vorbereitung Stilllegung Das Thema Stilllegung hat auch den Betrieb Morsleben im vergangen Jahr in seiner Organisation nachhaltig verändert. So berichtet Werksleiter Frank-Holger Koch von der Schaffung einer neuen Gruppe „Vorbereitung Stilllegung“. Die neue Gruppe hat die Aufgabe, die Stilllegungsbereitschaft für das Endlager Morsleben bis zum erwarteten Erhalt der Stilllegungsgenehmigung im Jahr 2028 herzustellen. „Zu den Aufgaben dieser neuen Organisationseinheit gehören unter anderem die Vorbereitung des Demonstrationsbauwerks im Anhydrit und der Neubau des Verwaltungsgebäudes.“ erklärte Koch. Erneuerung der betrieblichen Infrastruktur prägte die betrieblichen Arbeiten abseits der Stilllegungsplanung Neben den jährlich wiederkehrenden Aufgaben, wie zum Beispiel die Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen des Betriebes, prägten Modernisierungsmaßnahmen das Geschehen im Endlager Morsleben. So berichtete Frank-Holger Koch von der Fortsetzung der Arbeiten zur Erneuerung der Zaun- und Werksbeleuchtung sowie der Speicherprogrammierbaren Steuerung in der zentralen Warte. Gründe für die Modernisierung sind die Änderung von technischen Standards sowie der Mangel an Ersatzteilen aufgrund des Alters der Anlagen. Betriebliche Schwerpunktaufgaben für 2022 Im zweiten Teil des Vortrages gab Koch einen Ausblick auf die betrieblichen Schwerpunktaufgaben für 2022. Dazu zählen der Beginn der Baumaßnahmen für ein energetisch nachhaltiges Verwaltungsgebäude mit Platz für 75 Büroarbeitsplätzen. Und auch die Planungen für die Modernisierung der Schachtförderanlage Marie gehören dazu. „Grund für die Erneuerung ist, dass zentrale Komponenten veraltet sind – insbesondere der Fördermotor stammt aus dem Jahr 1944. Damit sind langfristige Anforderungen an die Stilllegung nicht erfüllbar.“ erklärte Koch. Erreichung von Meilensteinen bei der Aktualisierung der Planunterlegen Die Abteilung Stilllegung Morsleben arbeitete auch im vergangenen Jahr intensiv an der Aktualisierung der Verfahrensunterlagen der Genehmigungsplanungsphase für die Stilllegung. „Wir haben im Juli 2021 die Vorprüfversion der Verfahrensunterlage zum regulatorischen Rahmen beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) eingereicht, haben dazu eine Rückmeldung erhalten und sind jetzt in der Schlussredaktion“, so Matthias Mohlfeld. In dieser Verfahrensunterlage wird, nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, der für die Stilllegung und die Bewertung der Sicherheit zu Grunde zu legende regulatorische Rahmen zusammengestellt. Weitere Meilensteine in der Projektarbeit waren die Aktualisierung der Unterlagen zur Standortortbeschreibung und der Beschreibung des Grubengebäudes, die mit Stand Dezember 2021 als Grundlage für alle weiteren Planungs- und Bewertungsschritte festgeschrieben wurde. Methodenwechsel bei Bewertung und Prognose der Stilllegungsmaßnahmen Matthias Mohlfeld hob noch einmal hervor, dass 2021 ein wesentlicher Methodenwechsel bei der Bewertung und Prognose der Stilllegungsmaßnahmen vollzogen wurde. „Wir agieren nicht mehr mit Anforderungen an Maßnahmen oder Bauwerke, die wir in vielen tausenden Jahren unterstellen, sondern ermitteln direkt nach der Herstellung die Eigenschaften unserer Maßnahmen und bewerten die Entwicklung dieser Eigenschaften unter der Annahme von möglichen Entwicklungen des Endlagersystems“ erklärte Mohlfeld. Die Umsetzung dieses Methodenwechsels zeigt sich in dem von Matthias Mohlfeld gegebenen Ausblick auf das Jahr 2022. Dieser ist bestimmt von der Planung und Umsetzung von drei Demonstrationsbauwerken für Streckenabdichtungen. Für die Stilllegung des Endlagers Morsleben sind Streckenabdichtungen im Anhydrit- und Salzgestein vorgesehen . Mit der Errichtung von auf Demonstrationsbauwerken in diesen Gesteinen belegt die BGE die Eigenschaften und Funktionalität der vorgesehenen Abdichtungen. Für die schnellere Realisierung des Vorhabens vergibt die BGE den Bau von zwei Demonstrationsbauwerken an externe Dienstleister außerhalb des Endlagers Morsleben . Neben den Demonstrationsbauwerken wird auch die Aktualisierung der Planunterlagen das Projektgeschehen in 2022 bestimmen. Die BGE plant insgesamt 12 Verfahrensunterlagen als Vorprüfversion bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen. Publikum beteiligt sich mit vielen Fragen Das Angebot zum Dialog wurde im Anschluss an die Vorträge von einem Teil der Teilnehmer*innen umfassend genutzt. Diese stellten hauptsächlich Fragen zu den Demonstrationsbauwerken. Alle gestellten Fragen und Antworten finden Sie in Kürze auf der Seite „Fragen und Antworten“ . Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE, fand in seinem Schlusswort viele positive Worte für das Interesse der Teilnehmer*innen an den Gesamtthemen der BGE: „Ihre Fragen, die immer einen fachlich-interessierten Hintergrund haben, helfen uns auch, immer wieder zu reflektieren, ob unsere Ansätze richtig sind und ob wir weit genug gedacht haben. Sie wissen, dass wir unter dem Logo des wissenschaftsbasierten, aber auch des lernenden Verfahrens agieren. Daher danke ich Ihnen für diese Art Ihrer Beteiligung.“ Er wünschte allen, dass es bald wieder möglich ist, vergleichbare Formate vor Ort durchzuführen. Denn der momentan fehlende persönliche Austausch und Kontakt sind wichtig für die kritische Begleitung der Aufgaben der BGE durch die Öffentlichkeit.

Wesentliche Änderung einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr in 15537 Grünheide (Mark) - Reg.-Nr.: G01423

Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423). Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen durch Erhöhung der jährlichen Produktion von 500 000 auf 1 000 000 Elektrofahrzeuge sowie von Batteriezellen mit einer Speicherkapazität von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben wurden Befreiungen von den Verboten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, für die Wasserfassungen Neu Zittauer Straße/Hohenbinder Straße für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung von Grundwassermessstellen, - mobile Betankung von Großfahrzeugen, - Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung, - Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen, - Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung, - Lagerung von Klärschlamm, - Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D, - Erdaufschlüsse, - Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Darüber hinaus wurden diverse wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und beim Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sowie weitere Maßnahmen beantragt: Verfahren - Niederschlagswasserversickerung--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) - Niederschlagswasserversickerung für die Erweiterung der Gigafactory Berlin- Brandenburg--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Niederschlagswasserversickerung für den Baustellenbetrieb--> § 49 WHG - Erstellung von Pfahlgründungen mittels Rammpfählen--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Gruben im Presswerk--> §§ 8 und 9 WHG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Sedimentationsbecken--> §§ 8 und 9 WHG - Zweites 110-kV-Kabel Umspannwerk Freienbrink - Gigafactory „Last Mile 2“--> Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst Änderungen an bestehenden Produktionsgebäuden und Produktionsanlagen sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen, insbesondere: Bauliche Anpassung von Gebäuden und Produktionsanlagen A000 - Versorgungsanlage (A000), A001 - Presswerk (A001), A002 - Gießerei (A002) - Einsatz leistungsstärkerer Schmelzöfen und Warmhalteöfen, - Anpassung der Schornsteinsituation, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A003 - Karosserierohbau (A003) - Erweiterung durch den Einsatz neuer Betriebseinheiten (BE) (unter anderem Instandhaltung, Umschlagsprozesse), - Erweiterung bestehender BE (Transferpresse), - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A004 - Lackiererei (A004) - Wegfall der Lackiergestell-(„Skid-“) und Gitterrostreinigung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A005 - Sitzfertigung (A005) - Prozessseitige Anpassung der Betriebsbeschreibung, A006 - Fertigung Kunststoff (A006) - Anpassung der Prozessführung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Einsatz neuer BE (Instandhaltungsbereich), A007 - Fertigung Batteriepacks (A007) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle (vier Pulvermaterialien), A008 - Fertigung Antrieb (A008) - Veränderung Abluftführung/Schornsteinsituation, - Grundlegende Neuausweisung der BE in der Fertigung Antrieb, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A009 - Endmontage (A009) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Errichtung eines Batteriepacklagerplatzes, A020 - Zellproduktion (A020) - Erhöhung bestehender Material- und Abfalldurchsätze, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Ausweisung von Laborräumen, - Erweiterung der Batteriezellproduktion durch Einsatz neuer BE (unter anderem Binder-Anlieferung, Mischstationen, Helium-Leckagestation, Zellwaschstation, Zellen-Transportsystem), - Anpassung der Prozessführung im Betriebsbereich des Formstanzens, - Anpassung der Abwassertankkonfiguration, A021-01 - Hochregallager Batteriezellfertigung, A021-02 - Ver- und Entsorgungsanlagen Batteriezellproduktion, A000-03 – Prozesswasserrecycling 1: A000-03-01 - Prozesswasserbehandlungsanlage 1 (PBA 1), A000-03-02 – Rückgewinnungsanlage 1 (RGA 1), Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen A107 - Fertigung Batteriepack 2, A108 - Fertigung Antrieb 2, Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen A000-08 - Zentrale Entsorgung für feste Abfälle, A000-08-99 - Temporäres Abfalllager, Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb A000-09 - Kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, A000-10 - Labor für Batteriezelltests, A000-11-01 - Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, A000-11-02 - Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle, A000-22 - Feuerwehrlöschplatz, A000-24 - Lagerhalle Nicht-Produktionsmaterial, A000-25 - Betonmischanlage, A000-26 - Gasflaschenlager, A000-27 - Schrottunterstellplatz, A000-83 - Logistikbüro Logistikfläche Neuwagen, Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen A000-09-05-99 - Temporäres Gefahrstofflager, A000-12 - Temporäres Auslieferungszentrum, A000-13 - Temporäres Betriebsarztzentrum, A000-14 - Temporäre Materialprüfung, A000-15/16/17/18 - Temporäre multifunktionale Zeltsiedlung: A000-15 - Temporäre Logistikzelte für Mehrzweckverpackung 1, 2, 3 und 4, A000-16 - Temporäres Logistikzelt für Nicht-Produktionsmaterial, A000-17 - Temporäres Service Center, A000-18 - Temporäres Logistikzelt 1 und 2, A000-19 - Temporäres Logistikbüro Logistikfläche 1, A000-20 - Temporäre Ausgabe Arbeitskleidung, A000-21 - Temporäres Lager von Lackierträgergestellen (Skid Lager), A000-23 - Temporärer Logistiktunnel für Zellenbelieferung, A000-87 - Temporäre Bürocontainer Logistikfläche Neuwagen, A000-88 - Temporäre Bürocontainer Abfalllager, Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen Logistikflächen, A000-80 - Motorradunterstand, A000-82 - Flutlichtmasten, Temporäre Parkflächen. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage gemäß der beantragten ersten Teilgenehmigung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.

„Betrifft: Morsleben“ – „Wichtige Meilensteine über und unter Tage erreicht“

70 Teilnehmende informierten sich in der ersten Ausgabe der BGE-Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ in 2023 vor Ort und digital über den Stand der Arbeiten rund um das Endlager. Betriebsleiter Christian Kahl sowie der Abteilungsleiter Vorhabensmanagement, Carsten Hannibal, gaben Einblicke in das Geschehen auf dem Betrieb und im Vorhabensmanagement des Projektes. Die Arbeiten rund um das Endlager Morsleben sind jahresübergreifend geprägt von vorbereitenden Maßnahmen für die geplante Stilllegung. Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE, erläuterte, dass es im gesamten Projekt sichtbare Fortschritte gibt: „Sowohl in der Papierlage als auch auf den Baustellen über und unter Tage wurden wichtige Meilensteine erreicht. Die BGE hat 2022 einen ersten finalen Beitrag als Genehmigungsunterlage beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) (externer Link) , dem zuständigen Ministerium in Sachsen-Anhalt, eingereicht. Das Gebäude, aus welchem der Betrieb der Stilllegung gemanagt wird, ist fast fertig und unter Tage sind alle vorbereitenden Maßnahmen für das Demonstrationsbauwerk im Anhydrit getroffen.“ Aufzeichnung der Veranstaltung Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Youtube übermittelt werden. Video von Youtube laden Reduzierung des übertägigen Kontrollbereichs Einer der Meilensteine aus dem zurückliegenden Jahr ist die Reduzierung des übertägigen Kontrollbereichs. 2022 wurden Anlagenteile der bereits 2021 entfernten Bindemittelumschlaganlage (BUMA) freigemessen, so dass im ersten Quartal das Freigabeverfahren abgeschlossen werden konnte und der Kontrollbereich aufgehoben wurde. Im Zuge des Rückbaus des übertägigen Kontrollbereichs wurden parallel große Mengen an Material freigemessen und dabei 25 Tonnen der uneingeschränkten Freigabe und circa 100 Kilogramm der spezifischen Freigabe zugeführt. Bei Bodenflächen waren das vor allem die Bodenflächen der BUMA, aber auch circa 880 Quadratmeter Gebäude sind zur Wieder- und Weiterverwendung freigegeben worden. Erneuerung der betrieblichen Infrastruktur Neben den jährlich wiederkehrenden Aufgaben wie Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen des Betriebes prägten auch in diesem Jahr notwendige Modernisierungsmaßnahmen das Geschehen im Endlager Morsleben. So berichtete Christian Kahl von der Fortsetzung der Arbeiten zur Erneuerung der zentralen Warte. Dort sind aus den 70er- und 80er-Jahren stammende Wartentafeln mit Signalkassetten und Meldeleuchten in Mosaiktableaus durch einen Großbildschirm ersetzt worden, was die tägliche Arbeit der Dispatcher erheblich erleichtert. Schwerpunktaufgaben unter Tage Schwerpunktaufgaben unter Tage waren zahlreiche Arbeiten, die den Auflagen der Aufsichtsbehörde und dem Verfall aufgrund des Materialalters geschuldet sind, erläuterte Christan Kahl. Dies seien insbesondere die Errichtung einer Brandmeldeanlage am Fahrzeugabstellplatz sowie der Austausch eines Teils der alten Lutten , die die potenziell kontaminierte Luft aus der Belüftung der 4. Sohle ableiten, die sogenannten Abwetter. Das derzeit größte Projekt ist die Errichtung des Demonstrationsbauwerkes im Anhydrit in Vorbereitung auf die Stilllegung. Dazu gehörte auch die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer neuen explosionsgeschützen Bohranlage. Projektmanagement für einzigartiges Projekt Carsten Hannibal beschrieb die Grundsätze des Projektmanagements im Projekt Morsleben. „Das Endlager Morsleben ist eine sichere Anlage und hat zur sicheren Entsorgung der vorhandenen radioaktiven Abfälle beigetragen. Diese Sicherheit ist erst dann abschließend erreicht, wenn Morsleben sicher verschlossen ist“, sagte Carsten Hannibal über Projektauftrag und -ziel. Um das auch aus dem Vorhabensmanagement heraus zu gewährleisten, sei es wichtig, Ziele zu definieren, Zeiträume festzulegen, Ressourcen und eine projektspezifische Organisation zu schaffen. Projektmanagement, insbesondere von einem solch großen und langwierigen Projekt, müsse in den drei Zieldimensionen Termine, Kosten, Qualität ausgewogen sein. Mithilfe eines Projektstrukturplans organisiert sich das Projekt Morsleben in verschiedenen Teilprojekten: Genehmigungsplanung, Bauausführung, Projektmanagement und Betrieb Endlager Morsleben mit den Bergwerkstätigkeiten. Die unsichtbaren Aufgaben Während insbesondere Bauarbeiten auf dem Betriebsgelände auch für die interessierte Öffentlichkeit sichtbar sind, gilt das nicht für Arbeiten an den erforderlichen Planungen und Genehmigungsunterlagen. Ende 2022 trug die lange Arbeit mit und an den Unterlagen erste Früchte: Unterlagen zu den Themenkomplexen Regulatorischer Rahmen des Planfestellungsverfahrens, Beschreibung des Standortes und seiner Umgebung sowie des komplexen Bergwerks wurden bei der Genehmigungsbehörde eingereicht – eine Unterlage final und zwei Unterlagen in der sogenannten Vorprüfversion. Unterlagen mit dem Status Vorprüfversion sind im Bearbeitungsprozess schon sehr weit fortgeschritten. Sie berücksichtigen sämtliches in Fachgesprächen geäußertes Feedback von Gutachter*innen und Genehmigungsbehörde. Diese Unterlagen sind die Grundlage für spätere Sicherheitsanalysen und -bewertungen. In diesem Jahr sollen weitere finale Fassungen und Vorprüfversionen der Verfahrensunterlagen eingereicht werden. Grundlage für spätere Sicherheitsanalysen Parallel dazu finden monatliche Fachgespräche mit der Genehmigungsbehörde statt. Es erfolgen die Veröffentlichung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse beispielsweise für die Erneuerung der Schachtförderanlage Marie sowie sich daraus ergebende Bietergespräche und die Auftragsvergaben. Fragen zu Demonstrationsbauwerken Das Angebot für Fragen und Erläuterungen wurde im Anschluss an die Vorträge von einem Teil der Teilnehmer*innen umfassend genutzt. Diese stellten hauptsächlich Fragen zu den Demonstrationsbauwerken.

Erstellung eines Leitfadens zur Sanierung von Abwasserkanalisation

Die Aufgabenstellung umfasst die Erstellung eines Leitfadens für Kommunen zur Sanierung der Abwasserkanalisation unter ganzheitlicher Betrachtung des Einzugsgebietes und des Gesamtsystems Kanalisation und Kläranlage. Der Leitfaden richtet sich an kommunale und private Abwasserbeseitigungspflichtige, die eine Kanalsanierung planen und gibt ihnen Empfehlungen, die den gesamten Prozess der Kanalinspektion und -Sanierung umfassen. Undichtigkeiten in Kanalsystemen können zum Eindringen von Fremdwasser in die Kanalisation und somit zu einer Mehrbelastung des Abwassernetzes und der Abwasserbehandlungsanlagen führen. Austretendes Abwasser belastet die Umwelt und stellt eine Gefahr für Boden und Grundwasser dar. Der überwiegende Teil der vorgefundenen Kanalschäden wäre aus heutiger Sicht vermeidbar gewesen. Um Abwasseranlagen langfristig betreiben zu können, müssen die Betreiber auf moderne, sowohl risikobasierte als auch zuverlässigkeitsorientierte Instandhaltungskonzepte setzen. Für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Sanierung muss der Kanalnetzbetreiber zum einen über die notwendige Fachkompetenz seines eigenen oder externen Personals verfügen; zum anderen muss ein ausreichender Datenbestand über das Kanalnetz vorliegen. Alle Maßnahmen müssen im Rahmen eines eigenen Abwasserkonzeptes geplant und ausgeführt werden. Dabei sollten die Netzbetreiber auch zusätzliche Aspekte, wie die Mitnutzung ihrer Infrastrukturanlage durch Wärmegewinnung aus Abwasser oder Kabelverlegung im Kanal und Notwendigkeiten des Überflutungsschutzes betrachten. Für ein nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben ist Voraussetzung, dass bereits bei Auswertung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes, Ausschreibung und Vergabe qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigt werden. Eine fachkompetente Überwachung und Ausführung der Baumaßnahmen trägt dazu bei, die zur Verfügung stehenden Ressourcen effizient und umweltgerecht einzusetzen und somit Bauwerke und Anlagen langfristig zu nutzen. Um die Akzeptanz von Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz zu verbessern, ist es sinnvoll, über eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit den Bürger zu beteiligen und gegebenenfalls bei notwendigen Maßnahmen an der Grundstücksentwässerung den Eigentümer zu unterstützen. Quelle: Forschungsbericht

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