Es sollen zunaechst Hypothesen entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte durch das KrW-/AbfG (insbesondere Paragraphen 4, 5, 10-18) in die Praxis umgesetzt werden wird, insbesondere ob private Entsorgungstraeger nach dem KrW-/AbfG (Paragraphen 17, 18) gebildet werden und in welcher Weise diese Entsorgungs-Funktionen uebernehmen werden. Diese Neuregelung und ihre zu erwartende Umsetzung sollen diskutiert werden unter den besonderen Aspekten a) inwieweit sie positiv in Richtung Abfallvermeidung/-verwertung wirken, b) ob sie eine Zunahme von Abfalltransporten induzieren oder verstaerken. Schliesslich sollen Vorschlaege zur institutionellen Ausgestaltung kooperativer Ansaetze zur Abfallvermeidung/-entsorgung durch mehrere Unternehmen entsprechend den neuen rechtlichen Moeglichkeiten eroertert werden.
In dem Forschungsprojekt werden von MultiplikatorInnen aus den Bildungsstätten: Berufsschulen, Landwirtschaftskammern, kirchliche Bildungseinrichtungen und Verbraucherzentralen, Einstellung, Bedeutungszuschreibung, Problembewusstsein, Kenntnisstand, Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie spezifische institutionelle Rahmenbedingungen erhoben und beschrieben. In einer Modellanalyse werden der Zusammenhang zwischen personenspezifischen, situationsspezifischen und sozial-interaktiven Variablen mit dem Vermittlungshandeln ermittelt und dargestellt.
Dieses Projekt erforscht, wie die Bereitstellung von Infrastrukturen sowie der einhergehende Landnutzungswandel durch unterschiedliche Zukunftsvisionen und Future-Making-Praktiken strukturiert werden. Es analysiert (1) die institutionellen Kontexte großskaliger erneuerbarer Energieinfrastrukturen im kenianischen Rift Valley, (2) die Planungs- und Umsetzungsprozesse sowie damit verbundene sozial-ökologische Transformationen, (3) die Akteurs-, Governance-und Konfliktkonstellationen, v.a. mit Fokus auf Investor-Community-Beziehungen.
Seitdem mit der Aufnahme von Natur- und Landschaftsschutzzielen in die Verfassung der jungen Weimarer Republik die allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes begann, vollzieht sich seine Geschichte im Spannungsfeld zwischen der sozialen Bewegung Naturschutz und dem staatlichen Naturschutz. Besonders die Zeit des Nationalsozialismus zeigt, wie scheinbare Macht des Naturschutzes als Herrschaftsinstrument für nationalsozialistische Interessen missbraucht wurde. Erst mit der beginnenden Natur- und Umweltschutzbewegung in demokratischen Zeiten - verstärkt in den 1970er-Jahren - gelang es dem Naturschutz, unter Nutzung demokratischer Instrumente dauerhafte Erfolge zu erzielen. Die Macht in der Demokratie war und ist damit auch für den Naturschutz eng mit der Unterstützung durch Öffentlichkeit und demokratische Politik verbunden. Auch Krisenzeiten, wie nach dem Ende der DDR, ermöglichen Erfolge im Naturschutz, wenn fachliche Grundlagen für einzelne Maßnahmen vorliegen und Maßnahmen damit auch rasch umgesetzt werden können, wie es für die ehemalige innerdeutsche Grenze, das heutige Grüne Band, der Fall war. Die Einbindung des nationalen Naturschutzes in die Naturschutzgesetzgebung der Europäischen Union hat in den letzten Jahrzehnten zu zentralen Fortschritten geführt, z. B. durch die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie. Eine wesentliche Rolle im Naturschutz, die auch in "Natur und Landschaft" dokumentiert ist, spielt das Ehrenamt, ohne dass dessen starke Rolle jedoch zu einem Aufbau unabhängiger Naturschutzbehörden geführt hat. Gerade die Einbindung der Naturschutzbehörden in die Verwaltungsstrukturen hat zwar zu einer Stärkung des Naturschutzes im Verwaltungsvollzug geführt, ihn aber gleichzeitig bei staatlich geplanten Großprojekten geschwächt. Im Bereich der Landnutzung ist durch den Ausbau von Kooperationsprojekten in den letzten Jahren eine Trendwende hin zu einem neuen Verständnis für Naturschutzmaßnahmen auch der Landnutzerinnen und -nutzer eingeleitet worden, die aber noch eines gemeinsamen ökologisch-sozialen Rahmens bedarf, der nachhaltiges Wirtschaften auch dauerhaft ökonomisch honoriert.
Im Modellversuch (1.07.91 - 30.06.95) wurde ein Weiterbildungsstudium fuer TeilnehmerInnen mit akademischem Abschluss und fuer TeilnehmerInnen mit berufspraktischen Erfahrungen in umweltrelevanten Taetigkeitsbereichen aufgebaut, die Institutionalisierung konnte aufgrund der starken Nachfrage nach Studienplaetzen zum 1.07.95 erfolgen. Seit 1995 besteht auch die Moeglichkeit, nur einen der beiden Bereiche Umweltrecht oder Umweltoekonomie zu belegen, die Zulassung erfolgt zu jedem Semester. Aufbauend auf den Veranstaltungen des Studienganges ist es seit 1996 ebenfalls moeglich, sog. Betriebsbeauftragten-Lehrgaenge zu besuchen, wodurch nicht nur das mittels des Studiums erworbene Universitaetszertifikat, sondern auch der praxisorientierte Nachweis an der Universitaet erworben werden kann.
Zur Umsetzung der Energiewende werden erhebliche Investitionen benötigt, sowohl für den Zubau von regenerativen Erzeugungsanlagen als auch für Nutzbarmachung der fluktuierenden, erneuerbaren Energien. Die Erreichung beider Ziele wird durch Erhöhung der Akzeptanz von Anlagenbau und durch Verbrauchsanpassung entsprechend der Energieverfügbarkeit erheblich erleichtert, wenn Bürgerinnen und Bürger als aktive Beteiligte partizipieren. Um Anreize zu schaffen, bei wachsender Fluktuation der Energieerzeugung auch den Speicherbedarf durch Lastverschiebung zu reduzieren, bietet das Vorhaben eine Erzeugungssynchrone Beteiligung an großen Regenerativen Erzeugungsanlagen (EBeRE) in Form einer sogenannten Energierendite an. Die Energierendite wird 'bezahlt', wenn die Beteiligten Strom erzeugungssynchron verbrauchen oder auf spezielle Anforderungen des Versorgers reagieren. Inwiefern diese 'Vergütung' zu einer zeitlichen Anpassung des Verbrauchsverhaltens bei den Beteiligten führt und welche Key Performance Indicators (KPIs) sowie Honorierungsmodelle sich für welche Ziel- bzw. Bevölkerungsgruppen eignen, sind zwei Forschungsgegenstände des EBeRE-Prozesses. Dabei besteht die ausdrückliche Zielsetzung stets darin, dass sich alle BürgerInnen unabhängig von Immobilienbesitz oder Wohnlage gleichberechtigt am Ertrag von Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik- und Windkraftanlagen) beteiligen können. Spezifisches Ziel des Teilvorhabens 'Partizipative Modelle der dezentralen Energieversorgung' von B.A.U.M. ist es, Organisations- und Geschäftsmodelle zu entwickeln, in denen Bürgerschaft und Stadtwerke, aber auch Kommunen und Unternehmen gemeinsam die vorhandenen bzw. neu zu errichtenden Anlagen und Netze optimal nutzen. Dabei sollen die technisch bekannten Methoden von Flexibilitäts- und Demand Side Management so ausgestaltet werden, dass sie gleichermaßen für die Bürgerinnen und Bürger und die etablierten Verantwortlichen für die Stromversorgung attraktiv sind.
Rascher naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und fortschreitende Industrialisierung haben im 19. und zunehmend im 20. Jahrhundert einen rapiden Landnutzungswandel in Mitteleuropa in Gang gesetzt, der gemeinhin für die standörtliche Nivellierung, den Verlust naturnaher Lebensräume, den Artenschwund und die strukturelle Verarmung der Kulturlandschaften verantwortlich gemacht wird. Diese Entwicklung erzeugte schon früh Besorgnis und Widerstand bei umweltsensiblen Zeitgenossen und mündete über die Formierung der Natur- und Heimatschutzbewegung und der Wandervogelbewegung in die Konstituierung und allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes. Dessen fachliche Ausrichtung hat sich über die Jahrzehnte hinweg von einem zunächst eher landschaftsästhetischen Ansatz über Fragen des Schutzes besonders attraktiver, aber seltener und gefährdeter Arten und über Probleme des Erhaltes und der Pflege naturnaher Kulturlandschaftsteile als Relikte überkommener Nutzungsformen hin zu einem umfassenden und flächendeckenden Anspruch auf einen naturverträglichen, d.h. ökologisch nachhaltigen Umgang des Menschen mit der Natur entwickelt. Eine der zentralen Fragen ist dabei heute, wie sich die nutzungsgeschichtlich geprägte Biodiversität von Kulturlandschaften angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche und Bedürfnisse, welche an den Raum gestellt werden, und angesichts der unterschiedlichen Funktionen die er als sicherer Lebensraum des Menschen zu erfüllen hat, durch gestaffelte Schutz- und Nutzungsintensitäten erhalten und optimieren lässt. Eine weitere, in der Vergangenheit eher vernachlässigte, in neuerer Zeit aber zunehmend in das Bewusstsein rückende Frage ist, wie sich unterschiedliche Landnutzungsmuster auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Kulturlandschaften auswirken und welche Gestaltungsregeln und Anforderungen an die verschiedenen Nutzungsansprüche formuliert werden sollen, um die Kulturlandschaft als ansprechenden Erlebnisraum und als Heimat für den Menschen zu erhalten und zu pflegen.
Im Projekt wird ein umfassendes Umweltkonzept erarbeitet, welches ueber die Anforderungen der EWG-VO 1836/93 ('Oeko-Audit') hinausgeht. Prinzipien des Konzeptes 'Sustainable Development' finden Beruecksichtigung und sollen auf allen Ebenen und in alle Unternehmensbereiche integriert werden. Basis ist eine durchgefuehrte strategische Innovationsanalyse, die die Integration erleichtern und langfristige Wettbewerbsvorteile sichern soll.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 301 |
| Europa | 22 |
| Kommune | 4 |
| Land | 3 |
| Weitere | 1 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 92 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 279 |
| Text | 12 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 19 |
| Offen | 283 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 283 |
| Englisch | 69 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 214 |
| Webseite | 78 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 138 |
| Lebewesen und Lebensräume | 255 |
| Luft | 101 |
| Mensch und Umwelt | 302 |
| Wasser | 78 |
| Weitere | 294 |