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Ackerbauern und mobile Tierhaltung in Zentral- und Nord-Benin: Nutzungskonflikte und Landesentwicklung

Die Konflikte zwischen seßhaften Ackerbauern und mobilen Tierhaltern (Nomaden) im ressourcenarmen Sahel erfuhren wohl erstmals im Zuge der extremen Trockenheit Anfang der siebziger Jahre überregionale Beachtung. Sie wurden meist als Folge wie auch als Ursache der Dürrekatastrophe bewertet. Doch diese Konflikte im Sahel sind in ihrer strukturellen Anlage weit älter und komplexer verursacht. Erstens haben sie ihre Wurzeln in vorkolonialen und (vor allem erzwungenen)kolonialzeitlichen Wander-/ Umsiedlungsbewegungen sowie auch in vielfältigen politischen und administrativen (z.B. bodenrechtlichen) Eingriffen der jeweiligen Kolonialverwaltungen und der nationalen Regierungen der Region. Zweitens resultieren sie in jüngerer Vergangenheit aus der Landokkupation der lokalen und städtischen Eliten. Drittens trugen nicht unmaßgeblich selbst wohlmeinende Maßnahmen der internatonalen Entwicklungshilfe zur Auslösung und Verstärkung dieser Konflikte um die knappen existenzsichernden Ressourcen bei. Und viertens seien die (konkurrierenden) Existenz-/Überlebenszwänge herausgestellt, denen die verschiedenen Gruppen auf unterster regionaler und sozialer Ebene innerhalb des Sahel seit der Dürrekatastrophe Anfang der siebziger Jahre - und trotz zwischenzeitlicher Feuchtjahre - scheinbar unabwendbar und verstärkt ausgesetzt sind. Diese Konflikte wirken bis in die Gegenwart fort und stellen ein entscheidendes Hemmnis für eine nachhaltige Landesentwicklung dar. Mit dieser für alle Sahel-Staaten geltenden Konfliktsituation beschäftigt sich das vorliegende Vorhaben am Beispiel Zentral- und Nord-Benins.

Internationale Umweltabkommen und strategische Delegation

Die Gesprächspartner bei internationalen Verhandlungen über Umweltabkommen sind Delegierte ihrer Regierungen, die sich wiederum in demokratischen Systemen in Wahlen behaupten müssen, also vom Volk delegiert werden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen eröffnet Spielraum für strategisches Verhalten der Wähler bei der Stimmabgabe beziehungsweise der Regierung bei der Wahl der Verhandlungsführer. Das Projekt untersucht, welche Anreize für die einzelnen Akteure bestehen, strategisch zu delegieren (d.h. Agenten zu unterstützen, deren politische Präferenzen von den eigenen Ansichten abweichen) und welche Effekte sich daraus für die Effizienz internationaler Umweltabkommen ergeben.

ThWIC: Wasserverteilungskonflikte in Deutschland: soziologische Fallanalysen (WaVe)

Autonomes Abgrabungsmonitoring im Locker- und Festgestein auf Basis von Fernerkundungsdaten für ein nachhaltiges Flächenmanagement, Teilvorhaben 2

Bebauungspläne Gemeinde Wietzendorf

Die Gemeinde Wietzendorf ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Die Planungshoheit für das Bauen liegt in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen. In § 1 BauGB sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.

Erfolgreiche Energiewendekooperationen horizontal skalieren, Teilvorhaben: Praxistest in Simulationslaboren

Erfolgreiche Energiewendekooperationen horizontal skalieren, Teilvorhaben: Archetypen- und Skalierungsanalyse

Social TrAnsformation of the BuiLding sEctor: Sozialgerechte Transformation des Mehrfamilienhausbestands hin zur Klimaneutralität mit Reallaborcharakter, Teilprojekt: Umsetzung einer versorgungssicheren, klimagerechten und wirtschaftlich tragbaren Energieversorgung in einem Mehrfamilienhaus

Im Rahmen des Projekts STABLE soll die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) wissenschaftlich begleitet werden, wobei eine sozialgerechte Klimaneutralität oberste Prämisse ist. Das Projektkonsortium bringt die notwendigen Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis an einen Tisch und schafft somit einen Verfahrensrahmen für die gesellschaftlich akzeptierte Energiewende im Gebäudebereich. Die Untersuchung aller relevanten Akteur:innen stellt sicher, dass die Transformation im Sinne der Gesellschaft stattfindet, was den langfristigen Erfolg des Konzepts sichert. Das Projekt umfasst sowohl die Konzeptionierung eines klimaneutralen Energiesystems für ein existierendes MFH als auch dessen Umsetzung und nachträgliche Begleitung. Damit ermöglicht das Projekt die ganzheitliche Untersuchung des Energiesystems auf der einen Seite und der relevanten Akteur:innen auf der anderen Seite. Für relevante Akteur:innen werden partizipative Methodiken angewandt, um die Energiewende für alle erlebbar zu machen, Bewohner:innen einzubinden und Interessenskonflikte sichtbar zu machen. Die Begleitung der Umsetzung garantiert, dass die zur sozialverträglichen Transformation des Gebäudebestandes existierenden Hürden erkannt sowie Lösungsstrategien entwickelt werden. Zudem wird durch den Dialog mit allen relevanten Akteur:innen angestrebt, dass ein Drehbuch die Erfahrungen aus den Beteiligungsprozessen und innovativen Partizipationsformaten für Sanierungsprojekte anderer Gebäudetypen übertragbar macht.

Erfolgreiche Energiewendekooperationen horizontal skalieren, Teilvorhaben: Soziale und politische Kontexte von Dilemmata vor Ort

Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 IFG M-V – Management des Buckelwals im Kirchsee (Poel/Wismarer Bucht) im März - April 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu den behördlichen Informationen bezüglich des im April 2026 im Kirchsee (Insel Poel) befindlichen Buckelwals. Ich ersuche insbesondere um Einsicht in: - Entscheidungsfindung: Sämtliche Protokolle und E-Mails der Krisenstäbe oder Fachabteilungen, die zur Entscheidung führten, keine aktive Rettung (z. B. Beiboot-Guiding oder Fang) einzuleiten. - Rolle externer Berater: Die Korrespondenz mit Frau Dr. Stephanie Groß und Dr. Burkhardt Baschek sowie die Begründung ihrer Auswahl als leitende Expertin vor Ort. - Ablehnung von Hilfsangeboten & Internationaler Expertise: Dokumentation über die Kommunikation mit dem Team um Robert Marc Lehmann sowie die fachliche Begründung, warum deren personelle und materielle Unterstützung abgelehnt wurde. Dies schließt ausdrücklich die Bewertung und den Umgang mit der bereitgestellten Expertise von Fachleuten aus dem tasmanischen Umweltministerium (Department of Natural Resources and Environment Tasmania) ein. Ich begehre Auskunft darüber, warum diese international anerkannte Expertise gegenüber lokalen Einschätzungen nachrangig behandelt wurde. - Interessenkonflikte: Informationen über Vereinbarungen mit Dr. Stephanie Groß bezüglich der wissenschaftlichen Verwertung der Vorfälle (z. B. Publikationsrechte oder Datennutzung für eine Habilitation). - Störungen durch Dritte: Berichte über die Behinderung des Einsatzes durch den YouTuber "Danny FirstClass" (oder andere Privatpersonen) und inwieweit diese Störungen behördlich dokumentiert oder geahndet wurden. - Umgang mit zivilgesellschaftlicher Kritik: Sämtliche behördliche Stellungnahmen, interne Bewertungen oder Aktenvermerke bezüglich der Veröffentlichungen und der Kritik der Gruppe „Stranded No More“. Falls das Ministerium (oder beauftragte Personen wie Dr. Groß) rechtliche oder fachliche Schritte gegen diese Gruppe geprüft oder eingeleitet hat, bitte ich auch hierzu um die entsprechenden Unterlagen. Ich bitte um eine elektronische Übermittlung der Unterlagen. Falls Gebühren über 30 Euro zu erwarten sind, bitte ich vorab um Mitteilung.

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