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Regionale Raumentwicklungsprogramme

In regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) werden die im Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten landesweit bedeutsamen Erfordernisse konkretisiert und ausgeformt. Die inhaltliche Verantwortung für die RREP liegt bei den vier Regionalen Planungsverbänden, die aus Landkreisen und kreisfreien Städten, den großen kreisangehörigen Städten und den Mittelzentren gebildet sind. Verbindlichkeit erhalten die vier regionalen Raumentwicklungsprogramme - ebenso wie das Landesraumentwicklungsprogramm - durch Rechtsverordnung. - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock - Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte - Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern Für gleiche Inhalte werden auf Landes- und Regionsebene gleiche Begriffe verwendet, so dass alle RREP folgende Inhalte aufweisen: 1. Gesamträumliche Entwicklung 2. Siedlungsentwicklung 3. Freiraumentwicklung 4. Infrastrukturentwicklung 5. Integriertes Küstenzonenmanagement und Raumordnung im Küstenmeer Der zugehörige Dienst mv_ax_rrep_wms.php enthält Karten zu folgenden Themen (alphabetisch): - Fischerei - Gewerbe - Hochwasserschutz - Häfen - Infrastrukturkorridor - Kompensation - Landwitschaft - Mittelbereiche - Nahbereiche - Naturschutz und Landschaftspflege - Oberbereiche - Radroutennetz - Rohstoffsicherung - Siedlungsfunktion - Stadt-Umland - Tourismus - Trinkwasser - Verkehrsnetz - Windeignung - Zentralorte

Umsetzung der nationalen Strategie zum Integrierten Küstenzonenmanagement:

Es hat sich gezeigt, dass planerische und rechtliche Instrumente im Rahmen von lokalen und regionalen ⁠ IKZM ⁠-Prozessen erfolgreich eingesetzt werden können, um raum- und flächenbedeutsame Entwicklungen mit komplexen Akteurskonstellationen und besonderen Problemlagen auf eine flächensparende, effiziente und umweltschonende Art und Weise zu bewältigen. Dabei kamen bestehende Instrumente teils in bekannter und teils in veränderter Form oder ergänzt um informelle Verfahrensschritte zum Einsatz. Als strategisches Element lässt sich auch das weiterentwickelte IKZM-Verfahrensmodell einsetzen. Eine Erfahrung war auch, dass die genannten Instrumente nicht immer erfolgreich und zielführend sind. Aufbauend auf einer wissenschaftlichen Expertise und vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Fallbeispielen werden deshalb auch Empfehlungen für den flankierenden Einsatz ökonomischer Instrumente gegeben. Veröffentlicht in Texte | 04/2012.

Raum- und Siedlungsentwicklung

Raum- und Siedlungsentwicklung Unsere Ansprüche an die Raumnutzung nehmen zu. Es ist daher wichtig, zukunftsorientiert zu planen. Die nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen möchte die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit dem Schutz der Umwelt in Einklang bringen. Nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen Das Leitbild der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ zielt darauf, umfassende Verantwortung für eine ökonomisch, sozial und ökologisch tragfähige Entwicklung für alle Generationen zu übernehmen. In diesem Kontext wird klar, dass Nachhaltigkeit immer auch eine räumliche Dimension hat. Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität muss grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden werden. Die hierbei notwendigen Entscheidungen über die Inanspruchnahme neuer Flächen oder die Umnutzung vorhandener Flächen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verlust naturnaher Flächen, ein erhöhter Material- und Energieverbrauch oder auch der Anstieg verkehrsbedingter Emissionen führen zu Belastungen für die Umwelt. Entscheidungen über die Nutzung von Flächen sind daher immer auch auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie etwa: Siedlungsflächenerweiterung, Sicherung von Grün- und Freiflächen Ausbau der Stromversorgungsnetze, Errichtung von Windenergieparks, Straßenbauprojekte. Die Nutzungsansprüche nehmen ständig zu und fordern von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen zukunftsfähige Lösungsstrategien. Mehr denn je bedarf es einer vorsorgenden, fachübergreifenden und koordinierenden Planung und Entwicklung des knappen Raumes, und zwar an Land und auf See. Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit seinen umweltrelevanten Funktionen in Einklang bringt. Sie stellt zugleich sicher, dass die Beeinträchtigungen der Umwelt ein vertretbares Maß nicht übersteigen. Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Kartenteil Welchen Aufgaben stellt sich die nachhaltige Raumplanung? Zu den Aufgaben einer nachhaltigen, umweltorientierten Raumplanung und -entwicklung zählen: für den Umweltschutz wertvolle Flächen und Strukturen in erforderlichem Maße zu sichern und zu entwickeln. Dabei sind vor allem ihre Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit zu berücksichtigen; negative Umweltauswirkungen, die sich durch verschiedene Nutzungen auf zu schützende Umweltgüter, Ressourcen und Gebiete ergeben würden, zu vermeiden oder soweit wie möglich zu reduzieren; Flächen grundsätzlich sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen, kompakte, funktionsgemischte Siedlungsstrukturen mit hoher Umwelt und-Aufenthaltsqualität zu fördern und große, unbebaute Freiräume zu erhalten; den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, und zwar sowohl durch Maßnahmen, die dem ⁠ Klimawandel ⁠ entgegenwirken als auch durch solche, die der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ dienen. Die Belange und Instrumente einer nachhaltigen gesamträumlichen Planung und Entwicklung sind vor allem in folgenden Gesetzen verankert: Raumordnungsgesetz (ROG) für die überörtliche Planungsebene, das die Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes und der Länder mit Zielen, Grundsätzen und Gebietsausweisungen zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes vorsieht, Baugesetzbuch (BauGB) für die örtliche Planung, das die Aufstellung von Bauleitplänen durch die Gemeinden vorsieht. Diese umfassen die behördenverbindliche Darstellung der Grundzüge der Bodennutzung im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet sowie rechtsverbindliche Festsetzungen für einzelne Baugebiete im Bebauungsplan. Zur Vorbereitung, Erarbeitung und Verwirklichung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen können auch sogenannte informelle Instrumente verwendet werden. Zum Beispiel können dies Entwicklungskonzepte sein oder auch Managementstrategien und Netzwerke, die den Prozesscharakter der Planung unter frühzeitiger Einbeziehung verschiedener Akteure und Sektoren stärker betonen. Diese Instrumente unterstützen die rechtlich verankerten Planungsverfahren. Neben der räumlichen Gesamtplanung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie zum Beispiel: Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung, Landschaftsplanung. Sie verfügen zum Teil über eigene Rechtsgrundlagen und sind in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft. Wichtige Handlungsfelder Eine nachhaltige raumbezogene Planung muss sich den aktuellen Herausforderungen des Umweltschutzes stellen. Neue inhaltliche Anforderungen sind zum Beispiel: die Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien , die räumliche Anpassung an den Klimawandel und den demografischen Wandel, die Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes, die Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren. In diesem Zusammenhang verfügt der Bund zunehmend über eigene Planungsinstrumente. Dazu gehören zum Beispiel die ⁠ Raumordnung ⁠ des Bundes in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee sowie die Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung für den Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. Zudem ist der Bund verstärkt in rahmensetzende Planungsinitiativen der Europäischen Union eingebunden. Das Umweltbundesamt nimmt vor allem folgende Tätigkeiten wahr: Umweltfachliche Begleitung internationaler und nationaler Initiativen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur maritimen Raumordnung und der EU-Empfehlung zum integrierten Küstenzonenmanagement (⁠ IKZM ⁠). Dies beinhaltet die Anwendung des ihnen zugrunde liegenden Ökosystemansatzes, Vertretung raumbezogener Umweltbelange bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee. Unterstützung bei der Umsetzung des HELCOM-Fahrplans zur maritimen Raumordnung im Ostseeraum und Initiierung von Pilotprojekten mit Ostsee -Anrainerstaaten, Beteiligung bei bestehenden und neuen Fachplanungen des Bundes, zum Beispiel bei der Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung Netze, bei der Bundesverkehrswegeplanung, Weiterentwicklung des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts in Richtung einer nachhaltigen Flächennutzung und Unterstützung der zuständigen Planungsträger bei der Umsetzung von Planungsrecht durch Praxishilfen. Aktuelle Themenfelder sind zum Beispiel „Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Planung“, „Planung von Lebensraumkorridoren“, „Umweltqulität in Kompakten und nutzungsgemischten Stadtstrukturen mit kurzen Wegen“, Empfehlungen zur Etablierung einer unterirdischen Raumplanung, Hinweise zur Gestaltung von resilienten, ressourceneffizienten und demografiefesten Infrastrukturen, Qualifizierung vorhandener und Erprobung neuer ökonomischer Instrumente, um eine umweltorientierte, effiziente Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Hierzu zählen zum Beispiel Strukturförderung, Steuern, Abgaben, Flächenzertifikate. Die Tätigkeiten und Beiträge bauen unter anderem auf den Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf, die das ⁠ UBA ⁠ zur Förderung einer nachhaltigen, umweltschonenden Raumentwicklung durchführt.

Hoheitliche Umweltüberwachung für das gesamte niedersächsische Küstengebiet

Die hoheitliche Umweltüberwachung für das gesamte niedersächsische Küstengebiet einschließlich der Flussmündungen gehört zu den Aufgaben des NLWKN. Diese Aufgabe umfasst Aspekte des Insel- und Küstenschutzes, der Überwachung und Forschung zur Morphodynamik der Küste sowie der Überwachung und Bewertung des Zustands der Übergangs- und Küstengewässer hinsichtlich Ökologie und Chemie. Diese vielfältigen Aufgaben werden arbeitsteilig durch mehrere Betriebsstellen des NLWKN wahrgenommen. Die Forschungsstelle Küste (FSK) der NLWKN Betriebsstelle Norden-Norderney ist für die Fachgebiete Vermessung, Morphologie des Küstengebiets, Küsteningenieurwesen und Sturmflutwarndienst zuständig. Die Überwachung der Gewässergüte ist den NLWKN Betriebsstellen Brake-Oldenburg (Biologie/Ökologie) und Hannover-Hildesheim (Chemie) zugeordnet. Aufgaben der Forschungsstelle Küste Aufgaben der Forschungsstelle Küste Kennzeichnendes Merkmal vieler Untersuchungen der FSK ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie ermöglicht die Klärung ursächlicher Zusammenhänge in den Wirkungsabläufen der im Küstenvorfeld wirkenden Kräfte. Wesentliche Voraussetzung für die kompetente Abdeckung dieser fachlichen Breite und Tiefe mit den verfügbaren Kapazitäten ist eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Instituten im nationalen und internationalen Bereich. Als Beispiele im Bereich der angewandten Forschung sind auf nationaler Ebene die Einbindung bei Vorhaben des Kuratoriums für Forschung im Küsteningenieurwesen oder der Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) in Niedersachsen zu nennen, international die mit Rijkswaterstaat. Bedarfsweise werden Universitätsinstitute und andere Forschungseinrichtungen hinzugezogen. Untersuchungen zur Gewässergüte Auch die Güteüberwachung der niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer, die durch die NLWKN Betriebsstellen Brake-Oldenburg und Hannover-Hildesheim durchgeführt wird, ist international eingebunden. Die Anforderungen an die Gewässergüte und die Konzeption von Überwachungsprogrammen sind europaweit über Richtlinien und Abkommen geregelt und müssen unter den Mitgliedstaaten abgestimmt werden. Daher gehören Kontakt und Kooperation mit Fachbehörden und Instituten der EU-Mitgliedstaaten ebenso zu den Aufgaben der Güteüberwachung wie die vielfältigen Einsätze zu Probennahmen und Messungen im Gelände und die Untersuchungen der Proben im Labor. Untersuchungen zur Gewässergüte Auf dem Weg zum guten Zustand der Gewässer, dem Ziel von Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategierahmenrichtlinie, werden an der niedersächsischen Nordseeküste und in den angrenzenden Ästuaren sowohl biologische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten als auch zahlreiche chemische Kenngrößen in Wasser, Sedimenten und Biota (Fische, Muscheln) regelmäßig untersucht. Nähere Informationen finden Sie hier .

Vorhaben: Entwicklung von risikobasierten Unterhaltungsstrategien für grüne Seedeiche

Das Projekt "Vorhaben: Entwicklung von risikobasierten Unterhaltungsstrategien für grüne Seedeiche" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg, Institut für Wasserbau B-10 durchgeführt. Deckwerke, See- und Ästuardeiche an der Deutschen Küste werden entsprechend der geltenden Anforderungen für einen sicheren Sturmflutschutz geplant, bemessen und gebaut. Ökosystemare Aspekte finden bislang keine oder nur geringe Beachtung. Ziel des Gesamtvorhabens ist es den ökosystemaren Wert von Deichen und Deckwerken unter gleichzeitiger Beachtung der Deichsicherheit zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Arbeiten des Instituts für Wasserbau der TUHH, den Einfluss von Monitoring und Monitoring-Strategien sowie Unterhaltungsmaßnahmen auf die Sicherheit von grünen Seedeichen zu untersuchen. Hierzu ist es erforderlich, basierend auf existierenden Unterhaltungsstrategien, unter anderem durch im Vorhaben zu entwickelnde in-situ Versuche, den Erhaltungszustand des Deiches zu analysieren und im Hinblick auf die Deichsicherheit zu bewerten. Im Ergebnis wird ein risikobasierter Unterhaltungsansatz im Sinne eines integrierten 'Life-Cycle' Managements' entwickelt. Hierdurch wird eine durchgängig risikobasierte Betrachtung grüner Deiche und Deckwerke ermöglicht.

Die Folgen des Klimawandels für das Wattenmeer und Entwicklung von Lösungsszenarien i.R. von IKZM

Das Projekt "Die Folgen des Klimawandels für das Wattenmeer und Entwicklung von Lösungsszenarien i.R. von IKZM" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Michael Otto Stiftung für Umweltschutz durchgeführt. Ziele: - Die Entwicklung alternativer Strategien zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels in der gesamten Wattenmeerregion im Dialog mit relevanten Interessensvertretern, z.B. Deichrückverlegung - Die Entwicklung einer praxisnahen Herangehensweise bezüglich der Organisation produktiver Dialogprozesse im Rahmen des IKZM. Inhalt: 1. Erarbeitung eines breit getragenen Leitbildes für die Entwicklung der Wattenmeerregion im Kontext der möglichen Folgen des Klimawandels, Produkt: Broschüre. 2. Begleitung eines IKZM-Projektes bis zur Durchführungsreife, um die konkrete und praktische Umsetzbarkeit von IKZM-Strategien in Best Practice Beispielen darzustellen.

Laufende Raumbeobachtung an Küsten und im Meer

Das Projekt "Laufende Raumbeobachtung an Küsten und im Meer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH durchgeführt. Integriertes Küstenzonenmanagement bildet einen Rahmen, in dem unterschiedliche Raumansprüche an Mere und Küsten diskutiert und Wege zu einer nachhaltigen Raumnutzung gefunden werden können. Die Diskussion verspricht allerdings nur dann Erfolg, wenn Trends und Entwicklungen regelmäßig erfasst und bewertet werden. Eine Aufgabe der Raumordnung ist es, raumwirksame Nutzungen an Küsten und Meeren zu beobachten und die Ergebnisse in den IKZM-Prozess einzuspeisen. Hier werden Ansätze vorgestellt, wie die Raumbeobachtung zur Erhebung der speziellen Funktionen der Küsten- und Meeresräume und der Raumauswirkungen maritimer Nutzungen ausgeweitet werden könnte. Küsten unterscheiden sich von anderen Räume: Sie sind Heimat, Wohnort, Wirtschaftsraum, Naturraum, Transportraum, Innovationsraum und Freizeit- und Erholungsraum. Küsten und auch Meere kombinieren ein wachsendes Nutzungsspektrum mit hohem Symbolwert. Die Raumordnung hat zum Ziel, eine nachhaltige Nutzung der Küsten- und Meeresräume zu sichern. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Trends und Entwicklungen in der Raumnutzung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Küsten- und Meeresräume bewertet werden. Ein Aspekt, der hier mit einfließen muß, ist der zukünftige Raumbedarf der einzelnen Nutzungen. Ein weiterer Aspekt sind die direkten oder indirekten Auswirkungen der Nutzung auf die ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Systeme an der Küste.

Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. - Deutsches Fernerkundungsdatenzentrum durchgeführt. Projektziel ist die Bestrebungen der lokalen Akteure im Delta des Gelben Flusses zu unterstützen, um den Entwicklungsplan für das Delta in den nächsten Jahren umzusetzen und hierfür einigen wichtigen Stakeholdern genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen zu liefern, die sie für ihre Planungsprozessen benötigen. Für 5 bereits identifizierte und in die Projektvorbereitung eng eingebundene Nutzer in der Region wird ein innovatives, inter- und transdisziplinäres Informationssystem für die Unterstützung des 'Integrierten Wasserressourcen-, Landressourcen und Küstenzonenmanagements' im Yellow River Delta (YRD) aufgebaut, welches explizit angefragt wird. Informationssystem kann hierbei sowohl als ein Wissenscluster, der für das YRD basierend auf den Forschungsfeldern des Projektes gebildet wird, verstanden werden, als auch als ein physisch existentes Informationssystem, welches populärwissenschaftlich mit den Worten 'umfassendes Mini Google Earth speziell für das Delta des Gelben Flusses, mit deutlich erweiterter Funktionalität beschreiben kann Im Kontext des DELIGHT Projektes werden für das Delta des Gelben Flusses in China zahlreiche Forschungsfragen aus dem Bereich Umwelt- und Klimawandel angegangen und ein Informationssystem aufgebaut. Das DLR ist für die Projektkoordination (Team DL), die Auswertung von Fernerkundungsprodukten für den Naturraum (Team DL) und den urbanen Raum (Team UL) verantwortlich. Die detaillierte Arbeitsplanung ist dem Gesamtantrag zu entnehmen.

Abstimmung der Belange v. Klimaschutz u. Klimaanpassung bei der nachhaltigen Nutzung u. beim Schutz von Flächen u. Ressourcen an der deutschen Küste - Handlungsmöglichkeiten des Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) u. der raumbezogenen Planung

Das Projekt "Abstimmung der Belange v. Klimaschutz u. Klimaanpassung bei der nachhaltigen Nutzung u. beim Schutz von Flächen u. Ressourcen an der deutschen Küste - Handlungsmöglichkeiten des Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) u. der raumbezogenen Planung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Raum & Energie, Institut für Planung, Kommunikation und Prozessmanagement GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Angesichts der Standortvorteile der deutschen Nord- und Ostseeküste konkurrieren zahlreiche Nutzungsansprüche wie z.B. Hafenwirtschaft, Verkehr, Windenergiegewinnung, Tourismus, Siedlungsentwicklung Küsten- und Naturschutz zunehmend um die knappe Ressource 'Raum'. Um Nutzungs- und Schutzinteressen an der Küste - an Land und auf See- unter dem Leitbild der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen, ist dem Klimawandel als neue Herausforderung besondere Bedeutung beizumessen. Entsprechend schreibt das 2008 novellierte Raumordnungsgesetz (ROG) als Grundsatz vor, dass 'den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen ist, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen' (Paragraph 2, Abs. 2, Nr. 6 ROG). Zielsetzung: Unter Auswertung von Fallstudien/Praxisbeispielen sollen Handlungsmöglichkeiten und Kriterien einer klimaschutzorientierten und zugleich klimaangepassten Nutzung des Küstenstreifens und des Meeres in Küstennähe aufgezeigt werden (z.B. Synergieeffekte durch Freihaltung hochwassergefährdeter Bereiche bei gleichzeitiger Förderung verdichteter, energieeffizienter Siedlungsformen). Dabei sind neben dem Integrierten Küstenzonenmanagement mit seinen informellen Kooperations- und Partizipationsprozessen auch formelle Instrumente der maritimen und küstenbezogenen Raumplanung (z.B. Pläne der Raumordnung) einzubeziehen. Die Fallstudienergebnisse sind in Form von übertragbaren Handlungsempfehlungen für die Küstenakteure auf den verschiedenen Planungsebenen aufzubereiten. Das Projekt liefert damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der IKZM-Strategie der BReg von 2006, der IKZM-Empfehlung der EU von 2002, des EU- Fahrplans zur maritimen Raumordnung von 2008 sowie küstenrelevanter Aspekte in der Dt. Klimaanpassungsstrategie von 2008 und in den Klimaschutzinitiativen des Bundes.

Teilprojekt der ARCADIS Consult GmbH

Das Projekt "Teilprojekt der ARCADIS Consult GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ARCADIS Consult GmbH durchgeführt. Im Ergebnis des Projektes wird eine Grundversion für ein Webbasiertes, aber auch lokal lauffähiges Informations-GIS bereitgestellt, welches im Bereich der Ostsee und des Oder-Einzugsgebietes bereits grundlegende, topografische Daten beinhaltet und in welchem beispielhaft aufgezeigt wird, wie dieses GIS mit Daten gefüllt landesweit bereitgestellt und regional für IKZM genutzt werden kann. Räumlich erfolgt eine zweistufige Weiterentwicklung: Schritt 1: Ausweitung der Abbildung der deutschen Küstenregion durch Ergänzung der Daten zur Schleswig-Holsteinischen Ostsee-Küste. Schritt 2: Abbildung von topografischen Grunddaten im Küstenbereich einiger Ostseeanrainer sowie aus dem Einzugsgebiet der Oder. Inhaltlich erfolgt eine Fortschreibung der Daten im Projektgebiet entsprechend der erzielten Ergebnisse aller Projektpartner. Neben der direkten Nachnutzung durch beliebige Nutzer im Projektgebiet wird das bei ARCADIS und den Projektpartnern während der Bearbeitung erworbene know-how zur Erstellung solcher GIS-Anwendungen mit fachübergreifenden Daten ebenfalls als indirekter möglicher Verwertungsansatz gesehen.

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