Die Europäische Kommission stellte am 10. Juni 2009 ihren Vorschlag für eine EU‑Strategie für den Ostseeraum vor. Die Strategie umfasst eine Mitteilung und einen Aktionsplan mit 80 Vorzeigeprojekten, die zum Teil bereits angelaufen sind. Die vier Eckpfeiler der Strategie zielen darauf ab, diesen Teil Europas ökologisch nachhaltig (z. B. durch Abwasserbehandlung), wohlhabend (z. B. durch Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen), zugänglich und attraktiv (z. B. durch bessere Verkehrsverbindungen) und sicher zu machen (z. B. durch besseres Notfallmanagement). Zum ersten Mal hat die EU eine derart umfangreiche Strategie auf Ebene einer „Makroregion“ entwickelt, die auch als Inspiration für ähnliche Ansätze im Mittelmeer oder im Donaubecken dienen könnte. Insbesondere ist die Strategie ein erster Schritt hin zur regionalen Umsetzung der integrierten Meerespolitik der EU. Zwischen 2007 und 2013 erhält der Ostseeraum mehr als 50 Mrd. EUR Investitionshilfen aus der Kohäsionspolitik und anderen EU‑Quellen, so 27 Mrd. EUR für die Verbesserung der Zugänglichkeit, annähernd 10 Mrd. EUR für die Umwelt, 6,7 Mrd. EUR für die Wettbewerbsfähigkeit und 697 Mio. EUR für Sicherheit und Gefahrenabwehr.
Der NLWKN im nationalen Umsetzungsprozess Die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) stellt die Umweltsäule der Europäischen Integrierten Meerespolitik dar. Seit ihrem Inkrafttreten im Juli 2008 verpflichtet sie die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht und fordert sie auf, Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahre 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen und - auch darüber hinaus - zu erhalten. Ziel ist es, eine Verschlechterung des Zustands der Meeresumwelt zu vermeiden, geschädigte Ökosysteme wo möglich wiederherzustellen, die Artenvielfalt und menschliche Gesundheit zu erhalten, sowie eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen durch künftige Generationen zu ermöglichen. Elf Themenbereiche (sogenannte Deskriptoren) stehen dabei besonders im Fokus, u.a. Biodiversität, kommerziell genutzte Meerestiere, Eutrophierung, Meeresboden, Schadstoffe, Abfälle im Meer und die Einleitung von Energie. Die Konkretisierung der Richtlinie erfolgt durch Beschlüsse der EU-Kommission zum Guten Ökologischen Zustand und zum Verfahren zur Überwachung und Bewertung welche im Jahre 2017 aktualisiert wurden (s. weiterführende Links im Kasten rechts). Die MSRL folgt einem ökosystemaren Ansatz und zielt darauf ab, bestehende Richtlinien und Abkommen (z.B. WRRL , FFH-RL , GFP etc.) zu integrieren und zu ergänzen, um sowohl den Zustand als auch die Belastungssituation umfassend zu berücksichtigen. Dabei erweitert sie den Blickwinkel vom häufig lokalen Betrachtungsraum mit nationaler Gesetzgebung auf die Meeresregion mit internationaler Zuständigkeit. Um dies zu ermöglichen, erarbeiten die Mitgliedsstaaten im Rahmen von regionalen Meersübereinkommen (für Deutschland relevant sind vor allem OSPAR & HELCOM ) gemeinsame bzw. vergleichbare Ansätze. Die EU-weite Abstimmung erfolgt in zahlreichen EU-Arbeitsgruppen, in denen Vertreter der Bundes- und Länderbehörden mitarbeiten. In Deutschland sind die Küstenbundesländer zuständig für die Umsetzung der MSRL in den Küstenmeeren (bis 12 sm vor der Küste) und seewärts davon die Bundesbehörden. Die nationale Zusammenarbeit wird innerhalb der Struktur des „Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee“ (BLANO) in zahlreichen Arbeitsgruppen organisiert. In diesen arbeiten Vertreter der Bundes- und Länder-Ministerien sowie der entsprechenden Fachbehörden zusammen, um nationale Berichte zu erarbeiten und Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. In Niedersachsen liegt die Verantwortung beim Niedersächsischen Umweltministerium und seinen nachgeordneten Fachbehörden. Der NLWKN bindet hierbei als koordinierende Stelle andere Fachbehörden in den Prozess mit ein und erstellt gemeinsam mit diesen die fachlichen Beiträge für Niedersachsen. In der MSRL ist ein Zeitplan festgeschrieben, nach dem die Mitgliedsstaaten über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie der Öffentlichkeit und der EU-Kommission berichten müssen. Dementsprechend hat Deutschland im Jahre 2012 zum Aktuellen Umweltzustand , zur Beschreibung eines guten Umweltzustands („Good Environmental Status" - GES) und den Umweltzielen berichtet. Anschließend wurden 2014 das Umweltüberwachungsprogramm und 2016 das Maßnahmenprogramm veröffentlicht. Die Berichte und weitere Informationen sind über die gemeinsam von Bund und Ländern betriebene Internetseite www.meeresschutz.info verfügbar. In einem sechsjährigen Zyklus müssen diese Berichte aktualisiert werden. Derzeit werden die Berichte zum aktuellen Umweltzustand , zum Guten Ökologischen Zustand und zu den Umweltzielen überarbeitet. Im aktuellen Bearbeitungsschritt lag der Bericht zu den Zustandsbewertungen nach Artikel 8, 9 und 10 MSRL für einen Zeitraum von sechs Monaten (01.03.2018 bis 31.08.2018) zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Derzeit werden die resultierenden Stellungnahmen eingearbeitet und der Bericht im Oktober 2018 an die EU gemeldet.
Das Projekt "ERA CoBlueBio Call1: BlueCC - Kommerzielle Nutzung von marinem Kollagen und Chitin aus marinen Quellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Um die Ziele der integrierten Meerespolitik der EU für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Meeresressourcen zu erreichen, sind gemeinsame Anstrengungen in vielen Bereichen der Gesellschaft notwendig. Das BlueCC Forschungsvorhaben hat sich als Ziel gesetzt, neue umweltfreundliche Verfahren zu entwickeln, mit denen bisher ungenutzte marine Biomasse auf nachhaltige und effiziente Weise in wertvolle und neuartige Rohstoffquellen für den Lebensmittel-, Gesundheits- und Kosmetiksektor umgewandelt wird. BlueCC besteht aus einem internationalem Konsortium mit 8 Partnern, die aufgrund ihrer komplementären Kompetenzen ein einzigartiges Forschungsumfeld abbilden, in dem die Entwicklung nachhaltiger chitin- und kollagenbasierter Produkt-Demonstratoren vorangetrieben wird. Die Kommerzialisierbarkeit der Demonstratoren im Rahmen eines 'Responsible Research and Innovation' (RRI) ist ebenfalls Forschungsgegenstand von BlueCC.
Das Projekt "Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Als Reaktion auf zunehmenden Nutzungsdruck auf die Meere sowie vor dem Hintergrund von Konflikten zwischen Nutzungsinteressen und Umweltschutz, entwickelt sich Meeresraumordnung derzeit als eines von mehreren Werkzeugen für die Umsetzung einer integrierten Meerespolitik. In der marinen Raumplanung hat die Küstenfischerei bislang eine eher untergeordnete Rolle gespielt, da die Fischerei gemäß der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union reguliert wird und daher weitgehend - insbesondere in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) - außerhalb der Kontrolle der Mitgliedstaaten liegt. Die Fischerei sieht sich in Gefahr, an den Rand gedrängt bzw. gar aus dem Meer verdrängt zu werden. Einer solchen Entwicklung zu begegnen, ist (auch) Aufgabe der marinen Raumplanung. Die Ausübung der Seefischerei ist Gegenstand eines Geflechts völkerrechtlicher, gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Bestimmungen. Das gleiche gilt für die Raumplanung, die neben der gesamträumlichen Planung die Fachplanungen umfasst. Der räumliche Schwerpunkt in vorliegenden Vorhaben liegt im Küstenmeer. Gleichwohl sind die rechtlichen und raumwissenschaftlichen Rahmenbedingungen der AWZ mit einzubeziehen, da der Naturraum 'Meer' eine gebietsscharfe Abgrenzung nicht zulässt. Dabei existieren allerdings sehr unterschiedliche Rechtsregime. Während die AWZ eher völkerrechtlich determiniert ist, unterliegt das Küstenmeer als Staatsgebiet tendenziell der nationalen Rechtsordnung. Somit sind in beiden Rechtsgebieten (Raumplanung und Fischerei) alle Rechtsebenen einzubeziehen.
Das Projekt "Nutzen der Berücksichtigung räumlicher Belange in Fachpolitiken am Beispiel der integrierten Meerespolitik - Pilotstudie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DSN - Connecting Knowledge durchgeführt. Die stärkere Integration räumlicher Belange in Fachpolitiken stellt eine wesentliche Forderung der nationalen Fachminister für vertiefte mitgliedsstaatliche Zusammenarbeit im Kontext der Territorialen Agenda 2020 dar. Diese Pilotstudie untersucht am Beispiel der Meerespolitik, wie Fachpolitiken von der Berücksichtigung räumlicher Zielsetzungen profitieren und noch wirksamer umgesetzt werden können. Ausgangslage: Die stärkere Integration räumlicher Belange in Fachpolitiken stellt eine wesentliche Forderung der nationalen Fachminister für vertiefte mitgliedsstaatliche Zusammenarbeit im Kontext der Territorialen Agenda 2020 dar. Diese Forderung basiert auf der im Lissabon-Reformvertrag neu verankerten EU-Zielsetzung des territorialen Zusammenhalts bzw. der territorialen Kohäsion. Die Beachtung räumlicher Vielfalt - das heißt unterschiedlicher regionaler Charakteristika - in Planungsprozessen führt zu Effizienzsteigerungen und Synergien und in Folge zur erleichterten Erreichung ambitionierter Wachstumsziele. Studien belegen, dass räumliche Aspekte in Fachpolitiken derzeitig sehr unterschiedlich berücksichtigt werden. Einige Fachpolitiken, wie die Regional- und Verkehrspolitik, sind durch eine stark räumlich differenzierte Herangehensweise gekennzeichnet, andere Fachpolitiken, wie die Forschungs- und Fischereipolitik, hingegen berücksichtigen räumliche Aspekte in nur sehr geringem Ausmaß. Die im Auftrag des BBSR durchgeführte Untersuchung 'Die territoriale Dimension in der zukünftigen EU-Kohäsionspolitik' (siehe 'Links') zeigt auf, dass u.a. mangelndes Wissen um den Nutzen eines räumlich differenzierten Herangehens seitens der Fachpolitiken mitverantwortlich ist für eine geringe Einbeziehung räumlicher Aspekte in einzelnen Fachpolitiken. Ziel: Ziel der Pilotstudie ist es zu überprüfen, wie Fachpolitiken von der Berücksichtigung räumlicher Zielsetzungen profitieren und noch wirksamer umgesetzt werden können. Die Studie soll Argumente ergründen, die den Nutzen der Integration räumlicher Aspekte in Fachplanungen herausstellen. Dies soll am Beispiel der integrierten Meerespolitik, einer vergleichsweise 'jungen' raum- und sektorenübergreifenden Fachpolitik exemplarisch analysiert werden. In Bezug zur integrierten Meerespolitik beinhaltet das Forschungsprojekt die konkrete Frage nach dem ob und wie die Meerespolitik ihr Integrationspotenzial ausschöpft und durch Berücksichtigung räumlicher Zusammenhänge noch wirksamer umgesetzt werden kann. Im Wesentlichen wird die europäische und deutsche integrierte Meerespolitik im Zuge der Pilotstudie analysiert. Zudem werden transnationale meerespolitische Ansätze im Rahmen von INTERREG III B- und IV B-Projekten aus dem Nord- und Ostseeraum herangezogen. Akteure der Meerespolitik werden im Rahmen von zwei Veranstaltungen in die Erarbeitungen der Studie einbezogen.
Das Projekt "Vorhaben: Analyse institutioneller und sozioökologischer Zusammenhänge und Entwicklung und Anpassung wissenschaftsbasierter Werkzeuge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH durchgeführt. Meeresraumordnung ist (neuerdings) ein zentrales Instrument zur Umsetzung der europäischen Meerespolitik, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Nutzung der Meeresräume, dem Auftreten neuer Nutzungsformen (wie z.B. Offshore-Windkraft) und umweltpolitischen Anforderungen wie z.B. das Erreichen des in der EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie angestrebten 'guten ökologischen Zustandes'. Zugleich ist Meeresraumordnung noch ein junges, wenig erprobtes Instrument, zu dem unterschiedliche Vorstellungen bei den beteiligten und betroffenen Akteuren existieren. Ebenso existieren unterschiedliche Vorstellungen zur Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung in den verschiedenen Ländern (des Ostseeraumes). Gleichzeitig sind zahlreiche Planungsfragen nur in transnationaler Zusammenarbeit zu lösen bzw. benötigen eine Abstimmung zwischen mehreren Anrainerstaaten. Wesentliche Integrationsherausforderungen, die für eine erfolgreiche Meeresraumordnung zu beachten sind umfassen: - Integration verschiedener Sektoren und Politikfelder - Integration unterschiedlicher Raumskalen (transnational, Land-Meer, Raumskalen von lokal bis international) - Integration unterschiedlicher Akteure und Akteursgruppen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen, Einstellungen und Interessen - Integration unterschiedlicher Wissensebenen Mit dem vertieften wissenschaftlichen Blick auf diese Integrationsebenen beabsichtigt BaltSpace, einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung des Werkzeugs Meeresraumordnung zu leisten. BaltSpace greift damit Themen und Ziele der BONUS Forschungsagenda auf, insbesondere die Themenfelder 'Maritime spatial planning from local to Baltic Sea region scale', 'Integrated approaches to coastal management' und 'Governance structures, policy performance and policy instruments'. Da das HZG an allen Arbeitspaketen beteiligt ist, sind Meilensteine und Deliverables aus allen Pakten für das HZG relevant.
Das Projekt "MDI-DE: Marine Dateninfrastruktur Deutschland - Vorhaben: Küsteningenieurwesen und Küstenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. 1.1 Ingenieurwissenschaftliche Fragestellung und Stand des Wissens: In den letzten Jahren haben sich Standards und Technologien im Umfeld von Informationssystemen etabliert, die eine Kommunikation zwischen heterogenen und verteilten Datenhaltungen unterstützen. Dazu gehört der ISO19115-Standard für Metadaten, der ISO19119-Standard für Web-Services, die CSW- Schnittstelle für Katalog-Dienste zur Kommunikation zwischen Metadaten-Servern und die OGCkonformen Darstellungs-Dienste WMS, WFS, WPS und WCS für Daten aus Geoinformationssystemen. Diese Grundlagen werden in allen nationalen und internationalen Informations-Systemen angewandt. Als Beispiele seien hier die Nationale Geodateninfrastruktur GDI-DE und das Umweltportal Deutschland PortalU angeführt. Im 'Blaubuch zu einer integrierten Meerespolitik' (EC, 2007) werden als gegenwärtige Herausforderungen die Optimierung der nachhaltigen Verwaltung von Meeresdaten und insbesondere der Kartierung der Gewässer sowie die Einbeziehung von Meeresbeobachtungssystemen genannt. Dabei spielen die Harmonisierung der Daten und deren Interoperabilität bei der Zusammenführung zu integrierten Darstellungen u.a. für das nationale Berichtsportal WasserBLIcK eine wesentliche Rolle. Derzeit besteht noch ein erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf, um die vorhandenen und zukünftig durch Projekte wie COSYNA (www.cosyna.de) flächendeckend erhobenen Küstendaten in vernetzte Informationssysteme einzubinden, sie darüber standardisiert bereitzustellen und nutzbar zu machen. Dies gilt auch für Untersuchungsszenarien mit numerischen Modellen bei der BAW. 1.2 Bedeutung für die WSV: Durch eine geeignete Vernetzung der Datenquellen wird es zukünftig möglich, in einem ökonomisch vertretbaren Aufwand die umfassende Bereitstellung von Fachdaten und Informationen aus dem Küsten- und Meeresbereich für Wissenschaft, Planung, Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung gemäß den Anforderungen an eine integrierte europäische Meerespolitik (EC, 2007) umzusetzen. Die in NOKIS (Lehfeldt, R., et al., 2006) und bei der GDI-BSH (Melles, J., et al., 2006) verwendeten Konzepte und Methoden erfüllen bereits heute die international festgelegten Standards. Durch die Zusammenführung dieser sich ergänzenden Technologien werden die Küsten- und Meeres- Dienststellen bei der Erfüllung von EU-Anforderungen wie der INSPIRE-Richtlinie (EPC, 2007) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (EP, 2008) entlastet. Wichtige Voraussetzungen zum Aufbau der nationalen Geodatenbasis NGDB und die Implementierungsvorschriften von INSPIRE werden erfüllt. Mit den geplanten synoptischen Verzeichnissen mariner Datenbestände wird auf einer einheitlichen fachlichen Datengrundlage ein standardisierter Zugang zu Fachdaten realisiert, der die Partnerdienststellen von Dienstleistungs-Routinearbeiten entlastet. Die in der MDI-DE zusammengeführten Informationen bilden das qualitätsgesicherte Informationsangebot zur deutschen Küstenzone von Nord- und Ostsee sowie der angrenzenden M
Das Projekt "Teilvorhaben Avifauna" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von tian-Albrechts-Universität zu Universität zu Kiel, Forschungs- und Technologie-Zentrum Westküste durchgeführt. Als Reaktion auf zunehmenden Nutzungsdruck auf die Meere, auf teilweise große wirtschaftliche Potenziale im Bereich maritimer Industrien, auf ein fragmentiertes Management mariner Räume sowie vor dem Hintergrund von Konflikten zwischen Nutzungsinteressen und Umweltschutz, entwickelt sich Meeresraumordnung derzeit als eines von mehreren Werkzeugen für die Umsetzung einer integrierten Meerespolitik. Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ist die Entwicklung und Zusammenstellung von Informationsgrundlagen und wissenschaftlichen Bewertungsgrundlagen für die Integration naturschutzfachlicher Belange in Meeresraumordnungsprozesse sowie die Anfertigung einer Vorversion eines naturschutzfachlichen Planungsbeitrages im Hinblick auf die Meeresraumordnung in der dt. AWZ von Nord- und Ostsee. Es sollen die raumwirksamen Ansprüche gefährdeter und repräsentativer Arten (insbesondere Biotope nach §30 BNatSchG, FFH-Lebensraumtypen, Rote Listen-Arten) sowie Lage und Empfindlichkeit von gefährdeten und repräsentativen Biotopen in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der deutschen Nord- und Ostsee ermittelt werden. Die nachfolgenden Leistungen sind entsprechend dieser grundsätzlichen Zielsetzung konzipiert: AP 1: Recherche und Auswertung von Fachveröffentlichungen und fachlichen Positionen hinsichtlich der Integration naturschutz-fachlicher Belange in die maritime Raumordnung. AP 2: Ermittlung und Darstellung raumwirksamer Ansprüche gefährdeter und repräsentativer Arten und Biotope (Text und Karten). AP 3: Sensitivitätsanalyse und -darstellung gefährdeter und repräsentativer Arten und Biotope. AP 4: Integration naturschutzrechtlicher Fachplanungen und naturschutzfachlicher Positionen in die Meeresraumordnung. AP 5: Evaluierung des Naturschutzfachlichen Planungsbeitrags (2006) auf Fortschreibungspotentiale und Schaffung einer Grundlage für einen überarbeiteten naturschutzfachlichen Planungsbeitrag.
Das Projekt "Teilvorhaben: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Als Reaktion auf zunehmenden Nutzungsdruck auf die Meere, auf teilweise große wirtschaftliche Potenziale im Bereich maritimer Industrien, auf ein fragmentiertes Management mariner Räume sowie vor dem Hintergrund von Konflikten zwischen Nutzungsinteressen und Umweltschutz, entwickelt sich Meeresraumordnung derzeit als eines von mehreren Werkzeugen für die Umsetzung einer integrierten Meerespolitik. Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ist die Entwicklung und Zusammenstellung von Informationsgrundlagen und wissenschaftlichen Bewertungsgrundlagen für die Integration naturschutzfachlicher Belange in Meeresraumordnungsprozesse sowie die Anfertigung einer Vorversion eines naturschutzfachlichen Planungsbeitrages im Hinblick auf die Meeresraumordnung in der dt. AWZ von Nord- und Ostsee. Es sollen die raumwirksamen Ansprüche gefährdeter und repräsentativer Arten (insbesondere Biotope nach §30 BNatSchG, FFH-Lebensraumtypen, Rote Listen-Arten) sowie Lage und Empfindlichkeit von gefährdeten und repräsentativen Biotopen in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der deutschen Nord- und Ostsee ermittelt werden. Die nachfolgenden Leistungen sind entsprechend dieser grundsätzlichen Zielsetzung konzipiert: AP 1: Recherche und Auswertung von Fachveröffentlichungen und fachlichen Positionen hinsichtlich der Integration naturschutz-fachlicher Belange in die maritime Raumordnung. AP 2: Ermittlung und Darstellung raumwirksamer Ansprüche gefährdeter und repräsentativer Arten und Biotope (Text und Karten). AP 3: Sensitivitätsanalyse und -darstellung gefährdeter und repräsentativer Arten und Biotope. AP 4: Integration naturschutzrechtlicher Fachplanungen und naturschutzfachlicher Positionen in die Meeresraumordnung. AP 5: Evaluierung des Naturschutzfachlichen Planungsbeitrags (2006) auf Fortschreibungspotentiale und Schaffung einer Grundlage für einen überarbeiteten naturschutzfachlichen Planungsbeitrag.
Das Projekt "Teilvorhaben Raumwirksame Ansprüche gefährdeter und repräsentativer Arten und Sensitivität gefährdeter und repräsentativer Arten (Meeressäuger)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für terrestrische und Aquatische Wildtierforschung durchgeführt. Als Reaktion auf zunehmenden Nutzungsdruck auf die Meere, auf teilweise große wirtschaftliche Potenziale im Bereich maritimer Industrien, auf ein fragmentiertes Management mariner Räume sowie vor dem Hintergrund von Konflikten zwischen Nutzungsinteressen und Umweltschutz, entwickelt sich Meeresraumordnung derzeit als eines von mehreren Werkzeugen für die Umsetzung einer integrierten Meerespolitik. Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ist die Entwicklung und Zusammenstellung von Informationsgrundlagen und wissenschaftlichen Bewertungsgrundlagen für die Integration naturschutzfachlicher Belange in Meeresraumordnungsprozesse, sowie die Anfertigung einer Vorversion eines naturschutzfachlichen Planungsbeitrages im Hinblick auf die Meeresraumordnung in der dt. AWZ von Nord- und Ostsee. Es sollen die raumwirksamen Ansprüche gefährdeter und repräsentativer Arten (insbesondere Biotope nach §30 BNatSchG, FFH-Lebensraumtypen, Rote Listen-Arten), sowie Lage und Empfindlichkeit von gefährdeten und repräsentativen Biotopen in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der deutschen Nord- und Ostsee ermittelt werden. Die nachfolgenden Leistungen sind entsprechend dieser grundsätzlichen Zielsetzung konzipiert: AP 1: Recherche und Auswertung von Fachveröffentlichungen und fachlichen Positionen hinsichtlich der Integration naturschutzfachlicher Belange in die maritime Raumordnung. AP 2: Ermittlung und Darstellung raumwirksamer Ansprüche gefährdeter und repräsentativer Arten und Biotope (Text und Karten). AP 3: Sensitivität gefährdeter und repräsentativer Arten und Biotope. AP 4: Integration naturschutzrechtlicher Fachplanungen und naturschutzfachlicher Positionen in die Meeresraumordnung. AP 5: Evaluierung des Naturschutzfachlichen Planungsbeitrags (2006) auf Fortschreibungspotentiale und Schaffung einer Grundlage für einen überarbeiteten naturschutzfachlichen Planungsbeitrag.
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