Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung beschreibt flächenhaft das natürliche Potential gegenüber einer Grundwassergefährdung durch das Eindringen von Schadstoffen von der Erdoberfläche durch den Boden und den tieferen Bereich der ungesättigten Zone bis zum Erreichen der Grundwasseroberfläche aus Sicht der geologisch-hydrogeologischen Naturraumausstattung. Unter Grundwasserüberdeckung werden dabei der Boden und der Gesteinskörper über dem obersten zusammenhängenden und für eine Grundwassergewinnung potenziell nutzbaren Grundwasserstockwerk verstanden (DIN 4049). Die vorliegende quantifizierende Methodik folgt einem zwischen den staatlichen Geologischen Diensten der Bundesrepublik Deutschland abgestimmten Konzept, welches sich den zunehmenden Interessenskonflikten im Zusammenhang mit der Nutzung natürlicher Ressourcen aus Sicht der angewandten Geowissenschaften stellt.
Treffen von landwirtschaftlichen Vertretungen und Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau Das Umweltbundesamt hat sich heute, 7.7.2020, mit unterschiedlichen landwirtschaftlichen Vereinigungen in Dessau-Roßlau zu einem Austausch getroffen. „Die Debatte um die Überdüngung ist ein prägnantes Beispiel für die Zielkonflikte zwischen den Interessen von Landwirtschaft und Umwelt. Auch bei anderen Themen ist die Situation für beide Seiten nicht zufriedenstellend. Die Belastungen von Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität durch die Landwirtschaft sind nach wie vor hoch. Gleichzeitig stehen viele Landwirtinnen und Landwirte unter hohem Preisdruck und klagen über zu hohe regulatorische Vorgaben. Für mich ist klar, dass wir die Umweltziele in der Zukunft nur gemeinsam erreichen. Die Landwirtinnen und Landwirte sind für uns daher unverzichtbare Gesprächspartner“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner anlässlich des Treffens mit Vertreterinnen und Vertretern der „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“, dem „Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft“, dem „Deutschen Bauernverband“, der „Deutschen Landwirtschafts-gesellschaft“ und „Land schafft Verbindung – Deutschland“. Deutschland hat seit Jahrzehnten ein Problem mit zu hohen Düngergaben. Die Überschüsse belasten Gewässer, Luft, Klima und beeinträchtigen die Artenvielfalt. Das Problem konnte bisher nicht gelöst werden – die Interessenkonflikte zwischen Umwelt und Landwirtschaft waren zu hoch. Die Situation spitzte sich zu, als Deutschland 2018 wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde und hohe Strafzahlungen drohten. Als Folge musste die erst 2017 überarbeitete Düngeverordnung 2020 abermals angepasst und verschärft werden. „Dies war unvermeidlich“, stellt Dirk Messner fest. „Ich kann nachvollziehen, dass vielen Landwirtinnen und Landwirten unter diesen Umständen die Planungssicherheit fehlt. Die Lehre daraus kann jedoch nicht sein, dass es so bleibt wie es war, sondern dass sich Landwirtschaft und Umweltschutz zukünftig frühzeitig auf wirksame Lösungen verständigen, die die Probleme wirksam beseitigen.“
A harmonised documentation of emission test results of construction products is needed for the declarations of performance under the EU Construction Products Regulation. In the discussions regarding the level of information details to be provided it has been difficult to find consensus due to the conflicting interests of the various parties concerned. In the view of the German authorities a high level of protection for human health is the main aspect to be addressed by the documentation requirements. This report presents a summary of the main arguments exchanged during a parliamentarian lunch briefing in Brussels on the 19th of October 2017 on this issue. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2018.
Das Europäische Parlament schlug am 9. Oktober 2013 vor, dass vor jedem Fracking-Projekt zwangsläufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Dies soll explizit in die neue Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie aufgenommen werden. Die Europa-Abgeordneten schlugen zudem Maßnahmen vor, um Interessenskonflikte auszuschließen; die Öffentlichkeit soll umfassend informiert werden und über den Ablauf der Projekte auf den Laufenden gehalten werden.
Die Fildes-Halbinsel und die angrenzende Insel Ardley gehören zu den größten eisfreien Gebieten im Bereich der maritimen Antarktis. Diese Region zeichnet sich durch eine vergleichsweise hohe Biodiversität aus, was sich in der Präsenz mehrerer Vogelkolonien und zweier Schutzgebiete widerspiegelt. Gleichzeitig weist dieses Gebiet die größte Dichte an ganzjährig besetzten wissenschaftlichen Stationen der gesamten Antarktis auf. Vielfältige Aktivitäten im Bereich von Forschung, Logistik, aber auch Tourismus, belasten das Gebiet erheblich und führen zu einem Interessenskonflikt zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und dem völkerrechtlich vereinbarten Natur- und Umweltschutz. Auf Grundlage einer Gefährdungsanalyse werden Maßnehmen zur Verbesserung der Umweltsituation und des Management des Gebietes aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 02/2013.
Die Fildes-Region (King George Island, South Shetland Islands), bestehend aus der Fildes Peninsula, der angrenzenden Ardley Island sowie allen größeren benachbarten Inseln, gehört zu den größten eisfreien Gebieten im Bereich der maritimen Antarktis und weist eine vergleichsweise hohe Biodiversität auf. Gleichzeitig repräsentiert diese Region mit sechs ansässigen Stationen, zahlreichen Feldhütten sowie einer Landebahn das logistische Zentrum im Bereich der Antarktischen Halbinsel, woraus häufig Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und den gesetzlich festgeschriebenen Umweltschutzstandards in der Antarktis resultieren. Aufgrund der hohen Bedeutung langfristiger Monitoringprogramme, insbesondere in Gebieten rasanter klimatischer Veränderungen und mit einem hohen Gefährdungsrisiko für die Schutzgüter der Region, wurde die in den 1980er Jahren begonnene Bestandsaufnahme der lokalen Brutvogel- und Robbengemeinschaft in der Fildes-Region während der Sommermonate (Dezember bis Februar) der Saisons 2012/13 bis 2014/15 fortgesetzt. Daneben erfolgte eine Brutvogelerfassung in allen größeren eisfreien Bereichen der an die Fildes-Region angrenzenden Maxwell Bay. Diese umfassten die Gebiete Barton, Weaver und Potter Peninsula, am Green Point (alle King George Island) sowie für Stansbury Peninsula, Martin und Duthoit Point (alle Nelson Island). Für die Analyse von Langzeittrends der Vogel- sowie der Robbenbestände wurden zusätzlich zu eigenen Erfassungen umfangreiche Daten aus zahlreichen, bislang unveröffentlichten Expeditionsberichten deutscher Wissenschaftler aus den 1980er Jahren sowie sämtlicher verfügbarer Literatur herangezogen. Die Ergebnisse dieser beiden Monitoringschwerpunkte werden in dem vorliegenden Forschungsbericht präsentiert. Deutlich wird hierbei, dass die Mehrzahl der Seevogelarten hinsichtlich ihrer Brutpaarzahlen vornehmlich von natürlichen Umweltfaktoren abhängen, andere dagegen stärker auf anthropogene Einflüsse reagieren. Zusätzlich wurden anhand von Luft- und Satellitenaufnahmen teilweise erhebliche Gletscherrückzugsgebiete ausgewählter Bereiche der Maxwell Bay in Bezug auf die regionale klimatische Entwicklung dokumentiert. Quelle: Forschungsbericht
Die vorliegende Studie will der Naturschutzkommunikation neue bzw. zusätzliche Wege erschließen, die über die bisher dominierenden Nutzenaspekte hinausgehen. Bislang werden Naturschutzanliegen aus strategischen Gründen überwiegend als Frage der Klugheit kommuniziert: Naturschutz erscheint nicht als Akt der Rücksichtnahme auf Bedürfnisse anderer Menschen (oder gar nicht-menschlicher Lebewesen), sondern als Frage des (zunehmend ökonomisch gefassten) Eigeninteresses. Letztlich, so die Kernbotschaft, sei es in "unser aller" Interesse, den Reichtum der Natur zu bewahren und ihn mit größerer Sorgfalt zu bewirtschaften. Eine auf Klugheitserwägungen beschränkte Kommunikation widmet aber möglichen Interessenkonflikten zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der Abwägung unterschiedlicher Interessen verbundene Gerechtigkeitsfragen können so nicht hinreichend in den Blick geraten. Moralische Empörung und der notwendige Ausgleich von Interessen, die in Naturschutzkonflikten sowie bei komplexen Entscheidungsprozessen stets auch eine wichtige Rolle spielen, können dadurch nicht in angemessenem Umfang Gegenstand der Kommunikation werden. Diese Anliegen greift die vorliegende Studie auf. Im Anschluss an die Publikation "Klugheit, Glück, Gerechtigkeit - Ethische Argumentationslinien in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" (BfN-Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 107) erläutert sie, was mit der Kategorie Gerechtigkeit gemeint ist und wie sie für Argumentationen im Naturschutz erschlossen werden kann. Sie unterscheidet Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Verfahrensgerechtigkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie Zukunftsgerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, globale Gerechtigkeit und ökologische Gerechtigkeit. Konkrete, aktuelle Beispiele illustrieren, wie Gerechtigkeitsfragen thematisiert werden können: die Europäische Agrarpolitik, der geplante Nationalpark Nordschwarzwald und das Naturerleben. Ausgehend von diesen Beispielen werden Empfehlungen für eine ethisch fundierte Naturschutzkommunikation entwickelt.
Die Gemeinde Wietzendorf ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Die Planungshoheit für das Bauen liegt in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen. In § 1 BauGB sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.
Gesellschaftliche Akteure - sowohl staatliche als auch nichtstaatliche - stehen vor großen Herausforderungen und Gestaltungsaufgaben. Vor dem Hintergrund planetarer Grenzen und damit zusammenhängender politischer Verpflichtungen (z.B. Pariser Klimaabkommen) werden weitreichende sozial-ökologische Transformationsprozesse als erforderlich angesehen, deren konsequente Umsetzung aufgrund vielfältiger gesellschaftlicher Interessenskonflikte schwerfällt und potenziell mit erheblichen sozialen und ökonomischen Verteilungseffekten verbunden sind. Es gilt daher neue Problemlösungsansätze zu identifizieren und gesamtgesellschaftliche Debatten anzustoßen, wie die anstehenden Veränderungsprozesse sowohl ökologisch nachhaltig als auch sozial gerecht ausgestaltet werden können. Dies rückt insbesondere auch die Ebene der organisierten Zivilgesellschaft mit ihren zentralen Akteuren, den Verbänden, in den Blick. Sowohl auf staatlicher als auch auf nichtstaatlicher Ebene scheint es zunehmend erforderlich, dass sozial- und umweltpolitische Akteure bei der Politikformulierung und auch bei der Politikimplementation zusammenarbeiten. Der vorliegende Abschlussbericht des Vorhabens "Identifizierung neuer gesellschaftspolitischer Bündnispartner und Kooperationsstrategien für Umweltpolitik" (FKZ 3717 11 104 0), welches von 2017-2021 im Auftrag des Umweltbundeamts (UBA) und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) durchgeführt wurde, widmet sich deshalb der Frage nach dem Zustandekommen übergreifender Kooperationen zwischen umwelt- und sozialpolitischen Akteuren: Welche kooperationshemmenden und -fördernden Strukturen und Faktoren lassen sich identifizieren? Welche Fremd- und Selbstwahrnehmungen sowie Erwartungen lassen sich identifizieren? Welche Schlussfolgerungen lassen sich mit Blick auf Kooperationspotenziale und -strategien ableiten? Bei der Untersuchung dieser Fragen werden insbesondere drei Dimensionen in den Blick genommen, die für das (Nicht-)Zustandekommen von Kooperation als zentral angesehen werden: 1) die politischen und institutionellen Kontexte, 2) die spezifischen Handlungslogiken sowie 3) Zukunftsbilder und -erwartungen. Auf Basis einer umfassenden Analyse von Literatur und Dokumenten, 40 qualitativen leitfadengestützten Interviews, einer umfassenden Befragung der regionalen Organisationszweige der betrachteten Verbände, der Begleitung und Evaluation von drei Modellprojekten, regelmäßiger Diskussionen und Austausch mit einem begleitenden Projektbeirat (insgesamt vier Beiratstreffen und regelmäßiger bilateraler Austausch) sowie begleitender Veranstaltungen (Fachgespräch, Strategiegespräch, Abschlussveranstaltung und Projektabschlussgespräch) mit Akteuren aus der Praxis werden zentrale Handlungsansätze abgeleitet, die sowohl notwendige übergreifende Austauschstrukturen auf bundes-, regionaler und lokaler Ebene, relevante Themen- und Handlungsfelder, als auch die Notwendigkeit und Potenziale einer Neuausrichtung der Akteure und ihrer innerorganisationalen Strukturen skizzieren. Quelle: Forschungsbericht
Die meisten Binnengewässer der Bundesrepublik sind von vielfältigen menschlichen Nutzungen betroffen, so dass Fischfauna und aquatische Biodiversität vielfach gefährdet sind. Die Fischfauna der Binnengewässer ist hauptsächlich durch die Veränderung ihrer Lebensräume gefährdet. Daher besteht hinsichtlich vieler Aspekte eine prinzipielle Übereinstimmung von fischereilichen und naturschutzfachlichen Interessen. Dennoch können auch nicht nachhaltige Praktiken der modernen Berufs- und Freizeitfischerei zu der Gefährdung der aquatischen Lebensgemeinschaften beitragen. Dieser Tatsache muss die fischereiliche Bewirtschaftung der Gewässer Rechnung tragen. Vor dem Hintergrund des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes ist es erforderlich, den Begriff der "Guten fachlichen Praxis" (GfP) für die Binnenfischerei inhaltlich zu konkretisieren. Der vorliegende Bericht des o.g. F+E Vorhabens gibt den internationalen Wissensstand bezüglich der verschiedenen Aspekte der fischereilichen Bewirtschaftung wieder. Aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen werden Schlussfolgerungen abgeleitet, wie die GfP mit der nachhaltigen Bewirtschaftung von Fischbeständen aus naturschutzfachlicher Perspektive in Einklang zu bringen ist und welche Aspekte bei der Bewirtschaftung von Fischbeständen durch Berufs- und Freizeitfischerei zu beachten sind, um potentielle Interessenkonflikte mit Naturschutz und Nachhaltigkeit zu minimieren. Der vorliegende Bericht soll als Grundlage für einen konstruktiven Dialog zwischen Berufsfischerei, Freizeitfischerei und Naturschutz über die Umsetzung der "Guten fachlichen Praxis" und die Verantwortung zum Erhalt der aquatischen Biodiversität dienen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 593 |
Land | 15 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 549 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 38 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 15 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 49 |
offen | 557 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 602 |
Englisch | 103 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 2 |
Datei | 2 |
Dokument | 11 |
Keine | 418 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 183 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 422 |
Lebewesen & Lebensräume | 500 |
Luft | 287 |
Mensch & Umwelt | 607 |
Wasser | 287 |
Weitere | 594 |