Dümmer/Landkreis Diepholz. Er war auf dem Weg in wärmere Gebiete: Ein kleiner Rotschenkel. Der Wiesenvogel war vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit einem winzigen GPS-Sender ausgestattet worden. Dieser sollte wichtige Forschungsdaten liefern, um die gefährdete Art künftig noch besser schützen zu können. Im Frühjahr verbrachte er die Brutsaison am niedersächsischen Dümmer im Landkreis Diepholz gemeinsam mit anderen Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel oder Bekassine. Von dort startete er seine Reise. Doch während seiner Rast im Westen Frankreichs sendete der Rotschenkel besorgniserregende Flugdaten. Nun haben die Vogelexperten im NLWKN traurige Gewissheit: Der in Deutschland geschützte Vogel wurde in der Nähe eines Teichs bei Bordeaux während der dortigen Jagdsaison erlegt. Er war auf dem Weg in wärmere Gebiete: Ein kleiner Rotschenkel. Der Wiesenvogel war vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit einem winzigen GPS-Sender ausgestattet worden. Dieser sollte wichtige Forschungsdaten liefern, um die gefährdete Art künftig noch besser schützen zu können. Im Frühjahr verbrachte er die Brutsaison am niedersächsischen Dümmer im Landkreis Diepholz gemeinsam mit anderen Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel oder Bekassine. Von dort startete er seine Reise. Doch während seiner Rast im Westen Frankreichs sendete der Rotschenkel besorgniserregende Flugdaten. Nun haben die Vogelexperten im NLWKN traurige Gewissheit: Der in Deutschland geschützte Vogel wurde in der Nähe eines Teichs bei Bordeaux während der dortigen Jagdsaison erlegt. Mit viel Arbeit und EU-Förderprogrammen werden Feuchtgrünländer in Niedersachsen vom NLWKN für gefährdete Wiesenvögel optimiert, um ihnen sichere Brutflächen zu bieten. Durch diesen großen Aufwand können so Stück für Stück die Brutbestände verbessert werden. „Doch dieser Schutz hört leider für viele Arten nach der Brutzeit in den Rastgebieten Frankreichs abrupt auf, wie dieser Fall erneut zeigt. Während Rotschenkel in Deutschland streng geschützt und in ihrem Bestand stark gefährdet sind, gelten sie in Frankreich als Wildvögel, deren Jagd während der Saison erlaubt ist. Es ist eine legale Tat, die für uns dennoch schwer wiegt“, erläutert Christopher Marlow, Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. Marlow und das Team des NLWKN haben in diesem Jahr neun Rotschenkel mit GPS-Geräten ausgestattet. Die Besenderung seltener Wiesenvögel ist Teil eines wichtigen EU-Artenschutzprojekts, um wertvolle Daten über die Nutzung ihrer Brutplätze, Zugrouten und Rastplätze zu sammeln. Mit diesen Daten will das Team des EU-Projektes LIFE IP GrassBirdHabitats die Brutgebiete weiter optimieren, sowie wichtige Rastgebiete auf dem Zug der Vögel identifizieren und schützen. Durch die vom Projektteam gesammelten Daten blieb das Schicksal des vermissten Rotschenkels nicht unbemerkt: Sie erfuhren genau, wo und wann der Rotschenkel geschossen wurde und seine letzte Rast verbrachte. „Besonders traurig ist, dass der Vogel die Jagdteiche an der Gironde-Mündung bereits einmal Ende Juli verlassen und den Nordosten Spaniens erreicht hatte. Der Rotschenkel flog aber einen Tag später wieder gen Norden: zurück zu den Teichen, wo er letztendlich Anfang August getötet wurde“, berichtet Marlow. An diesem Abend habe der GPS-Sender beunruhigende Daten von einem Feldweg in der Nähe des Jagdteiches, den der Rotschenkel die Abende vorher auch schon genutzt hatte, gesendet. Der Bewegungs- und Temperatursensor des GPS-Senders zeigte niedrige Werte an, die auf den Tod des Vogels hindeuteten. Als dann auch noch weitere GPS-Punkte von einer Straße und später von einem Hinterhof in einem Dorf übermittelt wurden, schien der Fall klar zu sein: Der Vogel muss geschossen worden sein. NLWKN lobt internationale Zusammenarbeit NLWKN lobt internationale Zusammenarbeit Auch wenn der Abschuss des Rotschenkels ein trauriger Anlass war, so hat dessen Tod hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit positiv etwas bewirkt. „Durch Kontakte zu französischen Vogelschützern von Tour du Valat , einem Forschungsinstitut für den Schutz mediterraner Feuchtgebiete, konnte der GPS-Sender gefunden werden. Die Kollegen vor Ort leiteten einen Aufruf an den lokalen Jagdverband weiter, der dann den Jäger identifizieren konnte. Der Sender wurde übergeben und der Jagdverband möchte einen Aufruf an seine Mitglieder starten, dass geschossene und beringte Vögel immer an die zuständige Markierungszentrale gemeldet werden sollen“, erzählt Marlow. Die Experten im NLWKN erhoffen sich davon, dass die Dunkelziffer an geschossenen Wiesenvögeln verkleinert und eine bessere Datengrundlage für den internationalen Schutz der Vögel erreicht wird. „Denn nur mit belegbaren Daten können die Argumente der Jagdlobby in Frankreich und anderswo entkräftet werden, mit dem Ziel die Jagd auf Wiesenvögel und andere gefährdete Vogelarten gänzlich zu stoppen“, betont Marlow. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, optimale Brutgebiete zu schaffen und zu verbinden. Hierfür gilt es, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Um die Aktivitäten künftig stärker zu vernetzen und Maßnahmen für erfolgreichen Wiesenvogelschutz abzustimmen, wird ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa entwickelt. In 27 Projektgebieten in Niedersachsen werden wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Seit 2018 werden Uferschnepfen am Dümmer mit Satellitensendern ausgestattet, 2020 kamen Gebiete an der Unterelbe hinzu. Mit den Besenderungen wurde im LIFE+ „Wiesenvögel“ gestartet, seit 2021 erfolgt dies im Rahmen des LIFE IP Projektes „GrassBirdHabitats“. Von 2018-2021 wurden insgesamt 72 Uferschnepfen mit Satellitensendern ausgestattet. Die Zugrouten lassen sich über www.globalflywaynetwork.org nachverfolgen.
§ 61 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 2 des Seeaufgabengesetzes oder im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 sich nicht so verhält, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird, entgegen § 3 Absatz 3 ein Fahrzeug führt oder eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes ausübt, mit einem Wassermotorrad, einem Kite- oder einem Segelsurfbrett fährt, obwohl er infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung des Fahrzeuges oder in der sicheren Ausübung der Tätigkeiten des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert ist, entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 4, ein Fahrzeug führt, eine dort genannte Tätigkeit ausübt oder mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- oder Surfbrett fährt, entgegen § 3 Absatz 5 während der Fahrt alkoholische Getränke zu sich nimmt oder bei Dienstantritt unter der Wirkung solcher Getränke steht, der Vorschrift des § 4 Absatz 2 über die Beratung der Schiffsführung oder des Absatzes 4 über die Bestimmung des verantwortlichen Fahrzeugführers zuwiderhandelt, entgegen § 5 Absatz 2 eine durch ein Gebots- oder Verbotszeichen getroffene Anordnung nicht befolgt, entgegen § 5 Absatz 3 Schifffahrtszeichen beschädigt oder in ihrer Erkennbarkeit beeinträchtigt, einer Vorschrift des § 6 über den Gebrauch der Sichtzeichen, Schallsignale, Laternen, Leuchten oder Scheinwerfer, über die Ausrüstung mit Schallsignalanlagen oder die Gewährleistung ihrer Wirksamkeit oder Betriebssicherheit zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 8 über das Mitführen oder Anbringen, den Sichtbereich, die Tragweite oder die Beschaffenheit der Sichtzeichen zuwiderhandelt, entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 Positionslaternen oder Schallsignalanlagen verwendet, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nicht zugelassen sind, entgegen Absatz 1 Satz 2 für eine sachgemäße Instandsetzung oder Ersatz nicht oder nicht rechtzeitig sorgt, entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht elektrische Positionslaternen verwendet, entgegen Absatz 4 Satz 1 andere als die dort aufgeführten oder nach den Kollisionsverhütungsregeln zugelassenen Positionslaternen verwendet oder entgegen Absatz 4 Satz 2 für eine sachgemäße Instandsetzung oder Ersatz nicht oder nicht rechtzeitig sorgt, einer Vorschrift des § 10 Absatz 1, 2 und 5 über das Führen von Sichtzeichen oder über das Fahrverbot nach Absatz 3 zuwiderhandelt, einer Vorschrift der §§ 21 bis 26 über das Rechtsfahrgebot, Überholen oder Begegnen, die Vorfahrt, die Fahrgeschwindigkeit, den Abstand oder das sofortige Fallen der Buganker zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 27 über das Schleppen oder Schieben zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 28 oder des § 29 über das Durchfahren von Brücken, Sperrwerken oder Schleusen zuwiderhandelt, entgegen § 30 eine dort genannte Seeschifffahrtsstraße oder Wasserfläche befährt, einer Vorschrift des § 31 Absatz 1 Satz 1 oder 2, Absatz 2 oder 3 über das Wasserskilaufen, das Schleppen von Wassersportanhängen, das Fahren mit Wassermotorrädern oder das Kite- oder Segelsurfen zuwiderhandelt, einer Vorschrift der §§ 32 bis 34 über das Ankern, Anlegen, Festmachen oder über den Umschlag zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 35 über das Ankern, Festmachen, Einhalten eines Sicherheitsabstandes, das Vorhandensein von Einrichtungen zum Schutz vor Funkenflug beim Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern, das Längsseitsliegen an solchen Fahrzeugen oder das Verholen zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 36 über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter oder die Anzeige des Umschlags zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 37 über das Verhalten bei Schiffsunfällen oder den Verlust von Gegenständen sowie über das Benachrichtigen bei Bränden oder sonstigen, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdenden Vorkommnissen zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 38 über das Fischen, Schießen oder Jagen zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 39 über die Fahrgastschifffahrt oder den Fährbetrieb zuwiderhandelt, entgegen § 40 Satz 1 als Schiffsführer nicht dafür sorgt, dass sich ein Abdruck der dort genannten Verordnungen an Bord befindet, den Nord-Ostsee-Kanal mit einem Fahrzeug befährt, das die Voraussetzungen nach § 42 Absatz 1 nicht erfüllt, einer Vorschrift des § 42 Absatz 2 über das Einhalten der Geschwindigkeit von Schleppverbänden oder die Besetzung von Anhängen zuwiderhandelt, entgegen § 42 Absatz 3 Satz 1 die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, entgegen Absatz 3 Satz 3 die schriftliche Erklärung nicht vorlegt oder entgegen Absatz 3 Satz 4 die mitzuführenden Verzeichnisse oder Staupläne während der Kanalfahrt nicht griffbereit auf der Brücke vorhält, einer Vorschrift des § 42 Absatz 4 über die Bedienung des Ruders oder des Absatzes 5 über die Annahme von Steuern zuwiderhandelt, entgegen der Anordnung nach § 42 Absatz 6 den Nord-Ostsee-Kanal befährt oder die Auflagen nicht erfüllt, entgegen § 42 Absatz 7 an dort nicht aufgeführten Stellen aus anderen als verkehrsbedingten Gründen liegt, einer Vorschrift des § 43 über die An- oder Abmeldung, den Antritt oder die Fortsetzung der Fahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal zuwiderhandelt, entgegen § 45 Satz 1 die Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals benutzt, einer Vorschrift des § 46 über die Vorfahrt beim Ein- oder Auslaufen im Bereich der Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 47 über das Verbot des Ein- oder Auslaufens im Bereich der Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals zuwiderhandelt, entgegen § 48 den Fahrabstand nicht einhält, einer Vorschrift des § 49 über das Verhalten in den Weichengebieten des Nord-Ostsee-Kanals zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 50 oder des § 51 über Fahrregeln auf dem Nord-Ostsee-Kanal für Freifahrer, Schub- oder Schleppverbände oder Sportfahrzeuge zuwiderhandelt, einer Vorschrift des § 53 über Fahrregeln oder Festmachen auf dem Gieselaukanal zuwiderhandelt, einer vollziehbaren Anordnung nach § 56 Absatz 1 zuwiderhandelt, ohne die nach § 57 Absatz 1 erforderliche Genehmigung tätig wird, einer vollziehbaren Auflage nach § 57 Absatz 3 zuwiderhandelt oder entgegen § 58 Absatz 1 oder 3 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgibt oder entgegen § 58 Absatz 2 nicht ständig über UKW-Sprechfunk ansprechbar ist. (2) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 wird auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt übertragen. (3) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf Grund der nach § 60 Absatz 2 und 3 erlassenen Rechtsverordnungen wird auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt übertragen. (4) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 15 Absatz 1 Nummer 1 des Seeaufgabengesetzes wird auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt übertragen. Dies gilt auch, soweit die Ordnungswidrigkeiten auf einem deutschen Schiff außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer begangen werden. Stand: 01. Oktober 2024
Gebietsbeschreibung Das LSG erstreckt sich im Süden des Landkreises Köthen unmittelbar an der Grenze zum Saalkreis und zum Landkreis Bitterfeld entlang der Fuhne. Es repräsentiert einen Ausschnitt der Landschaftseinheiten Fuhneniederung und Köthener Ackerland. Eine Ergänzung des LSG „Fuhne“ um Anteile in den Landkreisen Bitterfeld, Saalkreis und Bernburg ist vorgesehen; die Beschreibung geht zum Teil schon über das derzeit verordnete LSG hinaus. In das weithin ebene Relief des nördlich angrenzenden Köthener Ackerlandes und des südlich angrenzenden Halleschen Ackerlandes ist die Fuhneaue schwach eingesenkt. Bei einem Höhenniveau von 95 - 100 m über NN ist der Akazienberg im westlichen Teil des LSG mit 105 m über NN die höchste Erhebung. Auf diesem trockneren Standort hat sich eine Trockenrasenvegetation herausgebildet. Die mit Restwäldern und -gehölzen bestandene grünlandreiche Fuhneaue bildet einen landschaftlichen Kontrast zur fast baumlosen Ackerlandschaft der Umgebung. Im Bergbausenkungsgebiet bei Cösitz hat sich ein mit dichtem Röhricht und Ufergehölzen bestandenes Gewässer gebildet, das unter anderem wegen seiner avifaunistischen Bedeutung als NSG unter Schutz gestellt wurde. (1) weitergehende Beschreibungen Das LSG „Fuhneaue“ erstreckt sich zwischender Mulde bei Jeßnitz und der Saale bei Bernburg. Ab Höhe Wolfen wurde das Tal im Landkreis Bitterfeld im Wesentlichen südlich des Flusses, teilweise übergreifend auf die angrenzenden Hochflächen ohne die Innenbereicheder anliegenden Orte als LSG ausgewiesen. Das LSG setzt sich nördlich der Fuhne im Landkreis Köthen fort. Es grenzt auch hier dieInnenbereiche der Orte aus, greift aber auf einmündende Nebentäler und Hochflächen über. Der südlich der Fuhne gelegene Talabschnittim Saalkreis wurde noch nicht als LSG sichergestellt. Im Landkreis Bernburg ist das gesamte Tal einschließlich angrenzender Bereicheder Hochflächen bis zur Mündung in die Saaleals LSG ausgewiesen. Das LSG erfasst die Landschaftseinheiten Fuhneniederung und angrenzende Bereiche desnördlich gelegenen Köthener Ackerlandes und des südlich gelegenen Halleschen Ackerlandes. Das Fuhnetal ist flach in die umgebenden Ackerlandschaften eingebettet. Nur abschnittsweise, so z.B. nahe bei Cattau und weiter entfernt bei Wieskau, treten steilere Talränder auf. Die Niederung ist großflächig entwaldet. Nur vereinzelt kommen kleinere Gehölzflächen vor, so bei Mösthinsdorf, Radegast oder Wehlau.Flurgehölze sind dagegen verbreitet vorzufinden, die die Landschaft gliedern und dieseneben ihrer morphologischen Gestalt deutlichvon den ebenen, gehölzarmen Hochflächenabsetzen. Der Ackerbau dringt von den Rändern des Tales weit in die Niederung vor. Nur im Bereich der engeren Talsohle hat sich einmehr oder weniger breiter Grünlandgürtelerhalten. Die Fuhne ist ausgebaut und auf weiten Strecken kanalisiert. Der Akazienberg westlich von Gröbzig (FND) ist mit einer Höhe von 104,9 m ü. NN die höchste Erhebung im LSG. Auf diesem trockenen Standort hat sich eine Trocken- und Magerrasenvegetation herausgebildet. Das Höhenniveau der Fuhneniederung liegt zwischen 57 und 78 m ü. NN. Im Bergbausenkungsgebiet bei Cösitz, wo Braunkohle im Tiefbau abgebaut wurde, entwickelte sich ein mit dichten Röhrichten und Gehölzen umstandenes Gewässer. In ähnlicher Weise hat sich im Mündungsbereich der Ziethezwischen Plömnitz und Kleinwirschleben ein Feuchtgebiet ausgebildet, das durch Absenkunginfolge des bis in die 1970er Jahre hineinreichenden unterirdischen Salzabbaubetriebes entstand. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Fuhneaue weist auf beiden Seiten des Flusses eine fast geschlossene Kette an Siedlungen auf. Die Besiedlungsdichte unterscheidet sich aber von Periode zu Periode. In der Jungsteinzeit zeichnen sich deutlich Siedlungsschwerpunkte bei Salzfurtkapelle, Löberitz und Zörbig ab, während aus der Bronzezeit und Eisenzeit bei Salzfurtkapelle bisher nur jeweils zwei Siedlungsnachweise vorliegen und auch die Gegend von Löberitz deutlich weniger Siedlungsniederschläge verzeichnet. Allein die Umgebung von Zörbig ist zu allen Zeiten dicht besiedelt gewesen. Die Ursache dafür liegt in der Lage an einer alten Handelsstraße und Fuhnefurt. Die Siedlungsarmut bei Salzfurtkapelle zur späten Bronze- und Eisenzeit verwundert, weil sich dort eine große Befestigung befand, in der offenbar auch Eisenverhüttung stattfand, und die nächste große eisenzeitliche Anlage bei Wehlau folgt. Größere und kleinere Befestigungen lagen im Landschaftsschutzgebiet bei Siebenhausen, Reuden, Salzfurtkapelle (3), Löberitz (2), Zörbig (2), Cösitz (3), Weißandt-Gölzau, Schortewitz (2), Mösthinsdorf, Cattau (2), Wieskau, Werdershausen, Gröbzig und Roschwitz. Eine Anlage bei Preußlitz könnte als Heiligtum gedient haben. Die ältesten Funde an der Fuhne stammen aus der Altsteinzeit, offenbar weil der Wasserlauf gute Voraussetzungen für die Jagd bildete. Die Siedlungen der ältesten Ackerbauern der Linienbandkeramikkultur befinden sich nur an den die Landkreise Saalkreis, Köthen und Bitterfeld durchfließenden Abschnitten der Fuhne, während der Landkreis Bernburg mit Ausnahme eines Grabfundes bei Lebendorf keine Fundstellen aufweist; die Siedlungen liegen dort alle an den Ufern der Saale. Dasselbe trifft für die Stichbandkeramikkultur und für die Rössener Kultur zu, die aber nur durch zwei Fundstellen nachgewiesen ist. Bei Salzfurtkapelle und Löberitz wurden von den Linienbandkeramikern Siedlungen mit den typischen, bis zu 45 m langen Großhäusern errichtet. Die Siedler der Baalberger Kultur errichteten bei Baalberge, dem namengebenden Ort dieser Kultur, bei Cörmigk und bei Preußlitz mächtige Grabhügel. In Preußlitz wurden die Verstorbenen, bei denen es sich mit nur einer Ausnahme um Kinder und Jugendliche handelt, in steinernen und hölzernen Grabeinbauten auf Schilfmatten beigesetzt. Die erwachsene Leiche war zerstückelt. Ein Toter trug eine Kette mit Spiralröllchen und Anhängern aus Kupfer, deren Faden sich noch bei der Bergung der Funde trotz des mit knapp 6 000 Jahren hohen Alters erhalten hatte. Die weiter fuhneaufwärts angetroffenen Gräber der Baalberger Kultur waren mit trapezförmigen Einfassungen umgeben und stellen damit hölzerne Ausführungen der im Pohlsberg bei Latdorf aufgefundenen steinernen Setzung dar. Die Siedler der Bernburger Kultur errichteteten bei Schortewitz zwei Großsteingräber, die zusammen mit einem zerstörten Grab bei Zörbig die südöstlichsten Vertreter ihrer Art darstellen. Zahlenmäßig aber treten die Siedlungen der Bernburger Kultur gegenüber jenen der Baalberger Kultur zurück. Dasselbe gilt für die Kugelamphorenkultur. Für die frühe Bronzezeit soll nur auf eine Steinkiste der Aunjetitzer Kultur von Preußlitz-Leau verwiesen werden, in der drei Personen wie in einer Gruft übereinander beerdigt wurden. Für Zehbitz und Gröbzig sind Bronzehortfunde der mittleren und späten Bronzezeit nachgewiesen. Für Zehbitz läßt sich zudem für die späte Bronze- und frühe Eisenzeit eine Kulturlandschaft mit Siedlungen, Gräberfeldern und Feldfluren rekonstruieren. Während der frühen Eisenzeit zählte die Fuhneaue zum Siedlungsgebiet der Hausurnenkultur, wie die beiden Hausurnen von Gröbzig-Werdershausen und Zörbig zu erkennen geben. In der Eisenzeit dürften die beiden großen Befestigungen von Salzfurtkapelle und Wehlau errichtet worden sein. Die Siedlung von Salzfurtkapelle wurde von einer Holzerdemauer geschützt, der ein Graben vorgelagert war. Im unmittelbaren Umfeld sind Grabanlagen belegt. Während der jüngeren Eisenzeit wurde bei Gröbzig in einem Töpferofen Keramik gebrannt, die der lokalen Versorgung mit Töpferwaren diente. Belege für die Kaiserzeit bilden ein Brandgräberfeld und eine Siedlung bei Preußlitz, in letzterer kam ein Brunnen zum Vorschein, in dem eine Terra-Sigillata-Schüssel aus römischer Werkstatt lag. Seit dem 7. Jahrhundert n. Chr. siedelten beidseits der Fuhne slawische Stämme, wobei als zwei Hauptorte nachgewiesen sind: die Burg von Cösitz und jene von Zörbig. Während die weiten Flächen des Köthener Ackerlandes als Altsiedlungsgebiet frühzeitig entwaldet wurden, war die sumpfige Niederung der Fuhne für die frühen Siedler eine schwierig zu passierende Landschaft. Nur an wenigen Stellen konnten damals in flachen Furten Knüppeldämme errichtet werden. Das Wegedenkmal ”Theure Christian” südlich von Radegast in Richtung Zörbig bezeichnet eine derartige Stelle, wie auch die Ortsbezeichnung Salzfurt auf die Passage der aus Halle kommenden Salzstraße über die Fuhneaue verweist. Die umgebenden Flächen mit der hohen Bodenfruchtbarkeit der Lößerde wurden stets intensiv ackerwirtschaftlich genutzt. Auch in der Fuhneaue wurden Meliorationen durchgeführt, um eine intensive Futterwirtschaft betreiben zu können. Dabei wurde im westlichen Teil der Fuhneaue auch Grünland in Ackerland umgewandelt, und die Flächen wurden bis an die Gewässerränder genutzt. Die Niedermoorbereiche der Fuhneaue wurden teilweise ausgetorft. Nördlich der Fuhneaue ist bis Ende der 1950er Jahre an vielen Stellen Braunkohle sowohl im Tiefbau- als auch im Tagebaubetrieb abgebaut worden; zum Beispiel in Weißandt-Gölzau im Tiefbau und bei Edderitz im Tagebau. Der ehemalige Tiefbau wurde als Pfeilerbruchbergbau betrieben, das heißt, daß nach Abbau der Kohle der entstandene Hohlraum durch gezielten Verbruch des Hangenden geschlossen wurde. Dadurch entstanden an der Erdoberfläche Senken, die sich zum Teil mit Wasser gefüllt haben wie zum Beispiel der Cösitzer Teich. (1) weitergehende Beschreibungen Ergänzend muss unter landschaftsgeschichtlichen Aspekten davon ausgegangen werden, dass das zentrale Fuhnetal ursprünglich als versumpfte Niederung bestand, in der kein durchgehendes Fließgewässer mit eingrenzbarem Quellgebiet und örtlich festzulegendem Bifurkationspunkt bestand. Die Flussentwicklung der Fuhne fand bei entsprechenden Gefälleverhältnissen an den Unterläufen statt. Erst die Entwässerungen durch den Menschenführten über Jahrhunderte zum Ausbau der Fuhne und des weitreichenden Grabensystems. Erste Kunde über die Gegend geben die Königsurkunden des 10. Jh., nach denen 945 König Otto I. den Söhnen eines seiner Vasallenvier Orte am westlichen Unterlauf der Fuhneschenkte. 965 wird die Fuhne zusammen mitdem Ort Dröbel dann wieder genannt. 973 bezeichnet eine Urkunde das Fuhnegebiet südlich Görzig als Sumpf, während in den Urkunden dieser Zeit für das westliche untere Fuhnetal keine Hinweise auf einen Sumpf zu finden sind. Dies muss als Indiz für die beschriebenen natürlichen Verhältnisse gewertetwerden, da zu dieser Zeit noch keine Entwässerungen stattgefunden haben. Erst gegen Ende des 16. Jh. sind Abzugsgräben bezeugt, die Teile der Fuhneniederung entwässerten und für eine landwirtschaftliche Nutzung erschlossen. Für den anhaltischen Fürsten scheint vorher der Wert der Fuhneeher als natürlicher, schwer zu überwindender Grenzzug Vorrang gehabt zu haben. So erhob Fürst Waldemar noch 1494 Protest gegen eine vom städtischen Rat Löbejün ungenehmigt errichtete Brücke. Noch im Dreißigjährigen Kriegbestand bei Ilbersdorf und Berwitz ein großes Sumpfgebiet, in dem sich die Einwohner im Schilf und Röhricht vor marodierendem Kriegsvolk versteckt haben sollen. Der östlich von der Fuhnevogtei abgehende Landgraben, der biszum Steinfurt bei Wolfen geht, wurde ebenfallserst Ende des 16. Jh., vermutlich durch Holländer, angelegt. Das Köthener Salbuch von 1602 berichtetüber den Zustand der Fuhneniederung wiefolgt: „Denn obwohl die Fuhne, durch langwierige Mühe und Arbeit und sonderlich vor wenigen Jahren durch Erhebung der Gräben, und sonderlich des Haupt- und Landgrabens, dem itzo die Grenzscheidung hält zwischen dem Churfürstentum Sachsen, dem Erzstift Magdeburg und dem Fürstentum Anhalt, dermaßen excoliert, gebessert und zugerichtet ist, dass man notdürftig Gräserei und Wiesenwachs, auch Huet und Trifft darinnen haben kann, soist doch noch bey denklichen zeiten ein solch Gesümpf und Geröhrig darinnen gewesen, dass man weder mit Pferden oder Kühen nicht wohl hinein kommen können." Von 1584 bis 1596 erfolgten Flusslaufveränderungen, um den Mühlenbetrieb zu ermöglichen. Im Übrigen erfolgte schon früh die Uferbepflanzung mit Weiden, um Laufverlagerungen zu verhindern. Die Bewohner der Ufergrundstücke waren dazu verpflichtet, diesen Baumbestand zu erhalten. Die umgebenden Flächen mit der hohen Bodenfruchtbarkeit der Lösserde wurden stets intensiv ackerwirtschaftlich genutzt. Auch in der Fuhneaue wurden in jüngerer Zeit Meliorationen durchgeführt, um eine intensive Futterwirtschaft betreiben zu können. Dabei wurde im westlichen Teil der Fuhneaue auch Grünland in Ackerland umgewandelt, und die Flächen wurden bis an die Gewässerränder genutzt. Die Niedermoorbereiche der Fuhneaue wurden teilweise ausgetorft. Unterirdischer Salzabbaubetrieb führte zwischen Plömnitz und Kleinwirschleben zu Senkungen und der Entwicklung eines Gewässers. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Regionalgeologisch gehört das Fuhnetal östlich von Werdershausen zur Halle-Wittenberger Scholle, die sich aus vielgestaltigen permosilesischen Sedimentiten und Vulkaniten des Halleschen Vulkanit-Komplexes aufbaut. Diese Gesteine treten südlich der Fuhne verbreitet zutage und stehen örtlich auch in der Niederung und am Nordhang an. Die Steinkohle der Wettin-Schichten ist in Plötz bis 1969 im Tiefbau gewonnen worden. Westlich von Werdershausen ragt die Edderitzer Mulde als Teil der Bernburger Scholle in das LSG. Hier stehen Gesteine des Unteren Buntsandsteins an. Das durch flache herzynische Störungen dominierte Schollenmosaik ist durch die saxonische Tektogenese während der Kreide entstanden. Die älteren Gesteine werden weitflächig durch känozoische Ablagerungen verhüllt. Vom Eozän bis zum Oligozän wurden Tone, Schluffe und Feinsande abgelagert, wobei sich zunehmend marine Sedimentationsbedingungen durchsetzten. Die eingelagerten Braunkohlenflöze wurden bei Cösitz und Görzig im Tiefbau ausgebeutet. Das quartäre Deckgebirge besteht aus einer vielgliedrigen Schichtenfolge aus dem Zeitraum von der Elsterkaltzeit bis zum Holozän. Elsterkaltzeitliche Bildungen sind vorwiegend in lokalen Hohlformen erhalten. Interessant ist, daß die Schotter der frühsaalekaltzeitlichen Saale das Fuhnetal in breiter Front von Südost nach Nordwest queren. Auf den Hochflächen lagern verbreitet eine Grundmoräne sowie Schmelzwassersande und -kiese aus der Saalekaltzeit. Darüber folgt lückenhaft weichselkaltzeitlicher Löß. Das Fuhnetal entstand durch Schmelzwassererosion am Ende der Saalevergletscherung. In der breiten Niederung lagern Schmelzwassersande und -kiese, die zum Teil weichselkaltzeitlich resedimentiert wurden. Außerhalb der Aue befindet sich darüber eine dünne Schwemmlößdecke. In dem Auenbereich folgten über den Kiesen und Sanden weichselkaltzeitlicher Hochflutmergel und holozäner Auenmergellehm. Größere Flächen tragen eine dünne Anmoor-Decke, örtlich treten auch stärkere Vermoorungen auf. Das LSG „Fuhneaue“ umfaßt die drei Bodenlandschaften Fuhneaue, Köthener Ebene und Hallesches Ackerland und die lessivèbetonten Löß- und Sandlöß-Hochflächen im Bereich der Wolfener Platte. In der Fuhneaue finden sich im östlichen Abschnitt etwa bis Radegast Humusgleye bis Anmoorgleye aus Auenlehm und Niedermoortorf. Zwischen Radegast und Gröbzig dominieren Gley-Vegas aus Auenlehm. Bedingt durch den Substrateintrag von den Hochflächen in das Fuhnetal treten unterhalb Gröbzig Gley-Tschernitzen aus Auenlehm auf. Fuhneabwärts bis zur Mündung folgen Gleye aus Auenlehm. Die das Fuhnetal begleitenden Hochflächen sind von Radegast bis zur Fuhnemündung überwiegend von Tschernosem, Braunerde-Tschernosem aus Löß bedeckt, teilweise von Geschiebelehm oder von glazifluviatilen Sanden und Kiesen unterlagert. Zwischen Radegast und Jeßnitz treten Braunerde/Fahlerden aus Sandlöß über Geschiebelehm beziehungsweise Braunerde/Fahlerden aus Sandlöß über Bändersand auf. Hydrologisch wird das Gebiet durch die Fuhne bestimmt, die nur ein geringes Gefälle besitzt und infolge einer Bifurkation östlich von Radegast sowohl nach Osten zur Mulde als auch nach Westen zur Saale entwässert. Der östliche Teil der Fuhne ist bis zur Mündung in die Saale durch Abwasser belastet. Als Standgewässer befindet sich der Cösitzer Teich, ein Bergbausenkungsgebiet, im LSG. Das Klima des Gebietes gehört zum subkontinentalen Klima des Binnenlandes mit 8,5°C mittlerer Jahrestemperatur und durchschnittlichen Niederschlägen zwischen 480 und 520 mm. Inmitten der umgebenden wärmebegünstigten Ackerfluren ist die Fuhneaue ein wichtiges Kaltluftentstehungs- und -sammelgebiet. (1) weitergehende Beschreibungen Die Steinkohle der Wettin-Schichten ist bei Löbejün bis 1961 und bei Plötz bis 1967 im Tiefbau gewonnen worden. Braunkohleflöze wurden auch im westlichen Teil des LSG anmehreren Stellen nördlich der Fuhne, bei Preußlitz und Lebendorf, beidseitig des Gewässers im Tiefbau gewonnen. Westlich von Werdershausen, im Gebiet der Edderitzer Mulde, sind in großem Maße Kalisalz und Kupferschiefer abgebaut worden; Steinsalzwird bei Bernburg noch heute gefördert. Der Akazienberg nordwestlich von Gröbzigbildet die Fortsetzung der Petersberger Endmoräne, die den letzten pleistozänen Inlandeisvorstoß (Deckvorstoß) in den halleschen Raum markiert (Drenthe-Stadium der Saale-Kaltzeit). Die Schmelzwässer an dem zerfallenden Eisrand des Deckvorstoßes haben zur Anlage des Fuhnetales geführt. Durch das tektonisch bedingte Paläorelief mit der Hochlage im Bereich des Halleschen Vulkanitkomplexes waren günstige Voraussetzungen für die Bündelung der Schmelzwässer zu einem kräftig erodierenden, später akkumulierenden Urstrom gegeben. Die Talerweiterung im Westteil ist örtlich wahrscheinlich durch Subrosion von Zechstein-Salzen beeinflusst worden. Das LSG „Fuhneaue“ entspricht im Wesentlichen der gleichnamigen Bodenlandschaft. Trotz seiner geringen Breite ist es Teil eines Urstromtales der SaaleKaltzeit, das sich von Torgau über Düben, die Muldeaue bis Bobbau, die Fuhneaue bis Edlau, über die Weitung der Saaleaue bei Beesenlaublingen-Plötzkau bis in den Großen Graben der Bodeaue und das Große Bruch erstreckt. Östlich Görzig-Kösseln weist diese Landschaft den Charakter einer Niederung auf. Hier sind Erdniedermoore über Lehm-Mudden und über tiefem Sand sowie Anmoor- und Humusgleye ausgebildet. Die Substratprofile sind in Abhängigkeit von den benachbarten Hochflächen im Bereich der Wolfener Sand-Platte überwiegend sandig und gehen nach Westen etwa ab Zehbitz und Löberitzin Auelehme und Auemergel über. In den schwarzerdebetonten Landschaften sind bedingt durch den Eintrag humosen und karbonathaltigen Lössmaterials schwarzerdeähnliche Aueböden meist mit Grundwasser-Einfluss entstanden (Gley-Tschernitzen). Erst mit dem Verlassen des alten Urstomtales ab Leau-Preußlitz und der Talverengung ändert sich der Charakter der Böden. Es herrschen ökologisch feuchtere Humusgleye und Gleye aus Auelehm/-mergel vor. In den vom LSG erfassten Randbereichen sind teilweise deutliche Böschungen und Hänge zur Hochfläche ausgebildet. Hier sind erodierte Hochflächen-Böden der durchflossenen Landschaften zu finden: Braunerden und Braunerde-Fahlerden aus Lösssand über Bändersand, Pararendzinen und Tschernoseme aus Sandlöss/Löss über Schmelzwassersand und Geschiebemergel. Bei allmählichem Übergang zur Aue kommen in den Randbereichen der Hochflächen sehr tiefhumose schwarzerdeähnliche Kolluvisole vor. Ab Ilbersdorf wird die Fuhneaue randlich von Gley-Tschernosemen aus Sandlöss über Niederungssand bzw. Pararendzinen aus Löss überbuntsandsteinbürtigen Lehm-Fließerden begleitet. Die Fuhne entwässert mit nur geringem Gefälle infolge einer Bifurkation östlich von Radegast nach Osten zur Mulde und nach Westenzur Saale. Von Süden her münden zahlreiche kleinere Fließgewässer bzw. Gräben in die Fuhne. Von Norden fließen der Fuhne der Landgraben bei Cösitz und die Ziethe bei Plömnitz zu. Die Fuhne ist noch mäßig durch Abwasser belastet; wenngleich die Einleitungen aus Industriebetrieben unterbunden sind, konnte noch kein befriedigender Zustand erreicht werden. Als wichtige Standgewässer befinden sich der Senkungsteich bei Cösitz (NSG „Cösitzer Teich“)und das Feuchtgebiet „die Insel“ zwischen Plömnitz und Kleinwirschleben im Fuhnetal. Pflanzen- und Tierwelt Entsprechend den vielen, kleinflächig differenzierten Standortverhältnissen sind in der Fuhneaue sowohl Erlen-Bruchwälder als auch Erlen-Eschenwälder und Hartholz-Auenwälder als potentiell natürliche Vegetation anzusehen. Von diesen natürlichen Waldgesellschaften sind im Gebiet zerstreut Reste erhalten, Auenwaldreste besonders im Südosten des Gebietes in der „Vogtei“. Stellenweise wurden Pappelgehölze angelegt, in denen sich eine relativ naturnahe Strauch- und Krautschicht aus Holunder, Grau-Weide und Brennessel entwickelt hat. Die Ufer der Fuhne und der einmündenden Gräben sind mit verschiedenen Weiden- und Pappelarten sowie Schwarz-Erlen bestanden. Feuchtgebüsche in Gewässernähe bestehen aus Grau-Weiden und Brennesseln. Das Grünland ist durch die intensive Nutzung, besonders durch Beweidung mit Rindern, sehr artenarm und weist im wesentlichen nur weidefeste Gräser auf. Kleinflächige Feuchtwiesen sowohl nährstoffreicher (Sumpfdotterblumenwiesen) als auch nährstoffarmer Standorte (Pfeifengraswiesen) haben sich stellenweise ebenso erhalten wie mehrere kleinere Seggenriede. Bemerkenswert sind die teilweise recht individuenreichen Vorkommen der Herbstzeitlose. Auf dem trockenen Bereich am Akazienberg findet sich ein größerer Trockenrasen, auf dem auch gefährdete Pflanzenarten, wie Pfriemengras, Felsen-Goldstern, Frühlings-Ehrenpreis, Frühe Segge, Steppen-Lieschgras u.a. vorkommen. Im zum LSG gehörenden Kippengelände bei Gröbzig haben sich Bestände konkurrenzschwacher Orchideen, zum Beispiel des Breitblättrigen Knabenkrautes (ssp. fuchsii) und des Großen Zweiblattes entwickelt. Auf den Getreidefeldern im westlichen Gebiet wurden mit Spitzblättrigem und Eiblättrigem Tännelkraut gefährdete Wildkrautarten gefunden. Ansonsten ist auf den Äckern gegenüber früheren Jahren eine drastische Artenverarmung festzustellen. Die Tierwelt des LSG wird von grünland- und gewässerbewohnenden Arten beherrscht. Insbesondere das Gebiet des Cösitzer Teiches mit seiner Lachmöwen-Brutkolonie und vielen anderen Wasservögeln lohnt einen Besuch. In dem Schilfgebiet zwischen Weißandt-Gölzau und Priesdorf brüten u.a. Schwarzhalstaucher, Graugans, Knäkente, Löffelente, Bartmeise und Rohrschwirl. Aber auch die trockenen Bereiche ehemaliger Abgrabungsstellen werden von einer Anzahl bemerkenswerter Vogelarten wie Bienenfresser, Schwarzkehlchen, Grauammer und Wendehals bewohnt. Der Gehölzbestand der Fuhneaue bietet innerhalb der umgebenden gehölzarmen Ackeraue zahlreichen Greifvögeln Brutmöglichkeiten. Insbesondere Schwarz- und Rotmilan kommen hier in mehreren Brutpaaren vor. Auf den feuchteren Grünländern suchen Weißstörche nach Nahrung. Neben den Lurcharten Gras-, Moor- und Teichfrosch kommt im Gebiet auch der Laubfrosch vor. In der Fuhne konnten bisher 21 autochthone Fischarten nachgewiesen werden, davon mit Schlammpeitzger, Aland, Döbel, Ukelei, Karausche, Kaulbarsch und Quappe sieben Arten, die in eine Gefährdungskategorie der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt eingestuft sind. Von einigen Fledermausarten, wie Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus, wird die Fuhneaue auf Nahrungsflügen aufgesucht. Zwergfledermaus und Braunes Langohr wurden in der Vogtei und an anderen Stellen der Fuhneniederung in Fledermauskästen gefunden. Vom Biber sind unstete Vorkommen bekanntgeworden. Über das Artenspektrum der im Gebiet vorkommenden Kleinsäuger liegen ebenso wie über das von Heuschrecken, Schmetterlingen und anderen Wirbellosen keine umfassenden Angaben vor, jedoch ist das Vorkommen der seltenen Laufkäfer Diachromus germanus, Harpalus subcylindricus, Argonum lugens und Chlaenius tristis bekannt. Dyschisius obscurus wurde im Gebiet erstmals für Sachsen-Anhalt nachgewiesen. (1) weitergehende Beschreibungen Recht naturnah ist der Quellbusch ausgebildet. Im Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald treten Ahorn-Arten, Feld-Ulme oder Blutroter Hartriegel auf. In der Krautschicht wachsen Großes Hexenkraut und Wald-Zwenke. Eine Besonderheit ist im Quellbusch das Massenvorkommen der Herbstzeitlose. Bei Mösthinsdorf in der „Schlossfuhne“ kommen Großes Zweiblatt und Wiesen-Schlüsselblume vor. Größere Bedeutung hat ein Feldgehölz zwischen Schlettau und Gröbzig, der Necksche Busch, aufgrund des Vorkommens der Thüringer Strauchpappel, der Bärenschote und der Knack-Erdbeere. Die Ufer der Fuhne und der einmündenden Gräben sind mit verschiedenen Weiden- und Pappelarten sowie Schwarz-Erlen bestanden. Die Röhrichte und Rieder setzen sich aus Schilfröhricht, Schmalblatt-Rohrkolbenröhricht, Wasserschwadenröhricht, Uferseggenried und Glanzgrasried zusammen. In Kleingewässern und ehemaligen Torfstichen tritt die auffällig blühende Wasserfedergesellschaft auf. Am Quellbusch südöstlich Radegast kommen Breitblättriges Knabenkraut, Sumpf-Herzblattund Trollblume vor. Wiesen-Salbei, Steppen-Salbei, Kleines Schillergras u.a. angepasste Arten sind auf dem trockenen Akazienberg verbreitet. Entwicklungsziele Die Fuhneaue ist zu einer naturnahen Flußlandschaft zu entwickeln. Ein wichtiges Ziel dabei ist die Verbesserung der Wasserqualität durch eine umfassende Abwasserbehandlung aller anliegenden Kommunen und die Vermeidung der Verdriftung von Düngemitteln und Agrochemikalien aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Fließgewässer. Durch Grundwasseranstieg sollte die Bodendynamik besonders der Moorböden wieder aktiviert werden. Die Grünlandnutzung im LSG sollte in extensiver Form erfolgen, das bezieht sich auch auf die Beweidung. Durch Vernässungsmaßnahmen sollen sich die Feuchtwiesenflächen wieder vergrößern. Im Auenbereich befindliche Ackerflächen sind schrittweise wieder in Grünland zurückzuführen. Die Entwicklung weichholzauenartiger Gehölze an den Fuhneufern ist zu fördern. Die standorttypischen Erlen-Bruchwälder und Erlen-Eschenwälder müssen wieder vergrößert werden, dabei sind besonders die standortfremden Pappelbestände umzuwandeln. Exkursionsvorschläge Die feuchte Niederung der Fuhneaue bietet sich für Wanderungen wenig an und ist auch noch nicht dahingehend erschlossen. Lediglich der Weg von Radegast nach Cösitz wird oft für kurze Wanderungen genutzt. Der Besuch der Lachmöwenkolonie am Cösitzer Teich ist besonders unter Führung ortsansässiger Ornithologen zu empfehlen. In der Umgebung des LSG gibt es eine Reihe von kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten. So kann der Naturlehrpfad zwischen Werdershausen und Gröbzig mit einem Besuch des Judenfriedhofes und der ehemaligen Synagoge in Gröbzig (heute Museum) verbunden werden. Auch die Dorfkirche in Cösitz als Feldsteinbau aus dem 17. Jahrhundert, und der Park mit seinem bemerkenswerten Baumbestand von 89 Arten auf 25 ha und die Reste einer slawischen Wallburg aus dem 6. Jahrhundert sind sehenswert. Als Besucher des Gebietes sollte man auch das Wegedenkmal „Theure Christian“ eines ehemaligen Handelsweges durch den Fuhnesumpf südlich Radegast beachten. (1) weitergehende Beschreibungen Sumpfzypressen bei Mösthinsdorf In einer kleinen Waldung bei Mösthinsdorf, der „Schlossfuhne“ im Saalkreis gelegen, wächst ein Bestand von 34 Sumpfzypressen (Flächen-naturdenkmal). Ein so großer Bestand dieser Baumart in Mitteldeutschland dürfte einmalig sein. Die Sumpfzypresse ist im südlichen Nordamerika und in Mexiko beheimatet. Pädagogische Attraktivität gewinnt der Bestand dadurch, dass die Bäume bei Mösthinsdorf ihren natürlichen Ansprüchen gemäß auf dem Standorteines Erlenbruchwaldes gepflanzt wurden. Im Tertiär wurden solche Standorte von der damals in weiten Gebieten der Nordhemisphäre verbreiteten Sumpfzypresse eingenommen. Sie bildete gemeinsam mit dem Tupelobaum unseren heutigen Erlenbruchwäldern vergleichbare Pflanzengesellschaften. Beide Arten waren wesentlich an der Bildung der Braunkohle beteiligt. Der Besucher kann den Bestand sehr gut mit den fossiltertiären Exponaten im Geiseltalmuseum und den rezenten braunkohlenzeitlichen Pflanzen des Lorbeerwaldhauses des Botanischen Gartens in Halle vergleichen. F. DRAWE, der von 1923 bis 1945 als Förster für die Waldungen des Veltheimschen Besitzes verantwortlich war, berichtet, dass die Bäume unter L. VON VELTHEIM vom Förster JANETZKI 1895 an einer feuchten Stelle der „Schlossfuhne“ gepflanzt wordensein sollen. Ende der 1980er und nochmals anfangs der 1990er Jahre wurden junge Sumpfzypressen und einige Exemplare des Tupelobaumes zur Ergänzung des Altbestandes gepflanzt. Jagdremisen Im ausgeräumten Köthener Ackerland sind Jagdremisen als Elemente der Kulturlandschaft des 18. und 19. Jh. noch heute zusehen. Es handelt sich dabei um kleine und kleinste Feldgehölze, die als Schutzgehölze für das Wild belassen oder in historischer Zeit neu gepflanzt wurden. Im Übergang des Köthener Ackerlandes zur Fuhneniederung im Bereichder ehemaligen Landesdomäne Gröbzig können solche Remisen heute noch besichtigt werden. Noch im 18. Jh. wurde in Anhalt rigoros gerodet, um Ackerland und Grünland zu gewinnen. Dieser Vorgang konnte erst um 1830 gestoppt werden. Inmitten der fruchtbaren Felder wurden jedoch flächendeckend kleine, niedrige und dichte Feldgehölze belassen oder angelegt. Vor allem waren diese auf den Bereichen ehemaliger Domänen und Rittergüter zu finden. Erste Anleitungen zum Bau derartiger Jagdremisen gibt HEINRICH WILHELM DÖBEL in seiner 1746 erstmalig erschienenen „Jäger-Praktica“. DÖBEL war 1725 Piqueur (Parforcejäger) beim Fürsten LEOPOLD VON AANHALT-DESSAU. Ab 1733 ist er Oberpiqueur beim sächsischen König in Hubertusburg. Er schreibt: „Die Rebhüner=Gehäge sind sehr gut anzulegen und zu erhalten, wo Feld=Höltzer, die mit Unter Holtze dicke bewachsen, oder Feld=Raine mit Busch=Holtze seyn; wo aber dergleichen wenig, oder gar nicht sind, so pflanzet man Dornen und allerhand Busch=Holtze strichweise, man Remisen zu nennen pfleget. Auch kann man Hasel=Nüsse, Eicheln, Buchen= und allerhand Holtz=Saamen, von Laub= und kieferichten Höltzern säen. Die Laub=Höltzer müssen öffters verhauen werden, dass sie nicht zuhoch wachsen. Von Fichten und Tannen, wenn sie bald Manns hoch sind, schneidet man die Gipffel herunter, so bleiben sie fein niedrig, und breitensich aus.“ Verschiedenes Bifurkation Als Bifurkation bezeichnet man flache Wasserscheiden, in denen sich ein Fluß verschiedenen Stromgebieten zuwendet. Überwiegend sind es Quellgebiete, aus denen die einzelnen Flußarme unterschiedlichen Strömen zufließen. Der Oberlauf eines derartigen Flusses (oberhalb der Bifurkation) gehört also zwei Stromgebieten an. In der Fuhne findet sich die in Mitteldeutschland einzigartige Situation, daß ab einer Stelle im Fluß östlich von Radegast die Strömung sowohl in westlicher als auch in östlicher Richtung fließt und damit sowohl der Saale als auch der Mulde zu. (1) weitergehende Beschreibungen Die Lage des heutigen Bifurkationspunkts wird durch die infolge des Flussausbaus geschaffenen Gefälleverhältnisse bestimmt. Ursprünglich lag ein breites Sumpfgebiet vor, aus dem sich die Laufentwicklung nach Westen und Osten vollzog. Im Köthener Salbuch von 1602 heißt es dazu in einer Beschreibung der Umgebung von Radegast: „..., und hat sonderlich dies Morast die Natur und Eigenschaft, dass die Quellen und Flüsse sich teilen, einerseits gegen den Abend, die fließen unter Bernburg in die Saale, einesteils gegen Morgen und kommen bei Jeßnitz in die Milde und fügen also beide Wasser die noch fast 5 Meilen Wegs voneinander gelegen, zusammen.“ veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019
Das Projekt "Phänomenologie der Jagd und des Verbrauchs von Zugvögeln in den Feuchtgebieten von Fereydoonkenar: Strategien und Strategien zum Schutz von Zugvögeln" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Zentrum für internationale Entwicklungs- und Umweltforschung.
Das Projekt "Luchs - Reh - Jagd" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt, Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung.Der Einfluss des Luchses auf die Rehwildpopulationen in der Schweiz ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen in Fachkreisen sowie in der Politik. Im Rahmen der anstehenden Revision der Verordnung über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01) soll neu auch eine Bestandesregulierung des geschützten Luchses ermöglicht werden, sofern die Bestände regional nicht gefährdet und gleichzeitig hohe Einbussen bei der Nutzung des Jagdregals durch die Kantone zu verzeichnen sind. Für die Beurteilung einer solchen Schadensituation ist es jedoch unabdingbar, den tatsächlichen Einfluss des Luchses auf die Entwicklung der Rehwildbestände in der Schweiz abschätzen zu können. Mit dieser Studie soll ein besseres Verständnis dafür gewonnen werden, wann und in welchem Masse die Prädation durch den Luchs und die Jagdmortalität beim Reh kompensatorisch oder additiv zur natürlichen Mortalität operieren. Zudem soll die relative Wichtigkeit der verschiedenen Mortalitätsfaktoren für die Populationsdynamik des Rehs in der Schweiz eruiert werden. Mit einem Senderhalsband bestückte Rehe liefern die für diese Studie benötigten Datensätze.
Das Projekt "Bayerns UrEinwohner" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V..Hauptziel und 'Roter Faden' des Projekts ist es, Arten, Unterarten oder Sorten mit einem besonderen regionalen Bezug (Verbreitung, Name oder Herkunft) auszuwählen und in einen gesamtökologischen Zusammenhang zustellen. Wichtig ist es dabei, anhand unserer 'Urbayern' der Öffentlichkeit Wissen über Arten- und Biotopschutz, über unsere Kulturlandschaft oder über die Notwendigkeit von Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen zu vermitteln. Dies kann vor Ort mit einem bunten Strauss von unterschiedlichen Aktionen erfolgen und hängt sowohl von den jeweiligen Arten als auch den Ideen der Akteure vor Ort ab. So ist zum Beispiel denkbar, dass ... - ... Cochlearia bavarica (Bayerisches Löffelkraut) im Allgäu als Leitart für Aktionen rund um den Lebensraum Quellen und Kalkmoore dient, - mit der 'Jagd nach dem Augsburger Bären' Pericallia matronula (Nachtfalterart) auf den Schmetterlingsschutz und die Landschaftspflege im Lechtal aufmerksam gemacht wird, - die Suche nach dem Weidenberger Spindling (Urpflaume) entlang der Fränkischen Linie dazu dient, die Lebensräume Hecken und Streuobstwiesen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken, - mit dem Regensburger Geißklee/Zwergginster (Chamaecytisus ratisbonensis) und dem Regensburger Heufalter (Colias myrmidone) auf den Schutz und Erhalt der Trockenbiotope im Oberpfälzer Jura hingewiesen wird, - mit der Fränkischen Mehlbeere auf die Notwendigkeit der Pflege von Nieder- und Mittelwäldern in der Fränkischen Schweiz aufmerksam gemacht wird, - oder mit wieder entdeckten alten Obstsorten in Mittelfranken für die Anlage neuer Obstwiesen geworben wird. In dem Projekt sollte bewusst ein populärwissenschaftlicher Ansatz verfolgt werden. Es ist dabei weniger wichtig, ob die 'Ureinwohner Bayerns' von der Wissenschaft als eigene Spezies oder Subspezies deklariert werden oder ob es noch einige andere Verbreitungsschwerpunkte außerhalb Bayerns gibt. Wichtiger ist vielmehr, welche 'Geschichten' sich mit den Urbayern erzählen und vermitteln lassen, um der Öffentlichkeit dieses Wissen wieder näher zu bringen und so indirekt Wege für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu ebnen. Neben attraktiver Öffentlichkeitsarbeit sollen über das Projekt aber auch konkret Arten- und Biotopschutz initiiert werden. So ist es z.B. denkbar, dass im Rahmen dieses Projektes eine gezielte Bestandserhebung eines 'Urbayern' erfolgt und dann in den Folgejahren über gängige Förderprogramme Biotope dieser Art erhalten, optimiert oder vernetzt werden.
Das Projekt "Umweltkommunikationsprojekt: Zugvogelschutz im Libanon" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Europäisches Naturerbe - EURONATUR, Ludwigsburg.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Zielsetzung des Vorhabens ist eine Verbesserung der Schutzes von Zugvögeln im Libanon, die insbesondere durch Jagd und Lebensraumzerstörung bedroht sind. Durch breite Aufklärungsarbeit sowohl bei Kindern und Jugendliche als auch bei Erwachsenen soll ein Bewusstsein für die Faszination und den Wert des Vogelzugs geschaffen werden. Gleichzeitig werden in Zusammenarbeit mit der ländlichen Bevölkerung Wege entwickelt, um die Naturschätze des Landes schonend zu vermarkten. Ziel ist es, über Ökotourismusaktivitäten, in deren Rahmen auch Rast- und Brutplätze von (Zug-)Vögeln geschützt werden, langfristige Einkommensquellen zu schaffen. So soll eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft gewährleistet werden. Die vielfältige Naturausstattung des Libanon sowie die Lage des Landes entlang der östlichen Zugroute bieten gute Möglichkeiten für Naturtourismusaktivitäten. Gerade diese Ressourcen aber sind durch verschiedene Faktoren wie direkte Zerstörung der Natur sowie Vogeljagd gefährdet. Es bedarf daher verschiedener Ansätze mit unterschiedlichen Schwerpunkten, um sie nachhaltig zu schützen und zu entwickeln. Fazit: Insgesamt kann das Projekt als großer Erfolg betrachtet werden, da eine Vielzahl von Initiativen umgesetzt bzw. angestoßen werden konnten, die dazu beitragen, langfristig die Jagd auf Vögel einzudämmen sowie bestehende Brut- und Rastgebiete zu sichern und zu entwickeln. Die SPNL wird auch nach Abschluss des Projekts die im Rahmen der verschiedenen Bausteine umgesetzten Maßnahmen weiterverfolgen; zum Teil ist es gelungen, neue Mittel zu akquirieren, um ähnliche Maßnahmen in anderen Gebieten (bspw. an der Südküste des Libanon) durchführen zu können bzw. die Arbeit in Kfar Zabad fortzusetzen. Das von Euronatur und SPNL durchgeführte und von der DBU finanziell unterstützte Projekt hat damit maßgeblich dazu beigetragen, die Situation für (Zug-)Vögel, aber auch für die ländliche Bevölkerung im Projektgebiet zu verbessern. Es ist gelungen, die nationale und internationale Aufmerksamkeit auf das Thema (Zug-)Vogeljagd zu lenken und so ein Bewusstsein für die Problematik, aber auch eine Bereitschaft zu handeln, zu schaffen.
Die Fauna-Flora-Habitat (FFH-)Richtlinie hat als wesentliches Ziel die Errichtung eines europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit dem Namen "Natura 2000", das auch die nach der Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete einschließt. Nach der Meldung kommt dem Management der Natura 2000-Gebiete eine besondere Bedeutung zu, um die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Lebensraumtypen und Arten festzulegen und umzusetzen. Im vorliegenden Band wird der aktuelle Stand der Managementplanung für das europäische ökologische Netz Natura 2000 in Deutschland (acht Bundesländer) sowie mehreren anderen Mitgliedsstaaten der EU dargestellt. Hinzu kommen übergreifende Beiträge zu Aspekten wie der Finanzierung des Managements oder den Berührungspunkten der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Managementplanung. Durch die Bündelung von relevanten Informationen aus dem In- und Ausland soll allen am Management von Natura 2000-Gebieten beteiligten Personen in Behörden, Planungsbüros, Universitäten und nicht zuletzt den Verbänden aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Sport, Tourismus und Naturschutz wertvolle Anregungen und Hinweise gegeben werden, um damit einen Beitrag zu einem erfolgreichen Schutz des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.
Das Projekt "Erfassung der Biotopschutzmassnahmen der Jaegerschaft fuer das Jahr 1996 in den Revieren Niedersachsen und Sachsen" wird/wurde gefördert durch: Landesjägerschaft Niedersachsen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Wildtierforschung.Mittels einer Fragebogenaktion (entwickelt vom DJV - Deutscher Jagdschutzverband e.V.) wurden Art und Anzahl von Biotopschutzmassnahmen erfasst, die in 1996 von den Revierinhabern Niedersachsens und Sachsen durchgefuehrt wurden.
Das Projekt "Rechtsinstrumente zum Schutz der natuerlichen Lebensraeume gemaess der Konvention von Bern in CH, F, UK" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Basel, Juristische Fakultät, Institut für Rechtswissenschaft.Die oeffentlich-rechtlichen Rechtsordnungen dreier Signatarstaaten der Berner Konvention (Schweiz, Frankreich, England) sollen untersucht werden hinsichtlich der Mittel, die sie zur Erhaltung bzw. zum Schutz der natuerlichen Lebensraeume zur Verfuegung stellen (Raumplanung, Naturschutz, Jagd, Fischerei, Land u. Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Schutzgebiete). Dabei sollen sowohl Gesetzgebung, als auch Vollzug beruecksichtigt werden. Vergleich dieser Rechtsinstrumente und soweit moeglich Feststellung ihrer Effizienz und Durchfuehrbarkeit in der Praxis.
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