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Kühler Ort

Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.

UBA aktuell - Nr.: 5/2025

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Viele Käufe finden heute online statt. Doch wie steht es eigentlich um die Nachhaltigkeit im Onlinehandel? Die spannenden Ergebnisse einer UBA-Studie stellen wir Ihnen in dieser Newsletter-Ausgabe vor. Außerdem geht es unter anderem darum, welche Investitionen bei Bus und Bahn notwendig sind, damit Deutschland seine Klimaziele im Verkehr erreicht, wie Deutschland bei der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen dasteht und wie Stadt und Land gemeinsam ihre Herausforderungen besser meistern können. In unseren FAQ finden Sie zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie (kurz KARL), die bis Ende Juli 2027 in deutsches Recht umzusetzen ist und die Installation einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen vorsieht. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kaum Nachhaltigkeit im Onlinehandel Schon der Aufbau und die Gestaltung des Webshops kann umweltfreundlich angegangen werden Quelle: Rawf8 / Adobe Stock Der Toaster ist kaputt oder neue Winterschuhe müssen her? Die Lösung ist heute nur ein paar schnelle Klicks entfernt: im Onlinehandel. Und sie besteht meist aus der Bestellung neuer, billiger Produkte. Nachhaltigere Optionen, wie Reparatur, Second Hand oder umweltfreundlich hergestellte Produkte, begegnen einem auf der Suche im Netz kaum, wenn man nicht explizit danach schaut. So die nüchterne Bilanz einer neuen UBA-Studie. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wer online einkauft, findet meist das billigste Produkt – aber zu selten das nachhaltigste. Das muss sich ändern, wenn wir Konsum zukunftsfähig gestalten wollen. Die Betreiber der Shopping-Plattformen müssen hier Verantwortung übernehmen, indem sie nachhaltige Alternativen sichtbarer machen.“ Online-Shops und Vergleichsportale sollten zum Beispiel auch Reparaturdienstleistungen, Second-Hand-Ware sowie klare Filter- und Vergleichsmöglichkeiten für Nachhaltigkeitsaspekte anbieten – etwa zu Materialherkunft, Energieeffizienz, Reparierbarkeit oder Lebensdauer von Produkten. Aber auch die Politik könnte nachhaltigen Konsum im Onlinehandel fördern. Etwa durch rechtliche Vorgaben für algorithmische Empfehlungssysteme, für einheitliche Qualitätskriterien und Rückgabemöglichkeiten beim Second-Hand-Kauf sowie durch die Schaffung finanzieller Anreize für Reparaturen. Wissenschaft statt Kettensäge: Warum das Pestizid-Vetorecht des UBA erhalten bleiben muss Das Umweltbundesamt prüft, ob Pestizide gefährlich für die Umwelt sind – und kann ihre Zulassung bei drohender Gefahr stoppen. Dieses Vetorecht wird nun von einer Allianz aus Industrie, Bauernverband und konservativen Parteien infrage gestellt. Beitrag im Tagesspiegel Background. Umweltbundesamt: „Zu viele Gaskraftwerke würden Energiekosten in die Höhe treiben“ UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) Papierverpackungen sind grüner. Oder nicht? Artikel in UmweltDialog, unter anderem mit UBA-Verpackungsexperte Gerhard Kotschik.

FAQ zur Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)

<p>Bis Ende Juli 2027 müssen alle EU-Länder die neue Kommunalabwasserrichtlinie, kurz KARL, in nationales Recht übernehmen. Die Richtlinie ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz. Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema.</p><p>Was ist die Kommunalabwasserrichtlinie und seit wann gibt es sie?</p><p>Die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403019">EU-Richtlinie 2024/3019</a>über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasser-richtlinie - KARL) löst die seit 1991 geltende Richtlinie 91/271/EWG ab. Sie regelt, wie kommunales Abwasser gesammelt, gereinigt und in die Umwelt eingeleitet wird. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist es, Gewässer zukünftig noch besser vor Verschmutzung durch Abwasser zu schützen. Mit der Überarbeitung der Richtlinie werden Probleme, wie der Eintrag von Mikroschadstoffen, die Mischwasserentlastungen aus der Kanalisation bei starkem Regen und der Energieverbrauch der Kläranlagen, besser berücksichtigt. Die überarbeitete Richtlinie wurde am 12. Dezember 2024 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Alle EU-Länder müssen die neuen Regeln bis spätestens 31. Juli 2027 in ihr nationales Recht übernehmen.</p><p>Warum ist die neue KARL ein Meilenstein für den Gewässerschutz?</p><p>Die KARL verstärkt den Gewässerschutz durch zahlreiche Anforderungen, vor allem diese:</p><p>Welchen Mehrwert hat die KARL noch, etwa für den Gesundheits- und Klimaschutz?</p><p>Neue Vorgaben zur<strong>Überwachung bestimmter Krankheitserreger</strong>(z.B. Viren) sowie antimikrobiellen Resistenzen stärken den vorsorgenden Gesundheitsschutz. So schreibt die Richtlinie die Bereitstellung eines Systems zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ von Parametern mit gesundheitlicher Relevanz (z.B. SARS-CoV-2, Poliovirus, Influenzaviren, aber auch neu auftretende Erreger) sowie antimikrobieller Resistenzen im Abwasser vor. Damit kann zukünftig frühzeitig ein Rückschluss auf anstehende gesundheitliche Geschehnisse, wie den Verlauf einer Grippewelle, gezogen werden, da sich schwankende Mengen von Erregerbestandteilen in Ausscheidungen und damit immer auch im Abwasser finden und so das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung widerspiegeln können.</p><p>Die<strong>Energieneutralität der Kläranlagen</strong>soll sowohl durch eine verbesserte Energieeffizienz als auch eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Steigerung der Energieerzeugung (etwa durch Nutzung von Abwärme aus dem Abwasser, Photovoltaik auf verfügbaren Flächen auf den Kläranlagen oder die Gewinnung von Klärgas aus Klärschlamm) erreicht werden. Dazu müssen die Kläranlagen regelmäßige Energieaudits durchführen, um entsprechende Maßnahmen zu identifizieren. Zudem werden die Treibhausgasemissionen, insbesondere Methan und Lachgas, als klimarelevante Faktoren einer Kläranlage bilanziert. Daraus können ebenfalls entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung möglicher Emissionen abgeleitet und ein aktiver Beitrag zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ umgesetzt werden.</p><p>Wieso ist eine weitergehende Abwasserbehandlung notwendig?</p><p>Herkömmliche Klärverfahren, vor allem die mechanisch-biologische und die chemische Behandlung, können viele Spurenstoffe nicht ausreichend entfernen. Diese Spurenstoffe gefährden Gewässerökosysteme, Trinkwasserressourcen und langfristig auch die menschliche und aquatische Gesundheit. Die vierte Reinigungsstufe ergänzt die bisherigen drei mechanisch-biologisch-chemischen Reinigungsstufen der Abwasserreinigung, zum Beispiel mit Verfahren der Aktivkohlefiltration oder Ozonung. Sie dient der gezielten Entfernung beziehungsweise Reduzierung von Spurenstoffen, die mit bisherigen Verfahren nicht ausreichend abgebaut werden, und verbessert die Gewässerqualität nachhaltig.</p><p>Da im Kommunalabwasser eine Vielzahl von Stoffströmen zusammenläuft, ist die Einführung der vierten Reinigungsstufe dort eine effiziente Maßnahme zur Reduzierung der von diesen Stoffen ausgehenden Risiken.</p><p>Entfernt eine vierte Reinigungsstufe alle Spurenstoffe?</p><p>Eine vierte Reinigungsstufe reduziert die im Abwasser vorhandenen Spurenstoffe in einem hohen Maße (insgesamt mindestens um 80 Prozent). Somit können viele, aber nicht alle Spurenstoffe stark reduziert werden. Jeder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ unterliegt einer spezifischen Abbaudynamik und die Reduzierungsraten sind dementsprechend unterschiedlich. Zusätzlich ergeben sich unterschiedliche Reduzierungsraten aufgrund der eingesetzten Verfahrenstechnik (z.B. Aktivkohle oder Ozonung).</p><p>Welche Kläranlagen müssen die vierte Reinigungsstufe installieren?</p><p>Die KARL sieht Vorgaben zur Installation der vierten Reinigungsstufe für bestimmte Kläranlagen vor. Pflicht ist der Ausbau für alle Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten (EW). Für Kläranlagen unter dieser Schwelle ergibt sich die Notwendigkeit eines Ausbaus nach einer Risikobewertung. Die Methodik der Risikobewertung wird derzeit entwickelt, so dass die Anzahl der betroffenen Kläranlagen noch nicht sicher geschätzt werden kann.</p><p>Was kostet der Ausbau der vierten Reinigungsstufe?</p><p>Die konkreten Kosten sind noch nicht exakt bezifferbar. Sie hängen insbesondere von der Anzahl der auszubauenden Kläranlagen und der Risikobewertung ab. Die von der EU-Kommission verwendete Folgenabschätzung ermittelt die Kosten anhand bisher errichteter Kläranlagen sowie einer Schätzung des notwendigen Ausbaus. Die KARL sieht einen stufenweisen Ausbau der betroffenen Kläranlagen bis zum Jahr 2045 vor.</p><p>Was ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV)?</p><p>In Artikel 191 Absatz 2 EU-Vertrag (AEUV) ist das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verursacherprinzip#alphabar">Verursacherprinzip</a>⁠ verankert. Dieses besagt, dass grundsätzlich derjenige, der Umweltbeeinträchtigungen verursacht (hat), für die Beseitigung oder Verringerung in die Pflicht genommen werden soll. Ziel ist es, das im EU-Vertrag verankerte Verursacherprinzip auch im Wasserrecht zu stärken und bestimmte Produkthersteller finanziell an den Kosten der Entfernung von Spurenstoffen aus dem kommunalen Abwasser zu beteiligen, wenn die von ihnen in den Produkten verwendeten Stoffe schädlich für unsere Gewässer sind. Die Herstellerverantwortung soll auch Innovationen und die Entwicklung leicht abbaubarer Stoffe fördern – vergleichbar mit den Entwicklungen bei Wasch- und Reinigungsmitteln vor 50 Jahren. Die EHV muss bis spätestens 1. Januar 2029 operabel sein.</p><p>Auf nationaler Ebene wurde die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland bereits in der<a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/BMUV_Wasserstrategie_bf.pdf">Nationalen Wasserstrategie</a>(NWS – 2023) gemeinsam mit unterschiedlichen Stakeholdern und allen Ressorts der Bundesregierung vereinbart. In der Strategie ist unter anderem die Forderung nach einer EHV auf EU-Ebene für eine anteilige Finanzierung enthalten (Aktion 37 der NWS).</p><p>Welche Hersteller sind von der EHV betroffen?</p><p>Artikel 9 KARL bestimmt, dass die Unternehmen, die Arzneimittel und Kosmetika in den Verkehr bringen, mindestens 80 Prozent der Kosten finanzieren, die für Errichtung und Betrieb der vierten Reinigungsstufe anfallen. Die KARL fokussiert dabei zunächst auf die Wirtschaftssektoren Pharma- und Kosmetikherstellung. Diese Regelung der Richtlinie basiert auf einer wissenschaftlichen Studie der EU-Kommission, wonach aus diesen beiden Wirtschaftszweigen 92 Prozent der Mikroschadstoffe im Abwasser enthalten sind. Die Einbeziehung weiterer Wirtschaftszweige beziehungsweise Produktgruppen ist nach der Richtlinie regelmäßig zu prüfen – zunächst bis Ende 2033 und sodann bis Ende 2040. Deutschland und andere Mitgliedstaaten der EU setzen sich dafür ein, dass diese Evaluierung frühzeitiger als in der Richtlinie vorgesehen erfolgt. Wissenschaftliche Studien, die eine andere Verteilung oder eine Zuordnung der Mikroschadstoffe zu weiteren Wirtschaftssektoren aufzeigen, liegen derzeitig allerdings nicht vor.</p><p>Die EHV gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Komponenten der Produkte in einem Mitgliedstaat der Union oder in einem Drittland hergestellt worden sind oder ob die Hersteller über einen Sitz in der Union verfügen oder das Produkt über eine digitale Plattform in Verkehr gebracht worden ist. Eine einseitige Belastung deutscher oder europäischer Hersteller ist damit ausgeschlossen.</p><p>Die Beitragspflicht richtet sich nach der Menge und Gefährlichkeit der in Verkehr gebrachten Stoffe. Die konkrete Ausgestaltung der Berechnung der Beitragspflicht und möglicher Ausnahmen ist noch nicht abgeschlossen.</p><p>Welche Institutionen begleiten die nationale Umsetzung der KARL in Deutschland?</p><p>Bis zum 31. Juli 2027 muss die KARL in nationales Recht (Gesetz, Verordnung) umgesetzt werden. Die Herstellerverantwortung soll zum 1. Januar 2029 starten. Das Bundesumweltministerium ist, in Abstimmung mit anderen Bundesressorts, für die rechtliche Umsetzung federführend, das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) unterstützt das Umweltministerium fachlich, unter anderem durch zwei Forschungsprojekte zu den technischen, rechtlichen und finanziellen Details.</p><p>Fußnoten</p><p>1Der Einwohnerwert (EW) stellt eine Rechengröße für die Abwasserreinigung dar (siehe DIN EN 1085). Er ist ein Maß für die Belastung gewerblich-industriell genutzten Abwassers mit organisch abbaubaren Stoffen - gemessen als BSB5, das angibt, welche Einwohnerzahl dieser Belastung entspricht (<a href="http://wasser-wissen.de/abwasserlexikon/e/einwohnerwert.htm">Einwohnerwert (EW)</a>).</p>

Katrin Eder: „Sauberes Abwasser bedeutet mehr sauberes Trinkwasser und Lebensraum für Tiere und Pflanzen“

Klimaschutzministerin Katrin Eder überreicht weiteren Förderbescheid in Höhe von vier Millionen Euro zum Ausbau einer zusätzlichen Reinigungsstufe der Kläranlage Mainz – Medikamenten-, Kosmetikrückstände und andere Spurenstoffe sollen aus dem Abwasser beseitigt werden „Wir müssen alles dafür tun, auch in Zukunft genügend sauberes Wasser für alle zu haben. In Rheinland-Pfalz wird der Großteil unseres Trinkwassers aus Grundwasser und Uferfiltrat gewonnen. Die Erderhitzung führt aber dazu, dass es immer weniger verfügbares Wasser gibt und sich dort immer mehr Schadstoffe anreichern. Deshalb müssen wir einerseits den Klimawandel aufhalten und gleichzeitig dafür sorgen, dass unser Wasser sauber bleibt. Der Bau einer zusätzlichen Reinigungsstufe in Kläranlagen ist dabei ein wichtiges Instrument“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag auf dem Gelände der Kläranlage Mainz. Dort überreichte sie einen weiteren Förderbescheid in Höhe von vier Millionen Euro zum Ausbau einer vierten – und damit zusätzlichen Reinigungsstufe. Die Mainzer Kläranlage ist dabei landesweit die größte kommunale Kläranlage und gleichzeitig auch die erste, die eine solche baut. Insgesamt werden nach derzeitigem Stand 65 der 660 Kläranlagen in Rheinland-Pfalz eine solche vierte Reinigungsstufe benötigen. Diese Anlagen liegen vorrangig in Städten oder dort, wo es größere Abwassereinträge aus der Industrie gibt. Der Bau einer solchen Reinigungsstufe ist teuer – rund 30 Millionen Euro wird diese in Mainz kosten. Etwa 30 Prozent der Kosten, also 10,5 Millionen Euro, übernimmt das Land. „Für die Versorgung mit unserem Lebensmittel Nummer eins und für funktionierende Ökosysteme in Bächen und Flüssen, leisten Kläranlagen einen enorm wichtigen Beitrag. Die Investitionen sind nötig, denn wir alle brauchen saubere Gewässer und sauberes Trinkwasser“, so die Klimaschutzministerin. Denn auch die Lebewesen im Wasser leiden, wenn die Wasserqualität nicht stimmt: Steigt die Wassertemperatur, schwindet unter anderem schneller überlebenswichtiger Sauerstoff im Gewässer. Gleichzeitig führt der Klimawandel aber nicht nur zu mehr Trockenheit, sondern auch zu einer Aufkonzentration von Schadstoffen in Gewässern.  Immer mehr Schadstoffe landen im Wasser: etwa Rückstände aus Putzmitteln, Medikamenten, Kosmetikprodukten und Süßstoffe aus Lebensmitteln. Diese können Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in Gewässern schaden. Verschwinden aber diese Lebewesen, sinkt auch die Wasserqualität. Viele von ihnen sorgen etwa dafür, dass organische Stoffe zersetzt werden. Jeanette Wetterling, Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetrieb Mainz sagte bei der Förderbescheidübergabe: „Wir als Wirtschaftsbetrieb Mainz sind natürlich schon ein wenig stolz darauf, dass wir mit dem Bau der vierten Reinigungsstufe nicht nur die größte kommunale Kläranlage in Rheinland-Pfalz betreiben, sondern auch eine mit der besten Reinigungsleistung. Unseren Strom erzeugen wir schon heute größtenteils selbst und in Zukunft holen wir noch mehr Schadstoffe aus dem Abwasser heraus – nämlich so viel, wie aktuell technisch möglich ist. Übrigens: Die Entscheidung für den Bau der vierten Reinigungsstufe haben wir nicht getroffen, weil wir es mussten, sondern aus vollster Überzeugung für die Notwendigkeit dieses Schrittes.“ Wasser wird mittels Ozon und Aktivkohle gereinigt Die vierte Reinigungsstufe wird ab Anfang 2027 in Betrieb gehen und dann mittels Ozonierung und Aktivkohlefilter arbeiten. „Mit dem Bau der vierten Reinigungsstufe leistet der Wirtschaftsbetrieb der Landeshauptstadt Mainz einen gewichtigen Beitrag zum Gewässerschutz. Durch den Bau der vierten Reinigungsstufe werden wir eine deutlich verbesserte Reinigung der Abwässer erzielen. Das wirkt sich nicht nur positiv auf den Lebensraum von Tieren und Pflanzen aus, die am und ihm Rhein leben, sondern fördert die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Unser Dank geht an das rheinland-pfälzische Umweltministerium für die finanzielle Förderung“, so Janina Steinkrüger, Mainzer Umweltdezernentin und Verwaltungsratsvorsitzende Wirtschaftsbetrieb Mainz. Klimaschutzministerin Katrin Eder betonte, dass sie nun auch auf eine baldige Umsetzung der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie in Deutschland hoffe, die auch die Hersteller von Produkten, die problematische Stoffe in Bezug auf das Wasser enthalten, in die Pflicht nimmt. „Es kann nicht sein, dass die Gesellschaft die Kosten tragen muss und die Unternehmen auf ein Weiter-So setzen. Einige Beispiele zeigen, dass nicht alle Spurenstoffe nötig sind, durch andere ersetzt werden und Rezepturen geändert werden können, das betrifft beispielsweise die Verwendung von Süßungsmitteln.“ Laut EU sollen mindestens 80 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe (Investitionen und Betrieb) durch die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung von den Verursachern der Schadstoffeinträge übernommen werden. Wann und wie dies konkret von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird, ist bislang noch unklar. Jede und jeder kann helfen, damit das Wasser sauber ist Aber auch jede und jeder Einzelne könne, so Eder, etwas zum Schutz unserer Gewässer beitragen. So gehören Medikamente in den Müll und nicht ins Klo, wer ein Schmerzgel aufträgt, sollte sich die Hände an einem Tuch abwischen und dieses im Müll entsorgen, ehe man sich die Hände wäscht, damit Medikamentenrückstände nicht ins Wasser gelangen und Putzmittel sollten möglichst keine Duftstoffe enthalten. Auch auf Mikroplastik kann man achten. Dieses kann zwar schon jetzt zu über 90 Prozent mit den herkömmlichen Reinigungsstufen aus dem Abwasser entfernt werden, ein Teil verbleibt aber dennoch im Wasser – und schadet damit der Umwelt. Kommunen erhalten Beratung für Kläranlagen-Ausbau Kommunen, die sich in Rheinland-Pfalz für den Bau einer vierten Reinigungsstufe interessieren, sollten sich mit dem MKUEM für das weitere Vorgehen abstimmen. Sie können sich zudem kostenfrei bei der kommunalen Abwasserberatung des MKUEMs, die an der RPTU Kaiserslautern-Landau ansässig ist, beraten lassen. Denn nicht jedes Reinigungsverfahren ist für jeden Standort geeignet. So gibt es unter anderem neben der Ozonierung und der Anwendung von Aktivkohle zahlreiche Varianten und Kombinationsmöglichkeiten dieser beiden Verfahren sowie naturnahe Ansätze, zum Beispiel mittels bepflanzter Bodenfiltern.

Michael Hauer: „Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz auf gutem Weg in Richtung Energieneutralität“

Klimaschutzministerium fördert Machbarkeitsstudie „Energieregion Abwasserwerke Rheinland-Pfalz“ mit 263.000 Euro – Hauer: „Pilotprojekt kann Turbo sein“ „Wir alle spüren den Klimawandel. Der diesjährige März war in Europa so warm wie keiner zuvor und laut Deutschem Wetterdienst der trockenste seit Messbeginn im Jahr 1881. Viele unserer Flüsse und Bäche haben bereits Niedrigwasser. Allein diese Beispiele zeigen, wie immens wichtig der Kampf gegen den Klimawandel ist. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, Rheinland-Pfalz strebt dies bereits bis 2040 an. Diese ambitionierten Ziele erfordern auch Beiträge der Wasserwirtschaft. Wir müssen also den Turbo zünden und unsere Infrastrukturen noch viel schneller auf die energetischen Herausforderungen umstellen. Das heute im Fokus stehende Pilotprojekt kann eine solcher Turbo sein“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer heute in Gau-Bickelheim. Auf der dortigen Kläranlage übergab er einen Förderbescheid über 263.000 Euro an Achim Linder, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Selters. Mit den Geldern unterstützt das Ministerium die Erstellung der Machbarkeitsstudie „Energieregion Abwasserwerke Rheinland-Pfalz“ Kläranlagen zählen zu den größten kommunalen Stromverbrauchern. Die Landesregierung verfolgt daher seit vielen Jahren das Ziel, die Abwasserbeseitigung durch Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung und die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien in Richtung Energieneutralität zu entwickeln. Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen steht dabei bislang jede einzelne Anlage für sich. Gegenstand der geplanten Machbarkeitsstudie ist es, eine möglichst große Anzahl von Abwasserwerken über einen Strombilanzkreis bzw. ein Virtuelles Kraftwerk als Energieregion zu "vernetzen". Dadurch sollen Betreiber mit viel Energieerzeugung ihre Überschüsse an Betreiber mit wenig Energieerzeugung in einem gemeinsamen Bilanzkreis abgeben. Mit Batteriespeichern soll dieser Bilanzkreis weitgehend ausgeregelt und die Residuallast möglichst minimiert werden. Hierdurch wird ein Hierdurch wird ein nochmals deutlich höheres Optimierungspotenzial erwartet, da die Spanne von Abwasserwerken mit sehr hoher Eigenerzeugung und denen mit geringen Eigenerzeugungspotenzialen nochmals deutlich höher ist als innerhalb eines Abwasserwerkes. Bundeweit ist dies das erste Projekt, das die Möglichkeiten dieser sogenannten „vertikalen Integration“ untersucht. Dabei geht es unter anderem um die mögliche Steigerung der Autarkiegrade, um die Bildung eines passgenauen Organisationsmodells für diese neue Form der interkommunalen Zusammenarbeit, um Co 2 -Einsparungspotetiale und nicht zuletzt um die Wirtschaftlichkeit für den Verbund und für die einzelnen Abwasserwerke. "Die teilnehmenden Pilotregionen und Werke sehen große Chancen, einen möglichst energieautarken regionalen Verbund zu schaffen, dessen Bilanzkreis sich erneuerbar und hocheffizient über die Verbrauchssektoren mengenmäßig und zeitlich ausgleicht. Mit einer solchen Vernetzung werden "Multiplikatoreneffekte" erreicht, die Eigenverbrauchsquote der klimafreundlichen Versorgungstechniken deutlich zu erhöhen bzw. den externen Strombezug zu minimieren und im Ergebnis die Energiekosten nicht nur erheblich zu senken, sondern sich auch weniger abhängig vom Strombezug und den damit verbundenen Preisschwankungen zu machen. Mit seinem Modellcharakter kann das Pilotprojekt zur Blaupause für die gesamte kommunale Familie werden“, unterstrichen Achim Linder und Dennis Sartorius, Vorstand der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt, die Bedeutung der Machbarkeitsstudie. „Der von uns geförderte Ansatz ist vielversprechend für die Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz auf dem Weg zur Energieneutralität. Auch wenn sich mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie der Umsetzungsdruck nochmals erhöht. Denn der Energiebedarf der Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 10.000 Einwohnerwerten sollen bis 2045 schrittweise aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Eine moderne Abwasserbehandlung erfordert es daher umso mehr, jede Möglichkeit zur Eigenenergieerzeugung aus regenerativen Quellen auszunutzen. War dies bisher weitgehend die Faulgasverstromung in Blockheizkraftwerken, gilt es heute PV-Anlagen auf allen verfügbaren Flächen aufzustellen. Gerade Freiflächen-PV-Anlagen an den Standorten der Kläranlagen bieten hervorragende Möglichkeiten zur regenerativen Energieerzeugung. Die Möglichkeiten dafür sind jedoch bislang sehr unterschiedlich verfügbar. Wir alle sind sehr gespannt, welche neuen Erkenntnisse und Möglichkeiten sich zukünftig aus den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für die rheinland-pfälzischen Abwasserwerke ergeben“, so Michael Hauer abschließend. Die vorgesehene Studie soll die Untersuchungsziele anhand von vier unterschiedlich strukturierten Pilotregionen mit rund 20 Abwasserwerken in Rheinland-Pfalz bewerten. Umgesetzt wird das von den Verbandsgemeindewerken Selters koordinierte Projekt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, Tochterunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes, sowie durch die Simon Process Engineering GmbH.

Bundesweite Phosphoreintragsmodellierung (MoRE) –Phosphoreintrag über kommunale Kläranlagen ab 2.000 Einwohnerwerten (EW) (Datensatz)

Der deutschlandweite Datensatz enthält Informationen zum mittleren Phosphoreintrag in Gewässer (2016-2018) über kommunale Kläranlagen ab 2.000 Einwohnerwerten (EW) behandelter Abwasserlast (in kg/a). Grundlage für die Berechnung sind die Daten der Länder nach EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL).0 Der Datensatz liegt vor: Auflösung: MoRE-Modellgebiete (Analysegebiete) Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens und der genutzten Modelleingangsdaten findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE. UBA Texte | 142/2022 (Link siehe INFO-LINKS)). Die simulierten Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext erforderlicher methodischer Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung. Sie sind u.a. von im angewandten Modell geltenden Annahmen, der Modellstruktur, der Parameterschätzung, der Kalibrierungsstrategie und der Qualität der Antriebsdaten abhängig.

Kommunalwahlbezirke im Landkreis Nienburg/Weser

Die Wahlbereichseinteilung für die Kreiswahl im Wahlgebiet des Landkreises Nienburg/Weser wird nach § 7 Abs. 5 NKWG aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 11. Dezember 2015 in vier Wahlbereichen durchgeführt.

Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Projekt Beobachtungsgesundheitsaemter - Ein Monitoring der internen Schadstoffbelastung und der Wirkung von Luftschadstoffen

Ziele: Ermittlung der internen Belastung mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Arsen, Quecksilber) und organischen Schadstoffen (Hexachlorbenzol, Polychlorierte Biphenyle). Ermittlung der Haeufigkeit des Auftretens bzw. der Schwere von Atemwegserkrankungen und Allergien. Fragestellungen: Gibt es Unterschiede in der internen Belastung von Kindern aus unterschiedlich strukturierten Regionen? Unterscheiden sich Kinder aus Regionen mit unterschiedlicher Luftbelastung in Baden-Wuerttemberg hinsichtlich der Entwicklung der Atemwege? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Immissionssituation und der Haeufigkeit des Auftretens bzw. der Schwere von Atemwegserkrankungen und Allergien? Bisherige Ergebnisse: Die Ergebnisse liegen insgesamt in einem Bereich, der bei vergleichbaren Untersuchungen im Bundesgebiet beobachtet wurde. Bei der Belastung mit Schadstoffen traten fuer einzelne Parameter Unterschiede zwischen den Orten auf, denen jedoch aufgrund der insgesamt geringen Konzentrationsunterschiede eine geringe Bedeutung zukommt. Fuer die Haeufigkeit von Atemwegserkrankungen und Allergien erwies sich die familiaere Veranlagung als Haupteinflussfaktor. Der Anteil der Kinder, die eine Sensibilisierung aufweisen, liegt im Ballungsgebiet Mannheim deutlich niedriger als in den eher laendlich strukturierten Regionen Kehl und Aulendorf/Bad Waldsee.

Ressortforschungsplan 2024, Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) (finanzielle Beteiligung von Arzneimittel- und Kosmetikaherstellern an den Kosten einer 4. Reinigungsstufe) ist im KOM-Vorschlag zur Novelle der KomAbwRL verankert. Für die deutsche Umsetzung der Novelle sind Umsetzungsoptionen zu entwickeln, die eine Abwägung der Vor- und Nachteile sowohl praktischer, als auch ökonomischer und rechtlicher Natur beinhalten.

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