Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschließen und so aktiven Klimaschutz betreiben. Intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann auch den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen. Die Fachleute diskutieren vor allem die Stärkung der Innenstädte mit Hilfe der Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung immer neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Grünen. Vermehrte interkommunale Zusammenarbeit steht ebenfalls weit oben auf der Wunschliste vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lasse sich das ambitionierte Ziel der Bundesregierung aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die derzeitige zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr im Umfang von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Kurz vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz der UN -Konvention über die biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn setzte das Symposium Akzente, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Auch hier kann Planungsrecht wesentlich helfen: beispielsweise über einen stärkeren Schutz wandernder großer und mittelgroßer Tiere bei der Planung der Bundesfernstraßen im Rahmen eines „Bundeswildwegeplans”. Zudem kann eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung helfen: Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt wesentlich zu einer Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt vor Ort bei. Die über hundert versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich sowohl über die verbesserte Anwendung der geltenden Planungsregeln als auch über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus. Vorschläge und Forderungen richteten sich dabei vor allem an Planer vor Ort - sie sollten etwa Brachflächenkataster erstellen, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber: Er sollte die Vorschriften in Bund und Ländern noch mehr als heute auf Umweltaspekte ausrichten. Eine Pflicht zur Erhebung der Brachflächenpotentiale könnte ebenso zielführend sein wie auch eine an der Bodenschutzklausel orientierte „Klimaschutzklausel”. Die Vorträge des Symposiums „Was kann das Planungsrecht für die Umwelt tun?” erscheinen demnächst als Buch. 14.04.2008
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Umweltforschungsplan-Vorhabens "Rural Urban Nexus - Globale Landnutzung und Urbanisierung" (RUN) zusammen. Ziel des Projektes war es, inte-grierte Ansätze für eine tragfähige Verbindung urbaner und ruraler Räume zu entwickeln und Anknüpfungspunkte für eine global nachhaltige Landnutzung im Kontext der Urbanisierung aufzuzeigen. Dabei wurde auf die Interaktion von Städten mit ihrem unmittelbaren peri-urbanen und ländlichen Umland fokussiert. Der Bericht gibt einen Überblick über die bearbeiteten Teilaspekte des Projektes und formuliert politische Empfehlungen für die Bundesregierung. Basierend auf Analysen zum Stand der Forschung zu bestehenden Entwicklungstheorien und -konzepten sowie existierender und in Entwicklung befindlicher politischer Handlungsmöglichkeiten, wurden Prinzipien einer nachhaltigen Stadt-Land-Entwicklung abgeleitet und geeignete politische Instrumente identifiziert. Die Analyse zeigt, dass das Mehrebenensystem zwischen lokaler deutscher und internationaler Ebene bereits eine breite Palette von strategischen Ansatzpunkten und Instrumenten für die politische Realisierung beinhaltet. Allerdings fehlen oft Wissen und Anreize dafür, dass kommunale und regionale Akteure diese bestehenden Möglichkeiten nutzen. Während die Frage der nachhaltigen Stadt-Land-Entwicklung zunehmend mehr politische Aufmerksamkeit erfährt, z. B. hinsichtlich der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder der Umsetzung der Sustainable Development Goals erhält, fehlen noch regionale Konzepte zur Entwicklung sektorübergreifender Lösungen. Auch fehlen Daten, um die bestehenden Interaktionen von Stadt und Land zu erfassen. Die im Projekt entwickelten Indikatoren können einen geeigneten Ausgangspunkt bilden, um die relevantesten Datennotwendigkeiten zu identifizieren. Ein mit dem Projekt identifizierter Ansatzpunkt, der mehrere Ebenen der nachhaltigen Stadt-Land-Interaktion adressiert, ist die Entwicklung von regionalen Ernährungsstrategien. Durch die strategische Verknüpfung von ländlicher (und peri-urbaner) Produktion und städtischer Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln besteht die Chance für eine Kooperation zum gegenseitigen Vorteil. Zudem lassen sich zahlreiche positive Auswirkungen in anderen Politikbereichen (Umwelt, Gesundheit, Regionalentwicklung etc.) erzielen und entstehendes und bestehendes bürgerschaftliches Engagement nutzen. Aufbauend auf internationalen Untersuchungen hat das RUN Projekt die für die Erstellung von regionalen Ernährungsstrategien relevanten Erfolgsfaktoren und notwendigen Kernelemente erarbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen in Deutschland bringt angesichts der ebenfalls zunehmenden Wirtschaftsverkehre Herausforderungen für eine möglichst effiziente und ressourcenschonende Allokation der Unternehmensansiedlungen mit sich: Statt gezielt und kooperativ Standorte mit möglichst flexibler und effizienter Verkehrsinfrastruktur zu entwickeln und Synergiepotentiale durch die Nachbarschaft zu vergleichbaren Unternehmen zu heben, weisen viele Kommunen unabhängig voneinander Gewerbeflächen aus. Dies führt zu einer zunehmenden Zersiedelung insbesondere der verkehrserzeugenden Gewerbebetriebe. Um sich einer Situation anzunähern, in der den Ansprüchen aller Akteure begegnet werden kann, sind Strategien gefragt, in denen die kommunalen Strukturen, die anhaltende Nachfrage der Unternehmen, aber auch die öffentlichen Ansprüche an Lebensqualität gleichermaßen berücksichtigt werden können. Chancen hierfür bietet eine regionale Konsolidierung der güterverkehrsinduzierenden Gewerbeansiedlungen, d.h. eine räumliche Konzentration dieser Ansiedlungen an ausgewählten, infrastrukturell gut geeigneten Orten in den betreffenden Regionen. Das Projekt soll deshalb auf Basis fundierter Analysen folgende Fragen im Umwelt- und Klimaschutz beantworten: - Welche Potentiale birgt eine regional konsolidierte Gewerbeflächenentwicklung? - Inwiefern lassen sich die diesbezüglichen Ansprüche der Kommunen und der Unternehmen vereinbaren? - Welche Anreize müssen geschaffen werden, um die bestehenden Hemmnisse abzubauen und eine konsolidierte Flächenentwicklung breiter zu implementieren? Quelle: Foschungsbericht
Dem Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar gehören die Hansestadt Wismar und die Umlandgemeinden Banrekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelsorf und Zierow an. Im Bewusstsein, dass die Region als Ganzes durch das Zusammenwirken der einzelnen Kommunen an Attraktivität gewinnen kann, wollen die neun teilnehmenden Kommunen die interkommunale Kooperation und Abstimmung verstärken. Durch die seit dem Jahr 2011 vorliegende interkommunale Kooperationsvereinbarung zur Bestätigung des „Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ liegt ein verbindlicher Entwicklungsrahmen für den SUR Wismar vor. Ein prioritäres Handlungsfeld der gemeindeübergreifenden Kooperation stellt die Einzelhandelsentwicklung dar. Durch die interkommunale Einzelhandelsentwicklung im SUR Wismar sollen „quantitative Flächenerweiterungen vermieden, Angebotsstrukturen qualitativ ausgebaut, die Grundversorgung [in der Region - insbesondere der dörflich geprägten] Umlandgemeinden gesichert und der Einzelhandels standortgerecht gesteuert“ werden. Im November 2011 wurde das Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung Planung vom regionalen Planungsverband Westmecklenburg mit der Erarbeitung eines regionalen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Das Konzept mit selbstverpflichtender Bindungswirkung für Politik und Verwaltung der beteiligten Kommunen enthält Ziele und Grundsätze für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung zukünftiger Einzelhandelsvorhaben. Es greift weder in die kommunale Planungshoheit ein oder ersetzt diese. In dem vorliegenden regionalen Einzelhandelskonzept für den SUR Wismar werden die zentralen Inhalte des städtebaulichen Konzeptes wiedergegeben. Die entsprechenden Grundlagenanalysen des Status-Quo der Angebots- und Nachfrageseite sowie die perspektivischen und strategischen Überlegungen zur Herleitung der konzeptionellen Bausteine werden einem Grundlagengutachten desregionalen Einzelhandelskonzeptes für den SUR Wismar zusammen mit dem konzeptionellen Teil detailliert dargelegt und werden hier lediglich im Entwurf als Kurzfassung wiedergegeben.
Jahrzehntelang fanden regionale Ernährungspolitiken in deutschen Städten wenig Beachtung. Dabei können regionale Ernährungsstrategien als Katalysator für eine integrierte, nachhaltige Entwicklung von Stadt und Land fungieren. Städte in Deutschland, die eine regionale Ernährungspolitik entwickeln wollen, können viel von Erfahrungen anderer Städte aus aller Welt profitieren, die sich teilweise schon lange für eine nachhaltige Ernährungspolitik in Kooperation zwischen Stadt und Umland einsetzen. Dieser Bericht bereitet die Erkenntnisse aktueller internationaler Analysen zu Erfolgsfaktoren und ge-eigneten Instrumenten erstmalig für die deutschsprachige Debatte auf. Er zeigt auf, welche Schritte beim Aufbau regionaler Ernährungsstrategien notwendig sind und welche Kernelemente es zu beach-ten gilt. Die Untersuchung zeigt, dass ein Engagement für eine regionale Ernährungspolitik positive Auswir-kungen für zahlreiche Politikfelder verspricht: u.a. Umweltschutz, nachhaltige Landnutzung, Gesund-heit, Stärkung lokaler Wertschöpfungsketten, Bildung sowie Partizipation und Teilhabe. Regionale Er-nährungspolitik in Deutschland erfordert den Aufbau neuer Strukturen und kann nur gelingen, wenn Verwaltungen fach- und sektorenübergreifend zusammenarbeiten, Kooperation zwischen Stadt und Umland stattfindet und in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren ausgestaltet wird. Aufgrund des hohen medialen Interesses und des Mobilisierungspotentials, dass das Thema Ernährung aufzuweisen hat, kann der Aufbau eben dieser Prozesse potentiell leichter als bei vielen anderen Themen gelingen. Quelle: Forschungsbericht
Aufruf an Baulandkommission: Interkommunale Kooperation stärken, Flächen effizienter nutzen Im Anschluss an den Cluster Workshop „Wachsende Wohnungsmärkte“ (siehe Dokumentation hier ) hatten mehrere Stadt-Land-Plus-Vorhaben im Juni 2019 einen Aufruf an die Baulandkommission zu „Flächennutzungseffizienz und interkommunale Kooperation für gemeinsam starke Regionen und bezahlbares Bauland für Wohnen“ verfasst. Inzwischen sind die Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (sogenannte Baulandkommission) veröffentlicht. Darin werden viele Empfehlungen des Aufrufs aufgegriffen. So empfiehlt die Kommission „ eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit und -koordinierung bei der Wohnbaulandentwicklung “. Raumordnung und Regionalplanung sollen stärker auf regionale Wohnraumbedarfe ausgerichtet werden. Mit ihren Empfehlungen unterstützt die Baulandkommission einen zentralen Themenbereich des Aufrufs. Die Vorhaben werden im Verlauf des nächsten Jahres erste Zwischenergebnisse zur regionalen Steuerung von Wohnraumbedarfen z.B. in den Regionen Köln-Bonn, Stuttgart und Leipzig vorlegen. Auch für die von der Expertenkommission geforderte „Digitalisierung von Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsprozessen sowie Baulandkatastern“ können Stadt-Land-Plus-Vorhaben Lösungen beitragen. Die von der Baulandkommission geforderte aktive Boden- und Liegenschaftspolitik steht ebenfalls in einigen der geplanten Pilotanwendungen der Stadt-Land-Plus-Vorhaben im Mittelpunkt. Aus Sicht des Stadt-Land-Plus-Aufrufs weniger positiv ist die Empfehlung der Baulandkommission zur Verlängerung des §13b, weil es einseitig die Außenentwicklung gegenüber der Innenentwicklung und damit einen ohnehin hohen Flächenverbrauch stärkt. Die Empfehlungen der Baulandkommission finden Sie hier und die Pressemeldung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hier . Den Aufruf der Stadt-Land-Plus-Vorhaben als PDF-Dokument hier .
Durch interkommunale Zusammenarbeit trägt die Region Halle/Leipzig seit 2009 dazu bei, die gemeinde-, kreis- und länderübergreifende Kommunikation und Abstimmung zu verbessern, die überregionale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Kosten und Flächenverbrauch zu senken. Eine Analyse des regionalen Bedarfs an bedeutsamen Gewerbe- und Industrieflächen ab 5 ha in der Region Halle/Leipzig deckte auf, dass gerade für die in der Region wichtigen Branchen wie Automobil- und Zulieferindustrie, Logistik sowie Chemie nur wenige attraktive Flächen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig entsprechen viele der vorhandenen Gewerbeflächen nicht der aktuellen Nachfragesituation. Sie liegen teilweise brach und können nur schwer oder gar nicht vermarktet werden. Diese Flächen belasten die kommunalen Haushalte, er werden keine Steuereinnahmen generiert und keine Arbeitsplätze geschaffen. Nur noch wenige großflächige und attraktive Industrie- und Gewerbeflächen stehen zur Verfügung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Region. Kommunen handeln gemeinsam Als Gegenmaßnahme starteten die Oberzentren Halle (Saale) und Leipzig, die Mittelzentren Merseburg und Schkeuditz sowie weitere interessierte Städte und Gemeinden, die Landkreise, die Regionalen Planungsverbänden und Landesbehörden einen Kooperationsprozess für eine interkommunale Gewerbeflächenentwicklung. In den Arbeits- und Steuerungsgremien sind sowohl Vertreter aus den Planungsbereichen als auch aus der Wirtschaftsförderung vertreten. Im Jahr 2010 wurde eine "Gemeinsame Erklärung" unterzeichnet und 2014 aktualisiert, nach der die beteiligten Partner sich zur freiwilligen und gleichberechtigten Zusammenarbeit bekennen. Den Beteiligten der interkommunalen Kooperation ist es gelungen, einen Prozess der regionalen Abstimmung, des regionalen Denkens und des regionalen Handelns in Gang zu setzen. Der weitere Kooperationsprozess kann helfen, das Konkurrenzdenken weiter aufzulösen, eine nachhaltige Flächenpolitik zu befördern, die regional abgestimmte Entwicklung und Vermarktung von regional bedeutsamen Gewerbe- und Industrieflächen planerisch zu steuern und zu unterstützen sowie, nicht zuletzt, auch die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken. Inzwischen ist die Kooperation in die Arbeitsstrukturen der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland (EMMD) als ein Beispielprojekt der regionalen Zusammenarbeit integriert. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Stadtentwickler und lokale Bürgergruppen erproben einen „Bürgerfonds“ als Finanzierungsmodell, um historische Bausubstanz in zentraler Lage von Fachwerkstädten zu sanieren und neu zu nutzen.
Geehrte Leserinnen und Leser, immer häufiger werden Katastrophen wie Hochwasser oder Hitzewellen mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht. Angesichts stärkerer Extremereignisse und zunehmender Schäden wird es immer wichtiger, Katastrophenvorsorge und zukünftige Klimarisiken zusammenzudenken. Die Europäische Umweltagentur berichtete kürzlich über verschiedene Politiken, die diese Verbindung anstreben. Neben diesem Bericht thematisiert unser Schwerpunktartikel den internationalen Rahmen für Klimaanpassung und Katastrophenvorsorge. Außerdem zeigen wir, wie Deutschland dieses Thema angeht. Weitere Neuigkeiten: Der Blaue KomPass sucht die besten Projekte zur Klimaanpassung, Kommunen können die Unterstützung des Bundes bei der Anpassung bewerten und die COP 23 in Bonn bringt Fortschritte. Eine interessante Lektüre und eine feierliche Weihnachtszeit wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaanpassung und Katastrophenvorsorge – Hand in Hand zum Schutz vor Extremereignissen Klimaanpassung und Katastrophenvorsorge – Hand in Hand zum Schutz vor Extremereignissen Quelle: THW / Nicolas Hefner Hurrikans in den USA, Hochwasser in Europa, Starkregen und Orkane in Deutschland: Auch 2017 traten global und auch in Deutschland viele Extremereignisse auf, die zu beträchtlichen und teilweise katastrophalen Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen führten – und bei denen Menschen ums Leben kamen. Die Klimawissenschaft geht davon aus, dass Extremereignisse wie Hitzeperioden, Hochwasser an Flüssen, Stürme oder Starkregen bei einem fortschreitenden Klimawandel häufiger auftreten und/oder intensiver werden können. Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenvorsorge sowie das Krisenmanagement im Notfall sowie der Wiederaufbau von betroffenen Regionen müssen Hand in Hand gehen, um negative Folgen von Extremereignissen zu vermeiden oder zu verringern. Dies stellte auch ein jüngst veröffentlichter Bericht der Europäischen Umweltagentur fest. Dieser Beitrag stellt einige Aspekte dar, was auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene hierfür getan wird. Jetzt bewerben: Wettbewerb „Blauer Kompass“ prämiert die besten Projekte zur Klimaanpassung Ob Begrünung des Bürodachs, Entsiegelung des Schulhofs oder Sonnenschutz für den Spielplatz – unter dem Motto „Blauer Kompass – Anpassungspioniere gesucht“ zeichnet das Umweltbundesamt (UBA) bereits zum dritten Mal lokale und regionale Anpassungsmaßnahmen aus, die helfen, den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Projekte können sich ab sofort auf www.uba.de/blauerkompass in drei Kategorien bewerben: Private und kommunale Unternehmen Bildungs- und Forschungseinrichtungen Vereine, Verbände, Stiftungen Bewerbungsschluss ist der 11. März 2018. Umfrage für Kommunen: Wird Klimaanpassung ausreichend von Bund und Ländern unterstützt? Seit knapp zehn Jahren ist die „Deutsche Anpassungsstrategie“ (DAS) eine wichtige politische Grundlage für die Klimaanpassung in Deutschland. Welche Impulse hat sie in Kommunen gesetzt? Mit welchen Maßnahmen können Kommunen die Klimaanpassung stärken und welche Hürden müssen sie dabei überwinden? Um herauszufinden, an welchen Stellen die Kommunen von Bund und Ländern noch stärker unterstützt werden sollten, führt das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Onlineumfrage unter kommunalen Vertreterinnen und Vertretern durch. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um die Instrumente und Angebote des Bundes weiterzuentwickeln. Wie Beteiligung zu Klimaanpassung gelingt: Checkliste und Dialogdokumentation Im Rahmen des Nationalen Dialogs zur Klimaanpassung 2017 diskutierte das Umweltbundesamt/KomPass mit 90 Teilnehmenden, wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt und Klimaresilienz gemeinsam erreicht werden kann. Die Dokumentation der Vorträge und Workshops ist nun online verfügbar. Anhand der Ergebnisse sowie ergänzender Literatur hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung eine Checkliste mit Erfolgsfaktoren entwickelt, die Initiatoren und Beteiligte bei der erfolgreichen Umsetzung eines Beteiligungsverfahrens unterstützt. Beispielsweise tragen klare Verantwortlichkeiten und Vertrauen in die Organisatoren zu einem guten Ergebnis bei und es ist oft wirkungsvoll, an bestehende Prozesse anzudocken. Projektstart: Umweltbundesamt lässt Deutsche Anpassungsstrategie evaluieren 2018 wird die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) zehn Jahre alt. Was hat sie bisher erreicht? Um ihre Wirksamkeit zu evaluieren, hat das Umweltbundesamt nun eine unabhängige Untersuchung durch das Centrum für Evaluation (CEval) und adelphi beauftragt. Ziel ist es herauszufinden, ob die DAS einen erfolgreichen strategischen Ansatz darstellt, mit dem die etablierten Politikziele der einzelnen Sektoren auch unter klimatisch veränderten Bedingungen erreicht werden können. Die Studie umfasst drei Teile: Prozessevaluation: DAS-Prozesse auf strategischer Ebene Umsetzungsevaluation: Umsetzungsstand der Anpassungsmaßnahmen auf Bundesebene Wirkungsevaluation: Wirkung der DAS auf Vulnerabilität und Anpassungskapazität von natürlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Systemen in Deutschland Die Ergebnisse der Evaluation werden im Frühjahr 2019 veröffentlicht und fließen in den nächsten Fortschrittsbericht zur DAS ein. BMUB: Weltklimakonferenz COP 23 bringt Fortschritte; Bundesregierung unterstützt Klimaanpassung in Entwicklungsländern Die 197 Vertragsparteien erzielten auf der Weltklimakonferenz COP23 wichtige Fortschritte bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Ein wesentliches Ergebnis der Konferenz ist der sogenannte Talanoa-Dialog. Talanoa ist ein fidschianischer Begriff für einen Austausch mit allen Beteiligten. Da die aktuellen Klimaziele unter dem Pariser Abkommen in der Summe noch nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, muss die Staatengemeinschaft mit der Zeit immer ehrgeiziger werden. Der Probelauf für diesen Ambitionsmechanismus ist der Talanoa Dialog. Unter Führung von Fidschi und Polen soll er im Laufe des nächsten Jahres Beiträge aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenfassen. Ergebnis wird eine Bestandsaufnahme sein, die die Vertragsstaaten zu ehrgeizigerem Handeln motivieren soll, um die globale Klimaschutzlücke zu schließen. Wichtige Fortschritte gab es auch beim sogenannten Regelbuch, also den Ausführungsbestimmungen für das Pariser Abkommen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, wie die Staaten ihre Treibhausgasemissionen messen und darüber berichten. In Bonn wurden zu allen Fragen Texte entwickelt, die bis zur Weltklimakonferenz in Kattowice 2018 schlussverhandelt werden können. Kurz vor Ende der Verhandlungen konnten sich die Delegationen noch auf einen Beschluss einigen, der den Weg dafür ebnet, dass der UN-Anpassungsfonds künftig unter dem Pariser Abkommen gelten soll. Dieser multilaterale Fonds unterstützt seit Jahren erfolgreich Projekte zur Anpassung an die klimatischen Veränderungen in den ärmeren Ländern. Da der Fonds bisher unter dem Kyoto-Protokoll verankert war, war seine Zukunft zunächst ungeklärt geblieben. Die Bundesregierung hatte zum Auftakt der COP23 angekündigt, Entwicklungsländer mit weiteren 100 Millionen Euro bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen: Das Bundesumweltministerium sagte 50 Millionen Euro für den Anpassungsfonds zu. Das Bundesentwicklungsministerium gibt zudem 50 Millionen Euro in den „Least Developed Countries Fund (LDCF)“, der gezielt die ärmsten Länder bei der Klimaanpassung unterstützt. Schutz vor Sturzfluten: Neues Sonderförderprogramm für Kommunen in Bayern Mit einem neuen Sonderförderprogramm unterstützt Bayern zukünftig Kommunen bei der lokalen Vorsorge gegen Sturzfluten. Es soll Kommunen ermöglichen, maßgeschneiderte Konzepte für den bestmöglichen Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Drei Millionen Euro sind für das Risikomanagement vor Ort vorgesehen. Die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf: „Der Klimawandel hat einschneidende Folgen auch für Bayern. Das Jahr 2016 hat gezeigt: Der Schutz vor Sturzfluten ist eine neue wichtige Säule des Hochwasserschutzes in Bayern.“ Hessen zeichnet kommunale Klima-Vorzeigeprojekte aus Das Land Hessen hat erstmals kommunale Vorzeigeprojekte für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ausgezeichnet. In dem Wettbewerb „So machen wir‘s“ wurde in der Kategorie Klimaanpassung unter anderem die Stadt Bad Hersfeld für ganzheitlich konzipierte Renaturierungsmaßnahmen in den Auenlandschaften der Flüsse Fulda, Haune und Geis ausgezeichnet. Zusätzlich wurde ein Sonderpreis für interkommunale Zusammenarbeit verliehen. Essen legt Bilanzbericht zum integrierten Energie- und Klimakonzept vor Die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Essen hat zum sechsten Mal einen Bilanzbericht zum „Integrierten Energie- und Klimakonzept“ veröffentlicht und informiert damit über die aktuellen Aktivitäten in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Der Bericht gewährt in kurzen Beiträgen fundierte Einblicke in Einzelprojekte verschiedener Handlungsbereiche. Zur Klimaanpassung stellt der Bericht etwa dar, welche Maßnahmen die Stadt zur Entwicklung von Grünflächen sowie zur Gestaltung und Begrünung des öffentlichen Raumes umsetzt. Zweiter Hamburger Klimabericht des KlimaCampus Welche Herausforderungen der Klimawandel für Norddeutschland mit sich bringt, fasst der zweite „Hamburger Klimabericht“ des KlimaCampus Hamburg, einem informellen Zusammenschluss wissenschaftlicher Einrichtungen in und um Hamburg, zusammen. Mehr als 70 Autorinnen und Autoren haben die Forschungsergebnisse systematisch zusammengetragen, die allesamt einem wissenschaftlichen Begutachtungsprozess unterzogen wurden. Der zweite Klimabericht folgt dem ersten Bericht aus dem Jahr 2010. Das Wissen ist seitdem erheblich angewachsen, besonders im Bereich Klimawandel und Gesellschaft. Waldzustandsberichte Hessen und Baden-Württemberg: Klimawandel spürbar Sowohl Hessen als auch Baden-Württemberg geben in ihren aktuellen Waldzustandsberichten an, dass der Klimawandel im Wald spürbare Auswirkungen hat. Während Hessen seinen Waldzustand allerdings insgesamt als stabil bezeichnet, gibt Baden-Württemberg an, es gehe dem Wald schlechter als noch in den 90er Jahren. Laut Forstminister Peter Hauk stellt der Klimawandel die größte Bedrohung für einen gesunden Waldbestand dar und es sei weiterhin notwendig, an den Ursachen zu forschen und die Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu verbessern. Wetterextreme könnten künftig der Normalfall sein Steigen die Treibhausgasemissionen wie bisher weiter an und schreitet der Klimawandel unverändert fort, könnten die heutigen Extremereignisse, zum Beispiel Hitzewellen, Dürreperioden oder Starkregenereignisse, der Normalfall werden. Dies zeigen neue Klimasimulationen für Deutschland, die von den Bundesländern initiiert wurden (Projekt ReKliEs-De). Mit Anpassungsmaßnahmen – zum Beispiel Hitzeaktionsplänen, oder Nutzung innerstädtischer Flächen als temporärer Wasserspeicher – können wir uns auf die Klimaänderungen vorbereiten. Das Umweltbundesamt war Teil der Projektbegleitgruppe, die vorrangig die Verwendung der Ergebnisse für die deutsche Anpassungspolitik sicherstellen sollte. Extremwetterwarnung per App: Bund baut zentrales Warnsystem aus Um die Bevölkerung besser vor extremen Wetterereignissen und anderen Gefahren zu warnen, baut der Bund seine Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) aus. Dafür werden zukünftig 350 Lagezentren, Leitstellen und Behörden ihre Katastrophenwarnungen an die Rundfunkanstalten und direkt an die Warn-App NINA senden. Vom Bundesamt bis zur unteren Katastrophenschutzbehörde ist somit alles abgedeckt. 2,2 Millionen Menschen in Deutschland nutzen die App bereits, teilte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit. Deutscher Wetterdienst: Neue Tools für radargestützte Niederschlagsklimatologie entwickelt Vor gut drei Jahren startete im Deutschen Wetterdienst (DWD) das Projekt „Radarklimatologie“ der Strategischen Behördenallianz „Anpassung an den Klimawandel“. Nun wurde das Projekt mit Vorlage des Abschlussberichts erfolgreich abgeschlossen. Zentrale Ergebnisse des Projektes sind ein Datensatz, der alle lokalen Starkniederschläge in hoher Auflösung enthält, neue Statistiken zur Wiederkehrzeit von Starkniederschlägen, Werkzeuge zur Verarbeitung der Projektergebnisse und die Ableitung kundenspezifischer Datensätze. BMVI: Handbuch zur Ausgestaltung der Hochwasservorsorge in der Raumordnung Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein neues Handbuch vorgelegt, mit dem die Hochwasservorsorge in der Raumordnung gestärkt werden soll. Vorgeschlagen wird, die Empfindlichkeit von Schutzgütern und kritischen Infrastrukturen gegenüber Hochwassergefahren stärker mit den Ansätzen der Wasserwirtschaft zu verknüpfen. Das Handbuch in der Reihe MORO Praxis enthält Handlungsempfehlungen und beispielhaft formulierte Plansätze. Es richtet sich an Landes- und Regionalplanung sowie Bauleitplanung und Wasserwirtschaft. Versicherungswirtschaft: Mehr als 9.000 Gebäude leichter gegen Hochwasser versicherbar Durch das jährliche Update des Geoinformationssystems für Hochwassergefahren der Versicherungswirtschaft (ZÜRS Geo) konnten 9.300 Gebäude aus der höchsten Gefahrenklasse 4 einer niedrigeren zugeordnet werden. Für diese Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie sich nun leichter gegen Hochwasser versichern können. Von den bundesweit 21,4 Millionen Adressen in ZÜRS Geo liegen nur 0,6 Prozent in der höchsten Gefahrenklasse 4, in der statistisch mindestens ein Hochwasser in zehn Jahren zu erwarten ist. Jedes Jahr fließen neue und aktualisierte Daten der Wasserwirtschaft in das System ein. Deutschlands Naturschutzgebiete nicht für Klimawandel gewappnet Ein Forschungsteam der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und der Universität Potsdam hat Kriterien zur Anpassung des Naturschutzmanagements an den Klimawandel entwickelt. Die Studie definiert elf Prinzipien und 44 Kriterien. 60 ausgewählte Schutzgebiete in Deutschland wurden dahingehend untersucht, wie gut sie die Kriterien erfüllen. Die Ergebnisse seien äußerst bedenklich, mahnen die Forscher: Trotz langjähriger Diskussionen zum Klimawandel sei der Naturschutz noch immer nicht für ihn gewappnet. Vor allem die Gebiete mit europäischem Schutzstatus (Natura 2000) erfüllten die Anforderungen unzureichend. Europäische Umweltagentur: Koordinierung zentral um Gefahren von Extremwetter zu mindern Eine stärkere Vernetzung der Expertinnen und Experten, die sich mit der Anpassung an den Klimawandel sowie der Katastrophenvorsorge befassen, ist angesichts verheerender Extremwetterereignisse innerhalb und außerhalb Europas wichtiger denn je. Ein Bericht der Europäischen Umweltagentur zeigt, wie mit kohärenteren Maßnahmen und innovativen Methoden besser mit solchen Extremereignissen umgegangen werden kann. Die Intensivierung der Zusammenarbeit wird für die Minimierung der Folgen klima- und wetterbedingter Gefahren, wie Hochwasser, Hitzewellen, Waldbränden oder Sturmfluten entscheidend sein. UNEP: Adaptation Gap Report veröffentlicht Der „2017 Adaptation Gap Report“, der dritte globale Klimaanpassungsbericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, konzentriert sich anders als seine Vorgängerberichte auf Konzepte, Methoden und Daten und nicht auf die Bewertung einer bestimmten Dimension der Anpassungslücke. Der Bericht fasst Informationen zusammen, die für die laufenden Arbeiten im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) zur Vorbereitung der Umsetzung des Pariser Übereinkommens relevant sin Weltorganisation für Meteorologie: 2017 eines der drei heißesten Jahre mit rekordverdächtigen Extremwetterereignissen Es ist sehr wahrscheinlich, dass 2017 eines der drei heißesten Jahre sein wird, die je verzeichnet wurden, mit vielen folgenreichen Ereignissen wie Wirbelstürmen, Überschwemmungen, Hitzewellen und Dürren, teilte die Weltorganisation für Meteorologie mit. Langfristige Indikatoren wie steigende Kohlendioxidkonzentrationen, Meeresspiegelanstieg und Versauerung der Ozeane zeigen den Fortgang des Klimawandels. Die Meereisbedeckung ist nach wie vor unterdurchschnittlich und die zuvor stabile antarktische Meereisausdehnung lag auf oder nahe einem Rekordtief. Schweiz: Impulse aus 31 Pilotprojekten zur Anpassung an den Klimawandel In einem Pilotprogramm wurden in der Schweiz von 2014 bis 2016 31 Projekte in Kantonen, Regionen und Gemeinden zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Die Projekte beschäftigten sich mit Hitzebelastung, Sommertrockenheit, Hochwasserrisiko, Massenbewegungen, Veränderungen von Lebensräumen und Artenzusammensetzung sowie Ausbreitung von Schadorganismen, Krankheiten und gebietsfremden Arten. Das Programm war eine sektorenübergreifende Maßnahme der Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel und wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) koordiniert. Die Ergebnisse wurden neben einem Bericht auch in einem Video veröffentlicht. UBA Studie: Bodenerosion durch Wind Die Bodenerosion durch Wind wird durch die Nutzung der Böden beeinflusst und hat Auswirkungen auf die Bodenfunktionen. Zusätzlich ist durch die Klimaveränderung eine Zunahme des Gefährdungspotenzials für die landwirtschaftlich genutzten Böden zu erwarten. Das Umweltbundesamt hat dazu ein Projekt durchführen lassen, in dem eine modellgestützte bundesweite Bestandsaufnahme zum Ausmaß und zur räumlichen Verteilung der Erosionsgefährdung durch Wind vorgenommen wurde. Nach der Verwendung eines Klimamodells wurden Tendenzen der Gefährdungssituation der Bodenerosion durch Wind bis zum Jahr 2100 vorgenommen. Danach sind auch zukünftig schädliche Bodenveränderungen zu vermindern und zu vermeiden. Hierfür wurden Maßnahmen- und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Schweiz: Analyse der klimabedingten Risiken und Chancen Als Grundlage für die Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie und die Erarbeitung eines nächsten Aktionsplans hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die klimabedingten Risiken und Chancen für die Schweiz analysiert. Für diese Risikoanalyse wurden die Ergebnisse von acht regionalen Fallstudien unter Mitwirkung zahlreicher Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung in einer schweizweiten Synthese zusammengeführt und ergänzt. Herausforderungen bestehen insbesondere im Gesundheitsbereich, z.B. durch Hitze, Naturgefahren und Krankheiten. Gleichzeitig erheben sich für die Land- und Energiewirtschaft sowie den Tourismus sowohl Risiken als auch Chancen. Studie der EU-Kommission: Dramatischer Anstieg von Extremwetter-Toten in Europa? Eine der größten Gefahren für die menschliche Gesundheit geht im laufenden Jahrhundert vom Klimawandel aus, so eine in „The Lancet Planetary Health“ erschienene Studie des Joint Research Centre der Europäischen Kommission. Sollte, wie von den Studienautorinnen und -autoren für ihre Prognose angenommen, der Ausstoß an Treibhausgasen über die Jahre nicht verringert werden, könnten bis 2100 zwei Drittel der Menschen in Europa klimabedingten Extremereignissen ausgesetzt sein und die Zahl der Extremwetter-Todesfälle in Europa um das 50-fache steigen. Über die Studie wurde in deutschen Medien berichtet. Europäische Umweltagentur: Bericht über grüne Infrastrukturen zur Hochwasservorsorge Investitionen in „grüne Infrastrukturen“ zur Hochwasservorsorge wie die Wiederherstellung von Überschwemmungs- oder Feuchtgebieten bringen nicht nur ökologische Vorteile, insbesondere auf lange Sicht, sondern senken auch den Umfang der finanziellen Investitionen, die zur Abwehr von Überschwemmungen erforderlich sind. Dies ist das Ergebnis des neuen Berichts „Green infrastructure and flood“ der Europäischen Umweltagentur, der Optionen bewertet, um Klimaresilienz im Angesicht steigender Überschwemmungsrisiken zu erhöhen. Pariser Klimagipfel 2015: Deutsche durch Berichterstattung eher beruhigt als mobilisiert Der Klimagipfel von Paris im Jahr 2015 wurde von einer umfassenden Berichterstattung durch die Medien begleitet. Deren Inhalte haben die deutsche Bevölkerung zwar erreicht, doch haben die Menschen ihre Einstellung kaum verändert. Dies zeigt die Studie „The appeasement effect of a United Nations climate summit on the German public“ der Universität Hamburg im Fachmagazin Nature Climate Change. Demnach wirkte die Berichterstattung auf die Menschen eher beruhigend als mobilisierend. Universität Wien: Klimawandelbedingtes Aussterben von Arten kann kaum verhindert werden Tier- und Pflanzenarten versuchen sich durch Änderung ihrer Verbreitungsgebiete dem Klimawandel anzupassen. Intensiv vom Menschen genutzte Landschaften lassen solche Anpassungen allerdings immer weniger zu. Eine Forschergruppe der Universität Wien und des Österreichischen Umweltbundesamtes hat nun nachgewiesen, dass Maßnahmen wie die Rückwandlung von Land in naturnahe Lebensräume wichtig sind, dass es hierfür aber zumindest in Mitteleuropa klare Grenzen gibt. Insbesondere das regionale Aussterben eines Teils der untersuchten Arten lässt sich auch mit beträchtlichem Aufwand kaum verhindern. Die Studie erschien in Nature Climate Change. Klimaversicherungen: In der Landwirtschaft häufig nicht zu Ende gedacht Die Auswirkungen des Klimawandels treffen Entwicklungsländer besonders hart. Verschiedene internationale Initiativen entwickeln deshalb Risikoversicherungen. Ein Beispiel ist die Initiative InsuResilience der G7-Staaten, die das Ziel hat, bis zum Jahr 2020 400 Millionen Menschen in Entwicklungsländern gegen klimabedingte Risiken zu versichern. Doch können solche international geförderten Agrarversicherungen auch zu unerwünschten ökologischen und sozialen Nebeneffekten führen, wie eine Studie des Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und der Universität Oregon im Fachmagazin Global Environmental Change aufzeigt. Daher empfehlen die Wissenschaftler neben ökonomischen insbesondere auch ökologische und soziale Aspekte mit in die Versicherungsprogramme einzubeziehen.
Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) besitzt für die Grundwasserförderung zur öffentlichen Wasserversorgung auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1540 der Gemarkung Genderkingen (Gemeinde Genderkingen) sowie den Fl.-Nrn. 1769 und 1771 der Gemarkung Feldheim (Gemeinde Niederschönenfeld) eine wasserrechtliche Bewilligung des Landratsamtes Donau-Ries vom 15.05.1974. Der Bescheid ist zeitlich bis zum 31.12.2023 befristet. Der WFW ist ein 1966 gegründeter kommunaler Zweckverband nach Art. 17 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und besteht aus 13 Landkreisen und Gemeinden als Verbandsmitglieder. Satzungsgemäße Aufgabe des WFW ist, die Träger der örtlichen Wasserversorgung mit Wasser im Rahmen der versorgungswirtschaftlichen Möglichkeiten zu beliefern. Zum Versorgungsgebiet des WFW gehören unter anderem die Großstädte Fürth, Erlangen und Nürnberg. Der Zweckverband versorgt ca. 1,26 Mio. Einwohner auf einer Fläche von 3.410 km² mit Trinkwasser. Die Grundwasserentnahme soll auch weiterhin aus den bestehenden Brunnen auf der Fl.-Nr. 1540 (Genderkingen) und den Fl.-Nrn. 1769 und 1771 (Niederschönenfeld) erfolgen. Beim Landratsamt Donau-Ries wurde daher eine neue wasserrechtliche Bewilligung beantragt. Gegenstand der zu bewilligenden Grundwasserentnahme sind folgende Mengen: Maximale technisch mögliche Momentan-Entnahme im Teilbetrieb (wie bisher): Horizontalfilterbrunnen 1: 800 l/s Horizontalfilterbrunnen 2: 900 l/s Horizontalfilterbrunnen 3: 700 l/s Maximale Tagesentnahme (zugleich die höchste technisch mögliche Tagesentnahme): 172.800 m³ (entspricht 2.000 l/s) – wie bisher Maximale Jahresentnahme: 52.500.000 m³ (entspricht im Jahresdurchschnitt 1.664, 8 l/s) – bisher 63.000.000 m³
Masterplan Wasserversorgung 2040 – Saarland rüstet sich für die Zukunft Trinkwasserversorgung im Saarland muss langfristig sichergestellt werden Politik und Verbände rufen Masterplan Wasserversorgung 2040 ins Leben Masterplan definiert Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ Wahrung des hohen Qualitätsstandards der Wasserversorgung nicht zum Nulltarif möglich Mit dem Ziel, die saarländische Trinkwasserversorgung in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, haben Politik und Verbände den Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ hervorgebracht. Für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ist das jetzt in Saarbrücken vorgestellte Dokument die Chance, die Zukunft der Wasserversorgung an der Saar aktiv in Eigenregie zu gestalten und abzusichern. Für Verbraucher hingegen bedeutet der betriebswirtschaftliche Ansatz seiner zahlreichen Handlungsempfehlungen, dass die Wahrung der hohen Wasser-Qualitätsstandards hierzulande angesichts veränderter Rahmenbedingungen und dringend erforderlicher Investitionen in die Wasserinfrastruktur perspektivisch auch bezahlbar bleibt. Zahlreiche Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung in Deutschland werden altersbedingt in den nächsten Jahren an das Ende ihrer technischen Standardnutzungsdauer kommen. Und neben einer in die Jahre gekommenen Wasserinfrastruktur drängt der unleugbare Klimawandel mit merklichen Auswirkungen die Wasserwirtschaft zum Handeln. Die Herausforderungen Auch das Saarland bleibt von lang anhaltenden Trockenperioden sowie von Hitzerekorden, der Zunahme heißer Tage pro Jahr und heißer Sommer in Folge nicht verschont. Und während die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Wasserversorgung gestiegen sind, erhöhen über den Klimawandel hinaus auch Entwicklungen wie die Urbanisierung, der demografische Wandel und ein Strukturwandel in der Landwirtschaft den Druck auf unsere Wasserressourcen. Hinzu kommen zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte durch Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsinteressen. Trinkwasserversorgung ist Daseinsvorsorge „Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das geschützt werden muss“, postuliert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. „Durch die klimabedingt gewachsenen Herausforderungen gehören die Verfügbarkeit von ausreichenden Trinkwassermengen für die saarländische Bevölkerung und die Sicherung einer stabilen Wasserversorgung für unsere Industrie, Wirtschaft und Landwirtschaft zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben.“ „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt es ferner in der Präambel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die herausgehobene gesellschaftliche Bedeutung des Wassers unterstreicht [Richtline 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates]. Als ein lebensnotwendiges, unentbehrliches Gut, kann Wasser nicht ersetzt werden. So betrachtet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) die Grundversorgung mit Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins als die zentrale gesellschaftliche und generationenübergreifende Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Der Masterplan Vor dieser Kulisse entstand im Saarland im Jahr 2018 in intensiver und kollegialer Zusammenarbeit der Landesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, Gesundheit und des Inneren mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie den Landesgruppen des DVGW, dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. (VEWSaar) zunächst ein Letter of Intent im engen Schulterschluss mit den WVU an der Saar. In der Folge haben die aquabench GmbH und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH über zweieinhalb Jahre hinweg gemeinsam mit allen Protagonisten den nun vorliegenden Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ erarbeitet. Die Orientierung Das Ergebnis bündelt die technologischen Fakten und wissenschaftlichen Grundlagen, die alle Akteure der saarländischen Wasserwirtschaft in die Lage versetzen, valide Maßnahmen zu identifizieren und zu ergreifen, die heute erforderlich sind, um die Wasserversorgung von morgen qualitativ und quantitativ langfristig und nachhaltig, das heißt auch unter ökologischen Gesichtspunkten klimafreundlich sicherzustellen. Dabei ist der Masterplan präzise auf die jeweiligen hydrogeologischen Besonderheiten aller Wassergewinnungsgebiete des Saarlandes ausgerichtet. Ferner berücksichtigt das Werk jene veränderten Rahmenbedingungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, aber auch erkennbare Entwicklungen in puncto Demografie oder Wasserbedarfe und sogar den wachsenden Fachkräftemangel. Mit dem übergeordneten Ziel, die Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser im Sinne einer nachhaltigen Grundwasser-Bewirtschaftung auf lange Sicht weiterzuentwickeln, adressiert der Masterplan in erster Linie saarländische WVU und Wasserbehörden. Ebenso richtet er sich an Städte und Gemeinden, die kommunale Wasserkonzepte entwickeln. Durch seinen ganzheitlichen Ansatz zeigt der Masterplan, etwa durch Digitalisierung und Standardisierung oder seine Empfehlungen in Richtung interkommunaler Kooperationen einzelner WVU, neue Möglichkeiten, Synergien bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Wasser-Infrastruktur zu nutzen, um die erforderlichen Investitionen möglichst niedrig zu halten. Empfehlung – neue Kooperationen und Synergien Nach Ergebnissen und Lösungsstrategien des Masterplans wird beispielsweise eine noch intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung der WVU untereinander notwendig werden, um künftig temporäre und punktuelle Spitzenverbräuche (Peaks) besser und wirtschaftlicher kompensieren zu können, indem sich benachbarte Versorger „gegenseitig aushelfen“. Hier spricht der Plan konkret von „Verbundsystemen zur gegenseitigen Besicherung in der Wasserwirtschaft“. Durch die vorhandenen Strukturen und die von vornherein gute, für das Saarland typische Vernetzung, sind die Voraussetzungen hierfür gegeben. „Im Unterschied zu vielen kleinteiligen Insellösungen macht der Masterplan deutlich, wie viel Potenzial in einer stärkeren Vernetzung der saarländischen WVU untereinander, dem Teilen von Know-how, Engagement und Materialien, schlummert“, weiß Dr. Hanno Dornseifer, Vorstandsvorsitzender des VEWSaar. „Best Practices in diesem Kontext helfen den WVU zudem, ihre Prozesse angesichts neuer Herausforderungen schneller und effizienter zu optimieren.“ Der Masterplan evaluiert Maßnahmen aus der Vergangenheit wie das ÖWAV (Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar von 1996), analysiert die Ist-Situation der saarländischen Wasserversorgungslandschaft und definiert schließlich die notwendigen Handlungsempfehlungen in technischer und betriebswirtschaftlicher sowie in struktureller und personeller Hinsicht. Konkret beschreibt er mit Blick auf seine Empfehlungen für die WVU die relevanten Parameter der einzelnen Wassergewinnungsgebiete. Dabei umfassen die zugrunde gelegten Erhebungen das nutzbare und zukünftig zur Verfügung stehende Grundwasserdargebot inklusive Grundwasserneubildung, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur (Status quo von Brunnen, Aufbereitung, Transport und Speicherung) sowie Hochrechnungen der zukünftigen Trinkwasserbedarfe im Kontext von Faktoren wie Klimawandel, Demografie oder Urbanisierung. Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ An der Erstellung des Masterplans Wasserversorgung 2040 waren strukturell fünf sog. Themenkreise beteiligt, die sich um die Evaluierung des Ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar (ÖWAV 1996), um Kennzahlen und die Ist-Situation der Unternehmen, Herausforderungen und notwendige Antworten sowie kaufmännische Fragestellungen und Managementsysteme drehten. In Summe sind alle daraus abgeleiteten Erkenntnisse in die Definition des Leitfadens der „Guten wasserfachlichen Praxis“, der für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen verpflichtend werden soll, eingeflossen. Dieser liefert die wasserwirtschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Leitlinien für eine nachhaltige Wasserversorgung. Darauf aufbauend wird mit Zukunftsszenarien bis 2040 der jeweils zu erwartende Handlungsbedarf abgeleitet. Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung, ein zentraler Bestandteil des Masterplans, gehört im Saarland insofern zu den bedeutendsten wasserwirtschaftlichen Kenngrößen, als Grundwasser hier die wichtigste Trinkwasserquelle ist. Ergebnisse der Untersuchungen, die aus dem Masterplan hervorgehen, zeigen, dass das Saarland in dieser Beziehung die vergleichsweise komfortabelste Position unter allen Bundesländern in Deutschland einnimmt. Im Vergleich zu den Jahren 1961 - 1990 gehen die Experten in der aktuellen Periode von 1991 - 2020 von einer rechnerisch um circa 5,9 % marginal geringeren Neubildung aus. Grundsätzlich wird daher zukünftig aus Vorsorgegründen eine mögliche Abnahme von 10 % bei den Grundwasserneubildungsdaten des ÖWAV für die nächsten Jahrzehnte veranschlagt. „Mit dem Masterplan setzt das Saarland deutschlandweit frühzeitig Maßstäbe in puncto Zukunftssicherheit seiner Wasserversorgung“, erklärt Dr. Ralf Levacher, Landesgruppenvorsitzender des VKU Saarland. „Angesichts der großen und vielschichtigen Herausforderungen gilt es jedoch jetzt, sich nicht auf dem Erreichtem auszuruhen, sondern in einem ständigen Verbesserungsprozess dieses existenzielle Element der Daseinsvorsorge auch in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen. Dies bedarf weiterer erheblicher Anstrengungen und wird auch eine Menge zusätzlicher Investitionen erfordern“, gibt der Manager zu bedenken. „Dies leisten zu können und dabei den Wasserbezug für die saarländischen Verbraucher bezahlbar zu erhalten, wird dabei eine besondere Herausforderung sein und möglicherweise die eine oder andere strukturelle Veränderung erforderlich machen.“ Wasserpreis für die Endkunden Den hohen Qualitätsstandard der Wasserversorgung in Deutschland unter schwierigeren Rahmenbedingungen zu halten, wird nicht zu Nulltarif möglich sein. Hier stellen Ansatz und Systematik des Masterplans für das Saarland sicher, dass flächendeckend alle Einsparpotenziale auch genutzt und umgesetzt werden. Folgende abschließende Betrachtung verdeutlicht besonders gut den Status quo und die reale Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund der Dimension der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft an der Saar gegenübersieht: Derzeit kostet der Liter Trinkwasser im Saarland durchschnittlich 0,0025 Euro (ein Viertel Cent). Das sind bei einem Durchschnittsverbrauch von circa 47.000 Litern pro Person und Jahr circa 117,50 Euro jährlich. Sollte der durchschnittliche Wasserpreis z.B. um ein Drittel steigen, liegen wir hier bei einem Mehraufwand von circa 40,10 Euro pro Person und Jahr. Das sind ungefähr 11 Cent pro Person und Tag.
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