Das wurzelparasitische Unkraut Orobanche ramosa stellt eine ernsthafte Bedrohung für den Tomaten- , Tabak- und Hanfanbau in Mitteleuropa dar. Aufgrund von Feldforschungen gehen wir davon aus, daß fast 50 Prozent der Tabak- und Tomatenfelder in der Slowakei von O. ramosa befallen sind. Damit kann mehr als die Hälfte der Betriebe vor schweren Ertragsverlusten stehen. Bisher waren weder gewöhnliche Kontrollmethoden noch die Resistenzzüchtung erfolgreich. Daher versuchen wir, effiziente, neue Strategien zu entwickeln. Wir hoffen, in Feldern in der Slowakei und in Südwestdeutschland spezifische Pathogene auf O. ramosa zu finden, die zur biologischen Kontrolle eingesetzt werden können. Zudem werden wir resistenzinduzierende Wirkstoffe zur Aktivierung natürlicher Verteidigungsmechanismen in Tabak, Hanf und Tomate erproben.
Die ökologische Nachhaltigkeit der Anbausysteme in Bergregionen Thailands wird durch Erosion, Abnahme der Bodenfruchtbarkeit, sowie hohen Druck durch Unkräuter und Schädlinge in Frage gestellt. Die Lychee-Produktion im Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von suboptimaler Bestandesführung und starkem Befallsdruck durch die Schädlinge Aceria litchi, Conopomorpha sinensis, Indarbela dea und Tessaratoma papillosa, der zu schweren Ertragsverlusten führt. In dieser Untersuchung soll die Wirksamkeit von Azadirachtin, Bacillus thuringiensis, Beauveria bassiana, Steinernema carpocapsae und synthetischen Akariziden (u.a. Spiromesifen) auf die Schadorganismen in Laborversuchen ermittelt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie der Erfahrungen örtlicher Landwirte sollen dann verschiedene Kontrollmethoden integriert und unter Feldbedingungen erprobt werden.
Die Gesunderhaltung von Pflanzenbeständen erfordert vielfältige Kenntnisse über Pflanzen, Pflanzenbestände und deren Standortansprüche, auf die Pflanzenart abgestimmte Pflegemaßnahmen, parasitäre oder nichtparasitäre Schadursachen und entsprechenden Gegenmaßnahmen. Eine der häufigsten Schadursachen liegt in einer nicht dem Standort angepassten Pflanzenauswahl. Kümmernde Pflanzen oder Pflanzenbestände sind die Folge und Schadorganismen treten als Sekundärschädlinge auf. Diese können ggf. mit geeigneten Maßnahmen reduziert werden, aber die Ursache für das Auftreten der Schädlinge und Krankheiten ist damit nicht beseitigt. Die Aufwendungen um solche Pflanzenbestände gesund und visuell ansprechend zu erhalten sind groß. Dazu sind nicht nur häufige und regelmäßige Kontrollgänge notwendig sondern auch besondere Pflegemaßnahmen, u.a. Einsatz von Bodenhilfsstoffen, speziellen Nährstoffen, Wässerung von Hand nach Überprüfung der Bodenfeuchtigkeit, speziellen Schnittmaßnahmen, Hygienemaßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann im Einzelfall zur Reduktion eines Schadorganismus beitragen, wird jedoch die grundsätzliche Ursache der Schwächung und somit Anfälligkeit nicht beseitigen. Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind jedoch alle nichtchemischen Maßnahmen vorzuziehen. Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Grünes Blatt Berlin Zur Bestellung: Pflanzenschutz-Ratgeber Garten- und Landschaftsbau Bei der Bekämpfung von Schadorganismen ist nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes ( § 2 Pflanzenschutzgesetz ) zu handeln. IPS (Integrierter Pflanzenschutz) ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Zur guten fachlichen Praxis gehört die Berücksichtigung des IPS. Ist die Entscheidung zur Anwendung einer Pflanzenschutzmaßnahme gefallen, so sind die Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz zu beachten. Gärtner, Garten- und Landschaftsbaufirmen, Dienstleister etc., die für Dritte Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen diese Tätigkeit dem jeweiligen Pflanzenschutzamt / Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland anzeigen, in dem der Betriebssitz liegt. Zusätzlich dazu in dem Bundesland, in dem die Anwendung stattfinden soll. Antrag und Information zum Anzeigeverfahren in Berlin Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich für Dritte anwendet, muss im Pflanzenschutz sachkundig sein. Sachkundige, die Pflanzenschutzmittel anwenden, bestellen, über deren Anwendung beraten und in der Ausbildung tätig sind müssen alle drei Jahre eine entsprechend anerkannte Sachkundefortbildung besuchen. Sachkundeverordnung Sachkundenachweis beantragen Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf den in der Zulassung festgelegten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Zusätzlich gibt es auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind weitere Anwendungseinschränkungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlich auf der Seite zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Liste (unter Links und Dokumente) mit Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten durch Dienstleister ist zu beachten, dass nur Präparate, die für den nichtberuflichen Anwender (früher zulässig im Haus- und Kleingartenbereich) zugelassen sind, angewendet werden dürfen (PflaSchG §12.3). Frühzeitiges Erkennen von Schaderregern ermöglicht in den meisten Fällen rechtzeitiges Einleiten von Gegenmaßnahmen. Wertvolle Pflanzenbestände können dadurch vor dauerhaften Schäden geschützt werden. Dabei sind aktuelle, fachliche Informationen hilfreich. Gärtner, Baumpfleger und Dienstleister aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau und deren Auftraggeber werden durch das regelmäßig aktualisierte Grüne Blatt Berlin in ihrer Arbeit unterstützt. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter erhalten. Zur Registrierung des Newsletters “Grünes Blatt Berlin”
Ziel des Projektes ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik innerhalb der Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' zu untersuchen, die ihren ersten Bericht 1980 vorlegte. In diesen wissenschaftlichen Beratungsprozess waren neben industrienahen Wissenschaftlern auch Alternative integriert - wie beispielsweise ein Sachverständiger des Öko-Instituts, das von Mitgliedern der Umweltbewegung gegründet wurde. Damit gewannen alternative Wissenschaftler zunehmend Gewicht in der Diskussion um zukunftsfähige Energiepolitik, die bis dahin vor allem von den - der Industrie nahe stehenden - Forschungseinrichtungen wie Jülich und Karlsruhe bestimmt wurde. Vor dem Hintergrund der innenpolitisch prägenden Konfliktphase um die Atomenergie soll die Funktionsfähigkeit der wissenschaftlichen Politikberatung untersucht werden. Dies beinhaltet neben der Untersuchung von Kommunikationsprozessen auch die Frage nach den Argumentationsstrategien.
Die Witterung in Berlin mit häufig sehr ausgeprägten Trockenperioden ist eine starke Herausforderung für die Pflege des Stadtgrüns. Wasser ist im umbauten Raum der limitierende Faktor. Die Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung von Pflanzen am Endstandort nimmt somit eine Schlüsselfunktion im integrierten Pflanzenschutz ein. Zu diesem Komplex werden vom Pflanzenschutzamt Berlin diverse Fragestellungen im Rahmen von Versuchen bearbeitet. Aus einer dieser Fragestellungen zum integrierten Pflanzenschutz entstand eine Bewässerungshilfe für Stadtbäume. Sie basiert auf einem Berechnungsmodell der nutzbaren Feldkapazität (nFK) sandiger Bodenarten, wie sie im Berliner Stadtgebiet weit verbreitet sind. Exemplarisch wurde hierfür die Bodenart Sl3 (mittel lehmiger Sand) für die nachfolgende modellbasierte Diagrammdarstellung ausgewählt. Es handelt sich hierbei um ein Prognosemodell , dessen Datengrundlage sich aus den aktuellen sowie den prognostizierten Wetterdaten (Temperatur, Niederschlag, relative Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Globalstrahlung, thermische Himmelsstrahlung) am Standort Tempelhof, der natürlichen Wasserhaltefähigkeit der entsprechenden Bodenart sowie der Baumart Winterlinde ( Tilia cordata ) als Verbraucher speist. Die Kennwerte für die Baumart Winterlinde wurden im Zuge einer Bachelorarbeit an einem Freilandstandort definiert. Das Prognosemodell berechnet die pflanzenverfügbare Bodenfeuchte eine Woche voraus – daher liegt das Kurvenende immer vor dem aktuellem Datum. Das nachfolgend wöchentlich aktualisierte Diagramm gibt Aufschluss über die im Berliner Raum pflanzenverfügbare Bodenfeuchte bis in eine Tiefe von 85 cm am Beispiel der Baumart Winterlinde an einem innerstädtischen und unbewässerten Standort. Es dient als Entscheidungshilfe, ob ggf. eine zusätzliche Bewässerung von Gehölzen und Pflanzenbeständen notwendig ist. Die Grafik ist nach dem Ampelsystem recht einfach nachvollziehbar aufgebaut. Das Kurvenende zeigt jeweils die aktuell prognostizierte nFK an. Solange die Kurve auf der Y-Achse im grünen Bereich ist, ist der Boden ausreichend mit Wasser versorgt. Fällt sie in den gelben Bereich kommt der Feuchtevorrat im Boden in den kritischen Bereich. Sobald die Kurve in den roten Bereich absinkt, wäre eine zusätzliche Wassergabe in Abhängigkeit der Pflanzenart und -größe sinnvoll.
Zielsetzung: Der Klimawandel beeinflusst nicht nur natürliche Ökosysteme auf der Erde, sondern wirkt sich ebenso auf das Klima in Städten und das Innenklima in Gebäuden aus. Dadurch werden auch kulturelle Einrichtungen wie Museen, deren Depots, Bibliotheken, Archive und historische Gebäude beeinflusst. Langanhaltenden Hitzeperioden führen im Sommer zu einem Anstieg der Innenraumtemperatur in Museen. Klimaanlagen, sofern vorhanden, sind für diese hohen Temperaturbereiche oft nicht konzipiert und kommen hier an ihre Grenzen. Insekten sind von ihrer Umgebungstemperatur abhängig und es ist zu erwarten, dass sie durch die prognostizierten Klimaveränderungen beeinflusst werden. Eine steigende Durchschnittstemperatur und höhere Temperaturmaxima werden vermutlich die Aktivität und auch die Anzahl der Nachkommen erhöhen. Auch neu eingeschleppte Arten in Gebäuden profitieren besonders von diesen Umständen. Schädlinge werden in vielen Museen in Deutschland bereits im Rahmen eines integrierten Schädlingsmanagement durch ein Monitoring überwacht. Es gibt aber keine Auswertung über deren Verbreitung, Häufigkeit und die erhöhten Risiken durch den Klimawandel. Dieses Projekt untersucht den Einfluss des Klimawandels (höher Durchschnittstemperatur, Temperaturmaxima, extreme Wetterereignisse) auf Museumschädlinge in Museen in Deutschland. Dazu werden in allen Bundesländern und klimatisch unterschiedlichen Regionen in Deutschland möglichst viele Museen, Depots und historische Gebäude ausgewählt und kontaktiert, um Klimadaten und Daten zu vorkommenden Schadinsekten zu sammeln. Für das Innenraumklima in den Gebäuden (Temperatur und Raumfeuchte) soll zur Zeit- und Kostenersparnis auf bereits vorhandene Daten der Museen zurückgegriffen werden. Zusammen mit Klimaprognosen werden die gefundenen Zusammenhänge dazu verwendet, Projektionen von einzelnen Schädlingsarten und unterschiedlichen geographischen Regionen in Deutschland im Hinblick auf den Klimawandel zu erstellen. Damit soll ein Verfahren etabliert werden, dass das Ableiten von Prognosen einer Befallswahrscheinlichkeit und des Schädigungspotentials ermöglicht, unerwartete Schadensereignisse zu minimieren, die andernfalls massive Gegenmaßnahmen ggf. unter Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel erforderlich machen würden. Ziel des IPM in Museen ist es immer einen Schaden an Objekten durch Schädlinge zu vermeiden und als zweiter wichtiger Punkt den Einsatz von chemischen Bekämpfungsmitteln zu vermeiden. -> Beitrag zur Umweltentlastung. Fazit: Das Projekt hat erst 2024 begonnen und wir sind zuversichtlich, interessante Ergebnisse zu finden.
Der genetische Verlust von Anfälligkeit wird als ein neuartiges Werkzeug für die dauerhafte Pathogenresistenz bei Nutzpflanzen betrachtet. Ein detailliertes Verständnis über den Mechanismus der Anfälligkeit beim Wirt ist notwendig, um pleiotrope Effekte dieser rezessiv vererbten Resistenzen zu vermeiden. Das kleine monomere RAC/ROP G-Protein RACB aus der Gerste ist ein Anfälligkeit determinierender Faktor der Gerste gegenüber dem Gerstenmehltau Blumeria graminis f.sp. hordei (Bgh). Hier wollen wir RACB-regulierte Genexpressionsmechanismen verstehen, welche für putative Plasmamembran-lokalisierte Proteine kodieren, die vorgeschaltet zu RACB agieren könnten.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen § 7 (weggefallen) § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater § 9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 465 |
| Kommune | 1 |
| Land | 39 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 203 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 449 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 28 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 33 |
| Offen | 452 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 422 |
| Englisch | 130 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Dokument | 16 |
| Keine | 393 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 84 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 268 |
| Lebewesen und Lebensräume | 485 |
| Luft | 217 |
| Mensch und Umwelt | 485 |
| Wasser | 180 |
| Weitere | 460 |