Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Die Gemeinde Wietzendorf ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Die Planungshoheit für das Bauen liegt in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen. In § 1 BauGB sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.
Im dicht besiedelten Deutschland sind die gesellschaftlichen Nutzungsansprüche an Wälder seit jeher sehr vielfältig. Zugleich sind Waldökosysteme in besonderem Maße von den klimatischen Veränderungen und Extremen betroffen, die in den letzten Jahren sehr häufig zu großflächigen Störungen und Veränderungen der bestehenden Waldstrukturen geführt haben. Ein Trend, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit in Zukunft noch verstärken wird und besonders die forstlichen Akteure vor enorme Herausforderungen stellt. In diesem Spannungsfeld zwischen Klimawandel, den Zielen einer nachhaltigen Waldwirtschaft und den unterschiedlichen gesellschaftlichen Erwartungshaltungen an Wälder stellen Strategien und Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und Kommunikation grundlegende Elemente dar. Insbesondere die Frage der Wiederbewaldung, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielformulierungen und Interessenkonflikte, soll ein zentrales Thema des vorliegenden Forschungsvorhabens sein. Die Antragsteller begleiten und dokumentieren in ausgewählten Forstbetrieben unterschiedlicher Eigentumsform den waldbaulichen Umgang mit Störungsflächen, die Einbeziehung unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen in diesen Prozess sowie die dabei mögliche Förderung von Wissen und Akzeptanz. Dabei werden sowohl sozialwissenschaftliche (Analyse der Kommunikationsmedien, Experteninterviews, Benchmark- Analysen) als auch waldbauliche Methoden (Erfassung waldbaulich-ökologischer Kenngrößen, Einschätzung des Flächenpotenzials zur Bereitstellung unterschiedlicher Ökosystemleistungen) genutzt, um gemeinsam mit den forstlichen Akteuren Szenarien zur Flächenentwicklung, Kommunikation und angepassten Aktionen für unterschiedliche Nutzergruppen zu erarbeiten. Ein Hauptaugenmerk gilt dabei der Gegenüberstellung und Analyse von Erwartungshaltungen an den Wald und die Waldbehandlung/Wiederbewaldung, die durch urban sozialisierte Nutzergruppen im Vergleich zur ländlichen Bevölkerung der Region formuliert werden.
Im dicht besiedelten Deutschland sind die gesellschaftlichen Nutzungsansprüche an Wälder seit jeher sehr vielfältig. Zugleich sind Waldökosysteme in besonderem Maße von den klimatischen Veränderungen und Extremen betroffen, die in den letzten Jahren sehr häufig zu großflächigen Störungen und Veränderungen der bestehenden Waldstrukturen geführt haben. Ein Trend, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit in Zukunft noch verstärken wird und besonders die forstlichen Akteure vor enorme Herausforderungen stellt. In diesem Spannungsfeld zwischen Klimawandel, den Zielen einer nachhaltigen Waldwirtschaft und den unterschiedlichen gesellschaftlichen Erwartungshaltungen an Wälder stellen Strategien und Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und Kommunikation grundlegende Elemente dar. Insbesondere die Frage der Wiederbewaldung, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielformulierungen und Interessenkonflikte, soll ein zentrales Thema des vorliegenden Forschungsvorhabens sein. Die Antragsteller begleiten und dokumentieren in ausgewählten Forstbetrieben unterschiedlicher Eigentumsform den waldbaulichen Umgang mit Störungsflächen, die Einbeziehung unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen in diesen Prozess sowie die dabei mögliche Förderung von Wissen und Akzeptanz. Dabei werden sowohl sozialwissenschaftliche (Analyse der Kommunikationsmedien, Experteninterviews, Benchmark- Analysen) als auch waldbauliche Methoden (Erfassung waldbaulich-ökologischer Kenngrößen, Einschätzung des Flächenpotenzials zur Bereitstellung unterschiedlicher Ökosystemleistungen) genutzt, um gemeinsam mit den forstlichen Akteuren Szenarien zur Flächenentwicklung, Kommunikation und angepassten Aktionen für unterschiedliche Nutzergruppen zu erarbeiten. Ein Hauptaugenmerk gilt dabei der Gegenüberstellung und Analyse von Erwartungshaltungen an den Wald und die Waldbehandlung/Wiederbewaldung, die durch urban sozialisierte Nutzergruppen im Vergleich zur ländlichen Bevölkerung der Region formuliert werden.
Origin | Count |
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Bund | 588 |
Kommune | 1 |
Land | 12 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 546 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 36 |
unbekannt | 14 |
License | Count |
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geschlossen | 45 |
offen | 554 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 566 |
Englisch | 110 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Bild | 2 |
Datei | 1 |
Dokument | 18 |
Keine | 405 |
Webseite | 182 |
Topic | Count |
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Boden | 400 |
Lebewesen und Lebensräume | 487 |
Luft | 271 |
Mensch und Umwelt | 600 |
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