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Regionaler Bildungsatlas - Kennzahlen zur Bevölkerung der Stadtteile Hamburgs

Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Hamburger Stadtteile. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Stadtteil_Nr (stadtteil_id) • Stadtteil (stadtteil_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Stadtteile in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Stadtteils bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Stadtteil -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Stadtteilgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen. Sozialstruktur • Hoher Anteil unter 6-Jähriger mit Migrationshintergrund (hoher_anteil_migrhintergrund_u6) • Hoher Anteil Erstklässler mit nicht-deutscher Familiensprache (hoher_anteil_nicht_dt_spr_kl1) • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder in vorschulischer Sprachförderung sind nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder in der Altersgruppe der 5-Jährigen leben. • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 6 bis 9-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_6_9) • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 10 bis 15-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_10_15) Enthält die Stadtteile, deren Anteile der 6 bis 9-jährigen bzw. der 10 bis 15-jährigen Kinder mit Migrationshintergrund mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. • Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren (hilfebeduerftige_u15) Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren Auf der Karte hervorgehoben werden nur die Stadtteile, in denen die Anteile der unter 15-jährigen Kinder und Jugendliche in Mindestsicherung mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. Die Standardabweichung ist ein statistisches Maß für die Streuung der Einzelwerte um ihr gemeinsames arithmetisches Mittel. Nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (überwiegend Kinder unter 15 Jahre): Der Indikator kennzeichnet den Anteil der nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen an der Bevölkerung unter 15 Jahren in einem Gebiet (Stand 31.12. des Bezugsjahres). Bei nichterwerbsfähigen Personen handelt es sich mehrheitlich (ca. 97 %) um Kinder, die aufgrund ihres Alters von unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig gelten. Die Kennzahl weist darauf hin, wie stark ein Gebiet von Kinder- und Jugendarmut betroffen ist. Schulentlassene - Anzahl verschiedener Schulabschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen • Anzahl ohne Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_osa) • Anzahl mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_esa) • Anzahl mit mittlerem Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_msa) • Anzahl mit Abitur/Fachhochschulreife je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_abi) • Anzahl verschiedener Abschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_gesamt) Die Kennzahl gibt die Anzahl aller Schulentlassenen, sowie die erworbenen Abschlussarten auf 1000 unter 18-Jährigen im Stadtteil an. Diese Darstellung ermöglicht zusätzlich zu den Abschlussquoten eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse über die Zeit im betreffenden Stadtteil. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.

Einnahme und Wirkung von Jodtabletten

Einnahme und Wirkung von Jodtabletten Bei einem nuklearen Unfall kann radioaktives Jod freigesetzt werden. Um zu verhindern, dass es sich in der Schilddrüse anreichert, sollte zum richtigen Zeitpunkt nicht-radioaktives Jod in Form einer hochdosierten Tablette aufgenommen werden (sogenannte Jodblockade). Die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe. Große Mengen Jod sind auch mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Hochdosierte Jodtabletten (auch: "Kaliumjodidtabletten" ) zur Schilddrüsenblockade sollten nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die zuständigen Behörden eingenommen werden. Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk kann es zur Freisetzung radioaktiver Stoffe – darunter auch radioaktivem Jod – kommen. Wird radioaktives Jod eingeatmet oder gelangt über Nahrung bzw. Getränke in den Körper, kann es sich in der Schilddrüse anreichern und die Entwicklung von Schilddrüsenkrebs befördern. Wenn Betroffene zum richtigen Zeitpunkt nicht-radioaktives Jod in Form von hochdosierten Jodtabletten (auch: "Kaliumjodidtabletten" ) einnehmen, können sie verhindern, dass sich radioaktives Jod in ihrer Schilddrüse anreichert: Die Schilddrüse wird mithilfe der Tabletten mit nicht-radioaktivem Jod gesättigt, so dass radioaktives Jod von der Schilddrüse zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr aufgenommen werden kann. Man spricht dabei von einer Jodblockade . Jodtabletten nur nach ausdrücklicher Aufforderung einnehmen Hochdosierte Jodtabletten sollten nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen werden - und nur in der von den Behörden genannten Dosis . Da die Einnahme der hochdosierten Jodtabletten zu Nebenwirkungen führen kann, wird von einer Eigenmedikation dringend abgeraten. Grundsätzlich ist die einmalige Einnahme ausreichend. Weitere Tabletten sollten nur eingenommen werden, wenn die Katastrophenschutzbehörde dies empfiehlt. Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend Die gewünschte Wirkung wird nur erreicht, wenn die Tabletten zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden. Werden Jodtabletten zu früh eingenommen, kann das nicht-radioaktive Jod schon wieder abgebaut sein, wenn radioaktives Jod aufgenommen wird. Der Schutz bestünde dann zu früh und wäre nicht ausreichend. Werden Jodtabletten zu spät eingenommen, kann radioaktives Jod zuvor bereits von der Schilddrüse aufgenommen worden sein. Der Schutz käme dann zu spät. Idealerweise werden Jodtabletten etwa eine Stunde vor dem Kontakt mit Luftmassen, die radioaktives Jod enthalten, eingenommen. Der richtige Zeitpunkt der Einnahme wird in einem Notfall von den Katastrophenschutzbehörden über die Medien bekannt gegeben. Regionale Empfehlungen zur Einnahme Ob in einer Region nach einem nuklearen Unfall dazu aufgefordert wird, hochdosierte Jodtabletten einzunehmen, hängt davon ab, ob radioaktives Jod mit der Luft in diese Region gelangen kann. Das ist wiederum davon abhängig, wieviel radioaktives Jod freigesetzt wird, wie weit der Unfallort entfernt liegt und wie die Wind- und Wetterverhältnisse sind. Beispielsweise werden im Umkreis von Kernkraftwerken im Fall eines nuklearen Unfalls hochdosierte Jodtabletten verteilt. Wie groß der Umkreis ist, richtet sich nach der Schwere eines Unfalls. Bei einem Unfall mit erheblicher Freisetzung von radioaktivem Jod kann es sein, dass für Erwachsene die Einnahme von Jodtabletten bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern und für Kinder in ganz Deutschland empfohlen wird. Jodtabletten für Personen bis 45 Jahre sinnvoll, auch Schwangere und Kinder Grundsätzlich sollten nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden in den betroffenen Gebieten alle Personen bis 45 Jahre hochdosierte Jodtabletten einnehmen, die Dosierung hängt vom Alter ab. Da die Schilddrüse insbesondere bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre besonders empfindlich ist, ist für Kinder und Jugendliche die Einnahme von Jodtabletten besonders wichtig. Bei Schwangeren dient die Einnahme von Jodtabletten insbesondere dem Schutz des ungeborenen Kindes. Personen über 45 Jahre wird von einer Einnahme von Jodtabletten zur Schilddrüsenblockade abgeraten. Für sie überwiegen die Risiken von Nebenwirkungen den Nutzen der Vermeidung eines erhöhten Risikos für Schilddrüsenkrebs. Jodtabletten riskant bei Schilddrüsenerkrankungen Die Einnahme der hochdosierten Jodtabletten ist auch mit gesundheitlichen Risiken verbunden. In Deutschland leidet ein nennenswerter Anteil der Erwachsenen an einer latenten Hyperthyreose, das heißt, an einer Überfunktion der Schilddrüse ohne Krankheitszeichen. Diese latente Hyperthyreose kann durch Einnahme hoher Dosen von Kaliumjodid in eine Hyperthyreose mit Krankheitszeichen übergehen. Die Krankheitszeichen können bis hin zu akutem Herz-Kreislauf-Versagen reichen. Weitere Nebenwirkungen, wie eine Überempfindlichkeit gegen Jod, sind bekannt. Personen, bei denen eine Schilddrüsenerkrankung bekannt ist, sollten Jodtabletten erst nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt einnehmen. Wo gibt es Jodtabletten? Für die Lagerung und Verteilung von hochdosierten Jodtabletten sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. In der direkten Umgebung eines Kernkraftwerkes sind hochdosierte Jodtabletten je nach Bundesland entweder direkt an alle Haushalte vorverteilt oder sind zum Beispiel in Rathäusern oder Feuerwehrhäusern lokal gelagert. Darüber hinaus werden mehr als 180 Millionen hochdosierte Jodtabletten an verschiedenen Standorten im Land gelagert. Im Ereignisfall werden sie an Feuerwehrwachen, Rathäusern, Apotheken oder bekannten Wahllokalen an die Bevölkerung abgegeben. Die Bürger werden rechtzeitig durch Aufruf in den Medien aufgefordert, ihre Tabletten in diesen Ausgabestellen abzuholen. Über die Organisation und die geplanten Abläufe informieren Sie sich bitte bei Ihrer Katastrophenschutzbehörde . Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 11.02.2026

Wie geht Recycling von Kunststoffen? - Der RecyclingDay gibt Antworten und demonstriert Ansätze

Zielsetzung: Plastik ist überall! Kunststoffe finden sich nicht nur in Einweg-Verpackungen, sondern auch in Smartphones, ICEs und Operationssälen. Leider landet Plastik oft dort, wo es nicht hingehört. Für einen verantwortungsvollen Umgang sind Gesellschaft, Industrie und Politik gefordert. Kunststoffprodukte müssen zukünftig so gestaltet werden, dass sie gut recycelt und wiederverwendet werden können. Bildung spielt dabei eine wichtige Rolle, besonders bei der jungen Generation. 2021 haben wir am KUZ den RecyclingDay für GrundschülerInnen entwickelt, um ihnen spielerisch Ressourcenschonung und Recycling nahe zu bringen. Der Erfolg war überwältigend, und es gab zahlreiche Anfragen von Schulen zur Durchführung des Projekttages. Neben Grundschulen meldeten sich auch zahlreiche Sekundarschulen, Förderschulen, Gymnasien sowie studentische Gruppen. Dies zeigte den großen Bedarf und die Relevanz unserer Inhalte. Nun möchten wir den Projekttag weiterentwickeln und auf die nächste Stufe heben. Ziel des Projektes ist es, neue Lehrinhalte für Kinder und Jugendliche von weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und II sowie Lehrlinge und StudentInnen für den Projekttag 'RecyclingDay' zu den Themen Kreislaufwirtschaft (Recycling) und nachhaltiger Umgang mit Kunststoffen zu erarbeiten und eine entsprechende Plattform für das praktische Erleben und selbst Entdecken dieser Inhalte zu bieten, um das Erlernte für einen sensiblen Umgang mit Kunststoffen zu nutzen. Es soll den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen demonstrativ und praktisch erlebbar das Thema Ressourcenschonung und damit auch die Reduktion klimaschädlicher Emissionen sowie die Reduzierung von Umweltbelastungen nähergebracht werden. Ein Fokus soll auf der Auseinandersetzung mit dem Plastikverbrauch in der heutigen Gesellschaft und der Notwendigkeit der Prävention liegen und damit ein Bewusstsein für die Problematik der Kunststoffverwendung schaffen. Ziel ist es den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Lösungsansätze für die Müllvermeidung zu bieten, diese mit Ihnen zu diskutieren und auch neue Ansätze mit Ihnen gemeinsam zu entwickeln. Kreatives Tüfteln, Forschen und Experimentieren sollen die Kinder und Jugendlichen an MINT-Wissen heranführen und eine lösungsorientierte Herangehensweise geweckt und geschult werden.

FGZ II - Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Teilvorhaben: Teilinstitut Halle

Bürgerbeteiligung in Sachsen

Die Daten fassen alle Projekte, die seit dem Start der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung im Jahr 2022 bewilligt wurden, zusammen. Dabei sollen Sächsinnen und Sachsen jeden Alters in politische Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse eingebunden werden. Ziel ist es, das Vertrauen der Menschen in demokartische Prinzipien und staatliche Einrichtungen zu stärken bzw. wieder aufzubauen.

Willingmann bei Jahrestreffen der Naturparke: Engagement junger Menschen im Fokus

Wie können junge Menschen ihre Heimat aktiv mitgestalten? Diese Frage stand im Mittelpunkt des heutigen Jahrestreffens der sachsen-anhaltischen Naturparke in Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg). Im Paul-Gerhardt-Gymnasium machte sich Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann ein Bild von der Arbeit der Naturparkschule (seit Mai 2025) und kam dabei mit Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern ins Gespräch. Im Fokus stand vor allem die Umwelt-AG, die sich für Umweltbildung im Naturpark „Dübener Heide“ stark macht und ihre Projekte zu Natur, Umwelt und Heimat vorstellte. Willingmann betonte: „Es ist beeindruckend zu sehen, mit welchem Engagement sich junge Menschen für ihre Umwelt einsetzen. Naturparkschulen vermitteln nicht nur Wissen, sondern stärken Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, die eigene Zukunft aktiv mitzugestalten.“ Für die Naturparke hatte Willingmann eine positive Botschaft im Gepäck: So erhalten die Trägervereine für Pflege und Entwicklung der Flächen von 2027 an deutlich mehr Unterstützung. Das Umweltministerium stockt die Finanzierung auf jährlich insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf – ein Plus von rund 54 Prozent (bisher 1,09 Mio. Euro). Der erste spürbare Anstieg seit 2017 soll einerseits höhere Personalkosten und die Inflation kompensieren und andererseits die Nachhaltigkeitsbildung stärken, vor allem durch je eine zusätzliche Personalstelle für Ranger, die künftig Führungen, Exkursionen und weitere hochwertige Angebote zur Umweltbildung organisieren werden. „Naturparke verbinden Naturschutz, Bildung und regionale Entwicklung. Sie sind Orte, an denen Menschen ihre Heimat erleben, verstehen und aktiv mitgestalten können. Gerade die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zeigt, welches Potenzial in diesen Regionen steckt“, betonte Axel Mitzka vom Naturpark Dübener Heide stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der Naturparke Sachsen-Anhalts. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell folgende Naturparke: Saale-Unstrut-Triasland, Dübener Heide, Fläming/Sachsen-Anhalt, Unteres Saaletal, Harz/Sachsen-Anhalt und Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land). Sie bedecken mit insgesamt 461.330 Hektar knapp ein Viertel der Landesfläche und werden getragen von fünf Vereinen, die Arbeiten zu Pflege und Entwicklung der Flächen koordinieren. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Trinkwasser für Kinder in Zeiten des Klimawandels

Zielsetzung: Wasser ist das physiologisch wichtigste Lebensmittel. Die globale Klimaerwärmung erfordert eine Anpassung unserer Trinkgewohnheiten. Kinder sind besonders betroffen, je jünger umso mehr. In dem Präventionskonzept der Optimierten Mischkost für Kinder und Jugendliche ist Wasser das Regelgetränk von Anfang an. In der Ernährungswirklichkeit werden aber konkurrierende Angebote (gesüßte Erfrischungsgetränke, Mineralwasser) präferiert, vor allem bei Kindern und Jugendlichen mit niedrigem Sozialstatus. Die Umstellung von abgepackten Getränken auf Trinkwasser fördert nicht nur die individuelle Gesundheit, sondern leistet auch einen regelhaften Beitrag zur Umweltentlastung (CO2-Fußabdruck). Die Gewöhnung an einen gesunden Lebensstil fällt umso leichter und ist umso wirkungsvoller, je früher sie beginnt. Anders als in der schulischen Lehre hat in der Frühpädagogik der Grundsatz des aktiven, selbstgesteuerten Lernens Vorrang. Für die altersgerechte Vermittlung der Zusammenhänge von Ernährung/Trinken und Klima/Umwelt gibt es in Schulen erste Ansätze, in der Frühpädagogik ist sie eine neue Herausforderung. Kernidee des WATCH-Projektes ist die Erarbeitung klimasensitiver, physiologisch bedarfsgerechter, umweltfreundlicher und praxisnaher Trinkempfehlungen und deren multimedialer Transfer an Multiplikatoren als primäre Zielgruppen mit Schwerpunkt auf der frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen (Kitas). Das multiprofessionelle Konsortium umfasst die pädiatrische Ernährungsmedizin & Ernährungswissenschaft, Klimaforschung & Umwelt(didaktik), Frühpädagogik & digitalen Transfer. Das-Projekt hat zwei Schwerpunkte, die inhaltlich und methodisch ineinandergreifen und sich ergänzen: Schwerpunkt 1: Ganzheitliche Trinkempfehlungen Zunächst werden am Modellstandort Bochum mikroklimatische Messdaten gewonnen und in physiologische Konzepte des Flüssigkeitshaushaltes bei klimatischen Stressbedingungen eingebracht. Anschließend werden die Trinkempfehlungen der Optimierten Mischkost klimasensitiv flexibilisiert und Algorithmen für Trinkbedarfe bei verschiedenen Klimabedingungen und Altersgruppen erstellt. Aus dem Vergleich mit Daten der Trinkpraxis in Deutschland werden realitätsnahe Szenarien für die Umweltentlastung (Ökobilanz) bei Umstellung auf Trinkwasser erarbeitet. Schwerpunkt 2: Multimediater Transfer der Ergebnisse Neue Konzepte für die Vermittlung von Trink-Klimazusammenhängen in der Frühpädagogik werden modellhaft und partizipativ in Kitas in Bochum entwickelt und erprobt, mit direktem Bezug zu den Messungen des dortigen Stadtklimas (kleine ‚Trinkforscher‘). Parallel wird mit fortschreitendem Projekt die Website flissu-fke.de Schritt für Schritt zu einer multimedialen Plattform ausgebaut. Diese enthält neben den im Projekt entstehenden Bildungsmaterialien auch die neuen Trinkempfehlungen und deren Entstehungsprozess, einschließlich einer zielgruppenspezifischen Aufbereitung für den schulischen Einsatz. Perspektive: Nach Projektende wird die flissu-Plattform vom FKE weiter betreut, sodass die Projektresultate niederschwellig und effektiv für Interessierte zugänglich bleiben.

Verkaufsverbot für Lachgas tritt am 12. April 2026 in Kraft

Am 12. April 2026 tritt das bundesweite Verkaufsverbot für Lachgas-Kartuschen über das Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG) in Kraft. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) begrüßen diesen wichtigen Schritt für den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der Hauptstadt. Das neue Gesetz verbietet den Verkauf von Lachgas – sowohl stationär als auch online oder über Automaten – sofern das Füllvolumen acht Gramm übersteigt. Zudem ist die Abgabe, der Erwerb und der Besitz von Lachgas an bzw. durch Personen unter 18 Jahren vollständig untersagt. Ziel ist es, den Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel zu verhindern, die Gesundheit von Minderjährigen besser zu schützen und gleichzeitig Umwelt- sowie Anlagenschäden zu vermeiden. Lachgas darf als Treibmittel für Schlagsahne weiterhin in Kartuschen unter acht Gramm für professionelle Anwendungen verwendet werden. Auf gesundheitspolitischer Ebene war die SenWGP aktiv an der Unterarbeitsgruppe „Lachgas“ der Arbeitsgruppe Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden beteiligt. Ziel war es, auf Fachebene bundesweit abgestimmte Regulierungsmöglichkeiten zu entwickeln, um dem Missbrauch von Lachgas vorzubeugen. Zudem informiert das Landesprogramm „Na klar – unabhängig bleiben“ gezielt über die Risiken des Lachgaskonsums. Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Das Verkaufsverbot von Lachgas ist richtig und wichtig. Doch gesetzliche Einschränkungen allein reichen nicht aus. Um den Missbrauch von Lachgas durch Kinder und Jugendliche zu verhindern, braucht es zudem zielgerichtete, lebensnahe Präventionsmaßnahmen. Dabei sind Schulen, Jugendzentren oder soziale Medien wichtige Kanäle, um über die Gefahren des Lachgaskonsums aufzuklären. Junge Menschen, die bereits konsumieren, müssen einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten erhalten. So können Warnsignale frühzeitig erkannt und passgenaue Unterstützung gewährleistet werden.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit dem Verkaufsverbot für Lachgas wird endlich ein Problem angegangen, das in den vergangenen Jahren zugleich Umwelt, Menschen und Infrastruktur belastet hat. Weniger illegale Nutzung bedeutet auch weniger Gefahr für Jugendliche, weniger Müll auf unseren Straßen und weniger Schäden in der Abfallbehandlung.“ Die SenMVKU hatte bereits mit einem Antrag zur Umweltministerkonferenz im November 2024 auf Bundesebene für ein Verbot von Lachgasdruckgasflaschen geworben. Auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe haben wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, die durch unsachgemäß entsorgte Kartuschen entstehen, und entsprechende politische Maßnahmen eingefordert, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende der BSR: „Für die BSR, wie auch für viele andere Entsorgungsunternehmen im Bundesgebiet, haben sich Lachgas-Kartuschen zu einem ernsthaften Sicherheitsrisiko für ihre thermischen Abfallentsorgungsanlagen entwickelt. Umso mehr begrüßen wir es, dass das Problem bei der Wurzel gepackt wird: Lachgaskartuschen sind kein harmloser Restmüll – je weniger davon in Umlauf kommt, desto besser. Ich verbinde mit dem Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz die Hoffnung, dass die Gefährdung unserer Mitarbeitenden aufgrund der Explosionsgefahr und kostspielige Schäden nachhaltig zurückgehen. An unseren Anlagen entstehen durch die Kartuschen Schäden, welche die Gebührenzahlenden jährlich mit mehreren Millionen Euro belasten.“ Pressekontakt: Dörthe Arnold, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: pressestelle@senwgp.berlin.de

Tipps zum UV -Schutz

Tipps zum UV -Schutz Video: Richtiger Sonnenschutz Gesundheitlichen Folgen der UV-Strahlung – von Sonnenbrand bis Hautkrebs – kann jede und jeder Einzelne wirkungsvoll vorbeugen. Die wichtigsten Sonnenschutzregeln haben wir hier für Sie zusammengefasst, damit Sie sich selbst und Ihre Kinder gut schützen können: 1. Starke Sonne meiden! Meiden Sie starke Sonne! Bei Sonnenhöchststand zur Mittagszeit ist die Wirkung der Sonne mehrfach höher als vormittags oder nachmittags. Richten Sie sich bei Aktivitäten im Freien nach dem UV-Index und schützen Sie Ihre Kinder entsprechend. Den UV-Index erfahren Sie beispielsweise über den Wetterbericht, im Internet oder über unseren Newsletter . Beachten Sie, dass die UV -Belastung aufgrund von Reflexionen an Schnee, Wasser und hellen Oberflächen wie helle, blendende Hausfassaden, Asphalt oder helle Sandflächen höher sein kann, als der UV-Index angibt. 2. Anziehen! Der beste und einfachste Schutz ist mit Kleidung und einer Kopfbedeckung zu erreichen. Kleidung mit Schutz vor ultravioletter ( UV -)Strahlung ist in manchen Fällen empfehlenswert. Die Kopfbedeckung sollte auch die Ohren und den Nacken schützen und die Augen beschatten. Die Schuhe sollten den Fußrücken bedecken. 3. Augen schützen! Eine Sonnenbrille beugt Augenschäden wie Linsentrübung (Kataraktbildung) oder Schädigung der Netzhaut vor. Hinsichtlich der UV -Filterwirkung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, preisgünstige Brillen von seriösen Händlern zu verwenden, sofern diese einen Herstellerhinweis zum absoluten UV -Schutz ( UV 400) und einen ausreichenden Seitenschutz aufweisen. 4. Eincremen! Cremen Sie alle unbedeckten Körperstellen eine halbe Stunde vor dem Rausgehen sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme ein. Ein Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (hoher Schutz) wird empfohlen. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit LSF 50+ (sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV-empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Verwenden Sie eine Sonnencreme mit UV-A- und UV-B-Filter. Cremen Sie mehrmals täglich nach. Achtung: Nachcremen verlängert die Schutzwirkung nicht. Es erhält sie nur. 5. Schutz beim Baden! Wasser reflektiert die UV -Strahlung, wodurch die Strahlung und ihre Wirkung verstärkt werden. Schutz bieten hier T-Shirt und Badehose oder spezielle UV- Badekleidung . Unbedeckte Haut sollte eine halbe Stunde vor dem Baden sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme eingecremt werden. Nach dem Aufenthalt im Wasser sollte die unbedeckte Haut mit Sonnenschutzcreme nachgecremt werden, um die Schutzwirkung zu erhalten. 6. Keine Medikamente, Kosmetika und Sonne! Achten Sie bei Medikamenten auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Sonnenlicht. Fragen Sie sicherheitshalber vorher Ihren Arzt. Kosmetika, Deodorants und Parfüms sollten beim Aufenthalt in der Sonne möglichst nicht verwendet werden. Es besteht die Gefahr bleibender Pigmentstörungen. 7. Keine Solarien! Solarien zu nutzen bedeutet eine zur natürlichen UV -Strahlenbelastung zusätzliche UV -Bestrahlung, die nur zusätzlich der Haut schadet. Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschäden durch UV -Strahlung wird national wie international dringend von der Nutzung von Sonnenbänken abgeraten. Ein Vorbräunen im Solarium vor dem Urlaub führt nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des Eigenschutzes der Haut und schützt nicht vor Sonnenbrand. 8. Schutz für Kinder! Säuglinge gehören nicht in die pralle Sonne. Suchen Sie ihnen einen schattigen Platz und ziehen Sie sie sonnengerecht an. Auf Sonnencreme sollte im ersten Lebensjahr verzichtet werden. Bei Kindern ist die konsequente Anwendung aller Sonnenschutzregeln Pflicht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gehören auf keinen Fall in ein Solarium - das ist in Deutschland gesetzlich verboten. 9. Vorbild sein! Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, damit Kinder sich von klein auf an den richtigen Umgang mit der Sonne gewöhnen. Stand: 31.10.2025

Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg - Karte Gesamtindex

Mit dem Sozialmonitoring in der Integrierten Stadtteilentwicklung verfügt Hamburg seit 2010 über ein System der kleinräumigen Stadtbeobachtung. Ziel ist es, frühzeitig erkennbar zu machen, in welchen Bereichen der Stadt sich multiple soziale Problemlagen häufen oder zunehmen. Kombiniert mit dem örtlichen Erfahrungswissen wird die Verwaltung in die Lage versetzt, gebietsbezogene Handlungsbedarfe im Bereich der Integrierten Stadtteilentwicklung abzuleiten. Im Sozialmonitoring werden sieben sogenannte "Aufmerksamkeitsindikatoren" betrachtet. Diese sind: Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, Kinder von Alleinerziehenden, Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger, Arbeitslose, Kinder in Mindestsicherung, Mindestsicherung im Alter und Schulabschlüsse. Diese Indikatoren werden jeweils unter dem Gesichtspunkt des Status Quo und der Entwicklung in den vergangenen drei Jahren untersucht. Die Indikatoren werden mit Hilfe eines statistischen Berechnungsverfahrens zu einem "Statusindex" sowie einem "Dynamikindex" zusammengefasst und klassifiziert. Es werden vier Status- und drei Dynamikklassen unterschieden ("hoch", "mittel", "niedrig", "sehr niedrig" bzw. "positiv", "stabil", "negativ"). Im Ergebnis kann jedem betrachteten Gebiet eine Status- und eine Dynamikklasse zugewiesen werden. Diese werden kombiniert (gekreuzt) ausgewertet und in der Karte wiedergegeben. In der Karte sind die zentralen Ergebnisse - der Gesamtindex - für das jeweilige Jahr dargestellt. Der Layer "bewohnte Bereiche" wurde anhand der in ALKIS hinterlegten Flächennutzungen (Wohnbaufläche, gemischt genutzte Fläche) ermittelt und dargestellt. Die Daten beziehen sich jedoch immer auf ganze Statistische Gebiete. Weitere Informationen sind beim übergeordneten Objekt "Sozialmonitoring" sowie im Internet unter <a href="http://www.hamburg.de/sozialmonitoring" target="_blank">www.hamburg.de/sozialmonitoring</a> zu finden.

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