Das Projekt "Wirkungsanalyse und die Identifizierung möglicher Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung im Jahr 2012" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2007 das Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) der Bundesregierung verabschiedet, in dem Instrumente und Maßnahmen benannt werden, die zur entsprechenden Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen sollen. Das IEKP sieht eine regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsstandes - beginnend mit dem Jahr 2010 - vor. Vorgelegt werden soll ein Bericht der Bundesregierung zum IEKP, der zwischen den federführenden Ressorts abgestimmt ist. Der Bericht soll die Wirkung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms sowohl in klimapolitischer als auch ökonomischer Hinsicht darstellen und, falls notwendig, neue Maßnahmen vorschlagen. Grundlage des Berichts der Bundesregierung sollen die Erhebungen unabhängiger Gutachter sein. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem neben der im Dezember 2007 zugesicherten Rechenschaftsablegung auch Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.
Das Projekt "Ermittlung der Klimaschutzwirkung des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung (IEKP) und Vorschlag für ein Konzept zur kontinuierlichen Überprüfung der Klimaschutzwirkung des IEKP" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung.A) Problemstellung: Das integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist über eine Reihe neuer rechtlicher Rahmenbedingungen umgesetzt worden. Diese Maßnahmen dienen u.a. dazu, noch auszuhandelnde internationale und in der EU vereinbarte / zu vereinbarende Klimaschutzpflichten der Bundesrepublik zu erfüllen. Ob die bisher beschlossenen Maßnahmen ausreichen, das angestrebte Ziel einer 40 Prozentigen THG-Minderung bis zum Jahr 2020 zu erreichen, ist noch ungewiss. Der Erfolg der Maßnahmen soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden, nach welcher Methode das geschehen soll, ist ebenfalls noch unklar. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 40Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Diesem Ziel dienen der Emissionshandel und das Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) der Bundesregierung. Im Rahmen des IEKP wurden zwei Maßnahmenpakete vereinbart, die vor allem Gesetzesänderungen und Fördermaßnahmen beinhalten. Diese Maßnahmenpakete werden derzeit noch in der Bundesregierung (IEKP II) und im Bundestag (IEKP I) verhandelt. Wie diese Maßnahmen im Einzelnen ausgestaltet sein werden, wird erst nach ihrer Verabschiedung durch den Bundestag feststehen. Derzeit ist unklar, welcher emissionsmindernde Effekt von ihnen letztendlich erwartet werden kann. C) Ziel des Vorhabens ist es, die Maßnahmen des IEKP I und IEKP II in ihrer endgültigen Fassung auf ihre Wirkung auf die Emissionsprognosen bis zum Jahr 2020 bewerten zu lassen. Damit soll die Frage beantwortet werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen - Wirtschaftswachstum, Energiepreisentwicklung, Bevölkerungswachstum - das IEKP dazu beiträgt, die THG-Emissionen in der Bundesrepublik bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu verringern.